Begründung zum Bebauungsplan.»Koblenzer Straße / ehemaliger Güterbahnhof«Mayen
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- Martina Kästner
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1 zum Bebauungsplan»Koblenzer Straße / ehemaliger Güterbahnhof«Mayen August 2012
2 1. Erfordernis der Planaufstellung Es ist planerisches Ziel der Stadt Mayen, die Intentionen des Gutachtens zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Stadt Mayen mittels Bauleitplanung umzusetzen und zu sichern. Das vorgenannte Gutachten wurde vom Stadtrat am 8. Dezember 2010 beschlossen. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gemäß 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am.. der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes»Koblenzer Straße / ehemaliger Güterbahnhof«, Mayen durch den Stadtrat gefasst. Der Bebauungsplan gilt maßgeblich der Umsetzung der Inhalte des Gutachtens zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Stadt Mayen im Sinne des 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und damit der Erhaltung und Sicherung zentraler Versorgungsbereiche (hier im Speziellen des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt). Der Originalmaßstab des Bebauungsplanes»Koblenzer Straße / ehemaliger Güterbahnhof», Mayen beträgt 1 : Da die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren gemäß 13 Abs. 1 BauGB vorliegen, findet das vereinfachte Verfahren seine Anwendung. 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Das Plangebiet liegt zwischen der Bahntrasse Andernach / Kaisersesch und der Koblenzer Straße innerhalb des Stadtgebietes und hat eine Größe von ca m². Es umfasst den Bereich Kölner Hof und den ehemaligen Güterbahnhof. Die Bahntätigkeit wurde seit geraumer Zeit eingestellt. Gewerbebetrieb und Einzelhandelsunternehmen sowie eine Fastfood-Kette und eine Vergnügungsstätte (hier: Spielhalle) haben sich hier mittlerweile niedergelassen. 2
3 Abb.1: Lage des Plangebietes in der Stadt 3. Einfügung in die übergeordnete Planung Der Bebauungsplan nimmt die Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplanes für die Stadt Mayen als Mittelzentrum für den Mittelbereich Mayen (VG Vordereifel, VG Maifeld, VG Mendig im LK Mayen-Koblenz, südwestlicher Teil der VG Brohltal (Ortsgemeinde Kempenich, Hohenleimbach, Spessart, Weibern) im LK Ahrweiler) auf. Die Bedeutung eines zentralen Ortes bestimmt sich weniger nach seiner Größe als nach seiner Infrastruktur im Vergleich zur näheren Umgebung. Für die Ausweisung als Mittelzentrums wird die Einwohnerzahl im Ort und seinem direkten Umkreis (Verflechtungsbereich) herangezogen. Zu dieser Kennzahl kommen allerdings noch weitere Kriterien wie Erreichbarkeit, Ausstattung, Tragfähigkeit des zentralen Orts und ein 3
4 eindeutig zurechenbarer Einzugsbereich. Mittelzentren dienen als Anlaufpunkt für die Versorgung an Waren, Dienstleistungen und Infrastrukturangeboten, die durch die umgebenden Grundzentren nicht geleistet werden kann. Diesen Ansprüchen ist gerecht zu werden und die entsprechenden Leistungen sind vorzuhalten. Aus diesen Gründen ist es erforderlich den Bebauungsplan»Koblenzer Straße / ehemaliger Güterbahnhof«, Mayen aufzustellen und lenkend in den Bereich Einzelhandel auf der Basis des Gutachtens zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Stadt Mayen einzugreifen und dessen Inhalte umzusetzen. Der vom Stadtrat der Stadt Mayen im Jahr 2006 beschlossene Flächennutzungsplan stellt die betreffende Fläche als gewerbliche Baufläche und in einer Teilfläche (Kölner Hof) als Mischbaufläche dar. Unter diesen Voraussetzungen sind die Inhalte des Gutachtens zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Stadt Mayen jedoch nicht umzusetzen. Der aufzustellende Bebauungsplan nimmt die Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplanes für die Stadt Mayen auf und unterstützt die Stadt Mayen in ihrer Funktion als Mittelzentrum und Gewerbestandort. Im Hinblick auf das Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept und den Regionalen Raumordnungsplan fügen sich die Inhalte der Planung (Sortimentsfestsetzung) in die örtlichen und überörtlichen Vorgaben ein. 4. Bestehende Rechtsverhältnisse Bei der