VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR KÄRNTEN. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 23. Juli Stück. Bundeshandelsakademien und Bundeshandelsschulen

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1 VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR KÄRNTEN 21 Jahrgang 2003 Ausgegeben am 23. Juli Stück Verordnungen und Erlässe Nr. 14: Lehrplanbestimmungen für berufsbildende mittlere und höhere Schulen Verordnungen und Erlässe Nr. 14 Verordnung des Landesschulrates für Kärnten vom 10. Juli 2003 über Lehrplanbestimmungen für berufsbildende mittlere und höhere Schulen Der Landesschulrat für Kärnten hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten ( 7 Abs. 3 des Bundes- Schulaufsichtsgesetzes 1962, i. d. g. F.) gemäß 6 des Schulorganisationsgesetzes 1962 (SchOG), BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 77/2001 in Verbindung mit der entlastungs- und Rechtsbereinigungsverordnung für die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen vom 13. Juni 2003, BGBl. Nr. 283/2003, nachstehende Lehrplanbestimmungen (Stundentafeln) verordnet: Soweit an der jeweiligen Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen gemäß entlastungs- und Rechtsbereinigungsverordnung nicht getroffen werden, gelten nachstehende Lehrplanbestimmungen (Stundentafeln): Bundeshandelsakademien und Bundeshandelsschulen Schule Stundentafeln HAK Klagenfurt Handelsschule Anlage 1a Handelsakademie Anlage 1b Aufbaulehrgang an Handelsakademien Anlage 1c HAK Klagenfurt Handelsakademie Anlage 1b HAK Althofen Handelsakademie Anlage 1b HAK Spittal/Drau Handelsakademie Anlage 1b Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe einschließlich Fachschulen und Sonderformen (Aufbaulehrgang einjährige Wirtschaftsfachschule, zweijährige Wirtschaftsfachschule, Fachschule für Sozialberufe) Schule Stundentafeln HLW Wolfsberg Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe Anlage 2a ASP Gesundheit und Soziales Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Anlage 2b ASP Dritte lebende Fremdsprache ASP Ernährung und Betriebswirtschaft ASP Medieninformatik

2 22 Jahrgang Stück Höhere Lehranstalt für Tourismus einschließlich Fachschulen für Sonderformen (Kolleg, Aufbaulehrgang) Schule Stundentafeln KTS Villach Hotelfachschule Anlage 3a ASP Gastronomie Höhere Lehranstalt für Tourismus Anlage 3b ASP Dritte lebende Fremdsprache ASP Hotelmanagement Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft Anlage 3c ASP Touristisches Management Diese Verordnung ist ab 1. September 2003 rechtswirksam. Für das Schuljahr 2003/2004 können keine schulautonomen Regelungen mehr getroffen werden. Der Amtsführende Präsident: Dr. Z e c h m a n n

3 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände LEHRPLAN DER HANDELSSCHULE. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Klasse Anlage 1a 1. Religion () 2. Deutsch () 3. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Zeitgeschichte und Politische Bildung Geografie (Wirtschaftsgeografie) Biologie, Ökologie und Warenlehre Betriebswirtschaft Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement Wirtschaftliches Rechnen Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung, Office- Management und Publishing Politische Bildung und Recht Volkswirtschaft Leibesübungen (Va) Gesamtwochenstundenzahl Rahmen Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht B. Freigegenstände 1. Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Mathematik und angewandte Mathematik 0/3 0/ Wirtschaftsgeografie Besondere Betriebswirtschaft Wirtschaftsinformatik Englische Textverarbeitung Politische Bildung C. Unverbindliche Übungen 1. Zeitgenössische Kultur Va 2. Darstellendes Spiel V 3. Chorgesang V 4. Spielmusik V 5. Kreatives Gestalten V 6. Leibesübungen (Va) D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in die 3. Klasse.

4 24 Jahrgang Stück Klasse E. Förderunterricht 1, 6 1. Deutsch () 2. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Betriebswirtschaft Wirtschaftliches Rechnen 2 5. Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung, Office-Management und Publishing Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 2 Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Mit Computerunterstützung. 4 Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 5 m Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder ndustrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Transportwirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung. 6 Als Kurs für eine oder mehrere Klassen jedoch nur für dieselbe Schulstufe gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

