Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren. Förderprogramm Jobcenter Neumünster. Peter Baade - Teamleiter

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1 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren Förderprogramm 2015 Jobcenter Neumünster Peter Baade - Teamleiter

2 Wir blicken bei der Förderung Jugendlicher auf ein erfolgreiches Jahr 2014 zurück. Im November 2014 erhielten erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) in der Altersgruppe der 15 bis unter 25 Jährigen in Neumünster Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Jahresdurchschnittswert konnte gegenüber dem Vorjahr um 5,8% reduziert werden; damit liegt das Jobcenter Neumünster bei der Entwicklung der elb im Vergleichstyp IIIb an Rang 2/35. Bei der Entwicklung des Langzeitbezugs gelang uns eine Reduzierung um 6,5% gegenüber Mit 451 Integrationen (kumuliert bis zum Berichtsmonat November) und einer Integrationsquote von 29,9% wurden die Zielsollwerte um 3,9 bzw. 10,4% übertroffen (Rang 4/35 im Vergleichstyp). Integrationsquote Bestandsentwicklung Langzeitbezug vermeiden Integrationsquote IST 29,9% elb VM JDW Anteil LZB am Bestand: 47,6% Integrationsquote (SOLL) 27,1% elb VM JDW VJ LZB JDW (Soll) 750 Soll/Ist in % 10,4% Delta VJ in % -5,8% LZB JDW 701 Integrationen (kum.) 451 Soll/Ist in % -6,5% Integrationen VJ 434 Delta VJ in % 3,9% 31% der Integrationen mündeten in betriebliche/außerbetriebliche und 5,9% in schulische Berufsausbildungen ein. Die Arbeitslosenquote reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,9% und erreicht mit 6,1% im Landesvergleich eine gute Stellung; dabei verringerte sich der Bestand an Arbeitslosen unter 25 Jahren auf 290 Arbeitslose.

3 Die guten Ergebnisse von Integrationsarbeit und beschäftigungsorientiertem Fallmanagement liefern hervorragende Ansatzpunkte, um den bestehenden Herausforderungen auch zukünftig professionell zu begegnen. So bleibt es weiterhin auffällig, dass meist nicht die eigene Arbeitslosigkeit der Jugendlichen zur Bedürftigkeit führt, sondern die Gründe oft in den sozialen Gesamtumständen liegen. Mehr als die Hälfte aller elb unter 25 Jahren ist nach 10 SGBII von aktiven Vermittlungsbemühungen ausgenommen, da sie als Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften allgemeinbildende Schulen oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen besuchen, einen berufsbildenden Abschluss, eine duale Ausbildung oder einen Jugendfreiwilligendienst absolvierten bzw. Betreuungspflichten ausübten. Es ist folglich sinnvoll, sich der Betreuung und Förderung der gesamten Bedarfsgemeinschaft zuzuwenden und gezielte Hilfen zur Verselbstständigung und zum Aufbau von Ausbildungsreife zu geben. Weitere Befunde - 78% der betreuten Jugendlichen haben keine Berufsausbildung, zu 4% liegen keine Schulabschlüsse vor - ein hoher Anteil Jugendlicher ist ohne realistische Chance auf einen Ausbildungsplatz, da erhebliche Schwächen in den naturwissenschaftlich-mathematischen Kompetenzen und in der Lesekompetenz vorliegen - Verschuldung: lt. Bilanz der Schuldnerberatung des Diakonischen Werks Altholstein ist der Anteil junger Schuldner unter 25 Jahren in Neumünster sprunghaft angestiegen

