VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR KÄRNTEN. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 23. Juli Stück. Bundeshandelsakademien und Bundeshandelsschulen
|
|
- Ute Hafner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR KÄRNTEN 21 Jahrgang 2003 Ausgegeben am 23. Juli Stück Verordnungen und Erlässe Nr. 14: Lehrplanbestimmungen für berufsbildende mittlere und höhere Schulen Verordnungen und Erlässe Nr. 14 Verordnung des Landesschulrates für Kärnten vom 10. Juli 2003 über Lehrplanbestimmungen für berufsbildende mittlere und höhere Schulen Der Landesschulrat für Kärnten hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten ( 7 Abs. 3 des Bundes- Schulaufsichtsgesetzes 1962, i. d. g. F.) gemäß 6 des Schulorganisationsgesetzes 1962 (SchOG), BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 77/2001 in Verbindung mit der entlastungs- und Rechtsbereinigungsverordnung für die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen vom 13. Juni 2003, BGBl. Nr. 283/2003, nachstehende Lehrplanbestimmungen (Stundentafeln) verordnet: Soweit an der jeweiligen Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen gemäß entlastungs- und Rechtsbereinigungsverordnung nicht getroffen werden, gelten nachstehende Lehrplanbestimmungen (Stundentafeln): Bundeshandelsakademien und Bundeshandelsschulen Schule Stundentafeln HAK Klagenfurt Handelsschule Anlage 1a Handelsakademie Anlage 1b Aufbaulehrgang an Handelsakademien Anlage 1c HAK Klagenfurt Handelsakademie Anlage 1b HAK Althofen Handelsakademie Anlage 1b HAK Spittal/Drau Handelsakademie Anlage 1b Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe einschließlich Fachschulen und Sonderformen (Aufbaulehrgang einjährige Wirtschaftsfachschule, zweijährige Wirtschaftsfachschule, Fachschule für Sozialberufe) Schule Stundentafeln HLW Wolfsberg Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe Anlage 2a ASP Gesundheit und Soziales Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Anlage 2b ASP Dritte lebende Fremdsprache ASP Ernährung und Betriebswirtschaft ASP Medieninformatik
2 22 Jahrgang Stück Höhere Lehranstalt für Tourismus einschließlich Fachschulen für Sonderformen (Kolleg, Aufbaulehrgang) Schule Stundentafeln KTS Villach Hotelfachschule Anlage 3a ASP Gastronomie Höhere Lehranstalt für Tourismus Anlage 3b ASP Dritte lebende Fremdsprache ASP Hotelmanagement Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft Anlage 3c ASP Touristisches Management Diese Verordnung ist ab 1. September 2003 rechtswirksam. Für das Schuljahr 2003/2004 können keine schulautonomen Regelungen mehr getroffen werden. Der Amtsführende Präsident: Dr. Z e c h m a n n
3 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände LEHRPLAN DER HANDELSSCHULE. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Klasse Anlage 1a 1. Religion () 2. Deutsch () 3. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Zeitgeschichte und Politische Bildung Geografie (Wirtschaftsgeografie) Biologie, Ökologie und Warenlehre Betriebswirtschaft Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement Wirtschaftliches Rechnen Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung, Office- Management und Publishing Politische Bildung und Recht Volkswirtschaft Leibesübungen (Va) Gesamtwochenstundenzahl Rahmen Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht B. Freigegenstände 1. Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Mathematik und angewandte Mathematik 0/3 0/ Wirtschaftsgeografie Besondere Betriebswirtschaft Wirtschaftsinformatik Englische Textverarbeitung Politische Bildung C. Unverbindliche Übungen 1. Zeitgenössische Kultur Va 2. Darstellendes Spiel V 3. Chorgesang V 4. Spielmusik V 5. Kreatives Gestalten V 6. Leibesübungen (Va) D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in die 3. Klasse.
4 24 Jahrgang Stück Klasse E. Förderunterricht 1, 6 1. Deutsch () 2. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Betriebswirtschaft Wirtschaftliches Rechnen 2 5. Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung, Office-Management und Publishing Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 2 Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Mit Computerunterstützung. 4 Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 5 m Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder ndustrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Transportwirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung. 6 Als Kurs für eine oder mehrere Klassen jedoch nur für dieselbe Schulstufe gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
5 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände LEHRPLAN DER HANDELSAKADEME. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Jahrgang... V. V. Anlage 1b Kernbereich 1. Religion () 2. Deutsch () 3. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) Geografie (Wirtschaftsgeografie) Biologie, Ökologie und Warenlehre Chemie Physik Mathematik und angewandte Mathematik Betriebswirtschaft Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement Wirtschaftliches Rechnen Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung, Office- Management und Publishing Politische Bildung und Recht Volkswirtschaft Leibesübungen (Va) Erweiterungsbereich 20. Ausbildungsschwerpunkte Marketing und internationale Geschäftstätigkeit oder 20.2 Controlling und Jahresabschluss oder 20.3 Wirtschaftsinformatik und betriebliche Organisation Gesamtwochenstundenzahl Rahmen Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht B. Freigegenstände 1. Dritte lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Latein 7 3 / 4 3 / 4 3 / 4 3 / Philosophischer Einführungsunterricht 2 2 4
