1.22 Staatliche Parteienfinanzierung
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- Roland Hermann
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1 1.22 Staatliche Parteienfinanzierung Nach Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur staatlichen Parteienfinanzierung vom 9. April 1992 (BVerfGE 85, S. 264 ff.) wurde die staatliche Parteienfinanzierung zuletzt mit Wirkung ab 1. Januar 1994 im Parteiengesetz ( neu geregelt (BGBl. I S. 149; vgl. auch Drucksache des Bundestages 12/5774). Die bis dahin praktizierte Wahlkampfkostenerstattung für die einzelnen Wahlen auf Bundes- und Länebene wurde abgelöst durch eine allgemeine Teilfinanzierung. Gemäß 18 Abs. 1 Parteiengesetz erhalten die Parteien jährlich staatliche Mittel zur Finanzierung ihnen allgemein nach dem Grundgesetz obliegenden und im Parteiengesetz konkretisierten Tätigkeiten. Der Gesamtbetrag Mittel ist durch eine absolute beschränkt ( 18 Abs. 2. Maßstab für die Verteilung dieser Mittel ist die Verwurzelung Parteien in Gesellschaft. Die Verwurzelung wird zum einen am Erfolg gemessen, den eine Partei bei jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten erzielt hat, zum anen am Umfang en natürlicher Personen, d. h. Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangter Spenden Nr. 3. Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung haben grundsätzlich nur diejenigen Parteien, die nach dem Wahlergebnis jeweils letzten Europa- o Bundestagswahl mindestens 0,5 % o bei einer jeweils letzten 1 % abgegebenen gültigen Stimmen für ihre Listen erreicht haben ( 18 Abs. 4. Weitere Voraussetzung ist u. a. die Vorlage des jeweils letztfälligen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden s ( 19a Abs. 1 und 3 1. Für jede anspruchsberechtigte Partei werden zunächst für die jeweils letzten Europa-, Bundestagsund insgesamt erzielten gültigen Stimmen je Stimme bis zu einer Gesamtzahl von vier Mio. Stimmen ein Betrag von sowie für jede weitere Stimme 0,83 in Ansatz gebracht ( anteil, 18 Abs. 3. Für die von natürlichen Personen gewährten en wird bis zu einer Gesamthöhe von je Person und Jahr ein Betrag von 0,45 je Euro angesetzt ( santeil, 18 Abs. 3 Nr. 3. Wegen des aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz abgeleiteten Verbots einer überwiegend staatlichen Parteienfinanzierung darf die staatliche Finanzierung bei einzelnen Partei die Summe ihrer jährlich selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten ( relative, 18 Abs. 5. Gegebenenfalls ist die staatliche Teilfinanzierung betreffenden Partei auf diesen Betrag zu beschränken. Da die sich aus dieser Berechnung ergebenden einzelnen Förbeträge in Summe regelmäßig die absolute überschreiten, sind die Einzelbeträge schließlich proportional zu kürzen ( 19a Abs. 5 Satz 2. Für die Durchführung Vorschriften über die staatliche Parteienfinanzierung und die Sanktionierung von Verstößen gegen das Parteiengesetz ist Präsident des Deutschen Bundestages als mittelverwaltende Behörde zuständig. Parteien, die nach ihren Zielen o dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen o zu beseitigen o den Bestand Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlichen Finanzierung ausgeschlossen (Art. 21 Abs. 3 GG). Die Entscheidung über die Aberkennung des Finanzierungsanspruchs, die zunächst für sechs Jahre gilt, ist dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten (Artikel 21 Abs. 4 GG, 46a Bundesverfassungsgerichtsgesetz). 1 siehe Kapitel 1.23 Seite 1 von 72
