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1 Unternehmensgruppe AWB Die AWB Ein starker Partner AWB Business Breakfast Trade Compliance im Außenwirtschaftsrecht München, 21. Juli 2014 Andreas Beckmann, Dipl. Finanzwirt Geschäftsführer

2 Themen im Außenhandel Verbote und Beschränkungen Anti-Dumping-Regeln Außenhandelsstatistikgesetz Markenrecht / Produktpiraterie Länder/Personen Exportkontrolle Vorschriften des Empfangs- und Lieferlandes Außenhandel betrifft sämtliche Bereiche des Unternehmens Zollrecht der EU EDV / ATLAS Sicherheitskonzepte AEO Bekannter Versender reglementierter Beauftragter Bewilligungen / Vereinfachungen Zollverfahren / Ausfuhrverfahren Vereinfachungen Kapital-/Zahlungsverkehr Lieferbedingungen Incoterms Warenursprung / Präferenzen Vereinfachungen Umsatzsteuergesetz AWB I Business Breakfast I 21. Juli

3 Risiken der Zoll- / Exportkontroll- und VAT-Abteilungen Risiko nach aufgetretenen Fehlern in der Zoll-/Export-/VAT-Abwicklung Verlust von Bewilligungen und Status (Verfahrensstabilität) Folge: Zeitverzögerung Folge: Lieferverpflichtungen verletzt Folge: Kundenunzufriedenheit Folge: Regress Verstoß gegen Zoll- und Ausfuhrvorschriften / Umsatzsteuer Folge: Einfuhrabgaben-/Umsatzsteuerhinterziehung Folge: Bußgeld, erhöhte Bürgschaften (bei Versandverfahren) Folge: Bonitäts- und Vertrauenskorrektur nachträglich erforderlich Folge: Unzuverlässigkeit Haftungsrisiken Zollbeauftragte/-r? Umsatzsteuerebauftragter Gesamtverantwortliche/-r Zoll? Exportkontrollbeauftragte/-r und Ausfuhrverantwortliche/-r? Unternehmen? Langfristige Risiken Imageverlust Marktverlust AWB I Business Breakfast I 21. Juli

4 Risikomanagement der Wirtschaftsbeteiligten Bewertung von Risiken Auswirkung Zollschuldentstehung Sanktionen Verlust von Bewilligungen schlechtes Ranking Höhere Prüfungsdichte Eintrittswahrscheinlichkeit Organisation Kenntnisstand AWB I Business Breakfast I 21. Juli

5 Risikomanagement der Wirtschaftsbeteiligten Risikomatrix AWB I Business Breakfast I 21. Juli

6 Anforderungen an ein IKS durch den Gesetzgeber Mögliche Folgen von Non-Compliance im Bereich Zoll Strafrecht 153 GewO 130,30 OWiG Verlust zollrechtlicher Bewilligungen Verlust Reputation / Marktchancen Unternehmen Geschäftsführung Steuerabteilung Abteilung Verantwortliche 29a OwiG Verfall AWB I Business Breakfast I 21. Juli

7 Anforderungen an ein IKS durch die Rechtsprechung BayObLG, Az. 3ObOWi 51/2001, 3 ObOWi 51/01 Leitsätze: 1. Der Unternehmer kann sich seiner Überwachungspflicht gemäß 130 OWiG Abs. 1 nicht dadurch vollständig entziehen, dass er in seinem Betrieb eine Aufsichtsperson mit der Überwachung der Beschäftigten beauftragt. 2. Kennt oder versteht der Betriebsinhaber wesentliche für seinen Geschäftsbereich geltende Bestimmungen nicht, so muss er sich zur Erfüllung seiner Überwachungspflicht entweder die für die Überwachungsaufgabe erforderlichen Kenntnisse verschaffen, um seiner Pflicht selbst nachkommen zu können, oder er hat ein innerbetriebliches Kontrollsystem zu organisieren, das er extern, etwa durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, überwachen lässt. AWB I Business Breakfast I 21. Juli

