Umwelt- und Energiemanagement
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- Frieda Brandt
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1 Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das Individuelle Bachelorstudium mit der Bezeichnung: Umwelt- und Energiemanagement
2 INHALT Inhalt Qualifikationsprofil Aufbau des Studiums Lehrveranstaltungen Freie Wahllehrveranstaltungen Pflichtpraxis Bachelorarbeit Abschluss Akademischer Grad Prüfungsordnung Inkrafttreten...8 2
3 1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Bachelorstudium Umwelt- und Energiemanagement ist ein Studium, das der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten dient ( 51 Abs. 2 Z 4 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Die AbsolventInnen sind in der Lage, Problemstellungen unterschiedlichster Art in den Feldern Umwelt, Umweltschutz und Energie zu lösen. Dazu werden den StudentInnen sozialwissenschaftliche, naturwissenschaftliche, technische und fremdsprachliche Kompetenzen vermittelt. Die AbsolventInnen verfügen über starke methodische Kompetenzen. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Vermittlung eines qualifizierten Gesamtüberblickes, welcher den komplexen und stark vernetzten Themengebieten Umwelt und Energie gerecht wird. Die Vermittlung sozialwissenschaftlicher Kenntnisse (Recht, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft) ist die Grundlage für dieses Studium. Die AbsolventInnen lernen, wie Zusammenhänge im Bereich der Wirtschaft und der Unternehmen gestaltet sind und innerhalb welcher Rahmenbedingungen sich die verschiedenen Akteure bewegen. Die Vermittlung naturwissenschaftlicher Kompetenzen dient dazu, wichtige Zusammenhänge in Umwelt und Ökologie zu erkennen und einzuschätzen. Welche Folgen haben gewisse Vorhaben und Techniken? Die Vermittlung technischer Kompetenzen nützt den AbsolventInnen bei der Einschätzung der Wirkung und Funktionsweise, sowie der praktischen Anwendung technischer Systeme. Die AbsolventInnen wissen, welche Herausforderungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in Ihrem Themengebiet auf sie zukommen und sind dafür gut gerüstet. Das Ergebnis ist eine vielseitige Persönlichkeit, welche interdisziplinär denkt und analytisch an Probleme herangeht. Das Studium bildet eine ideale Ausgangsbasis für weitere Bildungsabschlüsse und Spezialisierungen in den genannten Wissenschaftsfeldern. 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Die AbsolventInnen dieses ganges kommen insbesondere in den folgenden Tätigkeitsfeldern zum Einsatz: Betriebliches Umweltmanagement, Öffentliche Verwaltung, Energie- und Versorgungsunternehmen, Beratung/Consulting, Technischer Vertrieb, Politsche Interessensgruppen und Verbände, Forschung. 2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang () und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 180 n. Das entspricht einer dauer von sechs Semestern (gesamt Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich folgendermaßen: Gesamter Arbeitsaufwand Davon: Pflichtlehrveranstaltungen Bachelorarbeit Pflichtpraxis Freie Wahllehrveranstaltungen Fremdsprachenanteil 180 ECTS Punkte (Ersatzleistung) 9,5 10 3
4 2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Bachelorstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 25% Technik, Ingenieurwissenschaften 25% Naturwissenschaften sowie 25% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Bachelorarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. Die entsprechende Aufteilung im gang Umwelt- und Energiemanagement lautet sieht wie folgt aus: Technik und Ingenieurwissenschaften Naturwissenschaften Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften 44,25 ECTS Punkte 47,50 ECTS Punkte 64,25 ECTS Punkte 156,00 ECTS Punkte 3 LEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Fächern/Lehrveranstaltungen zusammen: Methodische Grundlagen und Werkzeuge LVA Bezeichnung LVA Nr. LVA Typ Datenerhebung in der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung VU Statistik (UBRM) VU Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten VU Literature research and information literacy - Key skills for scientific working (in Eng.) VU Einführung in die Datenverarbeitung VU Einführung in die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit VU Einführung in das Umwelt- und Bioressourcenmanagement VO Allgemeine Naturwissenschaftliche Grundlagen Allgemeine Chemie (UBRM) VO Grundlagen der Landwirtschaft VO Hydrobiologie I VO Hydrobiologie II VO Mathematik (UBRM) VU Grundlagen der Waldbewirtschaftung VU Grünlandbewirtschaftung VO Physik (UBRM) VO Physik Übung (UBRM) UE 1,5 227 Grundlagen der Ökologie VU 3 225, 227 Landwirtschaftliche Produktion VO Allgemeine wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Grundlagen 19 27,5 4
