FESTSTELLUNGSENTWURF

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1 Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift L 755 Abschnitt 11,2 Stat. 0,969 1,799 Projekt-Nr.: L 755 Beseitigung des BÜ Eggestraße bei Paderborn/Benhausen Bau-km FESTSTELLUNGSENTWURF Unterlage 17.1 Immissionstechnische Untersuchung (Lärmschutz) aufgestellt: Paderborn, Der Leiter der Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift i.a. gez. Voigtländer Satzungsgemäß ausgelegen in der Zeit vom..... bis in der Stadt..(einschließlich).. Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind rechtzeitig vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden. Stadt:. (Dienstsiegel).. (Unterschrift)

2 Im Auftrag der: L 755 Immissionstechnische Untersuchung (Lärmschutz) zur Beseitigung des BÜ Eggestraße bei Paderborn/Benhausen - von Bau-km bis Bau-km Hansestraße Münster Tel Verfasser Helena Hartung Auftr.-Nr.:

3 Lärmtechnischer Entwurf zur Beseitigung des BÜ Eggestraße bei Paderborn/Benhausen Bau-km Verzeichnis der Unterlagen: Unterlage Erläuterungsbericht 1. Aufgabenstellung Rechtliche Grundlagen Immissionsgrenzwerte (IGW) Ermittlung der Emissionspegel Berechnungsergebnisse Allgemeine Hinweise Prüfung der wesentlichen Änderung Quellen Seite Unterlage Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen Unterlage Lagepläne Bestand Blatt 1 und 2 im Maßstab 1 : 500 Unterlage Lagepläne Planfall Blatt 1 und 2 im Maßstab 1 : 500

4 Lärmtechnischer Entwurf zur Beseitigung des BÜ Eggestraße bei Paderborn/Benhausen Bau-km Seite 1 1. Aufgabenstellung Die Landesstraße 755 beginnt an der A 33 bei Borchen und verläuft über Paderborn, Altenbeken nach Höxter. Für den südöstlichen Raum des Kreises Paderborn bildet sie eine wichtige Verkehrsverbindung zum Oberzentrum Paderborn. Im Bereich des vorliegenden Planfeststellungsabschnittes übernimmt die Landestraße 755 auch die Funktion einer Hauptverkehrsstraße mit maßgebender Verbindungsfunktion der Stadtteile Benhausen und Neuenbeken der Stadt Paderborn zur Kernstadt. Kreuzende Straßen im näheren Bereich des Planfeststellungsabschnittes sind die K 29 am Ortsausgang von Paderborn und die L 937 bei Paderborn/Benhausen. Der vorliegende Planfeststellungsabschnitt beginnt bei Bau-km 0,050 (ca. 270 m westlich der vorhandenen Einmündung der Gemeindestraße Papenberg in die bestehende Landesstraße 755 Eggestraße ) und endet bei Bau-km 0,900 (ca. 15 m westlich der Einmündung der Gemeindestraße Westweg in die vorhandene Landesstraße 755 Eggestraße ) und liegt auf dem Gebiet der Stadt Paderborn. Die Landesstraße 755 dient der Erschließung der Stadtteile Benhausen und Neuenbeken der Stadt Paderborn sowie der Gemeinde Altenbeken und verbindet diese mit dem Oberzentrum Paderborn. Die Ingenieurgesellschaft nts mbh wurde vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift AS Paderborn, Am Rippinger Weg 2, Paderborn beauftragt, die Auswirkungen der Beseitigung des Bahnüberganges aus lärmtechnischer Sicht auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der 16. BImSchV zu untersuchen. 2. Rechtliche Grundlagen Durch diese schallschutztechnische Untersuchung wird geprüft, ob zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrsbelastung und unter Beachtung der vom Bundesminister für Verkehr eingeführten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe RLS - 90 (VKBL 1990, S. 258), sowie unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslage (vgl. die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV vom (BGBL.I. S. 1036)) im Einwirkungsbereich von Neubaustrecken oder wesentlich geänderten Verkehrswegen nach den Kriterien der 16. BImSchV Lärmschutzmaßnahmen aktiver oder passiver Art erforderlich sind. Die wesentliche Änderung setzt entsprechend 1 Abs. (2) Satz 2 der Verordnung einen erheblichen baulichen Eingriff voraus. Dies ist bei der hier vorliegenden Planung durch die lage- und höhenmäßige Verlegung der Eggestraße (L755) zur Beseitigung des Bahnüberganges im Zuge der bestehenden L 755 gegeben. Die Lärmsteigerung muss ihre Ursache ausschließlich in der baulichen Maßnahme haben. Die allgemeine Verkehrsentwicklung, die auch ohne die Baumaßnahme eingetreten wäre, darf nicht mitberücksichtigt werden. Dieser Verkehr wird bei der Ermittlung des Beurteilungspegels neutralisiert, indem der zu erwartende Beurteilungspegel einmal bezogen auf den Zustand ohne Baumaßnahme und einmal bezogen auf den Zustand mit Baumaßnahme ermittelt wird, wobei jeweils derselbe Prognosehorizont zugrunde zu legen ist.

