Warum Wahlen? Anleitung für Wahlen in den Ortsverbänden. etwa ein Jahr vor Wahlen. Einberufung

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1 Anleitung für Wahlen in den Ortsverbänden Grundlage ist die Satzung und Wahlordnung des Landesverbandes Warum Wahlen? lt. Satzung alle 4 Jahre neuer Vorstand und Kassenprüfer (Ergänzungswahlen auch zwischendurch) oder auf Beschluss der übergeordneten Verbandsstufe oder auf Antrag von 1/4 der Mitglieder oder des Vorstandes des OV Wiederwahlen aller Positionen möglich zus. Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierten zum KV-Tag 11 Ziffer 2 (Ziffer 7) der VdK Satzung Ziffer 1, Buchstaben b) und c) der Wahlordnung (WO) 11 Ziffer 2 letzter Satz; Ziffer 9 WO Können jederzeit auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt werden, Keine Festlegung auf 4 Jahre! Einberufung etwa ein Jahr vor Wahlen mind. 2 Wochen vor Wahltermin Einzeleinladung an alle Mitglieder mit Tagesordnung (bei Ergänzungswahlen können nur die Positionen gewählt werden, die auf der Tagesordnung stehen) die Tagesordnung kann in diesem Punkt nicht geändert werden! Information an den Kreisverband 11 Ziffer 1; es ist schriftlich einzuladen Ziffer 2 WO: Einzeleinladung; Hinweis auf Tagesordnung Vereinsrecht: TO kann nicht nachträglich geändert werden! wer stellt sich zur Wiederwahl? welche Position muss neu besetzt werden? Ansprache geeigneter neuer Kandidaten evtl. Einladung zu Schnupperkursen nicht vorgeschrieben; Empfehlungen des Arbeitskreises / des KV Vorstandes 1

2 unmittelbare Vorbereitungen ausreichend Wahlzettel (geheime Wahl) Wahlurnen Ansprache möglicher Wahlvorsteher schriftliche Wahlvorschlagsliste für den Wahlvorstand nicht vorgeschrieben; Empfehlungen des Arbeitskreises / des KV Vorstandes Wahlberechtigung/ Kandidaten Ziffer 4 und 5 der WO alle Mitglieder (außer Zahlungsrückstand) alle ordentlichen Mitglieder (ohne Ausschlussverfahren) keine Fördermitglieder Wahlvorsteher bei Neuwahlen ein Wahlvorsteher aus der Versammlung bei Ergänzungswahlen kann der Vorsitzende die Wahl leiten Wahlvorsteher lässt einen 3-köpfigen Wahlvorstand wählen wird Vorsitzender wiedergewählt, kann er nach Zustimmung der Versammlung die Wahlleitung übernehmen Ziffer 6 WO gilt nur dann, wenn er nicht selber zur Wahl steht Ziffer 7 WO, bei kleinen OVenals Soll-Vorschrift zu verstehen Ziffer 6 WO, letzter Satz gültige/ungültige Stimmen gültig: eindeutig erkennbare Angabe Enthaltungen (auch leere Stimmzettel) ungültig: Kandidat ist nicht erkennbar Stimmzettel mit Kommentaren, Unterschriften oder Symbolen Stimmzettel mit mehr Kreuzen als Positionen zu vergeben sind (im Falle einer Gruppenwahl) Vereinsrecht; nach Ziffer 7 Satz 3 WO entscheidet Wahlvorstand über zweifelhafte Stimmzettel Vereinsrecht 2

3 Kandidaten Vorschläge des Vorstandes aus der Versammlung bei Abwesenheit schriftliche Erklärung zur Kandidatur und Annahme der Wahl (zwingend erforderlich) 11 Ziffer 2, Satz 2 Satzung Ziffer 8, Buchstabe a), 2. Satz WO Gruppenwahl ergibt sich aus Ziffer 8, Buchstabe d) WO nur möglich bei gleichwertigen Ämtern (z. Bsp. Beisitzer, Kassenprüfer, Delegierte) namentliche Nennung offen: offene/geheime Wahl bei nur einem Kandidaten für ein Amt bei Gruppenwahl und gleicher Anzahl von Kandidaten und Positionen geheim: bei mehreren Kandidaten für ein Amt muss geheim gewählt werden (Stimmzettel) wenn auch nur ein Mitglied aus der Versammlung dies wünscht Ziffer 8, Buchstabe b) WO ergibt sich aus Ziffer 8, Buchstabe d) WO Ziffer 8, Buchstaben c) und d) WO Ziffer 8, Buchstabe b) WO Vorgehen Ziffer 8, Buchstabe a) WO Kandidaten einzeln benennen und sich vorstellen lassen Kandidaten fragen, ob sie zur Wahl bereit stehen 3