2 Änungen des Parteiengesetzes seit 1990 Änungen des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) vom 24. Juli 1967 (BGBl. I S. 773) in Fassung Bekanntmachung vom 3. März 1989 (BGBl. I S. 327) Gesetz Gesetz vom Fundstelle geänte Paragraphen Bemerkungen Sechstes Gesetz zur Änung des Parteiengesetzes und aner Gesetze BGBl. I S , 5, 6, 18, 19, 20, 21, 22, 22a (aufgeh.), 23, 23a, 24, 25, 26, 27, 28, 39, 40 Neuregelung Parteienfinanzierung: Ablösung Regelungen über die Wahlkampfkostenerstattung und den Chancenausgleich durch eine staatliche Teilfinanzierung politischen Parteien, Überarbeitung Regelungen zur mittelbaren Parteienfinanzierung gemäß vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Grundsätze; Änung versch. des Parteiengesetzes, 49 Bundeswahlgesetz, 28 Europawahlgesetz, 10b Einkommensteuergesetz und 5, 9 und 54 des Körperschaftsteuergesetzes, Vorlage eines Berichts Kommission unabhängiger Sachverständiger an den Deutschen Bundestag über die Auswirkungen Neuregelung staatlichen Parteienfinanzierung bis zum , Neufassungsermächtigung Neufassung des Parteiengesetzes BGBl. I S. 149 Inkrafttreten rückwirkend zum Änungen des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) vom 24. Juli 1967 (BGBl. I S. 773) in Fassung Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBL. I S. 149) Gesetz Gesetz vom Fundstelle geänte Paragraphen Bemerkungen Siebtes Gesetz zur Änung des Parteiengesetzes Achtes Gesetz zur Änung des Parteiengesetzes BGBl. I S BGBl. I S Änung 18 Abs. 2 Parteiengesetz: Anhebung des jährlichen Gesamtvolumens staatlicher Mittel, das allen Parteien ausgezahlt werden darf, auf 245 Mio DM als absolute ab , 19, 19a (neu), 20, 21, 23, 23a, 23b (neu), 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31b, 31c (neu), 31a (neu), 31d (neu), 37, 38, 39, 40 (aufgeh.) Ausweitung Anforungen an die Rechnungslegung politischen Parteien, Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens und Konkretisierung Pflichten Spenden entgegennehmenden Parteimitglie, Verpflichtung zu unverzüglicher Korrektur unrichtiger e, Änung Berechnung staatlichen Teilfinanzierung (Gleichgewichtigkeit von Stimmen- und santeil), Stärkung Stellung Schatzmeister Parteien, Einführung einer Strafvorschrift für unerlaubte Handlungen im Rahmen des Parteienfinanzierungsrechts (Androhung einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren); Änung zahlreicher Parteiengesetz, Änung 10b und 34g Einkommensteuergesetz, Neufassungsermächtigung Seite 2 von 72
3 Änungen des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) vom 24. Juli 1967 (BGBl. I S. 773) in Fassung Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBL. I S. 149) Gesetz Gesetz vom Fundstelle geänte Paragraphen Bemerkungen Neuntes Gesetz zur Änung des Parteiengesetzes Gesetz zur Änung des Parteiengesetzes und des Abgeordnetengesetzes Zehntes Gesetz zur Änung des Parteiengesetzes Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindli cher Parteien von Parteienfinanzierung BGBl. I S BGBl. I S. 1748, BGBl. I S (Berichtigung) BGBl. I S BGBl. I S , 23a, 24, 26, 26a (neu), 28, 31c, 39 Präzisierung und Ergänzung Bestimmungen über die Rechnungslegung Parteien, Einführung des Rechnungsstils doppelten Buchführung nach Art kaufmännischen Bilanz, rückwirkende Anwendung bereits