Schalltechnische Untersuchung 1. Änderung des 2. Teilbebauungsplans Güterbahnhof Nord Freiburg im Breisgau

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1 Schalltechnische Untersuchung. Änderung des. Teilbebauungsplans Güterbahnhof Nord Freiburg im Breisgau Bericht-Nr.: P6-08/E8 im Auftrag der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG Region Mitte Mergenthalerallee 5-, 7 Eschborn vorgelegt von der FIRU GfI mbh. Februar 08 FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz mbh Richard-Wagner-Straße 0-5 Kaiserslautern Telefon (06 3) Fax: -5 info@firu-gfi.de Sitz 5 Kaiserslautern Amtsgericht Kaiserslautern HRB Geschäftsführer Dipl.-Ing. Volker Ganz Gesellschafter Dipl.-Ing. Volker Ganz FIRU mbh, Kaiserslautern

2 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite Inhaltsverzeichnis Grundlagen 5. Aufgabenstellung Plangrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Anforderungen... 7 Prognose der Verkehrslärmeinwirkungen 9. Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung Schallschutzmaßnahmen Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen Gewerbelärmkontingentierung GE II- und GE III Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung Gewerbelärmeinwirkungen durch bestehende gewerbliche Nutzungen im Plangebiet Emissionsberechnung / Immissionsberechnung Beurteilung Gewerbelärmeinwirkungen durch bestehende und planungsrechtlich zulässige gewerbliche Nutzungen in der Umgebung Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung Gewerbelärmeinwirkungen durch den Betrieb der ROLA Emissionsberechnung / Immissionsberechnung Beurteilung... 4 Auswirkung der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung... 5 Zusammenfassung 5. Prognose der Verkehrslärmeinwirkungen Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse in der Umgebung Anhang 78 P6-08/E8 FIRU GfI 08

3 Tabellenverzeichnis Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 3 Tabelle : Orientierungswerte DIN 8005 Verkehr... 7 Tabelle : Orientierungswerte DIN 8005 Gewerbe... 7 Tabelle 3: Emissionsberechnung Schienenverkehr Analyse Tabelle 4: Emissionsberechnung Straßenverkehr Prognose-Planfall (Prognosejahr 030)... Tabelle 5: Emissionskontingente Gewerbegebiete GE II- und GE III Tabelle 6: Emissionskontingente festgesetzte Gewerbegebiete Güterbahnhof Nord Tabelle 7: Emissionsberechnung Straßenverkehr Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) Tabelle 8: Gebäude mit Fassaden >/ db(a) Vergleich Zwischenzustand Z / Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) innerhalb des Untersuchungsbereichs... Karten Karte : Verkehrslärmeinwirkungen, freie Schallausbreitung in,4m ü.gr Karte : Verkehrslärmeinwirkungen, freie Schallausbreitung in 5,m ü.gr Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen, freie Schallausbreitung in 8,0m ü.gr Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen, mit Bebauung, Erdgeschoss... 9 Karte 5: Verkehrslärmeinwirkungen, mit Bebauung,. Obergeschoss... 0 Karte 6: Verkehrslärmeinwirkungen, mit Bebauung,. Obergeschoss... Karte 7: Verkehrslärmeinwirkungen, mit Bebauung, 3. Obergeschoss... Karte 8: Verkehrslärmeinwirkungen, mit Bebauung, 4. Obergeschoss... 3 Karte 9: Verkehrslärmeinwirkungen, mit Bebauung, 5. Obergeschoss... 4 Karte 0: Maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN 409 Tag... 3 Karte : Maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN 409 Nacht Karte : Maßgeblicher Außenlärmpegel Fassaden, Erdgeschoss Karte 3: Maßgeblicher Außenlärmpegel Fassaden,. Obergeschoss Karte 4: Maßgeblicher Außenlärmpegel Fassaden,. Obergeschoss Karte 5: Maßgeblicher Außenlärmpegel Fassaden, 3. Obergeschoss Karte 6: Maßgeblicher Außenlärmpegel Fassaden, 4. Obergeschoss Karte 7: Maßgeblicher Außenlärmpegel Fassaden, 5. Obergeschoss Karte 8: Gewerbelärmeinwirkungen Tag, Kontingentierung... 4 Karte 9: Gewerbelärmeinwirkungen Nacht, Kontingentierung Karte 0: Gewerbelärmeinwirkungen Tag, Tankstelle Karte : Gewerbelärmeinwirkungen in den geplanten MI, Tag P6-08/E8 FIRU GfI 08

4 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 4 Karte : Gewerbelärmeinwirkungen in den geplanten MI, Nacht... Karte 3: Gewerbelärmeinwirkungen Nacht, ROLA optimierte Keile Karte 4: Gewerbelärmeinwirkungen Nacht, ROLA optimierte Keile Karte 5: Verkehrslärmeinwirkungen Tag, Prognose-Planfall (Prognosejahr 030)... Karte 6: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht, Prognose-Planfall (Prognosejahr 030)... Karte 7: Verkehrslärmeinwirkungen Tag, Prognose-Planfall (Prognosejahr 030), Fassadenpegel >db(a)... Karte 8: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht, Prognose-Planfall (Prognosejahr 030), Fassadenpegel >db(a)... P6-08/E8 FIRU GfI 08

5 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 5 Grundlagen. Aufgabenstellung Mit der geplanten. Änderung des. Teilbebauungsplans Güterbahnhof Nord sollen größere Teilflächen im Westen des Plangebiets, die derzeit als Gewerbegebiete festgesetzt sind, als Mischgebiete entwickelt werden. Weiterhin werden Vorhalteflächen für Verkehrsanlagen überplant und Baugebiete zur Neunlindenstraße hin erweitert. Im Rahmen dieser Planungen ist die Anpassung bzw. Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan -89. Güterbahnhof Nord. Teilbebauungsplan erforderlich. Zu untersuchen und zu beurteilen sind die Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet, die Gewerbelärmeinwirkungen auf das Plangebiet, die Auswirkungen der Planungen auf die Gewerbelärmverhältnisse innerhalb und außerhalb des Plangebiets, die Auswirkungen der Planungen auf die Verkehrslärmverhältnisse in der Umgebung des Plangebiets. Bei zu erwartenden Lärmkonflikten sind Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Vorschläge für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu unterbreiten.. Plangrundlagen Die schalltechnische Untersuchung basiert auf folgenden Karten- und Datengrundlagen: Katastergrundlagen (ALK-Daten im Shape-Format, DGM Daten im ASCII- Format sowie Luftbilder) für das Plangebiet und dessen Umgebung, übermittelt durch die Stadt Freiburg am ; Flächennutzungsplan 00 der Stadt Freiburg i. Br., Internetabruf: Bebauungspläne in der Umgebung des Plangebiets, Internetabruf: 48s9s5jn5cdqvsbnoorjao6odnol8udj4qum7e75m&gui_id=stadtplan; Güterbahnhof Nord, Freiburg im Breisgau, Nutzungsverteilung und Dichte Freiburg 3.0 Überarbeitung Konsens, Maßstab :.000, Stand , übermittelt durch AS&P Frankfurt/Main am ; Bebauungsplanentwurf. Änderung des. Teilbebauungsplans Güterbahnhof Nord der Stadt Freiburg im Breisgau, Maßstab :.000, Stand 4..07, übermittelt durch AS&P Frankfurt/Main am 4..07; Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr Güterbahnhof Nord. Teilbebauungsplan der Stadt Freiburg im Breisgau FIRU-GfI Bericht-Nr. P-078/0 vom. April 03; P6-08/E8 FIRU GfI 08

6 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 6 Schalltechnische Untersuchung. Änderung des. Teilbebauungsplans Güterbahnhof Nord der Stadt Freiburg im Breisgau FIRU-GfI Bericht-Nr. P6-08/E6 vom 4. November 07;. Teilbebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Güterbahnhof Nord, Plan- Nr. -89., Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung; Stand Satzung ; Anlage 3 zur Begründung des. Teilbebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Güterbahnhof Nord, Plan-Nr. -89.: Untersuchungsfälle Verkehrslärmeinwirkung Bericht-Nr.: P-078/, FIRU GfI, (Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr Güterbahnhof Nord. Teilbebauungsplan der Stadt Freiburg im Breisgau FIRU-GfI Bericht-Nr. P- 078/ vom. April 03), einsehbar bei der Stadt Freiburg; Schalltechnische Untersuchung zu Infrastrukturanpassungen Rola Güterbahnhof Freiburg Beurteilung gemäß TA Lärm - FIRU-GfI Bericht-Nr. P5-48/ vom 0. Juli 05; Verkehrsuntersuchung zur. Änderung des. Teilbebauungsplans Güterbbahnhof Nord in Freiburg der R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Stand November 07; Schienenverkehrszahlen für die Bahnstrecke 43 Gundelfingen Freiburg Süd, Analyse 06 und Prognose 05, übermittelt durch die Deutsche Bahn AG am Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Geräuschemissionen erfolgt nach: DIN 8005 Schallschutz im Städtebau, Juli 00 [DIN 8005]; Beiblatt zur DIN 8005 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 987; DIN 409- Schallschutz im Hochbau Teil : Mindestanforderungen, Januar 08 [DIN 409-]; DIN 409- Schallschutz im Hochbau Teil : Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Januar 08 [DIN 409-]; 6. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung, Juni 990 [6. BImSchV]; Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 6. August 998 (GMBl. S. 3) [TA Lärm]. Für die Emissions- und Schallausbreitungsberechnungen werden weiterhin folgende Erkenntnisquellen und Berechnungsvorschriften herangezogen. Dies sind: DIN ISO 93 Teil Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 999 [DIN ISO 93-]; P6-08/E8 FIRU GfI 08

7 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 7 VDI-Richtlinie 0 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 997 [VDI 0]; Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 6. BImSchV) vom 8. Dezember 04, Anlage Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege [Schall 03]; Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Ausgabe April 990 [RLS-90]; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 007 [Parkplatzlärmstudie]..4 Anforderungen Die Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet werden anhand der Orientierungswerte des Beiblatts zur DIN 8005 beurteilt. Die Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle : Orientierungswerte DIN 8005 Verkehr Gebietsart Orientierungswert in db(a) Tag (6- Uhr) Nacht (-6 Uhr) Mischgebiete (MI) Gewerbegebiete (GE) Durch die gemäß Bebauungsplan neu geplanten Nutzungen sowie durch die in der Umgebung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans bestehenden und planungsrechtlich zulässigen Nutzungen sollen keine unzumutbaren Gewerbelärmeinwirkungen verursacht werden. Zur Beurteilung werden die Orientierungswerte der DIN 8005 herangezogen. Die Orientierungswerte des Beiblatts zur DIN 8005 für Gewerbelärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten und Gewerbegebieten sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Tabelle : Orientierungswerte DIN 8005 Gewerbe Gebietsart Orientierungswert in db(a) Tag Nacht Allgemeine Wohngebiete (WA) 40 Mischgebiete (MI) 45 Gewerbegebiete (GE) Die Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse orientiert sich an den Regelungen der TA Lärm zur Beurteilung von Geräuschen des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen und an den Regelungen der 6. BImSchV zur wesentlichen Änderung von Schienen- und Verkehrswegen. Danach sind die Pegelerhöhungen als relevant einzustufen, soweit sie P6-08/E8 FIRU GfI 08

8 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 8 - den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch (d.h. aufgerundet) um mindestens 3 db(a) erhöhen und - die Immissionsgrenzwerte der 6. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die 6. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) enthält weitergehende Regelungen für hohe Verkehrslärmbelastungen mit Beurteilungspegeln ab db(a) am Tag bzw. ab db(a) in der Nacht. Danach ist im Regelungsbereich der 6. BImSchV - Neubau oder erhebliche bauliche Eingriffe in Straßen - jede Pegelerhöhung oberhalb dieser Schwellenwerte von db(a) am Tag bzw. db(a) in der Nacht als wesentlich zu beurteilen. Darüber hinaus sollen durch die Planung verursachte zusätzliche Lärmbeeinträchtigungen nicht zu einer Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass der aus grundrechtlicher Sicht kritische Wert für Wohngebäude bei einer Gesamtbelastung oberhalb der Werte von db(a) tags und db(a) nachts beginnt. Liegt die bestehende Belastung am Tag in Bereichen von mehr als db(a), hat der Plangeber abzuwägen, ob Erhöhungen überhaupt hingenommen werden können, auch wenn sie rechnerisch aufgrund der hohen Grundbelastung nur zu einer geringfügigen Erhöhung führen. Planungsziel ist es dann, die bestehende Gesundheitsgefahr nicht weiter zu erhöhen. Bei bestehenden Lärmbelastungen oberhalb der Werte von tags db(a) und nachts db(a) sollen weitere Pegelerhöhungen vermieden werden. Wenn sich bei hohen Beurteilungspegeln oberhalb db(a) am Tag und db(a) in der Nacht weitere Pegelerhöhungen nicht vermeiden lassen, sind gegebenenfalls Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen sind innerhalb von Aufenthaltsräumen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Die schalltechnischen Berechnungen werden mit dem Schallausbreitungsberechnungsprogramm Soundplan 7.4 durchgeführt. P6-08/E8 FIRU GfI 08

9 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 9 Prognose der Verkehrslärmeinwirkungen Die Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet werden anhand der Orientierungswerte des Beiblatts zur DIN 8005 beurteilt. Die Straßenverkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet werden auf der Grundlage der in der Verkehrsuntersuchung (Bild. und Bild.) der R+T Ingenieure für Verkehrsplanung dargestellten Verkehrsmengen für den Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) mit Ausbau der B3 ermittelt. Die Schienenverkehrslärmeinwirkungen durch die Bahnstrecke westlich des Plangebiets werden anhand der durch das Bahn- Umwelt-Zentrum der Deutschen Bahn AG übermittelten Zugdaten für die Analyse 06 ermittelt.. Emissionsberechnung Schienenverkehr Die Berechnung der Schienenverkehrslärmemissionen durch den Schienenverkehr auf der Güterbahnstrecke 43 Gundelfingen Freiburg Süd erfolgt gemäß Schall 03 (04) auf der Grundlage der durch das Bahn-Umwelt-Zentrum der Deutschen Bahn AG übermittelten Zugdaten und Streckenparameter für die Analyse 06. Die durch die Deutsche Bahn AG übermittelten Prognosedaten 05 berücksichtigen den Schienenausbau der Rheintalbahn. Nach dem Ausbau der Rheintalbahn ist mit deutlich weniger Zügen auf der Güterbahnstrecke 43 Gundelfingen Freiburg Süd und damit auch mit deutlich geringeren Schienenverkehrslärmeinwirkungen zu rechnen. Die Berechnung der Schienenverkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet auf der Grundlage der Analysedaten 06 liegt somit auf der sicheren Seite. Gemäß Schall 03 werden für die Bahnstrecken folgende Emissionspegel für den Tag- und Nachtzeitraum berechnet: P6-08/E8 FIRU GfI 08

10 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 0 Tabelle 3: Emissionsberechnung Schienenverkehr Analyse 06 Straßenverkehr Die Berechnung der Straßenverkehrslärmemissionen durch den Kfz-Verkehr auf den relevanten Straßenabschnitten in der Umgebung des Plangebiets erfolgt auf der Grundlage der in der Verkehrsuntersuchung (Bild. und Bild.) der R+T Ingenieure für Verkehrsplanung dargestellten Verkehrsdaten für den Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) mit Ausbau der B3. Bei den Verkehrsdaten für den Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) ist der Um-/Ausbau der Waldkircher Straße und die Verlegung der Straßenbahntrasse berücksichtigt. Für die B3/Isfahanallee ist ein Straßenausbau vorgesehen (u.a. Vollanschluss des Gebiets Güterbahnhof Nord an die B3). Es bestehen zwar Anhaltspunkte dafür, dass die Straße möglicherweise näher an das Plangebiet heranrücken wird. Allerdings sind die Einzelheiten der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im erforderlichen Detail bekannt, so dass bei den Prognoseberechnungen für die B3/Isfahanallee die Straßenlage im Zwischenzustand angesetzt wird. Aufgrund des Abstandes der B3/Isfahanallee zum Plangebiet (Geltungsbereich der. Änderung des. Teilbebauungsplans) können relevante Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet durch den Kfz-Verkehr auf der B3/Isfahanallee ausgeschlossen werden. Der Ausbau der B3 stellt eine wesentliche Änderung gemäß 6. BImSchV dar. Im Rahmen der Ausbauplanung der B3 sind die Verkehrslärmeinwirkungen durch die wesentliche Änderung der B3 gemäß 6. BImSchV zu beurteilen. Die Verkehrslärmemissionspegel des Kfz-Verkehrs sind gemäß RLS-90 zu berechnen. Für den Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) wurden für einige Straßenabschnitte durch R+T Ingenieure für Verkehrsplanung Angaben zum Kfz- Verkehr am Tag (6- Uhr) und in der Nacht (-6 Uhr) sowie SV-Anteile über- SV = Schwerverkehr P6-08/E8 FIRU GfI 08

11 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite mittelt. Für die übrigen Straßenabschnitte, für die lediglich DTV-Angaben vorliegen (Kfz/4h), erfolgt die Verteilung auf die maßgebliche stündliche Verkehrsstärke am Tag und in der Nacht sowie der maßgebenden Lkw-Anteile gemäß Tabelle 3 der RLS-90. Zuschläge für Steigungen und Gefälle sowie für lichtzeichengeregelte Straßenkreuzungen werden im digitalen Geländemodell ermittelt und berücksichtigt. Nach RLS-90 Tab.3 werden für die betreffenden Straßenabschnitte folgende Emissionspegel berechnet: DTV = Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke P6-08/E8 FIRU GfI 08

12 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite Tabelle 4: Emissionsberechnung Straßenverkehr Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) Straße v DTV M Tag M Nacht p Tag p Nacht L m,e T L m,e N km/h Kfz/4h Kfz/h Kfz/h % % db(a) db(a) B3 Isfahanallee ,,7 B3 Isfahanallee ,4 57, Eichstetter Straße , 4,7 Friedhofstraße ,3 54,9 Habsburger Straße ,8,4 Habsburger Straße ,8,5 Habsburger Straße ,8,5 Kaiserstuhlstraße ,4 49,5 Kandelstraße ,5 43,3 Kandelstraße ,3 4, Karlsruher Straße Nord ,0 46,8 Karlsruher Straße Nord ,8 39, Karlsruher Straße Süd ,4 57, Karlsruher Straße Süd ,9 37,7 Komturstraße ,7 49,8 Komturstraße ,8 39, Komturstraße , 4,9 KVP Friedhofstraße , 53,8 KVP Rennweg ,7 49,8 KVP Waldkircher Straße , 53,8 Mallingerstraße ,4 4,4 Neunlindenstraße ,5 54, Neunlindenstraße ,6 5, Neunlindenstraße ,5 53, Neunlindenstraße ,3 5,7 Planstraße A ,8 48,4 Planstraße A ,6 47, Planstraße A ,6 48, Planstraße B , 48,7 Planstraße B ,,7 Planstraße B ,5 5, Planstraße C ,5 53, Planstraße C ,9 53,6 Planstraße C ,4 54,0 Planstraße C ,6, Planstraße D ,7 5,3 Planstraße D ,4 5,0 Planstraße D ,4 5,0 Planstraße F ,0 5,6 Planstraße F ,3 49,0 P6-08/E8 FIRU GfI 08

13 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 3 Planstraße H ,3 39,9 Planstraße H Nord ,6 4, Planstraße H Nord ,3 39,9 Planstraße H Nord ,6 38, Planstraße H Süd ,5 35, Planstraße H Süd ,5 35, Planstraße H Süd ,6 4, Rennweg ,4 45,5 Rennweg ,9 53, Rennweg ,6, Rennweg ,9,5 Rennweg , 5,7 Stefan-Meier-Straße ,4 53, Stefan-Meier-Straße , 53,9 Waldkircher Straße ,7 56,3 Waldkircher Straße ,7,3 Waldkircher Straße ,7 54,5 Waldkircher Straße ,6 54, Waldkircher Straße , 5,7 Zähringer Straße ,0,7 Zähringer Straße ,6 5,6 Zähringer Straße ,7 54,9 v = zulässige Höchstgeschwindigkeit; DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr; M Tag/Nacht = maßgebliche stündliche Verkehrsstärke; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw-Anteil; L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht Die Lage der Straßenabschnitte ist in der folgenden Abbildung dargestellt. P6-08/E8 FIRU GfI 08

