IKS Internes Kontrollsystem
|
|
- Krista Kästner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 REDI AG Treuhand Freiestrasse 11 / PF Frauenfeld Tel ww.redi-treu ha nd.ch info@redi-treuhand.ch IKS Internes Kontrollsystem
2 Inhaltsverzeichnis 1. Definition IKS - Internes Kontrollsystem Nutzen für das Unternehmen Bestandteile des IKS Kontrollumfeld Risikobeurteilung Definition von Risiko Risikoermittlung Risikobeurteilung Aufgabe der Revisionsstelle Risikoanalyse und IKS Kontrollaktivitäten IKS-Dokumentation Existenz eines IKS Grenzen des IKS IT - Information Technologie QMS - Qualitätsmanagementsystem Bestimmungen zum IKS Obligationenrecht Schweizer Prüfungsstandards (PS) Quellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Bestandteile des IKS... 5 Abb. 2 Kontrollumfeld gemäss Schweizer Prüfungsstandard Abb. 3 Kreislauf Risikoermittlung, -beurteilung, Massnahmen, Kontrollen... 9 Vorwort Dieses Dokument fasst die wesentlichen Aspekte eines Internen Kontrollsystems (IKS) zusammen. Die Bestimmungen zum IKS, d. h. die gesetzlichen Bestimmungen, aufgrund derer gewisse Unternehmen verpflichtet sind, ein IKS zu führen, finden sich in Kapitel 9. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf die im Quellenverzeichnis genannte Literatur. Seite 2 von 13
3 1. Definition IKS - Internes Kontrollsystem Das IKS verfolgt gemäss Schweizer Prüfungsstandard die Zielsetzung, das Risiko einer wesentlichen Fehlaussage im Jahresabschluss zu vermindern respektive zu eliminieren. Somit liegt eine enge Definition des Begriffes Risiko vor. Die weiter gefasste Definition gemäss Betriebswirtschaftslehre versteht unter Risiko alle Geschäftsrisiken. Häufig sind in einer Organisation zwar (viele) Kontrollen vorhanden, jedoch fehlt die Dokumentation und eine Systematik, und der Aufbau der Dokumentation und der Systematik stellen eine Herausforderung dar. Seite 3 von 13
4 2. Nutzen für das Unternehmen Der Nutzen für das Unternehmen, das über ein IKS verfügt, liegt darin, dass es sich regelmässig mit den vorhandenen und möglichen Risiken auseinandersetzt es Massnahmen definiert und umsetzt um Risiken zu vermindern oder im besten Fall zu eliminieren ein systematischer Austausch über die Vorgänge im Unternehmen zwischen strategischer Ebene und operativen Ebenen stattfindet, und nicht erst oder nur dann, wenn Fehler/Schäden aufgetreten sind Internes Kontroll System Interne versus externe Kontrolle Externe Kontrollen: externe Revisionsstelle AHV-Revision Lebensmittel-Kontrolle Aufsichtsbesuche/Visitationen kantonaler Stellen Brandschutzkontrollen MWST-Kontrolle Wenn diese Instanzen etwas feststellen, ist in der Regel bereits ein Fehler passiert, allenfalls ein Schaden entstanden. Diese Instanzen haben einen engeren Fokus als die strategische und operative Leitung. Niemand kennt ein Unternehmen so gut, wie jene, die darin arbeiten. Interne Kontrollen: Die Kontrollen ergeben sich aus der Risikoanalyse = Gesamtschau des Unternehmens, vorgenommen durch die Know-how-Träger des Unternehmens. Die Periodizität richtet sich nach den mit den Aufgaben verbundenen Risiken. Das Ziel der Kontrollen ist die Vermeidung bzw. Verminderung von Schäden bzw. deren frühzeitige Erkennung. Kontrolle versus Überraschung Damit etwas kontrolliert werden kann, muss man wissen, was wie läuft. Es muss eine konkrete Vorstellung vom Soll bestehen. Kontrollieren ist ein Führungsinstrument. Ob das Feedback an die Mitarbeitenden positiv oder negativ ist: es beruht auf einer Kontrolle. Ohne Kontrolle lassen wir es darauf ankommen. Wir lassen uns überraschen. Es gibt freudige Überraschungen und schockierende. System versus Einzelaktionen Systematische Kontrolle bedeutet, dass wir uns im Voraus überlegen, was wer wie oft kontrollieren soll, wie die Kontrollen dokumentiert werden und was bei abweichenden Kontrollergebnissen vorgenommen werden muss. Wir können Kontrollen auch hie und da vornehmen, wenn gerade Zeit vorhanden ist oder eine Zeit lang im Anschluss an eine Überraschung. Wir können es den Kontrollierenden überlassen, was sie bei abweichenden Kontroll- Seite 4 von 13
