Arbeitsmarktpolitik und Straffälligkeit

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1 Arbeitsmarktpolitik und Straffälligkeit Bernd Maelicke Ministerialdirigent, Justizministerium Schleswig-Holstein Meine sehr geehrten Damen und Herren, die folgenden Ausführungen möchte ich so aufbauen, dass ich erst einige Daten zur Situation des Strafvollzugs in Deutschland benenne, dann auf Perspektiven komme, wie sie aus meiner Sicht gewollt oder ungewollt, gesteuert oder nicht gesteuert in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die Entwicklung beeinflussen werden. Zum Schluss möchte ich Sie um Unterstützung bitten, weil es aktuell um die Veränderung wichtiger sozialpolitischer Rahmenbedingungen geht, die mit dem Thema Arbeitsmarkt und insbesondere mit arbeitsmarktpolitischen Programmen zu tun haben. Ich nehme dabei eine Perspektive ein, die sich durch das Stichwort Das Gefängnis als lernende Organisation 1 umschreiben lässt. Hierdurch wird deutlich, dass wir versuchen, nicht nur in Schleswig- Holstein, sondern in nahezu allen Bundesländern - 25 Jahre seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes - erneut verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die wesentlichen Inhalte, die seinerzeit mit dem Konzept des Behandlungsvollzuges verbunden worden sind, nun in einer 2. Phase der Fortentwicklung schrittweise mehr und mehr zu realisieren. Beginnen möchte ich mit einer Beschreibung der Ausgangslage im Strafvollzug im Vergleich der Bundesländer: 1 siehe z.b.: Flügge, Christoph; Bernd Maelicke; Harald Preusker (Hrsg.): Das Gefängnis als lernende Organisation. Baden-Baden 2001.

2 62 Schaubild 1: Gefangenenraten im Bundesvergleich am und Veränderungen gegenüber 1995

3 63 Wir haben zurzeit knapp über Gefangene in den Justizvollzugsanstalten in Deutschland, d. h. einen Durchschnitt von etwa 100 Gefangenen pro der Bevölkerung. In der Praxis bedeutet dieses Überbelegung - die Länder sind mit der Haftplatzkapazität auf diese außerordentlich hohe Belastung nicht genügend vorbereitet. Wir haben zu einem großen Teil noch Anstalten aus dem vorletzten Jahrhundert. Überall laufen große Modernisierungs-, Investitions- sowie Neubauprogramme. Dennoch gefährdet in den Ländern vielleicht bis auf Bremen und Schleswig-Holstein die extreme Überbelegung z. B. die Beziehungs- und Behandlungsqualität im Vollzug gravierend. Die Zustände in den Hafthäusern, auf den Abteilungen sind weit entfernt von dem, was man sich ursprünglich in der Strafvollzugsreform als einigermaßen verträgliche Größenordnung vorgestellt hatte. Sie sehen in dem Schaubild aber auch gravierende Unterschiede zwischen den Bundesländern. Die Stadtstaaten sind besonders belastet, fairerweise darf man Stadtstaaten mit Flächenstaaten nicht vergleichen. Aber nehmen Sie z.b. den Vergleich Rheinland-Pfalz und Schleswig- Holstein. Sie sehen, Rheinland-Pfalz liegt im Bundesdurchschnitt und Schleswig-Holstein hat 40% weniger Inhaftierte, obwohl beide Länder strukturell durchaus vergleichbar sind. In Schleswig-Holstein ist der Justiz- und damit der Landeshaushalt strukturell mit 40% weniger Kosten belastet, was das System des Strafvollzuges betrifft ohne dass dies negative Auswirkungen auf die Kriminalitätsbelastung hat. Bei einem rationalen Umgang mit Ressourcen ist diese Differenz außerordentlich bedeutungsvoll: unter den gleichen rechtsstaatlichen Voraussetzungen in allen Bundesländern ist es in Deutschland möglich, dass in einem Bundesland nur 60 Gefangene pro inhaftiert werden im Vergleich zu 100 im Bundesdurchschnitt, oder dass in Extremsituationen sogar nahezu 170 Gefangene pro der Bevölkerung untergegebracht werden müssen. Die Finanzminister schauen sich unter ressourcenkritischen Gesichtspunkten dieses Phänomen außerordentlich interessiert an. Auch im Sinne einer rationalen Kriminalpolitik sollte man die Gefangenenraten möglichst gering halten oder reduzieren. Je geringer die Quantität, desto besser kann die Behandlungsqualität sein. Wenn unter

