Beantwortung der schriftlichen Anfrage von GR Andreas Zuber betr. Zentrumsentwicklung

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1 Stadtrat Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Beantwortung der schriftlichen Anfrage von GR Andreas Zuber betr. Zentrumsentwicklung Am 16. Juni 2011 reichte GR Andreas Zuber eine schriftliche Anfrage ein (Beilage 1), welche sich auf die Verkehrslenkung im Zentrum von Kreuzlingen bezieht. Die Zentrumsentwicklung und die Verkehrsführung im Zentrum sowie im gesamten Stadtgebiet ist Teil des kommunalen Richtplans der Stadt Kreuzlingen, welcher im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung (STEP) erarbeitet wurde. Es ist vorgesehen, den kommunalen Richtplan noch dieses Jahr dem Departement für Bau und Umwelt zur Genehmigung einzureichen. Der Stadtrat beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Wie lautet das Konzept, mit welchem der Stadtrat das Ziel von 5'000 Fahrzeugbewegungen pro Tag auf dem "Boulevard" etappenweise erreichen will und innert welcher Frist resp. mit welchem Zeitplan sollen die einzelnen Massnahmen stufenweise umgesetzt werden? Der Stadtrat strebt an, den Durchgangsverkehr auf dem Boulevard zu minimieren. Der Zielverkehr hingegen soll weiterhin zugelassen werden. Dieser wird einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von höchstens 5'000 Fahrzeugen erreichen. Es liegen derzeit noch keine aussagekräftigen Messungen über die aktuelle Frequenz vor. Erste Messungen haben jedoch gezeigt, dass sich eine Verkehrsreduktion ergeben hat. Die Massnahmen für die Realisierung dieser Absichten sind bereits im kommunalen Richtplan konzeptionell beschrieben und sollen etappenweise umgesetzt werden. Eine Reduktion des DTV im Boulevard ist nur mittels Verkehrslenkung erreichbar. Hierzu hat der Stadtrat im Richtplan mit Beschluss Nr. V die angestrebte Strassenhierarchie festgelegt (siehe Beilagen 2 und 3). Die darin dargestellten Hauptverkehrs- und Ortsverbindungsstrassen sollen verflüssigt werden. Neben der Verflüssigung sind zur adäquaten Verkehrslenkung auch Massnahmen zur Verkehrsberuhigung notwendig. Dabei wird die Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr (MIV) erschwert, so dass die verkehrsorientierten Hauptachsen noch attraktiver für den MIV werden. Parallel dazu wird die Sicherheit für den Langsamverkehr (LV) erhöht, was den LV fördert und den MIV generell reduziert. Der Stadtrat sieht im kommunalen Richtplan die nachfolgenden Verkehrsberuhigungsmassnahmen vor, welche in Beilage 4 graphisch dargestellt sind. Dabei wird zwischen kurz- (innert 0 bis 5 Jahren), mittel- (innert 5 bis 10 Jahren) und langfristig (innert 10 bis 15 Jahren) umzusetzenden Massnahmen unterschieden. Erweiterung der Tempo 30-Zonen (Beschluss Nr. V 3.1.3; mittelfristig), insbesondere: - Hauptstrasse zwischen Helvetiaplatz und Hauptzoll

