Nachstehende Zulassungssatzung wurde geprüft und in der 364. Sitzung des Senats am 22. Februar 2017 verabschiedet.
|
|
- Jakob Vogt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nachstehende Zulassungssatzung wurde geprüft und in der 364. Sitzung des Senats am 22. Februar 2017 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Ulrich Brecht Prorektor für Studium und Lehre Senatsentscheid vom 22. Februar 2017 Seite 0 von 12
2 Satzung der Hochschule Heilbronn Technik - Wirtschaft - Informatik für das Auswahlverfahren in den Masterstudiengängen Automotive Systems Engineering (MAS) Electrical Systems Engineering (MEL) Maschinenbau (MMA) Mechatronik und Robotik (MMR) vom Aufgrund der 59, 60 und 63 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden- Württemberg (LHG) vom 1. Januar 2005 (GBl. Ba-Wü 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Art. 2 ChancengleichheitsG und ÄndG vom 23. Februar 2016 (GBl. S. 108), der 6, 11 des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) vom 15. September 2005 (GBl. Ba-Wü 2005, S. 630), zuletzt geändert durch Art. 2 HoFV-BegleitG vom 5. Mai 2015 (GBl. S. 313) sowie 20 der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) vom 13. Januar 2003 (GBl. Ba-Wü 2003, S. 63), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Juni 2015 (GBl. S. 396), hat der Senat der Hochschule Heilbronn Technik, Wirtschaft, Informatik am die nachstehende Satzung beschlossen. Senatsentscheid vom 22. Februar 2017 Seite 1 von 12
3 1 Allgemeines Eine Zulassung zu den aufgeführten Masterstudiengängen ist abhängig von den in der Kapazitätsverordnung (KapVO) des Wissenschaftsministeriums definierten Regelungen, wie etwa in der Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ZZVO-HAW). Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Sommersemester ist der 15. Januar, zum Wintersemester der 15. Juli (Ausschlussfristen). Der Zulassungsantrag einschließlich aller erforderlichen Unterlagen muss bis zu diesem Zeitpunkt bei der Hochschule Heilbronn übermittelt worden sein. Über das Angebot eines englischsprachigen Studiums der jeweiligen Masterstudiengänge beschließt der Fakultätsrat für das Wintersemester spätestens bis zum 15. April und für das Sommersemester spätestens bis zum 15. Oktober. 2 Zugangsvoraussetzungen Zum Studium in den Studiengängen Automotive Systems Engineering, Electrical Systems Engineering, Maschinenbau sowie Mechatronik und Robotik kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: 1. Nachweis eines in- oder ausländischen Hochschulabschlusses, mindestens eines Bachelors oder eines gleichwertigen Abschlusses i.s.d. 29 Abs. 2, S. 5, 76 Abs. 2, S. 3 LHG ( Abschluss ) mit einem Workload in einem Umfang von mindestens 210 ECTS-Credits. Bewerber mit Abschlüssen von mindestens 180 ECTS-Punkten können unter den in 6 Nr. 2 genannten Auflagen nur zugelassen werden, wenn Studienplätze aufgrund der Nichtannahme der Zulassung in den Fällen des Satzes 1 voraussichtlich verfügbar geblieben sind. Zur Gewährleistung der Vermittlung der Kompetenzziele soll die Zahl der nach Satz 2 zugelassenen Bewerber 40 % der Kapazität des ersten Studien-semesters nicht übersteigen. 2. Das für die Zulassung maßgebliche Erststudium nach Nummer 1 beinhaltet einen berufsqualifizierenden ingenieurwissenschaftlichen Abschluss oder ein vergleichbares Studium mit einem überwiegenden ingenieurwissenschaftlichen Anteil (Fachanteil mindestens 50 v. H.). 3. Nachweis eines Prädikatsexamens in dem für die Zulassung unter Nummer 1 genannten Hochschulstudium. Als Prädikatsexamen gilt ein Abschluss mit der Note 2,5 oder besser. In besonders begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden, wenn der Bewerber/die Bewerberin wegen seiner/ihrer bisherigen beruflichen Ausbildung, beruflichen Tätigkeiten oder sonstiger spezieller Vorkenntnisse erwarten lässt, dass er/sie für den Masterstudiengang in besonderer Weise geeignet ist. Die Ausnahmefälle dürfen einen Anteil von 20 % der Zulassungskapazität nicht überschreiten. Über die Ausnahme entscheidet die Auswahlkommission in einem dazu anberaumten Auswahlgespräch. Das Auswahlgespräch mit mindestens zwei Senatsentscheid vom 22. Februar 2017 Seite 2 von 12