überplanten Fläche handelt es sich nach dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Mayen um eine Mischbaufläche und eine gewerbliche Baufläche. An diesen Nutzungsartenfestsetzungen wird nicht geändert. Ausschließlich für die jeweilig zulässige Einzelhandelsnutzung wird sowohl im Mischgebiet als auch im eingeschränkten Gewerbegebiet eine Festsetzung getroffen, die ausschließlich nur innenstadtrelevante Sortimente (siehe Mayener Sortimentsliste) zulässt. Diese Form der Nutzung setzt einvernehmlich die den Inhalten des Gutachtens zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Stadt Mayen um. Der gesamte Bebauungsplanbereich ist Teil des Ergänzungsstandortes Koblenzer Straße. Bestehende widersprüchliche Nutzungen genießen Bestandsschutz. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan als entwickelt anzusehen. 4
5 Bebauungsplan»Koblenzer Straße /ehemaliger Güterbahnhof«Mayen Abb. 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Mayen 5. Städtebauliche Konzeption Durch den Bebauungsplan werden die Inhalte des Gutachtens zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Stadt Mayen umgesetzt und rechtlich gefasst. Beabsichtigt ist die Festigung des Ergänzungsstandortes Koblenzer Straße als Autokundenstandort mit nichtinnenstadtrelevanten Sortimenten. Die Einschränkung, dass lediglich nichtinnenstadtrelevante Sortimente angeboten werden dürfen, dient der 5
6 Nichtbeeinträchtigung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt und der Existenzsicherung der Einzelhandelsunternehmen im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt. Des Weiteren trägt die Reglementierung der Sortimente zur Planungssicherheit für die Akteure im Bereich des Ergänzungsstandortes Koblenzer Straße bei. 6. Art der baulichen Nutzung Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes»Koblenzer Straße / ehemaliger Güterbahnhof«Mayen wird als Art der baulichen Nutzung ein Mischgebiet (MI) gem. 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) gem. 8 BauNVO i.v.m. 9 Abs. 2a BauGB, indem hinsichtlich der zulässigen Einzelhandelsnutzung ausschließlich nur nicht innenstadtrelevante Sortimente (Mayener Sortimentsliste) zulässig sind, festgesetzt. 7 Angaben zur Erschließung Das Plangebiet liegt innerhalb der bebauten Ortslage der Stadt Mayen und grenzt unmittelbar an die Koblenzer Straße, von der aus es erschlossen wird. Eine zusätzliche innere Erschließung ist nicht erforderlich. 8. Ver- und Entsorgung 8.1 Stromversorgung Das Plangebiet kann grundsätzlich an vorhandene Leitungen und Systeme angeschlossen werden. Diese sind entsprechend auszubauen bzw. zu verlängern. Hauptleitungen zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikation, Strom und Breitbandanschlüssen sind in den öffentlichen Flächen und unterirdisch zu verlegen. 6
7 8.2 Wasserversorgung Eine Versorgung mit Brauch- und Trinkwasser kann durch den Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz sichergestellt werden. Zur Löschwasserversorgung muss eine ausreichende Löschwassermenge zur Verfügung stehen. Die Löschwassermenge ist nach dem Arbeitsblatt W 405 des DVGW Regelwerkes zu bestimmen (DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.). Als ausreichend wird eine Wassermenge von mind. 800 l/ min. über einen Zeitraum von 2 Stunden angesehen. Die Versorgung mit der erforderlichen Löschwassermenge ist über das innerörtliche Wasserversorgungsnetz gegeben. 8.2 Abwasserbeseitigung Die Entsorgung des Abwassers aus dem Gebiet erfolgt im Mischsystem an den vorhandenen Kanal in der Koblenzer Straße. 9 Umweltauswirkungen Der Bebauungsplan wird gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt. 10 Überschlägige Kostenermittlung Bei der Umsetzung der Planinhalte entstehen keinerlei Kosten. 11 Planverwirklichung Die Planinhalte können unmittelbar nach Rechtswirksamkeit der Satzung verwirklicht werden. 7
8 12 Sonstiges Das Gutachten zum Kommunalen Einzelhandelskonzept für die Stadt Mayen, erstellt durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh, Endfassung, beschlossen im Stadtrat am 8. Dezember 2010 ist Bestandteil der. Stadtverwaltung Mayen Mayen, den Oberbürgermeister 8
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