4 64 Effizienz- und Kosten-Nutzengesichtspunkten zunehmend der Ausbau des ambulanten Bereiches zum Thema gemacht wird, dann findet hier eine Verknüpfung von kriminologisch begründeter, rationaler Kriminalpolitik mit effizienz-orientierter Finanzpolitik statt. Das mag für die Zukunft ein Bündnis sein, das sich durchaus positiv auswirken kann. Kommen wir zum Thema Arbeitsmarkt: Bei bundesweit Gefangenen bedeutet dies natürlich auch, dass in dieser Größenordnung im Hinblick auf Ausbildung und Arbeit die Anstalten auf diese Situation nicht vorbereitet sind. Eine Länderumfrage im Jahr 2002 hat ergeben, dass ähnliche Unterschiede wie bei der Gefangenenrate festzustellen sind: Die Bandbreite der Beschäftigtenzahl pro Arbeitstag schwankt bei einem Bundesdurchschnitt von 50% in einer Gesamtbandbreite zwischen 40 und 70%. Auch hier wirkt sich die Geisel der Überbelegung aus. Auch Laien können sich gut vorstellen was es bedeutet, wenn bei über 50% der Gefangenen, die nicht arbeiten können und denen keine Ausbildung angeboten werden kann, ihre Motivation und ihr Engagement der Beteiligung an Resozialisierungs- und Qualifizierungsprogrammen entsprechend zurückgehen. Sie können sich vorstellen, was dies für die Frage der Stabilisierung der Persönlichkeit, der sozialen Fähigkeiten für Folgen hat. Und es ist auch klar, wie subkulturelle Gegenströmungen verstärkt werden, wenn es nicht gelingt, den Gefangenen sinnvolle Arbeits- oder Ausbildungsmöglichkeiten anzubieten. Professor Kerner hat in seinem Vortrag wichtige Aussagen über die Bedeutung von Ausbildungs- und Arbeitstätigkeiten im Vollzug für die Resozialisierung und die soziale Integration nach der Entlassung getroffen. Ich möchte zusätzlich auf die Studie von Herrn Wirth 2 verweisen, deren Ergebnisse er ja bereits auf der letzten Tagung hier in Potsdam vorgetragen hat. Für den Jugendvollzug ist empirisch nachgewiesen, warum es so wichtig ist, innerhalb der Anstalt zu qualifizieren und zu trainieren allerdings abgestützt mit der Wiedereingliederung nach der Entlassung, d.h. mit der gezielten arbeitsmarkt-orientierten Entlas- 2 Siehe z. B.: Wolfgang Wirth: Prävention durch Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt: Cui bono? In: Gabriele Kawamura, Ursula Helms (Hrsg.): Straffälligenhilfe als Prävention? Freiburg 1998, S

