Begründung zum Bebauungsplan Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änd. und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änd.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Begründung zum Bebauungsplan Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änd. und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änd."

Transkript

1 Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau Begründung zum Bebauungsplan Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änd. und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änd. Planstand: Fassung zum Satzungsbeschluss Bearbeitung: Dipl.- Ing. Elisabeth Schade, Städtebauarchitektin AKH Planungsbüro Holger Fischer Konrad-Adenauer-Straße Linden Tel Fax

2 Bebauungsplan Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änd. und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änd. 2 Inhalt 1 Vorbemerkungen Veranlassung und Planziel Räumlicher Geltungsbereich Übergeordnete Planungen Regionalplanung Vorbereitende Bauleitplanung Verbindliche Bauleitplanung Planerische Rahmenbedingungen - Verfahren Inhalt und Festsetzungen Sonstige Belange... 8

3 Bebauungsplan Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änd. und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änd. 3 1 Vorbemerkungen Der Bebauungsplan Am Hohen Weg wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt als Satzung beschlossen und hat am Rechtskraft erlangt. Der rd. 18 ha umfassende rechtskräftige Bebauungsplan Am Hohen Weg aus dem Jahr 2001 beinhaltet entsprechend den Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt seiner Bearbeitung differenzierte Festsetzungen u.a. zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen. Die in den vergangenen Jahren erfolgten Veränderungen am Bodenmarkt begründeten die Notwendigkeit der Änderung des Bebauungsplanes. Durch eine Flexibilisierung der getroffenen Festsetzungen soll die Vermarktung der Baugrundstücke in dem rd. 12 ha umfassenden 2. und 3. Bauabschnitt erleichtert werden. Die Anforderungen einer ökologisch orientierten Bauleitplanung bleiben unberührt. Im Mittelpunkt der 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Hohen Weg (2. BA) standen die Neuordnung und Flexibilisierung des Erschließungskonzeptes und die Anpassung der sonstigen Festsetzungen an die veränderten städtebaulichen und grüngestalterischen Zielsetzungen. Zur Ausweisung gelangte überwiegend ein Allgemeines Wohngebiet i.s. des 4 BauNVO 1990, das im nördlichen Bereich entlang der Philippsanlage durch ein Mischgebiet i.s. des 6 BauNVO ergänzt wird. Die Festsetzungen der mehrfach gegliederten öffentlichen Grünflächen zum Aufenthalt und zur Ortsrandeingrünung werden konkretisiert, bleiben in der Grundaussage jedoch erhalten. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Hohen Weg (2. BA) wurde am von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen und mit Bekanntmachung vom rechtskräftig. Die Erschließung wurde bereits umgesetzt und der Baufortschritt im Baugebiet ist unübersehbar. Seit 2010 wurden bereits 13 Baugrundstücke veräußert (Stand: ), 16 Gebäude (davon 6 Doppelhäuser) sind bereits errichtet. 1.1 Veranlassung und Planziel Aufgrund baurechtlicher Probleme Ende der 80er Jahre sah die Stadt Riedstadt sich gezwungen in den Bebauungsplänen Höhenbezugspunkte festzulegen. Durch die Abflusssituation in den Baugebieten und die drohenden Vernässungsschäden mussten alle Baugebiete in der Regel deutlich über einem Niveau von 1,00 m aufgefüllt werden. Dies führte auch bei der Beurteilung der Gebäudehöhen zu unterschiedlichen Auffassungen. So wurde in der Regel in allen Bebauungsplänen die Straßenoberkante vor dem Baugrundstück als Höhenbezugspunkt festgesetzt. Entgegen der bisherigen mittlerweile rd. 8 Jahre währenden Genehmigungspraxis hat die Stadt Riedstadt durch die Bauherren und ihre Vertreter erfahren, dass nun diese Höhenbezugspunkte bei der Bauaufsichtsbehörde nicht mehr für die Berechnung der Abstandsflächen und der Geländeauffüllung verwendet werden. Dies würde zwangsläufig dazu führen, dass eigentlich keine Bauvorhaben mehr genehmigungsfähig sein dürften. Problematisch an dieser Situation ist, dass in den sich gegenwärtig in der Erschließung befindlichen Baugebieten bereits etwa 50 Baugrundstücke verkauft wurden. Um einer allgemeinen Verunsicherung entgegenwirken zu können, wurde mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt, dass diese die laufenden Anträge wie früher im Freistellungsverfahren genehmigt, die Stadt Riedstadt jedoch den Aufstellungsbeschluss zur Änderung der o.g. Bebauungspläne fasst und eine konkrete Festsetzung zum Höhenniveau integriert wird. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt hat in der Sitzung am den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst.