6 26 Jahrgang Stück Jahrgang... V. V. 4. Darstellende Geometrie 8 0 / / 2 4 () 5. Wirtschaftsgeografie Wirtschaftsinformatik Besondere Betriebswirtschaft Fremdsprachige Textverarbeitung Politische Bildung Psychologie (Betriebspsychologie) Stenotypie (V) C. Unverbindliche Übungen 1. Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens Rhetorik V 3. Zeitgenössische Kultur Va 4. Darstellendes Spiel V 5. Chorgesang V 6. Spielmusik V 7. Kreatives Gestalten V 8. Leibesübungen (Va) D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in den V. Jahrgang. E. 1, 10 Förderunterricht 1. Deutsch () 2. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Mathematik und angewandte Mathematik Betriebswirtschaft Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung, Office- Management und Publishing Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 2 Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Mit Computerunterstützung. 4 Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte (siehe Abschnitt ); Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich. 5 Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 6 Festlegung durch die Schulbehörde. nstanz (siehe Abschnitt ). 7 Entweder in vier Jahrgängen mit je drei oder in drei Jahrgängen mit je vier. 8 m. und V. oder im V. und V. Jahrgang jeweils zwei. 9 m Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder ndustrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung. 10 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge jedoch nur für dieselbe Schulstufe gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
7 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände LEHRPLAN DES AUFBAULEHRGANGES AN HANDELSAKADEMEN. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Jahrgang... Anlage 1c Kernbereich 1. Religion () 2. Deutsch () 3. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) Ökologie und Warenlehre Chemie Physik Mathematik und angewandte Mathematik Betriebswirtschaft Projektmanagement Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung, Office- Management und Publishing Politische Bildung und Recht Volkswirtschaft 2 2 Erweiterungsbereich 17. Ausbildungsschwerpunkte Marketing und internationale Geschäftstätigkeit oder 17.2 Controlling und Jahresabschluss oder 17.3 Wirtschaftsinformatik und betriebliche Organisation Gesamtwochenstundenzahl Rahmen Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht B. Freigegenstände 1. Dritte lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Latein Philosophischer Einführungsunterricht Darstellende Geometrie () 5. Wirtschaftsgeografie Wirtschaftsinformatik 2 2 4
8 28 Jahrgang Stück Jahrgang Besondere Betriebswirtschaft Fremdsprachige Textverarbeitung Politische Bildung Psychologie (Betriebspsychologie) Stenotypie 2 2 (V) C. Unverbindliche Übungen 1. Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens Rhetorik V 3. Zeitgenössische Kultur Va 4. Darstellendes Spiel V 5. Chorgesang V 6. Spielmusik V 7. Kreatives Gestalten V 8. Leibesübungen (Va) D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in den. Jahrgang. E. Förderunterricht 1, 8 1. Deutsch 2 2 () 2. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Mathematik und angewandte Mathematik Betriebswirtschaft Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik 2 8. Textverarbeitung, Office- Management und Publishing Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 2 Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Mit Computerunterstützung. 4 Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte (siehe Abschnitt ); Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich. 5 Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 6 Festlegung durch die Schulbehörde. nstanz (siehe Abschnitt ). 7 m Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder ndustrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Transportwirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung. 8 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge jedoch nur für dieselbe Schulstufe gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
9 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände DREJÄHRGE FACHSCHULE FÜR WRTSCHAFTLCHE BERUFE. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Klasse Anlage 2a Kernbereich 1. Religion () 2. Deutsch () 3. Englisch () 4. Geschichte und Kultur Wirtschaftsgeographie Musikerziehung (V) 7. Bildnerische Erziehung (V) 8. Psychologie Biologie und Ökologie Chemie 2 2 () 11. Betriebs- und Volkswirtschaft Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung und Publishing Politische Bildung und Recht Ernährung Küchenführung und Servierkunde V 18. Angewandte Betriebsorganisation Kreatives Gestalten 2 2 Va 20. Leibesübungen (Va) zahl Kernbereich Erweiterungsbereich a) Ausbildungsschwerpunkte 3 Zweite lebende Fremdsprache Ernährung- und Betriebswirtschaft Betriebsorganisation und Wirtschaftsleitung Humanökologie Gesundheit und Soziales Kulturtouristik b) Schulautonome Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß 5 Seminare: Fremdsprachenseminar Betriebsorganisatorisches Seminar Allgemein bildendes Seminar Fachtheoretisches Seminar Praxisseminar V Gesamtwochenstundenzahl
10 30 Jahrgang Stück Klasse B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Unverbindliche Übungen Spielmusik V Chorgesang V C. Fakultatives Praktikum 4 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse. D. Förderunterricht 3 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Deutsch (2) (2) (2) (6) () Englisch (2) (2) (2) (6) () Rechnungswesen 2 (2) (2) (2) (6) Textverarbeitung 2 (2) (2) (2) (6) 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes schulautonom abgeändert werden. 2 Mit Computerunterstützung. 3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 4 n Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 5 Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 6 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf das Mindestausmaß der Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Festlegungen der aufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt.
