beamtinnen + beamte BESOLDUNGSFALTKARTE_Bund Gültig ab 1. März Januar August 2013 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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1 beamtinnen + beamte b e a m t i n n e n + b e a m t e _ aktiv. kompetent. fortschrittlich. BESOLDUNGSFALTKARTE_Bund Beamtinnen und Beamte Richterinnen und Richter Soldatinnen und Soldaten des Bundes Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes und der Postnachfolgeunternehmen Gültig ab 1. März Januar August 2013 Unter Vorbehalt Gesetz noch nicht beschlossen!* Beamtinnen und Beamte Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

2 Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes BESOLDUNGSORDNUNG A Gültig ab 1. März 2012 Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 A , , ,75 A , , ,37 A , , ,73 A , , ,81 A , , ,70 A , , ,62 A , , ,93 A , , ,27 A , , ,99 A , , ,45 A , , ,92 A , , ,51 A , , ,38 A , , ,04 A , , ,16 Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A9 und A 10 gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,38 Euro. Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes BESOLDUNGSORDNUNG A Gültig ab 1. Januar 2013 Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 A , , ,40 A , , ,93 A , , ,99 A , , ,41 A , , ,24 A , , ,44 A , , ,73 A , , ,38 A , , ,95 A , , ,64 A , , ,40 A , , ,20 A , , ,62 A , , ,24 A , , ,82 Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A9 und A 10 gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,48 Euro.

3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,10 sowie für Unteroffiziere um 19,21 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 des Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,02 sowie für Unteroffiziere um 19,44 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 des

4 Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes BESOLDUNGSORDNUNG A Gültig ab 1. August 2013 Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 A , , ,32 A , , ,77 A , , ,54 A , , ,30 A , , ,09 A , , ,58 A , , ,87 A , , ,86 A , , ,32 A , , ,30 A , , ,39 A , , ,47 A , , ,48 A , , ,17 A , , ,28 Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A9 und A 10 gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,58 Euro. BESOLDUNGSORDNUNG B Gültig ab 1. März 2012 Besoldungsgruppe B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B , , , , , , , , , ,50 BESOLDUNGSORDNUNG B Gültig ab 1. Januar 2013 Besoldungsgruppe B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B , , , , , , , , , ,58 BESOLDUNGSORDNUNG B Gültig ab 1. August 2013 Besoldungsgruppe B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B , , , , , , , , , ,35

5 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,87 sowie für Unteroffiziere um 19,67 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 des B ,58 BESOLDUNGSORDNUNG W Gültig ab 1. März 2012 Grundgehaltssätze Besoldungsgruppe W 1 W 2 W , , ,87 B ,14 BESOLDUNGSORDNUNG W Gültig ab 1. Januar 2013 Grundgehaltssätze Besoldungsgruppe W 1 W 2 W , , ,13 B ,46 BESOLDUNGSORDNUNG W Gültig ab 1. August 2013 Grundgehaltssätze Besoldungsgruppe W 1 W 2 W , , ,20

6 BESOLDUNGSORDNUNG R Gültig ab 1. März 2012 Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 R , , ,29 R , , ,65 R ,52 R ,61 R ,31 R ,23 R ,92 R ,16 R ,62 R ,22 BESOLDUNGSORDNUNG R Gültig ab 1. Januar 2013 Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 R , , ,13 R , , ,99 R ,55 R ,65 R ,09 R ,47 R ,43 R ,18 R ,47 R ,37 BESOLDUNGSORDNUNG R Gültig ab 1. August 2013 Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 R , , ,60 R , , ,04 R ,62 R ,78 R ,04 R ,94 R ,23 R ,55 R ,76 R ,28

7 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe , , , , , , , , , ,04 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe , , , , , , , , , ,27 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe , , , , , , , , , ,44