5 ergebnissen unternehmen sollen. 3. Bestandteile des IKS Das Interne Kontrollsystem IKS eines Unternehmens wird geprägt durch das Kontrollumfeld und die Risikobeurteilung. Die Kontrolle der Kontrollen stellt sicher, dass die vereinbarten bzw. verfügten Kontrollen auch tatsächlich vorgenommen werden. IKS Kontrolle der Kontrollen Kontrollumfeld Risikobeurteilung Abb. 1 Bestandteile des IKS Seite 5 von 13
6 3.1. Kontrollumfeld Der Schweizer Prüfungsstandard 890 beschreibt den Begriff Kontrollumfeld wie folgt: "Das Kontrollumfeld umfasst Überwachungs- und Leitungsfunktionen der Unternehmensführung sowie deren Einstellung, Bewusstsein und Handlungen im Hinblick auf das IKS und dessen Bedeutung innerhalb des Unternehmens. Das Kontrollumfeld prägt die Grundhaltung einer Organisation, indem es das Kontrollbewusstsein der Mitarbeiter beeinflusst. Es stellt die Grundlage eines wirksamen IKS dar. Das Kontrollumfeld (Abb. 2) eines Unternehmens wird vor allem von den folgenden Elementen geprägt und durch die Art und Weise beeinflusst, wie diese in die Arbeitsabläufe des Unternehmens eingebunden sind: Kommunikation und Durchsetzung von Integrität und ethischen Werten; Kompetenz der Mitarbeitenden; Mitwirkung der mit der Unternehmensleitung betrauten Personen; Führungsgrundsätze und Führungsstil; Organisationsstruktur; Zuordnung von Weisungsbefugnis und Verantwortlichkeiten; Weisungen im Bereich des Personalwesens." Schweizer Prüfungsstandard 890, S. 6 Unternehmensführung bestimmt Kontrollumfeld Mitwirkung der mit der Unternehmensleitung betrauten Personen Führungsgrundsätze und Führungsstil Organisationsstruktur Kommunikation und Durchsetzung von Integrität und ethischen Werten Zuordnung von Weisungsbefugnis und Verantwortlichkeiten Weisungen im Bereich des Personalwesens Kompetenz der Mitarbeitenden Abb. 2 Kontrollumfeld gemäss Schweizer Prüfungsstandard 890 Seite 6 von 13
7 3.2. Risikobeurteilung Definition von Risiko Zum Begriff Risiko bestehen verschiedene Beschreibungen: "Risiko im Sinne dieses Prüfungsstandards ist das Risiko einer wesentlichen falschen Angabe in der Jahresrechnung. Dieses Risiko stellt nur eine Teilmenge der gesamten Geschäftsrisiken dar." Schweizer Prüfungsstandard 890, S. 3 "Risiko gibt es nur, wenn Menschen oder Organisationen aktiv Ziele verfolgen und/oder sich auf interne oder externe Umstände verlassen, die sich überraschend verändern können. Risiko steht für die Möglichkeit, dass Ziele nicht erreicht werden." Brühwiler, 2007, S. 19 "Risiko = Gefahr einer (negativen) Zielabweichung" Brühwiler, 2007, S. 23 "Risiko umfasst sowohl plötzlich eintretende Schadensereignisse, die ungünstige Einwirkung von äusseren Umständen oder sich allmählich einstellende Fehlentwicklungen." Brühwiler, 2007, S Risikoermittlung Bei der Ermittlung der Risiken ist bezüglich IKS zu unterscheiden zwischen den allgemeinen Geschäftsrisiken und den Risiken, die zu einer wesentlichen Fehlaussage in der Jahresrechnung führen können. Es empfiehlt sich jedoch, alle Risiken zu ermitteln. "Solche Risiken können beispielsweise in den Bereichen der Branchenzugehörigkeit, der Grösse des Unternehmens, der technologischen Entwicklungen, der Arbeitsmarktverhältnisse, der Formen der Finanzierung und der Liquiditätslage, der Konkurrenzsituation, des Produktemixes, der internen Organisation, der Eigentümerstruktur, der externen Einflüsse von interessierten Dritten (Stakeholder) oder der Umwelt bestehen. Beispielsweise können Mängel eines Produkts zu einem Bewertungsrisiko bei den Produktevorräten und zu Erlösminderungen führen." Brühwiler, S. 16 f. " Damit beschränkt sich der Geltungsbereich dieser Risikobeurteilung vor allem auf die Risiken der Finanzberichterstattung und auf den versehentlichen oder absichtlichen Missbrauch von Vermögenswerten. Risiken, die aus der Veränderung des Umfelds entstehen, sind nicht geforderter Gegenstand der Risikobeurteilung, weil sie kaum mit der Jahresrechnung im Zusammenhang stehen." Brühwiler, S. 48 f. Seite 7 von 13
