Universität Zürich Psychologisches Institut

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1 Universität Zürich Psychologisches Institut Vorbemerkungen Semesterprogramm APS, Bachelor- / Master- /Ph.D.- Studiengänge Studienordnung für das Fach Psychologie an der Universität Zürich (vom , gültig ab Wintersemester 2002/2003) Diese Studienordnung regelt den Einbezug der neuen Lehrstühle in das Fach Psychologie und entspricht sonst mit Ausnahme der Anpassungen an die neuen Bestimmungen übergeordneter Regelungen der bisherigen Studienordnung 2. Zur besseren Übersicht wurden die bisher in den «Allgemeinen Hinweisen» separat aufgeführten übergeordneten Regelungen in diese Fassung integriert und einige sprachliche Anpassungen vorgenommen. Die wichtigsten übergeordneten Regelungen sind auf der Webseite der Universität ( bzw. der Fakultät ( verfügbar. Wichtige Neuerungen und Änderungen werden jeweils im Semesterprogramm des Psychologischen Instituts auf der Webseite des Instituts ( mitgeteilt, wo sich auch spezifische Hinweise zu den Teilprüfungen des Grundstudiums und den Studienmodalitäten der einzelnen Abteilungen und Fachrichtungen finden. Im Hinblick auf die Einführung des Anrechnungspunktesystems mit Einbezug einer Bachelor-/Master-/PhD-Regelung wird eine neue, vollständig revidierte Studienordnung ausgearbeitet. 1 Das Studium der Psychologie Psychologie an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich kann als Haupt- oder Nebenfach studiert und mit dem Lizentiat beziehungsweise dem Doktorat abgeschlossen werden. 2 Zulassungsbedingungen Ausländische Studierende Voraussetzung für das Studium der Psychologie ist die Immatrikulation an der Universität Zürich. 3 Abgesehen von der formellen Zulassung zum Studium an der Universität Zürich besteht für das Psychologie-Studium eine Zulassungsbeschränkung für ausländische Studierende. Aufgrund der bei der Universität eingereichten Immatrikulationsunterlagen wird über die Aufnahme entschieden. In der Regel können nur Studierende aufgenommen werden, die einen Grundstudienabschluss (Vordiplom) an einer anderen Universität vorweisen können. Wenn die Bestätigung Aktualisiert am , , , , Die Studienordnung wurde auf das Wintersemester 1989/90 vollständig revidiert und am , und teilrevidiert. Die Zulassung zum Studium wird im «Reglement über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich» (RZS) geregelt.

2 Studienordnung Psychologie 2 eines Studienplatzes für das Psychologie-Studium vorliegt, können Studierende mit Vordiplom ein Gesuch um Grundstudienerlass beim Psychologischen Institut einreichen (siehe Abschnitt «Grundstudium»). Für das Studium der Psychologie werden keine Latein- oder Griechisch- Kenntnisse verlangt. 3 Psychologie als Hauptfachstudium Studiendauer Nebenfachwahl Das Hauptfachstudium der Psychologie gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium 4. Die Mindeststudiendauer beträgt acht volle Semester vor dem Lizentiat (Prüfungssemester nicht mitgerechnet). Erfahrungsgemäss ist aber bis zum Abschluss mit einer höheren Semesterzahl zu rechnen. Über die Anrechnung von Semestern, die an einer anderen Fakultät oder an einer anderen Hochschule absolviert wurden, entscheidet in jedem einzelnen Falle die Fakultät. 