Verwaltungsreglement Millesimo click - 2

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1 Verwaltungsreglement Millesimo click - 2 Bezeichnung des internen Anlagefonds «Millesimo Click - 2» ist ein interner Anlagefonds, der an das Versicherungsprodukt «Millesimo Click 2», gekoppelt ist, das von AXA Belgium - nachstehend Versicherungsgesellschaft genannt - emittiert wird. Dieser Fonds wird von AXA Belgium im ausschließlichen Interesse von Zeichnern oder Nutznießern von an ihn gekoppelten Versicherungsverträgen verwaltet. Die von den Zeichnern getätigten einmaligen Einzahlungen werden in diesem Fonds angelegt und in Anteile dieses Fonds umgewandelt, die als "Einheiten" bezeichnet werden. Laufzeit des internen Anlagefonds Der Fonds hat eine feste Laufzeit von 10 Jahren. Inkrafttreten: 10/05/2010 Ablauf: 11/05/2020. An diesem Datum wird der Gegenwert der Einheiten der bestehenden Verträge, deren Versicherter am Leben ist, unter Berücksichtigung des Einheitswertes zu diesem Zeitpunkt ausgezahlt. Verwalter des internen Anlagefonds AXA Belgium, Boulevard du Souverain, Brüssel Merkmale des internen Anlagefonds Anlagepolitik und -ziele: Der interne Anlagefonds "Millesimo Click - 2" verfolgt folgende Ziele: 1. dem Anleger über eine Anlage in gemeinsamen Anlageinstitutionen eine Beteiligung an einem gemischten weltweiten Portfolio von Aktien, Anleihen und monetären Aktiva bieten; 2. Bei Endfälligkeit einen Einheitswert erreichen, der dem anfänglichen geschützten Einheitswert von 100 Euros zuzüglich des während der Laufzeit des internen Fonds erreichten höchsten Klicks entspricht. Der interne Fonds ist nämlich mit einem Klickmechanismus versehen: wenn während der Laufzeit des Fonds der Einheitswert eine Steigerung von 10 Euro gegenüber seinem Inventarwert am Tag der Auflegung (= 100 Euro) entspricht, greift der Klickmechanismus, um bei Fälligkeit die Hälfte der Steigerung, nämlich 5 Euro, zu schützen. Der Schutz des anfänglichen Einheitswerts (100 Euros) und des höchsten Klicks gilt nur bei Endfälligkeit, nicht während der Dauer der Anlage. Im Hinblick auf die Ausführung dieser Anlagepolitik legt der interne Investmentfonds seine Aktiva (zu 100 %) im Teilfonds AXA Millesimo Click 2 des gemeinsamen Investmentfonds luxemburgischen Rechts AXA Active Protection an. FCP AXA Active Protection unterliegt dem Gesetz vom 13. Februar 2007 bezüglich spezialisierter Investmentfonds und ist nicht für die Kommerzialisierung in Belgien zugelassen. Die Zeichnung ist institutionellen Anlegern (wie AXA Belgium) vorbehalten. Der Teilfonds AXA Millesimo Click 2 wird angelegt:

2 1. einerseits in monetären Aktiva (risikofreie Aktiva), die den anfänglichen Wert der Anteile des Teilfonds bei Endfälligkeit und den oder die Klicks schützen sollen, wenn bestimmte Klickstufen während der Laufzeit des internen Fonds erreicht wurden. Die risikofreien Aktiva sind aus kurzfristigen Geldmarktanlagen oder Anteilen von gemeinsamen Anlageinvestitionen mit monetären oder Monetär Plus-Anlagen zusammengestellt. Eventuell kann der Finanzverwalter zur Simulation der monetären Aktiva durch Anlagen in Risiko tragenden Aktiva veranlasst werden, dessen Volatilität er beispielsweise durch den Verkauf von Indexfutures reduziert. 