Kindertagespflege als ergänzendes Betreuungsangebot

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1 Familien und Sozialraum Stefan Michl/Hilke Lipowski/Margarita Stolarova zur Kita Teilergebnisse einer Studie zur Betreuung von Kindern zwischen 3 und 6 Auf einen Blick Nicht immer können Kitas Eltern und Familien die Betreuungszeiten anbieten, die diese benötigen. In diesem Fall ist die Kindertagespflege eine gute Alternative zur Kita, um die Bedarfe der Eltern zu erfüllen. Der Beitrag informiert über Teilergebnisse einer Studie am Deutschen Jugendinstitut (DJI), die sich unter anderem mit der ergänzenden Betreuung von drei- bis sechsjährigen Kindern durch die Kindertagespflege befasst. Inhalt Vorbemerkung Rechtliche Grundlagen Die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS)... 3 Ausblick... 5 Literaturhinweise und Links... 6 Stefan Michl ist Soziologe und Mitarbeiter des Deutschen Jugendinstituts im Bereich Qualität in der Kindertagesbetreuung. Kontakt unter: michl@dji.de Hilke Lipowski, Herausgeberin des ZHB KiTa, ist Erzieherin und Bildungswissenschaftlerin und arbeitet am Deutschen Jugendinstitut im Bereich Kindertagespflege. Kontakt unter: lipowski@dji.de Dr. Margarita Stolarova ist Psychologin und leitet die Fachgruppe Pädagogische Konzepte für die Kindheit in der Abteilung Kinder und Kinderbetreuung des Deutschen Jugendinstituts. Kontakt unter: stolarova@dji.de S. Michl/H. Lipowski/M. Stolarova/1

2 Familien und Sozialraum Vorbemerkung Statistiken zeigen, dass sich der Anteil der erwerbstätigen Männer und Frauen mit Arbeitszeiten in sogenannten Randlagen (Schichtdiensten) konstant erhöht hat. Mittlerweile arbeitet bereits jede_r vierte_r Erwerbstätige_r am Wochenende 1. Sechs Prozent der erwerbstätigen Frauen und 12 Prozent der erwerbstätigen Männer sind an mindestens der Hälfte ihrer monatlichen Arbeitstage zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr erwerbstätig 2 (BMFSFJ 2017 in ZHB KiTa , Beitrag 3.5). Kindertagespflege eine gute Alternative Gerade für Eltern, die zu diesen sogenannten unüblichen Zeiten arbeiten, kann es schwierig sein, die passende Kinderbetreuung zu finden. Für Kitas ist es wegen der wechselnden Bedarfe und aufgrund wirtschaftlicher Aspekte teilweise schwer leistbar, Öffnungszeiten anzubieten, die alle Betreuungswünsche der Eltern aufgreifen. Hier kann die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle eine Möglichkeit sein, Beruf und Familie zu vereinbaren. Gerade Kindertagespflegepersonen, die im eigenen Haushalt die Betreuung leisten, sind zumindest theoretisch eher in der Lage, ein oder mehrere Kinder sehr früh am Morgen, spät abends oder an Wochenenden und an Feiertagen zu betreuen. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) in München hat in der bundesweiten DJI-Kinderbetreuungsstudie U15 (KiBS) Eltern zu ihren Betreuungswünschen und der tatsächlichen Betreuungssituation ihrer Kinder befragt. Diese Daten informieren auch darüber, welche Eltern Bedarf nach ergänzender Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson äußern und welche Eltern diese in Anspruch nehmen. 1. Rechtliche Grundlagen Gemeinsamer Förderauftrag in Kita und KTP Aufgrund der rechtlichen Novellierungen des SGB VIII im Jahr 2005 (Tagesbetreuungsausbaugesetz TAG) erhielt die Kindertagespflege den gleichen Förderauftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder wie institutionelle Angebote der Kindertagesbetreuung. Die Betreuung in der Kindertagespflege wird jedoch abhängig vom Alter der betreuten Kinder nach dem SGB VIII unterschiedlich vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe gefördert: Für Kinder in den ersten drei Lebensjahren ist die Kindertagespflege ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur Kita, vom vierten Lebensjahr bis zum Schuleintritt kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson gefördert werden. In 24 SGB VIII heißt es hierzu: (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder 1 vgl. Statistisches Bundesamt, Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt Deutschland und Europa 2012, S vgl. ebd. S. 36 f. /2 S. Michl/H. Lipowski/M. Stolarova

