A. Verträge über die Erstellung von Websites

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1 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Braindata Internet Services Inhaber Johannes Tyra, Weltkulturerbe Zollverein, Designstadt no.1, Martin Kremmer Str. 12, Essen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Braindata und Kunden, welche die Erstellung von Webseiten, die Nutzung des CMS Brainwork sowie die Bereitstellung von diesen Webseiten und dem CMS zur Nutzung als Website des Kunden zum Gegenstand haben. A. Verträge über die Erstellung von Websites Mit Unterschrift des Vertrages zur Erstellung einer Website durch Braindata und den Kunden, wird Braindata verpflichtet, für den Kunden eine auf dem CMS Brainwork basierende Website zu entwickeln. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung (siehe Abschnitt E.) zu zahlen, sowie die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. I. Ablauf der Website-Entwicklung 1. Sofern einzelvertraglich nicht ein anderes vereinbart wird, gliedert sich die Erstellung der Website in drei Hauptphasen. a. Zunächst wird in der Designphase das Aussehen der Website sowie einzelner Unterseiten mit dem Kunden besprochen und sodann erstellt. b. Sobald die Seite den Vorstellungen des Kunden entspricht, beginnt Braindata damit, in der Einrichtungsphase die grundlegenden Eckdaten des Projekts in dem CMS festzulegen, die erforderlichen Datenbanken zusammen zu stellen und das CMS für die Programmierung der einzelnen Module vorzubereiten. c. In der sich daran anschließenden Fertigstellungsphase stellt Braindata die Funktionalität zunächst der Einzelseiten und dann der gesamten Website her und programmiert die einzelnen vom Kunden gewünschten Funktionen. d. Der Kunde bekommt nach seinem Wunsch entweder bereits während der Arbeit oder nach Abschluss der Arbeit Zugang zu der Webseite und wird in die Bedienung der Website und ihrer Funktionen von Braindata eingeführt. II. Korrekturphasen 1. Im Rahmen der Designphase und der Fertigstellungsphase hat der Kunde innerhalb einer Frist von 2 Wochen von Braindata abgelieferte (erste) Entwürfe zu kommentieren und die nach seinem Dafürhalten notwendigen Änderungen in Textform gegenüber Braindata zu äußern. Die Änderungswünsche sollen so konkret sein, dass sie ohne weitere Nachfrage beim Kunden durch Braindata ausgeführt werden können. Die Änderungswünsche des Kunden sind für beide Parteien verbindlich. 2. Braindata ist verpflichtet, die vereinbarten Änderungen je nach Umfang und Aufwand in einem Zeitraum von mindestens 14 Tagen vorzunehmen und dem Kunden vorzulegen (zweiter Entwurf). 3. Entwürfe können auch nur Teile der in einer Phase anfallenden Arbeit sein. 4. Änderungen am Design können nach Abschluss der Designphase nur noch in einem Rahmen vorgenommen werden, der die Struktur der Website und ihre grundsätzliche Gestaltung nicht verändert. Darüber hinaus gehende Änderungen sind kostenpflichtig auf Basis eines Stundensatzes zu vergüten. 5. In der Fertigstellungsphase beziehen sich Änderungen und Korrekturen nur noch auf die technischen und funktionalen Elemente der Website. III. Lieferzeit 1. Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. 2. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. 3. Bei Lieferungsverzug ist der Kunde in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. IV. Zwischenabnahme 1. Der Kunde ist verpflichtet, a. am Ende der Designphase das im Wesentlichen auftragsgemäße und seinen Vorstellungen und Weisungen entsprechende Design der Website abzunehmen, sofern für alle Hauptbestandteile der Designphase zweite Entwürfe vorliegen oder bereits der erste Entwurf genehmigt wurde. b. im Wesentlichen auftragsgemäße und abgeschlossene Module oder Unterseiten in der Fertigstellungsphase abzunehmen, sofern eine Korrektur des jeweils zweiten Entwurfs erfolgt ist oder der erste Entwurf bereits genehmigt wurde. 2. Hauptbestandteile der Designphase sind: das Seitenlayout, die Typografie, die Gestaltung der Startseite, sowie die wesentliche Gestaltung der im Angebot aufgeführten Module und Unterseiten.