für das Rechnungsjahr 2004 und die e für das Jahr 2003, Entscheidung über die Anpassung absoluten staatlichen Finanzierung Parteien durch eine Kombination vorhandener Indizes, Aufhebung Regelung für ein Drei-Län- Quorum für den Anspruch auf den santeil; Aufhebung Art. 3, 8. Gesetz zur Änung des Parteiengesetzes, Änung versch., Einfügung 26a Parteiengesetz 18, 19a, 24 Anhebung absoluten für die staatliche Teilfinanzierung Parteien von 133 Mio. auf 141,9 Mio. im Jahre 2011 und auf 150,8 Mio. im Jahre 2012, jährliche Anpassung gem. Preisindex für parteitypische Ausgaben ab 2013 sowie Änung 11, 35a und 35b Abgeordnetengesetz 2, 18, 19a, 24, 25, 26, 27, 31c, 38, 39 Änungen im Recht Parteienfinanzierung in den Bereichen Sanktionierung von Verstößen gegen die öffentliche Rechenschaftslegung, staatliche Teilfinanzierung und künstlich erzeugte Gewinne aus Unternehmgenstätigkeit (Ausschluss von Umsätzen ohne Gewinn), Mitgliedsbeiträge und Publizitätspflichten, ehrenamtliche Mitarbeit von Nichtmitglien als nachweispflichtige Einnahme, Anhebung Einzelbeiträge staatlichen Teilfinanzierung und Anbindung an die parteispezifische Preisentwicklung, Vereinnahmung Zwangsgel und Mittelrückflüsse in den Bundeshaushalt 18 Abs. 7 Folgeänungen einfachgesetzlicher Normen in Umsetzung Anordnung des neuen Artikels 21 GG betr. Ausschlusses verfassungsfeindlicher Parteien von staatlichen Finanzierung und von steuerlichen Begünstigungen; Regelung eines Verfahrens für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Ausschluss einer Partei von staatlicher Finanzierung; Änung 18 Abs. 7 und Einfügung versch. von 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung, u. a. Änung PartG Seite 3 von 72
4 Staatliche Teilfinanzierung Absolute : DM KONTO OBERGRENZ E ( 19 Abs. 3 ( 24 Abs. 5 Nr. 3 ( 19 Abs Mio. mal 1,30 DM, darüber 1,00 DM en aus dem 1994 mal 0,50 DM santeil DM 1994 relativen n. b. mal 1,00 DM Zahl DM DM DM DM DM DM DM DM DM SPD , , , , , , , , ,49 CDU , , , , , , , , ,72 GRÜNE , , , , , , , , ,27 CSU , , , , , , , , ,60 FDP , , , , , , , , ,61 PDS , , , , , , , , ,73 REP , , , , , , , , ,03 GRAUE , , , , , , , , ,35 ÖDP , , , , , , , , ,70 BFB , , , , , , ,30 0, ,30 APD , , , ,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 DVU , , , , , , , , ,08 BP , , , , , , , , ,81 STATT (nds) , , , , , , , , ,56 2 Hier Neuberechnung; 18. Juni 1997: Drs. 13/8888, S. 124f. Seite 4 von 72
5 KONTO OBERGRENZ E ( 19 Abs. 3 ( 24 Abs Mio. mal 1,30 DM, darüber 1,00 DM Nr. 3 en aus dem 1994 mal 0,50 DM santeil DM 1994 relativen ( 19 Abs. 8 n. b. mal 1,00 DM Zahl DM DM DM DM DM DM DM DM DM STATT , , , , , , , , ,36 AFB ,50 0, , , , ,66 0,00 SSW ,54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 FORUM , , , , , , , , ,12 Gesamt , , , , , , , , ,73 Seite 5 von 72
6 Staatliche Teilfinanzierung Absolute : DM KONTO OBERGRENZ E ( 19 Abs. 3 ( 24 Abs. 5 Nr. 3 ( 19 Abs Mio. mal 1,30 DM, darüber 1,00 DM en aus dem 1995 mal 0,50 DM santeil DM 1995 relativen n. b. mal 1,00 DM Zahl DM DM DM DM DM DM DM DM DM SPD , , , , , , , , ,58 CDU , , , , , , , , ,79 GRÜNE , , , , , , , , ,98 CSU , , , , , , , , ,42 FDP , , , , , , , , ,80 PDS , , , , , , , , ,80 REP , , , , , , , , ,90 GRAUE , , , , , , , , ,78 ÖDP , , , , , , , , ,58 BFB , , , , , , ,11 0, ,11 APD ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 STATT Partei , , , , , , , , ,78 DVU , , , , , , , , ,91 BP , , , , , , , , ,14 3 Hier Neuberechnung; 2. März 1999: Drs. 14/4747, S Seite 6 von 72