4 Mitgliedern der Auswahlkommission dauert mindestens 30 Minuten und wird schriftlich protokolliert. Im Fall eines ausländischen Hochschulabschlusses kann das Vorliegen eines Prädikatsexamens auch dann angenommen werden, wenn ein nach den geltenden Regeln der Europäischen Kommission ermittelten ECTS-Grade von B oder besser nachgewiesen wird. Bewerber, denen zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses nach 1 noch kein Bachelorzeugnis ausgestellt wurde, haben der Bewerbung die Bescheinigung Vorläufige Bachelor-Bescheinigung zur Bewerbung um einen Studienplatz in einem Masterstudiengang gemäß 3 Nr. 11 der Allgemeinen Zulassungs-satzung der Hochschule Heilbronn beizufügen. 4. Gute Beherrschung der deutschen Sprache. Die deutschen Sprachkenntnisse sind durch die erfolgreiche Ablegung des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz Stufe 2 oder eine nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2. Juni 1995 in der Fassung vom 28. September 2005 vergleichbares Sprachzeugnis zu belegen. Ausgenommen hiervon sind Bewerber/Bewerberinnen mit deutscher Muttersprache bzw. einem deutschsprachigen Hochschulabschluss. In begründeten Ausnahmefällen kann die Auswahlkommission vorbehaltlich des Fakultätsratsbeschlusses nach 1 von dieser Regelung zugunsten des Bewerbers/der Bewerberin abweichend entscheiden, falls der Bewerber/die Bewerberin gute Kenntnisse der englischen Sprache nachweisen kann. Die englischen Sprachkenntnisse sind, sofern es sich nicht um die Muttersprache des Bewerbers/der Bewerberin handelt, mittels eines anerkannten Zertifizierungsverfahrens nachzuweisen. Die Zertifizierungsverfahren sind im Anhang aufgeführt. 2a Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzung ist die fachliche Eignung für den jeweiligen Studiengang. Fachlich geeignet ist, wer im Rahmen seines Abschlusses nach 2 Nr. 2 Kenntnisse und Kompetenzen erworben hat, die denen des jeweiligen grundständigen Bachelorstudiengangs der Hochschule Heilbronn im Umfang und Anspruch gleichwertig sind und den fachlichen Anforderungen für den Masterstudiengang entsprechen, für den die Zulassung beantragt wird. Zur Bewertung der fachlichen Eignung ist von den Bewerbern das im Anhang aufgeführte Bewerberblatt des jeweiligen Studiengangs den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Die Auswahlkommission nach 4 stellt die erforderlichen Kompetenzen anhand der im Bewerberblatt aufgeführten Angaben fest. Hierzu erfolgt ein Vergleich zwischen dem Modulkatalog des Erststudiums oder anderen evidenten, der Bewerbung beigefügten Unterlagen und dem Modulkatalog des jeweiligen grundständigen Bachelorstudienganges der Hochschule Heilbronn. Senatsentscheid vom 22. Februar 2017 Seite 3 von 12