2. Andererseits, um eine Rendite anzustreben, in einem weltweit gestreuten Portfolio von Fonds, die hauptsächlich in Aktien, Anleihen oder monetäre Aktiva investieren, die ihrer Anlagepolitik entsprechen (Risiko tragende Aktiva). Die Rolle dieser zugrunde liegenden Fonds in der Anlagepolitik des internen Fonds wird wie folgt analysiert: (1) Zunächst setzen sich 55% der Risiko tragenden Aktiva aus zwei flexiblen, ausbaufähigen Mischfonds zusammen, die für optimale Stabilität des internen Fonds sorgen; (2) Zunächst setzen sich 25% der Risiko tragenden Aktiva aus einem auf die europäischen Märkte konzentrierten Vermögensfonds zusammen, der für optimale Stabilität des internen Fonds sorgt; (2) Zunächst setzen sich 20% der Risiko tragenden Aktiva aus zwei dynamischeren Fonds zusammen, die dem internen Fonds ein zusätzliches Renditepotential verleihen, unter Berücksichtigung der rentabelsten Tendenzen auf den Finanzmärkten. Zunächst gilt folgende Verteilung des Risiko tragenden Kapitals: Fonds Verwalter Ursprünglicher Prozentsatz Alienor Optimal Aliénor Capital 30% D.N.C.A. Evolutif D.N.C.A Finance 25% Europe Rendement Edmond de Rotschild Asset 25% Management Amundi Actions Amundi Asset Management 10% Emergents) AXA Or et Matières Premières AXA Investment Managers 10% Alle sechts Monate werden die Fonds im Portfolio neu ausgewogen, um entsprechend der oben gezeigten Tabelle eine neue Verteilung zu erreichen. Der Finanzverwalter des Teilfonds AXA Millesimo Click 2 kann während der Dauer der Anlage die Fonds ganz oder teilweise durch andere UCITS III ersetzen, deren Anlagepolitik den Anforderungen des internen Investitionsfonds entspricht. Wenn eine solche Änderung - zum Beispiel aufgrund der Schließung eines Fonds, der neuen Einzahlungen zugrunde liegt oder aufgrund der Schließung eines zugrunde liegenden Fonds - keinen Einfluss auf die Rolle der Risikovermögenswerte in der Anlagepolitik des internen Fonds Millesimo Click - 2 hat - wird die Kontinuität des internen Fonds gewährleistet und die Zeichner werden darüber informiert.

3 Das Verhältnis zwischen Risiko tragenden und risikofreien Aktiva wird aktiv gemäß der CPPI-Technik (dynamische Wertsicherung) verwaltet und kann sich deshalb von 100% in Risiko tragend investiert bis zu 100% in risikofrei verschieben. Damit werden zwei Ziele verfolgt: Schutz des Portfolios und des Liquidationswerts am Endfälligkeitstag des Teilfonds AXA Millesimo Click - 2 und Schutz des bei Fälligkeit erreichten Klicks bei starken Verlusten der Risiko tragenden Aktiva oder ungünstiger Entwicklung der Finanzmärkte während des Bestehens des Fonds. Der erwartete Schutz resultiert aus diesem Mechanismus, der für die Dauer der Operation den Risiken des Marktes unterliegt und nicht mit einer Kapitalgarantie gleichgesetzt werden kann. Um den Anteil der Risiko tragenden Aktiva zu erhöhen, sofern die mit dem Schutzziel verbundenen Sachzwänge dies zulassen, behält sich der Finanzverwalter AXA-Investment Managers Paris die Möglichkeit vor, unter Einhaltung der geltenden luxemburgischen Gesetzgebung in Bezug auf Publikumsfonds, in Equity Swap-Kontrakte zu investieren oder von der Verwahreranstalt gewährte Liquiditätsvergünstigungen zu nutzen, sodass das Portfolio des Teilfonds AXA Millesimo Click 2 an den Risiko tragenden Aktiva einen Anteil von bis zu 150 % aufweist. Ferner kann der Finanzverwalter unter bestimmten Umständen - um das Schutzziel am Endfälligkeitstag zu erreichen - unwiderruflich bis zu 100% in einem