2 Seite 2 - Hauptstrasse zwischen Löwenkreisel und Einmündung Remisbergstrasse - Bahnhofstrasse zwischen Kreisel Stadtbahnhof und Helvetiaplatz - Löwenstrasse zwischen Kolosseumplatz und Sonnenstrasse Erweiterung der Begegnungszone (Beschluss Nr. V 3.1.5): - Löwenstrasse zwischen Löwenkreisel und Sonnenstrasse (kurzfristig; gemäss Finanzplanung 2011 bis 2015 ist der Umbau der Löwenstrasse mit Einbau eines definitiven Kreisels Sonnenstrasse/Löwenstrasse für 2014/2015 vorgesehen) - Sonnenstrasse zwischen Schützenstrasse und Löwenstrasse (langfristig) Aufwertung des Strassenraums (städtebauliche Integration unter besonderer Beachtung des LV; Beschluss Nr. V 3.1.4; mittel- bis langfristig), insbesondere: - Hauptstrasse/Romanshornerstrasse zwischen Einmündung Remisbergstrasse und Dorfzentrum Kurzrickenbach Im Weiteren prüft der Stadtrat mittelfristig die Sperrung des Bahnübergangs Freiestrasse sowie die Verkehrsführung in der Parkstrasse und der Pestalozzistrasse für den MIV. Damit wirken diese Strassenabschnitte als weitere Hindernisse für die Zentrumsdurchfahrt. Bei der Reduktion des DTV im Boulevard bzw. im gesamten Stadtzentrum spielt auch der ruhende Verkehr eine Rolle. Mit einem Parkraum-Management (Beschluss Nr. V 4.1.3; mittelfristig) sowie einem Parkhaus Fäschtwise (Beschluss Nr. V 4.1.1; kurzfristig) können die Anzahl Fahrten ins Zentrum sowie der Parkplatzsuchverkehr reduziert werden. Nicht zuletzt spielen auch die Förderung des ÖV sowie des Langsamverkehrs (s. Beantwortung Interpellation "Langsamverkehr" von GR Abegglen/Huber) eine wesentliche Rolle. 2. Wurden andere Massnahmen, wie zum Beispiel ein beidseitiges Fahrverbot für die Brückenstrasse mit Bewilligung für Zubringer und einer Durchfahrtsbewilligung für Einwohner der Stadt Kreuzlingen, die westlich der Konstanzerstrasse ihren Wohnsitz haben, geprüft, um den vorgenannten Durchgangsverkehr zu unterbinden? Falls ja, weshalb wurde der nun gewählten Lösung gegenüber anderen möglichen Massnahmen der Vorzug gegeben? Im Rahmen der Schliessung des Hauptzolls für den MIV seit Oktober 2000 von bis Uhr wurden verschiedene Massnahmen zur Entlastung der Brückenstrasse geprüft und mit den Betroffenen diskutiert. Dabei wurde ein Fahrverbot mit Zubringerdienst abgelehnt, da dies die Gewerbebetriebe und Geschäfte an der Konstanzerstrasse Nord und an der Grenzstrasse wegen der schlechteren Erreichbarkeit benachteiligen würde. Stark betroffen wären auch die Anwohner im Bereich Zoll-, Wiesen- und Freiestrasse, die Richtung Emmishofer-Zoll fahren. Diesen Anwohnern müssten Durchfahrtsbewilligungen ausgestellt werden, welche einen grossen Verwaltungsaufwand benötigen und schlecht kontrolliert werden können. Das bisherige Nachtfahrverbot mit Zubringerdienst im Bereich der Brückenstrasse von bis Uhr verursacht relativ geringe Behinderungen für die Kreuzlinger,

3 Seite 3 schützt aber die Anwohner vor übermässigem Lärm in den Ruhezeiten. Zudem ist der Einbau der Schwellen in der Hauptstrasse zwischen Helvetiaplatz und Hauptzoll auch als Massnahme zur Reduktion des DTV in der Brückenstrasse anzusehen, was mit der geplanten Einführung der Tempo-30-Zone noch verstärkt wird, so dass das Nachtfahrverbot in der Brückenstrasse nicht mehr nötig sein wird. 3. Welche konkreten Pläne hat der Stadtrat mit den übrigen, in der Botschaft unter Ziffer 3 "Übernahme von 2.3 km Kantonsstrasse durch die Stadt Kreuzlingen mit einer Entschädigung von Fr. 418' durch den Kanton" genannten Strassen und wie passen sich diese Pläne in das unter Ziffer 1 dieser schriftlichen Anfrage erfragte Konzept ein? Mit der Übernahme diverser Kantonsstrassen durch die Gemeinde, wie sie am 16. Juni 2011 im Gemeinderat beschlossen wurde, werden die meisten der unter Punkt 1 genannten Massnahmen erst möglich und fügen sich in die Verkehrsplanung gemäss kommunalem Richtplan ein. Die Pläne für die übernommenen Strassenabschnitte wurden bereits unter Punkt 1 erläutert. Zusätzlich ist für die Bärenstrasse zwischen Egelseestrasse und Bärenplatz die Einführung einer Tempo-30-Zone denkbar. 4. Mit welchen Massnahmen sieht das Konzept des Stadtrates vor, dem vermehrten, durch den "Boulevard" in die angrenzenden Quartiere verdrängten Verkehr zu begegnen? Grundsätzlich soll der Durchgangsverkehr mit den unter Punkt 1 genannten Massnahmen weiträumig auf die übergeordneten Achsen gelenkt werden, so dass er gar nicht erst ins Zentrum gelangt. Dennoch werden in allen an den Boulevard angrenzenden Quartieren laufend Verkehrszählungen durchgeführt, so dass die Verkehrsentwicklung beobachtet werden kann. Bereits vor Baubeginn des Boulevards wurden der Quartierversammlung Bodan mögliche Signalisationsmassnahmen als flankierende Massnahmen für den MIV vorgestellt und diskutiert. Da diese hauptsächlich die Anwohner selbst treffen und das Verkehrsaufkommen momentan noch sehr massvoll ist, wurden die vorgeschlagenen Massnahmen auf Wunsch der Quartierversammlung zurückgestellt. 5. Damit das Ziel eines attraktiven "Boulevard" und längerfristig einer attraktiven weiterführenden Begegnungszone erreicht werden kann, bedarf es auch vielseitiger und rentierender Verkaufsgeschäfte. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Stadtrat, vermehrt solche Verkaufsgeschäfte ins Zentrum zu locken? Die Einwohner von Kreuzlingen haben mit der Neugestaltung der Hauptstrasse bereits attraktive Bedingungen für die Geschäfte finanziert. Nun sind diese gefordert, die neu geschaffenen Rahmenbedingungen zu nutzen. Eine Entwicklung in diese Richtung wird sicherlich Zeit erfordern. Die momentane Situation mit dem Wechselkurs Franken/Euro erschwert die Situation für die Detaillisten allerdings massiv.