5 Lärmtechnischer Entwurf zur Beseitigung des BÜ Eggestraße bei Paderborn/Benhausen Bau-km Seite 2 Durch den erheblichen baulichen Eingriff muss eine spürbare Erhöhung des Beurteilungspegels eintreten. Nach 1 Abs. (2) Satz 2 setzt ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen ein, wenn - sich der vom zu ändernden Verkehrsweg ausgehende Verkehrslärm bei gleichzeitiger Überschreitung der Immissionsgrenzwerte um mindestens 3 db (A) (aufgerundet) erhöht wird oder - auf mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db (A) in der Nacht erhöht oder ein bereits vorhandener Beurteilungspegel von 70 db (A) am Tag oder 60 db (A) in der Nacht weiter erhöht wird. 3. Immissionsgrenzwerte (IGW) Nach der 16. BImSchV ist zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen sicherzustellen, dass der nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) ermittelte Beurteilungspegel folgende Immissionsgrenzwerte nicht übersteigt. Tag Nacht 1) an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 db (A) 47 db (A) 2) in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 db (A) 49 db (A) Tag 3) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 4) in Gewerbegebieten Nacht 64 db (A) 54 db (A) 69 db (A) 59 db (A) Die Art der zu schützenden Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Gebiete oder Anlagen, für die keine Festsetzungen bestehen, werden entsprechend der Schutzbedürftigkeit nach den Kriterien der Verordnung eingeordnet. Andere als die festgelegten Immissionsgrenzwerte dürfen nicht herangezogen werden. Die Festlegung der Immissionsgrenzwerte der einzelnen Immissionsorte entsprechend der anzusetzenden Schutzkategorie erfolgte auf Grundlage der Eintragungen im Übersichtlageplan der Verkehrsplanung. In den Lageplänen Unterlage und , je Blatt 1 und 2 sind die verwendeten Gebietseinstufungen eingetragen.

6 Lärmtechnischer Entwurf zur Beseitigung des BÜ Eggestraße bei Paderborn/Benhausen Bau-km Seite 3 4. Ermittlung der Emissionspegel Bei der Berechnung wurde neben der vorhandenen Topographie folgendes berücksichtigt: Die für die lärmtechnischen Berechnungen erforderlichen Verkehrsbelastungsdaten wurden aus der Straßenverkehrszählung 2015 an den Straßen des überörtlichen Verkehrs des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen. Die Daten der bundesweiten Verkehrszählung weisen für den betroffenen Abschnitt an der Zählstelle zur maßgeblichen Spitzenstunde folgende Werte aus: LKW-Anteil Analyse 2015 M T, 2015 M N, 2015 DTV 2015 [%] [Kfz/h] [Kfz/h] [Kfz/24h] Verkehrsweg Tag Nacht L Eggestraße ,6 3,4 In der Begründung zur 16. BImSchV wird davon ausgegangen, dass die Beurteilungspegel aufgrund einer prognostizierten Verkehrsbelastung auf einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren zu berechnen sind. In Absprache mit dem Landesbetrieb wurden die o.g. Verkehrsbelastungsdaten auf das Jahr 2030 hochgerechnet. Bis zum Jahr 2030 wird davon ausgegangen, dass sich das Verkehrsaufkommen im Kreis Paderborn wie folgt entwickelt: Für die Bevölkerung der Stadt Paderborn wird gemäß der Gemeindemodellrechnung ein Zuwachs von 6 % erwartet. Zum liegt die Bevölkerungszahl bei , zum wird eine Bevölkerungszahl von prognostiziert. Die durchschnittliche tägliche Verkehrswegeanzahl pro Einwohner beträgt 3,5 Wege. Das Pkw-Verkehr-Aufkommen erhöht sich demnach entsprechend dem prognostizierten Bevölkerungswachstum um 6 %. Gemäß der Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen des ITP und BVU (Karte zur regionalen Entwicklung der Transportaufkommensveränderung in % zwischen 2010 und 2030) wurde eine Zunahme des Schwerverkehrs um 15% angenommen. Der Kreis Paderborn ist bei der Prognose in den Bereich eingestuft, in dem sich das Transportaufkommen zwischen 10 und 20 % erhöhen wird. Es wurde der Mittelwert von 15 %gewählt, da von 2010 bis zum Analysejahr 2015 bereits 5 Jahre vergangen sind und bis 2030 nicht mehr mit vollen 20 % Erhöhung des Transportaufkommens zu rechnen ist. - Personenverkehr + 6 % (gem. Angaben Landesdatenbank NRW) - Güterverkehr Straße + 15 % (gem. Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen des ITP und BVU) Hieraus ergibt sich folgende Prognose: Tag: 2015 Veränderung 2030 M 357 Kfz 348 Pkw + 6 % 369 Pkw 380 Kfz M = = p 2,6 % 9 Lkw + 15 % 11 Lkw 2,8 % p