5 3 Auswahlverfahren und Auswahlkriterien (1) Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. (2) Im Auswahlverfahren werden die von den Bewerbern eingereichten Bewerbungsunterlagen nach folgenden Kriterien bewertet: 1. Studienleistung (Abschlussnote) in dem für die Zulassung unter 2 maßgeblichen Abschluss. 2. Für jede Zehntelnote, die der Bachelorabschluss besser als 2,5 ist, erhält die Bewerberin/der Bewerber zehn Zulassungspunkte. Die hierdurch erreichbare Maximalpunktzahl beträgt 150 Zulassungspunkte. 3. Für die im Bewerberblatt des jeweiligen Studiengangs gemäß Anhang nachgewiesenen fachspezifischen Kompetenzen vergibt die Auswahlkommission 0 bis 70 Zulassungspunkte. (3) Die Zulassungspunkte aus Abs. 2, Nr. 2 und Abs. 2, Nr. 3 werden addiert. (4) Bei der Studienplatzvergabe werden die Bewerber/Bewerberinnen mit der höchsten Zulassungspunktzahl vorrangig berücksichtigt. Bei Ranggleichheit wird ausgewählt, wer die bessere Abschlussnote nach Abs. 2, Nr. 1 hat. 4 Auswahlkommission (1) Zur Vorbereitung der Auswahlentscheidung wird eine Auswahlkommission eingesetzt. Die Auswahlkommission besteht aus zwei hauptberuflichen Professoren/innen des Studiengangs. Die Mitglieder werden vom zuständigen Fakultätsrat bestellt. Die Auswahlkommission teilt der Leitung der Hochschule die Rangliste gemäß 3 Abs. 2 für die Auswahlentscheidung mit. Die Entscheidung über die Auswahl trifft das für die Lehre zuständige Mitglied des Rektorats oder eine von ihm benannte Stellvertretung aufgrund der Empfehlung der Auswahlkommission. (2) Die Auswahlkommission berichtet dem Rektorat und dem jeweiligen Fakultätsvorstand nach Abschluss des Vergabeverfahrens über die Erfahrung mit dem Auswahlverfahren. Senatsentscheid vom 22. Februar 2017 Seite 4 von 12
6 5 Bewerbungsunterlagen Zur Bewerbung um einen Studienplatz ist ein besonderer Zulassungsantrag auszufüllen und einzureichen. Diesem Antrag sind die folgenden Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache beizufügen: 1. Amtlich beglaubigte Kopien der Originaldokumente des unter 2 Absatz 1 genannten Hochschulabschlusses und eine Übersicht der Fächer mit Einzelnoten (Transcript of Records). Falls die Originale in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch erstellt wurden, sind amtlich beglaubigte Übersetzungen in Deutsch beizufügen. 2. Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse durch Vorlage von Sprachzeugnissen. Das Sprachzeugnis ist als amtlich beglaubigte Kopie des Originaldokumentes vorzulegen. 3. Bewerberblatt des jeweiligen Studiengangs, für den die Zulassung beantragt wird. Die hierin gegebenenfalls aufgeführten Fächer incl. ECTS-Angaben müssen mit den Angaben der beglaubigten Kopien übereinstimmen. Im Übrigen gelten die Regelungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Hochschule Heilbronn vom in der jeweils gültigen Fassung. 6 Zulassung und Zulassung unter Auflagen (1) Bewerber/Bewerberinnen mit Abschlüssen von 210 ETCS werden nach ordnungsgemäßer Antragstellung gemäß 1 und 5, bei Erfüllung der Voraussetzungen des 2 und nach Auswahlentscheidung gemäß 3 und 4 zum Studium zugelassen. (2) Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen mit weniger als 210 ECTS- Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkten, werden nach ordnungsgemäßer Antragstellung gemäß der 1 und 5, bei Erfüllung der Voraussetzungen des 2 und nach der Auswahlentscheidung gemäß der 3 und 4 unter Auflagen zum Studium zugelassen. Die Zulassung unter Auflage verpflichtet den Bewerber/die Bewerberin, vor Abschluss des Masterstudiums die zum Erreichen der Eingangsvoraussetzung (210 ECTS-Punkte) fehlenden ECTS-Punkte nach Beschluss des für diesen Studiengang zuständigen Prüfungsausschusses gemäß den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung in den Bachelorstudiengängen der Hochschule Heilbronn zu erwerben, auf denen der Masterstudiengang aufbaut. Senatsentscheid vom 22. Februar 2017 Seite 5 von 12
7 7 In-Kraft-Setzung Diese Zulassungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt erstmals für das Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2017/18. Heilbronn, den 22. Februar 2017 Prof. Dr.-Ing. Oliver Lenzen In Vertretung des Rektors Bekanntmachung Die Satzung wird hiermit, gemäß Bekanntmachungssatzung der Hochschule Heilbronn vom 08. Dezember 2010, öffentlich bekannt gemacht. Heilbronn, 27. Februar 2017 Leitung Akademische Abteilung Senatsentscheid vom 22. Februar 2017 Seite 6 von 12
