Erläuterungen zu der beschriebenen Konsequenz im weiteren Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

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1 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. Abschlusszeugnis Berufsschule Akkreditierung Anerkennung ausländischer Abschluss Keine Immatrikulation Erläuterungen zu der beschriebenen Das Abschlusszeugnis zur erfolgreichen abgeschlossenen Berufsausbildung kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist in amtlich beglaubigter Form nachgereicht werden. Über die Bewerbungsfristen informieren Sie sich bitte über den Internetauftritt unter: Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Bewerber mit einem Bachelorabschluss von einer Berufsakademie müssen einen Nachweis über die Akkreditierung des absolvierten Studienganges bis zur Immatrikulation vorlegen. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Der geforderte Nachweis kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Antrag Eignungsprüfung Nachreichung für Studiengänge des Der schriftliche Antrag zur Eignungsprüfung liegt der Hochschule Mainz nicht vor. Eine Teilnahme am Eignungsverfahren ohne Nachreichung des Antrags bis zu den auf Fachbereichs Gestaltung möglich bis unserer Homepage unter angegebenen Fristen ist daher nicht möglich. zum Mappenabgabeschluss des jeweiligen Studiengangs. Für den Studiengang Management Franco-Allemand ist die Nachreichung bis Anzahl Fehlversuche zu hoch Die belegten Fehlversuche führen zu einem Ausschluss vom Verfahren für den aktuell beworbenen Studiengang. Ihre Bewerbung nimmt am weiteren für diesen Studiengang nicht mehr teil. Aufenthaltsgenehmigung Ausbildungsnachweis HZB keine Immatrikulation keine Immatrikulation Der Nachweis zur Aufenthaltsgenehmigung kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Der zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung benötigte Ausbildungsnachweis kann bis zur Immatrikulation in amtlich beglaubigter Form nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. 1

2 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. Ausbildungsvertrag Erläuterungen zu der beschriebenen Die amtlich beglaubigte Kopie des Ausbildungsvertrags ist bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachzureichen. Alternativ kann eine Bescheinigung des Arbeitsgebers im Original vorgelegt werden, die bescheinigt, dass der Ausbildungsvertrag vorbereitet ist und der Kammer zur Gegenzeichnung vorliegt. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Ausbildungsvertrag unbeglaubigt Immatrikulationsfrist Der Nachweis zum Ausbildungsvertrag in amtlich beglaubigter Form kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Bachelorabschluss ohne Angabe der ECTS-Punkte Keine Immatrikulation Die von Ihnen vorgelegten Nachweise Ihres Studienabschlusses weisen keine ECTS-Punkte aus. Ein Diploma Supplement liegt Ihrer Bewerbung nicht bei. Eine Prüfung Ihrer Unterlagen ist somit nicht möglich. Der Nachweis muss bis Bewerbungsschluss eingereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Begründung Härtefall Die Begründung des Antrags auf Zulassung im Rahmen der Härtefallquote kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Wird der Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt, wird Ihre vorliegende Bewerbung nach Aktenlage bearbeitet. Ein nicht begründeter Antrag auf Zulassung im Rahmen der Härtefallquote wird als nicht gestellt im System hinterlegt. Eine gesonderte Bescheidung hierzu ergeht nicht. Begründung Notenverbesserung Die Begründung des Antrags auf Nachteilsausgleich mit Bezug auf Verbesserung der Note kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Wird der Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt, wird Ihre vorliegende Bewerbung nach Aktenlage bearbeitet. Ein nicht begründeter Antrag auf Nachteilsausgleich mit Bezug auf Verbesserung der Note wird als nicht gestellt im System hinterlegt. Eine gesonderte Bescheidung hierzu ergeht nicht. Begründung Wartezeitverbesserung Begründung Zweitstudium Die Begründung des Antrags auf Nachteilsausgleich mit Bezug auf Verbesserung der Wartezeit kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Wird der Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt, wird Ihre vorliegende Bewerbung nach Aktenlage bearbeitet. Ein nicht begründeter Antrag auf Nachteilsausgleich mit Bezug auf Verbesserung der Wartezeit wird als nicht gestellt im System hinterlegt. Eine gesonderte Bescheidung hierzu ergeht nicht. Die Begründung des Antrags auf Zulassung zum Zweitstudium kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Wird der Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt, nimmt die Bewerbung am weiteren nicht mehr teil. Ein nicht begründeter Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium führt nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum Ausschluss vom Verfahren. 2