14 B 3 FIRU GfI Abbildung : Lage der Straßenabschnitte Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 4 Hermann-Mitsch-Straße Güterhallenstraße B3 Isfahanallee Karlsruher Straße Karlsruher Straße Nord Kehler Straße Offenburger Straße Of Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Planstraße D Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Planstraße H Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Freiladestraße Rampenstraße Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße F Planstraße F Neunlindenstraße 3 Planstraße C Friedhofstraße Planstraße A Planstraße A Neunlindenstraße 4 Planstraße A 3 Zollhallenstraße Kantinenstraße Güterhallenstraße Lagerhausstraße Planstraße H Nord Planstraße H Nord Planstraße H Süd Planstraße H Süd 3 Rennweg Waldkircher Straße Komturstraße Planstraße C Planstraße C 3 Planstraße B Planstraße B Planstraße B 3 Eichstetter Straße Eichstetter Straße Mallingerstraße Eichstetter Straße Mallingerstraße Karlsruher Straße Endinger Straße Stefan-Meier-Straße Hornusstraße Uhlbergstraße Karlsruher Straße Kandelstraße Eisenbahn Basel - Mannheim Waldkircher Straße Waldkircher Straße Waldkircher Straße Waldkircher Straße 4 Komturstraße Komturstraße Rennweg Waldkircher Straße 3 Planstraße C 4 Rennweg 3 Rennweg 4 Isfahanallee B3 Isfahanallee Komturstraße 3 Stefan-Meier-Straße Karlsruher Straße Nord Roßgäßlebach Karlsruher Straße Süd Rennweg 5 Waldkircher Straße 5 Karlsruher Straße Süd Stefan-Meier-Straße Nordstraße Zähringer Straße Zähringer Straße Habsburger Straße Habsburger Straße Habsburger Straße 3 Zähringer Straße 3 Maßstab : m. Immissionsberechnung Die Berechnung der Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt gemäß den RLS-90 für die Straßen und gemäß Schall 03 für die Schiene auf der Grundlage der o.a. Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Verkehrslärmeinwirkungen werden für freie Schallausbreitung im Plangebiet in einem Raster flächig in,4 m, 5, m und 8,0 m über Grund für den Tag- und Nachtzeitraum berechnet (vgl. Karte bis Karte 3). Die Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet werden außerdem unter Berücksichtigung einer möglichen Bebauung gemäß dem übermittelten Bebauungskonzept geschossweise berech- P6-08/E8 FIRU GfI 08

15 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 5 net. Die Ergebnisse dieser Berechnungen sind jeweils für den Tag- und Nachtzeitraum geschossweise in Karte 4 bis Karte 9 dargestellt. P6-08/E8 FIRU GfI 08

16 Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau Karte : Verkehrslärmeinwirkungen Tag/Nacht Prognose-Fall 030/Schiene Analyse 06 freie Ausbreitung im Plangebiet Isophone in,4m über Grund Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Verkehr - /45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - / db(a) Mischgebiet - / db(a) Gewerbegebiet (340; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Gebäude Geltungsbereich ORW MI NACHT Planstraße C Güterbahntrasse Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße F Planstraße F Planstraße D Planstraße D 3 Planstraße H Planstraße D eunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 TAG Planstraße C Güterbahntrasse Planstraße D Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße F Planstraße F Planstraße D Planstraße D 3 Planstraße H eunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4

17 Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau Karte : Verkehrslärmeinwirkungen Tag/Nacht Prognose-Fall 030/Schiene Analyse 06 freie Ausbreitung im Plangebiet Isophone in 5,m über Grund Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Verkehr - /45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - / db(a) Mischgebiet - / db(a) Gewerbegebiet (3403; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Gebäude Geltungsbereich ORW MI NACHT Planstraße C Güterbahntrasse Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße F Planstraße F Planstraße D Planstraße D 3 Planstraße H Planstraße D eunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 TAG Planstraße C Güterbahntrasse Planstraße D Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße F Planstraße F Planstraße D Planstraße D 3 Planstraße H eunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4

18 Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen Tag/Nacht Prognose-Fall 030/Schiene Analyse 06 freie Ausbreitung im Plangebiet Isophone in 8,0m über Grund Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Verkehr - /45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - / db(a) Mischgebiet - / db(a) Gewerbegebiet (3404; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Gebäude Geltungsbereich ORW MI NACHT Planstraße C Güterbahntrasse Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße F Planstraße F Planstraße D Planstraße D 3 Planstraße H Planstraße D eunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 TAG Planstraße C Güterbahntrasse Planstraße D Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße F Planstraße F Planstraße D Planstraße D 3 Planstraße H eunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4

19 Tag Nacht Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau D4- eunlindenstraße C-4 C-4 D D D-3 C-. 5 D C D- D C-. D D-3 D D C D-7 D C-7 48 D-6 D D-5 5 C-8 5C Planstraße D Güterbahntrasse 43 Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H Planstraße F Planstraße F C-8 Neunlindenstraße C Planstraße C D-3 C-. Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A D4- eunlindenstraße C-7 D-6 D C-4 C-4 D D D C D- D C-. D D-3 D D C D-7 D D C C Planstraße D Güterbahntrasse 43 Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H Planstraße F Planstraße F C-8 44 Neunlindenstraße C Planstraße C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen Tag/Nacht Prognose-Fall 030/Schiene Analyse 06 mit Bebauung im Plangebiet Erdgeschoss Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Verkehr - /45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - / db(a) Mischgebiet - / db(a) Gewerbegebiet (3; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Gebäude Geltungsbereich Kaiserstuhlstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 Neunlindenstraße

20 Tag Nacht Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau D4- eunlindenstraße Güterbahntrasse 43 D- 54 D D-3 C D C D- D C-. D D-3 D D C D-7 D C-7 49 D-6 D D-5 53 C-85 5C-7 53 Planstraße D Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H Planstraße F Planstraße F C-8 5 Neunlindenstraße C Planstraße C C C D-3 C-. Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A D4- eunlindenstraße D C D- D C-. D D-3 D D C D-7 D D C C C-7 D-6 D Planstraße D Güterbahntrasse 43 D- Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H D Planstraße F Planstraße F C Neunlindenstraße C Planstraße C C C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A Karte 5: Verkehrslärmeinwirkungen Tag/Nacht Prognose-Fall 030/Schiene Analyse 06 mit Bebauung im Plangebiet. Obergeschoss Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Verkehr - /45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - / db(a) Mischgebiet - / db(a) Gewerbegebiet (3; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Gebäude Geltungsbereich Kaiserstuhlstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 Neunlindenstraße

21 Tag Nacht Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau D4- eunlindenstraße Güterbahntrasse 43 D D-3 C D C D- D C-. D D-3 D D C D-7 D C-7 5 D-6 D D-5 54 C-85 53C Planstraße D Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H D- 58 Planstraße F Planstraße F C-8 5 Neunlindenstraße C Planstraße C C-4 53 C D-3 C-. Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A D4- eunlindenstraße D C D- D C-. D D-3 D D C D-7 D D C C C-7 D-6 D Planstraße D Güterbahntrasse 43 D- 5 Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H D- 56 Planstraße F Planstraße F C Neunlindenstraße C Planstraße C C C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A Karte 6: Verkehrslärmeinwirkungen Tag/Nacht Prognose-Fall 030/Schiene Analyse 06 mit Bebauung im Plangebiet. Obergeschoss Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Verkehr - /45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - / db(a) Mischgebiet - / db(a) Gewerbegebiet (3; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Gebäude Geltungsbereich Kaiserstuhlstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 Neunlindenstraße

22 Tag Nacht Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau D4- eunlindenstraße Güterbahntrasse 43 D D-3 C-. 53 D C D- D C-. D D-3 D D C D-7 D C-7 53 D-6 D D-5 56 C C Planstraße D Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H D- Planstraße F Planstraße F C-8 53 Neunlindenstraße C Planstraße C C-4 54 C D-3 C-. Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A D4- eunlindenstraße D C D- D C-. D D-3 D D C D-7 D D C C C-7 D-6 D Planstraße D Güterbahntrasse 43 D- 53 Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H D- 56 Planstraße F Planstraße F C Neunlindenstraße C Planstraße C C C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A Karte 7: Verkehrslärmeinwirkungen Tag/Nacht Prognose-Fall 030/Schiene Analyse 06 mit Bebauung im Plangebiet 3. Obergeschoss Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Verkehr - /45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - / db(a) Mischgebiet - / db(a) Gewerbegebiet (3; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Gebäude Geltungsbereich Kaiserstuhlstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 Neunlindenstraße

23 Tag Nacht Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau D4-73 eunlindenstraße Güterbahntrasse 43 D D- D D- D C-. D D-3 D D C D-7 D C-7 D-6 D D-5 57 C C-7 56 Planstraße D Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H D- Planstraße F Planstraße F C-8 Neunlindenstraße 3 57 C-. 54 C C Planstraße C C-4 56 C D-3 C-. Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A D4- eunlindenstraße C-7 D-6 D D- 54 D D D C-. D D-3 D D C D-7 D D C C Planstraße D Güterbahntrasse 43 Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H D Planstraße F Planstraße F C-8 57 Neunlindenstraße C C Planstraße C C-4 53 C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A Karte 8: Verkehrslärmeinwirkungen Tag/Nacht Prognose-Fall 030/Schiene Analyse 06 mit Bebauung im Plangebiet 4. Obergeschoss Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Verkehr - /45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - / db(a) Mischgebiet - / db(a) Gewerbegebiet (3; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Gebäude Geltungsbereich Kaiserstuhlstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 Neunlindenstraße

24 C-5 C-4 C-4 D- D D-3 C-. D- C-. 56 D D- C-. D- D-3 Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau Karte 9: Verkehrslärmeinwirkungen Tag/Nacht Prognose-Fall 030/Schiene Analyse 06 mit Bebauung im Plangebiet 5. Obergeschoss Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Verkehr - /45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - / db(a) Mischgebiet - / db(a) Gewerbegebiet (3; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Gebäude Geltungsbereich Nacht Planstraße C C-5 Güterbahntrasse 43 C-4 C-4 D- D D-3 C-. D- C D- C-. D- D-3 54 D D4-5 D-7 C-7 D-6 D Planstraße F Planstraße F Planstraße D Planstraße D 3 D-4 Planstraße H Planstraße D Planstraße H Nord 3 D-4 C-6 Planstraße H Süd D-4 eunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße D-5 C-7 C-8 C-8 Planstraße A Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 Tag Planstraße C Güterbahntrasse 43 D-8 D C-6 D4-58 D-4 D-7 C-7 D-6 D Planstraße F Planstraße F D-5 C-7 C-8 C-8 Planstraße D Planstraße D 3 Planstraße H Planstraße D Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd eunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4

25 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 5.3 Beurteilung Die Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet erfolgt anhand der Orientierungswerte der DIN Die Verkehrslärmeinwirkungen werden für freie Schallausbreitung im Plangebiet, d.h. ohne Berücksichtigung geplanter Baukörper innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, und unter Berücksichtigung der geplanten Baukörper im Plangebiet gemäß dem vorliegenden Bebauungskonzept berechnet und beurteilt. Freie Schallausbreitung Am Tag ( Uhr) wird der Orientierungswert der DIN 8005 für Verkehrslärmeinwirkungen in Mischgebieten von db(a) bei freier Schallausbreitung im Plangebiet im gesamten Plangebiet überschritten. An der nordwestlichen Plangebietsgrenze entlang der Bahntrasse wird der Orientierungswert um bis zu 0 db(a) überschritten. In den geplanten Mischgebieten sind Verkehrslärmeinwirkungen zwischen db(a) und db(a) zu erwarten. Im Nachtzeitraum ( Uhr) wird der Orientierungswert für Verkehrslärmeinwirkungen in Mischgebieten von db(a) bei freier Schallausbreitung im Plangebiet im gesamten Plangebiet überschritten. An der nordwestlichen Plangebietsgrenze entlang der Bahntrasse wird der Orientierungswert um bis zu 30 db(a) überschritten. In den geplanten Mischgebieten werden Verkehrslärmeinwirkungen zwischen 57 db(a) und db(a) berechnet. Die hohen Verkehrslärmeinwirkungen insbesondere im Nachtzeitraum sind auf die Güterzugzahlen auf der Bahntrasse nordwestlich des Plangebiets im Analyse-Fall 06 zurückzuführen. Die durch die Deutsche Bahn AG übermittelten Prognosedaten berücksichtigen den Schienenausbau der Rheintalbahn. Nach dem Ausbau der Rheintalbahn ist mit deutlich weniger Zügen auf der Güterbahnstrecke 43 Gundelfingen Freiburg Süd und damit auch mit deutlich geringeren Schienenverkehrslärmeinwirkungen zu rechnen. Bebauung gemäß Konzept Das geplante Bebauungskonzept reagiert auf diese hohen Verkehrslärmeinwirkungen durch eine weitestgehend geschlossene Bebauung innerhalb der Mischgebiete MI 0b, MI b und MI c. Durch diese relativ hohe Bebauung werden die Schienenverkehrslärmeinwirkungen in den dahinterliegenden Mischgebieten wirkungsvoll abgeschirmt. Die Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet unter Berücksichtigung der geplanten Baukörper im Plangebiet werden im Folgenden dargestellt und anhand der Orientierungswerte der DIN 8005 für Verkehrslärmeinwirkungen in Mischgebieten beurteilt. Höhe Erdgeschoss Unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung im Plangebiet wird der Orientierungswert der DIN 8005 für Verkehrslärmeinwirkungen in Mischgebieten von db(a) am Tag in Höhe des Erdgeschosses an den der Bahnstrecke zugewandten Fassaden der Gebäude in den Mischgebieten MI 0b, MI b und MI c südöstlich der Planstraße D um bis zu 9 db(a) überschritten. An den Ge- P6-08/E8 FIRU GfI 08

26 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 6 bäuden in den Mischgebieten MI 0a, MI 0c, MI a, MI b, MI a und MI a. wird der Orientierungswert an den der Neunlindenstraße und der Planstraße F zugewandten Fassaden um bis zu 7 db(a) überschritten. Jeder der geplanten Baukörper in den geplanten Mischgebieten verfügt über mindestens eine Fassade, an welcher der Orientierungswert am Tag eingehalten wird. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert der DIN 8005 für Mischgebiete von db(a) an den der Bahn zugewandten Fassaden der Gebäude in den Mischgebieten MI 0b, MI b und MI c südöstlich der Planstraße D um bis zu 8 db(a) überschritten. An den der Bahntrasse abgewandten Fassaden dieser Gebäude wird der Orientierungswert um bis zu 3 db(a) überschritten. Ebenfalls sind Überschreitungen des Orientierungswerts insbesondere an den bahn- und straßenzugewandten Fassaden der dahinter liegenden Baukörper in den Mischgebieten MI 0a, MI 0c, MI a, MI b,mi a und MI a. zu erwarten. Alle Gebäude mit Fassaden, an denen der Orientierungswert Nacht überschritten wird, verfügen über lärmabgewandte Fassaden, an denen der Orientierungswert eingehalten wird. Höhe. Obergeschoss In Höhe des. Obergeschosses wird der Orientierungswert Tag der DIN 8005 für Verkehrslärmeinwirkungen in Mischgebieten von db(a) an den der Bahnstrecke zugewandten Fassaden der Gebäude in der ersten Baureihe (MI 0b, MI b und MI c) südöstlich der Planstraße D um bis zu 0 db(a) überschritten. An den Gebäuden in den Mischgebieten MI 0a, MI 0c, MI a, MI b, MI a und MI a. wird der Orientierungswert an den der Neunlindenstraße und der Planstraße F zugewandten Fassaden um bis zu 7 db(a) überschritten. Alle geplanten Baukörper verfügen über mindestens eine Fassade, an welcher der Orientierungswert am Tag eingehalten wird. Im Nachtzeitraum sind am überwiegenden Teil der Fassaden der Gebäude in den Mischgebieten MI 0b, MI b und MI c in Höhe des. Obergeschosses Überschreitungen des Orientierungswerts der DIN 8005 für Mischgebiete von db(a) zu erwarten. An den dahinterliegenden Gebäuden in den Mischgebieten MI 0a, MI 0c, MI a, MI b, MI a und MI a. wird der Orientierungswert ebenfalls um bis zu 0 db(a) überschritten. Jeder der geplanten Baukörper in den Mischgebieten MI 0a, MI 0c, MI a, MI b, MI a und MI a. - mit Ausnahme des südlichen Gebäudes im Baufeld D-5 - verfügt über mindestens eine Fassade, an der der Orientierungswert Nacht eingehalten wird. Lautestes Geschoss Im lautesten Geschoss, welches in der Regel auch das oberste Geschoss ist, wird der Orientierungswert der DIN 8005 für Mischgebiete im Tagzeitraum von db(a) an den der Bahnstrecke zugewandten Fassaden der Gebäude südöstlich der Planstraße D in den Mischgebieten MI 0b, MI b und MI c um bis zu db(a) überschritten. Überschreitungen des Orientierungswerts sind auch an einzelnen Fassaden insbesondere an den straßenzugewandten Fassaden der dahinterliegenden Gebäude in den Mischgebieten MI 0a, MI 0c, MI a, MI b, MI a und MI a. zu erwarten. Alle geplanten Baukörper verfügen über P6-08/E8 FIRU GfI 08

27 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 7 mindestens eine Fassade, an welcher der Orientierungswert am Tag eingehalten wird. Im Nachtzeitraum sind im lautesten Geschoss am überwiegenden Teil der Fassaden insbesondere an den der Bahn und der Straßen zugewandten Fassaden - der Baukörper in den geplanten Mischgebieten Überschreitungen des Orientierungswerts der DIN 8005 für Mischgebiete von db(a) zu erwarten. An einzelnen Fassaden der Gebäude in den Mischgebieten MI 0a, MI 0c, MI a, MI b, MI a und MI a. wird der Orientierungswert gerade eingehalten. An den Fassadenabschnitten der geplanten Baukörper in den Mischgebieten MI 0a, MI 0c, MI a, MI b, MI a und MI a., an denen der Orientierungswert in der Nacht überschritten wird, können in im Nachtzeitraum schutzbedürftigen Räumen (Schlafzimmer, Kinderzimmer) durch passive Lärmschutzmaßahmen und entsprechende Lüftungseinrichtungen verträgliche Innenpegel sichergestellt werden. Dies gilt auch für das südlichste Gebäude im Baufeld D-5 (MI a), an dem an allen Fassaden im Nachtzeitraum der Orientierungswert für Mischgebiete überschritten wird. Entsprechende Festsetzungsvorschläge zum passiven Schallschutz sind im folgenden Kapitel aufgeführt. Aufgrund der hohen Verkehrslärmeinwirkungen durch den Schienenverkehr insbesondere in der Nacht sind Betriebswohnungen in den Gewerbegebieten GE II und GE III auszuschließen..4 Schallschutzmaßnahmen Zum Schutz vor den Verkehrslärmeinwirkungen sind Schallschutzmaßnahmen festzusetzen. Durch Lärmschutzwände innerhalb des Plangebiets lassen sich aufgrund der Abstände, der Höhe der geplanten bis zu sechsgeschossigen Bebauung und der nicht vorhandenen Überstandslängen die Schienenverkehrslärmeinwirkungen nicht wirkungsvoll abschirmen. An den der Planstraße F und der Neunlindenstraße zugewandten Fassaden der geplanten Gebäude in den Mischgebieten MI 0a, MI 0c, MI a, MI b, MI a und MI a. werden die Orientierungswerte der DIN 8005 für Mischgebiete von db(a) am Tag um bis zu 7 db(a) überschritten. Aufgrund der Höhe der geplanten Bebauung, der geringen Abstände der geplanten Bebauung zu den Straßen und der erforderlichen Grundstückszufahrten ist durch Lärmschutzwände entlang dieser Straßen kein wirksamer Schallschutz möglich. Das vorliegende Bebauungskonzept, das den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrunde liegt, reagiert auf die hohen Schienenverkehrslärmeinwirkungen. Die der Bahnstrecke nächstgelegene Bebauung innerhalb der Mischgebiete MI 0b, MI b und MI c ist als weitestgehend geschlossene Riegelbebauung mit fünf Geschossen vorgesehen. Durch die abschirmende Wirkung dieser Gebäuderiegel werden die Schienenverkehrslärmeinwirkungen in den von der Bahnstrecke aus gesehenen, dahinterliegenden Mischgebieten deutlich gemindert. Durch die geplante Bebauung werden im überwiegenden Teil der Gartenund Grünflächen an den straßenabgewandten Gebäudeseiten Verkehrslärmein- P6-08/E8 FIRU GfI 08