7 KONTO OBERGRENZ E ( 19 Abs. 3 ( 24 Abs Mio. mal 1,30 DM, darüber 1,00 DM Nr. 3 en aus dem 1995 mal 0,50 DM santeil DM 1995 relativen n. b. mal 1,00 DM ( 19 Abs. 8 Zahl DM DM DM DM DM DM DM DM DM SSW , , , , , , , , ,21 AFB , , , , , , , , ,44 WSH , , , , , , , , ,18 FORUM , , , , , , , , ,59 Gesamt , , , , , , , , ,00 Seite 7 von 72
8 Staatliche Teilfinanzierung Absolute : DM KONTO OBERGRENZ E ( 19 Abs. 3 ( 24 Abs. 5 Nr. 3 ( 19 Abs Mio. mal 1,30 DM, darüber 1,00 DM en aus dem 1995 mal 0,50 DM santeil DM 1996 relativen n. b. mal 1,00 DM Zahl DM DM DM DM DM DM DM DM DM SPD , , , , , , , , ,65 CDU , , , , , , , , ,08 GRÜNE , , , , , , , , ,34 CSU , , , , , , , , ,79 FDP , , , , , , , , ,27 PDS , , , , , , , , ,29 REP , , , , , , , , ,55 GRAUE , , , , , , , , ,97 ÖDP , , , , , , , , ,19 BFB , , , , , , , , ,62 APD , , , , , , ,63 0, ,63 DVU , , , , , , , , ,69 STATT Partei , , , , , , , , , Februar 1998: Drs. 14/4747, S Seite 8 von 72
9 KONTO OBERGRENZ E ( 19 Abs. 3 ( 24 Abs Mio. mal 1,30 DM, darüber 1,00 DM Nr. 3 en aus dem 1995 mal 0,50 DM santeil DM 1996 relativen n. b. mal 1,00 DM ( 19 Abs. 8 Zahl DM DM DM DM DM DM DM DM DM BP , , , , , , , , ,30 SSW , , , , , , , , ,83 AFB , , , , , , , , ,64 WSH , , , , , , , , ,32 FORUM , , , , , , , , ,22 Gesamt , , , , , , , , ,29 Seite 9 von 72
10 Staatliche Teilfinanzierung Absolute : DM KONTO OBERGRENZ E ( 19 Abs. 3 ( 24 Abs Mio. mal 1,30 DM, darüber 1,00 DM Nr. 3 en aus dem 1995 mal 0,50 DM santeil DM 1997 relativen n. b. mal 1,00 DM ( 19 Abs. 8 Zahl DM DM DM DM DM DM DM DM DM SPD , , , , , , , , ,72 CDU , , , , , , , , ,87 GRÜNE , , , , , , , , ,16 CSU , , , , , , , , ,79 FDP , , , , , , , , ,18 PDS , , , , , , , , ,28 REP , , , , , , , , ,24 DVU , , , , , , , , ,57 ÖDP , , , , , , , , ,71 Pro DM ,40 0, , , , , ,16 BFB , , , , , , , , ,67 GRAUE , , , , , , , , , März 1999: Drs. 14/4747, S Seite 10 von 72
11 KONTO OBERGRENZ E ( 19 Abs. 3 ( 24 Abs Mio. mal 1,30 DM, darüber 1,00 DM Nr. 3 en aus dem 1995 mal 0,50 DM santeil DM 1997 relativen n. b. mal 1,00 DM ( 19 Abs. 8 Zahl DM DM DM DM DM DM DM DM DM APD , , , , , , ,95 0, ,95 SSW , , , , , , , , ,45 AFB , , , , , , , , ,70 STATT Partei , , , , , , , , ,95 WSH , , , , , , , , ,17 FORUM , , , , , , , , ,73 NPD , , , , , , , , ,54 Gesamt , , , , , , , , ,63 Seite 11 von 72
12 Staatliche Teilfinanzierung Absolute : DM KONTO OBER ( 19 Abs. 3 ( 24 Abs. 5 Nr. 3 ( 19 Abs Mio. mal 1,30 DM, darüber 1,00 DM en aus dem 1995 mal 0,50 DM santeil DM 1998 relativen n. b. mal 1,00 DM Zahl DM DM DM DM DM DM DM DM DM SPD , , , , , , , , ,55 CDU , , , , , , , , ,26 CSU , , , , , , , , ,75 GRÜNE , , , , , , , , ,90 PDS , , , , , , , , ,52 FDP , , , , , , , , ,50 REP , , , , , , , , ,04 DVU , , , , , , , , ,59 Pro DM , , , , , , , , ,05 TIERSCHUTZ , , , , , , , , ,67 ÖDP , , , , , , , , ,73 NPD , , , , , , , , ,70 SSW , , , , , , , , ,27 6 Hier: Fiktive Neuberechnung staatlichen Teilfinanzierung 1999 en an die CDU; Stand 29. Januar 2001: Drs. 14/7979, S. 97. Die Berechnung hat nur nachrichtlichen Wert aufgrund des noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen CDU-Klageverfahrens. Seite 12 von 72
