den amtlichen Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung vom (VkBI. S. 259)

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1 VkBI. Amtlicher Teil 271 Heft hörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von Ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten. Prozessbevollmächtigte können auch Diplom-Juristen sein, die nach dem zum Richter, Staatsanwalt oder Notar ernannt, im höheren Verwaltungsdienst beschäftigt oder als Rechtsanwalt zuge wurden. Ein als Bevollmächtigter zugeer Beteiligter kann sich selbst vertreten. Die Bezieher des Verkehrsblattes erhalten vom Verkehrsblatt-Verlag unter Angabe der vollständigen Abonnenten- Nummer auf Anforderung ein Exemplar der Prüfungsrichtlinie (Dokument-Nr. B 3219) kostenlos. :. Renate Bartelt-Lehrfeld (VkBI 2012 S. 271) München, den 30. März 2012 Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München Dr. Gronemeyer Nr. 78 Änderung des nkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung vom (VkBI. S. 29) (VkBI 2012 S. 270) Bonn, 0. April 2012 LA 21/732./20-01/ Nr.77 Neufassung der Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Prüfungsrichtlinie) vom (VkBI. S. 130); Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein; Auslegungshilfe zu den Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge Bonn, 03. April 2012 LA 21/732./20-01/ Im Einvernehmen mit den für das Fahrerlaubniswesen zuständigen obersten Landesbehörden gebe ich die neu gefasste Prüfungsrichtlinie mit 1 Anlagen und die Auslegungshilfe zu den Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge bekannt. Diese Prüfungsrichtlinie ersetzt die bisherige Prüfungsrichtlinie vom (VkBI. S. 130). Die Anwendung erfolgt ab Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 07. Januar 2011 (BGBI. I S. 3) wurden die grundlegenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein in deutsches Recht umgesetzt. Neu zu regeln waren insbesondere die Aufgaben für die neuen K A2 und AM. Die Arbeitsgruppe Theoretische Prüfung" des VdTÜV hat den amtlichen nkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung überarbeitet. Mit dieser Änderung werden insbesondere die in den Vorbemerkungen erwähnten Mutterfragen in der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung eingeführt. Darüber hinaus werden aufgrund redaktioneller Änderungen n gestrichen und neu aufgenommen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden redaktionell überarbeitete n als neue mit neuer Nummer in den nkatalog aufgenommen. Die Ausgangsfrage wird gestrichen. Dabei wird wie folgt verfahren: Die ersetzt die Die ersetzt die Die ersetzt die B. Die M ersetzt die B. Die M ersetzt die B. Die M ersetzt die B. Die M ersetzt die B. Die M ersetzt die B. Die M ersetzt die B. Die M ersetzt die B. Die M ersetzt die B. Die ersetzt die Die ersetzt die Die ersetzt die Die ersetzt die B. Die ersetzt die Die M ersetzt die B. Die M ersetzt die B. Die M ersetzt die B. Die M ersetzt die B. Die M ersetzt die B.

2 Heft VkBI. Amtlicher Teil Die neuen n kommen ab dem zum Einsatz. Nachstehend gebe ich die Änderungen des nkatalogs im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt. Änderungen des nkatalogs Renate Bartelt-Lehrfeld 1. Folgende n werden gestrichen: B B B B B B B B B B B B B B ; B Folgende n werden neu aufgenommen: ^ (Hinweis: = richtige ; = falsche ) Wodurch kann eine gefährliche Situation entstehen? Feillerpunkte G M M Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen? Ablenkung Unaufmerksamkeit Müdigkeit Personen überqueren vor dem Bus die Straße Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen Der Bus fährt plötzlich rückwärts Mit welchen Gefahren müssen Sie rechnen? mmmr * [Der Junge] auf dem Fahrrad wird auf die Fahrbahn fahren. auf dem Radweg weiterfahren. stehen bleiben. Wie verhalten Sie sich? Durch liegen gebliebene Fahrzeuge Durch nicht angepasste Geschwindigkeit 0 Durch eingeschaltete Beleuchtung am Tage Kinder beobachten bremsbereit sein mit unveränderter Geschwindigkeit weiterfahren

3 VkBI. Amtlich er Teil 273 Heft M M Wie müssen Sie sich verhalten? mm M Die Radfahrerin vor mir wird - nach links abbiegen - auf die andere Straßenseite fahren - mich beim Weiterfahren nicht beeinträchtigen Mit welchen Gefahren müssen Sie rechnen? M sofort auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen bremsbereit bleiben mit unverminderter Geschwindigkeit vorbeifahren Worauf müssen Sie sich einstellen? M die Kinder ver die Fahrbahn nicht rechtzeitig einzelne Kinder kehren wieder um alle Kinder warten auf dem Gehweg Wie sollten Sie sich verhalten? M Auf querende Fußgänger Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeug das unachtsame Öffnen von Fahrzeugtüren auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen bremsbereit bleiben unvermindert weiterfahren Dass Fußgänger die Fahrbahn überqueren. Kinder zwischen den Fahrzeugen auf die Fahrbahn treten. sich auf Kopfsteinpflaster der Bremsweg verkürzt.