8 Anhang zur Satzung der Hochschule Heilbronn Technik - Wirtschaft - Informatik für das Auswahlverfahren in den Masterstudiengängen Automotive Systems Engineering (MAS) Electrical Systems Engineering (MEL) Maschinenbau (MMA) Mechatronik und Robotik (MMR) vom Senatsentscheid vom 22. Februar 2017 Seite 7 von 12
9 Anhang 1: Nachweis der englischen Sprachkenntnisse Die englischen Sprachkenntnisse sind, sofern es sich nicht um die Muttersprache des Bewerbers/der Bewerberin handelt, durch den TOEFL-Test mit mindestens 550 Punkten (paper-based version) oder 213 Punkten (computer-based version) oder 79 Punkten (internet-based version) nachzuweisen. Als gleichwertig werden anerkannt: Cambridge Certificate (Certificate of Advanced English (CAE)) mit der Mindestnote C (passed), TOEIC-Test mit mindestens 730 Punkten oder IELTS Test Level 6.0. oder ein mindestens einjähriger zusammenhängender Aufenthalt im englischsprachigen Ausland nachgewiesen durch ein Studium an einer englischsprachigen Hochschule, Arbeitszeugnisse oder ähnliche Urkunden. Senatsentscheid vom 22. Februar 2017 Seite 8 von 12
10 Anhang 2: Bewerberblatt Master Automotive Systems Engineering Senatsentscheid vom 22. Februar 2017 Seite 9 von 12
11 Anhang 3: Bewerberblatt Master Electrical Systems Engineering Senatsentscheid vom 22. Februar 2017 Seite 10 von 12
12 Anhang 4: Bewerberblatt Master Maschinenbau Senatsentscheid vom 22. Februar 2017 Seite 11 von 12
13 Anhang 5: Bewerberblatt Master Mechatronik und Robotik Senatsentscheid vom 22. Februar 2017 Seite 12 von 12
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 318. Sitzung des Senats am 18. Juli 2012 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 318. Sitzung des Senats am 18. Juli 2012 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium, Lehre
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 328. Sitzung des Senats am 16. Oktober 2013 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 328. Sitzung des Senats am 16. Oktober 2013 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor für Studium
MehrSatzung der Hochschule Heilbronn Technik - Wirtschaft Informatik für das Auswahlverfahren
Satzung der Hochschule Heilbronn Technik - Wirtschaft Informatik für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Business Analytics, Controlling & Consulting (MAC) Vom 27.05.2016 Aufgrund der 59, 60 und
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich!
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am 13.04.2016 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium, Lehre
MehrNachstehende Zulassungssatzung wurde geprüft und in der 362. Sitzung des Senats am 07. Dezember 2016 verabschiedet.
Nachstehende Zulassungssatzung wurde geprüft und in der 362. Sitzung des Senats am 07. Dezember 2016 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Ulrich Brecht Prorektor
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 349. Sitzung des Senats am 14. Oktober 2015 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 349. Sitzung des Senats am 14. Oktober 2015 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium und
Mehr2 Auswahlkommission 3 Auswahlverfahren und Eignungskriterien
Satzung für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Business Administration in Transport and Logistics (MTL) der Hochschule Heilbronn ab dem Sommersemester 2010 Aufgrund der 29 Abs. 2 S. 6, 31 Abs. 2
MehrNachstehende Zulassungssatzung wurde geprüft und in der 364. Sitzung des Senats am 22. Februar 2017 verabschiedet.