8 Risikobeurteilung Die ermittelten Risiken werden bezüglich Schadensausmass, wenn ein Risiko eintritt, und der Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt. Ein günstiges Produkt auf Excel-Basis, in dem viele branchenbezogene Risiken bereits aufgeführt sind, ist RisKu - Riskmanagement für Kleinunternehmen - Dieses Tool berücksichtigt die Geschäftsrisiken, also alle Risiken, nicht nur jene, die gemäss Gesetz identifiziert werden müssen und lässt eigene Ergänzungen zu Aufgabe der Revisionsstelle Die Revisionsstelle ist nach Art. 728 lit a Ziff. 5 des OR beauftragt zu prüfen, ob vom Verwaltungsrat im Berichtsjahr eine Risikobeurteilung vorgenommen wurde. "Die Revisionsstelle stützt sich dabei auf die entsprechenden Aussagen des Verwaltungsrates im Anhang der Jahresrechnung [ ]. Die verlangte Beurteilung durch die Revisionsstelle darf nicht als eine inhaltliche Prüfung verstanden werden; bestätigt wird lediglich, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wurde. Die Verantwortlichkeit für den Inhalt und die Art der Risikobeurteilung liegt beim Verwaltungsrat." Botschaft des Bundesrats (siehe Quellenverzeichnis) "Verwaltungsrat" entspricht "strategischer Ebene". Die Botschaft des Bundesrats hat für Gesellschaften, deren strategisches Organ nicht als Verwaltungsrat bezeichnet wird, analoge Bedeutung Risikoanalyse und IKS Die Risikoanalyse ist die Basis eines IKS. Zuerst werden die Risiken ermittelt. Das IKS entspricht einer Systematik der Massnahmen, die Risiken minimieren oder eliminieren sollen Kontrollaktivitäten Wenn die Massnahmen zur Verminderung oder Eliminierung des Schadenausmasses und der Eintrittswahrscheinlichkeit definiert sind, sind die Ziele der Kontrollen festzulegen. Danach werden die entsprechenden Kontrollen angeordnet. Um sicherzustellen, dass die internen Kontrollen vorgenommen werden, muss das mit geeigneten Massnahmen kontrolliert werden (Abb. 3). "Schlüsselkontrollen sind darauf ausgerichtet, die aus Sicht des Gesamtunternehmens wesentlichen falschen Angaben in der finanziellen Berichterstattung zu verhindern oder aufzudecken. Die Prüfung der Existenz eines IKS nach Art. 728 a Abs. 1 Ziff. 3 OR sieht keine systematische Prüfung aller Kontrollen vor, sondern beschränkt sich auf die periodische Prüfung der Existenz der Schlüsselkontrollen." Schweizer Prüfungsstandard 890, S. 4 Seite 8 von 13
9 Risiken ermitteln Kontrollieren, ob Kontrollen vorgenommen wurden Risiken beurteilen Kontrollen definieren Massnahmen zur Eliminierung/Verminderung definieren Kontrollziele definieren Abb. 3 Kreislauf Risikoermittlung, -beurteilung, Massnahmen, Kontrollen 4. IKS-Dokumentation Alles muss so dokumentiert werden, dass jederzeit nachgewiesen werden kann, welche Kontrollen stattgefunden haben. "Das IKS ist derart zu dokumentieren, dass wesentliche Vorgänge nachvollzogen werden können. Auf Unternehmensebene muss die Dokumentation darlegen: was der Verwaltungsrat mit dem IKS erreichen will; = IKS-Grundsätze wie die Unternehmensleitung das IKS umsetzt; = IKS-Grundsätze wie die Risiken einer wesentlichen falschen Angabe in der Buchführung und Rechnungslegung eingeschätzt werden und = Risikoanalyse wie das IKS solche Risiken verhindern oder vermindern soll." = Massnahmen Schweizer Prüfungsstandard 890, S Existenz eines IKS Damit die Existenz des IKS bejaht werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: IKS muss dokumentiert sein. IKS muss der Geschäftstätigkeit angepasst sein. IKS muss den zuständigen Mitarbeitenden bekannt sein. IKS muss wie vorgesehen angewendet werden. Kontrollbewusstsein muss vorhanden sein. Schweizer Prüfungsstandard 890, S. 10 Seite 9 von 13