4 Bebauungsplan Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änd. und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änd. 4 Der Aufstellungsbeschluss umfasst die Bebauungspläne Stadtteil Erfelden: Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen (von 2003) Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 1. Änderung (von 2010) Stadtteil Goddelau: Bebauungsplan Am Hohen Weg (von 2001) Bebauungsplan Südlich des Taurogger Platzes (von 2008) Bebauungsplan Am Hohen Weg (2. BA) 1. Änderung (von 2008) Bebauungsplan Am Hohen Weg (2. BA) 2. Änderung (von 2009) Die Änderung umfasst in sämtlichen Bebauungsplänen insbesondere die Integration einer Festsetzung des Höhenniveaus gem. 9 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die getroffenen Festsetzungen wurden vorab mit dem Kreis Groß-Gerau abgestimmt und haben bereits in den Bebauungsplan Im Sand und Im Sand II 1. Änderung im Stadtteil Crumstadt Eingang gefunden. Die Festlegungen des Höhenbezugs und die Pflicht zur Geländeauffüllung wurden im Rahmen der diesbezüglich durchgeführten Beteiligungsverfahren nach BauGB in der Stellungnahme des Kreises Groß-Gerau vom ausdrücklich begrüßt. Die Änderung der vorgenannten Pläne wird entsprechend Ihrer Lage in drei Einzelbebauungspläne zusammengefasst, die den gleichen Regelungsinhalt haben. Stadtteil Erfelden: Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung Stadtteil Goddelau: Bebauungsplan Südlich des Taurogger Platzes 1. Änderung und Bebauungsplan Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änderung und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änderung Bei dem hier in Rede stehenden Planverfahren handelt es sich um den Bebauungsplan Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änd. und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änd.

5 Bebauungsplan Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änd. und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änd Räumlicher Geltungsbereich Übersichtskarte: genordet, ohne Maßstab

6 Bebauungsplan Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änd. und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änd. 6 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änd. und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änd. umfasst in der Gemarkung Goddelau den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungspläne Am Hohen Weg von 2001 mit seinen Änderungen Am Hohen Weg 1. Änderung (2. BA) von 2008 und Am Hohen Weg 2. Änderung (2. BA). Das Plangebiet wird im Norden durch die Friedrich-Hartung-Straße, im Westen durch die Philippsanlage (K 151) im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie das Philippshospital begrenzt. Im Umgriff räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegt eine Fläche von rd. 18 ha. 1.3 Übergeordnete Planungen Regionalplanung Die Fläche ist im wirksamen Regionalplan Südhessen 2010 als Vorranggebiet Siedlung Bestand dargestellt Vorbereitende Bauleitplanung Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Riedstadt stellt für den Bereich Wohnbaufläche-Bestand bzw. Mischbaufläche-Bestand dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit nicht erforderlich Verbindliche Bauleitplanung Planziel des Bebauungsplanes Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änd. und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änd., ist die Konkretisierung der Festsetzung zur Höhe der baulichen Anlagen ( 16 Abs. 2 Nr. 4 und 18 Abs. 1 BauNVO) sowie die Festsetzung eines Höhenniveaus ( 9 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Die sonstigen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen der in die Änderung einbezogenen Bebauungspläne Am Hohen Weg von 2001, Am Hohen Weg 1. Änderung (2. BA) von 2008 und Am Hohen Weg 2. Änderung (2. BA).werden von der Änderung nicht berührt. 1.4 Planerische Rahmenbedingungen - Verfahren Die hier in Rede stehende Änderung umfasst zwar den gesamten Geltungsbereich der Bebauungspläne Am Hohen Weg bereitet jedoch keine Änderungen vor, die weitreichende Auswirkungen auf die Umgebung haben. Die vorliegende Änderung berührt weder das Gesamtkonzept des Bebauungsplanes noch die Grundzüge der Planung. Sie dient der Konkretisierung der Höhenfestsetzung sowie der Integration einer Festsetzung zur Höhenlage, um die Basis für eine einheitliche Genehmigungspraxis wiederherzustellen. Darüber hinaus bereitet der Bebauungsplan weder Vorhaben vor, die nach dem UVPG oder Landesrecht UVP-pflichtig sind, noch bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten. Die Grundvoraussetzungen sowie Zusatzvoraussetzungen für eine Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach 13 BauGB sind insofern gegeben. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da es sich vorliegend um eine Änderung des o.g. Bauleitplanes im vereinfachten Verfahren handelt. - Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