28 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 8 wirkungen berechnet, die unterhalb der Orientierungswerte für Mischgebiete am Tag liegen (vgl. Karte 4, Tag). Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Garten- und Grünflächen werden daher nicht erforderlich. Wegen der hohen Verkehrslärmeinwirkungen insbesondere durch den Schienenverkehr sind die der Bahnstrecke zugewandten Fassaden der geplanten Gebäude C-4, -5, D-, D-8, D- und D- in der ersten Baureihe entlang der Planstraße D und C (MI 0b, MI b, MI c) nur bedingt zum Wohnen geeignet. Die Grundrisse der Wohnungen in diesem Teil des Plangebiets sind so zu gliedern, dass Wohn- und Schlafräume möglichst zur lärmabgewandten Fassade orientiert werden. Als lärmabgewandt gelten Fassaden, an denen der Orientierungswert Tag nicht überschritten wird.. Wohn- und Schlafräume an der lärmzugewandten Fassade sind möglich, wenn diese Räume an der lärmzugewandten Fassade keine öffenbaren Fenster aufweisen und über ausreichende Belüftungsmöglichkeiten verfügen (bspw. Eckräume). Für Büroräume an den der Bahnstrecke zugewandten Fassaden sind fensterunabhängige Lüftungsmöglichkeiten vorzusehen. Zum Schutz vor den Verkehrslärmeinwirkungen ist eine entsprechende Grundrissorientierung festzusetzen. Zusätzlich sind Festsetzungen zum passiven Schallschutz zu treffen. Passiver Schallschutz Die DIN 409- Schallschutz im Hochbau Teil : Mindestanforderungen (Januar 08) definiert Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gebäuden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten. Die Anforderungen sind abhängig von den maßgeblichen Außenlärmpegeln, in denen die zu schützenden Nutzungen liegen. Der maßgebliche Außenlärmpegel ist gemäß Punkt der DIN 409- Schallschutz im Hochbau Teil : Rechnerische Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen (Januar 08) unter Berücksichtigung der verschiedenen Lärmarten (u.a. Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen) zu ermitteln. Bezogen auf den Schienenverkehrslärm ( der DIN 409-) wird der maßgebliche Außenlärmpegel ermittelt, indem zu dem errechneten Verkehrslärmbeurteilungspegel 3 db(a) zu addieren sind. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 0 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus dem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 0 db(a). Aufgrund der Frequenzzusammensetzung von Schienenverkehrsgeräuschen in Verbindung mit dem Frequenzspektrum der Schalldämm-Maße von Außenbauteilen ist der Beurteilungspegel für Schienenverkehr pauschal um 5 db zu mindern. Bezogen auf den Gewerbelärm wird nach DIN 409- im Regelfall als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der TA Lärm für die jeweilige Gebietskategorie geltende Tag- Immissionsrichtwert angesetzt. In dem im Bebauungsplan vorgesehenen Mischgebiet beträgt der Tag-Immissionsrichtwert der TA Lärm db(a). Es wird empfohlen, die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 409, von denen das erforderliche Schalldämmmaß der Außenbauteile von konkreten Bauvorhaben abzuleiten ist, für den ungünstigsten Fall der freien Schallausbreitung P6-08/E8 FIRU GfI 08

29 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 9 innerhalb des Plangebiets jeweils für den Tag- und Nachtzeitraum festzusetzen (vgl. Karte 0 und Karte ). Von den so definierten Anforderungen an das erforderliche Schalldämmmaß kann im Baugenehmigungsverfahren abgewichen werden, wenn nachgewiesen wird, dass zur Sicherstellung verträglicher Innenpegel geringere Maßnahmen ausreichen. Dies gilt beispielsweise für Außenbauteile an den lärmabgewandten Fassaden der geplanten Gebäude, an denen die Orientierungswerte eingehalten werden. In Karte bis Karte 7 sind für die gemäß dem vorliegenden Bebauungskonzept geplanten Gebäude die maßgeblichen Außenlärmpegel unter Berücksichtigung der Abschirmwirkung der geplanten Bebauung geschossweise für jeden Fassadenabschnitt dargestellt. Festsetzungsvorschlag passiver Schallschutz: Zum Schutz vor Außenlärm für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN 409- Schallschutz im Hochbau Teil : Mindestanforderungen, Ausgabe Januar 08, einzuhalten. Die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile ergeben sich nach DIN 409- (Januar 08) unter Berücksichtigung des maßgeblichen Außenlärmpegels und der unterschiedlichen Raumarten nach folgender Gleichung (Gleichung 6): R w,ges = L a - K Raumart Dabei ist K Raumart = 35 db K Raumart = 30 db L a für Büroräume und Ähnliches; für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches; der Maßgebliche Außenlärmpegel nach Punkt der DIN 409- (Januar 08). Mindestens einzuhalten sind: R w,ges = 30 db für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches. Für gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maße von R w,ges > db sind die Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R w,ges sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesamten Außenfläche eines Raumes S S zur Grundfläche des Raumes S G nach DIN 409- (Januar 08), Gleichung 3 mit dem Korrekturwert K AL nach Gleichung 33 zu korrigieren. Für Außenbauteile, die unterschiedlich zur maßgeblichen Lärmquelle orientiert sind, siehe DIN 409- (Januar 08), P6-08/E8 FIRU GfI 08

30 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 30 Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit nachgewiesen wird, dass insbesondere bei gegenüber den Lärmquellen abgeschirmten oder den Lärmquellen abgewandten Gebäudeteilen geringere gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maße R w,ges erforderlich sind. Für die Festsetzungen des passiven Schallschutzes im Bebauungsplan sind die maßgeblichen Außenlärmpegel für den ungünstigsten Untersuchungsfall bei freier Schallausbreitung im Plangebiet in 8 m über Grund für den Tag und die Nacht heranzuziehen (vgl. Karte 0 und Karte ). Grundrissgestaltung Festsetzungsvorschlag: Grundrissorientierung In den Mischgebieten MI 0b, MI b und MIc dürfen schutzbedürftige Räume von gewerblichen Nutzungen gemäß DIN 409-: (z.b. Büroräume oder Praxisräume) an den der Bahnstrecke zugewandten Fassaden keine öffenbaren Fenster aufweisen. In den Mischgebieten MI 0b, MI b und MIc dürfen Wohnungen keine öffenbaren Fenster von schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 409-: an den der Bahnstrecke zugewandten Fassaden aufweisen; jede Wohnung in den Mischgebieten MI 0b, MI b und MIc muss über mindestens einen Aufenthaltsraum mit einem Fenster an der lärmabgewandten südöstlichen Gebäudeseite verfügen. Ab einem maßgeblichen Außenlärmpegel von db(a) (Tag) nach der DIN 409 ist eine Grundrissorientierung vorzusehen, soweit nicht geeignete bauliche Maßnahmen wie z.b. transparente Vorbauten gewährleisten, dass vor einem Aufenthaltsraum ein maßgeblicher Außenlärmpegel von db(a) nicht überschritten wird. Pro Wohnung muss mindestens ein Aufenthaltsraum, bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen müssen mindestens zwei Aufenthaltsräume, mit den notwendigen Fenstern auf der lärmabgewandten Seite liegen. Belüftung von Schlafräumen Wenn Schlafräume (auch Kinderzimmer sowie Wohn-/Schlafräume in Ein- Zimmer-Wohnungen) an einer Fassade mit einem maßgeblichen Außenlärmpegel von db(a) oder mehr (Nacht) nach der DIN 409 angeordnet werden und diese nicht über mindestens ein Fenster zur lärmabgewandten Seite verfügen, ist durch bauliche Maßnahmen ein ausreichender Schallschutz auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Belüftung zu gewährleisten. Dazu sind Schlafräume mit einer schallgedämmten Lüftungsanlage auszustatten, die einen ausreichenden Luftwechsel (0 m³/h pro Person) während der Nachtzeit sicherstellt. Die jeweiligen Schalldämmanforderungen müssen auch bei Aufrechterhaltung des Mindestluftwechsels eingehalten werden. Auf die schallgedämmten Lüfter kann verzichtet werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass in Schlafräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen (z.b. Doppelfassaden, ver- P6-08/E8 FIRU GfI 08

31 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 3 glaste Vorbauten) ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 db(a) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Außenwohnbereiche Wenn eine Wohnung ausschließlich über Außenwohnbereiche ab einem maßgeblichen Außenlärmpegel von db(a) (Tag) nach der DIN 409 verfügt, ist dieser durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z. B. geschlossene Brüstungen oder verglaste Vorbauten vor dem einwirkenden Lärm zu schützen. P6-08/E8 FIRU GfI 08

32 Ust 35 W Planstraße C 0 B ro Schu Planstra Planstraße C 36 Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau 38 6 Karte 0: Maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN 409 in 8,0m über Grund Tag (344, 344; ) Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= 8 8 < Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Gebäude Geltungsbereich K B ro / Güterbahntrasse 43 Gast Planstraße B 3 Planstraße A 3 74 Planstraße D 73 Planstraße H Nord P Planstraße F Planstraße F Planstraße D Planstraße D Rampenstraße 75/0 Güterhall 0 Vwg 9 Planstraße H 8 Planstraße H Nord 3 Ust Zollhallenstraße Planstraße H Süd Freiladestraße La Neunlindenstraße Planstraße H Süd P Planstraße B Energie 34 Planstraße A Planstraße A Neunlindenstraße / 3 30 d 30 /9 Tgar Gar /0 /3 / 30 c / /0 / / /8 Wkst / Tkst Tgar / 8 a 6 a /3 Planstraße B Vwg a WC Ust Vwg 6 4 c / /3 Tgar 834/35 4 b a 6 a 4 b 4 a Tgar B ro 8 6 Tkst Tgar 4 Wald 834/8 Neunlindenstraße 3 4 a b c 4 / /7 /5 /4 4 0 b 0 a Waldkirc 3 B ro Vwg Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße a / /4 /5 0 B ro Wkst Gar 0 6 / K

33 Ust 35 W Planstraße C 0 B ro Schu Planstra Planstraße C 76 B ro Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau 38 6 Karte : Maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN 409 in 8,0m über Grund Nacht (344, 344; ) Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= 8 8 < Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Gebäude Geltungsbereich K 0 / Güterbahntrasse 43 Gast Planstraße B 3 Planstraße A Planstraße D Planstraße H Nord P Planstraße F Planstraße F Planstraße D Planstraße D Rampenstraße 75/0 Güterhall 0 Vwg 9 Planstraße H 8 Planstraße H Nord 3 Ust Zollhallenstraße Planstraße H Süd Freiladestraße La Neunlindenstraße Planstraße H Süd P Planstraße B Energie 34 Planstraße A Planstraße A Neunlindenstraße / 3 30 d 30 /9 Tgar Gar /0 /3 / 30 c / /0 / / /8 Wkst WC / Tkst Tgar / 8 a 6 a / /35 Planstraße B Vwg a Ust Vwg 6 4 c / 4 b a 6 a 4 b 4 a Tgar B ro 8 6 Tkst Tgar /3 Tgar 4 Wald /8 Neunlindenstraße 3 4 a b c 4 / /7 /5 /4 4 0 b 0 a Waldkirc 3 B ro Vwg Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße a / /4 /5 0 B ro Wkst Gar 0 6 / K

34 Tag Nacht Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau C-4 C-4 85 D- C-4 C D D- 83 D D-3 C D-3 C-. 77 D- D- C-. C D- 75 D-4 D- D C-. D- 76 C-. D D-3 D D-3 D D-4 74 D C D-4 D C D-7 D-4 D-7 D-4 C-7 D-6 C-7 D-5 D D D-5 D-5 eunlindenstraße Planstraße D Güterbahntrasse 43 Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H Planstraße F Planstraße F C-8 C-8 C-7 Neunlindenstraße 3 C-5 Planstraße C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A eunlindenstraße Planstraße D Güterbahntrasse 43 Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H Planstraße F Planstraße F C-8 C-8 C-7 Neunlindenstraße C-5 Planstraße C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A Karte : Maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN 409 Fassaden Erdgeschoss (35, 35; ) Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Gebäude Geltungsbereich Kaiserstuhlstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 Neunlindenstraße

35 Tag Nacht Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau C C C-4 C-4 D- C-4 C-4 D- D- D D-3 C D-3 C-. D- D- C-. 73 C D- 76 D-4 D- D C-. D C-. D D-3 D D-3 D D-4 74 D C D-4 D C D-7 D-4 D-7 D-4 C-7 D-6 C-7 D-5 D D D-5 D-5 C-8 C-7 C-8 C-7 C-8 C-8 eunlindenstraße Planstraße D Güterbahntrasse 43 Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H Planstraße F Planstraße F Neunlindenstraße 3 Planstraße C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A eunlindenstraße Planstraße D Güterbahntrasse 43 Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H Planstraße F Planstraße F Neunlindenstraße 3 Planstraße C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A Karte 3: Maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN 409 Fassaden. Obergeschoss (35, 35; ) Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Gebäude Geltungsbereich Kaiserstuhlstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 Neunlindenstraße

36 Tag Nacht Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau C C C-4 C-4 D- C-4 C-4 D- D- D D-3 C D-3 C-. D- D- C-. 73 C D- 76 D-4 D- D C-. D C-. D D-3 D D-3 D D-4 74 D4-73 C D-4 D C D-7 D-4 D-7 D-4 C-7 D-6 C-7 D-5 D D D-5 D-5 C-8 C-7 C-8 C-7 C-8 C-8 eunlindenstraße Planstraße D Güterbahntrasse 43 Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H Planstraße F Planstraße F Neunlindenstraße 3 Planstraße C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A eunlindenstraße Planstraße D Güterbahntrasse 43 Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H Planstraße F Planstraße F Neunlindenstraße 3 Planstraße C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A Karte 4: Maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN 409 Fassaden. Obergeschoss (35, 35; ) Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Gebäude Geltungsbereich Kaiserstuhlstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 Neunlindenstraße

37 Tag Nacht Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau C C C-4 C-4 D- C-4 C-4 D- D- D D-3 C D-3 C-. D- D- C-. 73 C D- 77 D-4 D- D C-. D C-. D D-3 D D-3 D D-4 75 D4- C D-4 D C D-7 D-4 D-7 D-4 C-7 D-6 C-7 D-5 D D D-5 D-5 C-8 C-7 C-8 C-7 C-8 C-8 eunlindenstraße Planstraße D Güterbahntrasse 43 Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H Planstraße F Planstraße F Neunlindenstraße 3 Planstraße C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A eunlindenstraße Planstraße D Güterbahntrasse 43 Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H Planstraße F Planstraße F Neunlindenstraße 3 Planstraße C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A Karte 5: Maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN 409 Fassaden 3. Obergeschoss (35, 35; ) Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Gebäude Geltungsbereich Kaiserstuhlstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 Neunlindenstraße

38 Tag Nacht Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau Güterbahntrasse 43 D- D D-3 C D-3 C-. D- D- C-. 73 C-. 74 D- D D-3 D D-3 D D-4 75 D4- C D-4 D C D-7 D-4 D-7 D-4 C-7 D-6 C-7 D-5 D D D-5 D-5 eunlindenstraße Planstraße D Planstraße D Planstraße D 3 Neunlindenstraße Planstraße H D- C-8 D-4 6 C-8 Planstraße F Planstraße F C-. C-7 Neunlindenstraße 3 C-5 C-4 C-4 Planstraße C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A eunlindenstraße Planstraße D Güterbahntrasse D- Planstraße D Planstraße D 3 D- Neunlindenstraße Planstraße H D- C-8 D-4 C-8 Planstraße F Planstraße F C-. C-7 Neunlindenstraße C C-4 C-4 Planstraße C Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd Planstraße A Planstraße A Karte 6: Maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN 409 Fassaden 4. Obergeschoss (35, 35; ) Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Gebäude Geltungsbereich Kaiserstuhlstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 Neunlindenstraße

39 C-5 C-4 C-4 D- D D-3 C-. D- C-. Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau Karte 7: Maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN 409 Fassaden 5. Obergeschoss (35, 35; ) Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Schiene Emission Straße Gebäude Geltungsbereich Nacht Planstraße C C-5 Güterbahntrasse 43 C-4 C-4 D- D D-3 C-. D- C-. C-. D- D- D-3 C-6 D-8 D-4 78 D D-7 C-7 D-6 D Planstraße F Planstraße F Planstraße D Planstraße D 3 D-4 Planstraße H Planstraße D Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd D-4 eunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße D-5 C-7 C-8 C-8 Planstraße A Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4 Tag Planstraße C Güterbahntrasse 43 C-. D-4 D- D- D-3 C-6 D-8 D-4 D4- D-4 D-7 C-7 D-6 D Planstraße F Planstraße F Planstraße D Planstraße D 3 Planstraße H Planstraße D Planstraße H Nord 3 Planstraße H Süd D-5 C-7 C-8 C-8 eunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Planstraße A Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Neunlindenstraße 4

40 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 40 3 Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen Innerhalb des Plangebiets werden entlang der Bahntrasse zwei Gewerbegebiete festgesetzt (GE II- und GE III-). Der rechtskräftige. Teilbebauungsplan Nr Güterbahnhof Nord setzt für diese Gebiete Lärmkontingente fest. Diese Lärmkontingente werden in der. Änderung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord übernommen. Im südlichen Teil der geplanten Mischgebiete MI a (Baufeld C) und MI a (Baufeld D) befinden sich derzeit bis voraussichtlich zum Jahr 06 eine Tankstelle (Extrol) und ein Reifen- und Autoservice (Vergölst), die überplant werden. Die Geräuscheinwirkungen in den geplanten Mischgebieten durch diese Betriebe sind zu untersuchen und zu beurteilen. Nordwestlich des Plangebiets befinden sich jenseits der Bahntrasse mehrere gewerbliche Betriebe innerhalb von festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten, die Anlagen der Rollende Landstraße (ROLA) der RAlpin AG sowie das Messegelände Freiburg. Nordöstlich und östlich des Plangebiets sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans Güterbahnhof Nord mehrere kontingentierte Gewerbegebiete festgesetzt. 3. Gewerbelärmkontingentierung GE II- und GE III- 3.. Emissionsberechnung Für die Gewerbegebiete GE II- und GEIII- sind folgende Lärmemissionskontingente L EK vorgesehenen: Tabelle 5: Emissionskontingente Gewerbegebiete GE II- und GE III- Gebiet L EK in db(a)/m² Tag (6- Uhr) Nacht (-6 Uhr) GE II- 48 GE III- 3.. Immissionsberechnung Die durch die zulässigen Lärmemissionskontingente der beiden Gewerbegebiete GE II- und GE III- zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen innerhalb der neugeplanten Mischgebiete und in der Umgebung des Plangebiets sind gemäß DIN 45 unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung zu berechnen. Nach der Festsetzung der Grundrissorientierung (vgl. Kapitel.4) sind an den den Gewerbegebieten GE II- und GE III- zugewandten Fassaden in den Mischgebieten MI 0b, MI b und MI c keine öffenbaren Fenster von schutzbedürftigen Räumen zulässig. Die für die Beurteilung der gemäß Kontingentierung zulässigen Gewerbelärmeinwirkungen maßgeblichen Immissionsorte befinden sich an den den Gewerbegebieten zugewandten Fassaden der geplanten Bebauung im Mischgebiet MI a. P6-08/E8 FIRU GfI 08

41 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 4 Die Ergebnisse der Berechnungen sowie die Lage der Gewerbegebietsflächen sind in Karte 8 für den Tag und in Karte 9 für die Nacht dargestellt Beurteilung Durch die zulässigen Lärmemissionskontingente werden an den maßgeblichen Immissionsorten in den geplanten Mischgebieten (Fassaden, an denen öffenbare Fenster von schutzbedürftigen Räumen zulässig sind) Gewerbelärmeinwirkungen von 5, db(a) bis 53,7 db(a) am Tag und von 36, db(a) bis 38,7 db(a) in der Nacht berechnet. Die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte für Mischgebiete von db(a) am Tag und 45 db(a) in der Nacht werden um mehr als 6 db(a) unterschritten. An den bestehenden Wohngebäuden entlang der Neunlindenstraße werden Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu,0 db(a) am Tag und von bis zu 40,0 db(a) in der Nacht berechnet. Die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte für Mischgebiete werden deutlich um mindestens 5 db(a) unterschritten. P6-08/E8 FIRU GfI 08

42 Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan 33,8 Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau Karte 8: Gewerbelärmeinwirkungen Tag Kontingentierung 40 39,5 38,8 Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Gewerbe - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet - db(a) Gewerbegebiet ,3 38, ,7 5, ,9 (00, 0; 07--4) 38,0 45 GE III- db(a)/m² 5,6,0 5, 5,6 GE II- db(a)/m² 53,7 5, IO MI 0 IO MI , IO MI 04 IO MI 03 Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Flächenschallquelle Immissionsort 37, Originalmaßstab (A4) : m