3 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. Erläuterungen zu der beschriebenen Belegung Härtefall Die Unterlage zur Begründung des Antrags auf Zulassung im Rahmen der Härtefallquote kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Wird die antragsbegründende Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird Ihre vorliegende Bewerbung nach Aktenlage bearbeitet. Ein nicht mit den antragsbegründenden Unterlagen vorliegender Antrag auf Zulassung im Rahmen der Härtefallquote wird als nicht gestellt im System hinterlegt. Eine gesonderte Bescheidung hierzu ergeht nicht. Belegung Notenverbesserung Die Unterlagen zur Begründung des Antrags auf Nachteilsausgleich mit Bezug auf Verbesserung der Note kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die antragsbegründende Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird Ihre vorliegende Bewerbung nach Aktenlage bearbeitet. Ein nicht mit den antragsbegründenden Unterlagen vorliegender Antrag auf Nachteilsausgleich mit Bezug auf Verbesserung der Note wird als nicht gestellt im System hinterlegt. Eine gesonderte Bescheidung hierzu ergeht nicht. Belegung Wartezeitverbesserung Die Unterlage zur Begründung des Antrags auf Nachteilsausgleich mit Bezug auf Verbesserung der Wartezeit kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die antragsbegründende Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird Ihre vorliegende Bewerbung nach Aktenlage bearbeitet. Ein nicht mit den antragsbegründenden Unterlagen vorliegender Antrag auf Nachteilsausgleich mit Bezug auf Verbesserung der Wartezeit wird als nicht gestellt im System hinterlegt. Eine gesonderte Bescheidung hierzu ergeht nicht. beruflich Qualifizierte beruflich Qualifizierte - Berufserfahrung Der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung (IHK, HWK ect.), mit Angaben der Noten, und das Abschlusszeugnis der Berufsschule sind in beglaubigter Kopie bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen. Über die Bewerbungsfristen informieren Sie sich bitte über den Internetauftritt unter: Der Nachweis einer einschlägigen, beruflichen oder vergleichbaren Tätigkeit von 2 Jahren nach Abschluss der Ausbildung ist im Original oder in amtlich beglaubigter Form bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen. Beachten Sie bitte die Formvorschrift! Der geforderte Nachweis kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. beruflich Qualifizierte - Note Nachweislich der von Ihnen vorgelegten Unterlagen kann für Sie der geforderte Gesamtnotendurchschnitt von 2,5 zu der abgeschlossenen Berufsausbildung nicht festgestellt werden. Der geforderte Gesamtnotendurchschnitt von 2,5 ist rechtlich verankert in der einschlägigen Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen in der derzeit geltenden Fassung. Die Landesverordnung steht u. a. auch über den Internetauftritt der Hochschule Mainz zur Verfügung. Ihre Bewerbung ist vom weiteren ausgeschlossen. berufliche Weiterqualifikation / amtlich. beglaubigt keine Immatrikulation Der amtlich beglaubigte Nachweis der beruflichen Weiterqualifikation (z. B. Meisterprüfung, Fachwirtin/Fachwirt, Bilanzbuchhalterin (Geprüfte)/Bilanzbuchhalter (Geprüfter) etc) kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. 3

4 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. berufliche Weiterqualifikation allgemein Berufskolleg/Berufsfachschule/ Praktikum Berufstätigkeit unbeglaubigt Bewerbung für das 1. FS im aktuellen Bewerbungssemester nicht möglich keine Immatrikulation Erläuterungen zu der beschriebenen Der Nachweis der beruflichen Weiterqualifikation (z. B. Meisterprüfung, Fachwirtin/Fachwirt, Bilanzbuchhalterin (Geprüfte)/Bilanzbuchhalter (Geprüfter) etc) kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Der Nachweis über ein 6-monatiges Praktikum kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Der Nachweis der beruflichen Tätigkeit in amtlich beglaubigter Form kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Der von Ihnen beworbene Studiengang wird im aktuellen Bewerbungssemester nicht für Erstsemester angeboten. Wenn Sie in ein höheres Semester einsteigen möchten müssen Sie einen aktuellen Leistungsnachweis/Notenspiegel und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu allen bisherigen Vorstudienzeiten zum Ablauf der Bewerbungsfrist in Papierform vorlegen. Die endgültige Einstufung behält sich die Hochschule vor. Werden die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Bewerbung über uni-assist Eine Bewerbung über das Online-Portal der Hochschule Mainz ist nicht möglich. Eine über das Online-Portal der Hochschule Mainz abgegebene Bewerbung nimmt nicht am teil. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bewerbung bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über das Bewerberportal bei uni-assist e. V. in Berlin einzureichen. Ihre schriftlich an der Hochschule Mainz eingereichten Bewerbungsunterlagen werden an uni-assist in Berlin weitergeleitet. BIS 10monat Berufstätigkeit Der Nachweis einer mindestens 10-monatigen kaufmännischen Berufstätigkeit, nachzuweisen durch eine Tätigkeitsbeschreibung/ein Zeugnis im Original ausgestellt durch den Arbeitgeber, kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird der geforderte Nachweis nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter:. Die jeweiligen fachspezifischen Voraussetzungen zu den Studiengängen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt unter Studienangebote: Die von Ihnen eingereichten Unterlagen können Sie zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. 4

5 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. Dienst; z. B. FSJ, Entwicklungsdienst, ECTS/Note Studienabschluss Eignung Weiterbildungs -MA nicht bestanden Erläuterungen zu der beschriebenen Der Nachweis über den Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige soziale Jahr/Freiwillige ökologische Jahr oder den bereits abgeleisteten Wehr-/Zivildienst kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter:. Wird der Nachweis nicht vorgelegt wird Ihre vorliegende Bewerbung so bearbeitet, als hätten Sie den entsprechenden Dienst nicht abgeleistet. Der ECTS-Grade/Note des Studienabschlusses/der Studienabschlüsse muss/müssen bei der Bewerbung vorliegen. Der Nachweis muss bis Bewerbungsschluss eingereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Die Eignungsprüfung der Hochschule Mainz zu einem weiterbildenden Masterstudiengang wurde nicht bestanden. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen können Sie zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Eignungsprüfung nicht bestanden Der Nachweis einer positiven Teilnahme am Eignungsverfahren ist für Sie nicht belegt. Ihre Bewerbung kann im weiteren nicht weiter berücksichtigt werden. Eingang zu spät Die von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen sind nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangen. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter:. Die von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen werden im laufenden nicht berücksichtigt. einschlägige Ausbildung/Berufstätigkeit Der Nachweis der einschlägigen Ausbildung/Berufstätigkeit für den von Ihnen beworbenen Studiengang kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird der geforderte Nachweis nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil.. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen können Sie zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Endgültig nicht bestanden Ihre Bewerbung nimmt aufgrund des Verlustes des Prüfungsanspruches am weiteren nicht mehr teil. endgültiger Deutschnachweis keine Immatrikulation Der endgültige Nachweis zu den geforderten Deutschkenntnissen kann bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist nachgereicht werden. Die Immatrikulationsfristen werden über den Zulassungsbescheid festgesetzt. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Immatrikulationsfrist vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und die Immatrikulation wird nicht vorgenommen. Bitte informieren Sie im Falle einer Zulassung rechtzeitig vor dem Ablauf der Immatrikulationsfrist per Mail (zulassung@hs-mainz.de) über die Möglichkeit einer Nachreichung der geforderten Unterlage im Einzelfall bis zum Vorlesungsbeginn. Beachten Sie bitte, dass evtl. vorgeschaltete Orientierungswochen oder -tage als Vorlesungsbetrieb gelten. 5

