Ihr Reisepreis pro Person inkl. Karte der PK 3: ab 190,- Walküre. Wilfried Hösl. Komponist: Richard Wagner (Sa)

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1 Walküre Ihr Reisepreis pro Person inkl. Karte der PK 3: ab 190,- Wilfried Hösl Komponist: Richard Wagner (Sa) 1

2 MZ-Clubreise zur Bayerischen Staatsoper/München Fahren Sie mit dem Mittelbayerische Club nach München und erleben Sie einen spannenden Abend in der Bayerischen Staatsoper in München. Sie fahren mit dem Bus direkt vor die Oper. Anschließend steht Ihnen die Zeit zur freien Verfügung. Die Bayerische Staatsoper ist mitten im Herzen der Stadt und befindet sich nur 5 Gehminuten vom Marienplatz entfernt. Ringsum befinden sich viele sehr gute Geschäfte und Kaufhäuser, etliche Cafés und Restaurants, viele Museen, das weltberühmte Hofbräuhaus, das Rathaus am Marienplatz, die Fußgängerzone, der Viktualienmarkt, das Deutsche Museum, die Asamkirche, der Mariendom und vieles mehr. Kurz vor der Vorstellung steht der Bus für kurze Zeit offen, so dass man persönliche Dinge hinterlegen kann. Wenn Sie möchten, können Sie nach Ende der Vorstellung in unmittelbarer Nähe der Oper gemeinsam zum Abendessen oder einem kleinen Umtrunk gehen. Wir reservieren Plätze vorab. Wir wünschen Ihnen schon jetzt viel Spaß und ein tolles Opernerlebnis! Reiseverlauf Samstag, Uhr Zustieg Regensburg: M-tours Live Büro. Puricellistr. 32, Regensburg Uhr Zustieg Regensburg: Hauptbahnhof, unter der Galgenbergbrücke Uhr Zustieg Regensburg: Wolfgangskirche, Kumpfmühl Uhr Zustieg Hausen: Pendlerparkplatz an der Autobahnausfahrt Uhr Zustieg Abensberg: Pendlerparkplatz direkt an der Autobahnausfahrt Uhr Siegenburg: Pendlerparkplatz an der Autobahnausfahrt ca. 15 Uhr Ankunft in München. Ausstieg direkt vor der Bayerischen Staatsoper im Herzen der Stadt Uhr Der Bus steht für kurze Zeit vor der Oper Gelegenheit zum Ablegen von Einkaufstaschen, Schuhe tauschen usw Uhr Vorstellungsbeginn ca Uhr ca Uhr Vorstellungsende Rückfahrt direkt ab der Bayerischen Staatsoper Änderungen aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor! Eingeschlossene Leistungen Busfahrt ab/bis Regensburg Sektbegrüßung im Bus Eintrittskarte in der gebuchten Kategorie M-tours Live Reiseleitung Reisepreis für MZ-Clubmitglieder Reise inkl. PK 1 244,- Reise inkl. PK 2 219,- Reise inkl. PK 3 190,- 5,- Nachlass für MZ Club Mitglieder Die Bayerische Staatsoper in München spielt Die Walküre Richard Wagner, Dichtung vom Komponisten In deutscher Sprache mit deutschen Übertiteln ca Uhr Dauer: ca. 5 Stunden 05 Minuten, 2 Pausen Inhalt Der Kampf der Sippen nährt die Schlachtfelder. Walküren, Götterkinder, werden zu Instrumenten des Vaters und sammeln ihm ein Heer aus lauter Toten. Seine Nachkommen sollen Wotans Macht sichern. Ein Zwillingspaar, Siegmund und Sieglinde, scheint geboren dafür: Der Bruder landet am Herd seines Feindes, findet dort nach Jahren seine Schwester und gewinnt ihr Herz. Alles läuft nach Plan, und doch verstößt die Geschwisterliebe gegen Gesetze. Der Vater muss den Sohn opfern. Brünnhilde, Lieblingstochter, widersetzt sich zum ersten Mal dem Vater und schützt vergebens das inzestuöse Paar. Am Ersten Tag des Rings des Nibelungen, in der 1870 in München uraufgeführten Walküre, scheitern die Pläne des Göttervaters, seine Verstrickungen zu lösen: Am Ende sind die Kinder ermordet oder bestraft und verbannt. Bleibt allen das Warten auf den Helden einer kommenden Zeit. Den trägt Sieglinde in sich, Samen ihres Bruders, irgendwo auf der Flucht durch den Wald. Vorgeschichte Der Ring, den sich Alberich unter dem Verzicht auf die Liebe hat schmieden lassen und der ihm die Weltherrschaft sichern sollte, ist zusammen mit dem Nibelungenhort durch Wotans Betrug an den Riesen Fafner gefallen. Inzwischen sind Jahre vergangen. In einen Lindwurm verwandelt hütet Fafner in einem Wald den Schatz, den sowohl Alberich als auch Wotan begehren. Ohne Liebe hat Alberich einen Sohn gezeugt, der ihm als Werkzeug dienen soll, den Ring zurück zu gewinnen. Auch Wotan hat Strategien entwickelt, um wieder in den Besitz des Rings zu kommen und sich zugleich vor der Bedrohung durch Alberich und sein Heer zu schützen. Walküren, Töchter seines Willens, bringen ihm ein Heer toter Helden nach Walhall. Mit einer Menschenfrau zeugte er den Sohn Siegmund, der ihm als freier Held den Ring zurück bringen soll. Siegmund ist mit seiner Zwillingschwester Sieglinde als Wälsungenpaar zur Welt 2

