ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG

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1 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG Firewall-Appliance-Lösung Auftraggeber: Deutsches Jugendinstitut e.v., Zentrale Verwaltung, Nockherstraße 2, München Herr Wolfgang Müller, Verwaltungsdirektor, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Kontakt für fachliche Auskünfte: Deutsches Jugendinstitut e.v., Nockherstraße 2, München Herr Matias Basgier, Tel. 089/ , Fragen zum formalen Verfahren: Frau Silvia Kießling, Tel. 089/ , Art des Unternehmens: Sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut Art und Umfang der Leistung: Das Deutsche Jugendinstitut e.v. beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Vergabe der Lieferung einer zentralen Firewall-Lösung in HA-Ausführung mit separater Hardware-Management Console sowie von Firewall-Lösungen für zwei Außenstellen. Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags: Beginn: Ende: Aufteilung in Lose: Keine Aufteilung in Lose. Ablauf der Angebotsfrist: Das Angebot muss bis zum beim Deutschen Jugendinstitut e.v. eingegangen sein. Der verschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften: Nicht öffnen enthält Angebot: Firewall-Appliance-Lösung Deutsches Jugendinstitut e.v. Zentrale Verwaltung Nockherstraße München Mit dem Angebot sind alle geforderten Unterlagen unterschrieben einzureichen. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind hiermit vollständig veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden nicht verschickt. Evtl. wettbewerbsrechtlich relevante Bieterfragen werden unter veröffentlicht. Die Bindefrist endet am: Vergabe-und Vertragsunterlagen: Anlage 1: Leistungsbeschreibung Anlage 2: Auftragsbedingungen DJI Anlage 3: Ehrenwörtliche Erklärung Anlage 4: Kostenplan veröffentlicht am

2 Anlage 1 Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung über: - Firewall Management Hardware Appliance (B.1.) - Next Generation Firewall Hardware Appliance als High Availability (für Zentrale) (B.2.) - Next Generation Firewall Hardware Appliance (für 2 Außenstandorte) (C.1.) A. Allgemeiner Hintergrund der Ausschreibung Das Deutsche Jugendinstitut möchte zur Erhöhung der Sicherheit und zur Vereinfachung der Administration seine bisherigen Firewall-Lösungen auf Basis von Linux-Servern auf Standard- Hardware ersetzen durch eine spezialisierte Hardware-Lösung mit laufender Patch- und Update-Bereitstellung durch den Hersteller. Neben der Firewall am Hauptstandort sind auch die Firewalls in zwei Außenstellen zu ersetzen. Diese Ausschreibung umfasst lediglich die Lieferung der notwendigen Hardware und Lizenzen. Aufgrund einer umfangreichen Marktanalyse dienen entsprechende Geräte der Fa. Checkpoint als Referenz, die alle hier gestellten Anforderungen erfüllen (Checkpoint Firewall Management Appliance Smart als Management-Console, 2x Checkpoint Next Generation Threat Extraction bzw. Prevention Firewall Appliance 4600 NGTP bzw. NGTX als HA-Lösung für die Zentrale, 2x Checkpoint Next Generation Threat Prevention Firewall Appliance 1140 NGTP für die Außenstellen). Bei gleichwertigen Produkten weist der Auftragnehmer mit Verweis auf eine Textstelle in der Herstellerdokumentation nach, dass die hier aufgeführten Funktionalitäten und Features in vollem Umfang erfüllt werden und legt entsprechende Zusicherungen vor. Die Herstellerdokumentationen mit markierten Textstellen sind dem Angebot beizulegen. Bei Angebot von Referenzgeräten sind keine Nachweise erforderlich. Alle Komponenten sind ausschließlich von einem Hersteller anzubieten. Weiterhin darf ausschließlich Ware über die zertifizierte deutsche Distribution angeboten werden, um Fälschungen und Grauimporte auszuschließen. Alle Hardware-Komponenten müssen bei der Lieferung ausschließlich fabrikneu sein, der aktuellen Hardware-Version entsprechen und in Originalverpackung geliefert werden. Sie müssen neu sein und dürfen nicht im Vorbesitz eines anderen Endkunden gewesen sein. B. Anforderungen Zentrale: 1. Firewall Management Appliance (Wird einmal benötigt) a) Eigenschaften: Management up to 5 Gateways Network Policy Management Logging und Status Endpoint Policy Management veröffentlicht am