11 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WRTSCHAFTLCHE BERUFE. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Jahrgang... V. V. Anlage 2b Kernbereich 1. Religion () 2. Deutsch () 3. Englisch () 4. Zweite lebende Fremdsprache () 5. Geschichte und Kultur Wirtschaftsgeographie Musikerziehung 3 1 (1) (1) (1) (1) 1+(4) (Va) 8. Bildnerische Erziehung 3 1 (1) (1) (1) (1) 1+(4) (Va) 9. Psychologie und Philosophie Biologie und Ökologie Mathematik und angewandte Mathematik Chemie () 13. Physik 2 2 () 14. Betriebs- und Volkswirtschaft Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung und Publishing Politische Bildung und Recht Ernährung Küchenführung und Servierkunde V 21. Angewandte Betriebsorganisation Kreatives Gestalten 2 2 Va 23. Leibesübungen (Va) zahl Kernbereich Erweiterungsbereich a) Ausbildungsschwerpunkte 5 Dritte lebende Fremdsprache Fremdsprachen und Wirtschaft Umweltökonomie Ernährungs- und Betriebswirtschaft Betriebsorganisation und Wirtschaftsleitung Humanökologie Sozialverwaltung Kulturtouristik Gesundheit und Soziales Medieninformatik
12 32 Jahrgang Stück Jahrgang... V. V, b) Schulautonome Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß 6 Seminare: Fremdsprachenseminar 2 Betriebsorganisatorisches Seminar Allgemein bildendes Seminar Fachtheoretisches Seminar Praxisseminar Gesamtwochenstundenzahl B. Pflichtpraktikum 12 Wochen zwischen dem. und V. Jahrgang. C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 5 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Unverbindliche Übungen Spielmusik V Chorgesang V D. Fakultatives Praktikum 4 Wochen zwischen dem V. und V. Jahrgang. E. Förderunterricht 5 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Deutsch (2) (2) (2) (2) ( ) (8) () Englisch (2) (2) (2) (2) ( ) (8) () Zweite lebende Fremdsprache (2) (2) (2) (2) ( ) (8) () Mathematik und angewandte Mathematik ( ) (2) (2) (2) ( ) (6) Rechnungswesen 4 (2) (2) (2) (2) ( ) (8) Textverarbeitung 4 (2) (2) (2) ( ) ( ) (6) 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes schulautonom abgeändert werden. 2 n Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Alternativer Pflichtgegenstand im. bis V. Jahrgang. 4 Mit Computerunterstützung. 5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 6 Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 7 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf das Mindestausmaß der Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Festlegungen der aufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt. V
13 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände HOTELFACHSCHULE. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Klasse Anlage 3a Kernbereich 1. Religion () 2. Deutsch () 3. Englisch () 4. Geschichte und Kultur Biologie und Ökologie Tourismusgeographie Tourismus und Marketing Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung und Publishing Politische Bildung und Recht Ernährung Küchenführung und -organisation V 15. Getränke Restaurant V 17. Betriebspraktikum (Va) 18. Leibesübungen und sportliche Animation Va zahl Kernbereich Erweiterungsbereich a) Ausbildungsschwerpunkte 3 Zweite lebende Fremdsprache () Gastronomie V Sport Va b) Schulautonome Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß Va 5 Seminare: Fremdsprachenseminar 4 Betriebsorganisatorisches Seminar Allgemein bildendes Seminar Fachtheoretisches Seminar Praxisseminar V Gesamtwochenstundenzahl B. Pflichtpraktika 24 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse.
14 34 Jahrgang Stück Klasse C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 3 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Unverbindliche Übungen Spielmusik V Chorgesang V D. Förderunterricht 3 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Deutsch (2) (2) (2) (6) () Englisch (2) (2) (2) (6) () Rechnungswesen 2 (2) (2) (2) (6) Textverarbeitung 2 (2) (2) (2) (6) 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes schulautonom abgeändert werden. 2 Mit Computerunterstützung. 3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 4 n Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 5 Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
15 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURSMUS. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Jahrgang... V. V. Anlage 3b Kernbereich 1. Religion () 2. Deutsch () 3. Englisch () 4. Zweite lebende Fremdsprache () 5. Geschichte und Kultur Biologie und Ökologie Mathematik und angewandte Mathematik Tourismusgeographie Tourismus und Marketing Verkehr und Reisebüro Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre Rechnungswesen und Controlling Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung und Publishing Politische Bildung und Recht Ernährung Küchenführung und -organisation V 18. Getränke Restaurant V 20. Betriebspraktikum (Va) 21. Leibesübungen und sportliche Animation Va zahl Kernbereich Erweiterungsbereich a) Ausbildungsschwerpunkte 4 Dritte lebende Fremdsprache () Fremdsprachen und Wirtschaft Hotelmanagement Touristisches Management Kulturelle Animation Städtetourismus u. Eventmanagement Medieninformatik
16 36 Jahrgang Stück Jahrgang... V. V. b) Schulautonome Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß Va 5 Seminare: Fremdsprachenseminar 3 Betriebsorganisatorisches Seminar Allgemein bildendes Seminar Fachtheoretisches Seminar Praxisseminar V Gesamtwochenstundenzahl B. Pflichtpraktika nsgesamt 8 Monate vor Eintritt in den V. Jahrgang. C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 4 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Unverbindliche Übungen Spielmusik V Chorgesang V D. Förderunterricht 4 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Deutsch (2) (2) (2) (2) ( ) (8) () Englisch (2) (2) (2) (2) ( ) (8) () Zweite lebende Fremdsprache (2) (2) (2) (2) ( ) (8) () Mathematik und angewandte Mathematik ( ) (2) (2) (2) ( ) (6) Rechnungswesen und Controlling 2 (2) (2) (2) (2) ( ) (8) Textverarbeitung 2 (2) (2) (2) ( ) ( ) (6) 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes schulautonom abgeändert werden. 2 Mit Computerunterstützung. 3 n Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 4 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 5 Wie im gleichnamigen Pflichtgegenstand.