5 Studierende, die Psychologie als Hauptfach belegen, haben noch zwei Nebenfächer zu wählen. Sie treffen diese Wahl gemäss ihren Interessen und Berufsabsichten, wobei ihnen alle Fächer der Philosophischen Fakultät, ausgenommen alle Fachrichtungen der Psychologie, offen stehen. Einen entsprechenden Fächerkatalog enthält die «Prüfungsordnung über das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich». Die Anforderungen für ein Nebenfachstudium werden vom jeweiligen Fach festgelegt. Beim Dekanat der Philosophischen Fakultät kann auch ein Gesuch für ein Nebenfach aus dem Fächerkatalog einer anderen Fakultät gestellt werden; mehr als ein fakultätsfremdes Fach wird jedoch nicht zugelassen. Nicht als «fremde Fächer» gelten die an anderen Fakultäten angebotenen, aber prinzipiell als Prüfungsgebiet der Philosophischen Fakultät im Nebenfach anerkannten Fächer. 6 4 Grundstudium Inhalt des Grundstudiums Beginn des Grundstudiums Das Grundstudium stellt den ersten Studienabschnitt dar, in dem die Grundlagen und Gemeinsamkeiten aller psychologischen Fachrichtungen sowie Inhalte von allgemeinerem Interesse erarbeitet werden. Das Grundstudium soll eine Einführung in die verschiedenen Gebiete der wissenschaftlichen Psychologie vermitteln, zum Verständnis und zum Gebrauch des grundlegenden methodischen Wissens und Könnens befähigen sowie den Studierenden die Möglichkeit geben, die Vertiefungsrichtung ihres Hauptstudiums zu wählen. Das Grundstudium beginnt im Wintersemester mit der Immatrikulation für Psychologie als Hauptfach. Studierende, die sich im Sommersemester immatrikulieren, sind zu den Lehrveranstaltungen, die den Studienanfängern offen stehen, zugelassen, das Grundstudium kann indessen erst im Wintersemester aufgenommen werden «Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für Studierende an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich» 1, Absatz 1. «Prüfungsordnung über das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich» 3, Absatz 2 Massgebend ist die Liste in der «Prüfungsordnung über das Lizenziat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich» 6, Absatz B. Nebenfächer

3 Studienordnung Psychologie 3 Obligatorische Studienleistungen Das Programm des Grundstudiums besteht aus obligatorischen Studienleistungen 7, welche an den Teilprüfungen der Zwischenprüfung geprüft werden: 1. Studienjahr 1. Allgemeine Psychologie I 8 (2 Semester) 2. Allgemeine Psychologie II 9 (1 Semester) 3. Allgemeine Psychologie III 10 (1 Semester) 4. Sozialpsychologie 11 (2 Semester) 5. Statistische Methoden I und II (2 Semester) 6. Methodische Grundlagen der Testpsychologie (1 Semester) 2. Studienjahr 1. Entwicklungspsychologie (2 Semester) 2. Persönlichkeitspsychologie 12 (1 Semester) 3. Psychische Störungen (1 Semester) 4. Biopsychologie I (1 Semester) 5. Biopsychologie II (1 Semester) 6. Methodenpropädeutikum (6 Wochenstunden in 2 Semestern) Das Grundstudium dauert vier Semester und wird mit der 2. Teilprüfung der Zwischenprüfung abgeschlossen. Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teil- Methodenpropädeutikum im zweiten Studienjahr Neben dem in den beiden Teilprüfungen der Zwischenprüfung kontrollierten Stoffgebiet umfasst das Grundstudium im zweiten Studienjahr verschiedene Lehrveranstaltungen, die unter dem Titel «Methodenpropädeutikum» zusammengefasst sind. Diese Veranstaltungen werden von allen Fachrichtungen des Psychologischen Instituts angeboten und veranstaltungsintern kontrolliert. Mit Ausnahme einer für alle Fachrichtungen gemeinsamen «Einführung in SPSS» sollen die Lehrveranstaltungen des Methodenpropädeutikums in derjenigen Fachrichtung belegt werden, in der voraussichtlich das Vertiefungsstudium absolviert wird. Für den Abschluss des Grundstudiums und die Zulassung zum Hauptstudium ist die getroffene Wahl ohne Bedeutung, für den Eintritt in ein spezielles Vertiefungsprogramm indessen können die Fachrichtungen die Absolvierung ihres eigenen Methodenpropädeutikums verlangen. Ausgewählte Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums sind ab dem zweiten Studienjahr zugänglich es können dabei jedoch keine Leistungsnachweise erworben werden. 