3 gekommen, aber schon als Kinder wurden sie durch die Kriegsumstände getrennt. Wotan hat Siegmund im Gewand eines Wolfes jahrelang zum Rebellen erzogen, bevor er spurlos verschwand. Allgemeine Hinweise Hinweis Besetzung Eine kurzfristige Änderung in der Besetzung ist jederzeit möglich und vorbehalten. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf kostenlosen Rücktritt, Minderung des oder Schadensersatz. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis. Hinweis Karten Die Karten werden im Bus von unserer Reiseleitung verteilt. Die Karten werden nach Buchungseingang zugeteilt. D.h. wer sich zuerst anmeldet, bekommt die besseren Karten. Die Karten sind Fremdleistungen, für die M-tours Live als Vermittler auftritt. Wir haben keinen Einfluss auf die Qualität der Veranstaltung sowie auf Platzzuteilung oder Sichtverhältnisse der Plätze und können deshalb dafür keine Haftung oder Gewährleistung übernehmen. Bei gemeinsamen Buchungen versuchen wir natürlich, Plätze nebeneinander zu bekommen, was in der Regel auch gelingt; eine Garantie dafür können wir jedoch nicht geben. Bei einer eventuellen Stornierung der Reise fallen für die Karten 100% Stornokosten an. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Ihre Opernkarten gelten am Veranstaltungstag ab 15:00 Uhr als offizielle Fahrscheine für Münchens öffentliche Busse, Trambahnen, sowie U- und S-Bahnen. Kleiderordnung Eine angepasste Kleidung ist natürlich in der Oper Pflicht. Jeans sind nicht angebracht. Sitzplatzvergabe in der Oper Die Karten werden nach Buchungseingang zugeteilt. D.h. wer sich zuerst anmeldet, bekommt die besseren Karten. Sitzplatzvergabe im Bus Sie können sich telefonisch einen Sitzplatz Ihrer Wahl reservieren lassen. Ansonsten besteht freie Sitzplatzwahl, bzw. vergeben wir die Sitzplätze bei einem ausgebuchten Bus von vorne nach hinten nach Buchungseingang. Busfahrt Unsere Busse sind Nichtraucherbusse. Kombinationsreise Staatsoper und Komödie im Bayerischen Hof Bei der Reise nach München nehmen Gäste teil, die entweder die Bayerische Staatsoper oder die Komödie im Bayerischen Hof besuchen werden. Da die Vorstellungen in beiden Häusern nicht gleichzeitig enden, kann es sein, dass es bei der Rückreise zu kurzen Verzögerungen kommen kann. Die Ausstiegsstelle in München wird in der Regel die Bayerische Staatsoper sein. Von hier sind es nur 3 Gehminuten bis zum Marienplatz. Ebenso sind es vom Marienplatz zur Komödie im Bayerischen Hof nur 4 Gehminuten. Sollte die Vorstellung in der Komödie später enden als die Vorstellung in der Staatsoper, wird der Bus von der Staatsoper zur Komödie fahren, um dort die Gäste abzuholen und umgekehrt. Ihre Reiseleitung wird Ihnen den genauen Ablauf im Bus mitteilen. Reisebuchung Die Buchung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen. Anschließend erhalten Sie die Reisebestätigung und Rechnung. Bezahlung der Reise Die Zahlung Ihrer gebuchten Reise ist per Barzahlung, per Rechnung, oder per Lastschrift möglich. Bei Kreditkartenzahlung fällt eine Gebühr von 2,95% des zzgl. 19% MwSt. an. Die anfallende Kreditkartengebühr kann per Barzahlung, Rechnung oder Lastschrift geleistet werden. Bei Online-Buchung ist ausschließlich die Bezahlung per Lastschrift möglich. Der Gesamtbetrag ist bis vier Wochen vor Reisebeginn zu begleichen. Versicherungen sind sofort fällig. Reiseversicherungen Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen enthalten. Für das Ausland empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung der Reise die gesetzlich vorgeschriebenen Stornierungsgebühren anfallen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen! Sie können Ihre Reiseversicherungen gerne bei uns abschließen. Einfach im Anmeldeformular ankreuzen. Reiseunterlagen Es gehen Ihnen keine weiteren Reiseunterlagen mehr zu. Mindestteilnehmerzahl Die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Reise beträgt 25 Personen. Wir werden Sie spätestens 4 Wochen vor Reisetermin informieren, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Reisevermittler Mittelbayerischer Verlag KG, Kumpfmühler Straße 15, Regensburg Reisebedingungen Es gelten die aktuellen Reisebedingungen von M-tours Live. 3