43 Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan 8,8 Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau 3440 Karte 9: Gewerbelärmeinwirkungen Nacht Kontingentierung 4,5 3,8 Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Gewerbe - 40 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 45 db(a) Mischgebiet - db(a) Gewerbegebiet ,3 3,4 33, ,8 3,9 (00, 0; 07--4) 3,0 GE III- 45 db(a)/m² 37, ,0 36, 37,6 GE II- 48 db(a)/m² 40 38, , IO MI 0 IO MI , IO MI 04 IO MI 03 Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Flächenschallquelle Immissionsort,8 Originalmaßstab (A4) : m

44 3. Gewerbelärmeinwirkungen durch bestehende gewerbliche Nutzungen im Plangebiet Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 44 Im südlichen Teil der geplanten Mischgebiete MI a (Baufeld C) und MI a (Baufeld D) befinden sich derzeit bis voraussichtlich zum Jahr 06 eine Tankstelle (Extrol) und ein Reifen- und Autoservice (Vergölst), die überplant werden. Für den Betrieb von Extrol und Vergölst wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum. Teilbebauungsplan Nr Güterbahnhof Nord schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind im FIRU GfI Bericht-Nr. P-078/0 vom. April 03 dargestellt. Die Tankstelle Extrol wird sowohl am Tag als auch nachts betrieben. Der Reifen- und Autoservice Vergölst wird gemäß den veröffentlichten Öffnungszeiten / Betriebszeiten ausschließlich im Tagzeitraum betrieben. 3.. Emissionsberechnung / Immissionsberechnung Anhaltspunkte dafür, dass die Geräuschemissionen durch den Betrieb von Extrol und Vergölst das Niveau üblicher Gewerbegebiete und -betriebe deutlich übersteigen, liegen nicht vor. Die Geräuscheinwirkungen an der nächstgelegenen geplanten Bebauung in den Mischgebieten MI a und MI a werden deshalb für den Tagzeitraum auf der Grundlage der Anhaltswerte der DIN 8005 für Gewerbeflächen ohne Emissionsbegrenzung von L WA = db(a)/m² durch eine überschlägige Ausbreitungsberechnung unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung ohne Berücksichtigung der Schallabschirmung von bestehenden oder geplanten Gebäuden abgeschätzt. Die Berechnungsergebnisse sind in Karte 0 dargestellt. P6-08/E8 FIRU GfI 08

45 Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau Karte 0: Gewerbelärmeinwirkungen Tag Tankstelle Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Gewerbe - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet - db(a) Gewerbegebiet IO MI 0 5,8 IO MI 0 56,8 Vergölst IO MI 03,, IO MI 04 Extrol (8000, 800; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Flächenschallquelle Immissionsort Originalmaßstab (A4) : m 34400

46 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite Beurteilung Durch die bis voraussichtlich zum Jahr 06 bestehenden und betriebenen Gewerbebetriebe Extrol und Vergölst sind an der nächstgelegenen geplanten Bebauung im Mischgebiet MI a nördlich des Betriebsgeländes der Firma Vergölst im Tagzeitraum Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu 56,8 db(a) zu erwarten. Der Orientierungswert der DIN 8005 und der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete von db(a) wird deutlich um mehr als 3 db(a) unterschritten. Zur Ermittlung der durch den Betrieb der Tankstelle Extrol in der ungünstigsten (lautesten Nachtstunde) zu erwartenden Einwirkungen in den geplanten Mischgebieten wurden im Oktober 0 orientierende Geräuschmessungen durchgeführt. Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass sich die Betriebstätigkeiten der Tankstelle Extrol zwischenzeitlich so geändert haben, dass die Erkenntnisse aus den orientierenden Geräuschmessungen vom Oktober 0 für eine Beurteilung der Geräuscheinwirkungen in den geplanten Mischgebieten nicht geeignet sind. Nach Tankstellenlärmstudie ist die Nachtstunde mit dem größten Kundenaufkommen an Tankstellen Freitag zwischen.00 und 3.00 Uhr. Daher wurden die Messungen an einem Freitagabend (9.0.0) in der Zeit von.00 bis 3.00 Uhr durchgeführt. Die Extrol-Tankstelle fuhren in der gesamten Messzeit drei Pkw an. Relevante Geräuscheinwirkungen durch diese Tankvorgänge waren weder hörbar noch in den aufgezeichneten Pegel-Zeit-Verläufen erkennbar. Die Pegel wurden durch Verkehrsgeräusche, einzelne Züge, einen Lkw-Parkvorgang außerhalb der Tankstelle und sonstige Fremdgeräusche (Vögel, sich unterhaltende Passanten) bestimmt. Der Verkehrslärmgrundgeräuschpegel betrug während der Messzeiten rund -5 db(a). Relevante Gewerbelärmeinwirkungen durch den Tankstellenbetrieb waren am Messort in rund 30 m Entfernung zur Tankstelle nicht wahrnehmbar. Der eigentliche Tankstellenbetrieb findet im südlichen Teil des Betriebsgeländes statt. An den nächstgelegenen Baufeldern C-6 und D-4 außerhalb der Flächen mit Mietbindung können unzumutbare Gewerbelärmeinwirkungen durch den Tankstellenbetrieb in der Nacht ausgeschlossen werden. 3.3 Gewerbelärmeinwirkungen durch bestehende und planungsrechtlich zulässige gewerbliche Nutzungen in der Umgebung Die Gewerbelärmeinwirkungen in den geplanten Mischgebieten durch bestehende und planungsrechtlich zulässige gewerbliche Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets und durch die geplanten Gewerbegebiete innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind abzuschätzen Emissionsberechnung Für die festgesetzten Gewerbegebiete nordöstlich und östlich des Plangebiets innerhalb des Geltungsbereichs des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord gilt eine Gewerbelärmkontingentierung. Zur Abschätzung der Gewerbelärmeinwirkungen im Plangebiet durch planungsrechtlich zulässige gewerb- P6-08/E8 FIRU GfI 08

47 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 47 liche Nutzungen in diesen Gewerbegebieten werden die zulässigen Lärmemissionskontingente herangezogen. Tabelle 6: Emissionskontingente festgesetzte Gewerbegebiete Güterbahnhof Nord Gebiet L EK in db(a)/m² Tag (6- Uhr) Nacht (-6 Uhr) B-Plan -89. GE I 44 GE I- GE I- GE I-3 48 GE I-4 48 GE I-5 48 GE III- 44 GE III-3 45 GE III-4 45 GE III-5 45 GE III-6 45 Für die Industrie- und Gewerbegebiete westlich der Bahntrasse (einschließlich der ROLA-Anlage) enthalten die vorliegenden Bebauungspläne keine Kontingentierungsfestsetzungen. Die in diesen Gebieten zulässigen Betriebe haben an den nächstgelegenen bestehenden Gebäuden mit störempfindlichen Wohnnutzungen (Wohnbebauung Neunlindenstraße / Wohnbebauung Tullastraße) mindestens die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Mischgebiete von db(a) am Tag und 45 db(a) in der Nacht einzuhalten. Um an den nächstgelegenen bestehenden schutzbedürftigen Wohnnutzungen in der Umgebung im Zusammenwirken mit den eingeschränkten, kontingentierten Gewerbegebieten innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Güterbahnhof Nord mindestens die Immissionsrichtwerte bzw. Orientierungswerte für Gewerbelärmeinwirkungen in Mischgebieten einhalten zu können, dürfen die Schallquellen mit den Ausmaßen der bestehenden Gewerbe-/Industriegebiete und der ROLA-Anlage westlich der Bahntrasse maximal mit einem Schallleistungspegel von L WA`` = db(a)/m² am Tag und von L WA`` = 47 db(a)/m² in der Nacht emittieren. Bei den Prognoseberechnungen zu den Gewerbelärmeinwirkungen in den geplanten Mischgebieten sind die Geräuschemissionen durch die Gewerbegebiete innerhalb des Plangebiets GE II- und GE III- zu berücksichtigen. Für die beiden Gewerbegebiete werden die in Tabelle 5 dargestellten Lärmemissionskontingente angesetzt Immissionsberechnung Die Abschätzung der Gewerbelärmeinwirkungen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erfolgt gemäß DIN 45 unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung. Die Ergebnisse der Be- P6-08/E8 FIRU GfI 08

48 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 48 rechnungen sowie die Lage der Gewerbegebietsfläche sind in Karte für den Tag und in Karte für die Nacht dargestellt. P6-08/E8 FIRU GfI 08

49 Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau 58,3 Karte : Gewerbelärmeinwirkungen in den geplanten Mischgebieten Tag,0,3 Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Gewerbe - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet - db(a) Gewerbegebiet Gewerbe- und Industriegebiete db(a) GE I- db(a) GE I- db(a) GE III- db(a),4 58, GE II- db(a) ROLA db(a) GE I-3 db(a) GE I-5 db(a) GE I-4 GE db(a) GE III-c db(a) GE III-3 db(a) GE III-4 db(a) GE III-5 db(a) GE III-6 db(a) (400, 40; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Flächenschallquelle Immissionsort Originalmaßstab (A4) : m B-Plan -89. GE I db(a)

50 Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau 43,3 Karte : Gewerbelärmeinwirkungen in den geplanten Mischgebieten Nacht, 54,3 Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Gewerbe - 40 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 45 db(a) Mischgebiet - db(a) Gewerbegebiet Gewerbe- und Insutriegebiete 47dB(A) GE I- db(a) GE I- db(a) ROLA 47dB(A) GE I-3 48dB(A) (40, 4; 07--4) GE III- db(a) ,4 43, GE II- 48 db(a) GE I-5 48dB(A) GE I-4 GE 48dB(A) 46 GE III-c 44dB(A) GE III-3 45dB(A) GE III-4 45dB(A) GE III-5 45dB(A) GE III-6 45dB(A) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Flächenschallquelle Immissionsort Originalmaßstab (A4) : m B-Plan -89. GE I 44dB(A)

51 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite Beurteilung Durch die geplanten, bestehenden und planungsrechtlich zulässigen gewerblichen Nutzungen innerhalb und in der Umgebung des Plangebiets werden im Tagzeitraum im nördlichsten Baufeld der geplanten Mischgebiete Gewerbelärmeinwirkungen von aufgerundet bis zu db(a) und in der Nacht Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu 47 db(a) berechnet. Entlang der Planstraße D werden in den geplanten Mischgebieten am Tag Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu db(a) und in der Nacht Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu 46 db(a) berechnet. Der Orientierungswert für Gewerbelärmeinwirkungen in Mischgebieten am Tag von db(a) und 45 db(a) in der Nacht wird lediglich im nördlichen Teil des Plangebiets um bis zu db(a) und entlang der Planstraße D um bis zu db(a) geringfügig überschritten. Im überwiegenden Teil des Plangebiets wird der Orientierungswert eingehalten. Nach der Festsetzung der Grundrissorientierung (vgl. Kapitel.4) sind an den den Gewerbegebieten GE II- und GE III- zugewandten Fassaden in den Mischgebieten MI 0b, MI b und MI c keine öffenbaren Fenster von schutzbedürftigen Räumen zulässig. Die für die Beurteilung der Gewerbelärmeinwirkungen in den geplanten Mischgebieten maßgeblichen Immissionsorte befinden sich an den den Gewerbegebieten GE II- und GE III- abgewandten Fassaden der geplanten Bebauung in den Mischgebieten MI 0b, MI b und MI c und an Fassaden der geplanten Bebauung in den übrigen Mischgebieten (MI 0a, MI 0c, MI a, MI b, MI a und MI a.). Unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung vermindern sich die Gewerbelärmeinwirkungen insbesondere an den den Gewerbegebieten GE II- und GE III- abgewandten Fassaden der geplanten Bebauung in den Mischgebieten MI 0b, MI b und MI c weiter. An den geplanten Gebäuden in den übrigen Mischgebieten MI 0a, MI 0c, MI a, MI b, MI a und MI a. können unzumutbare Gewerbelärmeinwirkungen durch die bestehenden und planungsrechtlich zulässigen gewerblichen Nutzungen in der Umgebung ausgeschlossen werden. P6-08/E8 FIRU GfI 08

52 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite Gewerbelärmeinwirkungen durch den Betrieb der ROLA Zu den Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb der ROLA westlich des Plangebiets wurden im Rahmen der Infrastrukturanpassungen der ROLA im Jahr 05 schalltechnische Untersuchungen (vgl. FIRU GfI mbh Bericht-Nr. P5-43/ vom 0. Juli 05) durchgeführt. Im Tagzeitraum wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete von db(a) in den geplanten Mischgebieten im Plangebiet um mehr als 6 db(a) unterschritten (vgl. Anhang 3.). Die Geräuschimmissionen in den geplanten Mischgebieten durch den Betrieb der ROLA werden als nicht relevant im Sinne der TA Lärm beurteilt und daher nicht weiter betrachtet. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen werden die Gewerbelärmeinwirkungen durch den Betrieb der ROLA in der ungünstigsten Nachtstunde bei der Verladung der Lkw mit lärmoptimierten Keilen entsprechend dem genehmigten Betrieb unter Berücksichtigung der geplanten Baukörper im Plangebiet neu berechnet Emissionsberechnung / Immissionsberechnung Die Berechnung der Gewerbelärmeinwirkungen durch Vorgänge auf dem Betriebsgrundstück der ROLA in der ungünstigsten Nachtstunde erfolgt auf der Grundlage der im FIRU GfI mbh Bericht-Nr. P5-43/ vom 5. Juni 05 dargestellten Emissionsansätze (vgl. Anhang 3.) durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Gewerbelärmeinwirkungen werden in Einzelpunktberechnungen geschossweise unter Berücksichtigung des vorliegenden Bebauungskonzepts berechnet. Zusätzlich wird eine flächige Rasterberechnung in 4 m über Grund durchgeführt. Die Lage der Schallquellen und die Berechnungsergebnisse für die ungünstigste, lauteste Nachtstunde sind in Karte 3 dargestellt. An den gelb, braun und orange dargestellten Fassadenabschnitten der geplanten Baukörper werden Überschreitungen des Orientierungswerts prognostiziert. In Karte 4 sind die Gewerbelärmbeurteilungspegel für einzelne Immissionsorte an den von Überschreitungen des Orientierungswerts betroffenen Fassadenabschnitten dargestellt. P6-08/E8 FIRU GfI 08

53 Liebigstraße 4/3 3/3 3 56/8 3/5 3/ Hermann-Mitsch-Straße Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau Karte 3: Gewerbelärmeinwirkungen Nacht ROLA - optimierte Keile Beurteilungspegel Nachtzeitraum (eine Stunde zw..00 und Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Gewerbe - 40 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 45 db(a) Mischgebiet - db(a) Gewerbegebiet Isophone in 4m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (0, 0; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Originalmaßstab (A4) : m Geltungsbereich Flächenschallquelle Linienschallquelle Hauptgebäude Beugungskante Verkeilen Lkw Fahrweg auf/von Zug Europaplatz 45 Ka C-5 / C-4 C-4 D- 35 Lkw Fahrweg von Zug auf Straße D D-3 C-. Rampenstraße 40 75/0 Güterhallenstraße 75/4 D- C-. D-4 C-. Lkw Fahrweg von Wartebereich zum Zug Zollhallenstraße 40 Freiladestraße D- D- D-3 D-7 D-8 C-6 D-4 D-4 35 D4-75/ / /9 /0 /3 C-7 D-6 D D-5 /3 C-8 C-7 / Emmy-Noether-Straße / /0 / / /8 Wartebereich Lkw / + Kühlaggregate / Kaiserstuhlstraße / C-8 834/35 /7 /5 834/8 /4 /4 /3 / / 75/ Neunlindenstraße h Waldkircher

54 Liebigstraße 4/3 3/3 3 56/8 3/5 3/ Hermann-Mitsch-Straße Europaplatz 45 Ka 5,6 5, ,5 C-5,7 49,8 / , , 46,46,6 45,6 35 C-4 C-4 D- 46, ,3 46,7 45 D ,6 46, D-3 C-. Rampenstraße 40 75/0 Güterhallenstraße 75/4 D- C-. 45,9 46, 46, Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau D-4 Karte 4: Gewerbelärmeinwirkungen Nacht ROLA - optimierte Keile Beurteilungspegel Fassaden mit Überschreitungen D- Beurteilungspegel Nachtzeitraum (eine Stunde zw..00 und Uhr) C-. Orientierungswert DIN 8005 Gewerbe - 40 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 45 db(a) Mischgebiet - db(a) Gewerbegebiet Isophone in 4m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (00, 0; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Originalmaßstab (A4) : m Geltungsbereich Flächenschallquelle Linienschallquelle Hauptgebäude Beugungskante Immissionsort Verkeilen Lkw Fahrweg auf/von Zug Lkw Fahrweg von Zug auf Straße 46,4 D- 46,4 Lkw Fahrweg von Wartebereich zum Zug Zollhallenstraße 40 D-3 D-8 C-6 Freiladestraße D-4 35 D4-75/ D-4 D-7 / /9 /0 /3 C-7 D-6 D D-5 /3 C-8 C-7 / Emmy-Noether-Straße / /0 / / /8 Wartebereich Lkw / + Kühlaggregate / Kaiserstuhlstraße / C-8 834/35 /7 /5 834/8 /4 /4 /3 / / 75/ Neunlindenstraße h Waldkircher

55 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 3.4. Beurteilung Der Betrieb der ROLA führt in der ungünstigsten Nachtstunde an den Nordwestfassaden der geplanten Baukörper in den Mischgebieten MI0b, MI b und MI c zu Überschreitungen des Orientierungswerts für Mischgebiete von 45 db(a) um bis zu 7 db(a). An diesen Fassaden sind nach den vorgeschlagenen Festsetzungen zur Grundrissorientierung keine öffenbaren Fenster von schutzbedürftigen Räumen zulässig. An allen anderen geplanten Baukörpern wird an allen Fassadenabschnitten der Orientierungswert eingehalten. P6-08/E8 FIRU GfI 08

56 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 56 4 Auswirkung der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse Die Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse orientiert sich an den Regelungen der 6. BImSchV zur wesentlichen Änderung von Straßen- und Schienenwegen. Danach sind die Pegelerhöhungen als relevant einzustufen, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch (d.h. aufgerundet) um mindestens 3 db(a) erhöhen und die Immissionsgrenzwerte der 6. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. Zusätzlich sind alle Pegelerhöhungen oberhalb der Schwellenwerte von db(a) am Tag bzw. db(a) in der Nacht als wesentlich zu beurteilen. Die Untersuchung des Zusatzverkehrs auf die Verkehrslärmverhältnisse erfolgt für Straßenabschnitte in der Umgebung des Plangebiets. Der Untersuchungsbereich für die zu untersuchenden Straßenabschnitte außerhalb wird in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen der TA Lärm bestimmt. Die TA Lärm begrenzt die Zurechenbarkeit des zu- und abfließenden Verkehrs auf einen Abstand von rund 0 m zum Betriebsgrundstück. Der Untersuchungsbereich wird auf die Straßenabschnitte festgelegt, die sich in einem Abstand von 0 m zu den Anschlusspunkten der Erschließungsstraßen innerhalb des Geltungsbereichs an das Straßennetz außerhalb des Geltungsbereichs befinden. Der entsprechende Untersuchungsbereich ist in den Karten 5 8 dargestellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum. Teilbebauungsplan Nr Güterbahnhof Nord wurden bereits 03 die Auswirkungen des. Teilbebauungsplan Nr Güterbahnhof Nord auf die Verkehrslärmverhältnisse auf bestehenden Straßen in der Umgebung untersucht und beurteilt. Für mehrere Untersuchungsfälle (u.a. 05 Endausbau, 05 Zwischenzustand Z ) wurden 03 die Gebäude und Fassaden entlang bestehender Straßen in der Umgebung des Geltungsbereichs ermittelt, an denen durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch die im Geltungsbereich des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord zulässigen Nutzungen wesentliche Verkehrslärmpegelerhöhungen zu erwarten sind. Diese Gebäude sind in der Anlage 3 zur Begründung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord aufgeführt. In der Begründung zum. Teilbebauungsplan Nr Güterbahnhof Nord von 05 heißt es hierzu: In der Anlage 3 zur Begründung des Bebauungsplans sind die durch den zu erwartenden Verkehr aufgrund der zulässigen Nutzungen innerhalb des Plangebiets zu erwartenden Auswirkungen auf die Verkehrslärmverhältnisse an bestehenden Gebäuden entlang der bestehenden Straßen außerhalb der Geltungsbereichs während der Realisierungsphase des Bebauungsplans dargestellt. Für die aufgeführten Fassaden besteht ein Anspruch auf Lärmsanierung gegen die Stadt Freiburg. Ein Anspruch auf Einrichtung passiver Schallschutzmaßnahmen besteht für den einzelnen Anspruchsberechtigten nicht, sofern Maßnahmen der P6-08/E8 FIRU GfI 08

