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1 Umsetzung der GAP-Reform Was kommt auf die deutsche Landwirtschaft zu? Agrarfinanztagung April 2014, Berlin KONTAKT ADRESSE Udo Hemmerling Deutscher Bauernverband Tel.: 030 / Claire-Waldoff-Straße 7 Fax: 030 / Berlin Mail: u.hemmerling@bauernverband.net Internet: [15014] 1 Überblick Kernpunkte & Finanzrahmen Struktur der EU-Flächenzahlungen Zahlungsansprüche / Aktiver Landwirt / Junglandwirte Greening Mögliche Auswirkungen 2. Säule / Ländliche Entwicklung GAP-Zeitschiene: Quelle: LWK NRW 2

2 Kernbotschaften der GAP-Direktzahlungen wesentliche Änderungen treten 2015 in Kraft Finanzielle Kürzungen auf der Zeitschiene 2014 ist Übergangsjahr >>> wesentliche Änderung ist Zuschlag für erste Hektare bereits Antrag 2013: erstmals Finanzielle Disziplin d.h.: 2,45 % Kürzung der Direktzahlungen oberhalb im Antrag 2014: vorauss. erneut Finanzielle Disziplin Erstvorschlag der Kommission: 1,302 % Kürzung oberhalb ab 2015 Flächenprämie neu mit Greening Greening wird bürokratisch, aber am Ende machbar Antragsverfahren: komplizierter & mehr Bürokratie neues Element in 1. Säule: Junglandwirte-Zuschlag Fallstricke beim Aktiven Landwirt wegen außerlandwirtschaftlicher Einkommen Nationale Umsetzung (Zieljahr 2019): 174 Euro/ha Basis + 85 Euro/ha Greening + Erste Hektare Zusätzlich 4,5 Prozent der 1. Säule umgeschichtet in 2. Säule ( ,14 Mrd. ) 3 GAP-Ausgaben bis 2020 Quelle: DG Agri 4

3 Agrarmittel im MFR für Deutschland Direktzahlungen 1. Säule: schrittweise Senkung auf 4,96 Mrd. Euro bis 2020 (-7,7 %) von ca. 319 Euro/ha (2013) auf ca. 282 Euro/ha (2020) (Bundesdurchschnitt) Haushaltsdisziplin lineare Kürzung für Direktzahlungen über Ländliche Entwicklung 2. Säule: in der Periode ,303 Mrd. Euro für Deutschland (7 Jahre) bezogen auf : ca. minus 9 % unterschiedliche Wirkungen auf Länder durch Umschichtung von 4,5 % aus Säule 1 in Säule 2 wieder Aufstockung der 2. Säule (entspricht ca Mio. Euro p.a.) 5 Überblick Kernpunkte & Finanzrahmen Struktur der EU-Flächenzahlungen Zahlungsansprüche / Aktiver Landwirt / Junglandwirte Greening Mögliche Auswirkungen (Beispiele) 2. Säule / Ländliche Entwicklung 6

4 Elemente der 1. Säule in Deutschland Quelle: Situationsbericht 2013/14 nach BMELV 7 Umverteilungsprämie Zuschlag erste Hektare fakultative Regelung für die MS / ersetzt Größendegression in Deutschland rund 7 % der Direktzahlungen Art. 41 (7) EU-VO 1307/2013: keine Vorteilsgewährung an Betriebe, die sich nach dem einzig zu dem Zweck aufgespalten haben, um in den Genuss der Umverteilungsprämie zu kommen in Deutschland: bereits ab 2014 erhalten Betriebsinhaber zusätzlich zur zur Betriebsprämie 50 /ha für die ersten 30 Hektar und 30 /ha für weitere 16 Hektar für Betrieb mit 46 ha: 30 ha x 50 /ha = ha x 30 /ha = (zusätzlich zur Basisprämie) =

5 Prämienschätzer des DBV 9 Beispiel DBV-Prämienschätzer 100 ha-betrieb in Niedersachsen ohne Junglandwirtezuschlag Quelle: DBV-Prämienschätzer 10