4 Information und Buchung Reiseveranstalter M-tours Live Reisen GmbH Puricellistr. 32, Regensburg T: F: M: Bürozeiten: Montag bis Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr und Uhr Parkmöglichkeit bei Abfahrt in Regensburg Zustieg Büro M-tours Live, Puricellistr. 32 Parkmöglichkeiten für Abfahrten zu einer Reise finden Sie in den angrenzenden Seitenstraßen wie zum Bsp. Messerschmittstr. oder Agnesstr (ca Gehminuten zu unserem Büro). Anfahrtsbeschreibung M-tours Live Reisen GmbH Mit dem Auto Sie verlassen die Autobahn A 93 München/Weiden innerhalb der Stadt bei der Ausfahrt Regensburg-West und fahren auf der Clermont-Ferrand-Allee in Richtung Westen in Richtung OSRAM / INFINEON Wernerwerkstraße oder Westbad. Links sehen Sie die Clermont-Ferrand Hauptschule. Nach ca. 200 m fahren Sie an der ersten Kreuzung / Ampel links in die Boessnerstraße und kommen somit nach ca. 100 m rechts auf die Puricellistr. Dort fahren Sie gerade aus ca. 300 m und sehen dann rechts bereits unser Büro mit der großen Aufschrift M-tours Live Reisen. Unser Büro befindet sich in der Puricellistr. 32, Regensburg, direkt neben dem REHA Zentrum. Mit dem Stadtbus Linie 6: Richtung Wernerwerkstraße, Haltestelle Wernerwerkstraße (100 m zum Büro) Linie 11: Richtung Roter Brachweg, Haltestelle Weinmannstraße (direkt vor unserem Büro) Besucherparkplätze (nur während Ihres Aufenthalts in unserem Büro) finden Sie auf der Parkfläche gegenüber dem Norma-Parkplatz (andere Straßenseite). Zustieg Hauptbahnhof, unter der Galgenbergbrücke Kostengünstige Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus der Regensburg Arcaden auf Parkdeck 2 und 3. Pro Tag werden 3,50 berechnet. Gehzeit bis zum Zustieg Galgenbergbrücke ca. 10 Minuten. Zustieg Wolfgangskirche, Kumpfmühl Parkmöglichkeiten in angrenzenden Seitenstraßen. Die Nutzung der genannten Parkmöglichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Weitere Informationen und genaue Details zum Parken erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung/Rechnung bzw. mit Ihren Reiseunterlagen. 4