13 KONTO OBER ( 19 Abs. 3 ( 24 Abs Mio. mal 1,30 DM, darüber 1,00 DM Nr. 3 en aus dem 1995 mal 0,50 DM santeil DM 1998 relativen ( 19 Abs. 8 n. b. mal 1,00 DM Zahl DM DM DM DM DM DM DM DM DM STATT Partei , , , , , , , , ,15 WSH , , , , , , , , ,18 GRAUE , , , , , , , , ,47 BFB , , , , , , , , ,29 AFB , , , , , , , , ,21 FAMILIE , , , , , , , , ,59 Gesamt , , , , , , , , ,42 Seite 13 von 72
14 Staatliche Teilfinanzierung Absolute : DM KONTO OBER ( 19 Abs. 3 ( 24 Abs. 5 Nr. 3 ( 19 Abs Mio. mal 1,30 DM, darüber 1,00 DM en aus dem 1995 mal 0,50 DM santeil DM 1999 relativen n. b. mal 1,00 DM Zahl DM DM DM DM DM DM DM DM DM SPD , , , , , , , , ,37 CDU , , , , , , , , ,97 CSU , , , , , , , , ,76 GRÜNE , , , , , , , , ,43 FDP , , , , , , , , ,79 PDS , , , , , , , , ,92 REP , , , , , , , , ,77 DVU , , , , , , , , ,40 Pro DM , , , , , , , , ,48 TIERSCHUTZ , , , , , , , , ,53 ÖDP , , , , , , , , ,38 SSW , , , , , , , , ,14 NPD , , , , , , , , , Februar 2001: Drs. 14/7979, S Seite 14 von 72
15 KONTO OBER ( 19 Abs. 3 ( 24 Abs Mio. mal 1,30 DM, darüber 1,00 DM Nr. 3 en aus dem 1995 mal 0,50 DM santeil DM 1999 relativen ( 19 Abs. 8 n. b. mal 1,00 DM Zahl DM DM DM DM DM DM DM DM DM STATT Partei , , , , , , , , ,11 GRAUE , , , , , , , , ,75 BFB , , , , , , , , ,99 AFB , , , , , , , , ,44 FAMILIE , , , , , , , , ,55 Gesamt , , , , , , , ,00, ,01 Seite 15 von 72
16 Staatliche Teilfinanzierung Absolute : KONTO OBER ( 19 Abs. 3 ( 24 Abs. 5 Nr. 3 ( 19 Abs Mio. mal 1,30 DM, darüber 1,00 DM en aus dem 1995 mal 0,50 DM santeil DM 2000 relativen n. b. mal 1,00 DM SPD , , , , , , , , ,74 CDU , , , , , , , , ,57 CSU , , , , , , , , ,42 GRÜNE , , , , , , , , ,59 PDS , , , , , , , , ,12 FDP , , , , , , , , ,41 REP , , , , , , , , ,63 DVU , , , , , , , , ,01 Pro DM , , , , , , , , ,43 TIERSCHUTZ , , , , , , ,55 0, ,55 SCHILL , , , , , , , ,06 0,00 ÖDP , , , , , , , , ,93 SSW , , , , , , , , , Februar 2002: Mitteilung des Referates Parteienfinanzierung/Landesparlamente. Seite 16 von 72
17 KONTO OBER ( 19 Abs. 3 ( 24 Abs. 5 Nr. 3 ( 19 Abs Mio. mal 1,30 DM, darüber 1,00 DM en aus dem 1995 mal 0,50 DM santeil DM 2000 relativen n. b. mal 1,00 DM NPD , , , , , , , , ,84 GRAUE , , , , , , , , ,17 AFB , , , , , , , , ,19 FAMILIE , , , , , , , , ,37 Gesamt , , , , , , , , ,21 Seite 17 von 72
18 Staatliche Teilfinanzierung Absolute : KONTO OBER ( 19a Abs DM-Betrag 2001 geteilt durch 1, Mio. Nr. 3 ssan teil ,00 ; DM-Betrag 2001 geteilt durch 1,95583 ( relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 SPD , , , , , , , , ,60 CDU , , , , , , , , ,44 CSU , , , , , , , , ,83 GRÜNE , , , , , , , , ,02 FDP , , , , , , , , ,60 PDS , , , , , , , , ,39 REP , , , , , , , , ,81 SCHILL , , , , , , , , , Februar 2003: Mitteilung des Referates Parteienfinanzierung/Landesparlamente. Seite 18 von 72
19 KONTO OBER Die Tierschutzpartei 11 ( 19a Abs DM-Betrag 2001 geteilt durch 1, Mio. Nr. 3 ssan teil ,00 ; DM-Betrag 2001 geteilt durch 1,95583 ( relativen und absoluten ( 19a Abs , , , , , , ,92 0, ,92 ÖDP , , , , , , , , ,91 DVU , , , , , , , , ,85 SSW , , , , , , , , ,45 FWG Rheinland Pfalz , ,65 0, , ,78 0,00 0,00 0,00 0,00 Pro DM , , , , , , , , ,73 NPD , , , , , , , , ,26 10 Der Anspruch Partei ist gemäß PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs. 5 PartG a.f.). 11 Der Anspruch Partei ist gemäß PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs. 5 PartG a.f.). 12 Die Partei hat bislang keinen in 24 PartG vorgegebenen Glieung entsprechenden eingereicht, so dass für sie zeit gemäß 19a Abs. 1 Satz 2 PartG i. V. m. Abs. 3 Satz 5 keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. Zudem hat die Partei aufgrund dieses Säumnisses bereits endgültig den auf en bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel verloren (Verfall des santeils, vgl. 19a Abs. 3 Satz 3. Seite 19 von 72