5 65 sungsvorbereitung und der anschließenden Vermittlung. Dies gehört unbedingt zum Gesamtkonzept der Verzahnung von stationären und ambulanten Maßnahmen. Und der ebenfalls anwesende Dr. Hammerschick 3 aus Österreich hat seine Studie hier ja auch schon vorgetragen, in der ähnliche Zusammenhänge nachgewiesen werden. - Schaubild 2: Organisationsplan der Justizvollzugsanstalt Neumünster, 2003 (nächste Steite) - Lassen Sie mich nun zu den Fragen der organisatorischen Umsetzung kommen: Das folgende Schaubild 2 zeigt das Organigramm einer Justizvollzugsanstalt in Schleswig-Holstein mit ca. 500 Gefangenen, aufgegliedert in 11 Abteilungen. Sie sehen, dass diese jeweils von Vollzugsabteilungsleitern/-leiterinnen geleitet werden, die etwa zur Hälfte Sozialarbeiter sind oder zum gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst gehören. Ihnen sind im Durchschnitt ca. 5-7 Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes zugeordnet. Dies löst zum Teil das Problem des Informationsmanagements und Casemanagements, das Professor Kerner so grundlegend angesprochen hat 4. Die Anstalten in Schleswig-Holstein sind in diese kleinen Einheiten gegliedert, in denen ein Optimum an Informationen bei den Abteilungsleitern und bei den AVD-Beamten gesammelt und bearbeitet werden kann. Sie sehen in dem Schaubild, dass gleichwertig neben dem Vollzug und der Verwaltung der Landesbetrieb aufgeführt ist. Dies bedeutet, dass wir einen anstaltsübergreifenden Landesbetrieb haben, der dafür sorgt, dass in den unterschiedlichen Betrieben in modernen Werkhallen moderne Produkte hergestellt werden können angeglichen an die Verhältnisse in der Wirtschaft. Landesbetrieb deshalb, weil er unter wirtschaftlichen Bedingungen arbeiten kann, die nach dem vorherrschen 3 Siehe z. B. Hammerschick, Walter; Arno Pilgram; Andreas Riesenfelder: Zu den Erwerbsbiographien und Verurteilungskarrieren Strafgefangener und Strafentlassener, rekonstruiert anhand von Sozialversicherungs- und Strafregisterdaten. In: Walter Hammerschick, Arno Pilgram (Hrsg.): Arbeitsmarkt, Strafvollzug und Gefangenenarbeit. Baden-Baden 1997, S Siehe den Vortrag Kerner

6 66 - Schaubild 2 -

7 67 den kameralistischen Haushaltsrecht der Anstalt so nicht möglich wären. Das bedeutet z. B., der Landesbetrieb kann auch Aufträge annehmen und Maschinen kaufen unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Wenn er Mehreinnahmen macht, dann kann er diese innerhalb des Landesbetriebes verwenden. In Einzelfällen kann der Landesbetrieb auch bei entsprechender Auftragslage in Eigenregie zusätzliches Personal einstellen. Dies sind Regelungen, die sonst im Rahmen der üblichen Arbeitsorganisation und des Haushaltsrechtes so nicht möglich wären. Die Einführung des Landesbetriebes hat u. a. dazu geführt, dass die Beschäftigungsquote gestiegen ist, d. h. er hat mehr Arbeit akquiriert und dadurch mehr Arbeitsplätze für Gefangene schaffen können. Was aber bezogen auf die Aufgabenverteilung in der Anstalt fast noch wichtiger ist: Der Bereich der externen Fachbereiche/externen Dienstleister. Es ist schon seit vielen Jahren Konzeption in Schleswig- Holstein, dass in den Anstalten nicht alle Aufgaben des Strafvollzugsgesetzes allein durch das Anstaltspersonal erledigt werden. Wir verfolgen die Strategie, dass wesentliche Aufgaben, die nicht hoheitlich sind, die nicht mit der Anwendung des staatlichen Gewaltmonopols zusammenhängen, auf externe Dienstleister übertragen werden. Dies betrifft ganz wesentliche Aufgaben der Betreuung, Behandlung, Ausbildung, Versorgung. So ist das Berufsfortbildungswerk des DGB (bfw) für uns bereits seit Jahrzehnten ein Partner, der ein Know-How entwickelt hat, das weit über das hinausgeht, was wir im Vollzug selbst entwickeln können. Er ist zugleich in einem bundesweiten und internationalen Netzwerk aktiv, so dass er sein Know-How ständig aktualisieren und anpassen kann. Wir können unter den Bedingungen einer staatlichen Behördenorganisation eine solche Praxis mit immer wieder aktualisierten Qualifikationen der Mitarbeiter und einer solch stringenten Arbeitsmarktorientierung so nicht organisieren. Hinzu kommt das Projekt Berufliche Orientierung, ebenfalls ausgeführt durch das bfw. Zusammen sind das drittmittel- finanzierte 12 volle Stellen, die wir im Rahmen unserer Struktur und unseres Haushaltes nicht abbilden könnten.

