ENTWURF. Erlass zur Fortführung des Schulversuchs "Praxisklassen" im letzten Jahr der allgemeinen Vollzeitschulpflicht. Vom 4.
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- Götz Krämer
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1 ENTWURF Erlass zur Fortführung des Schulversuchs "Praxisklassen" im letzten Jahr der allgemeinen Vollzeitschulpflicht Az.: F 1 f B Vom 4. August 2005 Aufgrund des 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), wird der im Rahmen des Erlasses zur Einrichtung von Schulversuchen "Praxistag" im letzten Schuljahr der allgemeinen Vollzeitschulpflicht vom 28. Juni 2001 (GMB!. Saar 8.202) begonnene 8chulversuch "Praxis klassen" fortgeführt. 1. Ziel des Schulversuchs 1.1. Allgemeine Ziele Schülerinnen und Schüler, die spezifische Lern- und Leistungsrückstände aufweisen und im letzten Jahr ihrer neunjährigen allgemeinen Vollzeitschulpflicht keine Aussicht haben, durch eine Teilnahme am Regelunterricht eines auf den Hauptschulabschluss bezogenen Bildungsganges den Hautschulabschluss zu erreichen, sollen durch eine Teilnahme an dem Schulversuch eine besondere schulische Förderung mit hohen berufsbezogenen Praxisanteilen erhalten. Dazu dient insbesondere ein wöchentlicher Praxistag im Regelfall in einem Betrieb. Die Jugendlichen sollen durch diesen Schulversuch zu einer positiven Lern- und Arbeitshaltung geführt werden. Ihre Persönlichkeitsentwicklung soll stabilisiert, die wesentlichen Leistungsrückstände im Bereich der Kulturtechniken sollen verringert oder behoben sowie Grundwissen und Grundfertigkeiten insbesondere in Deutsch und Mathematik gefestigt werden. Eine Fortsetzung der pädagogischen Arbeit der Praxisklassen im Berufsvorbereitungsjahr (BV J) wird angestrebt Besondere Ziele I n dem Schulversuch sollen die organisatorischen Bedingungen für die Errichtung von Praxisklassen an Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen erprobt, mit außerschulischen Partnern insbesondere aus der Wirtschaft Kooperationsmodelle für ein auf die Berufswelt bezogenes praktisches Lernen entwickelt und Konzepte für die Begleitung und Fortbildung der Lehre rinnen und Lehrer in Praxisklassen erarbeitet werden. 2. Teilnehmende Schülerinnen und Schüler Für die unter Nummer 1.1 umschriebene Schülergruppe ist der Besuch der Praxisklasse freiwillig. Er setzt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowie die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler voraus.
2 Der Aufnahme in die Praxis klassen gehen Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und den außerschulischen Partnern insbesondere aus der Wirtschaft voraus. In den Gesprächen mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten ist insbesondere abzukl ä ren, dass die betreffenden Schülerinnen und Schüler auch durch eine Verlängerung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht dem Hauptschulabschluss nicht mehr näher gebracht werden können. 3. Organisation Voraussetzung für die Errichtung von Praxisklassen an Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen im Rahmen dieses Schulversuchs ist jeweils eine genügend große Anzahl von Schüleri nnen und Schülern, die die Aufnahme in eine Praxisklasse wünscht. Erforderlich ist außerdem für jeden Schüler und jede Schülerin die Bereitstellung eines betrieblichen Praktikumsplatzes für den wöchentlichen Praxistag. Die Kooperation mit Kammern, Betrieben, aber auch mit der Berufsberatung und der Jugendhilfe ist unverzichtbarer Bestandteil dieses Schulversuchs. 4. Besonderheiten des Unterrichts Für den Schulversuch "Praxisklassen" gilt die folgende Stundentafel: Religion ggf. in Kooperation mit Regelklasse Deutsch Mathematik Biologie/Chemie/Physik Erdkunde/Geschichte/Sozialkunde Bildende Ku nst oder Musik Sport ggf. in Kooperation mit Regelklasse Praxisfach Praxistag Schülerstunden in der Woche insgesamt: (Schule und Praxis) *) ") ' ) Umfang in Zeitstunden Im Sinne der Gewinnung weiterer Erkenntnisse im Rahmen dieses Schulversuchs kann auf schriftlichen Antrag von dieser Stu ndentafel mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde abgewichen werden.
