Steuerarbitragen und Leasingtransaktionen zwischen öffentlichen und privaten Institutionen. Harald Jansen *

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Steuerarbitragen und Leasingtransaktionen zwischen öffentlichen und privaten Institutionen. Harald Jansen *"

Transkript

1 1 Steuerarbitragen und Leaingtranaktionen zwichen öffentlichen und privaten Intitutionen Harald Janen * 1. Einführung Bechreibung der Tranaktion und teuerliche Einordnung Tranaktion ohne Steuereinflu Steuerliche Syteatiierung der Zahlungen Unteruchungdeign Referenzalternativen Referenzalternativen eine arktgängigen Gute Referenzalternativen eine kollektiven Gute Betiung der indifferenten Leaingraten Arbitragevorteile bei kounaler und allgeeiner Beteuerung Ergebnie Literaturvereichni Stichworte: Steuerarbitrage, Leaing, Steuerwirkung, Kounalbeteuerung, öffentliche Güter Zuaenfaung Der Beitrag unterucht Leaingtranaktionen zwichen privaten und öffentlichen Partnern, - beipielweie Kounen. Der oftal unberückichtigte Einflu der Beteuerung kann die Enttehung einer olchen Public Private Partnerhip fördern. Der teuerliche Vorteil kann al Zuchu zu den Organiation- oder Tranaktionkoten der Kooperation interpretiert werden. Da in den eiten Staaten Steuern unterchiedlichen Hauhalten zutehen, eröffnet ich hierdurch Rau für Arbitragen, die einen Vorteil für jeden einzelnen der beiden beteiligten Partner bedeuten; finanziert wird dieer Vorteil dann durch verinderte Steuereinnahen de an der Tranaktion unbeteiligten öffentlichen Hauhalt, z.b. de Bunde. Da ich die Beeunggrundlage der kounalen deutchen Gewerbeteuer von der der allgeeinen Ertragteuern untercheidet, liefert da deutche Steueryte ein ehr anchauliche Beipiel für die Unteruchung olcher Arbitrageöglichkeiten. * Prof. Dr. Harald Janen, Intitut für Unternehenrechnung, Finanzierung und Beteuerung (IUFB), Univerität Leipzig, Griaiche Straße 12, Leipzig, janen@wifa.uni-leipzig.de.

2 2 1. Einführung Aufgabe öffentlicher Intitutionen it e, ogenannte öffentliche oder kollektive Güter bereitzutellen, während private Unternehungen idealtypich arktgängige Güter bereittellen. Für öffentliche Güter it ein Angebot über einen Markt nicht bzw. nur unter ehr hohen Koten organiierbar. Die Finanzwienchaft verwendet häufig al Kriterien zur Abgrenzung von öffentlichen und privaten Gütern die Rivalität i Konu und da Marktauchluprinzip. Diee Kriterien ind wenig trenncharf und laen ein Kontinuu von Gütern enttehen, an deen eine Ende die reine Luft und a anderen Nahrungittel tehen könnten. Alternativ kann die unterchiedliche intitutionelle Bereittellung von Gütern auch durch Differenzen in den Tranaktionkoten erklärt und danach abgegrenzt werden: Güter, für deren Bereittellung i privaten Sektor die Uetzung eine Preiechaniu it geringeren Koten verbunden it al die Uetzung eine Gebührenyte bei öffentlicher Bereittellung, ind private Güter; und ugekehrt: Fall die Organiation eine Preiechaniu höhere Koten al die Uetzung eine Gebührenyte zur Finanzierung der Bereittellung de Gute erfordert, lät ich von öffentlichen Gütern prechen. Die Abgrenzung zwichen öffentliche und private Gut wird dann al Ergebni der und nicht al Vorauetzung für die Analye geehen. Die Einführung der Beteuerung neben ein Gebührenyte kann allerding fikaliche Verteilungeffekte enttehen laen, die die Koten der Bereittellung au Sicht de öffentlichen Partner beeinfluen. Ein einfache Beipiel oll da Prinzip verdeutlichen: Wird privater Konu nicht ert über Markttranaktionen befriedigt, ondern von öffentlichen Intitutionen bereit getellt, o kann die Zahlungbereitchaft der Bürger für dieen Konu durch Gebühren abgechöpft werden 1. Eine teuerliche Abzugfähigkeit der Gebühren i Gegenatz zu anderen Konuaugaben hat dann eine teuerliche Vergüntigung zur Folge. Bleibt die Nettozahlungbereitchaft de Steuerpflichtigen unverändert, o wird er für die Konuaugabe nach Berückichtigung der teuerlichen Abzugfähigkeit eine Zahlungbereitchaft vor Steuern von eine Betrag G auf G/(1-) erhöhen. Die Koune al Anbieter könnte 1 Man könnte hierunter z.b. die Augaben zur Betreuung von Kindern faen.

