KWKG-Novelle Rechtliche Darstellung und Bewertung

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1 KWKG-Novelle 2015 Rechtliche Darstellung und Bewertung Workshop zum Energierecht am 12. Oktober 2015 Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin Rechtsanwältin Dr. Kristina Lührig Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

2 KWKG-Novelle Rechtliche Darstellung und Bewertung Themen 1. Netzbetreiberrelevante Fragen 2. Beihilfekonformität 3. Fazit 2 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

3 3 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

4 Netzbetreiber Definition Netzbetreiber-Definition incl. Betreiber geschlossener Verteilernetze Erweiterter Netzbetreiber Begriff führt zu Erweiterung der Zahlungspflichtigen für Zuschläge führt zu Erweiterung der Teilnehmer des Umlagemechanismus 4 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

5 Anschluss- und Abnahmepflicht KWKG alt KWKG Entwurf Anschluss- und Abnahmepflicht Wahlrecht zwischen kaufmännischer Abnahme und Direktvermarktung Bei Auslaufen der Förderung Abnahme und Vergütung nur bei Anlagen bis 50 kw Anschluss und physikalische Abnahme Grundsatz: Direktvermarktung Ausnahmen: bei Anlagen 100 kw bzw. nach Auslaufen der Förderung bei Anlagen bis 50 kw Regelungen zum Bilanzkreiswechsel Anpassung ans EEG 5 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015 Umfassende Regelung im EnWG

6 Strukturelle Neuausrichtung Eigenversorgung 100 kw > 100 kw > 100 kw 100 kw geschlossenes Verteilernetz Eigenversorgung Netz der allgemeinen Versorgung Eigenversorgung 100 kw Stromkostenintensiv bzw. Anl. Gem. 4 EEG/RVO > 100 kw > 2 MW Förderung Einspeisung Eigenverbrauch Netzanschluss/ -verbindung 6 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

7 Zuschlagszahlungen Erhöhte Zuschläge für neue, modernisierte und nachgerüstete Anlagen begrenzte Förderung der Eigenstromerzeugung Aussetzen der Förderung bei negativen Preisen Zuschläge neuer Fördertatbestand: Bestandsanlagen Pauschalzahlungen bei Anlagen 2 kw für Vollbenutzungsstunden Abschlagszahlungen ab Zulassungsantrag Zuschläge für Anlagen > 300 MW bedürfen der Einzelnotifizierung 7 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

8 Messung Messpflicht ( 14 KWKG neu) KWK-Strom Nutzwärme Verpflichtung des Netzbetreibers Kostentragung: Anlagenbetreiber Selbstvornahme durch sämtliche Anlagenbetreiber oder Auftrag an Dritte möglich (Größenbeschränkung 100 kw ist weggefallen) Anspruch des Netzbetreibers auf Bestimmung des Anbringungsortes ( 14 Abs. 1 S 4 i.v.m. 22 NiederspannungsanschlussVO) Verpflichtung des Anlagenbetreibers Auftrag an Dritte möglich Ausnahme von Pflicht: KWK-Anlage 2 MW, sofern keine Vorrichtung zur Abwärmeabführung 8 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

9 Umlageverfahren (1) Neuerungen KWK-Aufschlag Belastungsausgleich neue Regelungen zum Kostendeckel Anhebung des Selbstbehalts der Letztverbraucher von kwh auf 1 GWh Senkung des Aufschlags für Letztverbräuche > 1 GWh von 0,05 ct/kwh auf 0,04 ct/kwh Anheben des Aufschlags für stromkostenintensive Unternehmen von 0,025 ct/kwh auf 0,03 ct/kwh Abschlagszahlungen auf Ausgleichsbeträge gemäß Prognose Fristen entsprechend der branchenüblichen Praxis Gesamtkostendeckel = 1,5 Milliarden Erweiterung der Anlagen, die evtl. von Kürzungen der Zuschläge betroffen sind (Schwellenwert: 2 MW) 9 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