7 Bebauungsplan Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änd. und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änd. 7 - Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zeitgleich zur Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes. Gemäß 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umwelt(vor)prüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach 4c BauGB, abgesehen. 2 Inhalt und Festsetzungen Der Bebauungsplan Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änd. und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änd. beinhalten ausschließlich folgende Festsetzungen: 1. Änderung der Textlichen Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 16 Abs. 2 BauNVO) 1.1 Die Textliche Festsetzung Ziffer des rechtskräftigen Bebauungsplanes Am Hohen Weg von 2001 lautete bisher: Höhenbezugspunkt Höhenbezugspunkt für die Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen gemäß 18 BauNVO ist jeweils die Oberkante des Erschließungswegs bzw. der Erschließungsstraße in der Mitte des geplanten Gebäudes. Die Textliche Festsetzung Ziffer des rechtskräftigen Bebauungsplanes Am Hohen Weg 1. Änderung (2. BA) von 2008 sowie des rechtskräftigen Bebauungsplanes Am Hohen Weg 2. Änderung (2. BA) von 2009 lautete bisher: Höhe baulicher Anlagen ( 16 Abs. 2 Nr. 4 und 18 Abs. 1 BauNVO) Der untere Bezugspunkt für die Ermittlung der im Bebauungsplan festgesetzten Gebäudeoberkanten bzw. Traufhöhen ist die Fahrbahnoberkante (Scheitelpunkt) der das jeweilige Grundstück erschließenden Straße, gemessen an der Traufseite und lotrecht vor der Gebäudemitte. 1.2 Die Festsetzungen werden wie folgt geändert: Höhe baulicher Anlagen ( 16 Abs. 2 Nr. 4 und 18 Abs. 1 BauNVO) Der untere Bezugspunkt für die Ermittlung der im Bebauungsplan festgesetzten Höhe baulicher Anlagen, ist die Fahrbahnoberkante (Scheitelpunkt) der das jeweilige Grundstück erschließenden Straße, gemessen an der Traufseite und lotrecht vor der Gebäudemitte. Der festgesetzte untere Bezugspunkt gilt auch für die Berechnung der Abstandsflächen. 2 Darüber hinaus wird folgende Festsetzung in die Bebauungspläne aufgenommen:

8 Bebauungsplan Am Hohen Weg (1. BA) 7. Änd. und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änd. 8 Festsetzung des Höhenniveaus ( 9 Abs. 3 Satz 1 BauGB) Festgesetztes Geländeniveau ist die Fahrbahnoberkante (Scheitelpunkt) des geplanten Erschließungsniveaus auf der Seite der Haupterschließung des Grundstücks, gemessen in der Mitte des Grundstücks auf der Begrenzungslinie der Verkehrsfläche. Die Grundstücke sind zum Zweck der Versickerung bis zum Bezugspunktniveau aufzufüllen. Die sonstigen textlichen und zeichnerischen sowie bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Am Hohen Weg von 2001, des rechtskräftigen Bebauungsplanes Am Hohen Weg 1. Änderung (2. BA) von 2008 und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Am Hohen Weg 2. Änderung (2. BA) von 2009 gelten für den in der Plankarte dargestellten räumlichen Geltungsbereich unverändert fort. 3 Sonstige Belange Zu den sonstigen Belangen Umwelt, Verkehr, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Grundwasser, Leitungsinfrastruktur, Ver- und Entsorgung usw. gelten darüber hinaus die Ausführungen in der Begründung zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen unverändert fort. Zum Satzungsbeschluss hin wird zur Berücksichtigung bei Bauplanung und Bauausführung erneut ein Hinweis auf die Lage im Risikoüberschwemmungsgebiet aufgenommen. aufgestellt: aufgestellt:

Stadt Riedstadt, Stadtteil Erfelden. Bebauungsplan. Wohngebiet Erfelden - Am Gemeinen Löhchen. 2. Änderung

Stadt Riedstadt, Stadtteil Erfelden. Bebauungsplan. Wohngebiet Erfelden - Am Gemeinen Löhchen. 2. Änderung Stadt Riedstadt, Stadtteil Erfelden Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am Gemeinen Löhchen 2. Änderung Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der

Mehr

Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau. Bebauungsplan. Am Hohen Weg (1.BA) 7. Änderung und. Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änderung

Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau. Bebauungsplan. Am Hohen Weg (1.BA) 7. Änderung und. Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änderung Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau Bebauungsplan Am Hohen Weg (1.BA) 7. Änderung und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änderung Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs.