10 6. Grenzen des IKS "Das Ziel einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben ist, wird ungeachtet der Qualität des IKS eines Unternehmens nicht mit absoluter, sondern bloss mit angemessener Sicherheit ermöglicht. Die jedem IKS immanenten Grenzen sind beispielsweise: das menschliche Urteil, welches bei Ermessensentscheidungen fehlerhaft ausfallen kann; Störungen, die im IKS infolge menschlicher Schwächen auftreten können, z.b. Flüchtigkeitsfehler oder Irrtümer; bewusste Verletzungen der Regeln des IKS durch Mitarbeiter aller Stufen. Solche Verstösse können auf der ausführenden Ebene selbst oder aber auf einer vorgesetzten Ebene auftreten. In kleineren Unternehmen lassen sich wegen begrenzter personeller Ressourcen gewisse Elemente des IKS häufig nicht oder nur unvollkommen einrichten (z. B. organisatorische Massnahmen wie etwa die Funktionentrennung). Anderseits besteht in solchen Fällen die Möglichkeit, dass der Unternehmer oder Geschäftsführer mit seinen umfassenden Kenntnissen allfälligen Kontrolldefiziten mit anderen Kontrollmassnahmen entgegen wirkt und damit ein der Grösse, Komplexität und dem Risikoprofil des Unternehmens entsprechendes IKS aufbaut." Schweizer Prüfungsstandard 890, S. 8 Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Grossunternehmen, die in den vergangenen Jahre Konkurs gegangen sind oder nur mit Hilfe von staatlicher Unterstützung vor dem Untergang gerettet werden konnten, über ein anerkanntes Risikomanagement-System verfügten, stellt sich die Frage, was die Bestimmungen bringen. Brühwiler Bruno: "Sicher wurden die Risiken von den verantwortlichen Managern nicht wirklich analysiert und vor allem nicht verstanden." 7. IT - Information Technologie "Generelle Informatik (IT)-Kontrollen bilden die Grundlage für ordnungsgemäss funktionierende automatisierte IT-Anwendungskontrollen. Generelle IT-Kontrollen adressieren beispielsweise Risiken in den Bereichen Zugriffsrechte, Datenqualität, Datensicherheit oder System-Änderungen (Hardware und Software) und -unterhalt." Schweizer Prüfungsstandard 890, S. 3 "Kontrollen im Informatikbereich sind umso wichtiger, je stärker der Rechnungslegungs- und Berichterstattungsprozess von IT-Systemen abhängig ist und je höher das Risiko ist, dass Fehler ihre Ursache im Aufbau von und Umgang mit IT-Systemen haben könnten." Schweizer Prüfungsstandard 890, S. 11 Seite 10 von 13
11 8. QMS - Qualitätsmanagementsystem Ein QMS ist mit Bezug auf ein IKS kein "Musskriterium" unterstützt jedoch die Einführung eines IKS. Wir empfehlen, das IKS in die bestehenden Abläufe/Prozesse zu integrieren. 9. Bestimmungen zum IKS 9.1. Obligationenrecht Die Bestimmungen, die das IKS betreffen, sind gelb hervorgehoben. Art. 728a 1 Die Revisionsstelle prüft, ob: 1. die Jahresrechnung und gegebenenfalls die Konzernrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten und dem gewählten Regelwerk entsprechen; 2. der Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht; 3. ein internes Kontrollsystem existiert. 2 Die Revisionsstelle berücksichtigt bei der Durchführung und bei der Festlegung des Umfangs der Prüfung das interne Kontrollsystem. 3 Die Geschäftsführung des Verwaltungsrats ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle. Art. 728b 1 Die Revisionsstelle erstattet dem Verwaltungsrat einen umfassenden Bericht mit Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem sowie die Durchführung und das Ergebnis der Revision. 2 Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung schriftlich einen zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis der Revision. Dieser Bericht enthält: 1. eine Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung; 2. Angaben zur Unabhängigkeit; 3. Angaben zu der Person, welche die Revision geleitet hat, und zu deren fachlicher Befähigung; 4. eine Empfehlung, ob die Jahresrechnung und die Konzernrechnung mit oder ohne Einschränkung zu genehmigen oder zurückzuweisen ist. 3 Beide Berichte müssen von der Person unterzeichnet werden, die die Revision geleitet hat. Art. 716a1 2. Unübertragbare Aufgaben 1 Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: 1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen; 2. die Festlegung der Organisation; 3. die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung, sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist; Seite 11 von 13