57 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 57 Lärmvorsorge aus dem überarbeiteten Lärmaktionsplan der Stadt Freiburg umgesetzt werden und sich deshalb eine Erhöhung des Beurteilungspegels nicht ergibt. Die sich aus den Untersuchungsergebnissen von 03 zum. Teilbebauungsplan Nr Güterbahnhof Nord ergebenden Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen an den von wesentlichen Verkehrslärmpegelerhöhungen betroffenen Gebäuden und Fassaden haben weiterhin Bestand. Durch die. Änderung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord wird für einen Teil der Flächen innerhalb des Geltungsbereichs der. Änderung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord die Gebietsnutzung von Gewerbegebiet in Mischgebiet geändert. Diese Änderung der Gebietsart wird auch zu einer Änderung des Kfz-Verkehrsaufkommens aus dem Geltungsbereich der. Änderung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord führen. Im vorliegenden Gutachten ist zu prüfen, ob durch dieses veränderte Kfz- Verkehrsaufkommen aus dem Geltungsbereich der. Änderung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord im Vergleich zu den Prognosen zum. Teilbebauungsplan Nr Güterbahnhof Nord von 03 zusätzliche Gebäude und Fassaden entlang der Straßen im Untersuchungsbereich von wesentlichen Verkehrslärmpegelerhöhungen betroffen sind. Hierzu werden die Verkehrslärmeinwirkungen an den bestehenden Gebäuden innerhalb des Untersuchungsbereichs (in einem Abstand von 0 m zu den Anschlusspunkten der Erschließungsstraßen innerhalb des Plangebiets an das Straßennetz außerhalb des Plangebiets) auf der Grundlage der durch die R+T Ingenieure für Verkehrsplanung übermittelten Verkehrsmengen für den Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) prognostiziert und beurteilt und mit den Ergebnissen der Verkehrslärmberechnungen für den Zwischenzustand Z 05 (vgl. Karte 4-7, FIRU-GfI Bericht-Nr. P-078/0 vom. April 03) verglichen. Als Vergleichsfall wurde der Zwischenzustand Z 05 gewählt, weil innerhalb des Untersuchungsbereichs zum Bebauungsplan. Änderung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord im Zwischenzustand Z 05 mehr Gebäude/Fassaden von relevanten Verkehrslärmpegelerhöhungen betroffen sind, als im Endausbau Emissionsberechnung Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) mit Ausbau der B3 Die Berechnung der Straßenverkehrslärmemissionen durch den Kfz-Verkehr auf den relevanten Straßenabschnitten in der Umgebung des Plangebiets erfolgt auf der Grundlage der durch die R+T Ingenieure für Verkehrsplanung übermittelten Verkehrsdaten für den Prognose-Planfall (Prognosejahr 030). Bei den Verkehrsdaten für den Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) ist der Um-/Ausbau der Waldkircher Straße und die Verlegung der Straßenbahntrasse berücksichtigt. Für die B3/Isfahanallee wird die Straßenlage im Zwischenzustand angesetzt. Die Verkehrslärmemissionspegel des Kfz-Verkehrs sind gemäß RLS-90 zu berechnen. Für den Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) wurden für einige Stra- P6-08/E8 FIRU GfI 08

58 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 58 ßenabschnitte durch R+T Ingenieure für Verkehrsplanung Angaben zum Kfz- Verkehr am Tag (6- Uhr) und in der Nacht (-6 Uhr) sowie SV-Anteile übermittelt. Für die übrigen Straßenabschnitte, für die lediglich DTV-Angaben vorliegen (Kfz/4h), erfolgt die Verteilung auf die maßgebliche stündliche Verkehrsstärke am Tag und in der Nacht sowie der maßgebenden Lkw-Anteile gemäß Tabelle 3 der RLS-90. Zuschläge für Steigungen und Gefälle sowie für lichtzeichengeregelte Straßenkreuzungen werden im digitalen Geländemodell ermittelt und berücksichtigt. Nach RLS-90 Tab.3 werden für die betreffenden Straßenabschnitte folgende Emissionspegel berechnet: Tabelle 7: Emissionsberechnung Straßenverkehr Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) Straße v DTV M Tag M Nacht p Tag p Nacht L m,e T L m,e N km/h Kfz/4h Kfz/h Kfz/h % % db(a) db(a) B3 Isfahanallee ,,7 B3 Isfahanallee ,4 57, Eichstetter Straße , 4,7 Friedhofstraße ,3 54,9 Habsburger Straße ,8,4 Habsburger Straße ,8,5 Habsburger Straße ,8,5 Kaiserstuhlstraße ,4 49,5 Karlsruher Straße Nord ,0 46,8 Karlsruher Straße Nord ,8 39, Karlsruher Straße Süd ,4 57, Karlsruher Straße Süd ,9 37,7 Komturstraße ,8 39, Komturstraße , 4,9 KVP Friedhofstraße , 53,8 KVP Rennweg ,7 49,8 KVP Waldkircher Straße , 53,8 Mallingerstraße ,4 4,4 Neunlindenstraße ,5 54, Neunlindenstraße ,6 5, Neunlindenstraße ,5 53, Neunlindenstraße ,3 5,7 Planstraße A ,8 48,4 Planstraße A ,6 47, Planstraße A ,6 48, Planstraße B , 48,7 Planstraße B ,,7 Planstraße B ,5 5, Planstraße C ,5 53, Planstraße C ,9 53,6 P6-08/E8 FIRU GfI 08

59 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite Planstraße C ,4 54,0 Planstraße C ,6, Planstraße D ,7 5,3 Planstraße D ,4 5,0 Planstraße D ,4 5,0 Planstraße F ,0 5,6 Planstraße F ,3 49,0 Planstraße H ,3 39,9 Planstraße H Nord ,6 4, Planstraße H Nord ,3 39,9 Planstraße H Nord ,6 38, Planstraße H Süd ,5 35, Planstraße H Süd ,5 35, Planstraße H Süd ,6 4, Rennweg ,4 45,5 Rennweg ,9 53, Rennweg ,6, Rennweg ,9,5 Rennweg , 5,7 Stefan-Meier-Straße ,4 53, Stefan-Meier-Straße , 53,9 Waldkircher Straße ,7 56,3 Waldkircher Straße ,7,3 Waldkircher Straße ,7 54,5 Waldkircher Straße ,6 54, Waldkircher Straße , 5,7 Zähringer Straße ,0,7 Zähringer Straße ,6 5,6 Zähringer Straße ,7 54,9 v = zulässige Höchstgeschwindigkeit; DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr; M Tag/Nacht = maßgebliche stündliche Verkehrsstärke; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw-Anteil; L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht Die Lage der Straßenabschnitte ist in Abbildung in Kapitel. dargestellt. Für Straßenabschnitte der Neunlindenstraße, der Friedhofstraße und der Karlsruher Straße werden für den Zwischenzustand 030 höhere Verkehrsmengen prognostiziert als für den Endausbau 030 (Prognose-Planfall (Prognosejahr 030)). Unter Zugrundelegung der Verkehrszahlen für den Zwischenzustand 030 ergeben sich für die Straßenabschnitte der Neunlindenstraße um 0, bis 0,5 db(a) höhere Emissionspegel als im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030), für den relevanten Abschnitt der Friedhofstraße um 0, db(a) höhere Emissionspegel und für die Karlsruher Straße um 3,3 bis 4,5 db(a) höhere Emissionspegel. P6-08/E8 FIRU GfI 08

60 4. Immissionsberechnung Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite Die Berechnung der Verkehrslärmeinwirkungen für den Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) erfolgt gemäß den RLS-90 auf der Grundlage der o.a. Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Verkehrslärmeinwirkungen an den bestehenden Gebäuden in der Umgebung des Plangebiets sind für den Tag- und Nachtzeitraum in Karte 5 und Karte 6 dargestellt. In Karte 7 und Karte 8 sind die Fassaden gekennzeichnet an denen der Schwellenwert von db(a) am Tag und von db(a) in der Nacht erreicht oder überschritten wird. P6-08/E8 FIRU GfI 08

61 4 Rennweg Karlsruher Straße Nord B3 Isfahanallee 73 Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau Karte 5: Verkehrslärmeinwirkungen Tag Prognose 030 Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Verkehr - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet - db(a) Gewerbegebiet 73 Einzelpegel im lautesten Geschoss (0; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Straße Lichtzeichenanlage Immissionsort Gebäude 73 Planstraße C 4 Planstraße C Planstraße C 3 Planstraße C Zähringer Straße 3 B3 Isfahanallee Waldkircher Straße 5 Karlsruher Straße Nord Planstraße D Karlsruher Straße Süd Planstraße H Nord 3 Planstraße H Nord Planstraße H Nord Planstraße H Süd Planstraße H Süd Planstraße H Süd 3 Planstraße F Planstraße F Neunlindenstraße Neunlindenstraße 74 Planstraße B Planstraße B Planstraße B 3 Planstraße A Planstraße A Planstraße A 3 Planstraße D Planstraße D 3 Planstraße H Zähringer Straße Karlsruher Straße Süd Zähringer Straße Habsburger Straße Waldkircher Straße Waldkircher Straße 4 Mallingerstraße Komturstraße 3 Waldkircher Straße 3 Eichstetter Straße Neunlindenstraße 4 75 Neunlindenstraße 3 Kaiserstuhlstraße Stefan-Meier-Straße Komturstraße Waldkircher Straße Habsburger Straße Rennweg Stefan-Meier-Straße Rennweg Friedhofstraße Habsburger Straße 3 Rennweg 5 Rennweg

62 4 Rennweg Karlsruher Straße Nord B3 Isfahanallee Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau Karte 6: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht Prognose 030 Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Verkehr - 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet - db(a) Gewerbegebiet Einzelpegel im lautesten Geschoss (0; 07--4) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < 56 Legende Originalmaßstab (A4) : m 58 Emission Straße Lichtzeichenanlage Immissionsort Gebäude 58 Planstraße C 4 Planstraße C Planstraße C 3 Planstraße C Zähringer Straße 3 B3 Isfahanallee Waldkircher Straße 5 Karlsruher Straße Nord Planstraße D Karlsruher Straße Süd Planstraße H Nord 3 Planstraße H Nord Planstraße H Nord Planstraße H Süd Planstraße H Süd Planstraße H Süd 3 Planstraße F Planstraße F Neunlindenstraße Neunlindenstraße Planstraße B Planstraße B Planstraße B 3 Planstraße A Planstraße A Planstraße A 3 Planstraße D Planstraße D 3 Planstraße H Zähringer Straße Karlsruher Straße Süd Zähringer Straße Habsburger Straße Waldkircher Straße Waldkircher Straße 4 Mallingerstraße Komturstraße 3 Waldkircher Straße 3 Eichstetter Straße Neunlindenstraße Neunlindenstraße 3 Kaiserstuhlstraße Stefan-Meier-Straße Komturstraße Waldkircher Straße Habsburger Straße Rennweg Stefan-Meier-Straße Rennweg 56 Friedhofstraße Habsburger Straße 3 Rennweg 5 Rennweg

63 38 4 Rennweg Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau Karte 7: Verkehrslärmeinwirkungen Tag Prognose 030 Fassadenpegel > db(a) Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Verkehr - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet - db(a) Gewerbegebiet Fassadenpegel im lautesten Geschoss (; 07--4) Pegel in db(a) >= Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Straße Lichtzeichenanlage Facade point Gebäude Karlsruher Straße Nord B3 Isfahanallee 34 Hornusstraße 0 Planstraße C 4 Planstraße C Planstraße C 3 Planstraße C Zähringer Straße 3 B3 Isfahanallee Waldkircher Straße Karlsruher Straße Nord Planstraße B Planstraße B Planstraße B 3 Planstraße A Planstraße A Planstraße A 3 Planstraße D Karlsruher Straße Süd Planstraße H Nord 3 Planstraße H Nord Planstraße H Nord Planstraße H Süd Planstraße H Süd Planstraße H Süd 3 Planstraße F Planstraße F Planstraße D Planstraße D 3 Planstraße H Zähringer Straße Karlsruher Straße Süd Neunlindenstraße Waldkircher Straße Waldkircher Straße Neunlindenstraße Zähringer Straße Habsburger Straße Mallingerstraße Komturstraße 3 Waldkircher Straße 3 Neunlindenstraße 3 Eichstetter Straße Kaiserstuhlstraße Stefan-Meier-Straße Neunlindenstraße 4 09 Komturstraße Waldkircher Straße Habsburger Straße Rennweg 0 Stefan-Meier-Straße Komturstraße 07 Rennweg Friedhofstraße Habsburger Straße 3 39 Emmendinger Str Rennweg 5 Rennweg

64 38 4 Rennweg Schalltechnische Untersuchung. Änderung. Teilbebauungsplan Güterbahnhof Nord -89.a Stadt Freiburg im Breisgau Karte 8: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht Prognose 030 Fassadenpegel > db(a) Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Verkehr - 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet - db(a) Gewerbegebiet Fassadenpegel im lautesten Geschoss (5; 07--4) Pegel in db(a) >= Legende Originalmaßstab (A4) : m Emission Straße Lichtzeichenanlage Facade point Gebäude Karlsruher Straße Nord B3 Isfahanallee 34 Hornusstraße 0 Planstraße C 4 Planstraße C Planstraße C 3 Planstraße C Zähringer Straße 3 B3 Isfahanallee Waldkircher Straße Karlsruher Straße Nord Planstraße B Planstraße B Planstraße B 3 Planstraße A Planstraße A Planstraße A 3 Planstraße D Karlsruher Straße Süd Planstraße H Nord 3 Planstraße H Nord Planstraße H Nord Planstraße H Süd Planstraße H Süd Planstraße H Süd 3 Planstraße F Planstraße F Planstraße D Planstraße D 3 Planstraße H Zähringer Straße Karlsruher Straße Süd Neunlindenstraße Waldkircher Straße Waldkircher Straße Neunlindenstraße Zähringer Straße Habsburger Straße Mallingerstraße Komturstraße 3 Waldkircher Straße 3 Neunlindenstraße 3 Eichstetter Straße Kaiserstuhlstraße Stefan-Meier-Straße Neunlindenstraße 4 09 Komturstraße Waldkircher Straße Habsburger Straße Rennweg 0 Stefan-Meier-Straße Komturstraße 07 Rennweg Friedhofstraße Habsburger Straße 3 39 Emmendinger Str Rennweg 5 Rennweg

65 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 4.3 Beurteilung Die Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse erfolgt in Anlehnung an die Kriterien der 6. BImSchV zur wesentlichen Änderung von Straßen- und Schienenwegen. Danach sind die Pegelerhöhungen als relevant einzustufen, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch (d.h. aufgerundet) um mindestens 3 db(a) erhöhen und die Immissionsgrenzwerte der 6. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. Zusätzlich sind alle Pegelerhöhungen oberhalb der Schwellenwerte von db(a) am Tag bzw. db(a) in der Nacht als wesentlich zu beurteilen. Die Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen an bestehenden Gebäuden innerhalb des Untersuchungsbereichs erfolgt für den Prognose-Planfall (Prognosejahr 030). Der Untersuchungsbereich umfasst die Straßenabschnitte außerhalb des Geltungsbereichs der. Änderung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord, die bis zu 0 m von den Anschlusspunkten der geplanten Erschließungsstraßen an das bestehende Straßennetz außerhalb des Geltungsbereichs entfernt sind. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum. Teilbebauungsplan Nr Güterbahnhof Nord wurden bereits 03 die Auswirkungen der Planung für das gesamte Güterbahnhof-Areal auf die Verkehrslärmverhältnisse auf bestehenden Straßen in der Umgebung untersucht und beurteilt. Es ist zu prüfen, ob aufgrund der. Änderung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord im Untersuchungsbereich im Vergleich zu den Prognosen von 03 zusätzliche Fassaden von wesentlichen Verkehrslärmpegelerhöhungen betroffen sind. Dies ist der Fall, wenn eine Fassade im Untersuchungsbereich, für die in den Untersuchungen 03 Verkehrslärmpegel von weniger als db(a) am Tag oder db(a) in der Nacht prognostiziert wurden, im aktuellen Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) eine Verkehrslärmbelastung von db(a) oder mehr am Tag oder von db(a) oder mehr in der Nacht aufweist. Für eine Beurteilung auf der sicheren Seite wird unterstellt, dass die planbedingten Zusatzverkehre der im Geltungsbereich der. Änderung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord zulässigen Nutzungen an allen straßenzugewandten Fassaden entlang der relevanten Straßenabschnitte im Untersuchungsbereich Immissionsanteile von mindestens 0, db(a) am Gesamtverkehrslärmpegel verursachen. Entlang der Neunlindenstraße werden im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) Beurteilungspegel von bis zu,4 db(a) am Tag und bis zu,0 db(a) in der Nacht berechnet. Die Orientierungswerte der DIN 8005 für Mischgebiete von db(a) am Tag und db(a) in der Nacht werden am Tag um bis zu 8,4 db(a) und in der Nacht um bis zu,0 db(a) überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 6. BImSchV für Mischgebiete von db(a) am Tag und 54 db(a) in der Nacht werden um bis zu 4,8 db(a) am Tag und bis zu 7,0 db(a) P6-08/E8 FIRU GfI 08

66 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite in der Nacht überschritten. Entlang der Neunlindenstraße sind Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) durch den Straßenverkehrslärm keine Überschreitungen des Schwellenwerts von db(a) zu erwarten. Dagegen wird der Schwellenwert in der Nacht von db(a) an zwei Gebäuden an der Neunlindenstraße erreicht oder überschritten (Neunlindenstraße 36, Neunlindenstraße 38). Auch unter Zugrundelegung der um 0, bis 0,5 db(a) höheren Emissionspegel für den Zwischenzustand 030 sind keine weiteren Fassaden entlang der Neunlindestraße von Überschreitungen des Schwellenwerts betroffen. An den straßenzugewandten Fassaden der bestehenden Gebäude entlang der Waldkircher Straße werden Beurteilungspegel von bis zu, db(a) am Tag und bis zu, db(a) in der Nacht berechnet. Die Orientierungswerte der DIN 8005 für Mischgebiete werden am Tag um bis zu, db(a) und in der Nacht um bis zu, db(a) überschritten. Die Immissionsgrenzwerte werden am Tag um bis zu 8, db(a) und in der Nacht um bis zu 8, db(a) überschritten. Die Schwellenwerte von db(a) am Tag bzw. db(a) in der Nacht werden im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) an den Gebäuden Waldkircher Straße,, 3, 5, 7, 9, erreicht oder überschritten. An den straßenzugewandten Fassaden der bestehenden Gebäude entlang der Friedhofstraße (Darstellung im Flächennutzungsplan Wohnbauflächen) werden am Tag Beurteilungspegel von bis zu,0 db(a) und in der Nacht von bis zu,6 db(a) berechnet. Die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete von db(a) am Tag und von 45 db(a) in der Nacht werden um bis zu 4,0 db(a) am Tag und 4,6 db(a) in der Nacht überschritten. Der Immissionsgrenzwert von db(a) am Tag und von 49 db(a) in der Nacht wird um bis zu 0,0 db(a) bzw. 0,6 db(a) überschritten. Die Schwellenwerte von db(a) am Tag bzw. db(a) in der Nacht werden im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) an den Gebäuden an der Friedhofstraße nicht erreicht. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der um 0, db(a) höheren Emissionspegel für den Zwischenzustand 030. Entlang der Isfahanallee nordöstlich des Plangebiets werden an den bestehenden Gebäuden in der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche (südlicher Abschnitt der Karlsruher Straße) Beurteilungspegel von bis zu,0 db(a) am Tag und von bis zu,7 db(a) in der Nacht berechnet. Die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete werden am Tag um bis zu 5,0 db(a) und in der Nacht um bis zu 5,6 db(a) überschritten. Die Immissionsgrenzwerte werden um bis zu,0 db(a) bzw.,6 db(a) überschritten. Die Schwellenwerte von db(a) am Tag bzw. db(a) in der Nacht werden im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) an den beiden Gebäuden Karlsruher Straße 8 und 0 erreicht bzw. überschritten. An den bestehenden Gebäuden in dem im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen (nördlicher Abschnitt der Karlsruher Straße und Hornusstraße ) werden am Tag Beurteilungspegel von bis zu, db(a) und in der Nacht von bis zu, db(a) berechnet. Die Orientierungswerte für Gewerbegebiete von db(a) am Tag und db(a) in der Nacht werden um bis zu 7, db(a) am Tag und um bis zu 9, db(a) in der Nacht überschritten. Die Schwellenwerte von db(a) am Tag bzw. db(a) in der Nacht werden im P6-08/E8 FIRU GfI 08