8 FAMILIENZUSCHLAG Gültig ab 1. März 2012 Stufe 1 ( 40 Abs. 1) Stufe 2 ( 40 Abs. 1) Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 117,72 223,43 übrige Besoldungsgruppen 123,64 229,35 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 105,71 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 329,36 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 2 bis A 5 um je 5,37 Euro. Ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 26,84 Euro. In Besoldungsgruppe A 4 um je 21,47 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 16,10 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs - gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG: in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 104,18 Euro in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 110,60 Euro FAMILIENZUSCHLAG Gültig ab 1. Januar 2013 Stufe 1 ( 40 Abs. 1) Stufe 2 ( 40 Abs. 1) Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 119,14 226,12 übrige Besoldungsgruppen 125,12 232,10 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 106,98 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 333,31 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 2 bis A 5 um je 5,37 Euro. Ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 26,84 Euro. In Besoldungsgruppe A 4 um je 21,47 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 16,10 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs - gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG: in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 105,43 Euro in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 111,93 Euro * Zeitplanung der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten Referentenentwurf 04.12; Beteiligungsgespräch mit Gewerkschaften ; Kabinettsbeschluss ; Bundestag 1. Lesung ; Bundesrat 1. Durchgang ; Bundestag 2. und 3. Lesung ; Bundesrat 2. Durchgang ; Inkrafttreten

9 FAMILIENZUSCHLAG Gültig ab 1. August 2013 Stufe 1 ( 40 Abs. 1) Stufe 2 ( 40 Abs. 1) Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 120,58 228,84 übrige Besoldungsgruppen 126,62 234,88 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 108,26 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 337,31 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 2 bis A 5 um je 5,37 Euro. Ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 26,84 Euro. In Besoldungsgruppe A 4 um je 21,47 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 16,10 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs - gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG: in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 106,70 Euro in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 113,27 Euro ANWÄRTERGRUNDBETRAG Gültig ab 1. März 2012 Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag A 2 bis A 4 880,56 A 5 bis A ,99 A 9 bis A ,38 A ,69 A 13 oder R ,68 ANWÄRTERGRUNDBETRAG Gültig ab 1. August 2013 Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag A 2 bis A 4 920,56 A 5 bis A ,99 A 9 bis A ,38 A ,69 A 13 oder R ,68

10 AMTSZULAGEN Dem Grunde nach geregelt in den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Beträge in Euro) Besoldungsgruppe Fußnote ab ab ab A ,91 36,34 36, ,61 18,61 18, ,25 67,05 67,85 A 3 1, 5 66,25 67,05 67, ,91 36,34 36, ,45 33,85 34,26 A 4 1, 4 66,25 67,05 67, ,91 36,34 36,78 5 7,21 7,30 7,39 A ,91 36,34 36,78 4, 6 66,25 67,05 67,85 A ,91 36,34 36,78 A ,60 45,14 45, v. H. des jeweiligen Unterschiedsbetrages zum Grundgehalt der BesGr. A 8 A ,46 58,15 58,85 A 9 2, 3, 6 267,35 270,56 273, v. H. des Endgrundgehalts der BesGr. A 9 A 12 7, 8 155,29 157,15 159,04 A ,19 125,68 127, ,29 188,53 190,79 11, 12, ,72 274,98 278,28 A ,29 188,53 190,79 A ,29 188,53 190,79 B ,48 435,65 440,88

11 WESENTLICHE STELLENZULAGEN Dem Grunde nach geregelt in den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Beträge in Euro) Vorbemerkungen ab ab ab Nummer 9/10 Polizei-/Feuerwehrzulage Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit von einem Jahr 66,87 66,87 66,87 Dienstzeit von zwei Jahren 133,75 133,75 133,75 Nummer 12 Zulage bei Justizvollzugsanstalten und psychiatrischen Krankenanstalten 100,31 100,31 100,31 Nummer 26 Abs. 1 Außenprüferzulage Die Zulage beträgt für Beamte des mittleren Dienstes 17,91 17,91 17,91 des gehobenen Dienstes 40,27 40,27 40,27 MEHRARBEITSVERGÜTUNG (Beträge in Euro je Stunde) ab ab ab Abs. 1 MVergV Besoldungsgruppe A 2 bis A 4 11,14 11,27 11,41 Besoldungsgruppe A 5 bis A 8 13,16 13,32 13,48 Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 18,06 18,28 18,50 Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 24,88 25,18 25,48 4 Abs. 3 MVergV Nummer 3 24,72 25,02 25,32 Nummer 4 und 5 28,88 29,23 29,58