6 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. endgültiges Praktikum HZB Erklärung über Studium keine Immatrikulation Erläuterungen zu der beschriebenen Der endgültige Nachweis zum fachpraktischen Teil der Hochschulzugangsberechtigung ist in amtlich beglaubigter Form grundsätzlich bis zur Immatrikulation vorzulegen. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage (abschließende Praktikumsbescheinigung oder eine mit aktuellem Datum verfasste formlose Erklärung mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift, dass das zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung erforderliche Praktikum bis Vorlesungsbeginn nachgewiesen wird) zum Ablauf der Immatrikulationsfrist nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich.bitte informieren Sie im Falle einer Zulassung rechtzeitig vor dem Ablauf der Immatrikulationsfrist per Mail (zulassung@hs-mainz.de) über die Möglichkeit einer Nachreichung der geforderten Unterlage im Einzelfall bis zum Vorlesungsbeginn. Beachten Sie bitte, dass evtl. vorgeschaltete Orientierungswochen oder -tage als Vorlesungsbetrieb gelten. Die Erklärung über bisherige Studienzeiten kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Der Vordruck zur Erklärung über bisherige Studienzeiten steht auch im Internetauftritt als Download zur Verfügung. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Immatrikulationsfrist vorgelegt, kann keine Einschreibung erfolgen. Die jeweiligen Immatrikulationsfristen für die einzelnen Studiengänge werden im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt. Exmatrikulationsbescheinigung keine Immatrikulation Die Exmatrikulationsbescheinigungen zu allen bisherigen Studienverläufen können bis zur Immatrikulation nachgereicht werden. Die Immatrikulation wird ohne die Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigungen nicht durchgeführt. Die Aushändigung von Studienbescheinigungen und u. a. des Semestertickets sind an die Immatrikulation gekoppelt. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. falsche Ausbildung Heimatnote HZB Die von Ihnen vorgelegten Unterlagen zu Ihrer Ausbildung entsprechen nicht den konkreten fachspezifischen Voraussetzungen für den von Ihnen beworbenen Studiengang. Sie könnten aktualisierte Unterlagen zu Ihrer Ausbildung bis zum Ablauf der Bewerbugnsfrist nachreichen. Wird der geforderte Nachweis nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Die jeweiligen fachspezifischen Voraussetzungen zu den Studiengängen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt unter Studienangebote: Die von Ihnen eingereichten Unterlagen können Sie zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Der geforderte Nachweis kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Hinweis Vorstudium Unterlagen zu den bisherigen Vorstudienzeiten (Leistungsnachweis/Notenspiegel und Unbedenklichkeitsbescheinigung) können bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. 6

7 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. HZB endgültig vorlegen HZB unbeglaubigt Inhalt Module inkl. ECTS Kammerzeugnis Kammerzeugnis unbeglaubigt Kooperations-Bachelor keine Immatrikulation keine Immatrikulation keine Immatrikulation Erläuterungen zu der beschriebenen Ihre endgültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wurde bislang nicht über ein Zeugnis belegt. Zur Immatrikulation ist dieser Nachweis zu führen oder eine mit aktuellem Datum verfasste formlose Erklärung mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift vorzulegen, dass die HZB bis Vorlesungsbeginn nachgewiesen wird. Sofern Sie bereits die schulische Fachhochschulreife belegt haben, ist der Nachweis zum praktischen Teil der Fachhochschulreife ergänzend bis zum Vorlesungsbeginn in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage (Zeugnis oder eine mit aktuellem Datum verfasste formlose Erklärung mit Ihrer rechtsverbindlicher Unterschrift, dass die HZB bis Vorlesungsbeginn nachgewiesen wird) zum Ablauf der Immatrikulationsfrist nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Wird der Nachweis zum praktischen Teil der Fachhochschulreife nicht in amtlich beglaubigter Form bis zum Vorlesungsbeginn vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Der konkrete festgesetzte Vorlesungsbeginn wird über den Zulassungsbescheid definiert. Evtl. vorgeschaltete Orientierungswochen oder -tage gelten als Vorlesungsbetrieb. Das Zeugnis zur Hochschulzugangsberechtigung muss in amtlich beglaubigter Form zur Immatrikulation nachgereicht werden. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Unterlagen zu den bisherigen Vorstudienzeiten (Inhaltsangabe der bislang belegten Module mit Angabe der jeweils hinterlegten ECTS-Punkte) können bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Das Kammerzeugnis zur erfolgreichen abgeschlossenen Berufsausbildung kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Das Kammerzeugnis zur erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung muss in amtlich beglaubigter Form zur Immatrikulation nachgereicht werden. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Der von Ihnen im Ausland erworbene Bachelorabschluss ist um folgende Unterlage zu ergänzen: Student Transcript/vergleichbare Bescheinigung der Hochschule, die belegt, dass der Bachelorabschluss mindestens 180 ECTS Punkte ausweist. Der Nachweis muss bis Bewerbungsschluss eingereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: 7