3 Familien und Sozialraum 2. die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. (2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. ( ) Dieser Beitrag nimmt insbesondere die zusätzliche Betreuung in Kindertagespflege für Kinder zwischen drei und sechs Jahren in den Blick. Dabei wird nicht unterschieden, ob die ergänzende Betreuung durch die öffentliche Jugendhilfe gefördert oder von den Eltern allein getragen wird. 2. Die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) 3 Im Kinderförderungsgesetz (2008) wurde festgelegt, dass ab dem alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Parallel zur Einführung dieses Rechtsanspruchs wurde am Deutschen Jugendinstitut (DJI) 2009 die KiFöG-Studie ins Leben gerufen, die seit 2015 in die DJI-Kinderbetreuungsstudie U15 übergegangen ist. In dieser jährlich stattfindenden Elternbefragung werden neben demografischen Merkmalen, wie zum Beispiel der Erwerbssituation oder dem Haushaltseinkommen, auch die tatsächliche Betreuungssituation des Kindes sowie die Betreuungsbedarfe der Eltern untersucht. Zudem wird die Zufriedenheit mit bestimmten Merkmalen der Kindertagesbetreuung, wie etwa der Gruppengröße oder den Öffnungszeiten in Kita und Kindertagespflege, erfragt. Hintergrund und Aufbau 3 Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Beitrag Was brauchen Eltern? (2017) von Stefan Michl, Hilke Lipowski und Margarita Stolarova in der Zeitschrift für Tagesmütter und -väter (ZeT). S. Michl/H. Lipowski/M. Stolarova/3

4 Familien und Sozialraum Anzahl bzw. Anteil der Kinder nach in Anspruch genommener Betreuung und Alter (Quelle: DJI) Betreuungsbedarfe der Eltern Im Folgenden werden Teilergebnisse der KiBS-Erhebungswelle 2016 vorgestellt. Von den befragten Eltern mit Kindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren äußern in der KiBS 98,5 Prozent den Bedarf nach einer externen Kinderbetreuung. Der Bedarf nach einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung wird von 91,3 Prozent der Eltern genannt. Nur 0,9 Prozent der Eltern von Kindern über drei Jahren wünschen sich eine Betreuung in der Kindertagespflege, 3,0 Prozent haben keine präferierte Betreuungsform. Einen Bedarf nach zusätzlicher Betreuung durch Kindertagespflegepersonen haben 3,4 Prozent der Eltern drei- bis sechsjähriger Kinder. Betrachtet man diesen Teil der Befragten genauer, zeigt sich, dass Eltern, die eine zusätzliche Kindertagespflege für ihr Kind benötigen, sehr unzufrieden mit den Öffnungszeiten der aktuell genutzten Kindertageseinrichtung sind. Vor allem Eltern, die eine Betreuung vor 7:00 bzw. nach 18:00 Uhr für ihr Kind brauchen, haben Probleme, sich mit den Öffnungszeiten einer Kindertagesbetreuung zu arrangieren. Die Kinderbetreuungsstudie zeigt zudem, dass der Anteil von Eltern mit Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren und einem solchen zusätzlichen Betreuungsbedarf an mindestens einem Tag pro Woche bei 26 Prozent liegt, 11 Prozent benötigen sogar ein ergänzendes Angebot an mindestens vier Wochentagen. Insbesondere bei allein- /4 S. Michl/H. Lipowski/M. Stolarova