8 68 Im Bereich der Ausbildung ist die Berufsschule bei uns tätig, hinzu kommt die Schuldnerberatung, die illegale Drogenberatung, die legale Drogenberatung und ganz entscheidend die ständige Präsenz des Arbeitsamtes im Sinne der Vermittlung von Straffälligen und der Berufsberatung. Die Wohnungsvermittlung ist ebenfalls ständig vertreten. Ein weiterer kriminalpolitischer wichtiger Gesichtspunkt: Wir haben die Aufgaben der Therapien für Sexual- und Gewalttäter ebenfalls nach außen verlagert, also nicht mit Anstaltspsychologen besetzt. Bei uns sind die Anstaltspsychologen in der Entscheidungslinie eingesetzt, also Anstalts- oder Vollzugsleiter. Der Bereich der Therapie und das hat wesentliche Bedeutung für die Qualität und den Kontext der Therapie ist übertragen worden auf externe Dienstleister von der Universität Kiel oder von pro familia. Ich glaube, dass dieses Modell große Vorteile bietet im Hinblick auf die Qualität dessen, was realisiert werden kann. Wir arbeiten mit Partnern, die flexibel sind und sich in weiteren professionellen Netzwerken bewegen. Wir können die stationären und die ambulanten Programme miteinander verzahnen und Therapie- und Betreuungsformen organisieren, die weit über die Entlassung hinaus reichen. Bezogen auf den Bereich Arbeit und Ausbildung ist ein weiterer großer Vorteil, dass unsere Partner auch hochprofessionell sind im Hinblick auf die Entwicklung von Finanzierungsmodellen. Die Bundesanstalt für Arbeit unterstützt und fördert diese Programme seit vielen Jahren mit, zusätzlich ist es gelungen über Förderprogramme der Europäischen U- nion weitere Drittmittel zu aktivieren. Ich fasse zusammen: Der Vollzug kann seine klassischen Aufgaben aus meiner Sicht nur erfüllen in einem Netzwerk von Qualität, Organisation und Finanzierung, das in Kooperation mit externen Partner realisiert wird. Nur wenn man auf diese Weise die Aufgabenwahrnehmung organisiert, hat man einigermaßen die Chance, die Übergänge zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich sinnvoll zu gestalten (Stichwort durchgehende Betreuung).

9 69 Ich muss aber in diesem Zusammenhang leider auch darauf hinweisen, dass Sie in diesem Organigramm (noch) nicht die Sozialen Dienste der Justiz finden, also nicht die Gerichtshilfe und die Bewährungshilfe. Im Hinblick auf die Aufgaben der Untersuchungshaft-Verkürzung und der Entlassungsvorbereitung sind wir leider noch nicht so weit gekommen, wie wir es mit freien Trägern auf der Kooperationsebene bei anderen Aufgabenwahrnehmungen bereits geschafft haben. Hier ist ein weiterer Entwicklungsbedarf für die Zukunft. - Schaubild 3: Organigramm JVA Hünfeld (nächste Seite) - In engem Zusammenhang mit der Übertragung der Aufgabenwahrnehmung auf Dritte steht auch das Thema der Privatisierung/Teilprivatisierung. Schaubild 3 zeigt das Konzept einer Anstalt, die neu entsteht, in der bis zu 40% der Aufgaben auf private Betreiber übertragen werden sollen. Dabei ist noch nicht entschieden, ob die privaten Betreiber so wie bei der JVA Neumünster gemeinnützig orientierte Organisationen oder ob es gewinnorientierte Firmen sein werden. Sie wissen, dass weltweit diese Entwicklung läuft, jetzt auch in Deutschland, die Aufgaben des Vollzuges zu privatisieren bzw. zu teilprivatisieren. Hier sind grenzüberschreitend agierende Konzerne tätig, die Angebote im Bereich der Arbeit oder der Ausbildung oder der Versorgung machen, die weit über das hinausgehen, was bisher auf Dritte übertragen worden ist. Auch das Rechnungswesen, das Baumanagement, das Facilitymanagement, die Objektbewachung, Hilfsdienste im Bereich der Sicherheit, Botengänge dies alles sind Aufgaben, die bisher allein dem hoheitlichen Bereich vorbehalten waren. Vorgesehen sind dabei Tandemlösungen, damit auch die Grenze des Verfassungsrechts mit dem staatlichen Gewaltmonopol nicht überschritten wird. Ich will an dieser Stelle auf die rechtliche Problematik nicht weiter eingehen, jedoch betonen, dass diese Entwicklung zurzeit aus politischen Gründen in einigen Ländern außerordentlich forciert wird. Die Modellanstalt in Hünfeld steht unter einem hohen Erfolgsdruck, so dass fest damit zu rechnen ist, dass hier tatsächlich Kosteneinsparungen z. B. im Personalbereich realisiert werden können. Es sollen Ver

