Herausforderungen und neue gesetzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis
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- Helge Friedrich
- vor 5 Jahren
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1 Herausforderungen und neue gesetzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis Matthias Feierler Telefon: / matthias.feierler@aelf-kf.bayern.de
2 Allgäuer Zeitung vom :
3 Gliederung Düngeverordnung Umbruchverbot Dauergrünland Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Greening
4
5 Düngeverordnung DüV: warum Novellierung? Aktionsprogramme Mitgliedsstaaten sind verpflichtet ihre Aktionsprogramme alle vier Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben Aktionsprogramm : Wesentliche Änderungen DüV vom 10. Januar 2006 Aktionsprogramm : nur geringe Änderungen
6 DüV: diskutierte Eckpunkte Begrenzung der Ausbringung von Gülle (u. a.) nach Ernte der Hauptkultur / Erweiterung der Sperrfrist auf Acker Erweiterung der 170 kg N-Obergrenze pflanzl. Herkünfte Technik zur Ausbringung von Gülle/Gärresten Dokumentation der Düngebedarfsermittlung Verbesserungen des Nährstoffvergleichs
7 Umbruch von Dauergrünland Genehmigungspflicht bei Umbruch Bei Grünlandumbruch muss an anderer Stelle ein Acker zu Dauergrünland eingesät werden Das eingesäte Dauergrünland muss mindestens 5 Jahre bestehen bleiben
8 Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
9
10
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12
13 Bestandteile des Greenings
14 Erhalt von Dauergrünland In Bayern gilt seit dem 6.Juni 2014 ein generelles Umbruchverbot für Dauergrünland Genehmigung und Ersatzeinsaat nötig
15 Bestandteile des Greenings
16 Greening - Anbaudiversifizierung 10 ha - 30 ha AF: Mind. 2 Kulturpflanzen Hauptkultur max. 75 % der AF > 30 ha AF: Mind. 3 Kulturpflanzen erforderlich Hauptkultur max. 75 % der AF 1. und 2. Hauptkultur zusammen max. 95 % der AF Relevanter Zeitraum: 1. Juni bis 15. Juli!!!
17 Bestandteile des Greenings
18 Greening - ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Was sind ökologische Vorrangflächen? Flächen, die einen eindeutigen Mehrwert für Natur- und Umweltschutz in der Agrarlandschaft erbringen. (UBA)
19 Ökologische Vorrangflächen 5 % der Ackerfläche Gilt für Betriebe > 15 ha Ackerfläche Maßnahme/Typ Gewichtungsfaktor Zwischenfrüchte 0,3 Leguminosen 0,7 Stilllegung 1,0 Pufferstreifen 1,5 Ackerstreifen am Wald Brache 1,5 Ackerstreifen am Wald genutzt 0,3 Terrassen 1,0 Kurzumtriebsplantagen 0,3 Grasuntersaat 0,3 Landschaftselemente 1,0-2,0 Hecke (Flächenmaß) 2,0 Einzelbaum (x 20 m²) 1,5 Baumreihe (je lfd.m 1m²) 2,0 Baumgruppe (Flächenmaß) 1,5 Teiche (sofern in CC) 1,5 Evtl. Steinwälle (sofern in CC) 1,0
20 Greening - ökologische Vorrangflächen Zwischenfrüchte oder Grasuntersaat 0,3 Mischungen mit mindestens 2 Arten mit maximal 60%, Gräser insgesamt max. 60% Aussaat zwischen und kein mineralischer Stickstoff Kein Pflanzenschutz Kein Klärschlamm Bis belassen. Weide, Schlegeln,Häckseln zulässig
21 Greening - ökologische Vorrangflächen Stickstoffbindende Pflanzen 0,7 Eiweißpflanzen ohne Beimischung Nachbau Winterung oder Winterzwischenfrucht nötig, belassen bis Beweiden, Häckseln, Schlegeln zulässig Mindestgröße 0,1ha
22 Greening - ökologische Vorrangflächen 1 bis max. 20 m Keine landw. Erzeugung Feldränder (1,5) Umbruch und Ansaat zu Pflegezwecken nach möglich Ab 1.8. Folgekultur möglich Grenzt Stilllegung an, ist alles Stilllegung
23 Beispiel: Greening 96 ha, davon 23 ha Dauergrünland 73 ha AF, 57 ha Silomais, 9 ha Winterweizen, 7 ha Wintergerste Anbaudiversifizierung: Anteil Silomais >75% Ökologische Vorrangflächen: 5% = 3,65 ha nötig
24 Befreiungen vom Greening Ökologisch wirtschaftende Betriebe Betriebe mit Kleinerzeugerregelung (max.1250 Prämie) Betriebe mit einem Anteil von mehr als 75 % Grünland (Dauergrünland, Ackergras und andere Grünfutterpflanzen) an der landwirtschaftlich genutzten Fläche bzw. mehr als 75 % Ackergras, anderen Grünfutterpflanzen und Stilllegung an der Ackerfläche + weniger als 30 Hektar verbleibende AF Reine Dauerkulturbetriebe, da Dauerkulturflächen generell ausgenommen sind
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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