Förderung des Übergangs von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

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1 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Förderung des Übergangs von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Andrea Falckenhayn MASGF, Referat 24

2 Gliederung: - Behindertenpolitisches MaP Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung - Maßnahmen zum Thema Übergang - BTHG : Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter - Stand der Umsetzung der o.g. Maßnahmen - Zusammenfassung MASGF 2

3 Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket 2.0 der Landesregierung mit 105 konkreten Maßnahmen aller Ressorts beschlossen umfasst 10 Handlungsfelder, wie Erziehung und Bildung, Inklusiver Sozialraum und Wohnen, Arbeit und Beschäftigung veröffentlicht auf der Internetseite des MASGF im Vorfeld umfassender Beteiligungs- und Abstimmungsprozess bei der Aufstellung der Maßnahmen MASGF 3

4 MaP 2.0 Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung 18 Maßnahmen, wie zum Beispiel: Förderung von neuen betrieblichen Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Schwerbehinderungen Sicherung von bestehenden Integrationsprojekten Optimierung der Übergänge im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung MASGF 4

5 MaP 2.0 Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung Landesseitige Ausgestaltung und Umsetzung der Richtlinie Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb des BMAS in Verbindung mit einem ergänzenden Landesprogramm zur Unterstützung des Überganges aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (MaP Maßnahme Nummer 9) MASGF 5

6 MaP 2.0 Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung Auf- und Ausbau von Angebotsalternativen zur WfbM-Beschäftigung (MaP Maßnahme Nummer 14) MASGF 6

7 Bundesteilhabegesetz (BTHG) Ab dem zwei neue Alternativen für Menschen zur WfbM: - Budget für Arbeit ( 60 SGB IX n.f) - Andere Leistungsanbieter( 61 SGB IX n.f) MASGF 7

8 Budget für Arbeit (BfA) 60 SGB IX n.f Rechtsanspruch auf ein BfA: Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen des Arbeitsbereiches einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, wenn diese einen Arbeitgeber (AG) nachweisen; in der Regel gegenüber dem Träger der SH/EGH, keine Verpflichtung seitens der SH/EGH einen AG nachzuweisen MASGF 8

9 Budget für Arbeit Das BfA umfasst einen LKZ (Minderleistungsausgleich für den AG) sowie die notwendigen Aufwendungen für Anleitung und Begleitung für den Beschäftigten LKZ gedeckelt auf max (Basis 2017) Bezugsgröße 18(1) SGB IV Ost für 2017; entspricht einem AN-Brutto von max MASGF 9

10 Budget für Arbeit Abgrenzung zu einem ausgelagerten APL einer WfbM: (klassischer) AV zwischen MmB und AG mit allen Rechten und Pflichten (Entlohnung, bei sbm z.b. Kündigungsschutz) MmB gilt weiterhin dauerhaft voll erwerbsgemindert (keine Pflichtversicherung in der Alo-V; Rückkehrrecht in WfbM) MASGF 10

11 Budget für Arbeit Aufstockung der RV-Beiträge, wie bei WfbM- Beschäftigten auf 80 % der maßgeblichen Bezugsgröße in der SV, erfolgt nicht. Hinzuverdienstgrenze von Rentenbeziehern ist im Gegensatz zur WfbM-Beschäftigung zu beachten MASGF 11

12 Budget für Arbeit Erfahrungen aus BfA- Modellen anderer BL und die Erfahrungen aus dem Modellprojekt Prignitz beim Übergang aus der WfbM zeigen: BfA wird ohne die Schaffung von Rahmenbedingungen i.d.r. nicht greifen; Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem InA ist bei sbm sinnvoll, Überschneidungen ergeben sich insbesondere beim Wechsel in ein IP InA/IFD haben Instrumente zur Ermittlung des Minderleistungsausgleiches+ Anleitung und Begleitung MASGF 12

13 Andere Leistungsanbieter 61 SGB IX n.f. Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen im EV/BBB oder im Arbeitsbereich einer WfbM haben, können diese auch bei einem anderen Leistungsanbieter in Anspruch nehmen. Verpflichtung der SH/EGH, Leistungen durch andere Leistungsanbieter zu ermöglichen, besteht nicht MASGF 13