6 Beispiel DBV-Prämienschätzer 100 ha-betrieb in Baden-Württemberg ohne Junglandwirtezuschlag Quelle: DBV-Prämienschätzer 11 Überblick Kernpunkte & Finanzrahmen Struktur der EU-Flächenzahlungen Zahlungsansprüche / Aktiver Landwirt / Junglandwirte Greening Mögliche Auswirkungen (Beispiele) 2. Säule / Ländliche Entwicklung 12

7 Zahlungsansprüche bestehende ZA bis 31. Dezember 2014 gültig Neuzuteilung der ZA für Basisprämie 2015 an alle Betriebsinhaber 2013 für ihre beihilfefähigen Flächen in 2015 (zusätzliche Regelungen für Sonderfälle, z.t. optional) Zuteilungsberechtigung 2015: u.a. auch Produzenten/Bewirtschafter von Rebflächen ZA-Zuweisung aus nationaler Reserve: u.a. Junglandwirte, Neueinsteiger und Betriebe mit weniger ZA durch höhere Gewalt (Spezialfälle, Härtefälle) bis 2019 Einführung national bzw. regional einheitlicher Basisprämie 13 Aktiver Landwirt Ausschluss von Betrieben mit natürlichem Grünland bei fehlender Mindesttätigkeit Ausschluss von Unternehmen gemäß Negativliste Flughafenbetreiber Eisenbahnunternehmer Wasserwerke, Betreiber von Sport- und Freizeiteinrichtungen Immobiliendienstleister sofern diese nicht anhand festgelegter Kriterien nachweisen können, dass eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: Kriterien: Direktzahlungen betragen mind. 5 % der außerlandw. Einkünfte landw. Aktivitäten sind nicht unbedeutend landw. Tätigkeit ist Hauptgeschäftszweck Mitgliedsstaat kann Negativliste erweitern und Untergrenzen (max ) für Ausschluss festlegen 14

8 Junglandwirteförderung obligatorische Anwendung für die Mitgliedstaaten förderfähige Junglandwirte sind: natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sind haben sich vor max. 5 Jahren erstmals als Landwirt niedergelassen können eine angemessene Ausbildung nachweisen Ausgestaltung Förderfähigkeit juristischer Personen über delegierte Rechtsakte (alle Verantwortlichen müssen die Kriterien eines Junglandwirtes erfüllen) Förderregelung: Zuschlag von ca. 44 Euro/ha für max. 5 Jahre (Bsp.: seit 2012 Junglandwirt heißt Sonderzuschlag für max. 90 Hektar maximal dürfen 2 % der Nationalen Obergrenze für den Junglandwirtezuschlag verwendet werden: d.h.: für Deutschland 103 Mio. Euro p.a (theoretisch max. ca. 2 Mio. ha) 15 Kleinlandwirteregelung fakultative Regelung (vorauss. Annualisierung in Deutschland) Befreiung von Cross Compliance und Greening Fachrechtskontrollen bleiben (Kontrollquoten vielfach durch EU-Recht vorgegeben) zur nationalen Umsetzung Auszug RefEntwurf DirektZahlDurchfG: 16

9 Überblick Kernpunkte & Finanzrahmen Struktur der EU-Flächenzahlungen Zahlungsansprüche / Aktiver Landwirt / Junglandwirte Greening Mögliche Auswirkungen (Beispiele) 2. Säule / Ländliche Entwicklung 17 Greening-Umsetzung Wer regelt was? EU-Kommission u. a.: Details zur Bewirtschaftung der ökologischen Vorrangflächen und zur Anbaudiversifizierung (Aber: vgl. Delegierter Rechtsakt) Gewichtungsfaktoren Sanktionsmatrix National hat der Bund zu entscheiden: Auswahl der Varianten zur Erfüllung der ökologischen Vorrangflächen Erfüllung der ökologischen Vorrangflächen auch auf angrenzenden Ackerflächen, auf regionaler oder kollektiver Ebene usw. Umsetzung der Grünlanderhaltung (regional bzw. betrieblich jenseits NATURA-2000-Gebieten) 18