5 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände LEHRPLAN DER HANDELSAKADEME. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Jahrgang... V. V. Anlage 1b Kernbereich 1. Religion () 2. Deutsch () 3. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) Geografie (Wirtschaftsgeografie) Biologie, Ökologie und Warenlehre Chemie Physik Mathematik und angewandte Mathematik Betriebswirtschaft Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement Wirtschaftliches Rechnen Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung, Office- Management und Publishing Politische Bildung und Recht Volkswirtschaft Leibesübungen (Va) Erweiterungsbereich 20. Ausbildungsschwerpunkte Marketing und internationale Geschäftstätigkeit oder 20.2 Controlling und Jahresabschluss oder 20.3 Wirtschaftsinformatik und betriebliche Organisation Gesamtwochenstundenzahl Rahmen Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht B. Freigegenstände 1. Dritte lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Latein 7 3 / 4 3 / 4 3 / 4 3 / Philosophischer Einführungsunterricht 2 2 4

6 26 Jahrgang Stück Jahrgang... V. V. 4. Darstellende Geometrie 8 0 / / 2 4 () 5. Wirtschaftsgeografie Wirtschaftsinformatik Besondere Betriebswirtschaft Fremdsprachige Textverarbeitung Politische Bildung Psychologie (Betriebspsychologie) Stenotypie (V) C. Unverbindliche Übungen 1. Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens Rhetorik V 3. Zeitgenössische Kultur Va 4. Darstellendes Spiel V 5. Chorgesang V 6. Spielmusik V 7. Kreatives Gestalten V 8. Leibesübungen (Va) D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in den V. Jahrgang. E. 1, 10 Förderunterricht 1. Deutsch () 2. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Mathematik und angewandte Mathematik Betriebswirtschaft Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung, Office- Management und Publishing Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 2 Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Mit Computerunterstützung. 4 Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte (siehe Abschnitt ); Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich. 5 Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 6 Festlegung durch die Schulbehörde. nstanz (siehe Abschnitt ). 7 Entweder in vier Jahrgängen mit je drei oder in drei Jahrgängen mit je vier. 8 m. und V. oder im V. und V. Jahrgang jeweils zwei. 9 m Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder ndustrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung. 10 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge jedoch nur für dieselbe Schulstufe gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

7 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände LEHRPLAN DES AUFBAULEHRGANGES AN HANDELSAKADEMEN. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Jahrgang... Anlage 1c Kernbereich 1. Religion () 2. Deutsch () 3. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) Ökologie und Warenlehre Chemie Physik Mathematik und angewandte Mathematik Betriebswirtschaft Projektmanagement Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung, Office- Management und Publishing Politische Bildung und Recht Volkswirtschaft 2 2 Erweiterungsbereich 17. Ausbildungsschwerpunkte Marketing und internationale Geschäftstätigkeit oder 17.2 Controlling und Jahresabschluss oder 17.3 Wirtschaftsinformatik und betriebliche Organisation Gesamtwochenstundenzahl Rahmen Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht B. Freigegenstände 1. Dritte lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Latein Philosophischer Einführungsunterricht Darstellende Geometrie () 5. Wirtschaftsgeografie Wirtschaftsinformatik 2 2 4

8 28 Jahrgang Stück Jahrgang Besondere Betriebswirtschaft Fremdsprachige Textverarbeitung Politische Bildung Psychologie (Betriebspsychologie) Stenotypie 2 2 (V) C. Unverbindliche Übungen 1. Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens Rhetorik V 3. Zeitgenössische Kultur Va 4. Darstellendes Spiel V 5. Chorgesang V 6. Spielmusik V 7. Kreatives Gestalten V 8. Leibesübungen (Va) D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in den. Jahrgang. E. Förderunterricht 1, 8 1. Deutsch 2 2 () 2. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache Mathematik und angewandte Mathematik Betriebswirtschaft Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik 2 8. Textverarbeitung, Office- Management und Publishing Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 2 Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Mit Computerunterstützung. 4 Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte (siehe Abschnitt ); Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich. 5 Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 6 Festlegung durch die Schulbehörde. nstanz (siehe Abschnitt ). 7 m Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder ndustrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Transportwirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung. 8 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge jedoch nur für dieselbe Schulstufe gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

9 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände DREJÄHRGE FACHSCHULE FÜR WRTSCHAFTLCHE BERUFE. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Klasse Anlage 2a Kernbereich 1. Religion () 2. Deutsch () 3. Englisch () 4. Geschichte und Kultur Wirtschaftsgeographie Musikerziehung (V) 7. Bildnerische Erziehung (V) 8. Psychologie Biologie und Ökologie Chemie 2 2 () 11. Betriebs- und Volkswirtschaft Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung und Publishing Politische Bildung und Recht Ernährung Küchenführung und Servierkunde V 18. Angewandte Betriebsorganisation Kreatives Gestalten 2 2 Va 20. Leibesübungen (Va) zahl Kernbereich Erweiterungsbereich a) Ausbildungsschwerpunkte 3 Zweite lebende Fremdsprache Ernährung- und Betriebswirtschaft Betriebsorganisation und Wirtschaftsleitung Humanökologie Gesundheit und Soziales Kulturtouristik b) Schulautonome Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß 5 Seminare: Fremdsprachenseminar Betriebsorganisatorisches Seminar Allgemein bildendes Seminar Fachtheoretisches Seminar Praxisseminar V Gesamtwochenstundenzahl