20 KONTO OBER ( 19a Abs DM-Betrag 2001 geteilt durch 1, Mio. Nr. 3 ssan teil ,00 ; DM-Betrag 2001 geteilt durch 1,95583 ( relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 GRAUE , , , , , , , , ,52 FAMILIE , , , , , , , , ,60 Gesamt , , , , , , , , ,55 Seite 20 von 72
21 Staatliche Teilfinanzierung Absolute : KONTO OBER ( 19a Abs Mio. (Spalte 2) Nr. 3 (Spalte 3) ssan teil (Spalte 4 + Spalte 5) , ( relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 (Spalte 9-10) SPD , , , , , , , , ,94 CDU , , , , , , , , ,92 CSU , , , , , , , , ,74 GRÜNE , , , , , , , , ,67 FDP , , , , , , , , ,98 PDS , , , , , , , , ,57 REP , , , , , , , , ,06 Partei Rechtsstaatlicher , , , , , , , , , : Mitteilung des Referates Parteienfinanzierung/Landesparlamente. Seite 21 von 72
22 KONTO OBER Offensive Die Tierschutzpartei 14 ( 19a Abs Mio. (Spalte 2) Nr. 3 (Spalte 3) ssan teil (Spalte 4 + Spalte 5) , ( relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 (Spalte 9-10) , , , , , , ,89 0, ,89 DVU , , , , , , , , ,20 ödp , , , , , , , , ,47 SSW , , , , , , , , ,67 FWG Rheinland- Pfalz , , , , ,14 0,00 0,00 0,00 0,00 Pro DM , , , , , , , , ,49 NPD , , , , , , , , ,43 14 Der Anspruch Partei ist gemäß PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs Die Partei hat bislang keinen in 24 PartG vorgegebenen Glieung entsprechenden eingereicht, so dass für sie zeit gemäß 19a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 5 PartG keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. Zudem hat die Partei aufgrund dieses Säumnisses bereits endgültig den auf en bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel verloren (Verfall des santeils, vgl. 19a Abs. 3 Satz 3. Seite 22 von 72
23 KONTO OBER ( 19a Abs Mio. (Spalte 2) Nr. 3 (Spalte 3) ssan teil (Spalte 4 + Spalte 5) , ( relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 (Spalte 9-10) GRAUE , , , , , , , , ,59 FAMILIE , , , , , , , , ,56 Gesamt , , , , , , , , ,88 Seite 23 von 72
24 Staatliche Teilfinanzierung 2004 (Korrigierte Fassung) 16 Absolute : KONTO OBER ( 19a Abs Mio. (Spalte 2) Nr. 3 (Spalte 3) ssan teil (Spalte 4 + Spalte 5) , ( relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 (Spalte 9-10) CDU , , , , , , , , ,48 SPD , , , , , , , , ,01 GRÜNE , , , , , , , , ,45 CSU , , , , , , , , ,75 FDP , , , , , , , , ,63 PDS , , , , , , , , ,35 REP , , , , , , , , , : Mitteilung des Referates Parteienfinanzierung/Landesparlamente. Die Korrektur wurde notwendig aufgrund am 16. Februar 2005 vom Landeswahlausschuss Brandenburg vorgenommenen Berichtigung und Neufeststellung des Wahlergebnisses Landtagswahl Brandenburg vom 19. September 2004 (Zuordnung von vier gültigen fälschlich DVU zugerechneten Zweitstimmen zu Grüne) Seite 24 von 72