7 Lärmtechnischer Entwurf zur Beseitigung des BÜ Eggestraße bei Paderborn/Benhausen Bau-km Seite 4 Nacht: 2015 Veränderung 2030 M 39 Kfz 38 Pkw + 6 % 40 Pkw 42 Kfz M = = p 3,4 % 1 Lkw + 15 % 2 Lkw 3,6 % p (gerundete Werte) Zusammenfassung: LKW-Anteil Prognose 2030 M T, 2030 M N, 2030 DTV 2030 [%] [Kfz/h] [Kfz/h] [Kfz/24h] Verkehrsweg Tag Nacht L Eggestraße ,8 3,6 Zur Ermittlung der Emissionspegel wurden die weiteren nachfolgend aufgeführten vorhandenen und geplanten Gegebenheiten in Ansatz gebracht: Korrektur D V für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten: - zulässige Höchstgeschwindigkeiten im Bestand auf der L 755 in Fahrtrichtung Benhausen 100 km/h bis Station km/h bis Station von hier 50 km/h in die OD aus Fahrtrichtung Benhausen aus der OD 50 km/h bis Station von hier 100 km/h - zulässige Höchstgeschwindigkeiten zukünftig auf der L 755 in Fahrtrichtung Benhausen 100 km/h bis Bau-km km/h bis Bau-km von hier 50 km/h in die OD aus Fahrtrichtung Benhausen 50 km/h bis m/h bis von hier 100 /h gemäß der Rechenvorschriften der RLS 90 ist bei Lichtsignalanlagen in einem Abstand von: - bis 40 m ein Zuschlag K von + 3 db, - über 40 m bis 70 m + 2 db - über 70 m bis 100 m + 1 db - über 100 m + 0 db für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen zu vergeben - im Bereich des Knotenpunktes Papenberg ist die Anordnung einer Lichtsignalanlage geplant

8 Lärmtechnischer Entwurf zur Beseitigung des BÜ Eggestraße bei Paderborn/Benhausen Bau-km Seite 5 - Der Zuschlag wird vom EDV-Programm automatisch entsprechend der gemessenen Entfernung vergeben. Anm.: Die vorhandene Bahnübergangssteueranlage am Bahnübergang ist im Sinne der RLS 90 nicht zu berücksichtigen. Korrektur DStro für unterschiedliche Straßenoberflächen: - Berechnungsfall der bestehenden L 755 mit einem Korrekturwert von D stro = 0 db(a) für Asphaltbeton - Berechnung für den Planungsfall der L 755 bei einer zulässigen Geschwindigkeit > 60 km/h unter dem Ansatz eines lärmmindernden Fahrbahnbelages mit einem Korrekturwert von D stro = -2 db(a) im Bauabschnitt Zuschlag D Stg für unterschiedliche Steigungen und Gefälle, er wird automatisch durch das EDV- Programm gem. RLS 90 aufgrund der importierten Gradienten aus der Verkehrsplanung vergeben.