10 30 Jahrgang Stück Klasse B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Unverbindliche Übungen Spielmusik V Chorgesang V C. Fakultatives Praktikum 4 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse. D. Förderunterricht 3 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Deutsch (2) (2) (2) (6) () Englisch (2) (2) (2) (6) () Rechnungswesen 2 (2) (2) (2) (6) Textverarbeitung 2 (2) (2) (2) (6) 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes schulautonom abgeändert werden. 2 Mit Computerunterstützung. 3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 4 n Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 5 Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 6 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf das Mindestausmaß der Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Festlegungen der aufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt.

11 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WRTSCHAFTLCHE BERUFE. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Jahrgang... V. V. Anlage 2b Kernbereich 1. Religion () 2. Deutsch () 3. Englisch () 4. Zweite lebende Fremdsprache () 5. Geschichte und Kultur Wirtschaftsgeographie Musikerziehung 3 1 (1) (1) (1) (1) 1+(4) (Va) 8. Bildnerische Erziehung 3 1 (1) (1) (1) (1) 1+(4) (Va) 9. Psychologie und Philosophie Biologie und Ökologie Mathematik und angewandte Mathematik Chemie () 13. Physik 2 2 () 14. Betriebs- und Volkswirtschaft Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung und Publishing Politische Bildung und Recht Ernährung Küchenführung und Servierkunde V 21. Angewandte Betriebsorganisation Kreatives Gestalten 2 2 Va 23. Leibesübungen (Va) zahl Kernbereich Erweiterungsbereich a) Ausbildungsschwerpunkte 5 Dritte lebende Fremdsprache Fremdsprachen und Wirtschaft Umweltökonomie Ernährungs- und Betriebswirtschaft Betriebsorganisation und Wirtschaftsleitung Humanökologie Sozialverwaltung Kulturtouristik Gesundheit und Soziales Medieninformatik

12 32 Jahrgang Stück Jahrgang... V. V, b) Schulautonome Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß 6 Seminare: Fremdsprachenseminar 2 Betriebsorganisatorisches Seminar Allgemein bildendes Seminar Fachtheoretisches Seminar Praxisseminar Gesamtwochenstundenzahl B. Pflichtpraktikum 12 Wochen zwischen dem. und V. Jahrgang. C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 5 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Unverbindliche Übungen Spielmusik V Chorgesang V D. Fakultatives Praktikum 4 Wochen zwischen dem V. und V. Jahrgang. E. Förderunterricht 5 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Deutsch (2) (2) (2) (2) ( ) (8) () Englisch (2) (2) (2) (2) ( ) (8) () Zweite lebende Fremdsprache (2) (2) (2) (2) ( ) (8) () Mathematik und angewandte Mathematik ( ) (2) (2) (2) ( ) (6) Rechnungswesen 4 (2) (2) (2) (2) ( ) (8) Textverarbeitung 4 (2) (2) (2) ( ) ( ) (6) 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes schulautonom abgeändert werden. 2 n Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Alternativer Pflichtgegenstand im. bis V. Jahrgang. 4 Mit Computerunterstützung. 5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 6 Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 7 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf das Mindestausmaß der Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Festlegungen der aufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt. V

13 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände HOTELFACHSCHULE. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Klasse Anlage 3a Kernbereich 1. Religion () 2. Deutsch () 3. Englisch () 4. Geschichte und Kultur Biologie und Ökologie Tourismusgeographie Tourismus und Marketing Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung und Publishing Politische Bildung und Recht Ernährung Küchenführung und -organisation V 15. Getränke Restaurant V 17. Betriebspraktikum (Va) 18. Leibesübungen und sportliche Animation Va zahl Kernbereich Erweiterungsbereich a) Ausbildungsschwerpunkte 3 Zweite lebende Fremdsprache () Gastronomie V Sport Va b) Schulautonome Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß Va 5 Seminare: Fremdsprachenseminar 4 Betriebsorganisatorisches Seminar Allgemein bildendes Seminar Fachtheoretisches Seminar Praxisseminar V Gesamtwochenstundenzahl B. Pflichtpraktika 24 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse.