10 - Schaubild 3-70

11 71 träge abgeschlossen werden mit Hilfsdienstmitarbeitern gewerblicher Unternehmen, die dann bei 12 Stunden Schichtdienst das verdienen, was Beamte in 8 Stunden verdienen. Das passt in die Arbeitsmarktund Haushalts-Entwicklung insgesamt hinein. Zusätzlich sollen auch höherwertige Bereiche wie die Sozialarbeit, der psychologische Dienst, der pädagogische Dienst etc. in Hünfeld teilprivatisiert werden. Auch dieses außerhalb des öffentlichen Dienstrechtes und mit Zeitverträgen, so dass weiterere Kostenersparnisse beabsichtigt sind. Vergleichsrechnungen belegen, dass im Personalbereich zwischen 10 und 15% der Kosten eingespart werden können. Deutlich auf der Hand liegen die Vorteile beim Bau: Die Anstalt wird privat finanziert und privat gebaut. Private Unternehmer können offensichtlich schneller, flexibler und kostensparender arbeiten als öffentliche Landesbauämter. Für den Bereich der Arbeit wird es Anbieter geben, die bereits in Frankreich nachgewiesen haben, dass sie im Rahmen von Leistungsverträgen, die sie mit dem Justizministerium abschließen, bis zu 100% Arbeitsauslastung für die Gefangenen garantieren. Ein Anbieter ist z. B. weltweit aufgestellt und holt Arbeitsaufträge, die sonst in ehemalige Kolonien oder Entwicklungsländer gegangen wären, nach Frankreich oder in Zukunft nach Deutschland. Die Vollzugsentwicklung wird in den nächsten Jahren verstärkt davon geprägt sein, dass der Vollzug sich auf das eigene Kerngeschäft (hoheitliche Tätigkeiten) konzentriert und versucht, Kosteneinsparungen bei Personal, Räumlichkeiten und Sachmitteln durch die Übertragung von Aufgaben auf Dritte zu realisieren. Allerdings liegen auch die Nachteile auf der Hand: Störungen bisheriger Arbeits- und Kommunikationsprozesse, Verluste eigener Fachkompetenz, Motivationseinbrüche bei den eigenen Mitarbeitern.

12 72 Schaubild 4: Vor- und Nachteile des Outsourcings Vor- und Nachteile des Outsourcings Vorteile: Konzentration auf das eigene Kerngeschäft Kosteneinsparungen bei Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln Verkleinerung der Organisation Erhöhung der Flexibilität von Arbeitsabläufen und Organisationsprozessen Risikotransfer an den externen Anbieter Nutzung externen Experten-Know-hows Nachteile: Risiko der Zusammenarbeit, insbesondere bei sensiblen Aufgabenbereichen Entstehung möglicher Abhängigkeiten von externem Experten-Know-how Kosten bei Umstellung des Organisationsprozesses Störungen bisheriger Arbeits- und Kommunikationsprozesse Verlust der eigenen Fachkompetenz Überwindung räumlicher Distanzen Motivationseinbrüche bei den eigenen Mitarbeitern Insgesamt erwarte ich jedoch, dass die Vollzugsrealität in Deutschland in den nächsten Jahre verstärkt davon geprägt sein wird, dass man die Vorteile des Outsourcings dazu benutzen wird, die Leistungsfähigkeit, die Effektivität und die Effizienz zu steigern. Diese Projekte sind Teile der Modernisierungsprogramme, die bundesweit unter dem Stichwort Neue Steuerung, New Public Management in nahezu allen Ländern stattfinden, so kommt sehr viel Dynamik in die Behörden und damit auch in die Anstalten hinein. Es geht darum, dass über die Definition von Leistungen, von Erfolgskennzahlen, von Vereinbarungen über das Qualitätsmanagement, von Controlling und Berichtswesen auch dieser Bereich, der bisher weitgehend außerhalb einer systematischen Leistungsbetrachtung gewesen ist, sich auch solchen Überlegungen und Überprüfungen stellen muss. So wird in den nächsten Jahren noch deutlicher werden, wie groß die Diskrepanz ist zwischen dem, was ge-