8 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. Kooperationsvertrag Erläuterungen zu der beschriebenen Der zwischen Ihrem Arbeitgeber / Ausbildungsbetrieb und der Hochschule Mainz abzuschließende Kooperationsvertrag kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird der Kooperationsvertrag nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren Bewerbungsund teil.. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen können Sie zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Leistungsnachweis Studium Der aktuelle Leistungsnachweis/Notenspiegel zu allen bisherigen Vorstudienzeiten muss zum Ablauf der Bewerbungsfrist in Papierform vorliegen. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. MA Architektur ECTS < 240 Verfahensausschluss Für den konsekutiven Masterstudiengang Architektur benötigen Sie einen berufsqualifizierenden Studienabschluss in einem akkreditierten Bachelor-Studiengang Architektur mit mindestens 240 ECTS oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen belegen nicht die geforderten Voraussetzungen. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. MA Architektur ohne ECTS-Grade A-B oder Note 2,5 Für den Studiengang ist ein Studienabschluss mit mindestens dem ECTS Grade A-B oder der Note 2,5 nachzuweisen. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen belegen nicht die geforderten Voraussetzungen. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. MA Architektur Vorläufige Note ohne ECTS-Grade A-B oder Note 2,5 Für den Studiengang ist ein Studienabschluss mit mindestens dem ECTS Grade A-B oder der Note 2,5 nachzuweisen. Eine Anpassung der vorgelegten vorläufigen Note auf Grund zusätzlich erbrachter Leistungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist im Verlauf des Auswahl- und s ausgeschlossen. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Die von Ihnen eingereichten Unterlagen belegen nicht die geforderten Voraussetzungen. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. MA Deutsch-Argentinisch IB - Studiengang erfüllt Voraussetzung nicht Für den Masterstudiengang ist ein erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Betriebswirtschaft bzw. des Management, eines Studiums der Ingenieur- und Naturwissenschaften, der Volkswirtschaftslehre oder des Wirtschaftsrechts nachzuweisen. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen belegen nicht die geforderten Voraussetzungen. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen kurzfristig zurückfordern. Setzen Sie sich hierzu bitte per unter zulassung@hs-mainz.de bis spätestens in Verbindung. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. MA IB 2. Fremdsprache Als Studienvoraussetzung im konsekutiven Masterstudiengang International Business ist unter anderem der Nachweis einer zweiten Fremdsprache erforderlich. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. 8

9 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. MA International Business - Englischnachweis fehlt/nicht ausreichend Erläuterungen zu der beschriebenen Der für den Master-Studiengang International Business vorzulegende Englischnachweis fehlt bzw. der von Ihnen vorgelegte Englischnachweis ist nicht ausreichend. Der Nachweis muss bis Bewerbungsschluss eingereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: vernichtet. MA LLM TZ ECTS 210 Für den Weiterbildungsmaster Business Law benötigen Sie ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit mindestens 210 ECTS. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen belegen nicht die geforderten Voraussetzungen. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist MA Management - Studiengang erfüllt Anforderung nicht MA Management Franco Allemand - Studiengang erfüllt Voraussetzung nicht MA Sprachvoraussetzung nicht erfüllt MA Nachweis der beruflichen Tätigkeit Der von Ihnen absolvierte Studiengang erfüllt nicht unsere Anforderungen im Hinblick auf die in der Prüfungsordnung ( 3 FPO Management Master vom veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr vom 04. Juli 2014) geforderten Fächer. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen können Sie zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Ein Studium wird nicht der Betriebswirtschaftslehre zugeordnet, wenn die wirtschaftswissenschaftlichen Module höchstens 30 % der ECTS Punkte ausmachen. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen belegen nicht die geforderten Voraussetzungen. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen zurückfordern. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Für den Masterstudiengang sind spezielle Sprachnachweise zu erbringen. Informationen hierüber finden Sie auf der Homepage der Hochschule Mainz unter durch Anklicken des beworbenen Studiengangs. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter Der/die beglaubigte Nachweis/e einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit/Berufserfahrung muss bis Bewerbungsschluss vorgelegt werden. Der Nachweis muss den Zeitraum (von...bis...) sowie eine Tätigkeitsbeschreibung beinhalten. Der Nachweis muss bis Bewerbungsschluss eingereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: MA Note Studienabschluss Für den von Ihnen beworbenen Studiengang ist ein über die jeweilige Prüfungsordnung festgesetzter Notendurchschnitt zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu belegen. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen erfüllen nicht die geforderten Voraussetzungen. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. MA Prüfung des Studienganges nicht möglich Die vorliegenden Bewerbungsunterlagen für den von Ihnen beworbenen Masterstudiengang wurden betreffend Ihres derzeitigen Studiums/Ihres Studienabschlusses nicht vollständig und prüfungsfähig vorgelegt. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen können Sie zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. 9