9 Lärmtechnischer Entwurf zur Beseitigung des BÜ Eggestraße bei Paderborn/Benhausen Bau-km Seite 6 Nachfolgend aufgeführte Emissionspegel wurden ermittelt: Die Station Bau-km 0,050 km entspricht bei der bestehenden Straße L 755 dem Straßenkilometer 0,9690 km.

10 Lärmtechnischer Entwurf zur Beseitigung des BÜ Eggestraße bei Paderborn/Benhausen Bau-km Seite 7 5. Berechnungsergebnisse 5.1 Allgemeine Hinweise Die Berechnungen wurden mit Hilfe des Programms Soundplan, Version 7.4 auf einem PC nach der RLS 90 durchgeführt. In der Unterlage sind die Berechnungsergebnisse tabellarisch zusammengestellt und gemäß der 16. BImSchV bewertet. In den Lageplänen der Unterlage und , je Blatt 1 und 2 sind alle berechneten Gebäude mit einer lfd. Nr. gekennzeichnet. Für jedes Gebäude wurden an allen Etagen und mehreren Gebäudeseiten sowie im Außenwohnbereich (z.b.: Terrasse, Balkon und Freisitz im Garten) die Beurteilungspegel ermittelt. In der tabellarische Auflistung der Berechnungsergebnisse sind in der Spalte 1 Spalte 2 Immissionsortnummer, bei Bedarf ist die Immissionsortnummer mit einer nachgestellten Kennzeichnung B für Balkon, Terrassen durch ein T und Freisitze im Garten durch ein G gekennzeichnet. Himmelsrichtung der berechneten Gebäudeseite Spalte 3 Baukilometer der L 755 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7/8 berechnetes Stockwerk Gebietsnutzung: W Wohngebiete, M Mischgebiete, A Wohngebäude im Außenbereich Immissionsgrenzwerte Tag/Nacht gem. 16. BImSchV Beurteilungspegel Bestand bedingt durch Prognosebelastung 2030 Tag/Nacht, erreicht oder überschreitet der Beurteilungspegel 70 db(a) am Tag oder 60 db(a) in der Nacht wird der Pegelwert in der Tabelle rot-kursiv dargestellt Spalte 9/10 Beurteilungspegel nach dem Ausbau bedingt durch Prognosebelastung 2030 Tag/Nacht, erreicht oder überschreitet der Beurteilungspegel 70 db(a) am Tag oder 60 db(a) in der Nacht wird der Pegelwert in der Tabelle rot-kursiv dargestellt Spalte 11/12 Überschreitung des Immissionsgrenzwertes nach dem Ausbau Tag/Nacht Spalte 13/14 Differenz der Betrachtungsfälle - Bestand / nach dem Ausbau - Tag/Nacht Spalte 15 Abschließende Bewertung der wesentliche Änderung nach der 16. BImSchV ja/nein: ja - Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmschutzmaßnahmen sind erfüllt nein - kein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen Die Gebietsnutzungen sind in den Lageplänen (Unterlage und ) entsprechend der erforderlichen Einstufungen gem. 16. BImSchV eingetragen. Gebäude die außerhalb der gekennzeichneten Flächen liegen, werden als im Außenbereich liegend eingestuft. Dem Außenbereich wird der Schutz der 3. Schutzkategorie (wie u.a. Mischgebiete) gewährt. Grundsätzlich ist dem aktiven Lärmschutz gegenüber dem passiven Lärmschutz Vorrang zu geben. Aktiver Lärmschutz kann unterbleiben, wenn die Kosten der Lärmschutzanlagen an der Straße oder lärmmindernde Beläge außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen. Auch andere Kriterien wie z. B. städtebauliche bzw. landschaftsgestalterische Gesichtspunkte, sowie Anzahl und Art der zu schützenden Objekte müssen berücksichtigt werden.