Korb von Anleihen anlegen, deren Laufzeiten bis kurz vor oder bis zum Endfälligkeitstag des Teilfonds reichen. Die Versicherungsgesellschaft und der Finanzverwalter haften nicht bei einem etwaigen Konkurs von Instituten, bei denen das interne Fondsvermögen angelegt bzw. verkauft oder gekauft wurde. Die Folgen eines Konkurses gehen zu Lasten der Zeichner. Trotz der Festlegung von Zielen können die Performances, die aus der erwarteten Entwicklung des Wertes der Fonds-Einheit entstehen, nicht garantiert werden; darüber hinaus können diese Performances im Laufe der Zeit je nach Konjunkturlage und Änderungen der Rechtsvorschriften schwanken. Die Zeichner tragen das finanzielle Risiko der Transaktion. Risikoklasse 3 auf einer Skala von 0 (geringstes Risiko) bis 6 (höchstes Risiko). Festlegung und Verwendung der Erträge Die Erträge werden wieder in den Anlagefonds investiert und erhöhen seinen Inventarwert. Das Ziel des Fonds besteht darin, bei Ablauf, also am 11/05/2020, einen Einheitswert zu erreichen, der mindestens dem anfänglichen Einheitswert zu 100% entspricht, erhöht um den eventuellen Mehrwert. Bewertung der Aktiva Diese Bewertung beruht auf dem Wert der Bestandteile des Portfolios. Jeder Bestandteil wird nach seinem Marktwert bewertet. Einheitswert Währung des Einheitswertes und Methode zur Berechnung des Einheitswertes Die Einheiten lauten auf Euro. Zu Beginn des Fonds wird der Wert der Einheit auf 100 Euro festgelegt. Anschließend wird der Wert berechnet, indem der Wert des internen Fonds durch die Anzahl der in ihm enthaltenen Einheiten geteilt wird. Einheiten werden nur bei Rücknahme oder Abhebung durch einen Zeichner bzw. bei Tod eines Versicherten für nichtig erklärt. Häufigkeit der Berechnung des Einheitswertes Sofern keine außergewöhnlichen und vom Willen der Versicherungsgesellschaft unabhängigen Umstände vorliegen, werden der Teilfonds und der Einheitswert des internen Anlagefonds jeden Freitag berechnet, sofern es sich um einen Werktag in Frankreich handelt; andernfalls erfolgt die Bewertung am folgenden Werktag.

4 Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung Der Einheitswert wird täglich in der belgischen Finanzpresse veröffentlicht. Aussetzung der Festlegung des Einheitswertes, Einzahlungen und Abhebungen Die Festlegung des Einheitswertes kann nur ausgesetzt werden: 1. sofern eine Börse oder ein Markt, auf dem ein beträchtlicher Teil der Aktiva des Anlagefonds notiert bzw. gehandelt wird, oder ein wichtiger Devisenmarkt, auf dem die Devisen, auf die der Wert der Nettoaktiva lautet, notiert bzw. gehandelt wird, nicht aufgrund eines gesetzlichen Feiertags geschlossen sind oder sofern Transaktionen dort ausgesetzt sind bzw. Einschränkungen unterliegen; 2. sofern so schwer wiegende Umstände vorliegen, dass die Versicherungsgesellschaft die Guthaben und/oder Verbindlichkeiten weder ordnungsgemäß bewerten noch hierüber auf normale Weise verfügen kann bzw. dies nicht tun kann, ohne den Interessen der Zeichner bzw. der Begünstigten des Anlagefonds ernsthaft zu schaden; 3. sofern die Versicherungsgesellschaft nicht in der Lage ist, Fonds zu übertragen oder Geschäfte zu normalen Kursen bzw. Wechselkursen abzuwickeln oder Devisenmärkte bzw. Finanzmärkte Einschränkungen unterliegen; 4. bei einer umfangreichen Entnahme aus dem Fondsvermögen, die 80% des Fondswertes bzw EUR (gemäß der