10 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. MA vorläufiger Nachweis der beruflichen Tätigkeit MA Vorstudium noch nicht beendet Erläuterungen zu der beschriebenen Ein vorläufiger, durch die Arbeitsstelle ausgestellter Tätigkeitsnachweis mit Angabe des konkreten Zeitraums (von...bis...) kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren Bewerbungsund teil. Liegt das Ergebnis des vorangegangenen Hochschulabschlusses zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist noch nicht vor, nehmen die Bewerberinnen und Bewerber nach dem Grad der in dem vorangegangenen Hochschulstudium durch studienbegleitende Prüfungsleistungen nachgewiesenen Qualifikation teil. Zur Sicherstellung eines verlässlichen Rückschlusses betreffend der Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers wird vorausgesetzt, dass bis auf höchstens 30 ECTS alle in dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erbringenden ECTS-Punkte zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist erbracht sind. Die Zulassung steht unter dem Vorbehalt, dass die Zugangsvoraussetzungen bis zum Ende des ersten Fachsemesters des Masterstudienganges nachgewiesen werden. Die Bewerberin oder der Bewerber nimmt mit der bei der Bewerbung vorgelegten Durchschnittsnote am weiteren Auswahl- und teil; eine Anpassung dieser Note auf Grund zusätzlich erbrachter Leistungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist im Verlauf des Auswahl- und s ausgeschlossen. (Siehe hierzu die einschlägige Regelung in der Hochschulauswahlsatzung unserer Hochschule unter Hinweis: Die noch fehlenden ECTS-Punkte/Studien- und Prüfungsleistungen müssen innerhalb des ersten Hochschulabschlusses erbracht werden. Lediglich der Nachweis des abgeschlossenen ersten Hochschulstudiums kann bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgereicht werden. Wird nach Einreichung des Nachweises über das abgeschlossene erste Hochschulstudium festgestellt, dass noch Leistungen für das erste Hochschulstudium während der Immatrikulation im Masterstudiengang an der Hochschule Mainz erbracht wurden, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des ersten Mastersemesters. MA>30 ECTS Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist dürfen nicht mehr als 30 ECTS im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss fehlen. Dies muss durch eine Bescheinigung des Prüfungsamtes Ihrer bisherigen Hochschule belegt werden. Die noch fehlenden ECTS-Punkte sind innerhalb des ersten Hochschulabschlusses zu erbringen. Lediglich der Nachweis des abgeschlossenen ersten Hochschulstudiums kann bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: MA Wirtschaftsrecht - Eignung nicht nachgewiesen MA Wirtschaftsrecht Note ohne ECTS-Grade D oder Note 2,9 Die im Master-Studiengang Wirtschaftsrecht geforderte Eignung wurde im Rahmen des durchzuführenden Aufnahmegespräches nicht nachgewiesen (FPO des Master- Studiengangs Wirtschaftsrecht (FPO WR MASTER)) im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Mainz in der jeweils geltenden Fassung). Ihre Bewerbung kann im weiteren nicht weiter berücksichtigt werden. Für den Studiengang ist ein Studienabschluss mit mindestens dem ECTS Grade D nachzuweisen. Ist kein ECTS-Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,9 sein. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen belegen nicht die geforderten Voraussetzungen. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. 10

11 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. MA Wirtschaftsrecht Vorläufige Note ohne ECTS-Grade D oder Note 2,9 Erläuterungen zu der beschriebenen Für den Studiengang ist ein Studienabschluss mit mindestens dem ECTS Grade D nachzuweisen. Ist kein ECTS-Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,9 sein. Eine Anpassung der vorgelegten vorläufigen Note auf Grund zusätzlich erbrachter Leistungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist im Verlauf des Auswahl- und s ausgeschlossen. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter:. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen belegen nicht die geforderten Voraussetzungen. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. MA Wirtschaftsrecht mit ECTS-Grade D oder Note 2,6 bis 2,9 MA Bewerbung mit vorläufiger Note Im Master-Studiengang Wirtschaftsrecht können Bewerber/innen zugelassen werden, die ihr Bachelor-Studium mit dem ECTS-Grade D abgeschlossen oder bei fehlendem Ausweis einer ECTS-Note einen Notendurchschnitt von 2,6 bis 2,9 erreicht haben, wenn sie ihre Eignung für den Master-Studiengang nachgewiesen haben. Die Überprüfung der Eignung erfolgt durch ein Aufnahmegespräch. Der Termin für das Aufnahmegespräch wird von der Hochschule bekanntgegeben. Liegt bei Bewerbungsschluss der Studienabschluss noch nicht vor, so muss ein Leistungsnachweis mit vorläufiger Durchschnittsnote und zu diesem Zeitpunkt vorliegenden ECTS-Punkten, zeitnah dem Datum der Bewerbung, vorgelegt werden. Dies muss durch eine Bescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule, in der Regel durch das Prüfungsamt, erfolgen. Die noch fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen sind innerhalb des ersten Hochschulabschlusses zu erbringen (im Verlauf des Bewerbungssemesters). Lediglich der Nachweis des abgeschlossenen ersten Hochschulstudiums kann bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgereicht werden. Der Leistungsnachweis mit vorläufiger Durchschnittsnote und zu diesem Zeitpunkt vorliegenden ECTS-Punkten muss bis Bewerbungsschluss eingereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. MA Bewerbung ohne ECTS-Grade C oder Note 2,5 MA Bewerbung Vorläufige Note ohne ECTS-Grade C oder Note 2,5 Für den Studiengang ist ein Studienabschluss mit mindestens der ECTS Note C nachzuweisen. Ist kein ECTS-Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen belegen nicht die geforderten Voraussetzungen. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Für den Studiengang ist ein Studienabschluss mit mindestens dem ECTS Grade C nachzuweisen. Ist kein ECTS-Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein. Eine Anpassung der vorgelegten vorläufigen Note auf Grund zusätzlich erbrachter Leistungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist im Verlauf des Auswahl- und s ausgeschlossen. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter:. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen belegen nicht die geforderten Voraussetzungen. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Mappe fehlt Der Nachweis einer positiven Teilnahme am Eignungsverfahren ist für Sie nicht belegt. Ihre Bewerbung kann im weiteren nicht weiter berücksichtigt werden. Master ungeeigneter Abschluss Der von Ihnen vorgelegte Studienabschluss berechtigt nicht zur Aufnahme des von Ihnen beworbenen Studienganges. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen können Sie zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. 11