25 KONTO OBER ( 19a Abs Mio. (Spalte 2) Nr. 3 (Spalte 3) ssan teil (Spalte 4 + Spalte 5) , ( relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 (Spalte 9-10) Offensive D , ,10 0, , , , , , ,26 NPD , , , , , , , , ,92 Die Tierschutzpartei , , , , , , , , ,29 GRAUE , , , , , , , , ,28 FAMILIE , , , , , , , , ,16 ödp , , , , , , , , ,71 DIE FRAUEN , , , , , , ,86 0, ,86 17 Die Partei hat ihren nach Ablauf in 19a Abs. 3 Sätze 1 und 2 PartG genannten Frist eingereicht und daher gemäß Satz 3 vorgenannter Bestimmung den auf en bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel verloren. 18 Der Anspruch Partei ist gemäß PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs Der Anspruch Partei ist gemäß PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs Der Anspruch Partei ist gemäß PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs. 5. Seite 25 von 72
26 KONTO OBER ( 19a Abs Mio. (Spalte 2) Nr. 3 (Spalte 3) ssan teil (Spalte 4 + Spalte 5) , ( relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 (Spalte 9-10) Deutschland , , , , , , ,81 0, ,81 DVU , , , , , , , , ,84 SSW , , , , , , , , ,54 FW in Thüringen , ,70 0, , , , , ,55 Pro DM , , , , , , , , ,84 50Plus , ,75 0, , , , , ,42 21 Der Anspruch Partei ist gemäß PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs Die Partei ist im Anspruchsjahr 2004 gegründet worden. Sie nimmt allein mit dem anteil an staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2004 teil. Die Festsetzung staatlichen Mittel zum 15. Februar 2005 ist vorläufig; die endgültige Festsetzung erfolgt nach Prüfung relativen auf Grundlage des noch einzureichenden s für das Jahr Die Partei ist im Anspruchsjahr 2004 gegründet worden. Sie nimmt allein mit dem anteil an staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2004 teil. Die Festsetzung staatlichen Mittel zum 15. Februar 2005 ist vorläufig; die endgültige Festsetzung erfolgt nach Prüfung relativen auf Grundlage des noch einzureichenden s für das Jahr Seite 26 von 72
27 KONTO OBER ( 19a Abs Mio. (Spalte 2) Nr. 3 (Spalte 3) ssan teil (Spalte 4 + Spalte 5) , ( relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 (Spalte 9-10) Gesamt , , , , , , , , ,23 Seite 27 von 72
28 Staatliche Teilfinanzierung Absolute : KONTO OBER Mio. (Spalte 2) Nr. 3 (Spalte 3) ssan teil (Spalte 4 + Spalte 5) , ( 19 Abs. 5 relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 (Spalte 9-10) CDU , , , , , , , , ,61 SPD , , , , , , , , ,37 GRÜNE , , , , , , , , ,41 CSU , , , , , , , , ,28 FDP , , , , , , , , ,36 Die Linke , , , , , , , , ,92 NPD , , , , , , , , , : Mitteilung des Referates Parteienfinanzierung/Landesparlamente. 25 Die Partei führte bis zum 17. Juli 2005 die Kurzbezeichnung PDS. Seite 28 von 72
29 KONTO OBER Mio. (Spalte 2) Nr. 3 (Spalte 3) ssan teil (Spalte 4 + Spalte 5) , ( 19 Abs. 5 relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 (Spalte 9-10) REP , , , , , , , , ,02 Die Tierschutzpartei , , , , , , , , ,62 GRAUE , , , , , , , , ,84 FAMILIE , , , , , , , , ,27 ödp , , , , , , , , ,01 WASG , ,80 0, , , , , ,89 DIE FRAUEN , , , , , , ,55 0, ,55 26 Der Anspruch Partei ist gemäß PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs Der Anspruch Partei ist gemäß PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs Die erst im Anspruchsjahr 2005 gegründete Partei nimmt allein mit dem anteil an staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2005 teil. Die Festsetzung staatlichen Mittel zum 15. Februar 2006 ist vorläufig; die endgültige Festsetzung erfolgt nach Prüfung relativen auf Grundlage des noch einzureichenden es für das Jahr Der Anspruch Partei ist gemäß PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs. 5. Seite 29 von 72