12 VER.DI-ERFOLG: ÜBERTRAGUNG DES TARIF - ERGEBNISSES AUF DEN BEAMTENBEREICH Anfang Mai 2012 fand auf Einladung des Bundesinnenministeriums das Beteiligungsgespräch zum Referentenentwurf des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2012/13 statt. ver.di begrüßte die Absicht des Ministeriums, das Tarifergebnis rasch und uneingeschränkt auf die Beamtenbesoldung zu übertragen. Das entschiedene Vorgehen von ver.di und den Mitgliedern während der Verhandlungen und bei den bundesweit durchgeführten Kundgebungen hat sich gelohnt. Ein Grund mehr, der Gewerkschaft ver.di beizutreten (siehe Aufnahmeantrag in dieser Karte). Der Gesetzentwurf im Überblick: 1. Lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten in den Jahren 2012 und 2013 durch zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die Erhöhungen vermindern sich gemäß 14a Absatz 2 Satz 1 BBesG jeweils um 0,2 Prozentpunkte. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent, zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent. Gemäß 14a Absatz 2 Satz 2 BbesG wird der Unterschiedsbetrag gegenüber einer nicht nach 14a Absatz 2 Satz 1 BBesG verminderten Anpassung der Versorgungsrücklage zugeführt. 2. Die Anwärterbezüge erhöhen sich zum 1. März 2012 um 50 Euro und zum 1. August 2013 um 40 Euro.

13 AUSSERDEM ERREICHTE VERDI: Eine überdurchschnittliche Erhöhung der Bezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter Einflussnahme auf zahlreiche Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, die Anregungen/Kritik von verdi aufnahmen, z.b. beim Bund: Bei neuen Wechsel- und Schichtdienstregelungen hinsichtlich Urlaubstage u. Wochenarbeitszeit Rechtsanspruch auf Personalentwicklung Unsere Forderungen zielen auf Wesentliches: Konzept für eine Laufbahnrecht mit beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten Vorschläge zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit der Altersversorgung Initiative für erweiterte Beteiligungsrechte für Beamtinnen und Beamte bei Gesetzesvorhaben und Rechtsverordnungsplanungen DAFÜR lohnt es sich gemeinsam einzutreten mit ver.di machen sie mit!

14 VER.DI BIETET SERVICE: Rechtsberatung und Rechtsschutz im Beruf Beamteninformationen und ver.di vor Ort finden Sie auf der Website: Publikationen, u.a. Einkommen, Versorgung, Gesundheit, Beamtenrecht elektronischer Brief ( Newsletter) für Beamtinnen und Beamte Freizeitunfallversicherung, Beamtenrechtsseminare, Lohnsteuerservice, Mietrechtsberatung, Die private Altersvorsorge: Günstige und gute Versicherungen: Reiseangebote und vieles mehr! ver.di Bundesverwaltung Ressort 12 Bereich Beamtinnen und Beamte Paula-Thiede-Ufer Berlin Herausgeber: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesverwaltung, Ressort 12, Paula-Thiede- Ufer 10, Berlin Verantwortlich: Achim Meerkamp, Mitglied des Bundesvorstandes Redaktion: Uwe Tillmann Verlag: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, 1. Industriestr. 1 3, Altlußheim Gestaltung: SCHIRMWERK, Essen Druck: Peter Pomp GmbH, Bottrop