8 Anforderungen an ein IKS durch die Rechtsprechung LG München I, 5. Kammer für Handelssachen, Urteil vom , Az. 5HK O 1387 Leitsätze: 1. Im Rahmen seiner Legalitätspflicht hat ein Vorstandsmitglied dafür Sorge zu tragen, dass unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverstöße erfolgen. 2. Seiner Organisationspflicht genügt ein Vorstandsmitglied bei entsprechender Gefährdungslage nur dann, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance- Organisation einrichtet. 3. Entscheidend für den Umfang im Einzelnen sind dabei Art, Größe und Organisation des Unternehmens, die zu beachtenden Vorschriften, die geografische Präsenz wie auch Verdachtsfälle aus der Vergangenheit. 4. Die Einhaltung des Legalitätsprinzips und demgemäß die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems gehört zur Gesamtverantwortung des Vorstands. 5. Die Verpflichtung zur Schaffung eines funktionierenden Compliance-Systems wie auch zur Überwachung von dessen Effizienz trifft den Gesamtvorstand. 6. Liegt die Pflichtverletzung eines Vorstandsmitglieds in einem Unterlassen, beginnt die Verjährung im Falle der Nachholbarkeit der unterlassenen Handlung nicht schon dann, wenn die Verhinderungshandlung spätestens hätte erfolgen müssen, sondern erst dann, wenn die Nachholbarkeit endet. AWB I Business Breakfast I 21. Juli

9 Anfoderung an eine IKS durch die Zollverwaltung Änderung Dienstvorschrift AEO Absatz 245a Der Antragsteller hat anzugeben, welche internen Kontrollsysteme vorhanden sind, die eine wirksame Überwachung und Prüfung der Warenbewegungen gewährleisten sowie geeignet sind illegale bzw. nicht ordnungsgemäße Geschäfte zu erkennen (Embargos, VuB- Vorschriften). Es sind die für die Überwachung verantwortlichen Personen zu benennen (Artikel 14i Buchstabe d) ZK-DVO). Das interne Kontrollsystem ist i.d.r. eng mit den Verfahren für die Bearbeitung von Lizenzen und Genehmigungen (Artikel 14i Buchstabe e) ZK-DVO) sowie mit den Meldewegen bei Unregelmäßigkeiten (Artikel 14i Buchstabe g) ZK-DVO) verbunden. AWB I Business Breakfast I 21. Juli

10 Implementierung eines IKS Elemente einer Trade Compliance Struktur 1. Code of Conduct / Guideline 5. Training 2. Organisation / Verantwortlichkeiten 4. Kontrolle (Internes Kontrollsystem, Interne Audit/Revision) / Monitoring 3. Prozessbeschreibungen (RL / Verfahrensanweisung / Arbeitsanweisung) AWB I Business Breakfast I 21. Juli

11 Implementierung eines IKS Mögliche Vorgehensweise zur Implementierung eines IKS Step 1: Prozessvorbereitung, Fragebögen, Informationsaufnahme und Organisation Step 2: Interne / Externe Audits zur Informationsaufnahme und Einsichtnahme Step 3: Zoll- und Außenhandelsrechtliche Analyse der Informationen / Fakten / Auswertung der Struktur unter Risikogesichtspunkten Step 4: Bewertung sowie Steuerung der identifizierten Risiken Step 5: Darstellung der Ergebnisse, des Handlungs- und Schulungsbedarfs; Basierend darauf erfolgt die Entwicklung / Implementierung eines IKS AWB I Business Breakfast I 21. Juli

12 Implementierung eines IKS Arten der Kontrolle Ad hoc Wiederholbar Definiert Gemanagt Kontinuierlich Flexible Prüfung einzelner Sachverhalte Standardisierung: wiederholbare Durchführung erfolgreicher Analysen, stufenweise Integration der internen Prozesse, IT-Systeme und Arbeitsabläufe bis hin zur Automatisierung Strategische IKS- Management- Lösung: dauerhafte Kontrolle mit Alarmierung, Dokumentation und Eskalation AWB I Business Breakfast I 21. Juli

13 Implementierung eines IKS manuell oder IT-gestützt Kontrolle?.es kommt darauf an. Einsatz von EDV (ERP- System, Zollsoftware, etc.) Anzahl der Zollvorgänge und zollrelevanten Daten (Zollanmeldungen, Bewilligungen etc.) manuelle und/oder automatisierte Datenübertragung Einsatz von Zolldienstleistern fehlendes oder lückenhaftes Berechtigungskonzept (Veränderbarkeit von Daten) Möglichkeit und Anwendbarkeit von Workarounds (Rechnungen in Word/Excel, unterschiedliche Stammdatenlisten, etc.) AWB I Business Breakfast I 21. Juli

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Noch Fragen? Wir informieren Sie gerne weiter: AWB Steuerberatungsgesellschaft mbh AWB Wolffgang & Harksen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Königsstraße 46 I D Münster Tel: Fax: Mail: info@awb-international.de Web:

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