2 3. Die Abnahme muss in Textform als Freigabegenehmigung erfolgen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde den Bestandteil der Website nicht innerhalb einer von Braindata schriftlich gesetzten angemessenen Frist abnimmt. V. Mitwirkungspflichten 1. Damit die Website den Wünschen und Vorstellungen des Kunden möglichst genau entspricht, sind die Parteien zur Rücksprache verpflichtet. Der Kunde hat Braindata alle für die Website benötigten Informationen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. 2. Der Kunde hat Braindata soweit nicht anders vereinbart - insbesondere alle einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen in digitaler Form - auch ohne besondere Aufforderung, jedoch jedenfalls nach Aufforderung in angemessener Frist - vorzulegen. 3. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Lieferung der Inhalte verlängern sich etwaig vereinbarte Fertigstellungsfristen entsprechend. 4. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Mitwirkung nicht nach, so kann der Braindata gemäß 642 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach Dauer des Verzuges und Höhe der Vergütung. VI. Endabnahme 1. Der Kunde ist verpflichtet, die im Wesentlichen vertragsgemäße Website nach Erstellung des letzten Teilabschnitts in der Fertigstellungsphase und der Herstellung der Interoperabilität der Einzelseiten abzunehmen. Die Abnahme hat schriftlich zu erfolgen. 2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Website nicht innerhalb einer von Braindata schriftlich gesetzten angemessenen Frist nach Übergabe abnimmt oder wenn die Website 7 Tage im Internet für Dritte nutzbar ist. Die Übergabe der Website erfolgt durch Upload der fertigen Version der Website auf einen Server von Braindata und Freischaltung der vom Kunden gewünschten Anzahl von Zugängen im Zweifel mindestens eines Zugangs - zu der Website. VII. Zugang zu der Website Zum Zwecke der Übergabe der Webseite und jederzeit im üblichen Rahmen auch während der Erstellung der Website wird Braindata die Website auf einem seiner Server bereitstellen und dem Kunden die von ihm gewünschte Anzahl von Zugängen zum Brainwork CMS der erstellten Website (Backend) auf dem Server einrichten. VIII. Rücktritt Wenn der Kunde aus Gründen vom Vertrag zurücktritt, die nicht von Braindata zu verantworten sind, gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von Braindata nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 20% des Nettoauftragswert, als vereinbart. IX. Kündigung 1. Eine Partei kann den Vertrag kündigen, wenn die jeweils andere Partei Pflichten nach dem Vertrag, dem Angebot oder den AGB verletzt und die Pflichtverletzung nach schriftlicher Anzeige nicht in angemessener Frist abgestellt hat. 2. Im Falle der Kündigung hat der Kunde alle bisher geleisteten Arbeiten von Braindata zu vergüten. Die Höhe der Vergütung bemisst sich anhand des Kostenvoranschlags. Ist eine Bemessung anhand des Kostenvoranschlags nicht möglich, wird Braindata unter genauer Auflistung der angefallenen Stunden seine bisher geleistete Arbeit auf Basis eines Stundenlohns gemäß Änderungen am Design können nach Abschluss der Designphase nur noch in einem Rahmen vorgenommen werden, der die Struktur der Website und ihre grundsätzliche Gestaltung nicht verändert. Darüber hinaus gehende Änderungen sind kostenpflichtig auf Basis eines Stundensatzes zu vergüten. VII., Abs. 4 dieser AGB abrechnen. Ergebnisse, welche innerhalb der Designphase erzielt wurden, können im Falle der Kündigung nach Eingang der insoweit fälligen Vergütung behalten und für eigene Zwecke verwendet werden.