17 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände KOLLEG FÜR TOURSMUS UND FREZETWRTSCHAFT. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Semester Anlage 3c Kernbereich 1. Religion () 2. Lebende Fremdsprache(n) 2, 3, () 3. Tourismus und Marketing Verkehr und Reisebüro Betriebs- und Volkswirtschaft Rechnungswesen und Controlling Textverarbeitung und Publishing Recht Betriebspraktikum (Va) zahl Kernbereich Erweiterungsbereich a) Fachrichtungen Food and Beverage 4, 5 Vb Management für Tourismusorganisationen 4 b) Ausbildungsschwerpunkte Lebende Fremdsprache 2, 3 () Fremdsprachen und Wirtschaft 2, 3 Hotelmanagement Touristisches Management 6 Städtetourismus und Eventmanagement Wirtschaftsinformatik Kulturelle Animation Medieninformatik c) Schulautonome Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß ( Va) 7 Seminare: Fremdsprachenseminar Betriebsorganisatorisches Seminar Allgemein bildendes Seminar Fachtheoretisches Seminar Praxisseminar V Gesamtwochenstundenzahl
18 38 Jahrgang Stück Semester B. Pflichtpraktikum nsgesamt 12 Wochen vor Eintritt in das 3. Semester C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 3 D. Förderunterricht 3 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Lebende Fremdsprache(n) 2 (4) (4) ( ) ( ) (8) () Rechnungswesen und Controlling 5 (2) (2) ( ) ( ) (4) 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes schulautonom abgeändert werden. 2 n Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzuführen. 3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 4 Schulautonome Gliederung in Teilbereiche mit getrennter Beurteilung ist möglich. 5 Mit Computerunterstützung. 6 Nur für die Fachrichtung Food and Beverage. 7 Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Landesschulrat für Kärnten, 9010 Klagenfurt, 10.-Oktober-Straße 24. Hersteller:Kärntner Druckerei, 9010 Klagenfurt, Viktringer Ring 28. Verlags- und Herstellungsort: Klagenfurt.
STUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN
STUNDENTAFELN DER BERUFSBLDENDEN MTTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN (inkl. Sozialpädagogik und Kindergartenpädagogik) UNVERBNDLCHE EXPERTiNNENEMPFEHLUNG HOTELFACHSCHULE Erweiterungsbereich a) Ausbildungsschwerpunkte
MehrSTUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN
STUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN (inkl. Sozialpädagogik und Kindergartenpädagogik) UNVERBINDLICHE EXPERTiNNENEMPFEHLUNG DREIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE
MehrSTUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN
STUNDENTAFELN DER BERUFSBLDENDEN MTTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN (inkl. Sozialpädagogik und Kindergartenpädagogik) UNVERBNDLCHE EXPERTiNNENEMPFEHLUNG FACHSCHULE FÜR MODE UND BEKLEDUNGSTECHNK. STUNDENTAFEL
MehrLEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE I. STUNDENTAFEL 1)
Schulversuch gemäß 7 SchOG (BMBWK-17.023/0010-II/3/2005 vom 17. Juni 2005) KOLLEG/B Anlage A4B LEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE I. STUNDENTAFEL 1) (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß
MehrSTUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN
STUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN (inkl. Sozialpädagogik und Kindergartenpädagogik) UNVERBINDLICHE EXPERTiNNENEMPFEHLUNG FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE I. STUNDENTAFEL ) (Gsamtstundenzahl
MehrLEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE
Kurztitel Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 895/1994 /Artikel/Anlage Anl. 1/4 Inkrafttretensdatum 01.09.1995 Außerkrafttretensdatum 03.10.2000 Beachte weise gestaffeltes
MehrSTUNDENTAFELN SCHULJAHR
STUNDENTAFELN SCHULJAHR 2017/18 BGBI. II Nr. 320/2006 vom 25. Aug ust 200 6 Beginn 20 11/12 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS Ausbildungsschwerpunkt: Touristisches Management, Online-Marketing, Electronic
MehrLEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT
BGBl. Ausgegeben am 11. November 2004 Nr. 428 1 von 20 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LANDWRTSCHAFT Anlage 1.1 Pflichtgegenstände 1. Religion () 2. Humanwissenschaften und Sprache: 2.1 Deutsch ()
MehrNEW SCHOOL ERLEBNIS.SCHULE. Neues Schulgebäude Neue Schwerpunkte Fit & Lifestyle oder Events & Medien SCHULE UND INTERNAT FÜR MÄDCHEN UND BURSCHEN
ERLEBNIS.SCHULE. SCHULE UND INTERNAT FÜR MÄDCHEN UND BURSCHEN BR EDL 2018 NEW SCHOOL Neues Schulgebäude Neue Schwerpunkte Fit & Lifestyle oder Events & Medien Gymnasium Neue Mittelschule Poly Aufnahmekriterien
MehrSTUNDENTAFELN SCHULJAHR
STUNDENTAFELN SCHULJAHR 2018/19 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS Internationale Reisewirtschaft und Digitales Marketing 1HLTa 5HLTa Jahrgang A. PFLICHTGEGENSTÄNDE I. II. III. IV. V. 1. Religion 2 2 2 2
MehrA) Pflichtgegenstände Wochenstunden Summe Lehrver- Jahrgang
BGBl. 895/94 Anlage A2 LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE I. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
