Formale Rahmenvorgaben für die Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen

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1 Stabsstelle Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre Formale Rahmenvorgaben für die Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen 1. Gesamtleistungspunktezahl Für den Bachelorabschluss sind nicht weniger als 180 Leistungspunkte nachzuweisen. Für den Masterabschluss werden unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss 300 Leistungspunkte benötigt. 2. Verteilung der Leistungspunkte im Studienjahr In der Regel werden pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben; d.h. 30 pro Semester. Dabei wird für einen Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung (work load) des Studierenden von 30 Stunden angenommen. Die Umrechnung von work load in Leistungspunkte ist hochschulweit standardisiert: 30 h work load (Kontaktzeit und Selbststudium) = 1 LP 2 SWS (Kontaktzeit) = 30 h work load = 1 LP Eine Vergabe von halben Leistungspunkten für eine Lehrveranstaltung oder für ein Modul ist nicht möglich. 3. Verteilung der Leistungspunkte auf die Fächer in den Lehramtsstudiengängen Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Schwerpunkt Lehramt an Grundschulen je Fach Bildungswissenschaften: 34 LP Fach Grundschulbildung: 46 LP Schwerpunkt Lehramt an Berufsbildenden Schulen Berufliches Fach: 90 LP Nicht-berufliches Fach: - 1 -

2 Schwerpunkt Lehramt an Realschulen Plus je 65 LP Schwerpunkt Lehramt an Gymnasien je 65 LP Schwerpunkt Lehramt an Förderschulen Fach Bildungswissenschaften: 34 LP Fach Grundlagen sonderpädagogischer Förderung: 46 LP Die Struktur des Lehramtsbachelorstudiengangs bedingt es, dass den Modulen, die gemäß der Curricularen Standards von allen Studierenden innerhalb der ersten vier Semester für alle Lehramtsformen zu belegen sind, insgesamt 40 Leistungspunkte zuzuordnen sind. Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen Fach Grundschulbildung Masterstudiengang für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen Berufliches Fach: 44 LP Nicht-berufliches Fach: Fach Bildungswissenschaften: 12 LP Masterstudiengang für das Lehramt an Realschulen Plus 23 LP Fach Bildungswissenschaften: 24 LP Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien 42 LP Bei der Wahl der Fächer Kunst oder Musik Kunst 69 LP Musik 69 LP 2. Fach 15 LP Fach Bildungswissenschaften: 12 LP Masterstudiengang für das Lehramt an Förderschulen Fach Grundlagen sonderpädagogischer Förderung und Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung 70 LP - 2 -

3 4. Umfang der Bachelor- und der Masterarbeit Der Bearbeitungsumfang für die Bachelorarbeit beträgt mindestens sechs Leistungspunkte und darf zwölf Leistungspunkte nicht überschreiten. Für die Masterarbeit ist ein Bearbeitungsumfang von 15 bis 30 Leistungspunkten vorzusehen. In den Lehramtsstudiengängen haben die Abschlussarbeiten folgende Umfänge: Lehramtsbachelorstudiengang Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen Masterstudiengang für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen Masterstudiengang für das Lehramt an Realschulen Plus Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien 10 LP 16 LP 20 LP 16 LP 20 LP 5. Modularisierung Die Struktur und die Inhalte der Studiengänge sollten den gängigen Entwicklungen bzw. dem Stand der Scientific Community entsprechen. Die fachinhaltlichen Qualifikationsziele der Module sollten sich in die übergeordneten Qualifikationsziele des jeweiligen Studiengangs einfügen. Über die einzelnen Module sollte ein hinreichendes Kompetenzspektrum vermittelt werden. a) Richtgrößen für ein Modul Ein Modul soll einen Umfang von mindestens fünf Leistungspunkten aufweisen. In den Lehramtsstudiengängen empfiehlt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur eine Modulgröße von acht bis zwölf Leistungspunkten. Dabei soll die Anzahl an Leistungspunkten, die in den gleichen Fächern je Modul vergeben werden, zwischen den Campi um nicht mehr als zwei Leistungspunkte voneinander abweichen. b) Moduldauer Die Moduldauer beträgt ein bis zwei Semester, d.h. Module sollten innerhalb eines Semesters oder eines Jahres abgeschlossen werden können. c) Abfolge von Modulen Die geplante Abfolge von Modulen sollte inhaltlich und strukturell nachvollziehbar sein. Mit Blick auf die landesspezifische Strukturvorgaben, Module nicht miteinander zu verknüpfen, sind Teilnahmevoraussetzung soweit diese für einzelne Module oder Lehrveranstaltungen fachlich notwendig sind kompetenzorientiert zu formulieren: Teilnahmevoraussetzung für Modul 3: Kompetenzen aus Modul 1 d) Benennung von Modulen in den Lehramtsstudiengängen Sowohl die Nummerierung wie auch die Modulbezeichnungen sind in den Lehramtsstudiengängen verbindlich durch die Curricularen Standards vorgegeben