4 Seite 4 6. Ist es geplant, ein allfällig vorhandenes Konzept zur Zentrumsentwicklung im Gemeinderat zu behandeln? Die Zentrumsentwicklung ist Teil des kommunalen Richtplans und eine Aufgabe der Exekutive. Eine Botschaft an den Gemeinderat zur Zentrumsentwicklung ist nicht vorgesehen. Der Stadtrat hat den kommunalen Richtplan im Rahmen der STEP in allen Phasen intensiv unter Information und Mitwirkung der Bevölkerung ausgearbeitet. Das "Leitbild Kreuzlingen 2020" wurde 2005/2006 in Zusammenarbeit mit der Kreuzlinger Bevölkerung erarbeitet und daraus der "Konzeptbericht STEP" entwickelt, welcher 2008 mittels einer breiten Vernehmlassung mit der Öffentlichkeit diskutiert wurde. Der auf Basis des Konzeptberichts erarbeitete kommunale Richtplan wurde 2010 breit vernehmlasst. Während der öffentlichen Bekanntmachung des kommunalen Richtplans von Mai bis Juni 2011 erhielt die gesamte Öffentlichkeit nochmals die Gelegenheit, dem Stadtrat Einwände mitzuteilen. Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates wurden im Zusammenhang mit der Medienmitteilung persönlich auf die öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kreuzlingen, 16. August 2011 Stadtrat Kreuzlingen Der Stadtammann Der Stadtschreiber Beilagen 1. Schriftliche Anfrage betr. Zentrumsentwicklung 2. Auszug kommunaler Richtplan: Strassennetz / Strassenfunktion / Strassennetzergänzung. Zustand mit Spange Bätershausen 3. Auszug kommunaler Richtplan: Strassennetz / Strassenfunktion / Strassennetzergänzung. Zustand mit Oberlandstrasse 4. Auszug kommunaler Richtplan: Strassenraumgestaltung / Tempo 30-Zonen / Begegnungszonen Geht an - Gemeinderat Andreas Zuber, Rosgartenstrasse 17c, 8280 Kreuzlingen - Mitglieder des Gemeinderates - Medien - Bauverwaltung

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7 Richtplan der Stadt Kreuzlingen / Mai 2011 Strassennetz / Strassenfunktion / Strassennetzergänzung 11 V2 Motorisierter Individualverkehr Beilage 2

8 Richtplan der Stadt Kreuzlingen / Mai 2011 Strassennetz / Strassenfunktion / Strassennetzergänzung 12 V2 Motorisierter Individualverkehr Beilage 3

9 Richtplan der Stadt Kreuzlingen / Mai 2011 Strassenraumgestaltung / Tempo-30-Zonen / Begegnungszonen 26 V3 Verkehrsberuhigung / Strassenraumgestaltung Beilage 4

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