3 B. Hosting der Website Die Software Brainwork dient zur Administration der Website des Kunden, weshalb Software und Website zusammen auf einem Server von Braindata betrieben werden (Hosting), um den reibungslosen Betrieb der Website zu gewährleisten. Nachfolgende Bestimmungen betreffen das Hosting der Website. Ein Vertrag über das Hosting der Website kommt durch Unterschrift des Vertrages für Wartung, Service und Hosting durch die Vertragsparteien zustande. I. Zugriff auf die Website 1. Braindata hostet die Website des Kunden, das CMS und alle bezüglichen Daten, welche zum Betrieb der Website erforderlich sind oder zu diesem Zwecke vom Kunden an Braindata übermittelt werden, auf einem eigenen Server oder beauftragt ein drittes Unternehmen mit dem Hosting und sorgt für die zum Betrieb der Website erforderliche Rechenleistung und den notwendigen Speicherplatz. 2. Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computers. II. Servicelevel 1. Braindata ist verpflichtet, alle technischen Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um ein Verfügbarkeitslevel der Website des Kunden von mindestens 99 % zu gewährleisten. 2. Braindata überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Datennetzverbindung zwischen dem Kunden und dem Server, auf dem die vertragsgegenständliche Website gespeichert ist und teilt dem Kunden etwaige Funktionsstörungen unverzüglich mit. Soweit Funktionsstörungen auf Störungen aus dem Bereich von Braindata beruhen, verpflichtet sich Braindata zu deren sofortiger Behebung. 3. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, dürfen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Entsprechende Maßnahmen werden dem Kunden rechtzeitig angekündigt. III. Datensicherung 1. Braindata ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Computerabsturz und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf Daten zu treffen. Zu diesem Zweck nimmt Braindata regelmäßige (stündliche) Backups vor, überprüft die Daten des Kunden auf Viren und installiert Firewalls. 2. Der Kunde ist berechtigt, von Braindata jederzeit den Nachweis der vertragsgemäßen und angemessenen Datensicherung zu verlangen. IV. Vertragslaufzeit und Kündigung 1. Der Vertrag kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform ( 126 b BGB) mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. 2. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß nach Anzeige durch die andere Partei nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen abgestellt hat. C. Einräumung von Nutzungsrechten Da das Brainwork CMS einen wichtigen Firmenwert von Braindata darstellt und der kostengünstigen, effizienten und schnellen Realisierung der Kundenwünsche darstellt, wird es dem Kunden nur in einfacher Lizenz zur Verfügung gestellt. Diese Lizenz berechtigt den Kunden jedoch die Website zu dem vorgesehenen Zweck zu nutzen. Künstlerische Elemente, die ausschließlich für den Kunden angefertigt wurden, werden dem Kunden auch in ausschließlichem Umfang zur Verfügung gestellt. Das Nähere bestimmen die nachfolgenden Regelungen. I. Nutzungsrechte an erstellten Inhalten 1. Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, ein einfaches Nutzungsrecht für die von Braindata erstellten Inhalte (Internetseiten, Scripte, Grafiken, sonstige Programmierleistungen). Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Braindata nicht gestattet. 2. Abweichend von Absatz 1 räumt Braindata dem Kunden nach Vergütung der Designphase ein ausschließliches Nutzungsrecht an Logos und bezüglichen künstlerischen Elementen ein, welche für die alleinige Nutzung des Kunden durch Braindata erstellt wurden. Die Nutzung des Logos im üblichen und erforderlichen Rahmen durch Braindata gilt sodann als vom Kunden genehmigt. 3. An geeigneten Stellen werden auf Wunsch von Braindata in die Website Hinweise auf die Urheberstellung

