Projektarbeiten als Praxismodule im Rahmen der Bachelorstudiengänge

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1 Projektarbeiten als Praxismodule im Rahmen der Bachelorstudiengänge 1. Einordnung: Im ersten, zweiten und dritten Studienjahr sind im Curriculum drei Praxismodule mit jeweils 20 ECTS-Punkte vorgesehen; im 1. und 2. Studienjahr handelt es sich um Projektarbeiten, im 3. Studienjahr um eine mündliche Prüfung. 2. Merkmale der Praxismodule (vgl. auch 13 der Prüfungsordnung vom 18. Mai 2009) Die Praxismodule dienen grundsätzlich dem Transfer und der Vertiefung der in den Theoriephasen erlernten Inhalte sowie dem Kennenlernen der Praxislösungen und -abläufen. Die Praxiserfahrung ergibt im Rahmen eines DHBW-Studiums einen zentralen Baustein des Studienerfolgs, insbesondere im Hinblick auf die Berufsbefähigung der Absolventen. Ein weiteres wesentliches Ziel ist das Erlernen und die Anwendung von Handlungskompetenzen durch die Studierenden. Aus den in den Praxismodulbeschreibungen aufgelisteten Lerninhalten (Praxisaktivitäten) sind vor Ort exemplarische Sachverhalte auszuwählen. 3 x 20 Credit Points geben einen Workload von 3 x 600 Stunden wieder. 3. Prüfungsleistungen der Praxismodule Die Prüfungsleistung der ersten beiden Praxismodule ist je eine Projektarbeit und deren Präsentation in der begleitenden Lehrveranstaltung. Es erfolgt neben der Präsentation auch eine inhaltliche Diskussion und Beurteilung unter wissenschaftlichen Aspekten. Die Projektarbeit des 1. Praxismoduls wird durch den wissenschaftlichen Betreuer mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Eine Präsentation der Arbeit erfolgt im Rahmen des Faches Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Die Präsentation wird mit Bestanden oder Nicht bestanden bewertet und führt zum Bestehen oder Nicht bestehen des Faches Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Der Termin der Präsentation wird gesondert bekannt gegeben. (IBIT: Prüfung der Vorgehensweise, z. Zt. Keine Präsentation) 1

2 Die Projektarbeit des 2. Praxismoduls wird von einem Prüfungsausschuss (1 Praxisvertreter und 1 hauptberufliches Mitglied des DHBW-Lehrkörpers) benotet. Die Prüfungsleistung des 3. Praxismoduls ist eine mündliche Prüfung vor einer Prüfungskommission (besteht i.d.r. aus vier Personen). 4. Ablauf der Prüfungen zur Projektarbeit Die Präsentation der ersten Projektarbeit erfolgt vor einer Gruppe von 4-5 Kommilitonen/- innen. Die Dauer der Präsentation beträgt ca. 10 Minuten, sie kann auf englisch oder deutsch gehalten werden. Danach führen Prüfling, Kommilitonen/-innen und der Prüfer/die Prüferin eine vertiefende Diskussion zum Fachgebiet der Arbeit. Diese dauert ca. 15 Minuten. Mit einem Feedback der Anwesenden zur Präsentation schließt die Prüfung. Die Präsentation der zweiten Projektarbeit erfolgt individuell (für IBIT: Präsentation in Gruppen) vor einem Prüfer/einer Prüferin der DHBW sowie einem Prüfer/einer Prüferin der betrieblichen Praxis. Für die Präsentation sind ca. 10 Minuten einzuplanen, sie kann auf englisch oder deutsch erfolgen. Danach führen Prüfling und beide Prüfer / Prüferinnen eine vertiefende Diskussion zum Fachgebiet der Arbeit. Diese dauert ca. 15 Minuten. Mit der Bekanntgabe der Note sowie einem Feedback der Anwesenden zur Präsentation schließt die Prüfung. 5. Merkmale der Projektarbeiten Die Erkenntnisse der jeweiligen Fachwissenschaft sollen auf eine betriebliche Fragestellung angewandt werden. Das Thema der Projektarbeit hat sich an den Inhalten des jeweiligen Praxismoduls zu orientieren. Die Studierenden sollen zeigen, dass sie betriebliche Prozesse qualifiziert bewerten, verarbeiten und weiterentwickeln können. Die zu bearbeitende Fragestellung soll einer wissenschaftlich fundierten Problemlösung zugeführt werden. Die Themenfindung erfolgt durch die Studierenden in Übereinstimmung mit der Ausbildungsstätte. 2