3 Reporting Monitoring Event Management b) Hardware: 19 Zoll Rack Mount Appliance Verwaltung bis zu 5 Gateways Storage (HDD) 1 TB Interface 4 X 10/100/1000Base-T- Ports c) Funktionsumfang: Zentrales Logging als Bestandteil des Management-Systems Optionaler Betrieb des Management-Servers auf dedizierter Hardware Log muss indexierte Suchfähigkeit haben Alle Funktionen müssen in einem Log sichtbar sein: IPS, Application Control, URL Filtering, Anti-Virus, Anti-Bot, Anti Spam, User Identity, Mobile Access (SSL VPN) Automatische Packet-capture-Funktion für IPS Ereignisse Unterschiedliche Logs liefern relevante Protokollierung für Benutzeraktivität und Management Management Server/Application muss sowohl auf der Firewall Appliance als auch auf dedizierter Hardware betrieben werden können Management-Applikation muss role-based Administrator Accounts unterstützen Inklusive einer internen x.509 CA (Certificate Authority), die Zertifikate für Gateways und Benutzer für einfache Authentisierung von VPNs erstellen kann Alle Firewalls im Lieferumfang dieser Ausschreibung müssen von dieser Lösung verwaltet werden können Rule hit count statistics Suchfunktion für Netzwerk-Objekt oder IP-Adressen Funktion zur Regelwerk-Verifikation Log-Funktion muss Suchfilter für Netze, Gruppen, Host, Benutzer usw. haben IPS Event Korrelation Report Möglichkeiten (Auswertung Historischer Daten) veröffentlicht am

4 Monitoring Funktion (Echtzeit Auswertung) Kommunikation zwischen dem Management-Server und den Firewalls muss mit PKI Certificates verschlüsselt und authentisiert sein Unterstützung der VPN-Konfiguration mit GUI drag and drop Unterstützung der Regelwerk-Konfiguration mit GUI drag and drop von Source-, Destination- und Protokoll-Objekten im Firewall Regelwerk d) Garantie und Support: Garantie und Support Laufzeit für 1 Jahr inklusive Lizenzen für alle Module Optional Verlängerung von Garantie und Support um 1, 2 und 4 Jahre anbieten, aufgegliedert nach einzelnen Modulen bzw. Modul-Lizenz-Bundles 2. Next Generation Threat Prevention Firewall Appliance als HA (Zwei Firewall Node als HA Lösung Active/Passive Cluster) a) Eigenschaften: Firewall Hochverfügbarer Active/Passive Cluster Site-to-Site-VPN QoS-Up- und Download Policy Based QoS DiffClasses-Unterstützung User-Identifizierung Anti-Virus Anti-Spam Anti-Bot IPS URL-Filterung SSL-Inspection des ein- und ausgehenden Datenverkehrs Application Control Remote Access / Mobil Access VPN (sowohl Clientless als auch Nativer VPN- Client) ActiveSync (Authentisierungsmethoden: basic, digest, ntlm ) Zentral verwaltbar über Management Appliance Pos B veröffentlicht am