MehrVorblatt Problem: Ziel und Inhalt: Alternativen: Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Problem: Vorblatt Der Lehrplan der Handelsschule (BGBl. II Nr. 315/2003) und die Lehrpläne der Höheren Lehranstalt, der Fachschule sowie des Aufbaulehrganges für wirtschaftliche Berufe (BGBl. II Nr. 316/2003)
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 24. Februar 2000 Teil II
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 24. Februar 2000 Teil II 70. Verordnung: Prüfungsordnung BMHS 255 70. Verordnung des
MehrRDNUNGSBLATT L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H
VER 10.07.2003 RDNUNGSBLATT L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H 2003/14 APS BS AHS BMHS BA RECHTSVORSCHRIFTEN SEITE 26. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom
MehrSumme autonomer Bereich 20 Gesamtwochenstundenzahl 138. schulautonom 2)
Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
MehrA. Pflichtgegenstände Summe tungs-
Kurztitel Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 895/1994 /Artikel/Anlage Anl. 1/2 Inkrafttretensdatum 01.09.1994 Außerkrafttretensdatum 31.08.2001 Beachte Semesterweise
MehrHöhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Haupttermin 2019 2020 Vorprüfung 52a. (1) Die Vorprüfung umfasst die Prüfungsgebiete
MehrFachschule für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte BGBl. Nr. 664/1995, II/374/ Lehrplan\FMBH doc
Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte BGBl. Nr. 664/1995, II/374/1999 1 Anlage 1B.5.7 FACHSCHULE FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK FÜR HÖRBEHINDERTE I. Stundentafel (Gesamtstundenzahl
MehrVIERTER TEIL STUNDENTAFEL. Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände
VIERTER TEIL STUNDENTAFEL Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 3. April 1998 Teil II
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben am 3. April 1998 Teil II 116. Verordnung: Abschließende Prüfungen in den berufsbildenden
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 11. Mai 2000 Teil II
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 11. Mai 2000 Teil II 135. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne
MehrVIERTER TEIL STUNDENTAFEL. Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände
VIERTER TEIL STUNDENTAFEL Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
MehrI. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Kurztitel Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 895/1994 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 283/2006 /Artikel/Anlage Anl. 1/2 Inkrafttretensdatum 01.09.2006 Außerkrafttretensdatum
Mehr15. Abschnitt Abschlussprüfung an der Fachschule für wirtschaftliche Berufe
Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Mai 1997 Teil II
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Mai 1997 Teil II 123. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Reifeprüfung
MehrB e s c h l u s s r e i fer Ent wurf
1 von 7 B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Lehrpläne für gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1983 Ausgegeben am 7. Dezember 1983 223. Stück 583. Verordnung: Änderung der Verordnung über
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2007 Ausgegeben am 8. November 2007 Teil II 308. Verordnung: Änderung der Verordnung über die abschließenden Prüfungen in der Bildungsanstalt
MehrLEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENINGENIEURWESEN
307 Anlage 1.1.5 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENINGENIEURWESEN Schulformkennzahlen: 8420 I. und II. Jahrgang 8421 III. bis V. Jahrgang - Maschinen- und Anlagentechnik 8422 III. bis V. Jahrgang
MehrInformationen zur Anmeldung Schuljahr 2017/18
Informationen zur Anmeldung Schuljahr 2017/18 Fr. 10. Feber 2017, 12 15 Uhr Di. 14. Feber 2017, 09 12 Uhr 20. 28. Feber 2017, 09 12 Uhr und 14 15 Uhr oder nach Vereinbarung Kommen Sie wenn möglich, persönlich
MehrBeschlussreifer Entwurf
Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird Auf Grund 1.
MehrA N M E L D U N G. ANMELDUNG für das Schuljahr 2016/2017 ab Montag, 22. Februar Parteienverkehr: Montag - Freitag
A N M E L D U N G zum 3-jährigen AUFBAULEHRGANG für Absolventen der HANDELSSCHULE Familienname Vorname (Bitte in Blockschrift ausfüllen) ANMELDUNG für das Schuljahr 2016/2017 ab Montag, 22. Februar 2016
MehrLehrplan für die Allgemeine Sonderschule 2008
Lehrplan für die Allgemeine Sonderschule 2008 Lehrplan mit Rahmencharakter Stufengliederung und Stundentafel Der ASO Lehrplan 2008 umfasst acht Schulstufen : Kompatibilität mit dem VS u. HS Lehrplan Grundstufe
MehrSchullaufbahn. Gymnasium Zwettl
Schullaufbahn Gymnasium Zwettl Laufbahnentscheidung Laufbahnentscheidung Laufbahnentscheidung Unterstufe Unterstufe Oberstufe Oberstufe 1./2. Klasse 3./4. Klasse 5./6. Klasse 7./8. Klasse Schulformen (mit
Mehr1. Im Artikel I 1 entfallen die Z 7, 15, 20, 21, 34, 37, 41, 43 und 46 bis 55.