5 Familien und Sozialraum erziehenden Eltern sowie in Vollzeit beschäftigten Müttern ist der Bedarf für ein ergänzendes Angebot groß, um Berufstätigkeit und Kinderbetreuung adäquat vereinbaren zu können. Der Anteil der Eltern, die tatsächlich eine ergänzende Kindertagespflege in Anspruch nehmen, liegt in der untersuchten Stichprobe bei 1,0 Prozent. Für die Gruppe der Alleinerziehenden und der in Vollzeit beschäftigten Mütter ist auch hier die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme des ergänzenden Angebots bedeutsam höher als für andere Elterngruppen. Insbesondere nach dem fünften Geburtstag eines Kindes steigt der Anteil der Mütter, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und ihr Kind deshalb ergänzend betreuen lassen. Berücksichtigt man die zwischen 1996 und 2014 um mehr als Personen angestiegene Zahl von Alleinerziehenden (vgl. Bertelsmann Stiftung 2016) und die deutliche Zunahme von Personen, die zu unüblichen Zeiten arbeiten (vgl. Statistisches Bundesamt 2015), wird klar, dass der Bedarf an Kinderbetreuung auch außerhalb der sogenannten Kernzeiten von Kindertageseinrichtungen weiterhin steigen wird: Immer mehr Familien werden ergänzende Betreuung benötigen, um ihre Kinder während der Arbeitszeiten gut versorgt zu wissen. Der quantitative Ausbau und auch die qualitativen Weiterentwicklungen im System der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) zielen daher auch auf eine Anpassung der Betreuungszeiten, die die Bedürfnisse der Eltern, den Tagesablauf der Kinder und die Berufstätigkeit einer noch kleinen, aber wachsenden Gruppe von Eltern mit unüblichen Arbeitszeiten berücksichtigen (BMFSFJ 2017). Auch das Bundesprogramm KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) greift diese Bedarfe der Familien auf und fördert erweiterte Betreuungszeiten in Kitas, Horten und in der Kindertagespflege. Hierbei geht es nicht unbedingt darum, dass der zeitliche Umfang der Betreuung erweitert wird. Vielmehr soll eine Betreuung zu denjenigen Zeiten angeboten werden, welche dem Bedarf der Familien entsprechen ( ZHB KiTa ). Betreuung zu unüblichen Zeiten Ausblick Wie die DJI-Kinderbetreuungsstudie zeigt, ist die ergänzende Betreuung in der Kindertagespflege ein möglicher Weg, diesen elterlichen Betreuungsbedarf in besonderen beruflichen Situationen zu decken. Wichtig: Eine zusätzliche Betreuung der Kinder in der Kindertagespflege erfordert jedoch auch eine enge Kooperation zwischen Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen zum Wohle der ihnen anvertrauten Kinder. S. Michl/H. Lipowski/M. Stolarova/5

6 Familien und Sozialraum Literaturhinweise und Links BMFSFJ (2017): KitaPlus. Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist. In: Lipowski, H. (Hrsg.): ZUKUNFTS-Handbuch Kindertageseinrichtungen. Regensburg: Walhalla Fachverlag. Ausgabe März 2017, Beitrag 3.5, S Lenze, A./Funcke, A. (2016): Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung. Verfügbar unter: Alleinerziehende_Aktualisierung_2016.pdf [Stand: ] Michl, S./Lipowski, H./Stolarova, M. (2017): Was brauchen Eltern? In: Zeitschrift für Tagesmütter und -väter (ZeT), Klett Kita GmbH. Ausgabe 6/2017, S. 8. Mischke, J./Wingerter, Ch. (2012): Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt Deutschland und Europa. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt. Statistisches Bundesamt (2015): Qualität der Arbeit. Verfügbar unter: ZahlenFakten/Indikatoren/QualitaetArbeit/QualitaetDerArbeit.html?cms_gtp=318944_ slot%253d3 [Stand: ] /6 S. Michl/H. Lipowski/M. Stolarova

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