12 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. Erläuterungen zu der beschriebenen Master ungeeignetes Fach Für Ihre Masterbewerbung ist Studienvoraussetzung ein abgeschlossenes Studium des aktuell beworbenen Masterstudiengangs oder ein inhaltlich ähnlicher Studiengang. Der von Ihnen im Erststudium absolvierte Studiengang ist inhaltlich nicht dem angestrebten Masterstudiengang ähnlich. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen können Sie zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. MA Technik Bewerbung ohne ECTS-Grade C oder Note 2,7 MA Technik Bewerbung Vorläufige Note ohne ECTS-Grade C oder Note 2,7 Für den Studiengang ist ein Studienabschluss mit mindestens dem ECTS Grade C nachzuweisen. Ist kein ECTS-Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,7 sein. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen belegen nicht die geforderten Voraussetzungen. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Für den Studiengang ist ein Studienabschluss mit mindestens dem ECTS Grade C nachzuweisen. Ist kein ECTS-Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,7 sein. Eine Anpassung der vorgelegten vorläufigen Note auf Grund zusätzlich erbrachter Leistungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist im Verlauf des Auswahl- und s ausgeschlossen. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter:. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen belegen nicht die geforderten Voraussetzungen. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Mathe TGM/Master Für den von Ihnen beworbenen Masterstudiengang Technisches Gebäudemanagement sind besondere Kenntnisse der Mathematik nachzuweisen, die der Modulbeschreibung "Höhere Mathematik" des Bachelorstudiums "Technisches Gebäudemanagement" an der Hochschule Mainz entsprechen. Diese Kenntnisse können im vorangegangenen Studium oder im Rahmen eines gesonderten Leistungsnachweises erworben worden sein. Der Nachweis über die geforderten Kenntnisse der Mathematik ist spätestens zum Ende des 1. Fachsemesters im Master-Studiengang vorzulegen. Werden die Zugangsvoraussetzungen nicht fristgerecht belegt, endet die Mitgliedschaft an der Hochschule spätestens mit Ablauf des ersten Fachsemesters im Masterstudiengang. Informationen hierzu finden Sie auf - Brückenkurs Höhere Mathematik. MA Wirtschaft ENG unbeglaubigt Der von Ihnen eingereichte Englischnachweis muss bei Immatrikulation in amtlich beglaubigter Form vorgelegt werden. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. keine MA Wirtschaft konsekutiv ENG Der Englischnachweis (TOEIC, TOEFL) kann für den beworbenen konsekutiven Masterstudiengang in beglaubigter Form bis 2 Monate nach Vorlesungsbeginn nachgereicht werden. Motivationsschreiben Das Motivationsschreiben muss bis Bewerbungsschluss in dem von Ihnen beworbenen Studiengang vorgelegt werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: 12

13 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. MSc Business Admin - Studiengang erfüllt Voraussetzung nicht Erläuterungen zu der beschriebenen Ein Studium wird nicht der Betriebswirtschaftslehre zugeordnet, wenn die wirtschaftswissenschaftlichen Module höchstens 25 % der ECTS Punkte ersatzweise der Semesterwochenstunden ausmachen. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen belegen nicht die geforderten Voraussetzungen. Sie können die von Ihnen eingereichten Unterlagen zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. MScBA 3 Monate MScBA endg. Nachweis Tätigkeit Nachweis bevorzugte Zulassung keine Der Nachweis einer dreimonatigen betrieblichen, praktischen Tätigkeit vor Beginn des Studiums muss bis Bewerbungsschluss vorliegen. Er muss den Zeitraum (vonn...bis...) sowie eine Tätigkeitsbeschreibung beinhalten. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Der endgültige Nachweis nach Beendigung der dreimonatigen betrieblichen, praktischen Tätigkeit muss bei Immatrikulation vorgelegt werden. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Der Nachweis zur bevorzugten Zulassung (Zulassungsbescheid der Hochschule Mainz aus einem früheren Bewerbungsverfahren) kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird der geforderte Nachweis nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, wird Ihr Anspruch auf Zulassung aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs nicht anerkannt. Ihre Bewerbung wird ohne Anerkennung dieses früheren Zulassungsanspruch im laufenden verarbeitet werden. Nachweis Deutschkenntnisse Der geforderte Nachweis zu den Deutschkenntnissen kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Kann der geforderte Nachweis zu den Deutschkenntnissen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vorgelegt werden, können Sie ersatzweise eine Bescheinigung über die Anmeldung zur Ablegung der Prüfung vorlegen. Das Prüfungsdatum muss definitiv vor dem Vorlesungsbeginn liegen. Liegt das Prüfungsdatum nach dem Start des Vorlesungsbeginns kann diese ersatzweise Bescheinigung nicht anerkannt werden. Werden die gefordertne Unterlagen nicht rechtzeitig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Die Anforderungen an die geforderten Deutschkenntnisse sind über den Internetauftritt der Hochschule verbindlich beschrieben. Die Angaben zu den Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte auch dem Internetautritt unter: Angaben zum Vorlesungsbeginn erfragen Sie bitte unmittelbar über die jeweilige Studiengangsleitung. Nachweis Deutschkenntnisse unbeglaubigt keine Immatrikulation Der geforderte Nachweis kann zur Immatrikulation nachgereicht werden. Der Immatrikualtionszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. (Die Anforderungen an die geforderten Deutschkenntnisse sind über den Internetauftritt der Hochschule verbindlich beschrieben.) 13

14 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. Online Antrag Erläuterungen zu der beschriebenen Der Antrag für die Bewerbung um einen Studienplatz kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen können Sie zurückfordern. Hierzu senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag zu. Andernfalls werden die vorliegenden Unterlagen 3 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Personalausweis/Reisepass keine Immatrikulation Die Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden. Alternativ zu den genannten Unterlagen kann auch eine Geburtsurkunde oder eine Abschrift aus dem Familienbuch vorgelegt werden. Die Unterlage wird zur Prüfung der korrekten Namensführung erwartet. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Praktikum FB Technik Den Nachweis des berufsbezogenen 12-wöchigen Vorpraktikums kann im Falle einer Zulassung im Studienverlauf bis zur Rückmeldung in das 4. Fachsemester nachgereicht werden. Reichen Sie die Unterlagen dann bitte bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt ein. Praktikum HZB 1 Jahr Der Nachweis zu dem geforderten einjährigen Praktikum zur endgültigen Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren Bewerbungsund teil.. Hinweisen möchte ich auch an dieser Stelle auf die Ausführungen zum Fehlerkennzeichen "vorläufiges Praktikum HZB" Praktikum HZB Länge Praktikum HZB unbeglaubigt schulischer Teil HZB keine Immatrikulation Der eingereichte Nachweis zu dem geforderten Praktikum zur endgültigen Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung enthält keine Angaben über den Zeitraum des Praktikums. Dieser Nachweis kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung am weiteren nicht mehr teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Der amtlich beglaubigte Nachweis zu dem geforderten einjährigen Praktikum zur endgültigen Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Das Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. 14