5 b) Hardware: 19 Zoll Rack Mount Appliance Firewall Throughput (Gbps) 9 Gbps IPS Default Profile (Gbps) 5 Gbps Connections Per Second (K) 70 Concurrent Sessions (M) 1,2 Interface 10/100/1000Base-T/ Ports 8 erweiterbar auf bis zu 12 c) Funktionsumfang: Stateful Inspection Firewall Intrusion Prevention System (IPS) User Identity Acquisition Application Control URL filtering Anti Bot Anti Virus Anti Spam IPSec-VPN - Internal CA and External third party CA must be supported - Support 3DES and AES-256 cryptographic for IKE Phase I and II IKEv2 plus "Suite-B-GCM-128" and "Suite-B-GCM-256" for phase II - Support Diffie-Hellman Groups: Group 1 (768 bit), Group 2 (1024 bit), Group 5 (1536 bit), Group 14 (2048 bit), Group 19 and Group 20 - Support md5, sha1 SHA-256, SHA-384 and AES-XCBC Mobile Access (SSL-VPN-Portal-Lösung) für 200 User (Clientless) Remote Access (Nativer VPN Client IPsec Office Mode) für 50 User ActiveSync (Terminierung am Gateway mit SSO und URL-Steuerung). (Authentisierungsmethoden: basic, digest, ntlm) Cluster Active/Passive L3 und Active/Active L3 Kommunikation zwischen dem Management Server (Appliance) und der Firewall muss mit PKI Certificates verschlüsselt und authentisiert sein Unterstützung von Benutzer-, client- and session-authentication methods Folgende Benutzer-Authentisierungen müssen für Remote Access des VPN veröffentlicht am

6 Moduls unterstützt werden: Lokal, Active Directory, Tokens (ie -SecureID), TACACS, RADIUS und digitale Client-Zertifikate DCHP, server and relay Firewall als HTTP & HTTPS Proxy Unterstützung von site-to-site-vpn durch die Firewall-Lösung in folgenden Netzwerk-Topologien: - Full Mesh (all to all), - Star (remote offices to central site) - Hub and Spoke (remote site through central site to another remote site) Clientless SSL-VPNs für 200 Remote-Access-User L2TP-VPNs einschl. Support für iphone-l2tp-clients Regeln zur Kontrolle des VPN-Verkehrs IP-compression für client-to-site and site-to-site-vpns Transparent/Bridge Mode High Availability and Load Sharing IPv6-Traffic für IPS 6 to 4 NAT, or 6 to 4 Tunnel AD-Integration für IPv6 SSL-Inspection des ein- und ausgehenden Datenverkehrs Darstellung von IPv6-Traffic im Log IPv6-Unterstützung für folgende IPv6 RFCs: - RFC 1981 Path Maximum Transmission Unit Discovery for IPv6 - RFC 2460 IPv6 Basic specification - RFC 2464 Transmission of IPv6 Packets over Ethernet Networks - RFC 3596 DNS Extensions to support IPv6 - RFC 4007 IPv6 Scoped Address Architecture - RFC 4193 Unique Local IPv6 Unicast Addresses - RFC 4213 Basic Transition Mechanisms for IPv6 Hosts and Routers 6in4 tunnel is supported. - RFC 4291 IPv6 Addressing Architecture (which replaced RFC1884) - RFC 4443 ICMPv6 - RFC 4861 Neighbor Discovery - RFC 4862 IPv6 Stateless Address Auto-configuration Optional als Aufpreis ist anzubieten: Threat Emulation (Sandboxing) entsprechend Referenzmodell 4600 NGTX veröffentlicht am

7 d) Garantie und Support: Garantie und Support Laufzeit für 1 Jahr inklusive Lizenzen für alle Module Optional Verlängerung von Garantie und Support um 1, 2 und 4 Jahre anbieten, aufgegliedert nach einzelnen Modulen bzw. Modul-Lizenz-Bundles C. Anforderungen Außenstellen: 1. Next Generation Threat Prevention Firewall Appliance (Wird zweimal benötigt) a) Eigenschaften: Firewall Site-to-Site-VPN QoS Up- und Download Policy Based QoS DiffClasses-Unterstützung User-Identifizierung Anti-Virus Anti-Spam Anti-Bot IPS URL-Filterung Application Control Zentral verwaltbar über Management-Appliance Pos B.1. b) Hardware: Für bis zu 50 User Appliance Firewall Throughput (Mbps) 350 VPN Throughput (Mbps) 175 Connections per Second Concurrent Connections LAN 10/100/1000Base-T/ Ports 1 WAN 10/100/1000Base-T/ Ports 1 DMZ 10/100/1000Base-T/ Ports veröffentlicht am