67 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) an den drei Gebäuden Karlsruher Straße 34, 38 und 40 erreicht bzw. überschritten. Die hohen Verkehrslärmeinwirkungen an diesen Fassaden werden nicht durch den Kfz-Verkehr auf der Karlsruher Straße verursacht, sondern durch den Kfz-Verkehr auf der B 3. Im Zwischenzustand 030 sind zwar die Emissionspegel der Karlsruher Straße deutlich um 3,3 bis 4,5 db(a) höher als im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030). Allerdings sind die die Verkehrslärmeinwirkungen bestimmenden Emissionspegel der B 3 deutlich geringer, so dass die Verkehrslärmeinwirkungen an den Gebäuden entlang der Karlsruher Straße im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) insgesamt höher sind als im Zwischenzustand 030. Entlang des Rennwegs werden innerhalb des Untersuchungsbereichs am Tag Beurteilungspegel von bis zu,6 db(a) und in der Nacht von bis zu,8 db(a) berechnet. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich westlich der Bahntrasse als Wohnbauflächen dar. Die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete von db(a) am Tag und von 45 db(a) in der Nacht werden um bis zu 4,6 db(a) am Tag und 4,9 db(a) in der Nacht überschritten. Die Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete werden um bis zu 0,6 db(a) bzw. 0,8 db(a) überschritten. Die Schwellenwerte von db(a) am Tag bzw. db(a) in der Nacht werden im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) an den Gebäuden am Rennweg nicht erreicht. An Gebäuden entlang folgender Straßenabschnitte innerhalb des Untersuchungsbereichs werden im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) die Schwellenwerte von db(a) am Tag und db(a) in der Nacht erreicht oder überschritten: Neunlindenstraße Abschnitt (Gebäude Neunlindenstraße 36 und 38) Waldkircher Straße Abschnitt (Gebäude Waldkircher Straße,, 3, 5, 9, ) Karlsruher Straße Nord Abschnitt und bzw. Isfahanallee Abschnitt und (Karlsruher Straße 8, 0, 34, 38 und 40 Vergleich mit Berechnungsergebnissen 03 (Referenzfall Zwischenzustand Z ) Innerhalb des Untersuchungsbereichs werden im Tagzeitraum im Vergleich zu den Verkehrslärmberechnungen von 03 für den Zwischenzustand Z (vgl. Karte 6, FIRU-GfI Bericht-Nr. P-078/0 vom. April 03) entlang der Neunlindenstraße keine Fassadenpegel von mehr als db(a) berechnet. An den der Waldkircher Straße zugewandten Fassaden der Gebäude Waldkircher Straße,, 3, 5, 9 und werden sowohl im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) als auch im Zwischenzustand Z Verkehrslärmpegel > db(a) berechnet. Im Zwischenzustand Z wurden sowohl an Gebäuden entlang der Friedhofstraße als auch an weiteren Gebäuden entlang der Waldkircher Straße Fassadenpegel von mehr als db(a) berechnet. An diesen Gebäuden werden im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) keine Pegel > db(a) berechnet. P6-08/E8 FIRU GfI 08

68 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite Entlang der Isfahanallee werden im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) an den gleichen Fassaden Pegel von mehr als db(a) berechnet wie im Zwischenzustand Z. Zusätzlich werden im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) am Gebäude Karlsruher Straße 8 Pegel > db(a) berechnet. Für die Gebäude entlang des Rennwegs, für die 03 im Zwischenzustand Z Verkehrslärmpegel von mehr als db(a) prognostiziert wurden werden im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) keine Überschreitungen des Schwellenwerts mehr berechnet. In der Nacht werden innerhalb des Untersuchungsbereichs des Plangebiets im Vergleich zu den bisherigen Verkehrslärmberechnungen für den Zwischenzustand Z (vgl. Karte 7, FIRU-GfI Bericht-Nr. P-078/0 vom. April 03) entlang der Neunlindenstraße nur noch an den straßenzugewandten Fassaden der Gebäude Neunlindenstraße 36 und 38 Fassadenpegel von mehr als db(a) berechnet. Für diese Fassaden wurden bereits 03 Überschreitungen des Schwellenwerts prognostiziert. An den der Waldkircher Straße zugewandten Fassaden der Gebäude Waldkircher Straße,, a, 3, 5 und 9 werden im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) wie schon 03 im Zwischenzustand Z Verkehrslärmpegel > db(a) berechnet. Für die straßenzugewandten Fassaden der Gebäude Waldkircher Straße 4, 4a, 0a,, 3, 5, 7, 9,, 9-3, 33, 35, 37, 39 und, für die 03 noch Verkehrslärmpegel > db(a)prognostiziert wurden, werden im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) keine Überschreitungen der Schwellenwerte mehr berechnet. Im Untersuchungsbereich des Plangebiets befindet sich entlang der Friedhofstraße kein Gebäude, an dem im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) Verkehrslärmpegel > db(a) zu erwarten sind. Dagegen wurden 03 im Zwischenzustand Z für die straßenzugewandten Fassaden von insgesamt zehn Gebäuden entlang der Friedhofstraße Fassadenpegel > db(a) prognostiziert. Entlang der Isfahanallee werden im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) an den gleichen Fassaden Pegel von mehr als db(a) berechnet wie 03 im Zwischenzustand Z. Im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) werden zusätzlich für die straßenzugewandten Fassaden der Gebäude Karlsruher Straße 8, 0 und 38 Pegel > db(a) berechnet. Entlang des Rennwegs wurden 03 im Zwischenzustand Z für mehrere Gebäude Überschreitungen des Schwellenwerts von db(a) prognostiziert. Im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) werden entlang des Rennwegs dagegen keine Fassadenpegel > db(a) mehr berechnet. P6-08/E8 FIRU GfI 08

69 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite Tabelle 8: Gebäude mit Fassaden >/ db(a) Vergleich Zwischenzustand Z / Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) innerhalb des Untersuchungsbereichs Gebäude Untersuchung 03 Zwischenzustand Z Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) Tag> db(a) Nacht>dB(A) Tag> db(a) Nacht>dB(A) Neunlindenstraße 30d X Neunlindenstraße 3 X X Neunlindenstraße 34 X Neunlindenstraße 36 X X Neunlindenstraße 38 X X Friedhofstraße 8 X X Friedhofstraße X X Friedhofstraße X X Friedhofstraße 73 X X Friedhofstraße 75 X X Friedhofstraße 77 X X Friedhofstraße 79 X X Friedhofstraße 85 X Friedhofstraße 87 X Friedhofstraße 95 X X Waldkircher Straße X X X X Waldkircher Straße X X X Waldkircher Straße a X X Waldkircher Straße 3 X X X X Waldkircher Straße 4 X X Waldkircher Straße 4a X X Waldkircher Straße 5 X X X X Waldkircher Straße 9 X X X X Waldkircher Straße 0a X X Waldkircher Straße X X X Waldkircher Straße 3 X Waldkircher Straße 5 X Waldkircher Straße 7 X Waldkircher Straße 9 X X Waldkircher Straße X X Waldkircher Straße 9-3 X X Waldkircher Straße 33 X X Waldkircher Straße 35 X X Waldkircher Straße 37 X Waldkircher Straße 39 X Waldkircher Straße X Hornusstraße X X X X Karlsruher Straße 8 X X Karlsruher Straße 0 X Karlsruher Straße 34 X X X X Karlsruher Straße 38 X Karlsruher Straße 40 X X X X Rennweg 30 X Rennweg 36 X Rennweg 4 X X Rennweg 43 X X Rennweg 49 X X Rennweg 5 X X Rennweg 53 X X Komturstraße 7 X In der Tabelle im Anhang findet sich eine detaillierte Gegenüberstellung. P6-08/E8 FIRU GfI 08

70 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite Unter Berücksichtigung der für den Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) übermittelten Verkehrsmengen und Straßenlagen werden zusätzlich zu den in der Anlage 3 zur Begründung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord von 05 aufgezeigten Fassadenabschnitten an den straßenzugewandten Fassaden der Gebäude - Karlsruher Straße 8, 0 und 38 Verkehrslärmeinwirkungen oberhalb der Schwellenwerte von db(a) am Tag bzw. von db(a) in der Nacht berechnet. Für diese Fassadenabschnitte wurden in den Untersuchungen 03 im Zwischenzustand Z keine Verkehrslärmpegel > db(a) am Tag (Karlsruher Straße 8) bzw. > db(a) in der Nacht (Karlsruher Straße 8, 0, 38) prognostiziert. Gemäß den Kriterien der 6. BImSchV sind oberhalb der Schwellenwerte von db(a) am Tag bzw. db(a) in der Nacht alle Pegelerhöhungen als wesentlich zu beurteilen. Die durch die Planung verursachte Lärmbeeinträchtigung soll nach der Rechtsprechung nicht zu einer Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass der aus grundrechtlicher Sicht kritische Wert für Wohngebäude bei einer Gesamtbelastung oberhalb der Werte von db(a) tags und db(a) nachts beginnt. Liegt die bestehende Belastung am Tag in Bereichen von mehr als db(a), hat der Plangeber abzuwägen, ob Erhöhungen überhaupt hingenommen werden können, auch wenn sie rechnerisch aufgrund der hohen Grundbelastung nur zu einer geringfügigen Erhöhung führen. Planungsziel ist es dann, die bestehende Gesundheitsgefahr nicht weiter zu erhöhen. In der Abwägung sind insbesondere die bestehenden Verkehrslärmverhältnisse, die Möglichkeiten aktiver Schallschutzmaßnahmen (z.b. Verkehrsverlagerung, Schallschutzwände, lärmmindernder Straßenbelag) und Möglichkeiten zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse innerhalb der bestehenden Gebäude durch passive Schallschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Eine abwägende Prüfung kann zu dem Ergebnis kommen, dass rechnerisch marginale Erhöhungen als zumutbar zu werten sind, wenn durch passive Schallschutzmaßnahmen wohnverträgliche Innenpegel sichergestellt werden. Die hohen Verkehrslärmeinwirkungen an den straßenzugewandten Fassaden der bestehenden Gebäude entlang des Rennwegs und der Karlsruher Straße/Isfahanallee werden durch den bestehenden Verkehr bestimmt. Die Stadt Freiburg hat bereits zwischen 980 und 996 im Rahmen eines Schallschutzfensterprogramms entlang der Habsburger Straße, der Waldkircher Straße, dem Rennweg und der Zähringer Straße den Einbau von Schallschutzfenstern gefördert. Wegen der bereits bestehenden hohen Verkehrslärmbelastungen wird im Lärmaktionsplan der Stadt Freiburg i. Br. (Stand Januar 05) als mittelfristige Maßnahme ein Stadtgeschwindigkeitskonzept vorgeschlagen. Der Verkehrsentwick- P6-08/E8 FIRU GfI 08

71 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite lungsplan empfiehlt straßenbezogene Tempo 30- oder Tempo 40-Regelungen, um eine gleichmäßige Fahrweise zu fördern, und dies vor allem auf Straßen umzusetzen, bei denen aufgrund der Lage im Straßennetz keine nennenswerten Ausweichverkehre in noch empfindlichere Straßen zu erwarten sind: Talstraße, Elsässer Straße, Rennweg und die Ortsdurchfahrten Tuniberg. Eine Geschwindigkeitsreduzierung von km auf 30 km führt an den Fassaden entlang des Rennwegs zu einer Reduzierung der Verkehrslärmeinwirkungen um bis zu db(a). P6-08/E8 FIRU GfI 08

72 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 5 Zusammenfassung Mit der geplanten. Änderung des. Teilbebauungsplans Güterbahnhof Nord sollen größere Teilflächen im Westen des Plangebiets, die derzeit als Gewerbegebiete festgesetzt sind, als Mischgebiete entwickelt werden. Im Rahmen dieser Planungen ist die Anpassung bzw. Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan -89. Güterbahnhof Nord. Teilbebauungsplan erforderlich. Bei zu erwartenden Lärmkonflikten sind Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Vorschläge für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu unterbreiten. 5. Prognose der Verkehrslärmeinwirkungen Die Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet werden anhand der Orientierungswerte des Beiblatts zur DIN 8005 beurteilt. Die Straßenverkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet werden auf der Grundlage der in der Verkehrsuntersuchung der R+T Ingenieure für Verkehrsplanung in Bild. und. dargestellten Verkehrsmengen für den Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) ermittelt. Die Schienenverkehrslärmeinwirkungen durch die Bahnstrecke westlich des Plangebiets werden anhand der durch das Bahn-Umwelt-Zentrum der Deutschen Bahn AG übermittelten Zugdaten für die Analyse 06 ermittelt. Am Tag ( Uhr) und in der Nacht ( Uhr) werden die Orientierungswerte der DIN 8005 für Verkehrslärmeinwirkungen in Mischgebieten von db(a) am Tag und db(a) in der Nacht bei freier Schallausbreitung im Plangebiet im gesamten Plangebiet überschritten. In den geplanten Mischgebieten sind Verkehrslärmeinwirkungen zwischen db(a) und db(a) am Tag und zwischen 57 db(a) und db(a) in der Nacht zu erwarten. Unter Berücksichtigung einer möglichen Bebauung im Plangebiet wird der Orientierungswert der DIN 8005 für Verkehrslärmeinwirkungen in Mischgebieten von db(a) am Tag an den der Bahnstrecke zugewandten Fassaden der Gebäude in der ersten Baureihe südöstlich der Planstraße D (MI 0b, MI b und MI c) um bis zu db(a) überschritten. Jeder der geplanten Baukörper in den geplanten Mischgebieten verfügt über mindestens eine Fassade, an welcher der Orientierungswert am Tag eingehalten wird. Im Nachtzeitraum sind im lautesten Geschoss am überwiegenden Teil der Fassaden insbesondere an den der Bahn und der Straßen zugewandten Fassaden - der Baukörper in den geplanten Mischgebieten Überschreitungen des Orientierungswerts der DIN 8005 für Mischgebiete von db(a) zu erwarten. An einzelnen Fassaden der Gebäude in den Mischgebieten MI 0a, MI 0c, MI a, MI b, MI a und MI a. wird der Orientierungswert gerade eingehalten. Aufgrund der hohen Verkehrslärmeinwirkungen durch den Schienenverkehr insbesondere in der Nacht sind Betriebswohnungen in den Gewerbegebieten GE II und GE III auszuschließen. P6-08/E8 FIRU GfI 08

73 Schallschutzmaßnahmen Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 73 Zum Schutz vor den Verkehrslärmeinwirkungen sind im Bebauungsplan Schallschutzmaßnahmen festzusetzen. Durch Lärmschutzwände innerhalb des Plangebiets lassen sich aufgrund der Abstände, der Höhe der geplanten bis zu sechsgeschossigen Bebauung und der nicht vorhandenen Überstandslängen die Schienenverkehrslärmeinwirkungen nicht wirkungsvoll abschirmen. An den der Planstraße F und der Neunlindenstraße zugewandten Fassaden der geplanten Gebäude in den Mischgebieten MI 0a, MI 0c, MI a, MI b, MI a und MI a. werden die Orientierungswerte der DIN 8005 für Mischgebiete von db(a) am Tag um bis zu 7 db(a) überschritten. Aufgrund der Höhe der geplanten Bebauung, der geringen Abstände der geplanten Bebauung zu den Straßen und der erforderlichen Grundstückszufahrten ist durch Lärmschutzwände entlang dieser Straßen kein wirksamer Schallschutz möglich. Das vorliegende Bebauungskonzept, das den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrunde liegt, reagiert auf die hohen Schienenverkehrslärmeinwirkungen. Die der Bahnstrecke nächstgelegene Bebauung innerhalb der Mischgebiete MI 0b, MI b und MI c ist als weitestgehend geschlossene Riegelbebauung mit fünf Geschossen vorgesehen. Durch die abschirmende Wirkung dieser Gebäuderiegel werden die Schienenverkehrslärmeinwirkungen in den von der Bahnstrecke aus gesehenen, dahinterliegenden Mischgebieten deutlich gemindert. Durch die geplante Bebauung werden im überwiegenden Teil der Garten- und Grünflächen an den straßenabgewandten Gebäudeseiten Verkehrslärmeinwirkungen berechnet, die unterhalb der Orientierungswerte für Mischgebiete am Tag liegen (vgl. Karte 4, Tag). Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Gartenund Grünflächen werden daher nicht erforderlich. Wegen der hohen Verkehrslärmeinwirkungen insbesondere durch den Schienenverkehr sind die der Bahnstrecke zugewandten Fassaden der geplanten Gebäude C-4, -5, D-, D-8, D- und D- in der ersten Baureihe entlang der Planstraße D und C (MI 0b, MI b, MI c) nur bedingt zum Wohnen geeignet. Die Grundrisse der Wohnungen in diesem Teil des Plangebiets sind so zu gliedern, dass Wohn- und Schlafräume möglichst zur lärmabgewandten südöstlichen Fassadeorientiert werden. Als lärmabgewandt gelten Fassaden, an denen der Orientierungswert Tag nicht überschritten wird. Wohn- und Schlafräume an der lärmzugewandten Fassade sind möglich, wenn diese Räume an der lärmzugewandten Fassade keine öffenbaren Fenster aufweisen und über ausreichende Belüftungsmöglichkeiten verfügen (bspw. Eckräume). Für schutzbedürftige Räume (z.b. Büroräume) an den der Bahnstrecke zugewandten Fassaden sind fensterunabhängige Lüftungsmöglichkeiten vorzusehen. Zum Schutz vor den Verkehrslärmeinwirkungen ist eine entsprechende Grundrissorientierung festzusetzen. Zusätzlich sind Festsetzungen zum passiven Schallschutz zu treffen. P6-08/E8 FIRU GfI 08

74 5. Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 74 Innerhalb des Plangebiets werden entlang der Bahntrasse zwei Gewerbegebiete (GE II- und GE III-) festgesetzt. Der rechtskräftige. Teilbebauungsplan Nr Güterbahnhof Nord setzt für diese Gebiete Lärmkontingente fest. Diese Lärmkontingente werden in der. Änderung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord übernommen. Die durch die zulässigen Lärmemissionskontingente der beiden Gewerbegebiete GE II- und GE III- zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen an den maßgeblichen Immissionsorten in den geplanten Mischgebieten (Fassaden, an denen Fenster von schutzbedürftigen Räumen zulässig sind) betragen bis zu 53,7 db(a) am Tag und bis zu 38,7 db(a) in der Nacht. Die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte für Mischgebiete von db(a) am Tag und 45 db(a) in der Nacht werden um mehr als 6 db(a) unterschritten. An den bestehenden Wohngebäuden entlang der Neunlindenstraße werden Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu,0 db(a) am Tag und von bis zu 40,0 db(a) in der Nacht berechnet. Die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte für Mischgebiete werden deutlich um mindestens 5 db(a) unterschritten. Im südlichen Teil der geplanten Mischgebiete MI a (Baufeld C) und MI a (Baufeld D) befinden sich derzeit bis voraussichtlich zum Jahr 06 eine Tankstelle (Extrol) und ein Reifen- und Autoservice (Vergölst), die überplant werden. Durch die Gewerbebetriebe Extrol und Vergölst sind an der nächstgelegenen geplanten Bebauung im Mischgebiet MI a nördlich des Betriebsgeländes der Firma Vergölst im Tagzeitraum Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu 56,8 db(a) zu erwarten. Der Orientierungswert der DIN 8005 und der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete von db(a) wird deutlich um mehr als 3 db(a) unterschritten. Zur Ermittlung der durch den Betrieb der Tankstelle Extrol in der ungünstigsten (lautesten Nachtstunde) zu erwartenden Einwirkungen in den geplanten Mischgebieten wurden im Oktober 0 orientierende Geräuschmessungen durchgeführt. Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass sich die Betriebstätigkeiten der Tankstelle Extrol zwischenzeitlich so geändert haben, dass die Erkenntnisse aus den orientierenden Geräuschmessungen vom Oktober 0 für eine Beurteilung der Geräuscheinwirkungen in den geplanten Mischgebieten nicht geeignet sind. Die Extrol-Tankstelle fuhren in der gesamten Messzeit drei Pkw an. Relevante Gewerbelärmeinwirkungen durch den Tankstellenbetrieb waren am Messort in rund 30 m Entfernung zur Tankstelle nicht wahrnehmbar. Der eigentliche Tankstellenbetrieb findet im südlichen Teil des Betriebsgeländes statt. An den nächstgelegenen Baufeldern C-6 und D-4 außerhalb der Flächen mit Mietbindung können unzumutbare Gewerbelärmeinwirkungen durch den Tankstellenbetrieb in der Nacht ausgeschlossen werden. Nordwestlich des Plangebiets befinden sich jenseits der Bahntrasse mehrere gewerbliche Betriebe innerhalb von festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten, die Anlagen der Rollende Landstraße (ROLA) der RAlpin AG sowie das P6-08/E8 FIRU GfI 08