13 73 setzlich vorgeschrieben bzw. konzeptionell von den Fachkräften und Organisationen entwickelt worden ist (Stichworte: Strafvollzugsreform, lernende Organisationen) und dem, was unter begrenzten Ressourcen und problematischen Strukturen real an Leistungen und Wirkungen festzustellen ist. Wir werden also in den nächsten Jahren unter dem Stichwort Neue Steuerung eine kritische Bestandsaufnahme des Strafvollzugs in Deutschland haben. Auf dieser Grundlage wird dann überlegt werden, welche Investitionen mit einer stärkeren Wirkungsorientierung zu realisieren sind. Auch deshalb werden Bündnisse mit externen Dienstleistern immer wichtiger werden. Ich komme nun zu den aktuellen veränderten sozialpolitischen Rahmenbedingungen. Professor Kerner hatte ja schon angesprochen, dass die zentrale sozialpolitische Frage die ist, was die Gesellschaft den viereinhalb bzw. strukturell sieben Millionen Arbeitslosen anbieten kann, damit sie nicht völlig aus dem gesellschaftlichen Zusammenhang heraus- fallen. Schaubild 5 zeigt, wie die neuen Rahmenbedingungen bei der Förderung von Maßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit die Praxis gravierend verändern werden. - Schaubild 5: Neue Rahmenbedingungen bei der Förderung von Maßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit (nächste Seite) - Sie sehen, dass eine Erfolgsquote von 70% vorgeschrieben wird, die für den Vollzug außerordentlich schwierig zu erreichen ist. Es gibt bereits erste Maßnahmen, die deshalb aus der Förderung heraus gefallen sind. Die sozialpädagogische Betreuung entfällt, dies ist besonders gravierend bezogen auf das Ziel der Entwicklung sozialer Fähigkeiten. Gerade für mehrfach Benachteiligte ist die Beziehungsarbeit, die Stabilisierung der Persönlichkeit von außerordentlich hoher Bedeutung. Es wird Bundesdurchschnitt-Kostensätze geben. Ziel ist es, das Niveau bundesweit abzusenken. Es wird im Budget der Eingliederungsmaßnahmen ein Rückgang der Kosten für Weiterbildung geben, dieser Bereich darf nur noch 30% umfassen. Es sollen Bildungsgutscheine eingeführt werden. Etwas was man sonst eigentlich nur begrüßen kann, was

14 74 aber für den Vollzug und für die Gefangenen besonders problematisch ist, weil hier keine Auswahlmöglichkeiten bestehen. Es wird eine Verkürzung der Maßnahmendauer geben. In Schleswig-Holstein ist z. B. ein IT-Lehrgang bereits reduziert worden. Es soll keine gezielte Zielgruppenförderung mehr geben bis auf wenige Ausnahmen, bei denen Strafgefangene und Strafentlassene nicht enthalten sind. Hier gilt es Einfluss zu nehmen auf die Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeit, um ähnlich dem Runderlass 42/96 die Strafgefangenen wieder in diese Programme einzubeziehen. Schaubild 5 Neue Rahmenbedingungen bei der Förderung von Maßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit! 70 % Verbleibsquote! sozialpädagogische Betreuung entfällt! Bundesdurchschnittskostensätze werden eingeführt! Anteil der Umschulungen bei FbW max. 30 %! Einführung von Bildungsgutscheinen! Verkürzung der Maßnahmedauer! Keine Zielgruppenförderung mehr (Ausnahme: - Sofortprogramm für Jugendliche - Langzeitarbeitslose - Reha)! Träger müssen zertifiziert sein! Alg-Bezieher werden bevorzugt gefördert! keine Förderung von Gruppenmaßnahmen Die Träger müssen zertifiziert sein. Das ist im Prinzip richtig, aber darauf sind sie und der Vollzug nicht vorbereitet. Es soll eine verstärkte Förderung in den Betrieben stattfinden, d. h. dass auch insoweit die Gefahr besteht, dass die Arbeitsämter sich aus dem Vollzug herausziehen.