Mehr

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Gemeinde St. Märgen 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Satzung Änderung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Stand: 08.11.2016 Satzungsbeschluss Gemeinde

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

BEBAUUNGSPLAN WA/MI THYRNAUER SCHAAR DECKBLATT NR. 4

BEBAUUNGSPLAN WA/MI THYRNAUER SCHAAR DECKBLATT NR. 4 BEBAUUNGSPLAN WA/MI THYRNAUER SCHAAR DECKBLATT NR. 4 GEMEINDE THYRNAU LANDKREIS PASSAU ENTWURF VOM 27.06.2017 Nr. 2 Im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ARCHITEKTURSCHMIEDE Marienbergstraße 6 94261

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Begründung zum Bebauungsplan Schulbaugebiet Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West der Gemeinde Kraftsdorf im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB BEGRÜNDUNG

1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West der Gemeinde Kraftsdorf im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB BEGRÜNDUNG 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West der Gemeinde Kraftsdorf im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB BEGRÜNDUNG in der Fassung vom 09.10.2017 2 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Seite 1 von 6 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 18 / 2015 ausgegeben am: 30.04.2015 Inhalt: Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schkopau Aufstellung und Auslegung

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des. Bebauungsplanes. Am Inchenberg

Begründung zur 1. Änderung des. Bebauungsplanes. Am Inchenberg Stadt Neu Anspach, Stadtteil Anspach Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Inchenberg Planstand 17.11.2009 Satzung Bearbeitet: Dipl.-Ing. Elisabeth Schade, Städtebauarchitektin AKH Planungsbüro

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com

Mehr

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3

Mehr

Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung*

Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung* GemeindeSünching Schulstraße26 93104Sünching Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung* Verfahrennach 13BauGB 16.12.2014 Verfasser: IngenieurgesellschaftmbH MichaelBurgauStr.22a 93049Regensburg

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION

Mehr

Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung

Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung September 2014 Architektur + Stadtplanung Baum Beims GbR Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES... 3 1.1 Planungsanlass, Planungsziel...

Mehr

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:

Mehr

Gemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau

Gemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau Landkreis Weilheim-Schongau 4. Änderung des Bebauungsplanes Am Eschbach gemäß 30 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Entwurf in der Fassung vom 24.07.2017 4. Änderung Bebauungsplan Am Eschbach

Mehr

E n t w u r f. ObermöllrichV

E n t w u r f. ObermöllrichV Silo Feuerwehr Ev. Kirche Silo Flur Mühlenpfad Satzung zur vereinfachten Änderung Nr. des Bebauungsplanes Fritzlar-Obermöllrich Nr. im Bereich An der Hand Änderung nach den Bestimmungen des 13a BauGB (

Mehr

BEGRÜNDUNG (Entwurf vom )

BEGRÜNDUNG (Entwurf vom ) Markt Lauterhofen Landkreis Neumarkt i.d.opf. 1. Änderung des Bebauungsplans für das Allgemeine Wohngebiet Kapellenäcker BEGRÜNDUNG (Entwurf vom 11.04.2019) Inhaltsverzeichnis Begründung 1. Anlass und

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:

Mehr

STADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie

STADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie GREVENBROICH STADT Bundeshauptstadt der Energie 1. vereinfachte Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. K 25 Entwicklungsbereich Kapellen Teilbereich 1 - Wohn- und Mischgebiet Nord Begründung zur

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim

STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim 1. Änderung Bebauungsplan In den Borngärten - Satzung - Aufgestellt im Auftrag der Stadt Nidderau Stand: 30.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 3 1.1. Lage und

Mehr

Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift

Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift (Landkreis Harburg) Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift Stand: öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna Am Schwarzen Graben Flur 1 (gem. 9 Abs. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs. 8 BauGB) INHALT 1. Plangrundlage 2. Bereich der Änderung - Allgemeines

Mehr

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Bebauungsplan. Baugebiet Sandfeld G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697

Mehr

Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn

Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Bebauungsplan Fischbacher Weg 12. Änderung ENTWURF Begründung gem. 2a BauGB Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Rheinstraße 12, 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon: 06391 / 911-0

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Am Hohen Weg (2. BA) 4. Änderung

Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Am Hohen Weg (2. BA) 4. Änderung Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Am Hohen Weg (2. BA) 4. Änderung (Beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB) Planstand: 15.11.2013 Bearbeiterin Dipl.- Ing.