3 3 da Angebot kontant halten und die Gebühr auf dieen Betrag erhöhen, oda ie den teuerlichen Vorteil in For eine zuätzlichen Finanzierungbetrage von G/(1-) - G= G/(1-) erhält. Dieer Betrag wird au de Steuerhauhalt finanziert, hätte alo lediglich fikaliche Verteilungeffekte zur Folge, ohne die Allokation an öffentlichen Gütern zu verändern. Da die Wohltandpoition de privaten Hauhalt nicht verändert wird, it dieer zwichen beiden Finanzierungen indifferent. Häufig laen ich olche teuerlichen Vorteile allerding ert in Kooperation zwichen privaten und öffentlichen Partnern nutzen. In dieen Fällen kann die Beteuerung den Arbitragevorteil chaffen, den beide Partner zu Laten eine anderen öffentlichen Hauhalt erzielen können. Diee teuerliche Begüntigung lät die Organiation einer Public Private Partnerhip gegenüber de rein öffentlichen oder rein privaten Angebot vorteilhafter werden und lät ich al Zuchu zu den Tranaktionkoten interpretieren 2. Die nachfolgende Abbildung erläutert den Zuaenhang: Die Abzie bildet Güter ab, für die ein Marktangebot bereit zu tellen it. Die Ordinate zeigt den individuell zurechenbaren Grenznutzen für die Konuenten de Gute und die Grenztranaktionkoten (GTK) der Bereittellung de Gute für die Anbieter. Ein Angebot a Markt erfolgt, olange der zurechenbare Grenznutzen die Grenztranaktionkoten überteigt. Sofern die Tranaktionkoten einer Partnerchaft teuerlich abzugfähig ind, bedeutet die Nichtabzugfähigkeit i Falle der iolierten Bereittellung einen Nachteil für diee beiden iolierten Organiationforen, augedrückt durch den Antieg der Grenztranaktionkoten (GTK/(1-)). Dieer Antieg chafft einen Bereich für da partnerchaftliche Angebot. 2 Steueryteatich ließe ich die auch al teuerliche Abzugfähigkeit der Tranaktionkoten einordnen.

4 4 GTK/(1 ) Grenznutzen Steuericher Vorteil der Partnerchaft GTK 1 Geichte Güter 0,1 Private Güter Öffentliche Güter Abb. 1: Organiationforen Teil 2 bechreibt zunächt die Tranaktion und ordnet ie von eine wirtchaftlichen Standpunkt au ein. Die Einordnung der Tranaktion in den invetiven oder konutiven Bereich it von zentraler Bedeutung, da die teuerliche Erfaung der it der Tranaktion verbundenen Einnahen und Augaben eine olche Untercheidung notwendig acht. Nachde da Leainggechäft in einen Grundzügen dargetellt it, erfolgt die teueryteatiche Klaifikation. In Teil 3 werden die Leaingraten berechnet, welche beide Partner indifferent bezüglich einer neutral beteuerten Alternative tellen. Hierzu dient der Rückgriff auf ein neutrale Referenzteueryte, da einen olchen Vorteil gerade nicht enttehen lät; ert Abweichungen von diee Maßtab chaffen die Arbitrageöglichkeit. Teil 4 wendet den Modellrahen auf verchiedene Szenarien an und präentiert die Ergebnie. 2. Bechreibung der Tranaktion und teuerliche Einordnung 2.1 Tranaktion ohne Steuereinflu Da zu Zwecke der Beteuerung eine Einordnung von Zahlungtröen in den konutiven oder invetiven Bereich erfolgen u, ollen die der Tranaktion zugrunde liegenden Güter zunächt genauer differenziert werden. Leainggegentand