15 75 Die Bezieher von Arbeitslosengeld sollen bevorzugt gefördert werden, weil ihre Vermittlung die Konsequenz hat, dass die entsprechende finanzielle Belastung der Bundesanstalt zurückgeht. Es soll keine Förderung von Gruppenmaßnahmen stattfinden. Gerade der Vollzug hat besondere Möglichkeiten, was die Bildung von Gruppenmaßnahmen betrifft. Für das Land Niedersachsen habe ich gehört, dass ca. 3-4 Mio Euro ab sofort zusätzlich im Landeshaushalt eingestellt werden müssen, um das bisherige Niveau sicherzustellen. Das gilt auch für andere Bundesländer in ähnlicher oder gleicher Größenordnung. Es kommt hinzu, dass Komplementärmittel z.b. der Europäischen Union gefährdet sind. So befinden wir uns insgesamt in einer zunehmend dramatischen Situation. Meine Bitte an den Veranstalter geht dahin zu überlegen, welche Initiativen im Rahmen dieser Tagung möglich sind. Der Strafvollzugsausschuss der Länder sowie die Justizministerkonferenz wird sich in den nächsten Tagen und Wochen mit dieser Thematik befassen. Aber ich möchte auch Sie ausdrücklich bitten, über eigene Aktivitäten und Unterstützungsmaßnahmen nachzudenken. Zum Schluss möchte ich noch einmal deutlich machen, wie stark der Vollzug in seiner Qualitätsentwicklung abhängig ist von der gesellschaftlichen Entwicklung. Schaubild 6 zeigt diesen Zusammenhang deutlich auf. Die Qualität einer Gesellschaft erweist sich auch in der Frage, wie man mit dem Arbeitsauftrag an eine Institution umgeht, von der man weiß, dass sie nicht die Ressourcen, die organisatorischen und personellen Voraussetzungen bekommt, damit sie diesen Auftrag qualitativ hochwertig einlösen kann. Wir befinden uns in massiven Verteilungskämpfen, aber auch in Kämpfen, bei denen es um die Qualität der Argumentation geht und um die Frage, wie diese gesellschaftliche Aufgabe eigentlich insgesamt bewertet wird. Da fürchte ich, dass zzt. Optimismus nicht so sehr angebracht ist, weil sich die Rahmenbedingungen rapide verändern und daher mit entsprechenden Rückwirkungen auf die Qualität des Vollzuges zu rechnen ist.

16 76 Schaubild 6: Gesellschaftliche Entwicklungen und Entwicklungen des Vollzuges Es ist wohl deutlich geworden, dass ich jemand bin, der auf die Neue Steuerung setzt und auf das Bündnis mit der Betriebswirtschaft, auf die Wirkungsorientierung, auf die Steigerung der Qualität zu Lasten der Quantität. Ich denke, es gibt neue Bündnispartner, gerade im Bereich der externen Dienstleister, aber auch bei den Finanzpolitikern. Insofern ist es positiv zu bewerten, dass der Strafvollzug eine förderale Aufgabe ist und dass sich die Länder hier zunehmend in einem Wettbewerb befinden. Für ein Schlusswort sind im Verlauf der Tagung ja bereits verschiedene Bilder angeboten worden, so z. B. ein Schiff in schwerem Seegang. Mir gefiel das Bild mit dem Schlüssel sehr gut, dass man Schlüssel braucht, um aus diesem System herauszukommen. Den Schlüssel haben Schlüsselpersonen. Was wir brauchen sind Netzwerkentwicklungen, wir brauchen nicht hierarchische Lösungen. Wir brauchen Bündnispartner und wir können an Beispielen nachweisen, dass durch

17 77 solche Netzwerke Qualitätssteigerungen tatsächlich bewirkt werden können. Das ist die Perspektive, an der wir schon seit längerem arbeiten, und ich denke, dass die Tagungsreihe Quo Vadis außerordentlich wichtig ist, damit diese Netzwerkentwicklung auch grenzüberschreitend stattfinden kann. Und ich bitte Sie, Ihre Chancen, aber auch Ihre Verantwortung als Schlüsselpersonen wahrzunehmen.

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