30 KONTO OBER Mio. (Spalte 2) Nr. 3 (Spalte 3) ssan teil (Spalte 4 + Spalte 5) , ( 19 Abs. 5 relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 (Spalte 9-10) Deutschland , , , , , , ,11 0, ,11 Offensive D , , , , , , , , ,54 DVU , , , , , , , , ,35 SSW , , , , , , , , ,79 FW in Thüringen , ,70 0, , ,55 Pro DM , , , , , , , , ,49 50Plus , , , , , , , , ,55 Gesamt , , , , , , , , ,57 30 Der Anspruch Partei ist gemäß PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs Die Partei hat bislang keinen für das Jahr 2004 eingereicht, so dass gemäß 19 a Abs. 1 Satz 2 PartG zum 15. Februar 2006 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. Unabhängig hiervon hat die Partei infolge nicht fristgerechten Einreichung des s für das Jahr 2004 gemäß 19 a Abs. 3 Satz 3 PartG endgültig den auf en bezogenen Anspruch auf staatliche MIttel für das Jahr 2005 verloren (Verfall des santeils). Seite 30 von 72
31 Staatliche Teilfinanzierung Absolute : KONTO OBER Mio. Nr. 3 ssan teil , ( relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 CDU , , , , , , , , ,99 SPD , , , , , , , , ,04 GRÜNE , , , , , , , , ,98 CSU , , , , , , , , ,75 FDP , , , , , , , , ,32 Die Linke , , , , , , , , ,61 NPD , , , , , , , , ,48 REP , , , , , , , , , : Mitteilung des Referates Parteienfinanzierung/Landesparlamente. Seite 31 von 72
32 KONTO OBER Mio. Nr. 3 ssan teil , ( relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 WASG , , , , , , , , ,32 GRAUE , , , , , , , , ,30 Die Tierschutzpartei1) , , , , , , , , ,31 FAMILIE , , , , , , , , ,67 ödp , , , , , , , , ,24 DIE FRAUEN , , , , , , ,33 0, ,33 Deutschland , , , , , , ,45 0, ,45 DVU , , , , , , , , ,94 Offensive D , , , , , , , , ,80 33 Der Anspruch Partei ist gemäß 19 a Abs. 5 PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs Der Anspruch Partei ist gemäß 19 a Abs. 5 PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs Der Anspruch Partei ist gemäß 19 a Abs. 5 PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs. 5. Seite 32 von 72
33 KONTO OBER Mio. Nr. 3 ssan teil , ( relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 SSW , , , , , , , , ,94 FW in Thüringen , ,70 0, , ,35 Pro DM , , , , , , , , ,59 Eltern , , , , , , , ,50 92,66 50Plus , , , , , , , , ,67 Gesamt , , , , , , , , ,41 36 Die Partei hat bislang keinen für das Jahr 2005 eingereicht, so dass gemäß 19 a Abs. 1 Satz 2 PartG zum 15. Februar 2007 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. Unabhängig hiervon hat die Partei infolge nicht fristgerechten Einreichung des s für das Jahr 2005 gemäß 19 a Abs. 3 Satz 3 PartG bereits endgültig den auf en bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel für das Jahr 2006 verloren (Verfall des santeils). 37 Der Anspruch Partei ist gemäß 19 a Abs. 5 PartG auf die Summe selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ( relative, vgl. 18 Abs. 5. Seite 33 von 72
34 Staatliche Teilfinanzierung Absolute : KONTO OBER Mio. Nr. 3 ssan teil , ( relativen und absoluten ( 19a Abs. 6 CDU , , , , , , , , ,59 SPD , , , , , , , , ,80 GRÜNE , , , , , , , , ,64 CSU , , , , , , , , ,75 FDP , , , , , , , , ,49 DIE LINKE , , , , , , , , , : Mitteilung des Referates Parteienfinanzierung/Landesparlamente. 39 Die Parteien Die Linke. und WASG haben im Jahr 2007 fusioniert. Die gegebenenfalls zu berücksichtigenden und die en bei Parteien wurden addiert. Seite 34 von 72
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