3 5. Berechtigungen Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Halbjahres- und ein Abgangszeugnis nach dem Muster der Anlagen 1 und 2 mit ausführlicher Beschreibung aller Leistungsbereiche, auch der Praxis. Zusammen mit dem Abgangszeugnis erhalten sie ein Verhaltenszeugnis. Eine Teilnahme an der Prüfung von Nichtschülern zum Erwerb des Hauptschulabschlusses soll in Einzelfällen am Ende der Praxisklasse möglich sein. 6. Standorte Praxisklassen sollen eingerichtet werden, wo sich der größte Bedarf zeigt und wo Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer und vor allem auch außerschulische Partner aus der Wirtschaft bereit sind, die Schülerinnen und Schüler auch benachbarter Erweiterter Realschulen oder Gesamtschulen im letzten Jahr ihres Schulbesuchs auf den Eintritt in das Berufsleben vorzubereiten. Die Standorte werden von der Schulaufsichtsbehörde festgelegt. 7. Gestaltung des Praxistages Für den Praxistag gelten die Richtlini en zur Durchführung von Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I vom 5. Juni 1996 (GMBI. Saar S. 114) in ihrer jeweiligen Fassung entsprechend. 8. Der Erlass zur Einrichtung von Schulversuchen "Praxistag" im letzten Schuljahr der allgemeinen Vollzeitschulpflicht vom 28. Juni 2001 (GMBI. Saar S. 202) wird aufgehoben.
4 Anlage i Schuljahr,/ ll Schulbesuchsjahr PRAXISKLASSE HALBJAHRESZEUGNIS für (Vomwnej (Name) geboren am in Leistungen Religion,... """.. Deutsch """""". Mathematik""" " Biologie!Chemie! Physik "... Erdkunde!Geschichte! Sozialkunde""".. Bildende Kunst """"". Mu sik,,""""""""""""' Sport...""".""..,,,... Praxisfach...,... "..... Bericht über Lernverhalten und Leistungsstand 1- _ _..._---_.. _ _.._... _... _-----_.. _-_ _ _ _ im Unterricht der Schule: L..._
5 in der Praxis: _ _.. _ _---_.. _._---" Versäumnisse: entschuldigt:... Tage... ". Stu nden Unentschuldigt: "".. Tage.. """.. Stunden Bemerkungen:... _..._.. _ _... Ort, Datum SchulieiterlSchulieiterin Klassenleiter/Klassenleiterin Kenntnis genommen: ======== (Die Erzieloungsberechtigten) Noten für Leistungen: sehr gut, gut. befriedigend, au sreichend, mangelhaft, ungenogend
6 Anlage 2 Schuljahr ' il Schulbesuchsjahr PRAXIS KLASSE ABGANGSZEUGNIS für (VomM1<,) (N!l.me) geboren am in besuchte die hiesige Schule vom bis Er!Sie hat die allgemeine Vollzeitschulpflicht erfuiit. Leistungen Religion "."."",,. Deutsch """""". Mathematik""" " Biologie!Chemie! Physik"... Erdkunde!Geschichte! Sozialkunde... ".. Bildende Kunst """"". Musik """"""...""" Sport "... Praxisfach... Bericht über Lernverhalten und Leistungsstand im Unterricht der Schule:
7 in der Praxis: Bemerkungen:..._... Ort, Datuin SchulleiterlSchulleiterin KlassenleiterlKlassenleiterin (Siegel) Noten für Leistungen: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend
Halbjahresinformation/Jahreszeugnis 1. Klasse: 1 Schuljahr / Vorname und Name:
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