Verbraucherpreis- Gesundheits -Indexziffer Grundlage 1988 = 100 indexiert) übersteigt. Einzahlungen und Abhebungen sind während eines solchen Zeitraums ebenfalls ausgesetzt. Die Zeichner können die Rückerstattung der während dieses Zeitraums geleisteten Zahlung verlangen, abzüglich der zur Deckung des versicherten Risikos verwendeten Beträge. Vorschriften und Bedingungen bei Abhebung und Übertragung der Einheiten und Liquidation des Anlagefonds Abhebung Der Zeichner kann vor Ablauf jederzeit sämtliche Einheiten oder einen Teil der Einheiten seines Vertrags Millesimo Click abheben - es sei denn, die Festlegung des Wertes der Einheit ist ausgesetzt. Der Antrag auf Abhebung wird mit einem datierten und unterzeichneten Schreiben eingereicht, zusammen mit den von der Versicherungsgesellschaft geforderten Dokumenten. Die Abhebung gilt als tatsächlich an dem in dem Schreiben erwähnten Datum, aber frühestens am Datum, an dem der Wert der Einheit zum ersten Mal bestimmt wird ab dem zweiten Werktag der Versicherungsgesellschaft nach demjenigen, an dem sie die für die Auszahlung erforderlichen Unterlagen erhalten hat. Die abgehobenen Einheiten werden gemäß dem Einheitswert an diesem Datum in Euro konvertiert. Die Abhebungen der ersten 4 Jahre sind Gegenstand eines Einbehalts von 1%. Nimmt der Zeichner eine Teilabhebung vor, darf der abgehobene Betrag nicht unter EUR liegen; außerdem müssen stets mindestens EUR in seinem Millesimo Click Vertrag angelegt bleiben. Übertragung der Einheiten Der Zeichner darf eine Übertragung der Einheiten seines Vertrags in einen anderen Anlagefonds der Versicherungsgesellschaft nur unter den gleichen Bedingungen wie für eine Abhebung vornehmen - außer bei Liquidation des internen Anlagefonds Millesimo Click - 2. Liquidation des internen Anlagefonds AXA Belgium behält sich das Recht vor, den internen Anlagefonds Millesimo Click - 2 zu liquidieren, wenn der Wert des internen Fonds unter die Liquidationsschwelle von EUR sinkt. AXA Belgium behält sich außerdem das Recht vor, den internen Anlagefonds Millesimo Click - 2 zu liquidieren, wenn eine der folgenden Situationen bei den zugrunde liegenden Fonds eintritt: - Die Anlagepolitik eines oder mehrerer zugrunde liegender Fonds wird aus irgendeinem Grund

5 geändert und entspricht dadurch nach dieser Änderung nicht mehr der Investitionspolitik oder dem Risikoprofil des internen Anlagefonds; - Ein oder mehrere zugrunde liegende Fonds beschließen, zu fusionieren oder werden aufgelöst; - Die finanzielle Verwaltung eines oder mehrerer zugrunde liegender Fonds wird nicht mehr durch den ursprünglichen Verwalter vorgenommen; - Ein oder mehrere zugrunde liegende Fonds unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Transaktionen und zwar, sofern dieser Situationen Einfluss auf die Rolle der betreffenden Vermögenswerte in der Anlagepolitik des internen Fonds haben, ohne dass es möglich ist, den/die zugrunde liegenden Fonds ganz oder teilweise durch einen oder mehrere Fonds zu ersetzen, der/die mit der Anlagepolitik des internen Fonds vereinbar ist/sind. Im Falle der Liquidation eines Fonds behält die Versicherungsgesellschaft sich das Recht vor, die in diesen Fonds investierte Reserve kostenlos in einen anderen Fonds mit ähnlichen Charakteristika zu transferieren; außerdem behält die Versicherungsgesellschaft sich das Recht vor, im Falle einer