Nachstehende Zulassungssatzung wurde geprüft und in der 364. Sitzung des Senats am 22. Februar 2017 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Ulrich Brecht Prorektor für
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium,
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 357. Sitzung des Senats am 15. Juni 2016 verabschiedet. Nur diese Satzung ist daher verbindlich!
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 357. Sitzung des Senats am 15. Juni 2016 verabschiedet. Nur diese Satzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor für Studium und Lehre
MehrVom Inhaltsverzeichnis
Zulassungssatzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für den Masterstudiengang Maschinenbau - Rechnerunterstützte Produkterstellung (MAM) mit akademischer Abschlussprüfung Master of Engineering (M.Eng.)
Mehrder Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum
Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum Aufgrund
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 327. Sitzung des Senats am 17. Juli 2013 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 327. Sitzung des Senats am 17. Juli 2013 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor für Studium
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 15. Juli 2015 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 15. Juli 2015 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium und
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering Vom 01. Dezember 2018 Aufgrund von 59 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Landeshochschulgesetzes vom 01. Januar 2005 (GBl.
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 376. Sitzung des Senats am 21. Februar 2018 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 376. Sitzung des Senats am 21. Februar 2018 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Ulrich Brecht Prorektor Studium und
MehrAmtliche Bekanntmachung
Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2019 Ausgegeben Karlsruhe, den 17. April 2019 Nr. 17 I n h a l t Seite Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren 52
MehrVom Inhaltsverzeichnis
Zulassungssatzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft und Management (BWM) mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M.Sc.) Vom 01.02.2018 Aufgrund
MehrAmtliche Bekanntmachung
Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2017 Ausgegeben Karlsruhe, den 02. März 2017 Nr. 24 I n h a l t Seite Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung zum Masterstudiengang M.Sc. in Polymer Technology vom 15 Juli 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung zum Masterstudiengang M.Sc. in Polymer Technology vom 15 Juli 2013 Lesefassung vom 25. Februar 2015 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 31
MehrVom 15. September 2014
Satzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen Hochschule für Technik und Wirtschaft zum Verfahren der Zulassung für Bewerberinnen und Bewerber des Masterstudiengangs Maschinenbau - Rechnerunterstützte Produkterstellung
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Technologiemanagement vom
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Technologiemanagement vom 28.04.2014 Lesefassung vom 25. Februar 2015 Auf Grund von 59 und 30 in Verbindung
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Leichtbau vom 28. April 2014
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Leichtbau vom 28. April 2014 Lesefassung vom 25. Februar 2015 Auf Grund von 59 und 30 in Verbindung mit
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 28. Mai
MehrVom Inhaltsverzeichnis
Zulassungssatzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen - Produktionsmanagement (WIM) mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M.Sc.) Vom 01.02.2018
MehrVom Inhaltsverzeichnis
Zulassungssatzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für den Masterstudiengang Facility and Process Design (FPD) mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M.Sc.) Vom 01.02.2018 Aufgrund 6 Abs.
MehrZula/Auswahl MA Germanistik
Zula/Auswahl Pädagogische Hochschule Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Zulassungs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Germanistik und Interkulturalität / Multilingualität
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai
MehrAuswahlverfahren BA Gesundheitsförderung i.d.f. v
Auswahlverfahren Pädagogische Hochschule 7 3.19 Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang vom 26. Juli 27 Auf Grund von 6 Abs. 2 S. 5
MehrVom 10. Juni (1) Die Aufnahme von Studienanfänger/innen erfolgt einmal jährlich, jeweils zum Sommersemester.