5 5 von Public Private Partnerhip können nicht arktgängige Güter ein, die typicherweie de öffentlichen Sektor zugeordnet werden, wie beipielweie die Bereittellung von Leitungen de Recht-, Verwaltung- und Bildungyte. Solche Augaben laen ich al öffentliche Real- oder Huankapitalinvetitionen einordnen, da hierdurch die Enttehung von Einkoen eröglicht wird. Die kann aber auch Projekte ufaen, für die ein Angebot über den Markt ehr wohl denkbar it, wie beipielweie i Bildungektor. So gibt e für Bildunginvetitionen häufig auch ein private Angebot. Neben olchen invetiven Augaben ind aber auch öffentliche Konuaugaben denkbar, für die ein Marktangebot kau durchetzbar it, Beipiele wären betite Kulturgüter. Jedoch ind auch Fälle de konutiven Bereich öglich, in denen ein Marktangebot denkbar it, die aber dennoch kollektiv bereitgetellt werden, wie die beipielweie für Betreuungleitungen der Fall it. Dait ind prinzipiell 4 Kobinationfälle unterchieden, deren Abgrenzung nicht trenncharf öglich it. Für die Finanzierung öffentlicher Augaben tehen nur Steuern oder Gebühren zur Verfügung, denn auch Kreditaufnahen laen ich al zukünftige Steuerzahlungen klaifizieren. Privater Konu it degegenüber au erwirtchaftete Einkoen zu betreiten, unabhängig davon, zu welche Zeitpunkt da Einkoen erzielt wurde 3. Private Invetitionen können durch Einlage der Eigentüer alo Eigenkapital (EK) oder durch Kreditaufnahe finanziert werden (FK). Tabelle 1 fat die Bereittellung und Finanzierung der vier Kategorien von Gütern zuaen: Private Gut Öffentliche Gut Konu Invetition Konu Invetition Allokation Markt Bürokratie Steuern Finanzierung Einkoen EK FK Gebühren Tab. 1: Möglicher Tranaktiongegentand An der Mehrzahl der Public Private Partnerhip ind Kounen al öffentliche Partner beteiligt. So trat in 135 von den eit 2002 in Deutchland durchgeführten bzw. 3 E kann ich u aktuelle Einkoen, Erparnie al Einkoen au vorangehenden Perioden und u Kreditaufnahen, die durch zukünftige Einkoen zu tilgen ind, handeln.

6 6 geplanten 189 PPP-Kontruktionen eine Geeinde al öffentlicher Partner auf. I Folgenden ollen Leaingtranaktionen genauer unterucht werden, Abbildung 2 gibt zunächt die Invetition- und die Finanzierungeite dieer Tranaktion wieder: Invetition +LR t -LR t Nutzunggebühr -Z 0 Leaingrate für Invetition oder Konu Privater Partner Öffentlicher Partner +F 0 - F t -i*f t-1 Kapitalarkt Fredfinanzierung Alternative Geldanlage Alternative Kreditaufnahe Abb. 2: Die typiche Struktur der Public Private Partnerhip Jeder Leaingvertrag verbindet ein realwirtchaftliche und ein finanzwirtchaftliche Eleent untrennbar iteinander. I realwirtchaftlichen Bereich tritt der private Partner al Anbieter, der öffentliche al Nachfrager auf. Der öffentliche Partner übernit inofern die Funktion eine (kollektiven) Konuenten. Der Private verfügt in Zeitpunkt t 0 über keine eigenen Mittel au einbehaltenen Gewinnen zur Finanzierung de Gute. Stattdeen nit er die finanziellen Mittel al Kredit a Kapitalarkt auf. Während der Nutzungdauer erhält der Leainggeber für die Nutzungüberlaung Leaingraten von de öffentlichen Partner. Der öffentliche Partner verteilt diee Augaben über Gebührenzahlungen an die Bürger. Bei invetive ebeno wie bei konutive Einatz der Mittel entprechen die Nutzunggebühren der Augabenue Z, e kann ich alo u eine Konu- oder Invetitionaugabe handeln. Die Nutzungen fließen in beiden Fällen den Bürgern zu: I erten Fall al direkter Konu, i anderen Fall chaffen die Augaben Möglichkeiten zu Einkoenerwerb, den die Bürger wie beipielweie bei