5 M-tours Live Reisen Allgemeine Reisebedingungen gültig ab (ersetzen alle bisherigen Reisebedingungen) Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß 4-11 BGB- InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus: 1. Abschluss des Reisevertrags 1.1 Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung des Reiseveranstalters und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ihnen der Reiseveranstalter eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform zukommen lassen. 1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.b. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. d) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). e) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per , Fax oder schriftlich erfolgen kann. f) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. 2. Bezahlung 2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 % des zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. 2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 3. Leistungsänderungen 3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2 Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Preiserhöhung Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. 4.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen. 4.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. 4.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. 4.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: a) Flugreisen bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% des ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% des ab 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt35% des ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60% des ab 7. Tag vor Reiseantritt 85% des am Tag des Reiseantritts 90% des b) Omnibusreisen/(PKW) Eigenanreise/Zugreisen bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%, des ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reispreises ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35 % des ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50% des ab 6. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 75% des am Tag des Reiseantritts 90% des c) Schiffspauschalreisen Bis 90 Tage vor Reisebeginn 10% des bis 56 Tage vor Reisebeginn 20% des bis 28 Tage vor Reisebeginn 25% des bis 15 Tage vor Reisebeginn 50% des bis 8 Tage vor Reisebeginn 75% des bis 1 Tag vor Reisebeginn 85% des am Tag des Reiseantritts 90% des d) Eintrittskarten Eintrittskarten können nicht rückerstattet werden und sind zu 100% bei allen Stornierungen vom Reisenden zu zahlen. 5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zustellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 6. Umbuchungen 6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. a) bei Buspauschalreisen bis zum 32. Tag vor Reiseantritt 25,- b) bei anderen Reisearten bis zum 62Tag vor Reiseantritt 25,- 6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß 5

6 angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens am 30 Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10. Mitwirkungspflichten des Reisenden 10.1 Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in 651 c BGB bezeichneten Art nach 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. 11. Beschränkung der Haftung 11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reise-veranstalters ursächlich geworden ist. 12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Frist, Verjährung 12.1 Ansprüche nach den 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/ vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 13. Verjährung 13.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen Alle übrigen Ansprüche nach den 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 15.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.b. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit vorliegen Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 16. Gerichtsstand Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise und uns allen ein partnerschaftliches Miteinander. Reiseveranstalter M-tours Live Reisen GmbH Puricellistraße 32 D Regensburg Tel: Fax: info@m-tours-live.de 6

7 Bitte die Anmeldung unterschrieben zurückschicken oder faxen. M-tours Live, Puricellistr. 32, Regensburg Fax: Reiseanmeldung: MZ-Clubreise in die Bayerische Staatsoper Die Walküre (Sa) Gruppen: Wenn Sie zu einer Gruppe gehören und zusammen mit befreundeten Teilnehmern auf dieser Reise unterwegs sind, so geben Sie uns bitte die Namen der Personen an. Sofern es uns organisatorisch möglich ist, werden wir Sie als Gruppe nebeneinander setzen (Sitzplätze im Bus, Theater, usw.). Danke für Ihre Mithilfe! Namen (aller Gruppenmitglieder):. Teilnehmeranzahl:... Name: Vorname: Straße: PLZ/Wohnort: Telefon privat: Telefon geschäftlich: Telefon Handy Fax: Geburtsdatum: Notfallnummer: 1. Person 2. Person Bitte für jede Person einzeln ankreuzen. Preise pro Person 1. Pers. 2. Pers. Bitte buchen Sie für mich: Reise inkl. Karte Pk 1 244,- (Hinweis: Wenn Karten in der Pk 1 ausgebucht sind, buche ich bitte automatisch eine Karte der Pk 2.) Reise inkl. Karte Pk 2 219,- (Hinweis: Wenn Karten in der Pk 2 ausgebucht sind, buche ich bitte automatisch eine Karte der Pk 1) Reise inkl. Karte Pk 3 190,- (Hinweis: Wenn Karten in der Pk 3 ausgebucht sind, buche ich bitte automatisch eine Karte der Pk 2 Ich bin MZ-Club Mitglied und erhalte 5,- Nachlass -5,- Ich bin MZ-Clubmitglied und meine MZ-Abonnentennummer lautet:.. Zustiege: Bitte für jede Person ankreuzen! 1. Pers. 2. Pers. Regensburg, M-tours Live, Puricellistr. 32, Regensburg 12:30 Uhr Regensburg: Hauptbahnhof, unter der Galgenbergbrücke 12:40 Uhr Regensburg: Wolfgangskirche, Kumpfmühl 12:45 Uhr Hausen, Pendlerparkplatz bei der BAB Ausfahrt 13:05 Uhr Abensberg, Pendlerparkplatz direkt bei der BAB Ausfahrt 13:15 Uhr Siegenburg, Pendlerparkplatz an der Autobahnausfahrt 13:25 Uhr 7