8 c) Funktionsumfang: Stateful Inspection Firewall Intrusion Prevention System (IPS) User Identity Acquisition Application Control URL filtering Anti Bot Anti Virus Anti Spam IPSec-VPN - Internal CA and External third party CA must be supported - Support 3DES and AES-256 cryptographic for IKE Phase I and II IKEv2 plus "Suite-B-GCM-128" and "Suite-B-GCM-256" for phase II - Support Diffie-Hellman Groups: Group 1 (768 bit), Group 2 (1024 bit), Group 5 (1536 bit), Group 14 (2048 bit), Group 19 and Group 20 - Support md5, sha1 SHA-256, SHA-384 and AES-XCBC Cluster Active/Passive (nur Möglichkeit zur optionalen Erweiterung) Kommunikation zwischen dem Management-Server (Appliance) und der Firewall muss verschlüsselt und authentisiert sein mit PKI Certificates Folgende Benutzer-Authentisierungen müssen für Remote Access des VPN Moduls unterstützt werden: Lokal, RADIUS und Active Directory DCHP, server and relay Unterstützung von site-to-site-vpn in folgenden Netzwerk-Topologien - Full Mesh (all to all), - Star (remote offices to central site) - Hub and Spoke (remote site through central site to another remote site) Clientless SSL-VPNs für Remote Access L2TP-VPNs, einschl. Support für iphone-l2tp-clients Regeln zur Kontrolle des VPN-Verkehrs IP-compression für client-to-site- and site-to-site-vpns AD-Integration für IPv6 d) Garantie und Support: Garantie und Support Laufzeit für 1 Jahr inklusive Lizenzen für alle Module Optional Verlängerung von Garantie und Support um 1, 2 und 4 Jahre anbieten, aufgegliedert nach einzelnen Modulen bzw. Modul-Lizenz-Bundles veröffentlicht am

9 D. Art der Aufgaben Lieferung der ausgeschriebenen Waren frei Haus ohne Vorort-Arbeiten E. Zeitlicher Ablauf der Arbeiten Lieferung ab Lieferung bis spätestens F. Zahlungsmodalitäten Zahlung nach Lieferung und Rechnungseingang. G. Qualitätskontrolle Das DJI behält sich das Recht vor, die Qualität der gelieferten Waren selbst zu prüfen oder durch von ihr benannte Einrichtungen/Firmen prüfen zu lassen. H. Vertraglicher Rahmen Das Angebot des Bieters entsprechend der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) ist vollwertiger Vertragsbestandteil. Die Leistungsbeschreibung geht dem Angebot vor. Die Auftragsbedingungen des DJI sind ebenfalls integraler Bestandteil der Auftragserteilung. I. Fachliche Leistungsfähigkeit Das von dem Bieter (natürliche und juristische Personen) einzureichende Angebot muss Folgendes enthalten: a) Name bzw. Firmenname, Adresse (Sitz und Verwaltungsanschrift), Telefon- und Telefaxnummer, -Adresse, b) Ggf. USt-Identifikationsnummer, c) Kontonummer, Name und Anschrift der Bank, BLZ, IBAN-Code, d) Ggf. Bestätigung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bieter seinen Sitz hat, e) Ansprechpartner/in bei diesem Angebot (Name, Vorname, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, -Adresse, Dienstanschrift), f) Bei juristischen Personen außerdem: Rechtsform, Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs, Name und Funktion der Mitglieder der Unternehmensleitung. J. Ausschlusskriterien 1. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bieter, wenn Ausschlussgründe nach 6 Abs. 5 VOL/A bzw. 6 Abs. 4 EG VOL/A und 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen. 2. Die Bieter müssen nachweisen, dass keiner dieser Ausschlussgründe zutrifft. Die Bieter reichen eine ordnungsgemäß unterzeichnete und mit Datum versehene Ehrenwörtliche Erklärung ein, in der sie versichern, dass sie sich nicht in einer der oben genannten veröffentlicht am

