Stadt Dinklage. Anforderungen an die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes
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- Heidi Amsel
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1 Stadt Dinklage Anforderungen an die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (Tierhaltungsbetriebe ohne Privilegierung nach 35 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 BauGB) 10. Arbeitskreis 9.Sept Dipl. Ing. Michael Meier/NWP Planungsgesellschaft mbh
2 1. Bestandsicherung eines Betriebes (z.b. zur Anpassung des Betriebes an geänderte gesetzliche und/oder betriebliche Anforderungen (Änderung der Tierart/Produktionsart, Tierschutz, Immissionsschutz usw.)) 2. Erweiterung eines Betriebes mit einem Betriebsstandort oder zusätzlichem Stallstandort 4. Erweiterung oder Neugründung eines reinen Tierproduktionsbetriebes
3 1. Bestandsicherung eines Betriebes: (z.b. zur Anpassung des Betriebes an geänderte gesetzliche und/oder betriebliche Anforderungen (Änderung der Tierart/Produktionsart, Tierschutz, Immissionsschutz usw.)) Allgemeine Bedingungen: keine Erhöhung der genehmigten Tierzahl, ausschließlich bauliche Veränderungen und/oder flächige Erweiterung enger räumlicher Zusammenhang der Erweiterungsfläche mit dem Betriebsstandort bzw. dem Neben-/Stallstandort gesetzliches, betriebliches oder immissionsrechtliches Erfordernis der Erweiterung muss gegeben sein
4 2. Erweiterung eines Betriebes mit einem Betriebsstandort: Allgemeine Bedingungen: Betriebsleiter ist auch Betriebseigentümer Betriebsleiter wohnt am Betriebsstandort Der Standort, an dem die Erweiterung realisiert werden soll, ist im Eigentum des Betriebsleiters keine Pachtflächen Die Erweiterungsfläche ist im Eigentum der Betriebsleiters enger räumlicher Zusammenhang der Erweiterungsfläche mit dem Betriebsstandort (Ausnahme: wenn Erweiterung am Betriebsstandort auch mit hohem Filterstandard nicht möglich ist) Standort/Erweiterungsfläche ist aus Sicht des Verkehrs, der Erschließung, der Natur und Landschaft, des Städtebaus, des Tourismus usw. geeignet (Bedarf an Konkretisierung)
5 2. Erweiterung eines Betriebes mit einem Betriebsstandort:
6 oder zusätzlichem Stallstandort: Allgemeine Bedingungen: Betriebsleiter ist auch Betriebseigentümer Betriebsleiter wohnt am Hauptstandort Erweiterung am Hauptstandort nicht möglich Der Standort, an dem die Erweiterung realisiert werden soll, ist im Eigentum des Betriebsleiters keine Pachtflächen Die Erweiterungsfläche ist im Eigentum der Betriebsleiters Standort/Erweiterungsfläche ist aus Sicht des Verkehrs, der Erschließung, der Natur und Landschaft, des Städtebaus, des Tourismus usw. geeignet (Bedarf an Konkretisierung)
7 oder zusätzlichem Stallstandort:
8 oder zusätzlichem Stallstandort:
9 4. Erweiterung oder Neugründung eines reinen Tierproduktionsbetriebes: Allgemeine Bedingung: Neuausweisung eines Betriebes ohne vorherigen Betriebsstandort (keine groß gewordene bäuerliche Struktur)
10 Umstellung und Erweiterung über vorhabenbezogenen Bebauungsplan zulassen: 1. Bestandsicherung eines Betriebes (z.b. zur Anpassung des Betriebes an geänderte gesetzliche und/oder betriebliche Anforderungen (Änderung der Tierart/Produktionsart, Tierschutz, Immissionsschutz usw.)) bei Eignung der Fläche 2. Erweiterung eines Betriebes mit einem Betriebsstandort Erweiterung am Betriebsstandort + Eignung der Fläche oder zusätzlichem Stallstandort Erweiterung an eigenem aktivem externen Stallstandort + Eignung der Fläche 4. Erweiterung oder Neugründung eines reinen Tierproduktionsbetriebes
11 Sonderfälle 1. Bestandsicherung eines Betriebes (z.b. zur Anpassung des Betriebes an geänderte gesetzliche und/oder betriebliche Anforderungen (Änderung der Tierart/Produktionsart, Tierschutz, Immissionsschutz usw.)) Hier auch: flächenintensive Umstellung der Geflügelhaltung in Freilandhaltung bei Eignung des Standortes: Umstellung über vorhabenbezogenen Bebauungsplan zulassen 2. Erweiterung eines Betriebes mit einem Betriebsstandort oder zusätzlichem Stallstandort 4. Erweiterung oder Neugründung eines reinen Tierproduktionsbetriebes
12 1. Bestandsicherung eines Betriebes (z.b. zur Anpassung des Betriebes an geänderte gesetzliche und/oder betriebliche Anforderungen (Änderung der Tierart/Produktionsart, Tierschutz, Immissionsschutz usw.)) 2. Erweiterung eines Betriebes mit einem Betriebsstandort Hier auch: Lohnmäster, wenn Betriebsinhaber Betreiber und Eigentümer der Ställe ist und am Betriebsstandort wohnt (groß gewordene bäuerliche Struktur) Erweiterung im räumlichen Zusammenhang mit Hofstelle zulassen oder zusätzlichem Stallstandort Sonderfälle Hier auch: Lohnmäster, wenn Betriebsinhaber Betreiber und Eigentümer der Ställe ist und am Betriebsstandort wohnt (groß gewordene bäuerliche Struktur) Erweiterung im räumlichen Zusammenhang mit eigener zweiter Stallanlage zulassen 4. Erweiterung oder Neugründung eines reinen Tierproduktionsbetriebes Hier auch: Lohnmäster, wenn Betriebsinhaber nicht am Betriebsstandort wohnt keine Erweiterung zulassen
13 1. Bestandsicherung eines Betriebes (z.b. zur Anpassung des Betriebes an geänderte gesetzliche und/oder betriebliche Anforderungen (Änderung der Tierart/Produktionsart, Tierschutz, Immissionsschutz usw.)) 2. Erweiterung eines Betriebes mit einem Betriebsstandort Hier auch: GmbH (oder andere Gesellschaftsform) mit überwiegendem Gesellschafteranteil durch Gesellschafter aus groß gewordenen bäuerlichen Strukturen Erweiterung im räumlichen Zusammenhang mit der GmbH-Stallanlage zulassen oder zusätzlichem Stallstandort Sonderfälle Hier auch: GmbH (oder andere Gesellschaftsform) mit überwiegendem Gesellschafteranteil durch Gesellschafter aus groß gewordenen bäuerlichen Strukturen Erweiterung im räumlichen Zusammenhang mit der GmbH-Stallanlage zulassen 4. Erweiterung oder Neugründung eines reinen Tierproduktionsbetriebes Hier auch: GmbH (oder andere Gesellschaftsform) mit untergeordnetem Gesellschafteranteil durch Gesellschafter aus groß gewordenen bäuerlichen Strukturen keine Erweiterung zulassen
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