12 4. die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen; 5. die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen; 6. die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse; 7. die Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung. 2 Der Verwaltungsrat kann die Vorbereitung und die Ausführung seiner Beschlüsse oder die Überwachung von Geschäften Ausschüssen oder einzelnen Mitgliedern zuweisen. Er hat für eine angemessene Berichterstattung an seine Mitglieder zu sorgen. Art. 662a1 2. Ordnungsmässige Rechnungslegung 1 Die Jahresrechnung wird nach den Grundsätzen der ordnungsmässigen Rechnungslegung so aufgestellt, dass die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft möglichst zuverlässig beurteilt werden kann. Sie enthält auch die Vorjahreszahlen. 2 Die ordnungsmässige Rechnungslegung erfolgt insbesondere nach den Grundsätzen der: 1. Vollständigkeit der Jahresrechnung; 2. Klarheit und Wesentlichkeit der Angaben; 3. Vorsicht; 4. Fortführung der Unternehmenstätigkeit; 5. Stetigkeit in Darstellung und Bewertung; 6. Unzulässigkeit der Verrechnung von Aktiven und Passiven sowie von Aufwand und Ertrag. 3 Abweichungen vom Grundsatz der Unternehmensfortführung, von der Stetigkeit der Darstellung und Bewertung und vom Verrechnungsverbot sind in begründeten Fällen zulässig. Sie sind im Anhang darzulegen. 4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die kaufmännische Buchführung. Aus der Verpflichtung des Verwaltungsrats, das Rechnungswesen so zu gestalten, dass die Grundsätze der ordnungsmässigen Buchführung und Rechnungslegung eingehalten werden (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 3 i.v.m. Art. 662a sowie Art. 957 ff. OR), ergibt sich die Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats für die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines geeigneten und angemessenen IKS. Schweizer Prüfungsstandard 890, S Schweizer Prüfungsstandards (PS) Schweizer Prüfungsstandard: Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems (PS 890) der Treuhand-Kammer. "Der Abschlussprüfer prüft die Existenz sowohl der Kontrollen auf Unternehmensebene als auch der Kontrollen auf Prozessebene und die generellen IT Kontrollen." Schweizer Prüfungsstandard 890, S. 11 Seite 12 von 13
13 10. Quellenverzeichnis BOTSCHAFT DES BUNDESRATS ZUR ERNEUERUNG DES AKTIENRECHTS VOM : Entnommen aus Brühwiler Bruno: Risikomanagement als Führungsaufgabe. BRÜHWILER BRUNO (2007): Risikomanagement als Führungsaufgabe. Bern: Haupt Verlag. BRÜHWILER BRUNO (2009): Risikomanagement nach ISO und ONR 49000, Austrian Standards plus GmbH. Wien. FRAUCHIGER-SCHLUG SANDRA (2009) Internes Kontrollsystem in Non-Profit-Organisationen, Seminardokumentation, ZHAW School of Management and Law, Winterthur. KPMG (2009): IKS Update, August 2009 KPMG Newsletter. KPMG (2007): Methodik zur Durchführung eines IKS Projekts. MEYER BEATRICE (2009): Internes Kontrollsystem in Non-Profit-Organisationen, Seminardokumentation, ZHAW School of Management and Law, Winterthur. PFAFF, DIETER; FLEMMING, RUUD (2008): Schweizer Leitfaden zum Internen Kontrollsystem (IKS), Zürich: Orell Füssli. REDI AG: interne Dokumente SUTTER, EMILIO; HUNZIKER, STEFAN; GRAB, HERMANN (2011): IKS-Leitfaden. Internes Kontrollsystem für staatlich finanzierte NPOs. 1. Auflage. Bern: Haupt Verlag. TREUHAND-KAMMER (2007): Schweizer Prüfungsstandard: Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems (PS 890), Treuhand-Kammer, Seite 13 von 13
IKS. Internes Kontrollsystem
IKS Internes Kontrollsystem Stand Januar 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Definition IKS - Internes Kontrollsystem...3 2. Nutzen für das Unternehmen...3 3. Bestandteile des IKS...4 3.1. Kontrollumfeld...4 3.2.