4 Heft VkBI. Amtlicher Teil Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen? Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen Dass Radfahrer unaufmerksam sind Dass alle Erwachsene sich verkehrsgerecht verhalten M Wie verhalten Sie sich in dieser Situation? C C In einem Wohngebiet rollt ein Ball vor Ihr Fahrzeug. Wie müssen Sie reagieren? Bremsen 0 Weiterfahren 0 Ausweichen Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten? Langsamer fahren und bremsbereit sein 0 Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern 0 Hupen und weiterfahren M Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren An der Sichtlinie anhalten An der Haltlinie anhalten G Womit müssen Sie hier rechnen? Ich lasse den [grünen Pkw] durchfahren Ich biege vor dem [grünen Pkw] links ab Ich muss den [roten Pkw] vorbei ' 0.---'J Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen Dass sich Ampeln von den bunten Lichtreklamen kaum abheben M o o Welche Kraftfahrzeuge müssen auf Landstraßen möglichst den befestigten Seitenstreifen benutzen? Langsam fahrende landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen Mofas 0 Kleinkrafträder Ich muss den Radfahrer durchfahren Ich darf vor dem [Motorrad] fahren Der Radfahrer muss mich vorbei

5 VkBI. Amtlicher Teil 27 Heft Fehlerpunl<te M Welches Verhalten Ist richtig? Diese Richtlinien gelten für Nachbehandlungs-Ausrüstung für Ölfilteranlagen, die der Entschließung MEPC.60(33) entsprechen und dienen dazu, die Möglichkeiten zur Behandlung von emulgiertem Öl zu verbessern. Sie werden nachstehend veröffentlicht. Bonn, den 28. März 2012 WS 2/627.3/1 ' - Katharina Schmidt Entschließung MEPC.20(62) M (VkBI 2012 S. 271) Ich muss - den Radfahrer durchfahren - den [Bus] durchfahren - zunächst an der Haltlinie anhalten Wasserstraßen, Schifffahrt Nr. 79 Ich muss das Motorrad durchfahren Ich muss den [blauen Pkw] durchfahren Ich darf vor dem [blauen Pkw] fahren Richtlinien und Spezifikationen von 2011 für Zusatzausrüstung zur Modernisierung von Ölfilteranlagen, die der Entschließung MEPC.60(33) entsprechen Am 1. Juli 2011 hat der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrts-rganisation mit der Entschließung MEPC.20(62) die Richtlinien und Spezifikationen von 2011 für Zusatzausrüstung zur Modernisierung von Ölfilteranlagen, die der Entschließung MEPC.60(33) entsprechen" verabschiedet. angenommen am 1. Juli 2011 Richtlinien und Spezifikationen von 2011 für Zusatzausrüstung zur Modernisierung von Ölfilteranlagen, die der Entschließung MEPC.60(33) entsprechen Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt - gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-rganisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses; im Hinblick auf die am 18. Juli 2003 angenommene Entschließung MEPC.107(9), mit der der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt auf seiner neunundvierzigsten Tagung die vorliegenden revidierten Richtlinien und Spezifikationen für Ausrüstung zur Verhütung der Meeresverschmutzung für Maschinenraumbilgen von Schiffen angenommen sowie alle Regierungen aufgefordert hat, diese Richtlinien und Spezifikationen anzunehmen und im größtmöglichen von ihnen als zumutbar und durchführbar angesehenen Umfang anzuwenden und der rganisation die Ergebnisse dieser Anwendung zu berichten; ferner im Hinblick auf die Bestimmungen der Anlage I Regel 1 Absatz 6 des Internationalen Übereinkommens von 1973 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen (MARPL), in dem auf die oben genannten revidierten Richtlinien und Spezifikationen Bezug genommen wird; nach Prüfung der vom Unterausschuss Bau und Ausrüstung erarbeiteten Richtlinien und Spezifikationen für Zusatzausrüstung zur Modernisierung von Ölfilteranlagen, die der Entschließung MEPC.60(33) entsprechen, auf seiner zweiundsechzigsten Tagung - 1. beschließt die Richtlinien und Spezifikationen von 2011 über Zusatzausrüstung zur Modernisierung von Ölfilteranlagen, die der Entschließung MEPC.60(33) entsprechen; 2. fordert die Regierungen auf, a) die Richtlinien und Spezifikationen zu prüfen und ihre Anwendung zu fördern, damit die auf freiwilliger Basis an Bord von Schiffen eingebaute Zusatzausrüstung zur Modernisierung bestehender Ölfilteranlagen, die der mit Entschließung

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