Gesetzliche Änderungen. Im Überblick
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- Daniela Kuntz
- vor 8 Jahren
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1 Gesetzliche Änderungen Im Überblick LVW / TÜV Thüringen
2 INHALT Wegfall AU Plakette Fahrradbeleuchtung Begleitetes Fahren mit 17 Winterreifenverordnung Tagfahrlicht Umweltzonen Kennzeichenmitnahme Auslandsbußgelder
3 2010 Wegfall der AU-Plakette Die AU-Plakette ist zum entfallen. Die Abgasuntersuchung ist künftig ein Bestandteil der Hauptuntersuchung
4 Neu 2011 Fahrradbeleuchtung Derzeit braucht jedes Fahrrad (außer Rennräder) zwingend einen Dynamo (eine Lichtmaschine mit einer Nennleistung von mindestens 3 W, deren Nennspannung 6 V beträgt (eine Batterie darf zusätzlich verwendet werden)) 2011 soll der Batteriebetrieb allein reichen.
5 Begleitetes Fahren ab 17 ab Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" (BF17) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten "verkehrszuverlässigen" Person geführt werden darf. Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer des Pkw. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein Laienfahrlehrer, sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen.
6 Begleitetes Fahren ab 17 ab Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person: das 30. Lebensjahr vollendet haben, - mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein, darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein und - die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.
7 Begleitetes Fahren ab 17 ab Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.
8 Winterreifenverordnung seit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht (z.b. von Oktober bis April) wird es nicht geben. Die Wetterverhältnisse in Deutschland sind dafür zu unterschiedlich.
9 Winterreifenverordnung seit Die Vorschrift stellt klar, dass ausschließlich das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben ist. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
10 Winterreifenverordnung seit Auch Motorräder sind Kraftfahrzeuge im Sinne der Vorschrift. Verfügen Motorräder nicht über Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen, dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als Pkw-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.
11 Winterreifenverordnung seit Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet. Höhere Bußgelder sollen Einhaltung der Vorschriften garantieren Nach einer aktuellen DEKRA-Umfrage sind neun von zehn deutschen Autofahrern für eine Winterreifenpflicht. 93 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus. Nach ihrem derzeitigen Verhalten gefragt, gaben 85 Prozent der Autofahrer an, ab Herbst grundsätzlich mit Winterreifen zu fahren. 11 Prozent der Autofahrer bevorzugen Ganzjahresreifen. Eine Umfrage der Bild am Sonntag ergab, dass fast neun von zehn Deutschen höhere Bußgelder für Reifensünder begrüßen. 87 Prozent befürworten demnach die Verdoppelung der Bußgelder von 20 auf 40 Euro (ein Punkt inklusive).
12 Tagfahrlicht ab dem Für neue Modelle ist die Ausrüstung mit Tagfahrlicht ab Februar 2011 Pflicht. Neue Automodelle, die nach dem 7.Februar 2011 eine Typzulassung erhalten, müssen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein.
13 Tagfahrlicht ab dem Mit der Einführung der Lichtpflicht für Tagesfahrten setzt Deutschland eine Vorgabe der EU um. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind davon aber nicht betroffen. Die Leuchten müssen dort nicht nachgerüstet werden. Wer sich trotzdem dafür entscheidet, sollte den Einbau möglichst einer Werkstatt überlassen. Denn Einbaufehler können dazu führen, dass die Betriebserlaubnis für ein Auto erlischt und der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist.
14 Umweltzonen Es kommt zu einen Verschärfung der Einfahrtverbote in verschiedene Umweltzonen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen
15 Kennzeichenmitnahme ab Die Thüringer Autofahrer können vom 01. März 2011 an bei einem Wohnortwechsel innerhalb des Freistaats ihr bisheriges KFZ-Kennzeichen mitnehmen. Allerdings müssen die Thüringer KFZ-Halter bei der neuen Zulassungsstelle wie bisher eine Zulassungsbescheinigung für den neuen Wohnort beantragen. Die Mitteilungspflicht hinsichtlich der Änderung der Anschrift und die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung sind in der Thüringer Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt.
16 Auslandsbußgelder Bußgelder für im Ausland verursachte Verkehrsvergehen werden jetzt auch in Deutschland fällig.
17 Bußgelder im Ausland (Auswahl) Belgien: - Alkohol am Steuer: ab 140 Euro - über 50 km/h zu schnell: ab 250 Euro - Rotlichtverstoß: ab 150 Euro - Überholverstoß: ab 150 Euro - Handy am Steuer: ab 100 Euro Bulgarien: - Alkohol am Steuer: ab 200 Euro - über 50 km/h zu schnell: ab 20 Euro - Rotlichtverstoß: ab 30 Euro - Überholverstoß: ab 40 Euro - Handy am Steuer: ab 15 Euro
18 Bußgelder im Ausland (Auswahl) Dänemark: - Alkohol am Steuer: bis 1 Nettomonatsverdienst - über 50 km/h zu schnell: ab 300 Euro - Rotlichtverstoß: Euro - Überholverstoß: 140 Euro - Handy am Steuer: 70 Euro Tschechien: - Alkohol am Steuer: ab 970 Euro - über 50 km/h zu schnell: ab 190 Euro - Rotlichtverstoß: ab 100 Euro - Überholverstoß: ab 195 Euro - Handy am Steuer: ab 40 Euro
19 Bußgelder im Ausland (Auswahl) Finnland: - Alkohol am Steuer: ab 15 Tagessätze - über 50 km/h zu schnell: ab 115 Euro - Rotlichtverstoß: ab 8 Tagessätze - Überholverstoß: ab 5 Tagessätze - Handy am Steuer: bis 80 Euro Frankreich: - Alkohol am Steuer: ab 135 Euro - über 50 km/h zu schnell: Euro - Rotlichtverstoß: ab 90 Euro - Überholverstoß: ab 90 Euro - Handy am Steuer: ab 35 Euro
20 Bußgelder im Ausland (Auswahl) Großbritannien: - Alkohol am Steuer: bis Euro - über 50 km/h zu schnell: bis Euro - Rotlichtverstoß: ab 100 Euro - Überholverstoß: ab 120 Euro - Handy am Steuer: ab 65 Euro Italien: - Alkohol am Steuer: ab 540 Euro - über 50 km/h zu schnell: ab 390 Euro - Rotlichtverstoß: ab 155 Euro - Überholverstoß: ab 75 Euro - Handy am Steuer: ab 155 Euro
21 Bußgelder im Ausland (Auswahl) Niederlande: - Alkohol am Steuer: ab 250 Euro - über 50 km/h zu schnell: ab 400 Euro - Rotlichtverstoß: 150 Euro - Überholverstoß: 150 Euro - Handy am Steuer: 150 Euro Österreich: - Alkohol am Steuer: ab 300 Euro - über 50 km/h zu schnell: bis Euro - Rotlichtverstoß: ab 70 Euro - Überholverstoß: ab 70 Euro - Handy am Steuer: ab 50 Euro
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