Satzung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) zur Regelung des Zulassungs- und Auswahlverfahrens im Masterstudiengang Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement
MehrZula MA Gesundheitsförderung v
Zula MA Pädagogische Hochschule 7 3.13 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang und Prävention vom 06. Juni 2014 * 1 Aufgrund von 63 Abs. 2, 59 Abs. 1 Satz 2 des
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai
MehrAmtliche Bekanntmachung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Nr. 32 vom
Amtliche Bekanntmachung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Nr. 32 vom 09.09.2010 Satzung für das Zulassungs- und Auswahlverfahren im gemeinsamen Master-Studiengang Medien in der Bildung der Pädagogischen
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft Vom 17. März 2011 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005
MehrVom Inhaltsverzeichnis
Satzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen Hochschule für Technik und Wirtschaft zum Verfahren der Zulassung für Bewerberinnen und Bewerber des Masterstudiengangs Betriebswirtschaft und Management Vom
MehrZugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung Master Umweltorientierte
MehrU N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z
(in der Fassung vom 15. März 2013) 1 Anwendungsbereich (1) Die Zulassung zum Masterstudiengang (Master of Science) erfolgt gemäß den Bestimmungen dieser Satzung. Die Anzahl der Studienplätze ist beschränkt.
MehrZula MA Kindheitspäd. v Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Kindheitspädagogik
7 3.28 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Kindheitspädagogik vom 2. Dezember 2015 Aufgrund von 63 Abs. 2, 59 Abs. 1 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes (LHG)
MehrLesefassung vom 9. Dezember 2016
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren in den weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengängen Wirtschaftsinformatik und IT-Sicherheitsmanagement vom 20. April
MehrLesefassung vom 30. Juni 2011
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom 30. Juni 2011 Lesefassung
MehrAmtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz
Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Nr. 53/2014 Satzung der Universität Konstanz für das hochschuleigene Auswahlverfahren für den Promotionsstudiengang im Rahmen der Graduiertenschule Decision
MehrSatzung der Hochschule Mannheim über das hochschuleigene Auswahlverfahren
Satzung der Hochschule Mannheim über das hochschuleigene Auswahlverfahren für den internationalen Masterstudiengang Kommunikationsdesign (Joint- Master-Degree mit der Universität Leeds) mit dem akademischen
MehrHochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung
Technik, Wirtschaft und Gestaltung Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftssprache Deutsch und Tourismusmanagement (WDT) vom 02. November 2010 (zuletzt geändert am 05. April 2011) Auf
MehrInformationslogistik
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Informationslogistik Stand: 27.07.2006 Satzung der
Mehrder Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009
Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009 Aufgrund
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technische Biologie
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technische Biologie Vom 04. April 2012 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S.
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Luft- und Raumfahrttechnik
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Luft- und Raumfahrttechnik Vom 04. April 2012 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl.
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2013 Ausgegeben Karlsruhe, den 14. Mai
MehrSatzung. der Hochschule Reutlingen. für das hochschuleigene Auswahlverfahren für den
Satzung der Hochschule Reutlingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren für den Bachelorstudiengang International Operations and Logistics Management mit dem akademischen Abschluss Bachelor of Science
MehrZula MA Kindheits- und Sozialpäd. v i.d.f. v
Zula MA Pädagogische Hochschule 7 3.28 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Kindheits- und Sozialpädagogik vom 2. Dezember 2015 1 * Aufgrund von 63 Abs. 2, 59
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Planung und Partizipation
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Planung und Partizipation Vom 27. März 2014 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005,
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 19. Februar 2015 Nr. 10 I n h a l t Seite
MehrZULASSUNGS- UND AUSWAHLSATZUNG der Pädagogischen Hochschule Weingarten. und. der Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen
ZULASSUNGS- UND AUSWAHLSATZUNG der Pädagogischen Hochschule Weingarten und der Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen zum Verfahren der Zulassung zu den Masterstudiengängen 1.
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012 Zulassungsordnung des Bachelor-Fernstudiengangs Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Studiengang Master Gesundheitsmanagement vom 23.
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Studiengang Master Gesundheitsmanagement vom 23. Juni 2015 Lesefassung vom 7. April 2016 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 31 Abs.