10 Situationen befinden. (Siehe dazu Anlage 3 mit Erläuterungen der genannten Paragraphen) K. Termine: Ende der Angebotsfrist: Ende der Bindefrist: Beginn der Leistungsfrist: Ende der Leistungsfrist: Bewertungskriterien 1. Wirtschaftlichkeit des Angebots 2. Kompatibilität der angebotenen Geräte untereinander 3. Bediener- und Wartungsfreundlichkeit L. Einzureichendes Angebot Das Angebot ist unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung entsprechend aufzubauen und hat alle Leistungsmerkmale und die geforderten Ergänzungen/ Alternativen/Optionen zu enthalten. Das Angebot ist in Deutsch zu verfassen, zu datieren und zu unterzeichnen. Der Bieter hat sich bei der Gestaltung seines Angebots an die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Struktur und geforderten Angaben zu halten. Zu jedem Punkt sind zweifelsfreie Angaben zu machen. Das Angebot muss eine Liste sämtlicher eingereichter Unterlagen enthalten. Der Kostenplan ist nach Anlage 4 aufzubauen. Insbesondere ist auf die vollständige Auflistung der Preise möglicher optionaler Einzelpositionen zu achten, um dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, die zu bestellende Lösung an sein begrenztes Budget anzupassen. Das Angebot ist beim Deutschen Jugendinstitut mit allen in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Elementen in schriftlicher Fassung einzureichen (auf dem Postweg oder persönlich). Das Angebot muss bis beim Deutschen Jugendinstitut eingegangen sein. Der verschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften: Nicht öffnen enthält Angebot: Firewall-Appliance-Lösung Deutsches Jugendinstitut e.v. Zentrale Verwaltung Nockherstraße München Die Bindefrist endet am Beachten Sie bitte, dass Ihr Angebot zu allen aufgeführten Punkten eindeutige Angaben und geforderte Unterlagen enthält, auch zu angefragten optionalen Garantie-/ Supportverlängerungen veröffentlicht am

11 Anlage 2 AUFTRAGSBEDINGUNGEN Deutsches Jugendinstitut e.v., Nockherstraße 2, München 1 Leistung Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu unterrichten. Der Auftragnehmer wird die Arbeiten/Lieferung/Leistung unter Zugrundelegen des neuesten Erkenntnisstandes von Methoden, Technik etc. durchführen. Er gewährleistet die sachgerechte Sorgfalt. 2 Kosten Mögliche Fremdaufträge werden aus dem vereinbarten Preis gedeckt. Mit dem gezahlten Preis sind alle Ansprüche abgegolten. 3 Versteuerung/Sozialversicherung Die Pflicht zur Versteuerung sowie gegebenenfalls zur Sozialversicherung obliegt dem Auftragnehmer. 4 Sonderleistungen Nachträglich vom Auftraggeber geforderte Leistungen werden nach näherer Vereinbarung gesondert vergütet. 5 Kostenprüfung Kostenprüfungen können auch während der Laufzeit des Auftrages vorgenommen werden. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten alle Prüfungsrechte ein, die nach der VOPR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom in der jeweils gültigen Fassung zulässig sind. 6 VOL/B und VPÖA Soweit in diesen Auftragsbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen -VOL-)" sowie die "VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom " in der jeweils gültigen Fassung. 7 Abnahme Die Arbeit/Lieferung/Leistung wird von einem Beauftragten, in der Regel ein/e Beschäftigte/r des Auftraggebers, abgenommen. Erst nach der Abnahme beginnt die Zahlungsfrist für die vereinbarte Vergütung. 8 Nutzungsrechte (1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an seinen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in 15, 23, 87b) und 88 UrhG genannten Nutzungsarten sowie die Bearbeitung und Umgestaltung. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht Dritten zu übertragen oder ihnen ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen. Die Ausübung des Rückrufrechtes nach 41 UrhG wird für die Dauer von fünf Jahres ausgeschlossen. Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, muss sich der Auftragnehmer von dem Dritten vertraglich das ausschließliche Nutzungsrecht einräumen lassen. Er stellt seinerseits den Auftraggeber von evtl. Ansprüchen Dritter frei. (2) Mitteilungen an die Presse oder Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstigen Einzelheiten des vom Auftragnehmer zu erbringenden Werkes sowie jede sonstige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Werk sind allein dem DJI vorbehalten. Soweit der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss er sich von diesen entsprechende Rechte einräumen lassen und auf das DJI weiter übertragen. (3) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Absätze (1) und (2) entsprechend für den bereits fertiggestellten Teil des Werkes veröffentlicht am