15 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. SoSem 31. März - beruflich Qualifiziert SoSem 31. März - schulischer Teil-praktischer Teil Sprachvoraussetzung Englisch FB W 2 Jahre Befristung Sprachvoraussetzung Englisch FB W 3 Jahre Befristung Sprachvoraussetzungen Englisch BA FB W 3. FS Nachreichung bis zum 31. März bzw. Exmatrikulation Nachreichung bis zum 31. März bzw. Exmatrikulation Erläuterungen zu der beschriebenen Der Nachweis einer einschlägigen, beruflichen oder vergleichbaren Tätigkeit von 2 Jahren nach Abschluss der Ausbildung kann, nach Vorlage einer vorläufigen Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe von Tätigkeit, Zeitraum (von TT.MM.JJJJ.bis TT.MM.JJJJ) und Wochenarbeitszeit bis Bewerbungsschluss, bis 31. März des beworbenen Sommersemesters erbracht werden. Wenn bis Bewerbungsschluss - der schulische Teil der Hochschulzugangsberechtigung - eine vorläufige Bescheinigung der praktischen Tätigkeit von der Praktikantenstelle/des Arbeitgebers auf Firmenpapier mit Angabe von Tätigkeit, Zeitraum (von TT.MM.JJJJ.bis TT.MM.JJJJ) und Wochenarbeitszeit vorliegen, kann - das endgültige Hochschulreifezeugnis - die endgültige Bescheinigung der praktischen Tätigkeit bis 31. März des beworbenen Sommersemesters erbracht werden. Ist das Zeugnis/Zertifikat zum abgelegten Sprachtest zum Ablauf der Bewerbungsfrist älter als zwei Jahre, kann dieses Zeugnis / Zertifikat nicht als Nachweis für die geforderten Englischkenntnisse anerkannt werden. Für die Beurteilung der Jahresfrist wird auf das Ausstellungsdatum des Zeugnisses / Zertifikats abgestellt. Informationen zu den geforderten Englischkenntnissen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt unter: Bitte beachten Sie die dort festgesetzten Fristen zur Nachreichung. Weitere Fragen richten Sie bitte an die dort benannten Kontaktpersonen. Ist das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung zum Ablauf der Bewerbungsfrist älter als drei Jahre, kann dieses Zeugnis nicht als Nachweis für die geforderten Englischkenntnisse anerkannt werden. Für die Beurteilung der Jahresfrist wird auf das Ausstellungsdatum des Zeugnisses abgestellt. Informationen zu den geforderten Englischkenntnissen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt unter: Bitte beachten Sie die dort festgesetzten Fristen zur Nachreichung. Weitere Fragen richten Sie bitte an die dort benannten Kontaktpersonen. Der Nachweis der geforderten Englischkenntnisse kann im Falle einer Zulassung zum 3. oder ein anderes höhere Fachsemster bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt, wird die Bewerbung im weiteren ausgeschlossen. Informationen zu den geforderten Englischkenntnissen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt unter: Bitte beachten Sie die dort festgesetzten Fristen zur Nachreichung. Weitere Fragen richten Sie bitte an die dort benannten Kontaktpersonen. Sprachvoraussetzungen Englisch FB W Der Nachweis der geforderten Englischkenntnisse kann im Falle einer Zulassung zum 1. Fachsemester im Studienverlauf nachgereicht werden. Informationen zu den geforderten Englischkenntnissen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt unter: Bitte beachten Sie die dort festgesetzten Fristen zur Nachreichung. Weitere Fragen richten Sie bitte an die dort benannten Kontaktpersonen. 15

16 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. Studienabschluss unbeglaubigt keine Immatrikulation Erläuterungen zu der beschriebenen Die beglaubigte Form der Bachelor-Urkunde (einschl. Diploma-Supplement)/Diplom-Urkunde/Magister-Urkunde müssen Sie spätestens zur Immatrikulation nachreichen. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Studienkolleg falsches Fach Sie haben für den beworbenen Studiengang nicht die geforderte Feststellungsprüfung belegt. Ihre Bewerbung nimmt am weiteren zum aktuellen Semester nicht weiter teil. Bitte informieren Sie sich über die Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung ((Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) über die Angebote der Schwerpunktkurse. Informationen zur genannten Rahmenordnung sowie weitere Informationen erhalten Sie u. a. über das Studienkolleg Kaiserslautern unter Studienplatzvergabe nach Ausländerquote tabellarischer Lebenslauf Tätigkeit ohne Zeitangabe Taxation Ausnahmefall Tätigkeit Taxation Erklärung Arbeitgeber keine Immatrikulation Klausuranmeldung im 2. Semester Exmatrikulation Unter Fehlende Unterlage(n) für Ihre Bewerbung steht bei Ihnen Studienplatzvergabe nach Ausländerquote. Dies ist eine Filtermöglichkeit für die Sachbearbeiterin Ihres beworbenen Studienganges. Eine Unterlage Ihrerseits ist nicht nachzureichen. Der chronologische, tabellarische, lückenlose und unterschriebene Lebenslauf kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Der vorgelegte Nachweis über die einschlägige, berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ist unvollständig. Es fehlen die Angaben über das Einsatzgebiet/die Dauer/den Ort. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: Nachweis über praktische Tätigkeit muss im 2. Semester nachgereicht werden Die gemeinsame Erklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den weiterbildenden Masterstudiengänge Taxation kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Der Vordruck zur Gemeinsamen Erklärung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gem. 5 Abs.2 Nr. 4 PO steht auch im Internetauftritt als Download zur Verfügung. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. 16

