Sitz in Olbendorf. Sehr geehrte/r Frau/Herr Obmann. Die Vogelfreunde Südburgenland, mit Sitz in Olbendorf, laden Sie recht herzlich zur
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1 Sitz in Olbendorf Sehr geehrte/r Frau/Herr Obmann Die Vogelfreunde Südburgenland, mit Sitz in Olbendorf, laden Sie recht herzlich zur Offenen Burgenländischen Vogellandesschau mit Sonderschau für Stieglitze und Stieglitzmischlinge am 3. und 4. November 2018 nach Olbendorf ein. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir Sie, die angeführten Punkte zu beachten und einzuhalten.
2 Ausstellungsordnung Ausstellungsort: 7534 Olbendorf, Eisenberg Nr. 157 Veranstaltungshalle des Gasthauses Laschalt Termine: Anmeldung bis spätestens: Einlieferung am , von bis Uhr und , von bis Uhr Bewertung am: Ausstellungszeiten: , ab Uhr , bis Uhr , bis Uhr Auslieferung aller Schauvögel: Preisausgabe: , ab Uhr , ab Uhr, die Preise sind beim Infostand abzuholen Teilnehmerberechtigung: Ausstellungsberechtigt sind nur Vögel mit einem geschlossenen Fußring eines anerkannten Verbandes. Preisvergabe für die Landesschau Jugendpreis: Ehrenpreis und Urkunde. Teilnahmeberechtigt ist jeder Züchter unter 18 Jahren, der eine eigene Züchternummer hat. Bitte auf dem Anmeldeformular JZ vermerken. Zur Ermittlung des Preises werden die vier punktehöchsten Vögel Stamm oder Einzelvögel herangezogen. Champion: Ehrenpreis und Urkunde Klassensieger: 1., 2. und 3. Platz - Sammelurkunde und Rosette Schauklassen: Ausgestellt werden können Farb- und Positurkanarien, Mischlinge, Cardueliden, Fauna Europa, Exoten, Wellensittiche, Papageien, Großsittiche, Wachteln und Täubchen.
3 Ausstellungsberechtigt sind nur Vögel, die Fußringe von den anerkannten Verbänden tragen. Die Schauklasseneinteilung erfolgt nach den beiliegenden Richtlinien. Bei Bedarf bitte kopieren oder von unserer Homepage herunterladen! Falsch gemeldete Vögel verbleiben in der gemeldeten Schauklasse. Sie werden bewertet, jedoch außer Konkurrenz gestellt! Die Ringnummern der Vögel sind spätestens bei der Einlieferung bekannt zu gegeben. Auf der Käfigrückseite ist ebenfalls ein Etikett mit der laufenden Ringnummer und dem Zuchtjahr anzubringen. Weitere Daten dürfen dort aber nicht ersichtlich sein. Bei einer genügend großen Anzahl von Vögel in einer Schauklasse wird diese geteilt. Preisvergabe für die Stieglitzsonderschau: Champion: Ehrenpreis und Urkunde Klassensieger: 1., 2. und 3. Platz - Sammelurkunde und Rosette Käfige: Die Käfiggrößen bzw Käfigtypen sowie Sitzstangen, Wassertränken und entsprechende Einstreu sind den Ausstellungsrichtlinien, entsprechend dem Tierschutzgesetz, zu entnehmen und müssen unbedingt eingehalten werden. Als Einstreu ist nur Buchenholzgranulat 2 4 zu verwenden. Volieren und Ausstellungskäfige des Typs 3 für Großsittiche und Papageien stehen begrenzt zur Verfügung. Wenn solche benötigt werden, bitte rechtzeitig mit dem Obmann Ernst WENZEL unter 0664/ in Verbindung setzen. Futter wird vom Verein zur Verfügung gestellt, Spezialfutter ist vom Aussteller beizubringen! Achtung: Auf jedem Schaukäfig ist mittig ein entsprechender Kartenhalter anzubringen. Die Käfignummer (Etikette) ist in der Ansicht rechts mittig aufzukleben, sodass nach Anbringung der Bewertungskarte die KafigNr. noch sichtbar ist!! Betreuung/Haftung: Die Vögel werden während der Dauer der Schau nach bestem Wissen und Gewissen betreut. Der Veranstalter kann keine Haftung übernehmen z.b. bei Tod oder Diebstahl. Standgeld: Einzelvogel 2,- Kollektion 7,- Katalog (freiwillig) 5,50 Das Standgeld ist mit der Anmeldung zu überweisen! Einzahlung bitte auf das Konto der RBB Güssing, Bankstelle Olbendorf, BIC: RLBBAT2E027, IBAN: AT Der Zahlungsnachweis ist bei der Einlieferung vorzuweisen. Anmeldung: Alle Anmeldungen müssen bis spätestens erfolgen. Anmeldungen können schriftlich an Erich Pomper, 7534 Olbendorf, Greiner Nr. 579 oder per an vogelfreunde.suedburgenland@gmail.com erfolgen.