Artikel 7 Änderung der Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. Nr. 592/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 374/1999 Auf Grund
Mehr1544 BGBl. II Ausgegeben am 13. Juni 2003 Nr Artikel 6
1544 BGBl. II Ausgegeben am 13. Juni 2003 Nr. 283 Artikel 6 Änderung der Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. Nr. 592/1986, zuletzt geändert durch
MehrBeschlussreifer Entwurf
Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für technische,
MehrLANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG
A/15/3 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Schulversuchslehrplan für den Lehrberuf KRAFTFAHRZEUGTECHNIK in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September 2009 2. Klasse ab 1. September 2010 3. Klasse ab 1. September
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 22. Juni 2015 Teil II
1 von 39 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 22. Juni 2015 Teil II 160. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung BHS, Bildungsanstalten, der Prüfungsordnung BMHS und
MehrJahrgang 2018 Ausgegeben am 29. Juni 2018
1 von 6 Jahrgang 2018 Ausgegeben am 29. Juni 2018 56. Verordnung: Änderung der Land- und forstwirtschaftlichen Fachschulverordnung 56. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 2018,
MehrTECHNISCHES BILDUNGSZENTRUM HOLLABRUNN
STUNDENTAFELN WS 2015/16 TECHNISCHES BILDUNGSZENTRUM HOLLABRUNN ELEKTRONIK UND TECHNISCHE INFORMATIK ELEKTROTECHNIK MASCHINENBAU WIRTSCHAFTSINGENIEURE LEBENSMITTELTECHNOLOGIE LEBENSMITTELSICHERHEIT KOLLEG
MehrHandelsschule für Leistungssport
Handelsschule für Leistungssport Schwerpunkt Sport- und Eventmanagement Kontakt: HAS für Leistungssport SALZBURG Mag. Peter WANNER Johann-Brunauer-Straße 2 A 5020 Salzburg mobil: +436505510551 Fax: +43/662/43
MehrV E R O R D N U N G S B L A T T
2. Stück Jahrgang 2017 3 V E R O R D N U N G S B L A T T DES LANDESSCHULRATES FÜR KÄRNTEN Jahrgang 2017 Ausgegeben am 1. März 2017 2. Stück Verordnungen und Erlässe Nr. 2: Nr. 3: Nr. 4: Nr. 5: Verordnung
MehrBeschlussreifer Entwurf
Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die abschließenden Prüfungen in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und der
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 29. September 2017 Teil II
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 29. September 2017 Teil II 264. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung AHS und der Verordnung über die Lehrpläne der
Mehrige: chule für Berufstät integriert Die und geführt. Die Vollendung 19:00 en: Meldezette ) Lichtbildausweis 1 Passfoto 09_10_2015.
ABENDSCHULE 00 Wien, Pernerstorfergasse 77 Tel.: 60 5 9, Fax: 60 5 9/59 www.bhakwien0.at Anmeldezeiten: Donnerstag 7.00 9.00 Uhr Handelsakademie und Handelssc chule für Berufstät ige: Die Handelsakademie
MehrTextgegenüberstellung
1. (1) Diese Verordnung gilt hinsichtlich der 2 bis 5 für die öffentlichen mittleren und höheren Schulen, Übungsschulen, das Bundes- Blindenerziehungsinstitut in Wien, das Bundesinstitut für Gehörlosenbildung
MehrWir gestalten Wirtschaft!
Wir gestalten Wirtschaft! Die - der Baustein zu einer Gründer und CEO SONNENTOR Kräuterhandels GmbH Entrepreneur of the Year (Ernst & Young) Johannes Gutmann Absolvent der Zwettl HAK 1 International 1
MehrDu bist. Du willst. Wir bieten Dir
Du bist interessiert an einer vielseitigen und praxisbezogenen Ausbildung? teamfähig? bereit, Dich in unsere Gemeinschaft einzubringen? Du willst Dich aktiv an der Planung und Organisation von Events beteiligen?
MehrB e s c h l u s s r e i fer Ent wurf
1 von 5 B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Prüfungsordnung AHS und die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert
MehrPräs.: 0 4. JUNI 1987
72/A XVII. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 6,... " - Ir j der Beilagen zu den Stenogl aphlschen Protokollen des Nationalrates XVU. Oesetzaebunaspcmxle A n t rag No... 1.6.. / A Präs.:
MehrFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 2139 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1982 Ausgegeben am 24. September 1982 190. Stück 470. Verordnung: Änderung der Verordnung,
MehrVERORDNUNGSBLATT. Verordnungen und Erlässe. Amtliche Mitteilungen DES LANDESSCHULRATES FÜR KÄRNTEN. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 2. März
VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR KÄRNTEN 11 Jahrgang 2001 Ausgegeben am 2. März 2001 2. Stück Verordnungen und Erlässe Nr. 8: Verordnung: Abgrenzung des örtlichen Einzugsbereiches des Bundesrealgymnasiums
MehrInformation zu den Wahlpflichtgegenständen
Information zu den Wahlpflichtgegenständen 5. Klassen im Schuljahr 2018/2019 WAHLPFLICHTGEGENSTÄNDE können von Schüler/innen nach Interesse gewählt werden sechs oder acht Stunden je nach Schulform für
MehrVierter Teil. a) Stundentafel der Vorschulstufe
Förderunterrichts, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen, Stand: BGBl. II Nr. 368/2005, November 2005 Vierter Teil Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen
MehrKurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Index. Beachte. Text. Bundesrecht konsolidiert
Kurztitel Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 86/1981 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 239/2017 Typ V /Artikel/Anlage 6 Inkrafttretensdatum 06.09.2017 Index 70/02 Schulorganisation
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 1. September 2016 Teil II
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 1. September 2016 Teil II 240. Verordnung: Lehrplanreformverordnung für technische, gewerbliche und 2016 240. Verordnung
MehrDie Neue Mittelschule
Gesetzestextauszüge SchOG und SchUG Quelle: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich 36. Bundesgesetz ausgegeben am 24.04.2012; BGBl. II Nr. 185/2012 v. 30.5.2012 (Umsetzungspaket NMS) (in Kraft seit
MehrLehrplan des Kollegs an Handelsakademien für Berufstätige. I. Allgemeines Bildungsziel. II. Allgemeine didaktische Grundsätze
1 von 10 Anlage A4B Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien für Berufstätige I. Allgemeines Bildungsziel Das Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige hat gemäß 75 Schulorganisationsgesetz die Aufgabe,
MehrFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 387 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1991 Ausgegeben am 26. Februar 1991 39. Stück 88. Verordnung: Änderung der Verordnung
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 15. Juli 2010 Teil I 44. Bundesgesetz: Änderung des Schulorganisationsgesetzes (NR: GP XXIV RV 713 AB 765 S. 70. BR AB
MehrKurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Beachte. Text. Bundesrecht konsolidiert
Kurztitel Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 86/1981 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 377/2015 /Artikel/Anlage 6 Inkrafttretensdatum 01.09.2016 Außerkrafttretensdatum
MehrVerordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden;
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; (BGBl. Nr. 134/1963 in der Fassung BGBl. II Nr. 314/2006
MehrSchultypenwahl am GRG1
für die 1. Klasse: Schultypenwahl am GRG1 Bei Schuleintritt in die erste Klasse entscheiden sich unsere SchülerInnen zwischen der AHS Form mit Englisch als erster lebender Fremdsprache und der gymnasialen
MehrVERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR BURGENLAND. Inhalt: FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES NEUES JAHR!
Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt 95 VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR BURGENLAND Jahrgang 2008 15. Dezember 2008 Stück 12 Inhalt: Nr. Seite Nr. Seite 114 des Landesschulrates für
MehrVolksschulen Änderungen Im Lehrplan 1
Volksschulen Änderungen Im Lehrplan 1 Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ab September 2003 ergeben sich durch die Verordnung des BM:BWK wichtige Änderungen im Lehrplan der Volksschule, daher erlaube
MehrLEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS FÜR BERUFSTÄTIGE AN DER THERESIANISCHEN MILITÄRAKADEMIE IN WR. NEUSTADT ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL ZWEITER TEIL
BGBl. II - Ausgegeben am 25. August 2006 - Nr. 321 1 von 6 LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS FÜR BERUFSTÄTIGE AN DER THERESIANISCHEN MILITÄRAKADEMIE IN WR. NEUSTADT ERSTER TEIL Anlage D/m ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
MehrInformation für Schülerinnen und Schüler der Handelsakademie und des Aufbaulehrganges
Information für Schülerinnen und Schüler der Handelsakademie und des Aufbaulehrganges Was ist neu an der neuen Form der Reife- und Diplomprüfung (srdp)? Flächendeckender Beginn der standardisierten Reife-
MehrSCHÜSTA für Klassenvorstände
2009 SCHÜSTA für Klassenvorstände Unterlagen zur KV-Konferenz am 7.10.2009 bgadmin1 HIB Saalfelden 05.10.2009 Programmaufbau Inhalt Programmaufbau... 3 Stammdaten... 4 Daueranmerkung... 4 Sprachen... 4
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 3 Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung
1 von 11 Textgegenüberstellung Artikel 3 Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung 5. (1) bis (10) (11) Mündliche Prüfungen sind unzulässig: a) in der Volksschule aa) in der 1. bis 4. Schulstufe in
MehrPOLITISCHE BILDUNG. in den Lehrplänen der Gewerblichen und technischen Schulen. 1. Teil
POLITISCHE BILDUNG in den Lehrplänen der Gewerblichen und technischen Schulen 1. Teil Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen (einschließlich Sonderformen ausgenommen Werkmeisterschulen)
MehrDu bist. Du willst. Wir bieten dir
Du bist interessiert an einer vielseitigen und praxisbezogenen Ausbildung? bereit, Dich in unsere Gemeinschaft einzubringen? offen für Neues und findest Sprachen cool? Du willst Deine Persönlichkeit weiterentwickeln?
Mehr4. Klasse Gymnasium/Realgymnasium/RG Sport, - UND WEITER?
4. Klasse Gymnasium/Realgymnasium/RG Sport, - UND WEITER? Es informieren Sie: Dir. OStR Karl Heinz Rosenkranz Prof. Mag. Walter Welz Prof. Mag. Walter Odreitz FremdsprachenlehrerInnen, Klassenvorstände
MehrÖsterreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt 69 VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR BURGENLAND. Jahrgang Oktober 2007 Stück 10
Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt 69 VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR BURGENLAND Jahrgang 2007 15. Oktober 2007 Stück 10 Inhalt: Nr. Seite Nr. Seite en 86 Koch 69 87 Maler und
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U 255 24 II 78 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 24. Februar 2000 Teil II 70. Verordnung: Prüfungsordnung BMHS 70. Verordnung
MehrSEPTEMBER OKTOBER NOVEMBER DEZEMBER JÄNNER FEBRUAR MÄRZ APRIL MAI JUNI
7. n 2018/19 SEPTEMBER OKTOBER NOVEMBER DEZEMBER JÄNNER FEBRUAR MÄRZ APRIL MAI JUNI 1 SA MO DO Sa DI FR FR MO MI Sa 2 SO DI FR So MI SA SA Di DO So 3 MO MI Sa MO DO SO SO MI FR 4. E - SA MO 4 DI DO So
MehrJahrgang 1981 Ausgegeben am 26. Feber Stück
P. b. b. Erscheinungeort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 703 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1981 Ausgegeben am 26. Feber 1981 34. Stück 86. Verordnung: Führung von alternativen Pflichtgegenständen,
MehrWahlpflichtfächer Stand: Dezember 2017
Wahlpflichtfächer Stand: Dezember 2017 Man unterscheidet: Pflichtgegenstände im Regelunterricht müssen laut Stundentafel der Schulform besucht werden Unverbindliche Übungen, Freigegenstände sind ein zusätzliches
MehrDu bist. Du willst. Wir bieten Dir
Du bist interessiert an einer vielseitigen und praxisbezogenen Ausbildung? offen dafür, Dich aktiv mit deiner Gesundheit auseinanderzusetzen? bereit, Dich in unsere Gemeinschaft einzubringen? Du willst
MehrHöhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW)
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW) Bildungsziel Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Rahmen der Aufgaben der österreichischen Schule ( 2 Schulorganisationsgesetz)
MehrWege zur Matura am BRG Kremszeile
Wege zur Matura am BRG Kremszeile Sport und Gesundheit Schwerpunkte Informatik / Informatikmanagement Naturwissenschaften 2. Fremdsprache ab der 5.Klasse: Latein oder Spanisch Schwerpunktspezifische Gegenstände
MehrÖPU-Rechtsinfo Eröffnungs- und Teilungszahlen. 15. Dezember 2015
ÖPU-Rechtsinfo Eröffnungs- und Teilungszahlen 15. Dezember 2015 Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir fassen in diesem Rundschreiben die für die AHS geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen zusammen.