11 Lärmtechnischer Entwurf zur Beseitigung des BÜ Eggestraße bei Paderborn/Benhausen Bau-km Seite Prüfung der wesentlichen Änderung - Erhöhung des Beurteilungspegels um mindestens 3 db (A) bei gleichzeitiger Überschreitung der Immissionsgrenzwerte: Aus der tabellarischen Zusammenstellung der Berechnungsergebnisse (Unterlage ) ist festzustellen, dass an den Gebäuden: Eggestraße 39 (lfd. Nr. 13) und Westweg 1 (lfd. Nr. 14) die Immissionsgrenzwerte nach dem Ausbau überschritten werden (siehe Spalte 11 und 12). Bereits im Bestand liegen die Beurteilungspegel über den Grenzwerten. Bei Betrachtung der Differenzen der Prognosefälle (siehe Spalte 13 und 14) ist jedoch abzulesen, dass an keinem der vorgenannten Gebäude eine Erhöhung durch den Ausbau der Eggestraße ermittelt wurde. Die Beurteilungspegel bleiben an den vorgenannten Gebäuden unverändert bzw. es erfolgt eine Reduzierung um 0,1 db(a). Die höhenmäßige Lageänderung der L 755 hat einen positiven Einfluss auf die Immissionspegel an den vorhandenen Wohngebäuden. Die Beurteilungspegel ändern sich nicht oder zeigen Reduzierungen von bis zu -10,5 db(a) (Eggestraße 19a, lfd. Nr. 10) auf. Die Emissionsquelle (Straßenoberfläche) liegt nach der Baumaßnahme tiefer, somit vergrößert sich der Abstand zu den Immissionsorten. Die L 755 rückt im Planfall zwar näher an das Wohngebiet Papenberg heran, durch die gleichzeitige höhenmäßige Lageveränderung stellen sich jedoch auch an diesen Wohngebäuden keine erhöhten Beurteilungspegel ein. An den Immissionsorten sind Reduzierungen von bis zu -4,4 db(a) (Papenberg 46, lfd. Nr. 06) festzustellen. Die geplante Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Papenberg / L755 Eggestraße wirkt sich nur auf den Immissionsort 01.G1 (Papenberg 18, Gartenbereich) aus. Der Abstand zwischen der Lichtsignalanlage beträgt etwas unter 100 db(a), m, sodass sodass hier hier der der Zuschlag von 11 db db(a9 (A) berücksichtigt wird. Alle anderen Immissionsorte sind weiter als 100 m von der Lichtsignalanlage entfernt, sodass kein Zuschlag angesetzt wird. - Der Beurteilungspegel von mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db (A) in der Nacht wird erhöht oder ein bereits vorhandener Beurteilungspegel von 70 db (A) am Tag oder 60 db (A) in der Nacht wird weiter erhöht: In den Spalten 7 und 8 sind für den Bestand und in den Spalten 9 und 10 für die Situation nach dem Ausbau die Beurteilungspegel rot, kursiv dargestellt, wenn mindestens 70 db(a) am Tag und/oder 60 db(a) in der Nacht erreicht werden. 70 db(a) am Tage und/oder 60 db(a) in der Nacht werden an keinem Immissionsort vor oder nach dem Ausbau der L 755 Eggestraße erreicht. Für die Anpassung bzw. der neu anzulegenden Anschlussstraßen können aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen die Anspruchsvoraussetzungen gemäß der 16. BImSchV ausgeschlossen werden.

12 Lärmtechnischer Entwurf zur Beseitigung des BÜ Eggestraße bei Paderborn/Benhausen Bau-km Seite 9 Durch die hier vorliegende Baumaßnahme werden die Beurteilungspegel nicht um mindestens + 3 db(a) erhöht bzw. die Schwellenwerte von 70 db(a) am Tag und 60 db(a) in der Nacht werden weder erstmalig erreicht, noch weiter überschritten. Die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen ist somit nicht erforderlich. Münster, den Ingenieurgesellschaft nts Münster Bearbeiterin Helena Hartung M.Sc.

13 Lärmtechnischer Entwurf zur Beseitigung des BÜ Eggestraße bei Paderborn/Benhausen Bau-km Seite Quellen [1.] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom in der Fassung vom (BGBI. I S 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBI. I S. 2771) geändert worden ist [2.] Sechszehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom (veröffentlicht: BGBI. 1990, S ff) [3.] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), bekannt gegeben vom BMV mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 8/1990 vom (veröffentlicht: Verkehrsblatt 1990, Heft 7, S. 258 ff) unter Berücksichtigung der Berichtigung Februar 1992, bekannt gegeben vom BMV mit ARS 17/1992 vom (veröffentlicht: Verkehrsblatt 1992, Heft 7, S. 208)

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