10 Greening 3 Maßnahmen 19 Greening im Überblick obligatorische Verpflichtung zum Greening (30 % der DZ) national oder regional einheitliche Greening-Komponente (ca. 85 Euro/ha ab 2015) Kopplung mit Basisprämie; bei evtl. Verstößen Kürzungen der DZ nach Übergangsperiode um bis zu 125 % der Greening-Komponente möglich (abhängig von Umfang der nicht erfüllten Verpflichtung) keine Greening-Vorschriften für Dauerkulturflächen Greening-Befreiung bis 10 ha Acker (Anbaudiversifizierung) bzw. bis 15 ha Acker (Ökologische Vorrangflächen) Freistellung Grünlandanteil über 75 %, wenn unter 30 ha Ackerfläche (also für Betriebe bis 120 ha) Ökologischer Landbau erfüllt Greening per se ( green by definition ) Doppelförderungsverbot zu gleichwertigen Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule 20

11 Greening Anbaudiversifizierung Freistellung von Betrieben bis zu 10 ha Ackerland Betriebe bis 30 ha mindestens 2 Kulturen (Hauptkultur max. 75 %) Betriebe über 30 ha mindestens 3 Kulturen (Hauptkultur bis 75 %, beide größten Kulturen bis 95 %) Freistellung von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Grünland an der LF oder Ackergras/Stilllegung an der Ackerfläche (übriges Ackerland maximal 30 ha) 21 Greening Dauergrünlanderhaltung 22

12 Greening Dauergrünlanderhalt: Umsetzung D Vorschlag Bundesregierung: Teil A: alle Dauergrünlandflächen in NATURA 2000 sind sensibel im Sinne EU-VO (Stichtag 1. Januar 2015 => faktisch DGL aus Antrag 2014) => Begründung: Genauere Daten liegen nicht vor, Verwaltungsvereinfachung => Folge: Absolutes Pflug- und Tauschverbot außerhalb NATURA 2000 gibt es keine sensiblen DG-Flächen Teil B: Planung BMELV/Länder: Autorisierungssystem bundesweit fahren (ab Auslöseschwelle 0 % Grünlandänderung) Entscheidung im Bundestag bis Ende Mai Greening Ökologische Vorrangflächen mindestens 5 % der betrieblichen Ackerfläche (ggf. ab 2018 Anhebung auf 7 %) MS sollen aus einer Liste ökologischer Vorrangflächen auswählen: brachliegende Flächen Terrassen Landschaftselemente Pufferstreifen Streifen entlang von Waldrändern Kurzumtriebsplantagen (KUP) Agroforstflächen und Aufforstungsflächen Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder eingesäter Grünbedeckung Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen Gewichtungsschema zur Anerkennung von Ökologischen Vorrangflächen Entwurf der EU-Kommission für Delegierten Rechtsakt noch immer politisch sehr umstritten 24

13 Greening Ökologische Vorrangflächen (Gewichtungsfaktoren in Anhang zu Artikel 46(3) des Delegierten Rechtsaktes vom ) Cross Compliance gesonderte VO Cross Compliance 25 ÖVF Tendenz der nationalen Umsetzung Anwendung der vorgeschlagenen Gewichtungsfaktoren für Faktoren unter 1 ist die Anwendung obligatorisch insbesondere bei Zwischenfrüchten und stickstoffbindenden Pflanzen noch sehr viele offene Fragen es ist noch offen, welche Pflanzen als ÖVF anerkannt werden Mitgliedsstaat legt nationale Liste fest ggf. kann nationales Düngemittel- und PSM-Verbot auf ÖVF verhängt werden Umsetzung über nationale Rechtsverordnungen Auszug Kabinettsentwurf DirektZahlDurchfG ( 18): 18 Flächennutzung im Umweltinteresse (1) Im Umweltinteresse genutzte Flächen sind vorbehaltlich einer Rechtsverordnung auf Grund des Absatzes 2 Nummer 1 oder 2 die in Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 bezeichneten Flächenarten. 26