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Mai 2012 Teil II
1 von 9 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Mai 2012 Teil II 185. Verordnung: NMS-Umsetzungspaket 185. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und
Mehr4. KLASSE - WAS NUN? S C H U L L A U F B A H N - B E R A T U N G
4. KLASSE - WAS NUN? S C H U L L A U F B A H N - B E R A T U N G Mag. Tschinkel 2012 Ein Blick in die Zukunft Noch mehr als heute werden Wissen und Flexibilität wichtig sein. Dazu Sprachen, Internationalität
MehrKONRAD LORENZ GYMNASIUM
KONRAD LORENZ GYMNASIUM Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium 2230 Gänserndorf, Gärtnergasse 5-7 www.klg.or.at Unser Schulhaus Das Konrad Lorenz Gymnasium... ist eine allgemein bildende höhere Schule,
MehrInhaltsverzeichnis. 2. Abschnitt Vorprüfung. 3. Abschnitt Hauptprüfung 1. Unterabschnitt Abschließende Arbeit
Kurztitel Prüfungsordnung BMHS Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 177/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 30/2017 Inkrafttretensdatum 01.09.2016 Langtitel Verordnung der Bundesministerin für Bildung über
MehrVERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR KÄRNTEN
1 VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR KÄRNTEN Jahrgang 2005 Ausgegeben am 07. Februar 2005 1. Stück Bezugsbedingungen Verordnungen und Erlässe Nr.01: Verordnung: Festlegung der Haupt- und Nebentermine
MehrHandelsschule Praxis-HAS
Neue Ausbildungsschwerpunkte ab 2014! Handelsschule Praxis-HAS Handelsakademie Management für Informationstechnologie und erneuerbare Energien ODER Internationale Wirtschaft und Logistik Fachschule für
MehrEine Schule fürs Leben
Eine Schule fürs Leben Die HLM HLW Krems bietet hervorragende Ausbildungsmöglichkeiten mitten in Krems. Unseren Schüler/innen steht ein wundervolles Gebäude mit modernster Ausstattung zur Verfügung. Als
MehrVorblatt Problem: Ziel und Inhalt: Alternativen: Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Problem: Vorblatt Zur Qualitätssicherung wurden kaufmännische und humanberufliche Lehrpläne im Bereich des berufsbildenden Schulwesens neu erlassen. Daher entsprechen die korrespondierenden Bestimmungen
Mehr4. KLASSE - WAS NUN? S C H U L L A U F B A H N - B E R A T U N G
4. KLASSE - WAS NUN? S C H U L L A U F B A H N - B E R A T U N G Mag. Tschinkel 2012 Ein Blick in die Zukunft Noch mehr als heute werden Wissen und Flexibilität wichtig sein. Dazu Sprachen, Internationalität
MehrV E R O R D N U N G S B L A T T
1. Stück Jahrgang 2016 1 V E R O R D N U N G S B L A T T DES LANDESSCHULRATES FÜR KÄRNTEN Jahrgang 2016 Ausgegeben am 5. Februar 2016 1. Stück Verordnungen und Erlässe Nr. 1: Nr. 2: Nr. 3: Nr. 4: Verordnung
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Mai 1997 Teil II
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1997 Ausgegeben am 9. Mai 1997 Teil II 125. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Externistenprüfungen
MehrHandelsakademie. HAK & HAK neu. BHAK/BHAS Bregenz Hinterfeldgasse 19, 6900 Bregenz
Handelsakademie HAK & HAK neu BHAK/BHAS Bregenz Hinterfeldgasse 19, 6900 Bregenz www.hak-bregenz.ac.at Allgemein- & Berufsbildung als Basis für den Erfolg im Leben Eine moderne Bildung orientiert sich
MehrLehrverpflichtungsordnung für städtische Privatschulen
Lehrverpflichtungsordnung für städtische Privatschulen Fundstellen der Rechtsvorschrift Datum Publ.Blatt Fundstelle 21.03.1985 ABl 1985/12 1 19.06.1986 ABl 1986/25 23.04.1987 ABl 1987/17 19.12.1991 ABl
Mehrvorgeschlagener Text geltender Text Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines, Anwendungsbereich, allgemeine Zugänglichkeit der Schulen, Begriffsbestimmungen
Textgegenüberstellung geltender Text Steiermärkisches Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000 Änderung des Steiermärkischen Pflichtschulorganisations- Ausführungsgesetzes vorgeschlagener Text
Mehr