15 Einzugsermächtigung Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lastschrifteinzugsverfahren zur Monatsmitte zum Monatsende monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren* monatlich bei meinem Arbeitgeber einzuziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen) Name des Geldinstituts/Filiale (Ort) Bankleitzahl Kontonummer Name Kontoinhaber/in (bitte in Druckbuchstaben) Datum/Unterschrift Kontoinhaber/in Tarifvertrag Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst Euro Monatsbeitrag: Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 14 der ver.di-satzung pro Monat 1% des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes. Für Rentner/innen, Pensionär/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5% des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 Euro monatlich. Für Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfe emp fänger/innen beträgt der Beitrag 2,50 Euro monatlich. Jedem Mitglied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen. Datenschutz Ich erkläre mich gemäß 4a Abs. 1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffenden Daten,deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgabenelektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzesin der jeweiligen Fassung DatumUnterschrift Werber/in: Name Vorname Telefon Mitgliedsnummer

16 B e i t r i t t s e r k l ä r u n g Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ich möchte Mitglied werden ab: Persönliche Daten: Monat/Jahr NameVorname/Titel Straße/Hausnr. PLZ Geburtsdatum Wohnort Telefon Staatsangehörigkeit Geschlecht weiblich männlich Beschäftigungsdaten Beamtin/Beamter Richterin/Richter Soldatin/Soldat Vollzeit Schüler/in-Student/in bis Teilzeit Anzahl Wochenstd. Praktikant/in bis Erwerbslos Altersteilzeit bis Wehr-/Zivildienst bis Sonstiges Beamtenanwärterin/Beamtenanwärter bis Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Straße/Hausnummer im Betrieb PLZ Ort Personalnummer im Betrieb Branche ausgeübte Tätigkeit ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in Ich war Mitglied der Gewerkschaft: von: Monat/Jahr bis: Monat/Jahr

17 Riester-Rente + DGB-Vorteil = Das RentenPlus Unsere Riester-Rente mit dem zusätzlichen Plus für Gewerkschaftsmitglieder Die Riester-Rente ist eine vom Staat unterstützte private Altersvorsorge. Sie wird durch Steuervergünstigungen und staatliche Zulagen gefördert. Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr. Zusätzlich gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage von 300 Euro pro Jahr (185 Euro für Kinder, die vor dem geboren wurden). Jugendliche bis 25 Jahre erhalten als Berufsstarterbonus beim Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig eine Zulage von 200 Euro (bei Vorliegen der Voraussetzung für staatliche Förderung). Das RentenPlus Das RentenPlus ist eine Riester-Rente plus besonders günstige Sonderkonditionen für Gewerkschafts - mitglieder und deren Angehörige plus hohe Rente durch besonders niedrige Verwaltungs- und Abschlusskosten plus flexible Vertragsbedingungen und Beiträge plus qualifizierte Beratung durch namhafte und geprüfte Partner des DGB. Das RentenPlus bietet zwei Vorsorgevarianten: Rentenversicherung Mit der Rentenversicherung setzen Sie auf die solideste Form der Finan zie rung Ihrer privaten Altersvorsorge. Das Kapital wird in eine sicherheitsorientierte Anlage mit einer Garantie ver zinsung investiert. Hinzu kommt eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Fondssparplan Mit dem Fondsprodukt setzen Sie auf eine hervorragende Zukunfsvorsorge mit starken Refe renzen: Die UniProfiRente wurde von den unabhängigen Experten von Finanztest erneut empfohlen: Geht es Ihnen vor allem um die hohen Renditechancen, empfehlen wir die UniProfiRente. (Finanztest 11/2009) Ä Jetzt persönliches Angebot anfordern!

18 Das RentenPlus Persönliches Angebot anfordern Bitte per Post oder Fax an: * Rentenversicherung Ich wünsche Beratung durch: Debeka (Konsortialführer) DEVK NÜRNBERGER DBV HUK-COBURG PB Versicherungen Fondssparplan UniProfiRente (Beratung durch die BBBank) Name, Vorname Straße PLZ, Ort Telefon Telefax Ich willige ein, dass meine Daten an die von mir ausgesuchten Unternehmen weitergeleitet werden. Alle persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt. Datum Unterschrift *) Festnetzpreis 14 Cent pro Minute, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen. Antwort Das RentenPlus Postfach Koblenz Bitte freimachen, falls Briefmarke zur Hand

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