17 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. Unbedenklichkeitsbescheinigung Erläuterungen zu der beschriebenen Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zum Ablauf der Bewerbungsfrist in Papierform vorliegen. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. uni-assist Weiterleitung Eine Bewerbung über das Online-Portal der Hochschule Mainz ist nicht möglich. Wir haben Ihre in Papierform eingegangenen Bewerbungsunterlagen zur kostenpflichtigen Prüfung an uni-assist e. V. in Berlin weitergeleitet. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das dortige Verfahren. Informationen stehen auch über den Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: zur Verfügung. Beachten Sie dringend, dass Sie sich auch über das Online-Bewerbungsportal bei uni-assist kostenpflichtig online bewerben müssen. unklarer Fall im Fachbereich Ihre Bewerbung befindet sich zwecks Klärung offener Fragen im zuständigen Fachbereich. Im Regelfall sind dies offene Fragen in Bezug auf Vorstudienzeiten bzw. Anerkennung von Leistungen und die Einstufung in das jeweilige Fachsemester. Gerne können Sie uns bei Fragen unter der -Adresse zulassung@hs-mainz.de kontaktieren. vorangegangener Studienabschluss vorgezogene HZB für Sommersemester vorläufiges Praktikum HZB Die Unterlagen zu Ihrem bereits abgeschlossenen Studium (Bachelor-Urkunde und Diploma-Supplement, Diplom-Urkunde, Magister-Urkunde) kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Über die Bewerbungsfristen informieren Sie sich bitte über den Internetauftritt unter: So Sie im Falle der Bewerbung um ein Zweitstudium zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nachweisen können, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium analog der Anlage 3 zu 17 Abs. 2 Satz 2 der Studienplatzvergabeverordnung berücksichtigt. Legen Sie in diesem Fall eine formlose Erklärung bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vor, dass Ihnen die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums noch nicht vorliegt und Sie die Note der Abschlussprüfung bis zum Vorlesungsbeginn nachreichen werden. Wird die Note der Abschlussprüfung zum Erststudium nicht bis zum Vorlesungsbeginn belegt, wird der Zulassungsbescheid und die auf den Zulassungsbescheid beruhende Immatrikulation unwirksam. Das Zeugnis zur Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) kann im Rahmen der Bewerbung für ein Sommersemester bis zum nachgereicht werden. Im Zusammenhang mit der Vorlage bis zum wird im geprüft werden, ob Ihnen eine Zulassungs im Rahmen des durchgeführten s erteilt werden kann. Beachten Sie bitte, dass Ihre Bewerbung in diesem Fall nicht im regulären Hauptverfahren bearbeitet wird. Vielmehr wird nach Abschluss des s zum festzustellen sein, ob der für Sie belegte Notendurchschnitt bei einer Teilnahme im Hauptverfahren ausgereicht hätte und Ihnen eine Zulassung hätte erteilt werden müssen. Über Ihre Bewerbung wird vor dem Hintergrund von 8 Abs. 4 der einschlägigen Studienplatzvergabeverordnung entschieden werden. Eine vorläufige, durch die Praktikantenstelle ausgestellte Praktikumsbescheinigung mit Angabe des konkreten Zeitraums (von...bis...) kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Hochschule Mainz unter: 17

18 Dieser Tabelle dient der Darstellung der Fehlerkennzeichen im Rahmen des s an der Hochschule Mainz. Vorstudium - Einstufung ins 1. FS - kein Angebot im Bewerbungssemester Erläuterungen zu der beschriebenen Sie haben sich an der Hochschule Mainz mit Vorstudienzeiten aus einer oder mehreren Hochschulen beworben. Nach Prüfung der Vorstudienzeiten durch den Fachbereich wurden Sie ins 1. Fachsemester eingestuft. Zu dem derzeitig laufenden Bewerbungssemester wird der von Ihnen beworbene Studiengang nicht im 1. Fachsemester angeboten. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage unter über die Bewerbungsfristen. Ihre Bewerbung nimmt nicht weiter am Studienplatzvergabeverfahren teil. Vorstudium nicht prüfungsfähig Weiterbildungs-MA ohne geforderte berufliche Tätigkeit Der aktuelle Leistungsnachweis/Notenspiegel und die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu allen bisherigen Vorstudienzeiten muss zum Ablauf der Bewerbungsfrist in Papierform vorliegen. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren Bewerbungsund teil. Bewerber ohne ersten Hochschulabschluss müssen für die Zulassung zu einem weiterbildenden Masterstudiengang eine berufliche Tätigkeit im Berufsfeld durch Arbeitszeugnisse im Original oder in amtlich beglaubigter Version nachweisen. Der Umfang der geforderten beruflichen Tätigkeit wird über die jeweilige Prüfungsordnung vorgegeben. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Zeugnis Eignungsprüfung Das Zeugnis zur Eignungsprüfung liegt nicht vor. Ihre Bewerbung kann im weiteren nicht weiter berücksichtigt werden. Zeugnis Eingnungsprüfung unbeglaubigt Zeugnis HZB fehlt Zeugnis Studienkolleg keine Immatrikulation Das Zeugnis zur Eignungsprüfung muss in amtlich beglaubigter Form vorgelegt werden. Das Zeugnis in amtlich beglaubigter Form kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden. Der Immatrikulationszeitraum wird über den Zulassungsbescheid definiert. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist nicht möglich. Das Zeugnis zur Hochschulzugangsberechtigung kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. Das Zeugnis des Studienkollegs kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Wird die geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, nimmt Ihre Bewerbung nicht mehr am weiteren teil. 18

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