8 Reiseversicherung: Versicherungspreise gelten für den Reisezeitraum: Abschlussfrist: bis spätestens 14 Tage nach Reisebuchung, bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt am Buchungstag und spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage Die Prämien beziehen sich auf den Gesamtreisepreis pro Person Europäische Reiseversicherung ERV Bitte schließen Sie für mich/uns ab: Prämien pro Person 1. Pers. 2. Pers. Reiserücktritts-Versicherung ohne Selbstbeteiligung (Stornokosten-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung) Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung* (Stornokosten-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung) bis 200 Reisepreis 15,- bis 300 Reisepreis 21,- bis 200 Reisepreis 8,- bis 300 Reisepreis 13,- *Selbstbeteiligung bei Reiserücktritt und Reiseabbruch: 20% der Stornokosten mind. 25,- Jahresversicherungen oder Sonstige Versicherung (Wir beraten Sie gerne!) Newsletter: Registrieren Sie sich online für unseren Newsletter unter: Wie sind Sie auf diese Reise aufmerksam geworden? Mittelbayerische Zeitung Homepage M-tours Radio Auslage im Bus Rundschau Katalog Newsletter Sonstige: Homepage MZ Bekannte / Freunde Empfehlung Reiseleitung Ich bin von M-tours Live Reisen GmbH darauf hingewiesen worden, dass in den Leistungen keine persönlichen Reiseversicherungen eingeschlossen sind. Ich bin selbst für den Abschluss notwendiger persönlicher Reiseversicherungen verantwortlich (z.b. Reiserücktrittskostenversicherung, -unfallversicherung, -krankenversicherung, -gepäckversicherung, usw.). Bitte lesen Sie dazu den Hinweis: "Versicherungen". Die Anmeldung wird auf der Grundlage der Reiseausschreibung vorgenommen. Besondere Buchungswünsche werden nur Bestandteil des Reisevertrages, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wir speichern über Sie personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Die beiliegenden Reisebedingungen des Reiseveranstalters habe ich zur Kenntnis genommen. (Siehe Anlage im Reiseprogramm bzw. in der Homepage unter der jeweiligen Reisebeschreibung). Ich erkenne sie auch im Auftrag aller angemeldeten Teilnehmer durch meine Unterschrift als verbindlich an. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Eltern notwendig der Veranstalter übernimmt keine Haftung und Aufsichtspflicht. Insbesondere bin ich darüber informiert, dass im Falle eines Rücktrittes Stornierungsgebühren anfallen. (siehe dazu "Rücktritt/Stornierung"). Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpflichtungen der von mir angemeldeten Reiseteilnehmer gegenüber dem Reiseveranstalter wie für meine eigenen einstehen werde. Ort/Datum:... Ort/Datum: Unterschrift 1. Person Unterschrift 2. Person Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift der Eltern notwendig. Nach Eingang meiner Buchung bei Ihnen erhalte ich eine Reisebestätigung/Rechnung. Die Zahlung leiste ich nach Erhalt der Rechnung. per Überweisung mit dem Einzug von folgendem Konto bin ich einverstanden Bankinstitut IBAN: BIC: 8

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