3 Spätestens zehn Wochen vor Abgabetermin melden die Studierenden das Projektthema der Studiengangsleitung. Ohne zeitnahe (max. 14 Tage) ablehnende Rückmeldung durch den zuständigen Studiengangsleiter gilt das Thema als genehmigt. Die Bearbeitung des Projektthemas umfasst die Vorbereitungen, das Erarbeiten und die Präsentation in einem Präsentationsseminar. Die Arbeit kann ggfs. mit einem Sperrvermerk versehen werden; bei der Präsentation können sensible Daten weggelassen oder verfremdet werden. In der Entstehungsphase liegt die Projektarbeitsbetreuung bei der Ausbildungsstätte. Eine wissenschaftliche Betreuung und Begutachtung der Projektarbeiten erfolgt seitens der DHBW. Die Projektarbeiten müssen zum gesondert bekannt gegebenen Termin beim zuständigen Studiengangsleiter / Sekretariat eingegangen sein. Eine Nicht-Einhaltung des Termins führt zum Nicht-Bestehen der Arbeit. Eine Fristverlängerung kann auf begründeten Antrag gewährt werden, dem Antrag ist eine schriftliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte beizufügen. Die schriftliche Ausarbeitung hat Seiten zu umfassen, ist in 12-Punkt Arial und 1½zeilig zu schreiben und kann in deutsch, englisch oder spanisch verfasst werden. Sie ist in zweifacher Ausfertigung und gebunden (Spiral-, Klebe-, oder sonstige Bindung) im Sekretariat IB oder IBIT einzureichen. Eine Begleit-CD mit dem Text in einem gängigen Textverarbeitungsprogramm (z.b. MS-word) ist erforderlich. Die Projektarbeit kann bei Bedarf einen Sperrvermerk beinhalten, eine ehrenwörtliche Erklärung zur Urheberschaft ist erforderlich. Dem Text ist ein ein- bis zweiseitiger Abstract voran zu stellen. Das Präsentationsseminar liegt am Ende des jeweiligen Praxismoduls. 6. Projektarbeiten: Organisatorische Regelungen a) Die Studierenden stimmen ihr Thema jeweils mit ihren Ausbildungsbetrieb ab. b) Termine werden den jeweiligen IB / IBIT Jahrgängen gesondert bekannt gegeben für: 1. Die Anmeldung des Themas beim jeweils zuständigen Studiengangsleiter 2. Die Einreichung der ersten und zweiten Projektarbeit (inklusive des betrieblichen Kurzgutachtens) 3. Die jeweiligen Präsentationsseminare 3

4 c) Für Studierende, die sich bei dem Präsentationstermin zur ersten oder zweiten Projektarbeit aufgrund eines Theoriestudiums oder der Praxisphase im Ausland befinden, wird eine Sonderregelung getroffen; dabei soll der Termin zeitnah zum Semesterbeginn bzw. in den ersten Semesterwochen liegen. 7. Bewertung a) Die Bewertung der ersten Projektarbeit (Ergebnis: Bestanden oder Nicht bestanden, vgl. Anlage: betriebliches Kurzgutachten Projektarbeit) wird durch den wissenschaftlichen Betreuer durchgeführt. Die/der betriebliche Projektbetreuer/in kann ihre/seine Einschätzung zur Projektarbeit in Form des betrieblichen Kurzgutachtens mitteilen. Eine Vorlage für das Gutachten finden Sie auf der IB/IBIT bzw. DHBW-Homepage. Dies gilt auch für die zweite Projektarbeit. (Ergebnis: benotet, vgl. Gutachten zur zweiten Projektarbeit) b) Die Bewertung der Präsentation der zweiten Projektarbeit erfolgt durch eine/r Praxisvertreter/in (vom Prüfungsausschuss beauftragt) und dem zuständigen Studiengangsleiter bzw. einem Mitglied des hauptamtlichen Lehrkörpers. Eine Vorlage für das Kurzgutachten finden Sie auf der IB/IBIT bzw. DHBW-Homepage. c) Zur Gesamtbewertung werden die Bewertung der Arbeit und die Bewertung der Präsentation - inklusive Fachgespräch gleich (jeweils 50%) gewichtet. 8. Zusammenfassung: Kennzeichen von Projektarbeiten Die Prüfungsleistung in den Praxismodulen ist in den ersten beiden Studienjahren jeweils eine Projektarbeit. Sie dienen dazu, den Transfer der in den Theoriephasen gelegten wissenschaftlichen Grundlagen und deren Anwendung in den betrieblichen Praxisphasen zu dokumentieren. Die Erkenntnisse der jeweiligen Fachwissenschaft sollen auf eine betriebliche Fragestellung angewandt werden. Inhalt orientiert sich an den Lerninhalten des jeweiligen Praxismoduls Themenfindung erfolgt durch die Studierenden in Übereinstimmung mit der Ausbildungsstätte Anmeldung des Themas bei der Studiengangsleitung spätestens sechs Wochen vor dem Abgabetermin ohne zeitnahe ablehnende Rückmeldung durch den zuständigen Studiengangsleiter, gilt das Thema als genehmigt zu bearbeitende Fragestellung soll einer wissenschaftlich fundierten Problemlösung zugeführt werden schriftliche Ausarbeitung muss den Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens genügen Umfang: Seiten. Über- und Unterscheitungen sind unzulässig und führen zu einem deutlichen Notenabschlag von bis zu maximal einer Note Abgabe zweifach in gedruckter Ausfertigung 4

5 Die Arbeit ist mit einem abstract und einer Erklärung zu versehen, dass sie selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden Präsentation der Projektarbeiten: Gegenstand der Bewertung sind die schriftliche Ausarbeitung sowie die Art und der Inhalt der Präsentation Die Projektarbeit des ersten Studienjahres wird durch den wissenschaftlichen Betreuer mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Die Projektarbeit des zweiten Studienjahres wird benotet. Dabei wird die Bewertung der Präsentation von einem hauptberuflichen Mitglied des Lehrkörpers der Dualen Hochschule und einem Vertreter der beruflichen Praxis vorgenommen. Prof. Dr. Bernhard Ling Prof. Dr. Markus Brandenburger Prof. Dr. Rainer Hoch Studiengangsleiter Studiengangsleiter Studiengangsleiter International Business International Business International Business IT Anlage: Formular Kurzgutachten 5

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