75 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 75 Messegelände Freiburg. Nordöstlich und östlich des Plangebiets sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans Güterbahnhof Nord mehrere kontingentierte Gewerbegebiete festgesetzt. Durch die geplanten, bestehenden und planungsrechtlich zulässigen gewerblichen Nutzungen innerhalb und in der Umgebung des Plangebiets werden im nördlichen Teil der geplanten Mischgebiete Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu db(a) am Tag und von bis zu 47 db(a) in der Nacht berechnet. Der Orientierungswert für Gewerbelärmeinwirkungen in Mischgebieten am Tag von db(a) und 45 db(a) in der Nacht wird lediglich im nördlichen Teil des Plangebiets um bis zu db(a) und entlang der Planstraße D um bis zu db(a) geringfügig überschritten. Im überwiegenden Teil des Plangebiets wird der Orientierungswert eingehalten. Nach der Festsetzung der Grundrissorientierung (vgl. Kapitel.4) sind an den den Gewerbegebieten GE II- und GE III- zugewandten Fassaden in den Mischgebieten MI 0b, MI b und MI c keine öffenbaren Fenster von schutzbedürftigen Räumen zulässig. Die für die Beurteilung der Gewerbelärmeinwirkungen in den geplanten Mischgebieten maßgeblichen Immissionsorte befinden sich an den den Gewerbegebieten GE II- und GE III- abgewandten Fassaden der geplanten Bebauung in den Mischgebieten MI 0b, MI b und MI c und an Fassaden der geplanten Bebauung in den übrigen Mischgebieten (MI 0a, MI 0c, MI a, MI b, MI a und MI a.). Unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung vermindern sich die Gewerbelärmeinwirkungen insbesondere an den den Gewerbegebieten GE II- und GE III- abgewandten Fassaden der geplanten Bebauung in den Mischgebieten MI 0b, MI b und MI c weiter. An den geplanten Gebäuden in den übrigen Mischgebieten MI 0a, MI 0c, MI a, MI b,mi a und MI a. können unzumutbare Gewerbelärmeinwirkungen durch die bestehenden und planungsrechtlich zulässigen gewerblichen Nutzungen in der Umgebung ausgeschlossen werden. Zu den Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb der ROLA westlich des Plangebiets wurden im Rahmen der Infrastrukturanpassungen der ROLA im Jahr 05 schalltechnische Untersuchungen (vgl. FIRU GfI mbh Bericht-Nr. P5-43/ vom 5. Juni 05) durchgeführt. Im Tagzeitraum wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete von db(a) in den geplanten Mischgebieten im Plangebiet um mehr als 6 db(a) unterschritten. In der ungünstigsten Nachtstunde führt der Betrieb der ROLA an den Nordwestfassaden der geplanten Baukörper in den Mischgebieten MI0b, MI b und MI c zu Überschreitungen des Orientierungswerts für Mischgebiete von 45 db(a) um bis zu 7 db(a). An diesen Fassaden sind nach den vorgeschlagenen Festsetzungen zur Grundrissorientierung keine Fenster von schutzbedürftigen Räumen zulässig. An allen anderen geplanten Baukörpern wird an allen Fassadenabschnitten der Orientierungswert eingehalten. 5.3 Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse in der Umgebung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum. Teilbebauungsplan Nr Güterbahnhof Nord wurden bereits 03 die Auswirkungen der Planung für das P6-08/E8 FIRU GfI 08

76 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 76 gesamte Güterbahnhof-Areal auf die Verkehrslärmverhältnisse auf bestehenden Straßen in der Umgebung untersucht. Es ist zu prüfen, ob sich aufgrund der. Änderung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord im Vergleich zu den damaligen Prognosen relevante Änderungen in Bezug auf die Verkehrslärmverhältnisse ergeben. Daher werden die Verkehrslärmeinwirkungen der für den Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) übermittelten Verkehrsmengen an den bestehenden Gebäuden in einem Abstand von 0 m zu den Anschlusspunkten der Erschließungsstraßen innerhalb des Plangebiets an das Straßennetz außerhalb des Plangebiets prognostiziert und beurteilt. An Gebäuden entlang folgender Straßenabschnitte innerhalb des Untersuchungsbereichs werden im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) die Schwellenwerte von db(a) am Tag und db(a) in der Nacht erreicht oder überschritten: - Neunlindenstraße Abschnitt (Gebäude Neunlindenstraße 36 und 38) - Waldkircher Straße Abschnitt (Gebäude Waldkircher Straße,, 3, 5,, 9, ) - Karlsruher Straße Nord Abschnitt und bzw. Isfahanallee Abschnitt und (Karlsruher Straße 8, 0, 34, 38 und 40 Es wird unterstellt, dass die planbedingten Zusatzverkehre der im Geltungsbereich der. Änderung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord zulässigen Nutzungen an allen betroffenen Fassaden Immissionsanteile von mindestens 0, db(a) am Gesamtverkehrslärmpegel verursachen. Die Berechnungsergebnisse für den Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) wurden mit den Ergebnissen der Verkehrslärmberechnungen von 03 für den Zwischenzustand Z als Referenzfall verglichen. Zusätzlich zu den in der Anlage 3 zur Begründung des. Teilbebauungsplans Nr Güterbahnhof Nord von 05 aufgezeigten Fassadenabschnitten sind im Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) an den straßenzugewandten Fassaden der Gebäude - Karlsruher Straße 8, 0 und 38 Verkehrslärmeinwirkungen oberhalb der Schwellenwerte von db(a) am Tag bzw. von db(a) in der Nacht zu erwarten. Die hohen Verkehrslärmeinwirkungen an den straßenzugewandten Fassaden der bestehenden Gebäude entlang der Karlsruher Straße/Isfahanallee werden durch den bestehenden Verkehr bestimmt. P6-08/E8 FIRU GfI 08

77 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 77 Urheberrechtliche Hinweise Die in dieser Unterlage vorgelegten Ermittlungen und Berechnungen sowie die durchgeführten Recherchen wurden nach bestem Wissen und mit der nötigen Sorgfalt auf der Grundlage der angegebenen und während der Bearbeitung zugänglichen Quellen erarbeitet. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird nur für selbst ermittelte und erstellte Informationen und Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit für Daten und Sachverhalte aus dritter Hand wird nicht übernommen. Die Ausfertigungen dieser Unterlage bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum der FIRU GfI mbh. Alle Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Nur der Auftraggeber ist berechtigt, die Unterlagen oder Auszüge hiervon (dies jedoch nur mit Quellenangaben) für die gemäß Auftrag vereinbarte Zweckbestimmung weiterzugeben. Vervielfältigungen, Veröffentlichungen und Weitergabe von Inhalten an Dritte in jeglicher Form sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der FIRU GfI mbh gestattet. Ausgenommen ist die Verwendung der Unterlagen oder Teilen davon für Vermarktungsaktionen des Auftraggebers. In diesen Fällen ist ein deutlich sichtbarer Hinweis auf FIRU GfI mbh als Urheber zu platzieren. FIRU GfI mbh P6-08/E8 FIRU GfI 08

78 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 - Seite 78 6 Anhang Übersicht. Tabelle Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) Verkehrslärmpegel oberhalb db(a) am Tag und /oder db(a) in der Nacht im Untersuchungsbereich außerhalb des Geltungsbereich des Bebauungsplans, Gegenüberstellung Zwischenzustand Z 05 (aus Untersuchungen 03). FIRU-GfI Bericht-Nr. P-078/0 vom. April 03.. Karte 4.. Karte 5.3. Karte 6.4. Karte 7 3. FIRU GfI mbh Bericht-Nr. P5-48/ vom 0. Juli Kapitel 3. Emissionsansätze (S.6-8) 3.. Karte 3 4. FIRU-GfI Bericht-Nr. P-078/0 vom. April 03 - GESAMT P6-08/E8 FIRU GfI 08

79 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08. Tabelle Prognose-Planfall (Prognosejahr 030) Verkehrslärmpegel oberhalb db(a) am Tag und /oder db(a) in der Nacht im Untersuchungsbereich außerhalb des Geltungsbereich des Bebauungsplans, Gegenüberstellung Zwischenzustand Z 05 (aus Untersuchungen 03) P6-08/E6 FIRU GfI 07

80 P6 08 Freiburg SU. Änderung Bebauungsplan "Güterbahnhof Nord". Teilbebauungsplan Pegelerhöhung oberhalb db(a) (Tag) und / oder db(a) (Nacht) Name Richtung Stockwerk Prognose Planfall 030 Zwischenzustand Z 05 (Untersuchung 03) LrT LrN LrT LrN Emmendinger Straße 039 NO EG,4,6,0,9.OG,,5,,9.OG,7,0,8,6 3.OG, 58,4,3, Friedhofstraße 008 SO EG,3 57,9,4,3.OG,5 58,,8,8 Friedhofstraße 0 NW EG,0 58,6,7,6.OG, 58,8,,.OG,0 58,6,0,9 Friedhofstraße 0 NW EG,0 58,6,7,7.OG,3 58,9,,.OG, 58,7,0,9 Friedhofstraße 073 NW EG,0 58,6,7,7.OG,3 58,9,,.OG, 58,7,0,9 Friedhofstraße 075 NW EG,9 58,5,7,7.OG, 58,8,,.OG,0 58,6,0,9 Friedhofstraße 077 NW EG,8 58,4,7,7.OG, 58,7,,.OG,0 58,6,0,9 Friedhofstraße 08 NW EG,7 58,3,7,6.OG,0 58,6,,0.OG,9 58,5,9,9 Friedhofstraße 085 NW EG,4 58,0,5,5.OG,8 58,4,9,9.OG,7 58,3,8,7 Friedhofstraße 087 NW EG,3 57,9,5,4.OG,7 58,3,9,8.OG,6 58,,7,6 Friedhofstraße 089 NW EG,3 57,9,5,4.OG,6 58,,9,8.OG,5 58,,7,6 Friedhofstraße 093 NW EG, 57,8,4,3.OG,6 58,,8,7.OG,5 58,,6,5 Friedhofstraße 095 N EG,9 54,4,4 56,3.OG,6,, 57,.OG,7,3,3 57, 3.OG,7,3, 57, Friedhofstraße 095 NW EG,9,5,6,5.OG,0,6,6,5.OG,6,,,0 3.OG, 58,8,6,5

81 Name Richtung Stockwerk Prognose Planfall 030 Zwischenzustand Z 05 (Untersuchung 03) LrT LrN LrT LrN Hornusstraße 00 SW EG,9,7,6,5.OG,8,8,,.OG,4,5,6,5 3.OG,9,,0,9 Kaiserstuhler Straße 030 SW EG 56,7 47,0,8 46,6.OG,6 5,9,6 5,4.OG,0 5,3, 5,9 3.OG, 5,4,4 5, 4.OG,0 5,4,5 5, Kaiserstuhlstraße 00 SW EG 57,0 47,3 58,4 49,3.OG 58,5 48,8,8,7 Kaiserstuhlstraße 004 SW EG,3 49,6,3, Kaiserstuhlstraße 04 SW EG,0 53,,7 5,5 Kaiserstuhlstraße 06 SW EG,8 53,0,4 5,.OG, 53,3,7 5,5.OG,9 53,,5 5,3 3.OG,6 5,8,3 5, Kaiserstuhlstraße 08 SW EG,8 53,0,4 5,.OG, 53,3,7 5,5.OG,0 53,,6 5,4 3.OG,6 5,8,3 5, Kaiserstuhlstraße 00a 00b SW EG,0 53,,6 5,4.OG, 53,3,8 5,6.OG,0 53,,6 5,4 3.OG,7 5,8,3 5, Kaiserstuhlstraße 04 SW EG,9 53,,6 5,4.OG, 53,3,7 5,5.OG,0 53,,6 5,4 3.OG,7 5,8,3 5, Kaiserstuhlstraße 06 SW EG,9 53,,5 5,3.OG, 53,3,7 5,5.OG,9 53,,6 5,4 3.OG,6 5,8,3 5, Kaiserstuhlstraße 08 SW EG,5 53,7, 5,0.OG, 54,4,8 5,5.OG, 54,,8 5,6 Karlsruher Straße 08 SW EG,7,4,9 58,8.OG,7,5,7,6.OG,0,7,7,6 3.OG,9,7,6,5 Karlsruher Straße 00 SW EG,3,0, 58,.OG,,9,8 58,8.OG,3,0,8 58,8 3.OG,,9,7 58,6 Karlsruher Straße 0 SW EG, 58,0,8 56,8.OG,3,0,7 57,6.OG,4,,7 57,7 3.OG,3,0,6 57,5

82 Name Richtung Stockwerk Prognose Planfall 030 Zwischenzustand Z 05 (Untersuchung 03) LrT LrN LrT LrN Karlsruher Straße 04 SW EG,7 57,5,4 56,3.OG,0 58,7,4 57,3.OG, 58,9,5 57,4 3.OG, 58,9,4 57,3 Karlsruher Straße 06 SW EG,4 57,,0,9.OG,8 58,5, 57,.OG,0 58,7,3 57, 3.OG,0 58,7, 57, Karlsruher Straße 08 SW EG, 56,8,6,5.OG,5 58,,8 56,7.OG,8 58,5,0 57,0 3.OG,8 58,5,0 56,9 Karlsruher Straße 030 SW EG,8 56,6,3,.OG,3 58,0,5 56,5.OG,6 58,3,8 56,7 3.OG,6 58,4,8 56,8 Karlsruher Straße 03 SW EG,6 56,3,0 54,9.OG, 57,8,3 56,3.OG,4 58,,7 56,6 3.OG,5 58,,7 56,6 Karlsruher Straße 034 SW EG,,,4,3.OG,,,,0 Karlsruher Straße 038 W EG,7,0,8 56,8.OG,9,,9 57,8 Karlsruher Straße 040 W EG,9,9,7,6.OG,4,6,,0.OG,8,,4,3 Komturstraße 00 NW EG, 5,6,8 53,7.OG,3 53,8,8 54,7.OG, 54,7,7,6 3.OG,6,,3 56, 4.OG,8,3,5 56,4 Komturstraße N EG,6 53,,,.OG,8 54,3,3 56,.OG,6,,3 57, 3.OG,,6,7 57,6 Komturstraße NW EG,6 53,,8 54,7.OG,9 54,4,8,7.OG,6,,7 56,6 3.OG,,7,3 57, Komturstraße 007 N EG,7 56,0,6 57,5.OG,9 56,, 58,.OG,8 56,,4 58,3 3.OG,7 56,,5 58,4 Komturstraße 007 NO EG,7,9,7,5.OG,5,7,8,7.OG,9,,6,4 3.OG, 58,5,,

83 Name Richtung Stockwerk Prognose Planfall 030 Zwischenzustand Z 05 (Untersuchung 03) LrT LrN LrT LrN Neunlindenstraße 004 NO EG,3 56,8,,0.OG,4 56,9,4, Neunlindenstraße 008 NO EG, 57,6,3 57,0.OG,3 57,7,5 57, Neunlindenstraße 0 NO EG,7 57,3,0 56,7.OG,8 57,4,3 57,0.OG,6 57,, 56,9 Neunlindenstraße 04 NO EG, 57,7,3 58,.OG,0 57,6,3 58,.OG,7 57,3,0 57,8 3.OG,3 56,9,6 57,4 Neunlindenstraße 06 NO EG,7 56,3,0 58,8.OG,6 56,,9 58,7.OG,,8,5 58,3 3.OG,8,4,0 57,8 Neunlindenstraße 08 NO EG,9 56,5,3,.OG,7 56,3, 58,9.OG,3,9,6 58,4 3.OG,7,3,0 57,8 Neunlindenstraße 030 NO EG,8 57,4,3,0.OG,4 57,0,8,6.OG,7 56,3, 58,8 3.OG,0,6,3 58,0 Neunlindenstraße 030d NO EG,4 58,0,8,6.OG,9 57,5,3,0.OG, 56,7,4, 3.OG,3,9,5 58,3 Neunlindenstraße 03 N EG,8 58,4,,9.OG, 57,9,5,.OG,5 57,,5,3 3.OG,7 56,3,6 58,3 Neunlindenstraße 034 N EG,6 58,,8,6.OG, 57,8,,0.OG,5 57,,3,0 3.OG,7 56,4,3 58, Neunlindenstraße 036 N EG,3,0,8,6.OG,0,6,3,0.OG,3 58,9,4, 3.OG,5 58,,5 58, 4.OG,8 57,4,6 57,4 5.OG, 56,7,8 56,6 Neunlindenstraße 038 N EG,4,0,9,7.OG,9,5,3,.OG,,6,4, 3.OG, 58,8,5 58,3 4.OG,4 58,0,6 57,4 5.OG,7 57,3,8 56,6

84 Name Richtung Stockwerk Prognose Planfall 030 Zwischenzustand Z 05 (Untersuchung 03) LrT LrN LrT LrN Neunlindenstraße 038 SW EG 58,3 49,8 58,8 49,5.OG,4 53,6,3 53,.OG,4 54,4,6 54,3 3.OG, 54,,3 54, 4.OG,9 53,8, 53,9 5.OG,5 53,4,0 53,7 Rennweg 030 NO EG,3,6,,0.OG,3,5,3,.OG,8,,0,8 3.OG,3 58,6,5,4 Rennweg 034 NO EG,3,5,4,3.OG,,3,6,4.OG,6 58,8,3, 3.OG,0 58,,9 58,8 Rennweg 036 NO EG,4,6,6,5.OG,3,5,9,7.OG,8,0,6,5 3.OG, 58,5,, Rennweg 038 NO EG,,3,3,.OG,9,,3,.OG,3 58,6,0 58,9 3.OG,8 58,0,7 58,5 Rennweg 04 SW EG,6,8,,.OG,5,7,0,9.OG,9,,5,3 Rennweg 043 SW EG,4,7,3,.OG,3,6,0,9.OG,8,,4,3 Rennweg 049 SW EG,5,7,6,5.OG,4,7,,.OG,0,,6,4 3.OG,4 58,7,9,8 Rennweg 05 SW EG,5,7,5,3.OG,5,7,,0.OG,0,,5,3 3.OG,4 58,7,8,7 Rennweg 05 NW EG,4 54,6,0 56,9.OG,5 54,7, 57,0.OG,3 54,6, 56,9 3.OG, 54,4,9 56,7 Rennweg 053 SW EG,8 56,4 73,0,9.OG,4 57,0,8,7.OG,6 57,,3, 3.OG,6 57,,7,6 4.OG,6 57,,,0 5.OG,5 57,0,7,6

85 Name Richtung Stockwerk Prognose Planfall 030 Zwischenzustand Z 05 (Untersuchung 03) LrT LrN LrT LrN Rennweg 053 SO EG,9 54,0,7 56,6.OG,3 54,5, 56,9.OG,3 54,5,0 56,9 3.OG, 54,3,8 56,7 4.OG,9 54,,7 56,5 5.OG,6 53,9,5 56,3 Waldkircher Straße 00 SW EG,6,3 73,6,4.OG,9,5 73,4,.OG,6,3,8,7 3.OG,3 58,9,, 4.OG,0 58,6,7,6 Waldkircher Straße 00 W EG,0,6 73,4,3.OG,,7 73,4,3.OG,8,4 73,0,9 3.OG,5,0,5,4 4.OG,,7,0,9 Waldkircher Straße 00 SW EG,3 58,7,7,6.OG,3 58,7,6,4.OG,0 58,4,,9 3.OG,5 57,9,6,5 Waldkircher Straße 00 SO EG,0,6,,0.OG,5,,7,6.OG,5,,7,6 3.OG,3,9,6,5 Waldkircher Straße 00a SO EG, 58,7,5,4.OG,9,5,,.OG,0,6,3, 3.OG,9,5,, Waldkircher Straße 003 W EG,,7,9,8.OG,,7 73,0,0.OG,9,4,7,6 3.OG,4,9,, Waldkircher Straße 004 SO EG,4 58,9,8,8.OG,0,6,6,5.OG,,7,6,5 3.OG,0,6,5,4 Waldkircher Straße 004a SO EG,7,3,3,.OG,,8,7,6.OG,,8,6,5 3.OG,0,6,3, Waldkircher Straße 004a NO EG, 57,6,5,4.OG,8 58,,0,9.OG,9 58,4,0,9 3.OG,0 58,3,9,8 Waldkircher Straße 005 W EG,6,0,4,4.OG,6,0,7,6.OG,,5,4,3 3.OG,7,0,0,9 4.OG,,5,6,5