4 Vereinsmitglieder können die Anmeldung bei der Vereinssitzung mitbringen. Zu spät eingelangte Anmeldungen bleiben ohne Angabe von weiteren Gründen unberücksichtigt. Bei postalischer Anmeldung gilt das Datum des Aufgabestempels. Bei den drei erstplatzierten Vögeln werden Ringkontrollen durchgeführt. Sollten Manipulationen festgestellt werden, erfolgt der Ausschluss des Vogels. Bei Manipulationen bei mehr als einem Vogel eines Züchters, erfolgt der Ausschluss aller Vögel des Züchters. Vogeltausch und -verkauf: Vögel, die ausschließlich für die Tausch-/Erwerbsbörse bestimmt sind, müssen nicht angemeldet werden. Der Verein stellt ab Freitag den , Uhr, eine eigene Verkaufsfläche zur Verfügung. Es dürfen nur saubere Schaukäfige mit höchstens zwei Vögel verwendet werden. Andere Käfige dürfen nicht verwendet werden. Art und Besatz muss der Tierschutzveranstaltungsverordnung entsprechen. Wenn diese nicht entsprechen, werden sie vom Veranstaltungsort verwiesen. Das Standgeld beträgt 1,- uro pro Vogel und ist bei der Einlieferung zu bezahlen. Für die Versorgung und den Verkauf dieser Vögel ist der Besitzer verantwortlich. Der Verkauf von Vögeln ist ausschließlich Ausstellern erlaubt. Verkauf: Alle Vögel die ausgestellt werden, können zum Verkauf angeboten werden. Bei diesen Tieren ist auf dem Anmeldeformular der Preis unbedingt auszufüllen. Die Siegervögel können erst am Samstag, , ab Uhr, aus den Ausstellungskäfigen entnommen werden. Die Entnahme erfolgt ausschließlich durch die Saalaufsicht. Es ist ausdrücklich verboten, während der Schau einen Schauvogel selbstständig aus einem Käfig zu entnehmen. Diese Bestimmungen gelten auch für privat vorbestellte Vögel. Bestätigung: Bei der Einlieferung ist eine Bestätigung nach 2 Abs 4 der Tierschutz Veranstaltungsverordnung, BGBl Nr. 493/2004 siehe Muster als Beilage beizubringen. Ohne diese Bestätigung dürfen die Vögel nicht in den Veranstaltungsort eingebracht werden. Katalogwerbung: Für den Schaukatalog werden Werbeeinschaltungen entgegen genommen. Für Aussteller betragen die Kosten für eine Werbeeinschaltung für eine ganze Seite (A4) 40,- uro für eine halbe Seite (A4) 25,- uro für eine viertel Seite (A4) 20,- uro Es wird ersucht ein Muster der Werbeeinschaltung der Anmeldung beizulegen oder an vogelfreunde.suedburgenland@gmail.com zu mailen. Die Bezahlung der Werbung kann mittels Erlagschein gemeinsam mit der Anmeldung (extra anführen) oder bei der Einlieferung in bar erfolgen. Alles Wichtige zur Ausstellung (Ausschreibung, Schauklasseneinteilung, Ergebnisse, usw.) finden Sie auch unter
5 Mitteilung nach der Datenschutzgrundsatzverordnung: Während der Bewertung und der Ausstellung werden Fotos von den Tieren, den Aussteller und den Besucher aufgenommen. Ein Teil dieser Fotos werden auf unserer Homepage und/oder auf Facebook veröffentlicht. Wer damit nicht einverstanden ist, muss dies dem Ausstellungsleiter mitteilen. Es werden nur Daten jener Aussteller im Schaukatalog veröffentlicht, die ihre Einverständnis dazu auf der Anmeldung erteilt haben. Durch die Ausstellungsleitung können kurzfristig Änderungen vorgenommen werden! Die Vogelfreunde Südburgenland freuen sich auf eine rege Teilnahme
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