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrCorporate Governance
Corporate Governance Der Verwaltungsrat Aufgaben Art. 716a OR Abs. 1 Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: 1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der
MehrStefan Hunziker Hermann Grab
Emilio Sutter Stefan Hunziker Hermann Grab IKS-Leitfaden Emilio Sutter Stefan Hunziker Hermann Grab IKS-Leitfaden Internes Kontrollsystem für staatlich finanzierte NPOs Unter Mitwirkung von: Christian
MehrNEUORDNUNG DER REVISION
NEUORDNUNG DER REVISION Die Neuordnung der Revision hat zur Folge, dass das Obligationenrecht und teilweise auch das Zivilgesetzbuch wesentliche Änderungen erfahren. Ferner wird neu eine Aufsichtsbehörde
MehrInternes Kontrollsystem und andere Neuerungen im Schweizer Recht
und andere Neuerungen im Schweizer Recht Inkrafttreten. Januar 008. November 007 Slide Vorbemerkung: Die neuen Bestimmungen zum Revisionsrecht Gesellschaftsgrösse Publikumsgesellschaft Wirtschaftlich bedeutende
MehrFall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert
Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert Peter Steuri CISA / dipl. Wirtschaftsinformatiker Partner BDO AG, Solothurn Fall-8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert a) Die Prüfung des IKS wurde nicht dokumentiert
MehrPersonal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014
Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung
MehrAusführungen zum Internen Kontrollsystem IKS
Ausführungen zum Internen Kontrollsystem IKS verantwortlich Fachbereich Alter Ausgabedatum: April 2008 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse 53 3000 Bern 14 Telefon +41 (0) 31 385 33 33 info@curaviva.ch www.curaviva.ch
MehrEntwicklung IKS in der Schweiz
Entwicklung IKS in der Schweiz Entwicklung IKS in der Schweiz Einleitung Inhalt der Gesetzesvorlage Parlamentsbeschluss Anforderungen Revisionspflicht Prüfumfang der ordentlichen Revisionspflicht Kontroll-Framework
MehrCloud Computing - Umgang mit Unternehmensinformation. und urheberrechtlicher Sicht
Cloud Computing - Umgang mit Unternehmensinformation aus datenschutzrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht Women in IP Suisse, Präsentation 26.10.2012 RA Ursula Sury Was ist Cloud Computing? IT- Leistungen
MehrErfolgreiche Führung mit IKS für Unternehmen mit sozialem Auftrag
Erfolgreiche Führung mit IKS für Unternehmen mit sozialem Auftrag IKS-Grundlagen und Kontrollbeziehungen in NPOs Referat zum Skript -Datum: Di., 25.9.2012 -Zeit: 14.25 15.00/h -Ort: Kongresshaus, «IKS-Leitfaden
MehrJahresrechnung zum 31. Dezember 2014
PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag
MehrOrdentliche Prüfung nach OR Art. 727
Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Publikumsgesellschaften, d.h., wenn Beteiligungspapiere kotiert sind wenn Anleihensobligationen ausstehend sind wenn Gesellschaften mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes
MehrHerzlich willkommen. Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht. April 2008
Herzlich willkommen Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht April 2008 Das neue Revisionsgesetz Das Gesetz gilt ab 1. Januar 2008 Das Gesetz gilt für die Geschäftsjahre, die nach dem
MehrRechnungslegungshandbuch
Rechnungslegungshandbuch für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER 21 Version 2015 Mit Unterstützung durch PricewaterhouseCoopers AG Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1 Einleitung...
MehrPensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione
Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes
MehrVom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements
Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen
MehrPensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013
Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
MehrBericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg
Bericht über die gesetzliche Prüfung der Bauverein Schweinfurt eg Schweinfurt Jahresabschluss: Berichtsnummer: Ausfertigung: 31.12.2014 10266-14G 4 H. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis/Bestätigungsvermerk
MehrDie rechtsformunabhängige Revisionspflicht
Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrFall 1: Keine Übersicht (Topographie)
Fall 1: Keine Übersicht (Topographie) Peter Steuri CISA / dipl. Wirtschaftsinformatiker Partner BDO AG, Solothurn Fall-1: Keine Übersicht (Topographie) a) Darstellung der wesentlichen Geschäftsprozesse
MehrÜbungsbeispiele für die mündliche Prüfung
Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung Nr. Frage: 71-02m Welche Verantwortung und Befugnis hat der Beauftragte der Leitung? 5.5.2 Leitungsmitglied; sicherstellen, dass die für das Qualitätsmanagementsystem
MehrUnter der Firma XY Netz AG besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in.
Seite 1 von 6 Statuten XY Netz AG 2008 Statuten der XY Netz AG Vorbemerkung: In diesen Statuten wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit für alle Funktionen die männliche Form verwendet. Personen weiblichen
Mehr«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen
18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen
MehrI n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000
Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an
MehrGPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen
GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.