4 - Kriminalität und Straffälligkeit: die Stadt Neumünster nimmt eine exponierte Stellung hinsichtlich der Kriminalitätsbelastungen ein, vor allem hinsichtlich jugendlicher Mehrfach- und Intensivstraftäter. Dabei liegt der größte Teil der verzeichneten Straftaten zwischen dem 15. und 19. Lebensjahr. Schulische Probleme haben sich ( ) als kriminogener Faktor erwiesen. Zudem zeigt sich, dass Schulabbrüche mit einer erheblichen Steigerung kriminellen Verhaltens einhergehen. Aber auch Schulabschlüsse führen nicht zwangsläufig zu einer Delinquenzabnahme, was vermutlich auf Schwierigkeiten beim Übergang zum Beruf zurückzuführen ist (vgl. die biographische Entwicklung junger Mehrfach- und Intensivtäter in der Stadt Neumünster, Forschungsprojekt , Institut für Psychologie der Universität Kiel). Der Weg in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem verläuft für viele Jugendliche und junge Erwachsene selten geradlinig. Dies trifft in besonderer Weise für (schwer-) behinderte Jugendliche mit Handicaps zu. Die Komplexität des Übergangsgeschehens zeichnet sich einerseits aus durch belastende Sozialisationsbedingungen und Bildungsbiographien, andererseits durch hohe betriebliche Anforderungen an die Berufsreife. Zusätzlich spiegelt sich die Situation in vielfältigen Förderangeboten wieder, die aus wirtschaftlicher und arbeitsmarktlicher Sicht häufig als unnütze Warteschleifen erscheinen. Der Ausbildungsmarkt sollte sich mehr denn je auch auf Jugendliche einstellen, die Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Aufgrund der demographischen Entwicklung und dem damit einhergehenden Fachkräftebedarf müssen Betriebe mit klassischer dualer Ausbildung mehr als bisher bereit sein, auch Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen auszubilden. Dabei werden die Unternehmen, gerade die kleinen und mittleren, bei der Bewerberauswahl und deren Vorqualifizierung unterstützt. Unsere Übergangsmaßnahmen im herkömmlichen Sinne sind als individualisierte Fördermaßnahmen zu verstehen und umzusetzen. Bildungsangebote und Maßnahmen müssen stets weiterführen und das unmittelbare Ankommen in der Arbeitswelt zum Ziel haben. Die Zugangssteuerung in die Fördermaßnahmen ist weiterhin zu verbessern und am individuellen Bedarf der Jugendlichen auszurichten. Dafür ist die Zusammenarbeit über Rechtskreisgrenzen hinaus unabdingbare Voraussetzung. Es bedarf jenseits vorhandener kontextueller Restriktionen bzw. Bedingungen einer differenzierten zuweisungsrelevanten Feststellung tatsächlicher aktivierbarer Ressourcen bevor eine Zuweisung des Jugendlichen in ein entsprechendes Angebot erfolgt (Kuhnke/Skrobanek, Übergänge im Jugendalter, Deutsches Jugendinstitut Dezember 2012). Nur unter dieser Bedingung lässt sich eine passgenaue Förderung und Begleitung unter Nutzung der Stärken der einzelnen Angebote konzipieren. Aufgrund der Vielfältigkeit unabhängig voneinander wirkender Einflussgrößen setzen wir programmatisch auf mehreren Ebenen an: - frühzeitige Beratung, persönliche Betreuung und intensives Profiling, - Kompetenzfeststellung, Berufsorientierung und individuelle Förderplanung, - Aufbau von Ausbildungsreife und Förderung der Verselbstständigung, - Nachholen von Schulabschlüssen und Erwerb von (Teil) Qualifikationen, - Verbesserung von Ausbildungsvermittlung und passgenauer Arbeitsvermittlung, - Anpassung von Maßnahmen im Übergangssystem an die Marktbedingungen, - Beschäftigungs- und Ausbildungschancen für Jugendliche mit Handicaps verbessern, - Implementierung und Professionalisierung der Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern im Rahmen der Kooperationsvereinbarung Regionales Übergangsmanagement Neumünster zu einem Arbeitsbündnis Jugend und Beruf.