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen Vom 17. März 2011 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1),
MehrBesonderer Teil der Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule. Master of Education Lehramt Grundschule
Master of Education Lehramt Grundschule 1 Besonderer Teil der Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Studiengang Master of Education Lehramt Grundschule vom 20.12.2017 Aufgrund
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Integrative Technologies and Architectural Design Research
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Integrative Technologies and Architectural Design Research Vom 18. März 2013 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes
Mehrder Universität Hohenheim für den konsekutiven Master-Studiengang Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie
Zulassungssatzung der Universität Hohenheim für den konsekutiven Master-Studiengang Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie Nichtamtliche Lesefassung der Zulassungssatzung vom 2. Juni 2010 (Amtliche Mitteilungen
MehrAmtliche Bekanntmachung der. der Universität Konstanz/ Nr. 34/2016
Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Nr. 34/2016 Neufassung der Zulassungssatzung für den deutsch-chinesischen Doppelmasterstudiengang der Universität Konstanz/ Humboldt Universität zu Berlin
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre Vom 10. Dezember 2015 Aufgrund von 59 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Landeshochschulgesetzes
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Industrial Management vom 7.
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Industrial Management vom 7. Mai 2008 Lesefassung vom 21. März 2018 (nach 6. Änderungssatzung) Auf Grund
MehrAmtliche Bekanntmachungen Nr. 18/2017
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 18/2017 Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart Hochschulkommunikation Keplerstraße 7 70174 Stuttgart Kontakt Sandra Doti T 0711 685-82211 hkom@uni-stuttgart.de
MehrSatzung der Hochschule Heilbronn Technik, Wirtschaft, Informatik. für das Auswahlverfahren. im Masterstudiengang Software Engineering and Management
Nachstehende Zulassungssatzung wurde geprüft und in der 297. Sitzung des Senats s am 19. Mai 2010 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorekto Studium,
MehrLesefassung 15. April 2016
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Business Development (Produktmanagement & Start-up- Management) mit akademischer Abschlussprüfung (Master
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Herausgegeben von der Zentralen Verwaltung Jahrgang 37 Nr. 5 03.05.2011 ISSN 1866-2862 Inhaltsverzeichnis AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN Studiengang Biochemie mit akademischer Abschlussprüfung
MehrZulassungsordnung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Master-Studiengang Biochemie
Zulassungsordnung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Master-Studiengang Biochemie vom 11.03.2015 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung
MehrU N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z
(in der Fassung vom 15. März 2013 und der Änderung vom 13. Juli 2015) 1 Anwendungsbereich (1) Die Universität Konstanz und die Universitat Pompeu Fabra vergeben im Master- Studiengang (MA) mit den Spezialisierungen
MehrLesefassung vom 25. Februar 2015
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Advanced Materials and Manufacturing mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science) vom 25. Februar
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 32 I ausgegeben am 28. November 2018 Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Zulassungs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Höheres Lehramt
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Sportwissenschaft: Gesundheitsförderung
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Sportwissenschaft: Gesundheitsförderung Vom 25. März 2013 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005
MehrVom 18. März Präambel
Aktuelle Lesefassung - Stand: 5. Februar 2016 (inkl. 1. Änderungssatzung) Satzung für das Zulassungsverfahren in den gemeinsamen Master-Studiengängen der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Medien Offenburg
Mehr1 Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für die Masterstudiengänge Energietechnik; Fahrzeug- und Motorentechnik; Maschinenbau; Maschinenbau/Mikrotechnik, Gerätetechnik und Technische Optik; Maschinenbau/
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg 2017, Nr. 4 15. Mai 2017 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für den Masterstudiengang Psychologie des Lernens und Lehrens
MehrAmtliche Bekanntmachung
Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2016 Ausgegeben Karlsruhe, den 10. Mai 2016 Nr. 35 I n h a l t Seite Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahl-
MehrGeltungsbereich. Kurztitel aufgeführt: Produktionstechnik II ) mit einem Studienumfang von 120 CP (Regelstudienzeit