MehrRisikomanagement-System (RMS) Effizientes Risikomanagement-Tool für Treuhänder
espbusiness Risikomanagement-System (RMS) Effizientes Risikomanagement-Tool für Treuhänder Version 2010-01 / esp business ag Risikomanagement - worum geht es und wer ist davon betroffen? Per 1.1.2008 sind
MehrRSP International. Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien
Interne Kontrolle Empfehlungen des Finanzministeriums und praktische Aspekte Hamburg, 4. Juli 2014 RSP International Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien Internes Kontrollsystem (IKS) als Element
MehrNeues Revisionsgesetz per 1.1.2008
Neues Revisionsgesetz per 1.1.2008 Änderungen im Gesellschaftsrecht und Einführung einer Revisionsaufsicht Die Eidgenössischen Räte haben im Dezember 2005 die Änderung des Obligationenrechts (GmbH- Recht
MehrInternet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen
Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet
MehrINTERNE KONTROLLE IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG
INTERNE KONTROLLE IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG Konzept Vorgehen - Betrieb PIRMIN MARBACHER 7. März 2013 REFERENT Pirmin Marbacher dipl. Wirtschaftsprüfer Betriebsökonom FH Prüfer und Berater von öffentlichen
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrFehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems
Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrRisikomanagement zahlt sich aus
Risikomanagement zahlt sich aus Thurgauer Technologieforum Risikobeurteilung - Was bedeutet das für meinen Betrieb? Tägerwilen, 19.11.2008 1 Ausgangslage (1) Jede verantwortungsbewusste Unternehmensleitung
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrProzessoptimierung. und. Prozessmanagement
Prozessoptimierung und Prozessmanagement Prozessmanagement & Prozessoptimierung Die Prozesslandschaft eines Unternehmens orientiert sich genau wie die Aufbauorganisation an den vorhandenen Aufgaben. Mit
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrKorruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems
Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrManagementbewertung Managementbewertung
Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen
MehrNeue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses. EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr.
Neue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr. Holger Sörensen Die Aufgaben des Prüfungsausschusses: Agenda Gesetzestexte Organisatorische
MehrStatuten der GeoGR AG
GeoGR AG GEODATENDREHSCHEIBE GRAUBÜNDEN AG Statuten Seite 1 / 5 Statuten der GeoGR AG I. Firma, Sitz, Zweck, Dauer Unter der Firma GeoGR AG besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Chur. 1. 2. Zweck
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,
MehrIT-Revision als Chance für das IT- Management
IT-Revision als Chance für das IT-Management IT-Revision als Chance für das IT- Management Speakers Corners Finance Forum 2008 4./5. November 2008 Referat 29922 Stand 2.07 Die Frage lautet Wenn die IT
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrQuality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden -
Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden - Aktueller Stand 2 1. Einleitung 1.1 Ausgangssituation 1.2 Definitionen 1.3 Zielsetzung 1.4 Standards 2. Anforderungen an den QAR-IT-Prüfer
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage
MehrIT-Risikoanalyse für KMU Einsatz bei Revisionen - Fallbeispiel
1 IT-Risikoanalyse für KMU Einsatz bei Revisionen - Fallbeispiel Peter Steuri Partner / Verantwortlicher CC Informatik BDO AG, Solothurn Einsatz des VM IT-RA in WP-Mandaten Inhaltsübersicht Modell von
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrFragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung
- 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft
MehrBei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient.
Beschreibung der Focus Methode Bei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient. 1. F = Failure / Finding An dieser Stelle wird der
MehrÄnderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000
Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:
MehrThemenarbeit HTA.SWE.S08 Pascal Ming 23.Juni 2008
Themenarbeit HTA.SWE.S08 Pascal Ming 23.Juni 2008 Einleitung Risikomanagement nach HTAgil Risikomanagement nach Bärentango Risikomanagement in Wikipedia Vergleich Aufgabe Risikomanagement(Jörg Hofstetter)
MehrInternes Kontrollsystem (IKS)
Internes Kontrollsystem (IKS) Unter dem Begriff des Internen Kontrollsystems werden allgemein Vorgänge und Massnahmen einer Unternehmung zusammengefasst, welche in Prozesse eingreifen, um deren korrekten
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
Mehr6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb
6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr
MehrIKS PRAKTISCHE UMSETZUNG BEI GEMEINDEN
IKS PRAKTISCHE UMSETZUNG BEI GEMEINDEN Verband der Verantwortlichen für Gemeindefinanzen und Gemeindesteuern des Kantons Basel-Landschaft (VGFS-BL) PIRMIN MARBACHER 26. NOVEMBER 2010 AGENDA Ausgangslage
Mehrscalaris ECI Day 2012 Risikomanagement in der Praxis 30. Oktober 2012 Rolf P. Schatzmann Chief Risk and Compliance Officer Renova Management AG
scalaris ECI Day 2012 Risikomanagement in der Praxis 30. Oktober 2012 Rolf P. Schatzmann Chief Risk and Compliance Officer Renova Management AG Welches sind die 3 Top-Risiken Ihrer Unternehmung? «Risk
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrStatuten Ethos Services AG
Ethos Services Place Cornavin 2 Postfach CH-1211 Genf 1 T +41 (0)22 716 15 55 F +41 (0)22 716 15 56 www.ethosfund.ch Statuten Ethos Services AG I. Firma, Sitz, Dauer und Zweck der Gesellschaft Artikel
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen
Testatsexemplar Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Juli bis zum 30. September 2012 Bestätigungsvermerk
Mehr6.4.5 Compliance-Management-System (CMS)
Seite 1 6.4.5 6.4.5 System (CMS) Grundlage eines CMS ist die Compliance. Ein CMS enthält jene Grundsätze und Maßnahmen, die auf den von den gesetzlichen Vertretern festgelegten Zielen basieren und ein
Mehr5. Kapitel. Inhaltsübersicht. V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen
5. Kapitel Inhaltsübersicht V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen A. Kleine, mittelgroße und große Vereine B. Rechnungsprüfer / Abschlussprüfer 5. Kapitel, Seite 1 von 6 V. Das Rechnungswesen
MehrThe AuditFactory. Copyright by The AuditFactory 2007 1
The AuditFactory 1 The AuditFactory Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission Internal Control System (COSO I) 2 Vorbemerkung zur Nutzung dieser Publikation Die Nutzung der hier
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrInformationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)
Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer
MehrWas sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?