Fusion von Fonds, die investierte Reserve kostenlos in den Fonds zu transferieren, der aus dieser Fusion hervorgeht, wenn er ähnliche Merkmale aufweist, wie der ursprüngliche Fonds. Als ähnliche Fonds gelten insbesondere interne Fonds, deren Anlagepolitik ähnlich der des zu liquidierenden oder zu fusionierenden Fonds ist, deren zugrunde liegender Fonds jedoch (eventuell) ein anderer ist. Wenn der Zeichner den Transfer nicht akzeptiert, hat er die Möglichkeit, kostenlos zwischen folgenden Lösungen zu wählen: - vollständige Abhebung der Einheiten seines Vertrags; - interner Transfer in einen oder mehrere andere interne Fonds, die die Versicherungsgesellschaft ihm anbietet, entsprechend den Modalitäten, die ihm zu diesem Zeitpunkt von ihr übermittelt werden. Gebühren und Entschädigungen Steuer auf die Einzahlungen: eine Steuer von 1,1% wird auf Ihre Einzahlung (Tarif für natürliche Personen) erhoben. Eintrittsgebühren: 2,5% des eingezahlten Betrags (nach Steuer), wenn Ihr Zeichnungsformular spätestens am bei der Versicherungsgesellschaft eingeht, danach 3 %. Verwaltungsgebühr: jährlich maximal 1,60% des Inventarwerts des Teilfonds AXA Millesimo Click 2. Die Höhe der Verwaltungsgebühren wird für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt, kann aber für die verbleibende Dauer des Vertrags geändert werden. Die Kosten für den Abschluss von Verträgen zur Finanzverwaltung sowie die jährliche Steuer auf OGA, Kreditinstitute und Versicherungsgesellschaften werden vom Inventarwert des Teilfonds AXA Millesimo Click abgezogen. Austrittsentschädigung: - Am Ablaufdatum: entfällt. - Bei Abhebung vor dem Ablaufdatum: 1% der während der ersten vier Jahre abgehobenen Beträge. Änderung des Verwaltungsreglements Bei Änderung des Verwaltungsreglements werden die Zeichner spätestens 15 Tage vor deren Inkrafttreten informiert. Zeichner, die sich mit dieser Änderung nicht einverstanden erklären und vor deren Inkrafttreten eine entsprechende Mitteilung machen, können ihre Einheiten gebührenfrei abheben. Nach Inkrafttreten der Änderung wird davon ausgegangen, dass alle Zeichner das geänderte Verwaltungsreglement akzeptiert haben.

6 Der Prospekt von AXA Active Protection, einschließlich des Anhangs bezüglich des Teilfonds AXA Millesimo Click 2 wird dem Versicherten von AXA Belgium unter Anwendung von Artikel 72 3 des Königlichen Erlasses vom 14/11/2003 bezüglich der Aktivität der Lebensversicherung und ausschließlich im Rahmen der Kommerzialisierung des Lebensversicherungsvertrages Millesimo Click 2 zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung des Prospekts stellt keinerlei Aufforderung oder Auflegung zur öffentlichen Zeichnung seitens AXA Funds Management oder eines Rechtssubjekts der Gruppe AXA Investment Managers dar. FCP AXA Active Protection ist ein OGA, der dem Gesetz vom 13. Februar 2007 bezüglich spezialisierter Investmentfonds in Luxemburg unterliegt. Der Fonds ist institutionellen Anlegern vorbehalten und nicht für die Kommerzialisierung in Belgien zugelassen. Die Verwaltungsgesellschaft von FCP AXA Active Protection, AXA Funds Management, weist jede Anfrage nach Informationen und/oder Zeichnung im Teilfonds AXA Millesimo Click 2 seitens eines in Belgien ansässigen Investors zurück, der nicht eine Versicherungsgesellschaft der AXA-Gruppe ist

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