86 Name Richtung Stockwerk Prognose Planfall 030 Zwischenzustand Z 05 (Untersuchung 03) LrT LrN LrT LrN Waldkircher Straße 006 NO EG,6 54,9,4 58,3.OG,9 56,,4,4.OG,4 56,7,9,8 3.OG,7 57,0,,0 Waldkircher Straße 006a NO EG,3 53,4,7 56,6.OG,5 54,6,9 57,8.OG,4,5,7 58,6 3.OG,9 56,0,, Waldkircher Straße 008 SO EG, 53,,0,9.OG, 54,, 57,0.OG,,, 58,0 3.OG,8,8,6 58,5 Waldkircher Straße 009 W EG,,,8,7.OG,6,6,9,8.OG,9,8,6,5 3.OG,,,, 4.OG,6,5,8,7 Waldkircher Straße 009 NW EG,0,8,6,5.OG,6,5,8,7.OG,8,9,6,5 3.OG,,,, 4.OG,4 58,7,9,8 Waldkircher Straße 00 SO EG, 54,0,4 57,3.OG,4,4,8 58,6.OG, 56,,5,4 3.OG,6 56,5,9,8 Waldkircher Straße 00a NO EG,3 58,9,0,8.OG,4 58,9,,8.OG, 58,6,7,5 3.OG,7 58,3,,0 Waldkircher Straße 00a SO EG, 56,6,6,5.OG,9 57,4,7,6.OG, 57,8,0,9 3.OG,3 57,9,,0 Waldkircher Straße 0 NW EG,5,3,,0.OG,5,4,7,6.OG,,,7,5 3.OG,5 58,6,5,3 4.OG,0 58,,, Waldkircher Straße 03 NW EG,,,9,0.OG,3,,8,7.OG,0 58,9,9,8 3.OG,6 58,4,7,6 4.OG, 58,0,5,4 Waldkircher Straße 05 NW EG,6,,8,7.OG,8,,4,3.OG,6 58,8,4,3 3.OG, 58,4,3, 4.OG,8 58,0,,0

87 Name Richtung Stockwerk Prognose Planfall 030 Zwischenzustand Z 05 (Untersuchung 03) LrT LrN LrT LrN Waldkircher Straße 07 NW EG,7,,7,6.OG,8,3,4,3.OG,5 58,9,4,3 3.OG, 58,4,, 4.OG,7 58,0,0,9 Waldkircher Straße 09 NW EG,7,,5,4.OG,7,3,,0.OG,4 58,9,,0 3.OG,9 58,4,9,8 4.OG,5 58,0,6,5 Waldkircher Straße 0 NW EG,7,3,,0.OG,7,3,5,4.OG,3 58,9,3, 3.OG,8 58,4,0,9 4.OG,4 57,9,7,6 Waldkircher Straße 03/09 NW EG, 58,9,0,0 Waldkircher Straße 033 NW EG,,0,,.OG,,0,,.OG,8 58,6,8,7 3.OG,4 58,,4,3 Waldkircher Straße 035 NW EG,,0,,0.OG,,0,,0.OG,8 58,6,8,7 3.OG,4 58,,3, Waldkircher Straße 039 NW EG,,,3,3.OG,,0,4,3.OG,8 58,6,,0 3.OG,3 58,,6,5 Waldkircher Straße 04 NW EG, 58,9,7,6.OG, 58,9,8,7.OG,7 58,5,5,4 3.OG, 58,0,0 58,9 Waldkircher Straße 043 NW EG,0 58,8,7,6.OG,0 58,8,8,7.OG,6 58,5,5,4 3.OG, 58,0,0 58,9 Waldkircher Straße 045 NW EG,7 58,6,7,7.OG,9 58,7,8,7.OG,5 58,3,5,4 3.OG, 57,9,0,0 Waldkircher Straße 047 NW EG,7 58,6,8,7.OG,8 58,7,8,8.OG,5 58,3,5,4 3.OG,0 57,9,0,0 Waldkircher Straße 049 SW EG,0 54,6,7 56,6.OG,5 54,9,9 56,8.OG,4 54,8,7 56,6 3.OG, 54,5,4 56,3 4.OG,0 54,,0,9

88 Name Richtung Stockwerk Prognose Planfall 030 Zwischenzustand Z 05 (Untersuchung 03) LrT LrN LrT LrN Waldkircher Straße 049 NW EG,5 58,3,9,8.OG,6 58,3,9,8.OG, 58,0,5,4 3.OG,8 57,5,0 58,9 4.OG,3 57,,5 58,4 Waldkircher Straße 05 NW EG,3 57,9,0,0.OG,4 58,0,0,9.OG,0 57,7,6,5 3.OG,6 57,3,0,0 Waldkircher Straße 0 NW EG, 57,8,8,7.OG, 57,9,4,3.OG,9 57,6,7,6 3.OG,6 57,3,,0 4.OG, 56,9,5 58,4 Waldkircher Straße 057 W EG,0 58,7,,

89 . FIRU-GfI Bericht-Nr. P-078/0 vom. April 03. Karte 4. Karte 5.3 Karte 6.4 Karte 7 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar 08 P6-08/E6 FIRU GfI 07

90 3400 Schalltechnische Untersuchung Zum Bebauungsplan -89. "Güterbahnhof Nord" Stadt Freiburg i.br. 6 Karte: 4 Zwischenzustand Z mit Zusatzverkehre Beurteilungspegel Zeitraum Tag ( Uhr) Einzelpegel im lautesten Geschoss (430) Legende Pegel in db(a) Lichtzeichenanlage Emission Straße,0,8,0,7,3,0,6,3,6,3,,3,9,4,0,8,7,8,3,7,6,,,8,,3,,0,5,7,0,4,6,0,4,8,0,7,,8,9,6,3,5,9,4 73,4,7,3 73,9,6,6,4,7,,3,,7,9,8,0,5, Zähringer Straße 5 Habsburger Straße Tullastraße B3 Isfahanallee 3 Karlsruher Straße Planstraße E B3 Isfahanallee Karlsruher Straße Süd 4 5 Waldkircher Straße Planstr. B 4 Mallingerstraße Eichstetter Straße 3 4 Rennweg 5 Stefan-Meier-Straße Planstraße C Planstraße D 3 6 Planstraße H 3 Planstraße G Planstr. F Planstr. A Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Friedhofstraße Tennenbacher Straße Immissionsort Hauptgebäude Nebengebäude Untersuchungsbereich <= 30 <= 35 <= 40 <= 45 <= <= <= <= <= <= 75 > 75 Originalmaßstab (A3) : m 3400 Hartmannstraße lsässer Straße

91 3400 Schalltechnische Untersuchung Zum Bebauungsplan -89. "Güterbahnhof Nord" Stadt Freiburg i.br. 6 Karte: 5 Zwischenzustand Z mit Zusatzverkehre Beurteilungspegel Zeitraum Nacht ( Uhr) Einzelpegel im lautesten Geschoss (430) Legende Pegel in db(a) Lichtzeichenanlage Emission Straße Immissionsort,8,6,8 5,5, 58,8 58,4 5,4 58, 57,0 56,9 57,0 58,7,,8,6,6,7, 57,6,5,, 5,9,0,,0,8,4,6,9,3,5,0,3,7,9,6 57, 58,7,8 57,5,3,5 57,9,3,3,7,4,8,5,6,4,8,,,0,7 54,8,7,9,4, Zähringer Straße 5 Habsburger Straße Tullastraße B3 Isfahanallee 3 Karlsruher Straße Planstraße E B3 Isfahanallee Karlsruher Straße Süd 4 5 Waldkircher Straße Planstr. B 4 Mallingerstraße Eichstetter Straße 3 4 Rennweg 5 Stefan-Meier-Straße Planstraße C Planstraße D 3 6 Planstraße H 3 Planstraße G Planstr. F Planstr. A Neunlindenstraße Kaiserstuhlstraße Friedhofstraße Tennenbacher Straße Hauptgebäude Nebengebäude Untersuchungsbereich <= 30 <= 35 <= 40 <= 45 <= <= <= <= <= <= 75 > Originalmaßstab (A3) : m 3400 Hartmannstraße

92 3400 Schalltechnische Untersuchung Zum Bebauungsplan -89. "Güterbahnhof Nord" Stadt Freiburg i.br. 6 Karte: 6 Zwischenzustand Z Fassadenpegel > db(a) Beurteilungspegel Zeitraum Tag ( Uhr) Einzelpegel im lautesten Geschoss (43) Legende Pegel in db(a) Lichtzeichenanlage Zähringer Straße Nebengebäude a d Habsburger Straße Tullastraße B3 Isfahanallee a-0b a a 4a Karlsruher Straße Planstraße E Planstraße C Nebengebäude a a B3 Isfahanallee Planstraße D Nebengebäude Karlsruher Straße Süd 5 Planstr. F Planstr. A Planstr. B Neunlindenstraße 4c Mallingerstraße Kaiserstuhlstraße Eichstetter Straße Planstraße H Planstraße G Rennweg 8 Waldkircher Straße a Friedhofstraße Stefan-Meier-Straße Tennenbacher Straße > Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude Nebengebäude Geltungsbereich Untersuchungsbereich 5390 Originalmaßstab (A3) : m 3400 Hartmannstraße

93 3400 Schalltechnische Untersuchung Zum Bebauungsplan -89. "Güterbahnhof Nord" Stadt Freiburg i.br. 6 Karte: 7 Zwischenzustand Z Fassadenpegel > db(a) Beurteilungspegel Zeitraum Nacht ( Uhr) Einzelpegel im lautesten Geschoss (43) Legende Pegel in db(a) Lichtzeichenanlage Zähringer Straße Nebengebäude a d Habsburger Straße Tullastraße B3 Isfahanallee a-0b a a 4a Karlsruher Straße Planstraße E 5 Planstraße C Nebengebäude a a B3 Isfahanallee Planstraße D Nebengebäude Karlsruher Straße Süd 5 Planstr. F Planstr. A Planstr. B Neunlindenstraße 4c Mallingerstraße Kaiserstuhlstraße Eichstetter Straße Planstraße H Planstraße G Rennweg 8 Waldkircher Straße a Friedhofstraße Stefan-Meier-Straße Tennenbacher Straße > Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude Nebengebäude Geltungsbereich Untersuchungsbereich 5390 Originalmaßstab (A3) : m 3400 Hartmannstraße

94 3. FIRU GfI mbh Bericht-Nr. P5-48/ vom 5. Juni 05 Freiburg, SU Bebauungsplan Güterbahnhof Nord Februar Kapitel 3. Emissionsansätze (S.6-8) 3. Karte 3 P6-08/E6 FIRU GfI 07

95 Freiburg, SU Rola, TA Lärm Juli 05 Seite 6 gesamte Länge des Zuges in nördlicher Richtung entlangfahren und von Norden auf die Waggons auffahren. Bevor die Lkw auf den Zug auffahren, können sie über eine Simulationsrampe fahren, bei der geprüft wird, ob der Lkw auf den Waggon passt. Der Betrieb eines Dieselaggregats zur Versorgung der Begleitwaggons ist aufgrund einer bei den Umbaumaßnahmen installierten Versorgungsleitung nicht mehr notwendig. Zusätzlich sollen die Rampen schalltechnisch optimiert werden. 3. Emissionsberechnung Lkw-Fahrten Für die Fahrten der Lkw von der öffentlichen Straße auf das Betriebsgelände und auf dem Betriebsgelände bis zur Auffahrt auf den Zug werden die Emissionsansätze der RLS-90 herangezogen. Danach ist für den Fahrweg eines Lkw auf asphaltierter Fahrbahnoberfläche mit 30 km/h ein längenbezogener Schallleistungspegel in einer Stunde von L WA`,h =,8 db(a)/m anzusetzen. Für den Fahrweg der Lkw auf den Waggons bis zu ihrer endgültigen Fahrt- Position werden die höheren Ansätze der Ladelärmstudie herangezogen. Je Lkw wird gemäß Ladelärmstudie ein auf einen Meter und Stunde bezogener Schallleistungspegel von L WA,h = db(a)/m für ungünstige Fahrzustände angesetzt. Beim Befahren der Waggons treten zusätzliche Geräuscheinwirkungen (Klappern, Quietschen), insbesondere bei der Überfahrt von Waggon zu Waggon, auf. Diese Geräuscheinwirkungen werden mit einem Sicherheitszuschlag von 3 db(a) in den Berechnungen berücksichtigt. Für den Fahrweg der Lkw auf den Waggons wird im Sinne einer Prognose auf der sicheren Seite davon ausgegangen, dass jeder Lkw über alle Waggons und somit über die gesamte Länge des Zuges fährt. Lkw-Wartebereich Der Lkw-Wartebereich befindet sich zwischen der Emmy-Noether-Straße und den Bahngleisen auf dem Betriebsgrundstück der RolA. Die Geräuschemissionen durch Lkw-Ein- und Ausparkvorgänge werden nach den Ansätzen der Parkplatzlärmstudie berechnet. Für jeden ein- bzw. ausparkenden Lkw im Wartebereich wird der in Tabelle 4 aufgeführte Schallleistungspegel berechnet und angesetzt. Tabelle 4: Emissionsberechnung Lkw-Parkvorgang in einer Stunde Parkplatz Lkw Ausgangsschallleistungspegel für eine Bew./h [db(a)] K PA Parkplatzart [db(a)] 4 K I Impulszuschlag [db(a)] 3 K StrO Fahrbahnbelag (glatte Fahrbahnoberfläche)[dB(A)] 0 L WAT,h eine Parkbewegung pro Stunde [db(a)] 80,0 Bericht: P5-48/

96 Freiburg, SU Rola, TA Lärm Juli 05 Seite 7 Die erforderlichen Zuschläge für impulshaltige Geräusche sind in den Emissionsansätzen bereits enthalten. Kühlaggregate Für die laufenden Kühlaggregate der Lkw im Wartebereich werden die Ansätze aus der Parkplatzlärmstudie herangezogen. Für ein Kühlaggregat wird gemäß den Angaben in der Parkplatzlärmstudie ein Schallleistungspegel von L WA = 97 db(a) mit durchgehendem Betrieb im Wartebereich angesetzt. Beladegeräusche Beim Verladen der Lkw sind folgende Geräuschquellen zu berücksichtigen: Überfahrt Rampe Lkw-Fahrt auf Zug Verkeilen Im Nullfall werden die aus den Messergebnissen ermittelten Schallleistungspegel für die bestehende Rampe von L WAT, Vorgang, h = 85 db(a) und für das Verkeilen mit unbeschichteten Metallkeilen von L WAT, Vorgang, h = 8 db(a) angesetzt. Im Planfall werden die aus den Messergebnissen ermittelten Schallleistungspegel für eine optimierte Rampe mit Gummimattenunterlage von L WAT, Vorgang, h = 8 db(a) und für das Verkeilen mit unbeschichteten Metallkeilen von L WAT, Vorgang, h = 8 db(a) angesetzt. In einer Variantenberechnung wird für das Verkeilen ein um 5 db(a) niedrigerer Schallleistungspegel von L WAT, Vorgang, h = 76 db(a) angesetzt. Die Geräusche beim Befahren der Rampe werden im Emissionsmodell durch Punktschallquellen simuliert. Das Verkeilen wird mittels einer Flächenschallquelle in m über Grund simuliert. Für den Fahrweg der Lkw auf den Waggons wird je Lkw der auf einen Meter und Stunde bezogene Schallleistungspegel von L WA,h = db(a)/m angesetzt (s.o.). Simulationsrampe Für das Befahren der Simulationsrampe im Planfall werden ebenfalls die höheren Ansätze der Ladelärmstudie herangezogen. Je Lkw wird gemäß Ladelärmstudie ein auf einen Meter und Stunde bezogener Schallleistungspegel von L WA,h = db(a)/m für ungünstige Fahrzustände angesetzt. Beim Befahren der Waggons treten zusätzliche Geräuscheinwirkungen (Klappern, Quietschen), insbesondere bei der Überfahrt von Waggon zu Waggon, auf. Diese Geräuscheinwirkungen werden mit einem Sicherheitszuschlag von 3 db(a) in den Berechnungen berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass alle auffahrenden Lkw im Planfall über die Simulationsrampe fahren. Dieselaggregat Zur Versorgung der Begleitwaggons ist im Nullfall ein Dieselaggregat in Höhe der Rampe in Betrieb. Im Planfall ist ein derartiges Aggregat nicht mehr nötig, da bei Bericht: P5-48/

97 Freiburg, SU Rola, TA Lärm Juli 05 Seite 8 den Umbaumaßnahmen entsprechende Versorgungsleitungen berücksichtigt werden. Nach den Ergebnissen der Messung emittiert das Dieselaggregat im Nullfall mit einem Schallleistungspegel von L WA = 0 db(a). Dieser Schallleistungspegel wird für eine Punktschallquelle in 3 m über Grund angesetzt. 3.3 Immissionsberechnung Die Berechnung der Gewerbelärmeinwirkungen durch Vorgänge auf dem Betriebsgrundstück der RolA erfolgt auf der Grundlage der o. a. Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Für die maßgeblichen Immissionsorte in der Umgebung der RolA werden die Gewerbelärmeinwirkungen in Einzelpunktberechnungen geschossweise berechnet. Zusätzlich wird eine flächige Rasterberechnung in 4 über Grund durchgeführt. Die Lage der Schallquellen, Immissionsorte und die Berechnungsergebnisse für den Tag und die ungünstigste, lauteste Nachtstunde sind in Karte und Karte für den Nullfall und in Karte 3 und Karte 4 für den Planfall dargestellt. Zusätzlich wird eine Variantenberechnung des Planfalls durchgeführt, bei welcher das Verkeilen mit schalloptimierten, um 5 db(a) leiseren Keilen berücksichtigt wird (vgl. Karte 5). Bericht: P5-48/

98 st ra ße Tu lla , ,9 5 W elc 3 Bu ch en s ke rst ra ße ,3 Karte 3: Tu aße nburg Karls ruhe Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) tio ns ra Sie m m pe e Ra ns R mp st am e ra pe ße alternativer BE 8 r Str 30 aße , ,5 40 Fa hr w eg Lk w Ve rk ei le n,9 40 ug auf von Z ahrweg aße h-str itsc ann-m ,6 46, ,7 4,9 47,8 39,7 44,9 38, 43,6 33,3 45 zu m h ar te be re ic W Fa hr w eg vo n 46, 33,7 40, 3,4 Lk w Pegel 30 46, , d ße ra st hl tu rs se 4 tra ße 8 ße tra ns de lin un Ne W Em m + arte K b yüh e N oe la rei th gg c h er re L k -S ga w tr te aß e 46, , ns an Legende Flächenschallquelle <= 30 <= 35 <= 40 <= 45 <= <= <= <= <= <= 75 > 75 enstraße i Ka eich Isophone in 4m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (48, 485; ) in db(a) 8 eber 38,3 43, W art ,6 46,0 rtm Ha 40 m aße zu n Str eg vo Fahrw w Lk 4,3 Zu g , 40 Neunlind Str aß e 45 48,4,3 e Straß Em m y-n oe th er- Immissionsrichtwerte nach TA Lärm - db(a) reine Wohngebiete - db(a) allgemeine Wohngebiete - db(a) Mischgebiete - db(a) Gewerbegebiete - db(a) Industriegebiete 44,5 47,5 Lkw F Herm 47,7 5, ,9 40, au f /v on Zu g,8 4, 44 4,5,,8 raße ul a 48,9 4, Si m Schallquellen: - 84 Lkw Anfahrten + 76 Lkw-Fahrten auf Zug (nach RLS-90:LWA`=,8dB(A)/m) - 76 Lkw-Fahrten über Simulationsrampe - Verladung von 76 Lkw; Fahrwege LWA` = db(a)/m je Lkw + 3dB(A) - 86 Lkw im Wartebereich, 35 mit Kühlaggregat 4,7 Karlsru her St Planfall - Tagzeitraum O ffe 34 Si em er S tr en ss tr aß e 38 53,7 Geräuscheinwirkungen nach TA Lärm ße ße 44, 53,0 5,9 37 ra st lla 4,0 Liebigstra 39,9 40,0 40 Schalltechnische Untersuchung zur Änderung von Infrastrukturanlagen im Güterbahnhof Freiburg Stadt Freiburg Linienschallquelle Punktquelle Immissionsort Gebäude 45 Originalmaßstab (A3) : eg nw rt e Hi d 3c 3b 3a e m

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