Erlaubte Standorte für politische Plakatierung in der Gemeinde Kriens Busschleife Obernau (Wiese) Parzelle Nr Gemeinde Kriens

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1 Erlaubte Standorte für politische Plakatierung in der Gemeinde Kriens Busschleife Obernau (Wiese) Parzelle Nr Gemeinde Kriens Version ko Plakate dürfen auf der Wiese aufgestellt werden (gelb markiert). Auf Seite Hubelstrasse darf jedoch die Flucht des Gebäudes (rote Begrenzungslinie) nicht unterschritten werden.

2 Obernauerstrasse, Langmatt (Zaun) Parzelle Nr. 731, Gemeinde Kriens Es dürfen nur Plakate am Zaun angebracht werden, welche parallel zur Obernauerstrasse verlaufen (gelb markierter Bereich). Im rot markierten Bereich dürfen keine Plakate am Zaun angebracht werden.

3 Obernauerstrasse, Einfahrt Südstrasse (Wiese im Rank) Parzelle Nr. 699, Gemeinde Kriens Plakate dürfen nur im gelb markierten Bereich aufgestellt werden und müssen eine Distanz von 2.5 m zum Trottoir aufweisen. Plakate rechts vom Leitungsmastt (aus Blickrichtung von Obernau Richtung Luzern. Auf Foto am rechten Bildrand sichtbar) sind nicht gestattet.

4 Obernauerstrasse, vis à vis Schappe Center (Zaun) Parzelle Nr. 9, Kanton Luzern Plakate dürfen im grün markierten Bereich längs zur Fahrbahn am Zaun angebracht werden. Plakate dürfen im gelb markierten Bereich längs zur Obernauerstrasse am Zaun angebracht werden.

5 Dorfplatz Parzelle Nr. 468, Gemeinde Kriens Plakate dürfen im gelb markierten Bereich, entlang der Luzernerstrasse hinter den Bänken/Bäumen (auf Dorfplatzseite) gestellt werden, sowie im Bereich der festen Einrichtungen (wie Marronistand, Busstation). Der Fahrradverkehr oder die Zufahrt auf den Platz dürfen nicht behindert werden.

6 Horwerstrasse, vor Provisorien Kirchbühl (Wiese) Parzelle Nr. 3738, Gemeinde Kriens Plakate dürfen nur im gelb markierten Bereich aufgestellt werden. Dieser geht bis maximal zur Parkbank beim Kreisel. Plakate näher am Kreisel sind nicht gestattet. Im Abschnitt 1 sind nur Plakate gestattet, welche parallel zur Fahrbahn stehen. Im Abschnitt 2 sind auch Plakate gestattet, welche quer zur Fahrbahn stehen. Keine Plakatierung im rot markierten Bereich.

7 Horwerstrasse, Parkbad Kriens (Wiesenstreifen) Parzelle Nr. 237, Gemeinde Kriens Plakate dürfen im gelb markierten Bereich aufgestellt werden.

8 Horwerstrasse/Lauerzweg (Zaun) Parzelle Nr. 5779, Vorsorgestiftung Pan Gas Es dürfen nur Plakate am Zaun (z.zt. vor Baustelle) angebracht werden, welcher parallel zur Horwerstrasse verläuft (gelb markierter Bereich). Im rot markierten Bereich dürfen keine Plakate am Zaun angebracht werden.

9 Nidfeldstrasse, bei Kreisel Mattenhof (Gitter vor Bauwand) Parz. Nr. 5531, Gemeinde Kriens Zur Zeit besteht eine Baustelle. Das vor der Bauwand angebrachte Gitter ist für bewilligte temporäre Reklamen reserviert und darf nur benutzt werden, falls noch genügend Platz frei ist. Wird temporäre Reklame bewilligt, kann die Gemeinde die politische Werbung entfernen, sofern sonst zuwenig Platz zur Verfügung steht.

10 Luzernerstrasse, Einfahrt Güterstrasse (Gitter vor Baustelle) Parz. Nr. 448, Gemeinde Kriens Zur Zeit besteht eine Baustelle. Das vor der Bauwand angebrachte Gitter ist für bewilligte temporäre Reklamen reserviert und darf nur benutzt werden, falls noch Platz frei ist. Wird temporäre Reklame bewilligt, kann die Gemeinde die politische Werbung entfernen, sofern sonst zuwenig Platz zur Verfügung steht. Das vorderste Gitter zur Strasse hin muss freigehalten werden (rot markiert).

11 Luzernerstrase, Bellpark (Wiese) Parzelle Nr. 310, Gemeinde Kriens Plakate dürfen ausschliesslich im gelb markierten Bereich aufgestellt werden. Der Fussweg darf nicht behindert werden.

12 Luzernerstrasse, Bushaltestelle Alpenstrasse (Zaun) Parz. Nr. 186, Gemeinde Kriens Plakate dürfen im Bereich des Zauns angebracht werden.

13 Luzernerstrasse, Kupferhammer (Wiese) Parzelle Nr. 8, Kanton Luzern Plakate dürfen im gelb markierten Bereich aufgestellt werden. Querplakate dürfen jedoch nicht näher als 20 m bis an den Fussgängerstreifen aufgestellt werden. Längsplakate dürfen bis maximal zum Signal Fussgängerstreifen aufgestellt werden.

14 Amlehnstrasse, Liegenschaft Unterhus (Zaun) Parz. Nr. 346, Gemeinde Kriens Plakate dürfen im Bereich des Zauns angebracht werden. Auf Bäume ist Rücksicht zu nehmen.

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