5 Zwischenprüfung Abschluss des Grundstudiums «Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für Studierende an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich», Anhang Hauptfach Psychologie, Abschnitt «Obligatorische Studienleistungen» Entspricht den Veranstaltungen «Denken» und «Gedächtnis» Entspricht der Veranstaltung «Motivation» Entspricht der Veranstaltung «Wahrnehmung» Entspricht den Veranstaltungen «Einführung in die Sozialpsychologie: Grundlagen» und «Einführung in die Sozialpsychologie: Ausgewählte Themenbereiche I+II» Entspricht der Veranstaltung «Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung»

4 Studienordnung Psychologie 4 Teilprüfungen Wiederholung prüfungen (je eine Teilprüfung nach dem ersten und dem zweiten Studienjahr) und beinhaltet die Anforderungen gemäss der «Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für Studierende an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (Anhang Psychologie)». Das Bestehen der 1. Teilprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur 2. Teilprüfung. Beide Teilprüfungen zusammen bilden die Zwischenprüfung. Das Bestehen der gesamten Zwischenprüfung, des Methodenpropädeutikums sowie der Nachweis von Versuchspersonenstunden sind Voraussetzungen für die Aufnahme in das Hauptstudium. Ist das Ergebnis einer Teilprüfung ungenügend, muss die Kandidatin oder der Kandidat die betreffende Teilprüfung spätestens am übernächsten Prüfungstermin wiederholen. Nicht bestandene Teilprüfungen können nur einmal wiederholt werden. Ist auch die Wiederholungsprüfung ungenügend oder tritt die Kandidatin oder der Kandidat ohne zwingenden Grund nicht spätestens am übernächsten Termin zur Wiederholungsprüfung an, so wird sie oder er im betreffenden Haupt- und Nebenfach endgültig abgewiesen. 13 Ein Recht zur Teilnahme an den Teilprüfungen der Zwischenprüfung besteht nur innerhalb der Grenzen einer bestehenden Prüfungspflicht. 6 Grundstudienerlass Prüfungen an anderen Universitäten können sofern sie eine ähnliche Breite wie das zürcherische Grundstudium aufweisen zu einem Grundstudienerlass führen. Ein diesbezügliches schriftliches Gesuch ist an die Grundstudienerlass-Kommission des Psychologischen Instituts, Zürichbergstr. 43, 8044 Zürich, zu richten. Im Gesuch ist der bisherige Studiengang und die Art der Vorstudien (Ort, Fach, Prüfungen) zu dokumentieren (mit Kopien allfälliger Zeugnisse). Termine für die Einreichung eines Antrages sind der 15. März und der 15. September. Grundstudienerlasse können sich auf Teilleistungen beziehen und mit Auflagen zur Absolvierung ergänzender Leistungen verbunden sein. 13 «Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für Studierende an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich» 11 und 12

5 Studienordnung Psychologie 5 7 Hauptstudium Abteilungen und Fachrichtungen Das Fach Psychologie ist zur Zeit in vier Abteilungen gegliedert. Jede dieser Abteilung umfasst mehrere Fachrichtungen gemäss folgender Übersicht: Abteilung Fachrichtung Lehrstuhl Allgemeine Psychologie (Kognition) W. Marx Allgemeine Allgemeine und Entwicklungspsychologie F. Wilkening Psychologie Allgemeine Psychologie (Motivationspsychologie) V. Brandstätter Gerontopsychologie M. Martin Angewandte Psychologie A. Freund 14 / U. Schallberger Angewandte Psychologische Methodenlehre R. Hirsig Psychologie Persönlichkeitspsychologie und Diagnostik W. Ruch Arbeits- und Organisationspsychologie M. Kleinmann Klinische Psychologie, Psychotherapie und Psychoanalyse B. Boothe Klinische Klinische Psychologie und Psychotherapie U. Ehlert Psychologie Neuropsychologie L. Jäncke Psychopathologie A. Maercker Sozialpsychologie H. Gutscher Sozialpsychologie Sozial- und Gesundheitspsychologie R. Hornung Sozial- und Wirtschaftspsychologie K. Jonas Gliederung des Hauptstudiums Jede Fachrichtung bietet auf ihre Art die Möglichkeit, ein fundiertes theoretisches wie auch methodisches Wissen auf mehreren Gebieten der Psychologie (im weiteren Sinne) zu erwerben. Das Studium soll die Fähigkeit ausbilden, psychologische Sachverhalte in wissenschaftlichen und sozialen Zusammenhängen zu verstehen und zu beurteilen sowie zur Lösung von Problemen mit den wissenschaftlichen Mitteln der Psychologie beizutragen. Das Hauptstudium besteht aus einem Vertiefungsprogramm (s. 8) in derjenigen Fachrichtung des Psychologischen Instituts, in der normalerweise die Lizentiatsarbeit eingereicht wird, und einem Ergänzungsprogramm (s. 9) in allen übrigen Abteilungen des Psychologischen Instituts. 8 Vertiefungsprogramm Studienordnungen der Fachrichtungen Jede Fachrichtung kann als Vertiefung gewählt werden. In dieser normalerweise wird auch die Lizentiatsarbeit verfasst. Falls die Lizentiatsarbeit im ersten Nebenfach verfasst wird, wird die Hausarbeit der Lizentiatsprüfung in der Vertiefungsrichtung geschrieben. Die Anforderungen für das Studium in der Vertiefung regeln die separaten Studienordnungen der einzelnen Fachrichtungen. 14 ab

6 Studienordnung Psychologie 6 9 Ergänzungsprogramm Richtlinien für das Ergänzungsprogramm Das Studienprogramm in der Ergänzung umfasst sechs Semesterwochenstunden aus dem Veranstaltungsangebot aller Abteilungen mit Ausnahme derjenigen, in der das Vertiefungsprogramm studiert wird (insgesamt 18 Semesterwochenstunden). Es werden regelmässig passende Veranstaltungen angeboten, die für das Ergänzungsprogramm angerechnet werden können. 15 Für die Anforderungen des Ergänzungsprogramms und die entsprechenden Prüfungsmodalitäten bestehen separate Richtlinien Praktika In Ergänzung zum Studium wird von allen Fachrichtungen die Absolvierung von Praktika verlangt. Über Art, Dauer und Anerkennungsmodalitäten der Praktika geben die Studienordnungen der Fachrichtungen Auskunft. In der Regel können Praktika erst im Hauptstudium absolviert und als solche anerkannt werden. 11 Lizentiatsprüfung Teile der Lizentiatsprüfung im Hauptfach Psychologie Frühestens nach acht absolvierten Hauptfach-Semestern kann das Studium mit dem Lizentiatsexamen unter der Voraussetzung abgeschlossen werden, dass die Anforderungen des Hauptstudiums erfüllt worden sind. Die Philosophische Fakultät verleiht bei erfolgreichem Bestehen der Lizentiatsprüfung den Titel «lic. phil.». Die Lizentiatsprüfung im Hauptfach Psychologie 17 besteht aus folgenden Teilprüfungen: I) Vertiefungsprogramm a) Lizentiatsarbeit b) 30 Min. mündliche Prüfung II) Ergänzungsprogramm: c) 30 Min. mündliche Prüfung d) 30 Min. mündliche Prüfung e) 4 Std. schriftliche Klausur Zusätzlich zu diesen Prüfungsleistungen im Hauptfach sind die Anforderungen der gewählten Nebenfächer zu erfüllen. In der Regel soll die Hausarbeit dem ersten Nebenfach entnommen sein Die speziell für die Ergänzung geeigneten Veranstaltungen sind jeweils im Semesterprogramm aufgeführt. «Richtlinien für das Ergänzungsprogramm im Rahmen des Hauptstudiums des Hauptfachs Psychologie» Massgebend ist die «Prüfungsordnung über das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich» 13 der «Prüfungsordnung über das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich»

7 Studienordnung Psychologie 7 Lizentiatsarbeit Anforderungen der Lizentiatsprüfung Die Lizentiatsarbeit als Bestandteil der Lizentiatsprüfung bildet die wichtigste schriftliche Studienleistung; in der Regel wird sie im Hauptfach erbracht. In ihr zeigen die Studierenden, dass sie ihr psychologisches und methodisches Wissen und Können unter Bezugnahme auf den aktuellen Stand der Wissenschaft auf ein psychologisches Problem in angemessener Weise anwenden und darüber Bericht erstatten können. Die Lizentiatsarbeit ist in der Regel innert neun Monaten zu verfassen und soll 100 Seiten (300'000 Zeichen) nicht überschreiten. 19 Im Zeugnis werden alle Noten der einzelnen Fachrichtungen getrennt aufgeführt. Die Prüfungsergebnisse werden durch die Noten 6 bis 1 festgestellt, 6 bedeutet die beste, 1 die geringste Leistung 20, halbe Noten sind zulässig. Die Lizentiatsprüfung ist bestanden, wenn die Lizentiatsarbeit mindestens die Note 4 erhalten hat, und wenn in den schriftlichen und mündlichen Prüfungen des Hauptfachs einerseits und der beiden Nebenfächer andererseits ein Notendurchschnitt von 4 erreicht und für kein Fach bzw. für kein Teilfach eine Note unter 3 erteilt worden ist. 21 Die Lizentiatsprüfung kann höchstens einmal wiederholt werden Psychologie als Nebenfach Falls ein anderes Hauptfach als Psychologie studiert wird, stehen folgende Nebenfächer aus dem Gebiet der Psychologie zur Wahl: Studienordnungen für das Nebenfach Grundstudium im Nebenfach Nebenfächer aus dem Gebiet der Psychologie Allgemeine Psychologie Angewandte Psychologie Sozialpsychologie Klinische Psychologie Neuropsychologie 23 Ein Nebenfachstudium umfasst in der Regel eine der in 7 genannten Abteilungen bzw. Fachrichtungen, welche für das Programm und die Anforderungen zuständig sind. Ein Nebenfachstudium besteht aus Grundstudium und Aufbaustudium. Alle Studierenden mit einem Hauptfach der Philosophischen oder einer anderen Fakultät, die eines der psychologischen Nebenfächer wählen, müssen das Grundstudium gemäss folgenden Anforderungen absolvieren: Im 1. Nebenfach ist das Programm des ersten Grundstudienjahres des Hauptfachs Psychologie einschliesslich der 1. Teilprüfung der Zwischenprüfung (als ganze) zu absolvieren. Im 2. Nebenfach sind die Fächer Allgemeine Psychologie I, Sozialpsychologie und Methodische Grundlagen der Testpsychologie im Rahmen der 1. Teilprüfung der Zwischenprüfung zu absolvieren , Abs. 1 «Prüfungsordnung über das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich» «Prüfungsordnung über das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich», 8 «Prüfungsordnung über das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich», 18 «Prüfungsordnung über das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich», 21 Darin teilweise integriert ist das seit längerem nicht mehr als eigenständiges Nebenfach angebotene Fach «Neurophysiologie»

8 Studienordnung Psychologie 8 In der Nebenfachrichtung Klinische Psychologie, Neuropsychologie und in der Fachrichtung Arbeits- und Organisationspsychologie wird sowohl im 1. als auch im 2. Nebenfach die ganze 1. und eine reduzierte 2. Teilprüfung der Zwischenprüfung verlangt. Ein Übertritt vom 1. Nebenfach in das Hauptfach Psychologie ist nur möglich, wenn die 1. Teilprüfung der Zwischenprüfung bestanden ist. Es ist im Prinzip möglich, sowohl das 1. als auch das 2. Nebenfach aus dem Gebiet der Psychologie zu wählen. 13 Psychologie als Zusatzstudium Anforderungen Zusatzprüfung Nach bestandenem Lizentiat kann eine Zusatzprüfung 24 in Psychologie abgelegt werden, sofern Psychologie nicht bereits Teilgebiet der Lizentiatsprüfung war. Das Zusatzstudium im Fach Psychologie besteht aus dem vollen Hauptfachstudium (Grundstudium sowie Hauptstudium mit Vertiefungsprogramm und Ergänzungsprogramm) gemäss der vorliegenden Studienordnung, wobei aber keine Lizentiatsarbeit verfasst wird und keine Nebenfächer belegt werden. Die Zusatzprüfung erfolgt gemäss den Bestimmungen zur Lizentiatsprüfung in der vorliegenden Studienordnung (s. 11), wobei die Hausarbeit in der Fachrichtung des Vertiefungsprogramms abgelegt wird. 14 Psychologie als Zweitstudium Erlass des zweiten Nebenfachs Ein Zweitstudium in Psychologie umfasst ein volles Hauptfachstudium. An Stelle der Prüfung im zweiten Nebenfach kann die Fakultät auf Gesuch hin ein bereits erworbenes Lizentiat oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss anrechnen. In diesem Fall können für die Prüfung im Hauptfach und im ersten Nebenfach nur fakultätseigene, im angerechneten Studienabschluss nicht enthaltene Fächer gewählt werden Doktorat 26 Nach einem Lizentiat oder einer Zusatzprüfung kann ein Doktorat erlangt werden. 27 Der Gegenstand der Dissertation kann jedem der beim Lizentiat oder einem Zusatzstudium geprüften fakultätseigenen Fächer entnommen sein. Über Ausnahmen entscheidet die Fakultät in jedem einzelnen Fall. 28 Die Fakultät verleiht nach Erfüllung aller Erfordernisse die Doktorwürde mit dem Doktortitel («Dr. phil.»). 16 Inkraftsetzung Diese Studienordnung tritt auf Beginn des Wintersemesters 2002/03 in Kraft «Prüfungsordnung über das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich», 22 «Prüfungsordnung über das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich», 7, Abs. 5 Massgebend ist die «Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät» «Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät» 4, Abs. 1ff. «Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät» 3, Abs. 2

9 Studienordnung Psychologie 9 Sie findet Anwendung auf alle Studierenden, die das Grundstudium im Wintersemester 2002/03 oder später aufgenommen haben. 17 Übergangsregelungen Zwischenprüfung Psychopathologie Das Reglement über die Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Psychologie vom 14. Juli 1992 wurde auf Beginn des Wintersemester 2001/02 aufgehoben. 29 Studierende mit Hauptfach Psychologie, die ihr Studium vor diesem Datum aufgenommen haben und die erste bzw. zweite Teilprüfung der Zwischenprüfung bereits einmal ohne Erfolg absolviert haben, legen die Wiederholungsprüfung nach alter Ordnung ab. Ansonsten gilt auch für sie ab Wintersemester 2001/02 die neue Prüfungsordnung. 30 Psychopathologie 31 kann für Haupt- und Nebenfachpsychologen mindestens bis zur Besetzung des entsprechenden Lehrstuhls und einer damit erfolgten Neuregelung weiterhin als Nebenfach studiert werden «Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für Studierende an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich», Übergangsbestimmungen «Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für Studierende an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich», 18 In der «Prüfungsordnung über das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich» gibt es keine Unterscheidung zwischen «Psychopathologie des Erwachsenenalters» und «Psychopathologie des Kindes- und Jugendalters».

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