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik Maschinenbau und Verfahrenstechnik I und Produktionstechnik Maschinenbau und Verfahrenstechnik II und für das Kurzzeitstudium speaking an der
MehrU N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z
(in der Fassung vom 15. März 2013) 1 Anwendungsbereich (1) Die Universität Konstanz und die Université Pierre Mendès France/IEP Grenoble vergeben im Master-Studiengang (MA) mit den Spezialisierungen International
MehrU N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z
(in der Fassung vom 17. Februar 2016) 1 Anwendungsbereich (1) Die Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik / Business and Economics Education (Master of Science) erfolgt gemäß den Bestimmungen
MehrAmtliche Bekanntmachungen Nr. 20/2018. Zulassungsordnung der Universität. Stuttgart für den Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 20/2018 Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart Hochschulkommunikation Keplerstraße 7 70174 Stuttgart Kontakt Dr. Hans-Herwig Geyer T 0711 685-82555
MehrAmtliche Bekanntmachungen Nr. 14/2017. Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Real Estate Management (REM)
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 14/2017 Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart Hochschulkommunikation Keplerstraße 7 70174 Stuttgart Kontakt Sandra Doti T 0711 685-82211 hkom@uni-stuttgart.de
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technikpädagogik
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technikpädagogik Vom 16. Mai 2012 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1),
MehrZulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang "Molekulare Biotechnologie"
Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang "Molekulare Biotechnologie" vom 20. Februar 2008 zuletzt geändert am 16. Dezember 2010 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs.
MehrSatzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit
Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit vom 19. Mai 2011 in der Fassung vom 6. März 2012 Aufgrund von 6 Abs.
MehrDie erste Änderungssatzung vom 25. Januar 2013 ist eingearbeitet.
Optische Systemtechnik und Informatik vom 25. Januar 2013, Seite 1 von 5 Satzung der Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen zum Verfahren der Zulassung zu den Masterstudiengängen
MehrZulassungssatzung der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Deutsch als Zweitsprache
Universität Heidelberg Seite 197 Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Deutsch als Zweitsprache vom 27. Februar 2014 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs.
MehrZulassungsordnung der Universität Heidelberg für den Masterstudiengang American Studies
383 Zulassungsordnung der für den Masterstudiengang American Studies vom 26. März 2018 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 59 Abs. 1 in Verbindung mit 29 Abs. 2 S. 4 und 5, Abs. 4 S. 3 des Landeshochschulgesetzes
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16. November 2016 Der Rektor der Universität Bremen hat am 23. November 2016 nach 110
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Integrated Urbanism and Sustainable Design
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Integrated Urbanism and Sustainable Design Vom 19. April 2011 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005
MehrZulassungs- und Auswahlsatzung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Studiengang Master of Education Aufbau Lehramt Sonderpädagogik
Pädagogische Hochschule Heidelberg Amtliche Bekanntmachungen Nr. 09/2019 Zulassungs- und Auswahlsatzung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Studiengang Master of Education Aufbau Lehramt Sonderpädagogik
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 342. Sitzung des Senats am 21. Januar 2015 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 342. Sitzung des Senats am 21. Januar 2015 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor für Studium
MehrHOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN. Zugangs- und Zulassungsordnung. International and Development Economics
HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang International and Development Economics im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom
MehrAmtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz
Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Nr. 7/2015 Neufassung der Satzung der Universität Konstanz für das hochschuleigene Auswahlverfahren für die Zulassung zum Master- Studiengang Wirtschaftspädagogik
MehrINFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften
INFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften 1 Allgemeines 2 Zulassungsfristen 3 Bewerbungsunterlagen 4 Bewerbung ohne
MehrSo erhalten Sie ein Grundschullehrzertifikat
Amtliche Bekanntmachung Nr. 3 I ausgegeben 1. Februar 2018 Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Zugang zum Masterstudiengang Lehramt Grundschule mit der Profilierung Europalehramt (EULA)
Mehr