5 Anlage zum AIP 2015 Fördermaßnahmen U25 I. Integrationsorientierte Instrumente - Förderung der beruflichen Weiterbildung, 45 Teilnehmermonate, individueller Qualifizierungsbedarf - Aktivierung und berufliche Eingliederung - Maßnahmen bei einem Träger Neukundenaktivierung, 16 Plätze, monatlicher Einstieg, Sofortangebot: Orientierung, Bewerbungstraining, wirtschaftliches Verhalten, betriebliche Erprobung. Aktivierungshilfen für Jüngere, 30 Plätze, lfd. Einstieg für 6 Monate, VZ/TZ im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung (Sozialtraining, psychosoziale Betreuung, Sprachförderung, Suchtprävention, Schuldenregulierung, Grundlagen gesunder Lebensführung, Projektansätze, Zukunfts- und Lebensplanung, betriebliche Phasen). Feststellung-, Trainings- und Erprobungscenter, 21 Plätze, lfd. Einstieg für 6 Monate: Eignungsfeststellung, Kenntnisvermittlung und praktische Erprobung für integrationsnahe Jugendliche. Produktionsschule, 30 Plätze, lfd. Einstieg für 12 Monate für Jugendliche mit besonderem pädagogischem Hilfebedarf, insbesondere Schulabbrecher und verweigerer; ganzheitlicher Lern- und Lebensraum, enge Verzahnung von Arbeiten und Lernen unter realen Produktionsbedingungen, Nachholen des Hauptschulabschlusses; neuer Projektansatz: handwerkliche Dienstleistungen zur Instandsetzung der Werkhalle Neumünster. Modulare Förderangebote, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, 85 Plätze: Qualifizierung, Eingliederungscoaching, selbstgesteuertes Lernen, Selbstvermittlung, Aktivierung zur Berufsvorbereitung und zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses, Kontaktaufnahme und Begleitung zu Hilfsund Beratungsstellen, individuelle Unterstützung von schwerbehinderten Jugendlichen, Hilfen zur Verselbstständigung, Theaterpädagogik und kreatives Bewerbungsmanagement. II. Spezielle Maßnahmen für Jugendliche - Förderung benachteiligter Auszubildender Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, 15 Eintritte: Zielsetzung ist es, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Ausbildungsbegleitende Hilfen, 19 Plätze: Stützunterricht zum Abbau von Sprachund Bildungsdefiziten zur Sicherung des Ausbildungserfolges, sozialpädagogische Betreuung. Einstiegsqualifizierungen, 37 Eintritte: Langzeitpraktikum als Brücke in die

6 Berufsausbildung, Einsatz von Ausbildungsbausteinen. III. Berufliche Reha und SB-Förderung - Ermessensleistungen zur beruflichen Reha Probebeschäftigung, 5 Plätze: bei Zweifeln an der Eignung für einen bestimmten Arbeitsplatz, können Arbeitgebern die Kosten für die befristete Probebeschäftigung (schwer-) behinderter oder ihnen gleichgestellter Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe zu erreichen. Arbeitshilfen für behinderte Menschen: Zuschüsse für eine behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Ausbildungs-/Weiterbildungszuschuss für (schwer-) behinderte Menschen: Arbeitgeber können für die betriebliche Aus- und Weiterbildung von (schwer-) behinderten Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Eingliederungszuschuss für (schwer-) behinderte Menschen: für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen kann der Zuschuss bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 60 Monaten betragen. IV. Kooperationen Aktive Beteiligung in der rechtskreisübergreifenden Projektlenkungs- und Projektarbeitsgruppe zum Regionalen Übergangsmanagement Neumünster (RÜM), am Fördernetzwerk zur Integration benachteiligter Jugendlicher in die berufliche Bildung (FÖN), im Arbeitskreis zur Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Kontext der arbeitsmarktlichen Integration delinquenter Jugendlicher und Heranwachsender. Netzwerkarbeit im Bereich flankierender Leistungen nach 16a SGBII: Schuldner- und Suchtberatungsstellen, psychosoziale Betreuung, Kinderbetreuung. Regelmäßiger Fachaustausch und Fallkonferenzen mit weiteren Fachdiensten, Beratungsstellen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ).

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