5 Grundlagen des Rechts VO 3 225, 226, 227 Grundlagen der Politik VO 2 225, 227, 231 Allgemeine Raumplanung und Raumordnung VO 2 219, 227, 231 Rechnungswesen (UBRM) VU 2 227, 231 Organisation und Führung VU 3 217, 231, 255 Baubetriebslehre VO Allgemeine Betriebswirtschaftslehre VU 4 225, 226, 227 Weiterführende naturwissenschaftliche Kompetenzen Meteorologie VO 2 231, 255, 298 Ökologie und nachhaltige Entwicklung (in englischer Sprache) VO 2 TU Wien Integrativer Naturschutz VO Weiterführende wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Kompetenzen Einführung in die Politik natürlicher Ressourcen VO Ressourcen- und Umweltökonomik VO Umweltpolitik VO 2 227, 231 Umweltrecht VO Die wirtschaftliche Bedeutung erneuerbarer Energieträger VO 3 TU Wien Betriebskontrolle und Qualitätssicherung VU Ressourcenmärkte VO Umweltmanagement und technischer Umweltschutz VO Regulierung und Markt in der Energiewirtschaft VO 2,25 TU Wien Regionalplanung (AW) VO 3 205, 602 Valuation Methods for Natural Resources (in Englisch) VO 3 Boku Technische Kompetenzen ,25 Grundlagen der Ökonomie VO 6 225, 298, 602 Humanökologie VO 3 219, 255 Umweltethik VO 3 219, 227, 255 Gewässerplanung und Flußbau VO 2 227, 219 Energieeffiziente Gebäude VO 3 TU Wien Grundlagen der Verfahrenstechnik VU Energie aus Rohstoffen der Land- und Forstwirtschaft VX 3 227, 255 Energie- und Umwelttechnik VO Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung VO 2 227,231 Einführung in die Siedlungswasserwirtschaft und Gewässerschutz VO Einführung in die Prozesstechnik VO 2 217, 226 Prozesstechnik I VO Grundlagen der Landtechnik VO Verkehrsplanung und Mobilität VU Nutzung der Sonnenenergie VO 3 TU Wien Technische Gebäudeausrüstung VO 2,25 TU Wien Mess- und Regeltechnik VO Grundlagen der Fertigungstechnik VO 3 TU Wien 5
6 44,25 4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums können maximal 10- in Form von freien Wahllehrveranstaltungen absolviert werden. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Von den freien Wahlfächern müssen mindestens 5 ECTS Punkte in englischer Sprache eingebracht werden. Dies gilt nicht, wenn durch andere Anerkennungen von Pflichtfächern, z.b. durch englischsprachige Lehrveranstaltungen aus dem Ausland, das Mindestsoll von 10 ECTS englischsprachiger Lehrveranstaltungen bereits erreicht wurde. 5 PFLICHTPRAXIS 1. Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. 2. Die Pflichtpraxis dauert mindestens 4 (vier) Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. oder zwischen dem 4. und 5. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. 3. Der/die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den zuständigen beauftragten Universitätslehrer zu wenden. Diesem obliegt es, den/die Studierende bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und nach Absolvierung der Pflichtpraxis diese auch zu bestätigen. 4. Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird vom zuständigen beauftragten Universitätslehrer bestätigt. 6 BACHELORARBEIT Im Rahmen des Studiums ist eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit im Ausmaß von 12 n abzufassen. Ziel der Bachelorarbeit ist es, eine dem vorgesehenen Arbeitsaufwand angemessene Aufgabenstellung zu bewerkstelligen bzw. ein definiertes wissenschaftliches Problem zu bearbeiten. Die Bachelorarbeit kann aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil bestehen. Auf jeden Fall müssen die Ergebnisse der Bachelorarbeit in schriftlicher Form dargelegt werden. Der schriftliche Teil der Bachelorarbeit hat folgenden Aufbau: Titel Zusammenfassung (Abstract) Fragestellung/Stand des Wissens Material und Methoden 6
7 Ergebnisse Diskussion der Ergebnisse Literaturverzeichnis 7 ABSCHLUSS Das Studium gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv absolviert und die Bachelorarbeit positiv bewertet wurde. Die Bestätigung des Abschlusses erfolgt per Bescheid. 8 AKADEMISCHER GRAD An Absolventen und Absolventinnen eines individuellen Bachelorstudiums wird der akademische Grad "Bachelor, abgekürzt BA" verliehen. Wird der akademische Titel geführt, so ist dieser dem Namen nachzustellen. 9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a. Die positive Absolvierung der Pflichtlehrveranstaltungen im Ausmaß von 155 n ( 3). b. Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen der freien Wahllehrveranstaltungen im Ausmaß von 9,5 n ( 4). c. Die positive Beurteilung der Bachelorarbeit im Ausmaß von 12 ECTS ( 6). d. Ableistung der Pflichtpraxis analog 5. e. Nachweis von fremdsprachlichen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS, (2) Die Beurteilung des erfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach n gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen 7
8 anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 10 INKRAFTTRETEN Das Curriculum des individuellen Bachelorstudiums Umwelt- und Energiemanagement trifft am [..] in Kraft. 8
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