4 Braindata aufgenommen. II. Lizenz zur Nutzung des Brainwork CMS 1. Braindata gewährt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht am CMS Brainwork im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von Braindata erstellten Website räumlich und zeitlich unbegrenzt zu eigenen Zwecken. Die Nutzung des CMS für andere Internetprojekte ist nicht gestattet. 2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, in den Quellcode des CMS einzugreifen oder diesen zu dekompilieren. Dies gilt nicht für Eingriffe in den Quellcode, die für die Beseitigung von Fehlern im Rahmen der Gewährleistung betreffend die erstellte Website notwendig sind, sofern Braindata sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder - insbesondere wegen der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens - zur Fehlerbeseitigung außerstande ist. 3. Die Dekompilierung des Brainwork CMS wird von Braindata nicht gestattet, solange und soweit nicht ein Fall des 69 e UrhG vorliegt. III. Nutzung der Website auf externen Servern Auf Wunsch des Kunden kann das CMS als eigenständig lauffähiges System in verschlüsselter Form von Braindata auf einem externen Server eingerichtet werden. Die Übertragung der Website auf einen externen Server bedarf der Absprache und einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. IV. Nutzung durch Dritte Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine Nutzung der Website durch Nichtberechtigte ausgeschlossen ist. Der Kunde wird Personen, welche auf das CMS Zugriff haben oder bestimmungsgemäß mit dem CMS in Kontakt kommen auf die Einhaltung der eingeräumten Nutzungsrechte verpflichten. V. Daten des Kunden Der Kunde bleibt Alleinberechtigter an den Daten, welche von ihm zur Erfüllung des Vertrages nach Abschnitt A. dieser AGB an Braindata übergeben wurden oder die von ihm in die Website oder das CMS eingefplegt wurden. Der Kunde kann von Braindata jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens Braindata besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. D. Gewährleistung und Haftung Die Gewährleistungsbedingungen von Braindata unterscheiden die Gewährleistung für Leistungen, welche im Rahmen eines Vertrages zur Website-Erstellung erbracht wurden und die Gewährleistung im Rahmen des Hostings der Website. Die Gewährleistung erfährt Erweiterung durch die Betimmungen des Service und Support. I. Gewährleistung im Rahmen der Website-Erstellung 1. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Version der Website, welche im Zeitpunkt der Abnahme dem Kunden übergeben wurde. Es gilt die Mängelgewährleistung nach deutschem Recht (Werklieferungsvertragsrecht) bezüglich dieser Version. Zu Aktualisierungen der Website ist Braindata nur verpflichtet, wenn ein gesonderter Auftrag dazu gegen zusätzliche Vergütung vom Kunden erteilt wird. Dies gilt auch für das Impressum. 2. Wird die Website auf einen externen Server übertragen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Kunde versucht in den Quellcode einzugreifen oder in sonstiger Weise unsachgemäßen oder vertraglich nicht genehmigten Zugriff auf die Website zu nehmen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, Braindata Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter detaillierter Beschreibung anzuzeigen. 5. Braindata wird Mängel beseitigen, die der Kunde vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich geltend gemacht hat. 6. Bei Unmöglichkeit der Nachbesserung kann der Kunde Wandelung oder Minderung verlangen. Die Wandelung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der Website nur unerheblich mindert. II. Gewährleistung im Rahmen des Hostings 1. Für das Hosting der Website gelten die Bestimmungen über den Mietvertrag gemäß den 535 ff. BGB entsprechend, soweit nicht unter Abschnitt B dieser AGB ein anderes vereinbart ist. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß 536a, 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, Braindata Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter

5 detaillierter Beschreibung anzuzeigen. 3. Besteht ein Hostingvertrag und ist Braindata zur Mängelbeseitigung im Rahmen der Website-Erstellung verpflichtet, so sind die Mängel an der vertragsgegenständlichen Software unverzüglich zu beheben. Bei der Mängelbehebung hat Braindata darauf zu achten, dass keine Unterbrechung der Verbindung zwischen seinen Servern und dem Kunden eintritt. III. Haftungsausschluss 1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Braindata nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Braindata auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Braindata gilt. 2. Braindata übernimmt keine Haftung für die Inhalte der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien. Baindata geht davon aus, dass der Kunde die überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat. 3. Braindata haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen. 4. Braindata übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Website. 5. Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungs-Software für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, welche die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser haben ebenfalls zum Teil unterschiedliche Darstellungsarten. Braindata übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Website mit allen Browsern identisch dargestellt wird. 6. Die Website wird auf die heutige, standartmässige Grösse von 1024 x 768 Pixel optimiert und für die Betrachtung im Internetexplorer Version 7 und höher und Firefox Version 2 und höher ausgerichtet. Aufgrund anderer Bildschirmauflösungen und Browserversionen können leichte Abweichungen in der Betrachtung der Website entstehen. 7. Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, die einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wurden, übernimmt Braindata keine Haftung. 8. Bei Ereignissen höherer Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, unverschuldeter Strom- oder Telefonanlagenausfall, unverschuldeter Ausfall von Netzwerkverbindungen, Ausfälle im Internet, Serverausfälle, Krankheit oder ähnliche vergleichbare Umstände, die von keiner Partei zu vertreten sind, haftet keine Partei der anderen für eine dadurch entstandene Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung. IV. Eigene Haftung des Kunden 1. Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nicht bei Mängeln, die mittelbar oder unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen des Kunden zurückgehen. Dasselbe gilt für Mängel, die aus einer nicht vereinbarungsgemäßen Veränderung, Bearbeitung oder Nutzung der Website, insbesondere Eingriffe am Quelltext, durch den Kunden oder eines Dritten herrühren, es sei denn der Kunde weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommene Veränderung, Bearbeitung oder vertragswidrige Nutzung verursacht wurden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind auch Mängel, die auf falsche Informationen oder fehlerhafte, nicht rechtzeitige oder unterbliebene Mitwirkungshandlungen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind. 2. Zugangsdaten (Benutzernamen und Kennwörter), die dem geschützten Datenzugriff durch den Kunden dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die von Braindata eingerichteten Zugänge zu der Website des Kunden zu verhindern und die von Braindata mitgeteilten oder eigens eingerichteten Passwörter geheim zu halten. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. 3. Der Kunde ist selbst verantwortlich für Inhalte, die er in die Website einbindet oder eingebunden haben möchte. V. Service und Support 1. Braindata gewährleistet die Erreichbarkeit seine Erreichbarkeit in dem vertraglich vereinbarten Rahmen. 2. Service- und Supportleistungen betreffen nicht die Weiterentwicklung der Website in einem über die gemäß 3. dargestellten Weiterentwicklungen hinaus. Insbesondere dienen Service- und Supportleistungen daher dazu, dem Kunden die Arbeit mit dem CMS zu erleichtern, Funktionsweisen zu erklären und vom Kunden verschuldete Fehler - ihre Behebbarkeit vorausgesetzt schnell und unbürokratisch im vertraglich vereinbarten (zeitlichen) Umfang zu übernehmen. 3. Wird ein Vertrag über Service und Support geschlossen, so wird Braindata Weiterentwicklungen, die sich auf Module des CMS Brainwork beziehen, welche in die Website des Kunden implementiert sind, dem Kunden innerhalb von 2 Wochen nach Erstellung der Funktion zur Verfügung stellen. Dies gilt allerdings nur und erst dann, wenn die Testphase für die Änderungen und Ergänzungen abgeschlossen ist und der Braindata die Software in der geänderten bzw. ergänzten Fassung am Markt anbietet. Braindata gewährleistet insoweit

