Erwägungen zur Umsetzung der Kulturlandinitiative
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- Norbert Schulz
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1 Delegiertenversammlung ZPL, Oetwil a.d.l, 23. Oktober 2013 Erwägungen zur Umsetzung der Kulturlandinitiative Sacha Peter, stv. Amtschef, Leiter Abteilung Raumplanung Amt für Raumentwicklung
2 Inhalt 1. Ausgangslage 2. Eckwerte der Umsetzungsvorlage 3. Ergebnisse der Vernehmlassung 4. Umsetzungsvorlage 4833b 5. Was mit dem kantonalen Richtplan bereits erreicht wird 6. Weisung der Baudirektion 7. Meilensteine Seite 2
3 Abstimmungsergebnis vom 17. Juni 2012 Seite 3
4 Initiativtext Titel: Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen (Kulturlandinitiative) Text: Eine regionale landwirtschaftliche Produktion, welche die Ernährungssouveränität mit möglichst hoher Selbstversorgung anstrebt, setzt genügend Kulturland voraus. Der Kanton sorgt deshalb dafür, dass die wertvollen Landwirtschaftsflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung wirksam geschützt werden und in ihrem Bestand und ihrer Qualität erhalten bleiben. Als wertvolle Landwirtschaftsflächen gelten die Flächen der Bodeneignungsklassen 1 bis 6, mit Ausnahme der zum Zeitpunkt der Annahme der Initiative rechtskräftig der Bauzone zugewiesenen Flächen. Seite 4
5 Hinweise aus der Abstimmungszeitung vom 17. Juni 2012 Seite 5
6 Materielles Umfassende raumplanerische Abwägung zwischen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Interessen muss möglich bleiben Entwicklungsdynamik im Kanton Zürich so steuern, dass Standortattraktivität für Bevölkerung und Wirtschaft erhalten bleibt In Ausnahmefällen auch neue Bauzonen schaffen Richtplanvorlage 4882 ist weiterhin zweckmässig, ausgewogen und zukunftsgerichtet Planungs- und Rechtssicherheit wiederherstellen, Flexibilität erhalten Seite 6
7 Raumordnungskonzept: Vielfalt bewahren 80% 20% 5 Handlungsräume: Stadtlandschaften Dynamik ermöglichen Urbane Wohnlandschaften massvoll entwickeln Landschaft unter Druck Stabilisieren und Aufwerten Kulturlandschaft Charakter erhalten Naturlandschaft Schützen und Bewahren Seite 7
8 Formelles Gegenstand der Umsetzungsvorlage ist Planungs- und Baurecht Spezialgesetzgebung wird nicht angepasst Vereinbar mit Bundesrecht Ergänzung der Bestimmungen im PBG sowie der Festlegungen des kantonalen Richtplans Keine Lösungsansätze mit hoher Komplexität oder fehlenden bundesrechtlichen Vorgaben Seite 8
9 Die Umsetzungsvorlage ein Gesamtpaket Landwirtschaftsgebiet schützen und erhalten Siedlungsrand stärken Siedlung entwickeln und differenzieren Kompensationsgrundsatz ( 87a, 232a, 359) Abstand Bauzonengrenze ( 263) Durchstossung ( 47) Verzicht auf Bauentwicklungsgebiet ( 21) Regionaler Richtplan ( 30, 49a) Kommunaler Richtplan ( 31)
10 Wer hat Stellung genommen? Bund und Nachbarkantone 8 Kantonale Stellen 5 Regionen 11 Gemeinden und ihre Organisationen 112 Parteien 10 Verbände und weitere Interessenvertreter 24 Total 170 Auswertung und Überarbeitung in enger Zusammenarbeit zwischen Ämtern für Landschaft und Natur sowie für Raumentwicklung Bericht über Vernehmlassung unter Seite 10
11 Befürworten Sie die vorgeschlagene Änderung des Vernehmlassungsentwurfs...insgesamt?...im Bereich der Richtplanung?...im Bereich der Nutzungsplanung?...zu den landwirtschaftlichen wertvollen Flächen?...im Bereich des öffentlichen Baurechts?...im Bereich der Einführungs- und Schlussbestimmungen? N=137 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Ja keine Antwort Nein Seite 11
12 Befürworten Sie die vorgeschlagene Änderung des Vernehmlassungsentwurfs insgesamt? Kantonale Stellen (5) Regionen (11) Gemeinden (80) Parteien (10) Verbände (23) 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Ja keine Antwort Nein Seite 12
13 Anzahl Anträge 87a a 49a Seite 13
14 Seite 14