4 Wahlergebnis gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält keine Mehrheit = zweiter Wahlgang wenn beim zweiten Wahlgang Stimmengleichheit vorliegt, entscheidet das Los bei Gruppenwahl sind die Kandidaten mit der höchsten Stimmzahl gewählt Ziffer 8, Buchstabe b) WO Anmerkung: in den zweiten Wahlgang kommen nur die beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen Abschluss Ziffer 10 WO und Ziffer 11 WO Kandidaten einzeln fragen, ob die Wahl angenommen wird Bekanntgabe des Ergebnisses nach jedem Wahlgang und am Ende des gesamten Wahlvorganges Gültigkeit/Anfechtung der Wahl Ziffer 12 WO nach Ende der Wahl erfolgt eine Abstimmung über den ordnungsgemäßen Verlauf der Wahl eine vollzogene Wahl kann nur während der Wahlversammlung angefochten werden danach ist die Wahl gültig und nicht mehr anfechtbar Nachbereitung Ziffer 7 WO und Ziffer 11, Satz 2 WO Erstellen einer Wahlniederschrift Unterschrift durch den Wahlvorstand und Wahlvorsteher Weiterleitung der Wahlniederschrift mit den übrigen notwendigen Unterlagen an den Kreisverband 4

5 Wahlvorsteher Ziffern 6, 8, 10, 11 und 12 WO Prüfen der Einberufung/Einladung Feststellen der Anzahl wahlberechtiger Mitglieder Prüfen der schriftlichen Erklärungen abwesender Kandidaten Entgegennahme und Verkünden der Wahlvorschläge Frage an Kandidaten, ob sie sich zur Wahl stellen feststellen, ob offene oder geheime Wahl gewünscht wird Überwachung der Stimmauszählung Prüfung der gültigen Stimmen Wahlvorsteher Ziffern 6, 8, 10, 11 und 12 WO Verkünden des Wahlergebnisses nach jedem Wahlgang evtl. zweiter Wahlgang/Stichwahl oder Losentscheid Befragung der Gewählten zur Annahme der Wahl Verkünden des/der Gewählten bei Wiederwahl und Zustimmung der Versammlung kann die Wahlleitung an den wiedergewählten Vorsitzenden übertragen werden nach Gesamtvorstandswahlen nochmalige Verkündung des Gesamtwahlergebnisses nach Beendigung der Wahl über Gültigkeit der Wahl abstimmen lassen Unterschreiben der Wahlniederschrift Übergabe an den Ortsverbandsvorstand Wahlvorstand Ziffer 7 WO Der Wahlvorstand sollte aus mindesten drei Personen bestehen Überwachung der Einhaltung der Wahlordnung Festhalten des Ergebnisses bei offenen Wahlen Stimmzettel verteilen und auszählen Entscheidung über Gültigkeit zweifelhafter Stimmen (einfache Mehrheit) Wahlniederschrift führen und unterschreiben Wahlniederschrift Ziffern 7 WO Anzahl stimmberechtigter Mitglieder Anzahl abgegebener Stimmen Anzahl ungültiger Stimmen ungültige Stimmzettel müssen beigefügt werden Stimmzettel bündeln und mit Position beschriften; bis zur nächsten Wahl aufbewahren Unterzeichnung durch Wahlvorstand 5

6 Grundlage der Wahl ist die Satzung und Wahlordnung des Landesverbandes VdK NRW Sollten Satzung und Wahlordnung im Einzelfall keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die allgemeinen Regeln des Vereinsrechts und des BGB. Bitte halten Sie die Satzung des Landesverbandes bei der Wahl bereit, damit Sie dort nachlesen können. Bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Wahlen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Empfehlungen: Wahlzettel: Es empfiehlt sich, die Wahlzettel durchzunummerieren. Eine Bezeichnung der jeweils zu wählenden Position erscheint wenig praktikabel. Auch sollten die Wahlvorschläge des Vorstandes nicht bereits eingetragen sein Weitere Empfehlungen Anzahl der wahlberechtigten Mitglieder: Soweit Gäste oder Begleitpersonen zu den Mitgliederversammlungen eingeladen sind, sollte die Versammlung eindeutig darauf hingewiesen werden, dass nur Mitglieder wahlberechtigt sind. Diese sollten über die Teilnehmer- (Anwesenheits-) liste oder auch durch Abfrage während der Versammlung gezählt werden. Das Ergebnis wäre im Wahlprotokoll niederzuschreiben. Danke für die Geduld! 6

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