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

BEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)

BEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 19.10.2017 GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE

Mehr

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~ 4. Änderung Bebauungsplan 11 1m neuen Feld~~ im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne Umweltbericht Satzung in der Fassung vom 10.01.2014 bestehend aus: Satzungstext Übersichtskarte mit Geltungsbereich

Mehr

GEMEINDE MARCH OT Neuershausen. 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KAPELLENWEG im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

GEMEINDE MARCH OT Neuershausen. 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KAPELLENWEG im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB GEMEINDE MARCH OT Neuershausen 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KAPELLENWEG im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB FASSUNG: Offenlage gem. 3 (2) und 4 (2) BauGB STAND: 28.04.2015 Inhalt Satzung Änderung Planungsrechtliche

Mehr

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Vornen zu Schäferloch im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch .1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.

Mehr

Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Dortelweil - West 10. Änderung

Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Dortelweil - West 10. Änderung Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Dortelweil - West 10. Änderung Planstand: 04.06.2014 Bearbeiterin Dipl.- Ing. Elisabeth Schade, Städtebauarchitektin AKH

Mehr

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Vorlage Nr.: V1113/11 Datum:

Vorlage Nr.: V1113/11 Datum: Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Vorlage Nr.: V1113/11 Datum: Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Ortsbeirat Leuben öffentlich

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung

Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung Gemeinde Mühltal Ortsteil Frankenhausen Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung bearbeitet: März 2001 geändert für Offenlage: Juli 2001 geändert für Satzungsbeschluss: Oktober

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3

Mehr

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

Ortsgemeinde Kleinfischlingen

Ortsgemeinde Kleinfischlingen Bebauungsplan Am Weinhübel, 3. Änderung Satzung September 2014 -Textliche Festsetzungen- -Begründung- Hinweis Die Bestimmungen der vorliegenden 3. Änderung beziehen sich ausschließlich auf die bauordnungsrechtlichen

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom )

Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom ) Fachbereich Stadt- und Grünplanung Kundenbereich Stadtplanung Rastatt-Rauental Bebauungsplan Stockfeld Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf

Mehr

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten

Mehr

Bebauungsplan. Auf Haardt

Bebauungsplan. Auf Haardt Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.

Mehr

Gemeinde Gossersweiler-Stein

Gemeinde Gossersweiler-Stein Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr

Gemeinde Aufhausen. Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Sünching. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Petzkofen West

Gemeinde Aufhausen. Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Sünching. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Petzkofen West Gemeinde Aufhausen Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Sünching Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Petzkofen West 2. Änderung - Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB - aufgestellt:

Mehr

Stadt Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach. Bebauungsplan OR 17 "Die Sang - 1. Bauabschnitt" 4. Änderung. Planstand:

Stadt Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach. Bebauungsplan OR 17 Die Sang - 1. Bauabschnitt 4. Änderung. Planstand: Stadt Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach Bebauungsplan OR 17 "Die Sang - 1. Bauabschnitt" 4. Änderung Entwurf Planstand: 30.05.2018 Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5

Mehr

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.

Mehr

INHALT. GVV Kenzingen-Herbolzheim Stand: Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Spöttfeld

INHALT. GVV Kenzingen-Herbolzheim Stand: Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Spöttfeld BEGRÜNDUNG Seite 1 von 7 INHALT 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 2 1.2 Lage des Planungsgebiets / Geltungsbereich... 2 1.3 Verfahren... 3 2 INHALTE DER PLANUNG... 4 3 STÄDTEBAULICHE

Mehr

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung Begründung Gemarkung Föhren Flur 9 Dipl.-Ing. H.-P. Stolz Stadtplaner SRL Maarstr. 25 54292 Trier Tel.: 0651/24026 email: Stolz.Kintzinger@t-online.de

Mehr

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3. Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:

Mehr

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.

Mehr

Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung

Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung Dünenpark Begründung Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss ( 2(1) BauGB) Öffentliche Auslegung ( 3(2) BauGB) Beteiligung der Behörden und der TÖB ( 4(2) BauGB)

Mehr

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Stadt Haselünne Landkreis Emsland Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

7. Änderung des Bebauungsplanes

7. Änderung des Bebauungsplanes 7. Änderung des Bebauungsplanes Neues Kurgebiet Planstufe IIIa - Teilabschnitt G" der Stadt Bad Breisig Begründung Verbandsgemeinde: Bad Breisig Stadt: Bad Breisig Gemarkung: Niederbreisig Flur: 21 Planfassung

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 1.2.2016 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER

Mehr

Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung

Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung Bürgerversammlung am 14.01.2016 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 1 Gliederung des Vortrags

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr