Prozess: Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Studium und Forschung
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- Krista Fuchs
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1 Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Departement Erstmals beschlossen am durch die Hochschulleitung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften revidiert am revidiert am revidiert am revidiert am revidiert am revidiert am Beschluss (B) am: durch: HSL 1. Inkraftsetzung Seite 1 von 6
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008 und deren Änderung vom 8. November 2011 sowie in Ergänzung zur Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der ZHAW vom 1. Oktober 2008 beschliesst: 1 Modulaufbau Der Masterstudiengang wird gemäss nachfolgend beschriebenem Aufbau durchgeführt. 1. Semester Mo- dul- Grundlagen G10 Ringvorlesung I Forschungsmethoden F9 Testkonstruktion 2 F10 Quantitative Methoden III F11 Qualitative Methoden III 2 Diagnostik D7 Vertiefung Diagnostik 5 2 Intervention I4 Intervention IV 5 Vertiefung Arbeits- & Organisationspsychologie VTA Organisations- & Managementwissenschaft 2 1 VTA4 Individuum, Wirtschaft, Gesellschaft Vertiefung Entwicklungs- & Persönlichkeitspsychologie VTE Spezialgebiete der angewandten Entwick- 2 1 lungs- und Persönlichkeitspsychologie I VTE4 Schulpsychologie I 2 VTE5 Beratungsfelder der Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie I Vertiefung Klinische Psychologie 1 VTK Methoden in der Klinischen Psychologie I 2 VTK4 VTK5 Spezielle Gebiete und Fragestellungen der Klinischen Psychologie I Spezielle Gebiete und Fragestellungen der Klinischen Psychologie II Beschluss (B) am: durch: HSL 1. Inkraftsetzung Seite 2 von 6
3 2. Semester Modul- Grundlagen G11 Ringvorlesung II Forschungsmethoden F12 Vertiefung Methoden 2 2 F1 Quantitative Methoden IV 2 2 F14 Projektbezogenes Arbeiten 8 Vertiefung Arbeits- & Organisationspsychologie VTA6 Ringvorlesung Arbeits- & Organisations- VTA5 Professionsrolle & Gesellschaft psychologie VTA7 Führung & Kultur 6 2 Vertiefung Entwicklungs- & Persönlichkeitspsychologie lungs- und Persönlichkeitspsychologie II VTE6 Spezialgebiete der angewandten Entwick- VTE7 Beratungsfelder der Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie II VTE8 Schulpsychologie II 2 VTE9 Spezialgebiete der angewandten Entwicklungs- 2 und Persönlichkeitspsychologie III Vertiefung Klinische Psychologie 1 VTK6 Spezielle Gebiete und Fragestellungen 2 der Klinischen Psychologie III VTK7 Spezielle Gebiete und Fragestellungen 2 der Klinischen Psychologie IV VTK8 Methoden in der Klinischen Psychologie II 2. Semester VTK9 Störungsbilder III Modul- Erfahrung & Reflexion ER Erfahrung & Reflexion III Akademische Fertigkeiten AF4 Masterarbeit I 15 as Vertiefung Arbeits- & Organisationspsychologie VTA8 Organisationsberatung 2 1 VTA9 Veränderungsprozesse VTA10 Soziale Architekturen, Designs und Implementierungen 6 2 Vertiefung Entwicklungs- & Persönlichkeitspsychologie Persönlichkeitspsychologie III VTE10 Beratungsfelder der Entwicklungs- und VTE11 Beratungsfelder der Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie IV 1. Beschluss (B) am: durch: HSL 1. Inkraftsetzung Seite von 6
4 Modul- VTE12 Spezialgebiete der angewandten Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie IV Vertiefung Klinische Psychologie 1 VTK10 Spezielle Gebiete und Fragestellungen der Klinischen Psychologie V VTK11 Spezielle Gebiete und Fragestellungen der Klinischen Psychologie VI VTK12 Störungsbilder IV VTK1 Störungsbilder V 2 4. Semester Modul- Erfahrung & Reflexion ER4 Erfahrung & Reflexion IV 12 as Akademische Fertigkeiten AF5 Masterarbeit II 15,aS AF6 Wissenschaftstheorien Erläuterungen und Ergänzungen zur Modultafel: Mit Ausnahme der n Vertiefung (vgl. 1 ) sind alle Module Pflichtmodule. 1 Wahlpflichtmodule 2 Modulnote wird einfach gewichtet Modulnote wird doppelt gewichtet «as» (ausserhalb Studiensemester) Leistungsnachweise können auch ausserhalb des Studiensemesters innerhalb des Semesters erbracht/verlangt werden. Die Termine sind in der Modulbeschreibung festgehalten. 2 Voraussetzungen für den Abschluss Das Masterstudium kann in drei Vertiefungen absolviert werden. Der Abschluss in einer Vertiefung kann erfolgen, wenn sämtliche erforderlichen Module der gewählten Vertiefung erfolgreich abgeschlossen wurden. Zum Erreichen der erforderlichen Kreditpunkte für den MSc-Abschluss müssen zusätzlich Wahlpflichtmodule in einer oder mehreren anderen Vertiefungen belegt werden. Es dürfen max. 126 ECTS- belegt werden. Die Bezeichnungen der Vertiefungen lauten: Arbeits- & Organisationspsychologie bzw. Work and Organisational Psychology. Entwicklungs- & Persönlichkeitspsychologie bzw. Developmental and Personality Psychology. Klinische Psychologie bzw. Clinical Psychology. 1. Beschluss (B) am: durch: HSL 1. Inkraftsetzung Seite 4 von 6
5 Zulassung Personen, mit einem Bachelorabschluss in Psychologie, Sonderpädagogik oder Heilpädagogik sind zum Masterstudium zugelassen. Gegebenenfalls (siehe Punkt 4) muss eine Eignungsabklärung absolviert werden. Definitiv nicht zugelassen sind Personen, die aufgrund zweimaligen Nichtbestehens eines Moduls an einer Hochschule im Fach Psychologie endgültig abgewiesen wurden. 4 Eignungsabklärung Eine Eignungsabklärung muss zwingend absolviert werden bei einem schweizerischen Bachelorabschluss in Psychologie mit einer Abschlussnote tiefer als 5.00 ausländischen Bachelorabschluss in Psychologie Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss in Sonderpädagogik Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss in Heilpädagogik 4.1 Zielsetzung Zielsetzung der Eignungsabklärung ist, Personen mit überdurchschnittlichem Entwicklungspotential für die Masterstufe zu identifizieren. Dazu sind die nachfolgenden Zielkompetenzen zugrunde gelegt: Übergreifende Fachkompetenz: Es liegt ein elaboriertes Verständnis von Angewandter Psychologie vor. Zur Frage von Theorie und Praxisbezug kann eigenständig und mit mehrdimensionalen Argumenten Stellung genommen werden. Fachliche und persönliche Qualifikationen können aufgezeigt werden. Mit dem Master-Profil kompatible Entwicklungsziele sind vorhanden. Die Motivation ist intrinsisch Spezifische Fachkompetenz: Ein deklariertes Bewusstsein für die Notwendigkeit von interdisziplinären Ansätzen im psychosozialen Arbeitsfeld ist gegeben und kann argumentativ sowie mit Praxisbeispielen belegt werden. Die Vertiefung kann in entsprechenden Projektideen aufgezeigt und in ihrer Umsetzung konkretisiert werden Methodenkompetenz: Ein elaborierter Sach- und Urteilsstand in Bezug auf Forschungsmethoden, Diagnostik und Intervention ist gegeben und kann insbesondere auf zukünftige Entwicklungstendenzen der Angewandten Psychologie hin dargelegt werden. Die erwartete Kompetenzerweiterung kann in Bezug auf die Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen eigenständig formuliert werden Sozial- und Selbstkompetenz: Der Ausweis über fachliche Reflexionskompetenz anhand eines Beispiels aus der studienintegrierten Praxis aus dem Bachelorstudium wird erbracht unter dem Aspekt einer angestrebten, reflektiert begründeten zukünftigen Lösungskompetenz. 