15 Umfang der Umsetzungsvorlage 4833 b 1 Bestimmung gekürzt ( 21) 5 Bestimmungen ergänzt ( 30, 31, 47, 49a, 359) 3 Bestimmungen neu ( 87a, 232a, 263) Übergangsbestimmungen Seite 15
16 21 E-PBG: Verzicht auf Bauentwicklungsgebiet (Bestimmung gekürzt) Verfahrensschritt Vernehmlassung vom 28. Januar bis 29. März 2013 Inhalt Konsequenz der Gesamtüberprüfung kantonaler Richtplan Verzicht auf Festlegung Bauentwicklungsgebiet Aber: Siedlungsgebiet gemäss Vorlage 4882 belassen Vorlage 4833 b unverändert Seite 16
17 30 E-PBG: Anforderungen regionale Richtpläne in Verbindung mit 49a Mindestdichten (Bestimmungen ergänzt) Verfahrensschritt Vernehmlassung vom 28. Januar bis 29. März 2013 Inhalt Regionalen Richtplan bezüglich Inhalten auf kantonalen Richtplan abstimmen Nutzungsdichte (Einwohner sowie Beschäftigte je Hektare) Richtung (Umstrukturieren, Weiterentwickeln, Erneuern, Bewahren) Gebiete mit Zentrumsfunktionen, Bahnhofsbereiche, Arbeitsplatzgebiete Redaktionelle Anpassungen für bessere Lesbarkeit Vorlage 4833 b Keine flächendeckenden, sondern gebietsweise Festlegungen Verknüpfung von Nutzungsdichte und baulicher Dichte Nur drei Veränderungsprozesse (Umstrukturieren, Weiterentwickeln, Bewahren) Seite 17
18 31 E-PBG: Anforderungen kommunale Richtpläne (Bestimmung ergänzt) Verfahrensschritt Vernehmlassung vom 28. Januar bis 29. März 2013 Inhalt umfassende kommunale Richtpläne Berichterstattung über Potenziale, Struktur, Durchführung, Wirksamkeit In der Regel gleiche Inhalte wie regionaler Richtplan Vorlage 4833 b Mindestanforderungen an Siedlungsplan bezüglich Ortsteilen und Quartieren Reduzierte Berichterstattung im Rahmen der Erläuterungen Seite 18
19 Stärkung Richtplansystem Kanton Zürich Kantonaler Richtplan ( 20 ff.) +Nutzungsdichten +Veränderungsprozesse +Zentrumsentwicklung +Freiraumversorgung +Arbeitsplatzgebiete Regionaler Richtplan ( 30 PBG) Kommunaler Richtplan ( 31 PBG) +Nutzungsdichte +Bauliche Dichte +Nutzungsstruktur +Freiraumversorgung +Erläuterungen Seite 19
20 47 E-PBG: Durchstossung Landwirtschaftsgebiet (Bestimmung ergänzt) Verfahrensschritt Vernehmlassung vom 28. Januar bis 29. März 2013 Inhalt Bauzonen im Landwirtschaftsgebiet für öffentliche Aufgaben Ausscheidung von Siedlungsgebiet nicht angezeigt Nur wenn wichtige Gründe und im Siedlungsgebiet nicht möglich Vorlage 4833 b Präzisierung: Durchstossung nach Massgabe der Richtplanung Wichtige raumplanerische Gründe (summarisch) Seite 20
21 87a E-PBG: Kompensation bei Einzonungen (Bestimmung neu) Verfahrensschritt Vernehmlassung vom 28. Januar bis 29. März 2013 Inhalt Schutz der landwirtschaftlich wertvollen Flächen im Rahmen Nutzungsplanung Flächengleicher Ersatz durch Auszonung oder Aufwertung Konkretes Kompensationsprojekt mit Baugesuch Korrekturen: Ackerfähiges Kulturland (statt landwirtschaftlich wertvolle Flächen) Vorlage 4833 b Erwähnung Gestaltungsplan Gleichwertiger Ersatz (statt flächengleicher Ersatz) Genehmigung von Nutzungs- und Gestaltungsplänen bei Kompensationsnachweis durch Planungsträger Überbindung der Kosten auf Eigentümer und Bevorschussung Seite 21
22 Relevante Flächen ( Seite 22
23 Ablauf Ersatz bei Nutzungsplanung/Gestaltungsplan Seite 23
24 Gleichwertiger Ersatz Seite 24
25 neu Amt für Landschaft und Natur Gleichwertiger Ersatz Bsp. Leerüti, Gossau Bodenaufbau neu Oberboden Unterboden Untergrund 24. Oktober 2013 Seite 25
26 232a E-PBG: Kompensation ausserhalb Bauzonen (Bestimmung neu) Verfahrensschritt Vernehmlassung vom 28. Januar bis 29. März 2013 Inhalt Schutz der Flächen im Rahmen Baubewilligungsverfahren Flächengleicher Ersatz bei Bodeneingriffen (insbesondere Golfplätze) Ersatz durch Aufwertung, Bagatellschwelle 2500 m2 Korrekturen: Vorlage 4833 b Ackerfähiges Kulturland (statt landwirtschaftlich wertvolle Flächen) Gleichwertiger Ersatz (statt flächengleicher Ersatz) Bagatellschwelle für landwirtschaftliche Bauten bei 5000 m2 Baubewilligung bei Kompensationsnachweis durch Bauherr Seite 26