10 Umlageverfahren (2) KWK-Aufschlag 2016 Risiko einer Unterfinanzierung Erweiterte KWK-Prognose erforderlich - Welche Anlagen erhalten noch Eigenverbrauchszuschläge, da sie in stromkostenintensiven Unternehmen eingesetzt werden? - Welche Netze stellen solche der allgemeinen Versorgung dar? Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber [ ] 10 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

11 Wärme- und Kältenetze / Wärme- und Kältespeicher Zuschlagszahlungen durch KWKG alt KWKG Entwurf Verteilungsnetzbetreiber Übertragungsnetzbetreiber 11 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

12 Übergangsregelungen (1) Wer profitiert von den neuen Fördersätzen? KWK-Anlagen mit KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme Inbetriebnahme bis ab (-) (+) Aber: Dieselbe kritische Marktsituation 12 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

13 Übergangsregelungen (2) Direktvermarktung KWK-Anlagen bis 250 kw bis 100 kw Inbetriebnahme Inbetriebnahme bis bis alte Regelung alte Regelung 13 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

14 Übergangsregelungen (3) Grundlage zur Abwicklung nach Außerkrafttreten KWKG 2012: - Außer Kraft Abwicklung alter Ansprüche: Fortgeltung der 4,5,7 KWKG alt KWKG neu: - Keine Regelung mehr zum Außerkrafttreten am Grundlage für Abwicklung alter Ansprüche bleibt bestehen. 14 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

15 2. Beihilfekonformität 15 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

16 2. Beihilfekonformität Vorliegen einer Beihilfe Maßstab: Beihilfedefinition des Art. 107 Abs. 1 AEUV Frage: Staatliche Mittel? Nein Finanzierungsmechanismus entspricht dem von der EC freigegebenen alten KWKG Keine Inanspruchnahme öffentlicher Mittel Keine Zurechnung des Umlagesystems zum Staat Keine behördliche Kontrolle über Sonderfonds 16 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

17 2. Beihilfekonformität Zulässigkeit Maßstab: Art. 107 und Art. 108 AEUV Betriebsbeihilfen Investitionsbeihilfen KWK-Anlagenförderung KWK-Netz-/Speicherförderung Energie- und Umweltbeihilfe-Leitlinien Allgemeine GruppenfreistellungsVO Ziel: CO 2 -Einsparung/Energieeffizienz Schwellenwert 20 Mio. (+) Keine Übergangskompensation: Begrenzung auf pauschalierte Stunden Grundsatz: Keine Förderung des Eigenverbrauchs Strenge Orientierung am Prognos- Gutachten Keine Notifizierung bei der Kommission 17 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

18 2. Beihilfekonformität Einzelnotifizierungen (1) Erfordernis der Einzelnotifizierung Neue, modernisierte, nachgerüstete Anlagen > 300 MW Bestandsanlagen > 300 MW Gestrichen: Speicher/ Netze > 15 Mio. 18 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

19 2. Beihilfekonformität Einzelnotifizierungen (2) Zeitstrahl Bestandsanlagen > 300 MW BMWi Anlagenbetreiber Kommission Anlagenbetreiber BAFA Netz betreiber Anmeldung bei der Kommission Unterlagenbereitstellung Genehmigung Zulassungsantrag Zulassungsbescheid Zuschlagszahlung Risiko: Verkürzter Zuschlagszeitraum 19 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

20 3. Fazit 20 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

21 3. Fazit Chancen Konsequente Umsetzung der Zwischenüberprüfung Erhalt der bewährten Struktur und Methodik des KWKG Positives Signal für den weiteren Ausbau der KWK Herausforderungen Vermeidung verfahrensbedingter Nachteile bei Einzelnotifizierung Zeitgerechte Realisierung von Investitionsvorhaben Sachgerechte Detailanpassungen Gelungene Einbindung in den europäischen Rechtsrahmen 21 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22 KWKG-Novelle 2015 Dr. Kristina Lührig, Vattenfall GmbH 12. Oktober 2015

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