6 die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Website des Kunden. Eine Verlängerung der vertraglichen Gewährleistung tritt durch die Implementierung neuer Funktionen nicht ein. E. Vergütungen Nachfolgende Regelungen dienen der Zahlungsabwicklung mit Braindata, sowie der Bestimmung von Leistungen, welche in vereinbarten Vergütungen inbegriffen sind und solcher, die vom Kunden extra vergütet werden müssen. Der Stundensatz für zusätzliche Vergütungen liegt bei EUR 75 zzgl. Mehrwertsteuer. I. Vertragliche Vergütungen 1. Die Höhe der Vergütung, welche vom Kunden an Braindata zu zahlen ist, ergibt sich bei der Website- Erstellung aus dem Angebot, welches dem Vertrag zu Grunde gelegt wird. Die Fälligkeit der Vergütung wird bei Auftragserteilung mit dem Kunden vereinbart. 2. Höhe und Fälligkeit der Vergütung für Hosting, Service und Support bestimmt sich nach dem entsprechenden Vertrag. 3. III. dieses Abschnitts ist zu beachten. II. Eigentumsvorbehalt Sämtliche von Braindata erstellten Inhalte der Website, sowie sämtliche Rechte an den Inhalten, der Website und dem CMS verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten im Auftrag genannten fälligen Vergütung im Eigentum von Braindata. Sämtliche eingeräumte Nutzungsrechte und abgelieferte Inhalte werden von Braindata vor der vollständigen Bezahlung lediglich zur Durchführung des vorliegenden Vertrages an den Kunden übertragen. III. Vergütungspflichtige Leistungen 1. Braindata wird den Kunden vor Aufnahme einer zusätzlichen kostenpflichtigen Tätigkeit stets in Textform informieren. Der Kunde kann die Aufnahme einer solchen Tätigkeit verweigern, hat sich jedoch die dadurch entstehenden Konsequenzen für die weitere Durchführbarkeit eines Projekts anrechnen zu lassen. 2. Aktualisierungen, welche keinen Eingriff in den Quellcode erfordern, können und sollen nach Abnahme durch den Kunden vorgenommen werden. Änderungen des Quellcodes und des Funktionsumfangs der Website sind nur durch Braindata möglich und sind einzelvertraglich zu vereinbaren und zu vergüten, soweit nicht ein Anderes bestimmt ist. 3. Die Erstellung einer umfangreicheren Website oder die Implementierung von Funktionen, welche nicht in dem Angebot aufgeführt sind, ist vom Kunden grundsätzlich zusätzlich zu vergüten. 4. Im Rahmen der Website-Erstellung sind Änderungen von zweiten Entwürfen, die über das normale Maß hinausgehen, zusätzlich auf Stundenbasis zu vergüten. Dasselbe gilt für Änderungen, die durch die verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden (Lieferung der benötigten Inhalte und Informationen) erforderlich werden. 5. Im Rahmen der Website-Erstellung können Änderungen am Design nach Abschluss der Designphase nur noch in einem Rahmen vorgenommen werden, der die Struktur der Website und ihre grundsätzliche Gestaltung nicht verändert. Darüber hinaus gehende Änderungen sind kostenpflichtig auf Basis eines Stundensatzes zu vergüten. 4. Eine Abweichung von bis zu 15 % der im Kostenvoranschlag angegeben Vergütung aufgrund eines etwaigen Mehraufwandes gilt vom Kunden als genehmigt. 5. Änderungen des Funktionsumfangs der Website sowie Aktualisierungen nach Abnahme sind vom Kunden zu vergüten. F. Sonstiges I. Subunternehmer Braindata ist befugt, die Vertragsleistungen oder Teile davon durch Subunternehmer und / oder Dritte erbringen zu lassen. Braindata wird Dritte und Subunternehmer auf die Einhaltung der vertraglichen Vorschriften verpflichten. II. Datenschutz Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen - insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) - sind Braindata bekannt. Braindata wird die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes in ihrer jeweils geltenden Fassung einhalten. Mitarbeiter von Braindata werden nur dann Kenntnis von den Zugangsdaten oder Zugriff auf von dem Kunden gespeicherte Daten erhalten, wenn dies zur Durchführung dieses Vertrages zwingend notwendig ist. III. Geheimhaltung 1. Braindata und der Kunde sind verpflichtet, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung

7 und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Parteien erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist die jeweilige Vertragspartei verpflichtet, den anderen Vertragspartner vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten. 2. Die Parteien verpflichten sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern eine mit vorstehendem Absatz 1 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren. IV. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. V. Sonstige Bestimmungen 1. Änderungen der vorliegenden Bestimmungen bedürfen, soweit nicht ein Anderes bestimmt ist, der Schriftform. Gleiches gilt für die Abbedingung der Schriftform. 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. 3. Auf vertragliche Verhältnisse zwischen den Parteien findet ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 4. Als Gerichtsstand wird Essen, Deutschland, vereinbart. Essen, den _

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