6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren
MehrWBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T über die Softwarezertifizierung des Programms tacoss.etrade Tacoss Software GmbH Tarp Inhaltsverzeichnis Seite 1.
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrInformation zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen
MehrPrüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3
MehrSystemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5
Das Management von Informations- Systemen im Wandel Die Informations-Technologie (IT) war lange Zeit ausschließlich ein Hilfsmittel, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen und Personal einzusparen. Sie hat
Mehrlohmeyer White Paper Use Cases II UX+Prozessanalyse
White Paper Use Cases II Use Cases begleiten uns in der IT seit mehr als 15 Jahren. Nichtsdestotrotz ist es nicht so einfach, Use Cases einfach und verständlich zu schreiben. Dieses White Paper spricht
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
MehrArbeitspapieren des Abschlussprüfers
Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zu den Arbeitspapieren des Abschlussprüfers (verabschiedet in der Sitzung des Vorstandes vom März 1990 als Richtlinie AP1/R2 (nunmehr IWP/PE
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
Mehr9001 weitere (kleinere) Änderungen
6.2 Ziele: SMARTE Ziele: was, Ressorucen, Verantwortung, Termin, Bewertung der Ergebnisse (für ecco nicht nue, wurde aber betont) 6.3 Änderungen: Der Einfluss von Änderungen am QMS uss bewertet werden
MehrSchweizer Prüfungsstandard: Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems (PS 890)
Schweizer Prüfungsstandard: Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems (PS 890) Der vorliegende Schweizer Prüfungsstandard (PS) wurde vom Vorstand der Treuhand-Kammer am 17. Dezember 2007 verabschiedet.
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrDie vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante
ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem
MehrDatenschutz-Management
Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb
MehrHerzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?
Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen
MehrPsychologie im Arbeitsschutz
Fachvortrag zur Arbeitsschutztagung 2014 zum Thema: Psychologie im Arbeitsschutz von Dipl. Ing. Mirco Pretzel 23. Januar 2014 Quelle: Dt. Kaltwalzmuseum Hagen-Hohenlimburg 1. Einleitung Was hat mit moderner
MehrFreifunk Halle. Förderverein Freifunk Halle e.v. IT Sicherheitskonzept. Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234
IT Sicherheitskonzept Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234 1. Geltungsbereich 1.Dieses IT-Sicherheitskonzept gilt strukturell für Systemkomponenten des Freifunknetzes, welche vom selbst betrieben
MehrStarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und
StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss
MehrOrganisationsreglement
Verein swissdec swissdec, 6002 Luzern www.swissdec.ch Organisationsreglement Inhaltsverzeichnis I Vorstand... 4 1 Zusammensetzung... 4 2 Rechnungsführer... 4 II Organisationseinheiten des Vereins... 4
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
Mehr----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,
MehrRECHNUNGSWESEN UND IKS BEI HEIMEN UND INSTITUTIONEN. Swiss GAAP FER 21, Internes Kontrollsystem (IKS), Riskmanagement im Fokus praktischer Anwendung
RECHNUNGSWESEN UND IKS BEI HEIMEN UND INSTITUTIONEN PUBLIC PRIVATE CONCEPT Swiss GAAP FER 21, Internes Kontrollsystem (IKS), Riskmanagement im Fokus praktischer Anwendung Was für ein Schock für die Bewohner
MehrCheckliste. Erfolgreich Delegieren
Checkliste Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Erfolgreiches Delegieren ist für Führungskräfte von großer Bedeutung, zählt doch das Delegieren von n und Projekten zu ihren zentralen
Mehretermin Einbindung in Outlook
etermin Einbindung in Outlook 1. Einführung Über etermin gebuchte Termine können bei Bedarf auch mit externen Terminkalendern, wie zum Beispiel Outlook, ical oder Google synchronisiert werden. Dieses Dokument
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
Mehr