des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 1. August 2015 Nummer 17 Inhaltsverzeichnis Bildung
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1 Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 1. August 2015 Nummer 17 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Bildung Dritte Verwaltungsvorschriften zur Änderung der VV Rahmenlehrplan und curriculare Materialien vom 23. Juli Seite 172
2 172 Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 17 vom 1. August 2015 I. Amtlicher Teil Verwaltungsvorschrift vom 9. September 2014 (ABl. MBJS S.204) werden wie folgt geändert: Bildung Dritte Verwaltungsvorschriften zur Änderung der VV Rahmenlehrplan und curriculare Materialien Vom 23. Juli 2015 Gz.: Auf Grund des 10 Absatz 6 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78) bestimmt der Minister für Bildung, Jugend und Sport: 1 - Änderung der VV-Rahmenlehrplan und curriculare Materialien Die VV-Rahmenlehrplan und curriculare Materialien vom 5. September 2012 (ABl. MBJS S. 406), zuletzt geändert durch 1. In Nummer 1 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter der Anlage 4 durch die Wörter den Anlagen 3 und 4 ersetzt. 2. Nummer 3 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgende Absätze 2 und 3 werden angefügt: (2) Schülerinnen und Schüler, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Dritten Verwaltungsvorschriften zur Änderung der VV-Rahmenlehrplan und curriculare Materialien im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife befinden, beenden diesen auf der Grundlage der zu Beginn des Bildungsgangs geltenden Rahmenlehrpläne oder anderen geeigneten curricularen Materialien. (3) Schülerinnen und Schüler, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Dritten Verwaltungsvorschriften zur Änderung der VV-Rahmenlehrplan und curriculare Materialien in der Ausbildung befinden, beenden diese Ausbildung auf der Grundlage der zu Beginn der Ausbildung geltenden Rahmenlehrpläne oder anderen geeigneten curricularen Materialien. 3. Die Anlage 3 wird wie folgt gefasst: Anlage 3 zu den VV In Kraft gesetzte Curricula für die Bildungsgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an Gymnasien, beruflichen Gymnasien und Gesamtschulen Bautechnik VR Biologie VRLP Chemie VRLP Chemietechnik VR Darstellendes Spiel VRLP Deutsch RLP Elektrotechnik VR Englisch RLP Französisch RLP Geografie VRLP Geschichte VRLP Gestaltungs- und Medientechnik (b) RLP Griechisch VR Informatik VRLP Kommunikation und Technik (b) VRLP Kunst VRLP Latein VRLP Maschinentechnik VR Mathematik mit CAS RLP Mathematik ohne CAS RLP Musik VRLP Pädagogik/Pädagogik (b.) VRLP
3 Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 17 vom 1. August Philosophie RP Physik VRLP Politische Bildung VRLP Polnisch VRLP Psychologie/Psychologie (b) VRLP Rechnungswesen VR Recht VRLP Russisch VRLP Sorbisch/Wendisch VRLP Spanisch VRLP Sport VRLP Technik RP Wirtschaftsinformatik VR Wirtschaftswissenschaft/Wirtschaftswissenschaft (b) RP 4. Die Anlage 7 wird wie folgt geändert: a) 7.6 wird wie folgt gefasst: 7.6 Berufsfeld Holztechnik Holzbearbeiter/Holzbearbeiterin UV Holzbearbeitungsmechaniker/ Holzbearbeitungsmechanikerin vom Holzmechaniker/Holzmechanikerin vom Tischler/Tischlerin vom b) 7.11 wird wie folgt gefasst: Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft Bäcker/Bäckerin vom Berufe im Gastgewerbe: Fachkraft im Gastgewerbe - Hotelfachmann/Hotelfachfrau - Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau - Hotelkaufmann/Hotelkauffrau - Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie vom Fachpraktiker Küche UV Fachverkäufer/Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk: Bäckerei/Konditorei - Fleischerei vom Fleischer/Fleischerin vom Hauswirtschaftshelferin/Hauswirtschaftshelfer UV Helferin/Helfer im Gastgewerbe - zweijährige Ausbildung UV Helferin/Helfer im Gastgewerbe - dreijährige Ausbildung UV Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom Koch/Köchin vom Konditor/Konditorin vom