14 Überblick Kernpunkte & Finanzrahmen Struktur der EU-Flächenzahlungen Zahlungsansprüche / Aktiver Landwirt / Junglandwirte Greening Mögliche Auswirkungen (Beispiele) 2. Säule / Ländliche Entwicklung 27 Wie kann Greening erfüllt werden? Beispiel Ökologische Vorrangflächen: Betrieb mit 100 ha Ackerland 5 Prozent zu erfüllende ökologische Vorrangfläche = 5,0 ha anrechenbare Hecke: 0,5 ha x Gew.-faktor 2,0 = (-) 1,0 ha anrechenbarer Gewässerrandstreifen: 0,7 ha x Gew.-faktor 1,5 = (-) 1,05 ha noch zu erbringende ÖVF: = 2,95 ha Zwischenfrüchte? Leguminosen? zusätzliche Gewässerrandstreifen? Stilllegung/Mulchen? 28

15 Mögliche Auswirkungen Bsp. Nieders. Betriebe Quelle: Lakner et al Überblick Kernpunkte & Finanzrahmen Struktur der EU-Flächenzahlungen Zahlungsansprüche / Aktiver Landwirt / Junglandwirte Greening Mögliche Auswirkungen (Beispiele) 2. Säule / Ländliche Entwicklung 30

16 Umschichtung von der 1. Säule in die 2. Säule gesamtesvolumen der Direktzahlungen Umschichtung von 4,5% ab 2015 entspricht ca Mio. Euro p.a. Zweckgebundene Umschichtung in die 2. Säule zum Beispiel für: Stärkung Grünlandstandorte Raufutterfresser Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen Ökolandbau Tiergerechte Haltung Basisprämie (rund 62 %) Greening-Komponente (30 %) Erste Hektare (rund 7 %) Junglandwirtzuschlag (rund 1 %) 31 (Neue) Themen bei der ELER-Förderung bis 2020 Abgleich Agrarumweltmaßnahmen mit Greening Stellenwert Agrarinvestitionsförderung Beratungsförderung, Informationsmaßnahmen, Wissenstransfer Europäische Innovationspartnerschaften (EIP) Stufenübergreifende Wertschöpfungsketten-Kooperation Förderung Risikomanagement/Ernteversicherungen Neuabgrenzung benachteiligte Gebiete (Übergang bis 2018) Ausweitung Förderung Ländlicher Infrastrukturen 32

17 ELER 2. Säule: Planungsablauf 33 ELER 2. Säule: Finanzausstattung 34

18 ELER 2. Säule: Förderrahmen EU/Bund 35 GAP Ausblick und Perspektive EU-Agrarhaushalt bis 2020 relativ konstant Planungssicherheit für die nächsten Jahre ist gegeben Umverteilung zwischen den Mitgliedsstaaten fällt moderat aus Bürokratielast wächst, Auszahlung Greening im Dez. gefährdet? Einkommen sichernde Wirkung der Direktzahlungen wird abgeschwächt zunehmendes Abwägen zwischen Greeningkosten und Greeningprämie (bzw. Kürzungen/Sanktionen) u.a. durch Greening: > zusätzlicher Flächendruck > erschwerte umweltverträgliche Güllenutzung in viehdichten Regionen > Bürokratie 36

19 GAP Ausblick und Perspektive bis 2020 und darüber hinaus: sinkende wirtschaftliche Bedeutung der Direktzahlungen zu erwarten aktuelle Marktsituation verfälscht den Blick: Volatilität bleibt! Regulatorische Standortnachteile der Landwirtschaft in Europa bleiben Berufsstand muss eine Position für die Diskussion 2019/20 langfristig aufbauen! Betriebsentwicklung immer weniger auf Direktzahlungen stützen! 37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 38

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