14 Andere Leistungsanbieter Alle Vorschriften für WfbM gelten, bis auf 6 Besonderheiten: Kein Anerkennungsverfahren, wie bisher durch die RD BB der BA im Einvernehmen mit dem LASV sie müssen nicht über die Mindestplatzzahl von 120 Plätzen sowie über die räumliche und sächliche Ausstattung einer WfbM ( 8 WVO) verfügen MASGF 14

15 Andere Leistungsanbieter - Sie können ihr Angebot auf Leistungen im EV/BBB oder AB oder Teile solcher Leistungen beschränken. - Sie haben keine Aufnahmeverpflichtung für anspruchsberechtigte MmB. - Werkstattrat und Frauenbeauftragte werden jeweils ab fünf Wahlberechtigte gewählt MASGF 15

16 Andere Leistungsanbieter Uneingeschränkt gelten zum Beispiel: - gleiche Kriterien zum Thema Wirtschaftsführung, Arbeitsergebnis und Arbeitsentgelt für WfbM ( 12 WVO) - Arbeiternehmerähnliches Rechtsverhältnis und die damit im Zusammenhang stehenden Rechte für die Beschäftigten - Mitwirkung, Mitbestimmung (WMVO) MASGF 16

17 Andere Leistungsanbieter - Wahlmöglichkeiten, insbesondere für Menschen mit einer psychischen Behinderung - Spezialisierte und zielgruppenorientierte Angebote sind jetzt möglich - 62 SGB IX n.f. Wahlrecht des MmB, auch auf einzelne Module - Ansatz - Modellprojekt Prignitz (Übergangsbereich mit ÜM) Fazit: Chancen für Vielfalt MASGF 17

18 Vorbereitung Umsetzung der beiden Maßnahmen im MaP 2.0 Alternativen: BfA und andere Leistungsanbieter berücksichtigen Beachtung der Erkenntnisse aus dem Modellprojekt Wege in Arbeit und Beschäftigung (strukturelle Anpassung in der WfbM; Abstimmung über die Vorgehensweise zwischen den Akteuren, verlässliche Rahmenbedingungen für sbm und AG - auch nach Abschluss eines sv AV) MASGF 18

19 Kooperationsvereinbarung zwischen der RD BB der BA, dem LASV und dem MASGF zur gemeinsamen Umsetzung des Landesprogrammes Inklusive Ausbildung und Arbeit sowie des Bundesprogrammes Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb : - 40 Arbeitsplätze als Alternative zu einer Beschäftigung in einer WfbM schaffen - 60 neue Ausbildungsplätze in Betrieben - 60 neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze in IP MASGF 19

20 Kooperations- und Zielvereinbarung zwischen LAG WfbM, LAG WR, LASV und dem MASGF Ziele sind eine Ausdifferenzierung von Beschäftigungsangeboten und die Förderung von Übergängen Jährliche Auswertung des erreichten Standes MASGF 20

21 Kooperations- und Zielvereinbarung zwischen LAG WfbM, LAG WR, LASV und dem MASGF Handlungsfelder: Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: - in ein sv Arbeitsverhältnis - in ein sv Arbeitsverhältnis mit einem BfA und - die Schaffung von ausgelagerten Arbeitsplätzen MASGF 21

22 Kooperations- und Zielvereinbarung zwischen LAG WfbM, LAG WR, LASV und dem MASGF In dieser KoopV- und Zielvereinbarung wird auf die Möglichkeit des 10 AG-SGB XII explizit hingewiesen, um die WfbM zu motivieren, neue Ansätze zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie zur Schaffung von ausgelagerten APL zu entwickeln MASGF 22

23 Zusammenfassung Förderprogramm des InA als eine Option für den Wechsel auf den allg. AM in Anlehnung an das BfA KoopV mit der RD BB / LAG WfbM und LAG WR mit dem Land Handreichung für die Umsetzung des Budgets für Arbeit bis Ende des Jahres Modellförderung nach AG SGB XII Übergang aus der WfbM und/oder anderer Leistungsanbieter einschl. BfA Interesse an Plattform für einen fachlichen Austausch oder besteht ein anderen Bedarf? MASGF 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit MASGF 24

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