4 174 Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 17 vom 1. August 2015 c) 7.13 wird wie folgt gefasst: 7.13 Berufe ohne Berufsfeldzuordnung Augenoptiker/Augenoptikerin vom Automobilkaufmann/Automobilkauffrau vom Baugeräteführer/Baugeräteführerin vom Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer vom Buchbinder/Buchbinderin vom Fachinformatiker/Fachinformatikerin Anwendungsentwicklung - Systemintegration Fachkraft für Abwassertechnik Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft Fachkraft für Lagerlogistik Fachkraft für Lebensmitteltechnik KM-RLP vom Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice Fachkraft für Schutz und Sicherheit Fachkraft für Veranstaltungstechnik vom Fachkraft für Wasserversorgungstechnik Fachlagerist/Fachlageristin Florist/Floristin vom Fotograf/Fotografin Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin vom Geomatiker/Geomatikerin vom Informatikkaufmann/Informatikkauffrau Informations- und Telekommunikations-System-Elektroniker/ Informations- und Telekommunikations-System-Elektronikerin Informations- und Telekommunikations-System-Kaufmann/ Informations- und Telekommunikations-System-Kauffrau Justizfachangestellter/Justizfachangestellte vom Kaufmann/Kauffrau für Dialogmarketing vom Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen vom Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerin i. d. F. vom Mechaniker/Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik
5 Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 17 vom 1. August Mechatroniker/Mechatronikerin vom Mediengestalter/Mediengestalterin Digital und Print Mediengestalter/Mediengestalterin Flexografie - Beratung und Planung - Konzeption und Visualisierung - Gestaltung und Technik vom i.d.f. vom Mediengestalter/Mediengestalterin in Bild und Ton vom Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte vom Milchtechnologe/Milchtechnologin vom Orthopädietechnik-Mechaniker/Orthopädietechnik-Mechanikerin vom Personaldienstleistungskaufmann/Personaldienstleistungskauffrau vom Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter/ Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellter und Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte vom vom Schilder- und Lichtreklamehersteller/Schilder- und Lichtreklameherstellerin vom Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin vom Servicefachkraft für Dialogmarketing vom Servicefahrer/Servicefahrerin vom Servicekraft für Schutz und Sicherheit vom Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte vom allgemeine Krankenversicherung - gesetzliche Rentenversicherung - gesetzliche Unfallversicherung - knappschaftliche Sozialversicherung - landwirtschaftliche Sozialversicherung Sportfachmann/Sportfachfrau vom Sport- und Fitnesskauffrau/Sport- und Fitnesskaufmann vom Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte vom Straßenwärter/Straßenwärterin vom Textilreiniger/Textilreinigerin Tiermedizinischer Fachangestellter/Tiermedizinische Fachangestellte vom Tierpfleger/Tierpflegerin - Forschung und Tierklinik vom Tierheim und Tierpension - Zoo Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau vom Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik vom
6 176 Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 17 vom 1. August Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin für Brillenoptik vom Verfahrensmechaniker / Verfahrensmechanikerin in der Kunststoff- und Kautschuktechnik - Bauteile - Compo- und Masterbatchherstellung - Faserverbundstoffe - Formteile - Grafik, Druck, Applikation - Halbzeuge - Kunststofffenster - Mehrschicht-Kautschukteile vom Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin - Vermessungstechnik - Bergvermessungstechnik vom Zahnmedizinische Fachangestellte/ RLP Zahnmedizinischer Fachangestellter Zahntechniker/Zahntechnikerin vom Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. August 2015 in Kraft. Potsdam, den Der Minister für Bildung, Jugend und Sport In Vertretung Dr. Thomas Drescher Günter Baaske
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