GAP Zukunftsperspektiven für Ackerbauern. Präsident Walter Heidl
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1 GAP Zukunftsperspektiven für Ackerbauern Präsident Walter Heidl
2 EU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.:
3 GAP bis 2020 nationale Umsetzung Sonder-AMK Beschluss zur 1. Säule Kürzung der Direktzahlungen (Betriebsprämien) um 4,5 % (= 225 Mio. /a) ab 2015 und Umschichtung in 2. Säule => Bayern rund 40 Mio. /a. ab 2015 national einheitliche Greening-Prämie: rund 85 /ha in 2019/2020; Basisprämie: Angleichung zwischen den Bundesländern 2017 bis 2019; bundesweit rund 175 /ha in 2019/2020; Greening- und Basisprämie in Bayern in der Summe: in 2015/16 : etwa 275 /ha Entwicklung bis 2019/2020: rund 260 /ha. Zur Betriebsprämie kommen für alle Betriebe Zuschlag erste Hektare und im Einzelfall Junglandwirteregelung hinzu. 3
4 GAP bis 2020 nationale Umsetzung Sonder-AMK Beschluss zur 1. Säule Zuschlag für die ersten Hektare in allen Betrieben bis zu 46 ha: bis 30 ha je 50 Euro / nächste 16 ha je 30 Euro => max /Betrieb; Junglandwirteförderung (bis zum Alter von 40 Jahren; Übernahme Gesamtbetriebsverantwortung) 50 Euro/ha für bis zu 90 ha je Betrieb; Greening: grundsätzlich soll landwirtschaftliche Nutzung der ökologischen Vorrangflächen ermöglicht werden. ACHTUNG: Details Greening sollen erst Anfang 2014 geregelt werden. 4
5 GAP bis 2020 nationale Umsetzung Sonder-AMK Beispielsbetrieb Bayern 50 ha LF 2019/2020 Euro/Betrieb Euro/ha Greening-Prämie Basisprämie Zuschlag erste ha bis 30 ha à 50 /ha bis 46 ha à 30 /ha Grundsituation Mögliche Zusatzoption für Einzelbetrieb: Junglandwirteförderung: bis 90 ha à 50 /ha Die Umbruchschwelle der Stärkungswirkung des Zuschlags erste ha liegt im Bundesdurchschnitt bei einer Betriebsgröße von rund 100 ha. 5
6 GAP bis 2020 nationale Umsetzung /ha Bayern Ø-Direktzahlungen je ha 2013 bis 2020 Start der neuen GAP Quelle: eigene Berechnungen nach BMELV-/StMELF-Infos November
7 GAP bis 2020 nationale Umsetzung /ha Bayern Ø-Direktzahlungen je ha in 2019/2020 je Betriebsgröße 96 % aller Betriebe in Bayern und ca. 80 % der LF Quelle: eigene Berechnungen nach BMELV-/StMELF-Infos November
8 GAP bis 2020 nationale Umsetzung Bundesländer - Ø-Direktzahlungen je Hektar in 2019/2020 Durchschnitt Quelle: eigene Berechnungen nach BMELV-/StMELF-Infos November
9 GAP bis 2020 Brüsseler Einigung Greening Anbaudiversifizierung bis zu 10 ha Ackerland: Vorgabe automatisch erfüllt. bis 30 ha: mind. 2 Kulturen (Hauptkultur max. 75 %) über 30 ha: mind. 3 Kulturen (Hauptkultur max. 75 %, 2 Kulturen max. 95 %) befreit: Ökobetriebe und Betriebe mit > 75 % Grünland/Kleegras usw. Beispiel: Betrieb mit 50 ha Grünland, 40 ha Kleegras und 30 ha Mais. Sonderregelung für Spezialbetriebe mit Flächentausch. 9
10 GAP bis 2020 Brüsseler Einigung Greening ökologische Vorrangflächen (övf) ab 2015: 5 % der Ackerfläche, nicht mehr Dauerkulturen; (evtl. 7 % ab 2018) Betriebe bis 15 ha Acker / Betriebe mit > 75 % Grünland => nicht betroffen; EU-Staaten wählen Anrechnungselemente aus: Zwischenfruchtanbau oder eingesäter Grünbedeckung stickstofffixierende Pflanzen / Eiweißpflanzenanbau Landschaftselemente (auch z.b. Hecken unmittelbar an beihilfefähige Flächen angrenzend; ohne Pachtverhältnis für das Landschaftselement) Pufferstreifen (auch als Dauergrünland) Streifen entlang von Waldrändern (Streifen ohne Anbau der Kultur) Kurzumtriebsplantagen (ohne Dünger und/oder Pflanzenschutzmittel) Terrassen Agroforstflächen Aufforstungsflächen Stilllegung. 10
11 GAP bis 2020 Brüsseler Einigung Was wurde in Beratungen erreicht? zum Beispiel: Sicherung von durchschnittlich 300 /ha Direktzahlungen keine Kürzung um rund 30 % (Pläne Barroso) ab 2014: keine Modulation praxistaugliches Greening, statt Stilllegung für rund ha => Hier müssen EU-Parlament und EU-Agrarrat 1:1-Umsetzung durch EU-Kommission sicherstellen. Berücksichtigung von vorhandenen Vorleistungen (KULAP, Kleinstrukturen) Nachbesserungen bei der Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete Ansatz für Zuschlag für erste Hektare 11
12 Koalitionsverhandlungen zwischen CSU/CDU und SPD
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