27 Ablauf Ersatz bei Baugesuch ausserhalb Bauzonen Seite 27
28 263 E-PBG: Abstand zur Bauzonengrenze (Bestimmung neu) Verfahrensschritt Vernehmlassung vom 28. Januar bis 29. März 2013 Inhalt Einheitliche Abstandsregel, keine Anpassungen BZO Abstand von Gebäuden gegenüber Bauzonengrenze mindestens 3,5 m Zulässige Ausnützung Bauzone unverändert Korrekturen: Vorlage 4833 b Abstände zur Landwirtschaftszone Geringere Abstände für unterirdische und besondere Gebäude (1.5 Meter) Seite 28
29 359 E-PBG: Vollziehungsbestimmungen (Bestimmung ergänzt) Verfahrensschritt Vernehmlassung vom 28. Januar bis 29. März 2013 Inhalt Erarbeitung einer Verordnung Konkretisierung Plan der landwirtschaftlich wertvollen Flächen Ausführungsbestimmungen über den Ersatz Präzisierung: Vorlage 4833 b Ackerfähiges Kulturland (statt landwirtschaftlich wertvolle Flächen) Expliziter Bezug zu 87a und 232a (Kompensation) Seite 29
30 Übergangsbestimmung (Bestimmung neu) Verfahrensschritt Vernehmlassung vom 28. Januar bis 29. März 2013 Inhalt Nicht vorgesehen Anpassungen PBG gelten für: Vorlage 4833 b Bau- und Zonenordnungen sowie Gestaltungspläne, die nach dem 17. Juni 2012 festgesetzt wurden ( 87a); im Zeitpunkt des Inkrafttretens hängige Bewilligungsverfahren ( 232a, 263). Seite 30
31 Wichtigste Auswirkungen der Umsetzungsvorlage Kanton Verdreifachung Fläche Bodenrekultivierung, 200% Stellenprozente im ALN, jährlich wiederkehrend CHF Gemeinden Mehraufwand Richtplanung geht mit Minderaufwand Nutzungsplanung einher Kosten Ersatz ackerfähiges Kulturland können überbunden werden Private und Wirtschaft Kosten Ersatz ackerfähiges Kulturland liegen bei 2 bis 5 Prozent des mittleren Baulandpreises für Wohn- und Mischzonen Angemessene Entschädigung von Eigentümerinnen und Eigentümern jener Parzellen, die für Aufwertungsprojekte genutzt werden Seite 31
32 Was mit dem kantonalen Richtplan bereits erreicht wird (I) Raumordnungskonzept setzt Schwerpunkte Siedlungsgebiet wird abschliessend festgelegt (Grösse, Verteilung) Kein Bauentwicklungsgebiet, Flächen werden zu zwei Dritteln Landwirtschaftsgebiet Siedlungsgebiet wird um rund 130 ha verkleinert. Aufträge an Regionen/Gemeinden zur Siedlungsentwicklung nach innen und Siedlungserneuerung Seite 32
33 Was mit dem kantonalen Richtplan bereits erreicht wird (II) Sicherung der Produktionsgrundlagen als vorrangiges Ziel Umfang an Fruchtfolgeflächen um rund 200 ha erhöht Einhaltung des vom Bund vorgegebenen Mindestumfangs von ha Werden Fruchtfolgeflächen in Anspruch genommen, ist Ersatz zu leisten Seite 33
34 Gesamtwürdigung des Regierungsrats Die Forderungen der Kulturlandinitiative können mit dem kantonalen Richtplan erfüllt werden Auf die Umsetzungsvorlage (d.h. Anpassung des PBG) ist zu verzichten Seite 34
35 Weisung Baudirektion vom 12. Juli 2012 Alle Verfahren für planungsrechtliche Festlegungen sistiert, mit welchen neue Bauzonen geschaffen werden sollen Einzelne Ausnahmen Geltungsdauer: Bis über Umsetzungsvorlage rechtskräftig entschieden ist (d.h. Mitte 2014) Seite 35
36 Änderung der Weisung vom 24. Januar 2013 Ausnahmen für: Kleinstflächen zur Optimierung der Nutzung bestehender Bauzonen Nutzungen im öffentlichen Interesse Flächen, die bereits vollumfänglich von Bauzonen umgeben sind und mehrheitlich keine landwirtschaftlich wertvollen Flächen betreffen Ersatz durch Auszonung oder Aufwertung Seite 36
37 Meilensteine zur Umsetzungsvorlage Annahme der Kulturlandinitiative (17. Juni 2012) Umsetzungskonzept (7. November 2012) Umsetzungsvorlage für Vernehmlassung (16. Januar 2013) Umsetzungsvorlage an Kantonsrat (19. Juni 2013) Entscheid des Kantonsrates (bis 17. Juni 2014) Seite 37
38 Die Weichenstellung steht noch bevor Quelle:
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