14 34 Jahrgang Stück Klasse C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 3 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Unverbindliche Übungen Spielmusik V Chorgesang V D. Förderunterricht 3 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Deutsch (2) (2) (2) (6) () Englisch (2) (2) (2) (6) () Rechnungswesen 2 (2) (2) (2) (6) Textverarbeitung 2 (2) (2) (2) (6) 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes schulautonom abgeändert werden. 2 Mit Computerunterstützung. 3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 4 n Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 5 Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

15 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURSMUS. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Jahrgang... V. V. Anlage 3b Kernbereich 1. Religion () 2. Deutsch () 3. Englisch () 4. Zweite lebende Fremdsprache () 5. Geschichte und Kultur Biologie und Ökologie Mathematik und angewandte Mathematik Tourismusgeographie Tourismus und Marketing Verkehr und Reisebüro Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre Rechnungswesen und Controlling Wirtschaftsinformatik Textverarbeitung und Publishing Politische Bildung und Recht Ernährung Küchenführung und -organisation V 18. Getränke Restaurant V 20. Betriebspraktikum (Va) 21. Leibesübungen und sportliche Animation Va zahl Kernbereich Erweiterungsbereich a) Ausbildungsschwerpunkte 4 Dritte lebende Fremdsprache () Fremdsprachen und Wirtschaft Hotelmanagement Touristisches Management Kulturelle Animation Städtetourismus u. Eventmanagement Medieninformatik

16 36 Jahrgang Stück Jahrgang... V. V. b) Schulautonome Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß Va 5 Seminare: Fremdsprachenseminar 3 Betriebsorganisatorisches Seminar Allgemein bildendes Seminar Fachtheoretisches Seminar Praxisseminar V Gesamtwochenstundenzahl B. Pflichtpraktika nsgesamt 8 Monate vor Eintritt in den V. Jahrgang. C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 4 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Unverbindliche Übungen Spielmusik V Chorgesang V D. Förderunterricht 4 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Deutsch (2) (2) (2) (2) ( ) (8) () Englisch (2) (2) (2) (2) ( ) (8) () Zweite lebende Fremdsprache (2) (2) (2) (2) ( ) (8) () Mathematik und angewandte Mathematik ( ) (2) (2) (2) ( ) (6) Rechnungswesen und Controlling 2 (2) (2) (2) (2) ( ) (8) Textverarbeitung 2 (2) (2) (2) ( ) ( ) (6) 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes schulautonom abgeändert werden. 2 Mit Computerunterstützung. 3 n Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 4 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 5 Wie im gleichnamigen Pflichtgegenstand.

17 4. Stück Jahrgang A. Pflichtgegenstände KOLLEG FÜR TOURSMUS UND FREZETWRTSCHAFT. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Semester Anlage 3c Kernbereich 1. Religion () 2. Lebende Fremdsprache(n) 2, 3, () 3. Tourismus und Marketing Verkehr und Reisebüro Betriebs- und Volkswirtschaft Rechnungswesen und Controlling Textverarbeitung und Publishing Recht Betriebspraktikum (Va) zahl Kernbereich Erweiterungsbereich a) Fachrichtungen Food and Beverage 4, 5 Vb Management für Tourismusorganisationen 4 b) Ausbildungsschwerpunkte Lebende Fremdsprache 2, 3 () Fremdsprachen und Wirtschaft 2, 3 Hotelmanagement Touristisches Management 6 Städtetourismus und Eventmanagement Wirtschaftsinformatik Kulturelle Animation Medieninformatik c) Schulautonome Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß ( Va) 7 Seminare: Fremdsprachenseminar Betriebsorganisatorisches Seminar Allgemein bildendes Seminar Fachtheoretisches Seminar Praxisseminar V Gesamtwochenstundenzahl

18 38 Jahrgang Stück Semester B. Pflichtpraktikum nsgesamt 12 Wochen vor Eintritt in das 3. Semester C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 3 D. Förderunterricht 3 Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Lebende Fremdsprache(n) 2 (4) (4) ( ) ( ) (8) () Rechnungswesen und Controlling 5 (2) (2) ( ) ( ) (4) 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes schulautonom abgeändert werden. 2 n Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzuführen. 3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt ). 4 Schulautonome Gliederung in Teilbereiche mit getrennter Beurteilung ist möglich. 5 Mit Computerunterstützung. 6 Nur für die Fachrichtung Food and Beverage. 7 Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Landesschulrat für Kärnten, 9010 Klagenfurt, 10.-Oktober-Straße 24. Hersteller:Kärntner Druckerei, 9010 Klagenfurt, Viktringer Ring 28. Verlags- und Herstellungsort: Klagenfurt.

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