4.2 Ablauf Die Eignungsabklärung umfasst folgende Prüfungsanteile: Motivationsschreiben Einzelinterview 1. Beschluss (B) am: durch: HSL 1. Inkraftsetzung Seite 5 von 6
6 4.2.1 Motivationsschreiben (Dauer: 2 Stunden) Im Motivationsschreiben müssen Fragestellungen zu folgenden Themenkreisen beantwortet werden. Teil I: Allgemeine fachliche Ausführungen Teil II: Persönliche Motivation Die Auswertung erfolgt durch zwei Fachpersonen (4-Augen-Prinzip) Einzelinterview (Dauer: 45 Minuten) Das Einzelinterview wird als strukturiertes Interview zu Aspekten der Entwicklungs-, Fach-, Methoden-, Sozialund Selbstkompetenz durchgeführt. Die Durchführung und Auswertung erfolgt durch zwei Fachpersonen (4-Augen-Prinzip). Die Auswertung basiert auf einem standardisierten Beurteilungsraster. Die Ergebnisse des Motivationsschreibens und des Einzelinterviews ergeben gemittelt die Eignungsabklärungsnote. 4. Aufnahme Die Zulassung mit Eignungsabklärung* in den konsekutiven Masterstudiengang der ZHAW P erfolgt bei einer Durchschnittsnote von *Spezifische Anmerkungen zur Ermittlung der Durchschnittsnote: Die für die Aufnahme massgebliche Schlussnote berechnet sich aus der Note der Eignungsabklärung (Motivationsschreiben 50% und Einzelinterview 50%). Der genaue Ablauf und Details sind im Merkblatt Hinweise zu Anmeldung und Eignungsabklärung für den konsekutiven Masterstudiengang geregelt. 5 Leistungsnachweise Umgang mit zu wiederholenden nicht bestandenen Leistungsnachweisen Gemäss 15 der Studienordnung müssen nicht bestandene Module wiederholt werden. Da Module oder Kurse weiterentwickelt werden können, sind Art, Form und Umfang der Leistungsnachweise möglicherweise im nachfolgenden Semester nicht mehr dieselben (massgeblich ist die Modul- und Kursbeschreibung). Es besteht daher kein Anspruch, dass die Leistungsnachweise bezüglich Art, Form und Umfang zwingend in gleicher Weise wie die nicht bestandenen Arbeiten erfolgen. Das Modul AF4 (. Semester) beinhaltet zugrunde liegende Vorarbeiten (Masterarbeit: Disposition), die in einer Sukzession mit dem zweiten Modul AF5 (Masterarbeit: Verfassen der Arbeit) steht. Bei Nichtbestehen von AF5 ist es möglich, dass auch das (bestandene) Modul AF4 wiederholt werden muss. 6 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Dieser Anhang tritt auf den in Kraft. Er ersetzt den Anhang vom 09. April Studierende, die ihr vor dem Inkrafttreten des Anhangs vom aufgenommen haben, unterstehen für das weitere dem Anhang vom Sämtliche bereits bestandenen Module des Anhangs vom 9. April 2014 werden angerechnet. Bereits nach dem Anhang vom 9. April 2014 erworbene Bewertungen bleiben bestehen. Im Namen der Hochschulleitung Der Rektor: Piveteau Der Generalsekretär: Elmer 1. Beschluss (B) am: durch: HSL 1. Inkraftsetzung Seite 6 von 6
an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Departement Angewandte Psychologie
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