12 9 Geheimhaltung (1) Der Auftragnehmer wird auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheit Verschwiegenheit bewahren. (2) Von dienstlichen Schriftstücken, Zeichnungen und dergleichen, die dem Auftragnehmer in Ausführung dieses Auftrages zugänglich gemacht werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers oder sonstiger Verfügungsberechtigter keine Abschriften, Ablichtungen oder andere Vervielfältigungen gefertigt werden. (3) Veröffentlichungen über die im Rahmen des Vertrages gewonnen Erkenntnisse bedürfen der Genehmigung durch den Auftraggeber. 10 Kündigung (1) Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag auch aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht: a) Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht; b) Leistungsverzug von mehr als zwei Monaten. (2) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind. (3) Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund des Vertragsverhältnisses erwachsen. (4) Die bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegenden Arbeitsergebnisse einschl. etwaiger Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber zu (vgl. 8 (3) ebenda). (5) Die Regelungen in 9 VOL/B bleiben hiervon unberührt. 11 Haftungsausschluss Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Auftrages ist ausgeschlossen. 12 Datenschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Falls der Vertragsgegenstand auch die Bearbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, verpflichten Sie sich durch Annahme des Auftrages zur Wahrung des Datengeheimnisses nach 5 BDSG. Es ist Ihnen nach dieser Vorschrift untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort. Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach 44, 43 Absatz 2 BDSG sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. 14 Schlussbestimmungen Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages/Auftrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. Stand Heydrich/Freiberger veröffentlicht am

13 Anlage 3 Ehrenwörtliche Erklärung Firma/Unternehmen: Vor- und Zuname: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax: I. Hiermit wird erklärt, dass die Ausschlussgründe nach 6 Abs. 5 VOL/A (siehe Anlage) bzw. 6 Abs. 4 EG VOL/A und 6 Abs. 6 EG VOL/A (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen wurden und diese für den Bieter nicht vorliegen. II. Sollten Unterauftragnehmer zugelassen und beauftragt werden, so wird gewährleistet, dass auch bei diesen die unter I. genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Ort, Datum Vor- und Zuname Unterschrift veröffentlicht am

14 6 Abs. 5 VOL/A (5) Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, Anlage zur ehrenwörtlichen Erklärung nach VOL/A (diese Seite muss nicht eingereicht werden) a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. 6 Abs. 4 EG VOL/A (4) Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: a) 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g) 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. 6 Abs. 6 EG VOL/A Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben veröffentlicht am

15 Anlage 4 (Firmen-) name: Kostenplan Steuernummer: (immer anzugeben) Anschrift: Name/Ort Kreditinstitut: Name und Tel. Ansprechpartner/in Datum Angebot: IBAN: BIC: Bezeichnung LM 1 Kurzbeschreibung Anzahl Stückpreis [Euro] Kosten je LM [Euro] MwSt. gesamt: Datum: Unterschrift: 1 Abkürzung Leistungsmerkmal = LM veröffentlicht am

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