4 Bei der polyvalenten Verwendung sollten die betreffenden Module oder Lehrveranstaltungen in allen Studiengängen einheitlich bezeichnet werden. 6. Modulprüfungen Gemäß 25 Abs. 2 S. 3 Hochschulgesetz wird ein Modul in der Regel durch eine Prüfung (Modulprüfung) abgeschlossen, auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden, d.h. Die Modulprüfung bezieht sich auf das gesamte Modul. Von Teilmodulprüfungen ist abzusehen. Es sind gemeinsame Modulprüfungen für mehrere Module möglich. Die Prüfungsordnungen in den Lehramtsstudiengängen sehen folgende Prüfungsformen vor: Mündliche Prüfung als Einzel- oder Gruppenprüfung (Prüfungsdauer: 15 bis 30 Minuten je Kandidatin oder je Kandidat) Mündliche Portfolio-Prüfung: Innerhalb von 90 Minuten nach Bekanntgabe der Prüfungsfrage ist eine Präsentation zu erstellen, die anschließend in einer 30- minütigen mündlichen Prüfung dargestellt wird. Klausur (Prüfungsdauer: 60 bis 120 Minuten) E-Klausuren Multiple-Choice-Prüfung Hausarbeit (Bearbeitungszeit: bis zu zwei Wochen, in Ausnahmefällen bis zu vier Wochen) Schriftliche Portfolio-Prüfung: Das Portfolio besteht aus einer Einleitung, einer Sammlung von Dokumenten und einer Reflexion. Die Dokumente entstammen der gesamten Zeit des Studiums eines Moduls. Für die Auswahl der Zusammenstellung, das Verfassen der Einleitung und die Reflexion stehen zwei Wochen zur Verfügung. Praktische Prüfung als Einzel- oder Gruppenprüfung Pro Semester sollen höchstens fünf Modulprüfungen und prüfungsrelevante Studienleistungen abgelegt werden. In den Lehramtsstudiengängen können je Fach mit 65 Leistungspunkten maximal 18 nicht prüfungsrelevante und prüfungsrelevante Studienleistungen und Modulprüfungen verlangt werden. In allen Studiengängen ist ein hinreichendes Spektrum an Veranstaltungsformen, Lehr- bzw. Lernmethoden und Prüfungsarten vorzusehen, das geeignet ist die angestrebten Kompetenzziele zu erreichen. In den lehramtsbezogenen Masterstudiengängen ist eine Modulprüfung als mündliche Prüfung auszuweisen

5 7. Studienleistungen und prüfungsrelevante Studienleistungen Studienleistungen sind alle Leistungen, die verbindlich gefordert werden, um Leistungspunkte zu erhalten oder zur Modulprüfung zugelassen zu werden. Studienleistung können z.b. in der Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, Kolloquien, Referaten, praktischen Übungen und Hausarbeiten erbracht werden. Sie werden als bestanden oder nicht bestanden bewertet. Studienleistungen gehen nicht in die Modulnote ein. Prüfungsrelevante Studienleistungen werden wie Modulprüfungen bewertet, sie gehen wie folgt in die Modulnote ein Gesamtnote = LP PSL Note PSL * LP PSL + LP Modul LP Modul + Note Modul * LP PSL + LP Modul 2 Note PSL = Note der Prüfungsrelevanten Studienleistung Note Modul = Note der Modulprüfung LP PSL = Anzahl der Leistungspunkte, die der Lehrveranstaltung zugeordnet ist, in dem die prüfungsrelevante Studienleistung zu erbringen ist = Anzahl der Leistungspunkte, die dem Modul zugeordnet ist LP Modul (vgl. 16 Abs. 2 PO B.Ed.) 8. SWS-Richtwerte für Curricula Als Verhältnis zwischen dem Lehrangebot (in SWS) und der Zahl der dafür vorgesehenen Leistungspunkte innerhalb eines Curriculums sollen 1,5 bis 2 Leistungspunkte pro 1 SWS als Richtwert gelten. Eine Abweichung von diesem Modell ist auf Ebene von Masterstudiengängen aufgrund der zumeist andersartigen Lehr-Lernanforderungen möglich. Das Verhältnis von Pflicht- zu Wahlpflichtmodulen/-veranstaltungen sollte angemessen sein. 9. Mobilitätsfenster/Auslandsaufenthalte Zur Ausbildung interkultureller Handlungskompetenz sollten angemessene Optionen für Auslandsaufenthalte innerhalb eines jeden Studienfachs geschaffen werden

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