7 7 Bildunginvetitionen a Arbeitarkt durch Lohnzahlungen realiieren können. Die Finanzierungeite der Tranaktion etzt ich au Zinzahlungen (i F t-1 ) und Tilgungzahlungen ( F F t 1 F ) zuaen, die durch die Leaingraten LR de t öffentlichen Partner entgolten werden. Nachfolgend werden die Zahlungen teueryteatich eingeordnet. Die Frage der Marktgängigkeit de betrachteten Angebot erhält bei der Bewertung anhand der Alternativen in Abchnitt 3.2 entcheidende Bedeutung. 2.2 Steuerliche Syteatiierung der Zahlungen U ätliche it der Tranaktion zuaenhängenden Steuerzahlungen zu eritteln, wird entprechend Tabelle 1 danach differenziert, ob die Finanzierung it der Bereittellung invetiv oder konutiv verwendeter Mittel verbunden it. Steueryteatich it die Konuphäre typicherweie teuerlich unbeachtlich, während die invetive Verwendung der Einkoenerzielung dient und oit in der Regel teuerlich relevant wird: Konuaugaben ind nur in rechtlichen Aunahefällen teuerlich abzugfähig, Invetitionaugaben werden hingegen durch Abzug von der Beeunggrundlage teuerlich freigetellt, alo entteuert. Entprechende gilt für die erzielten Einnahen: Während der Rückflu einer Invetition beteuert wird, ind Nutzungen au langfritigen Konugütern in der Regel keine teuerlich relevanten Einnahen. Die der Geldaufnahe dienenden Finanzierungzahlungen werden i invetiven und konutiven Bereich ebenfall unterchiedlich behandelt. Zinen zur Finanzierung von Invetitionen ind teuerlich abzugfähig, olche für Konukredite nicht. E wird nachfolgend untertellt, da Zinen von Finanzanlagen owohl i Bereich privater Erparnie al auch i invetiven Bereich der Beteuerung unterworfen werden. Tabelle 2 erfat die it der Tranaktion verbundenen realwirtchaftlichen und finanzwirtchaftlichen Zahlungtröe: Der Paraeter it 0;1 gibt eine konutive (=1) oder invetive (=0) Verwendung der finanziellen Mittel an. E ei untertellt, da die Nutzungen während der Laufzeit durch Gebühren onetär bewertet werden können. Sofern die Mittel für die Bereittellung eine langfritig nutzbaren Konugute eingeetzt werden, enthalten die Gebühren einen direkten Konuanteil. Zinen für eine it einer konutiven Verwendung zuaenhängende Kreditaufnahe ind in

8 8 Höhe von i F t-1 nicht und in Höhe de Anteil (1-) i F t-1 teuerlich abzugfähig. Tabelle 2 differenziert lediglich nach den Bereichen Einkoenerzielung und Konu. Die organiatoriche Zuordnung der Zahlungen bleibt oit explizit offen: Konuaugaben können de öffentlichen Hauhalt aber auch de privaten Partner organiatorich zugeordnet werden; Entprechende gilt für Invetitionaugaben. Tabelle 2 teilt die Zahlungen daher auf den realwirtchaftlichen, den finanzwirtchaftlichen und den Bereich de Konu auf: Weiterhin wird danach unterchieden, ob Zahlungen periodich oder aperiodich ert bei Veräußerung bzw. Liquidation de Verögen anfallen. Die teuerlich enitiven Bereiche ind hervorgehoben, Periodiierungvorchriften durch die Gewinnerittlung bleiben zunächt außer Acht. Stattdeen ei untertellt, da Invetitionaugaben für Realinvetitionen zu Ende der Nutzungdauer teuerlich verrechnet werden, Tilgungzahlungen für die Überlaung de Finanzkapital fallen vereinfacht ebenfall zu Ende der Nutzungdauer an. t=0 Z0 Einkoenerzielung Konu Realkapitalarkt Finanzkapitalarkt Konugüterarkt F0 1 F 0 t=1 n Z t 1 i 1 C0 i t=t L T 1 Z0 F0 Tab. 2: Steuerliche Erfaung von Zahlungen F t C 1 t LT Die teuerliche Belatung de konutiven Bereich bringt Tabelle 2 nur iplizit dadurch zu Audruck, da ätliche Zahlungen au bereit verteuerte Einkoen zu leiten ind. E it daher keine Beteuerung von Konuentenrenten vorgeehen, die Konuenten zufließt, fall Konugüter güntiger al zu Barwert der hierit verbundenen ubjektiven Nutzungen erworben werden. Auch Veräußerunggewinne bleiben i Konugüterbereich teuerfrei. Diee Behandlung deckt ich weitgehend it der i geltenden Ertragteuerrecht, berückichtigt allerding nicht die Abzugfähigkeit einzelner konutiver Augaben für Vororgeerparnie oder die teilweie Erfaung privater Veräußerunggewinne.

9 9 3. Unteruchungdeign 3.1 Referenzalternativen U den Vorteil der Tranaktion eritteln zu können, üen die jeweiligen Alternativen benannt und bewertet werden. Nachfolgend wird die Bewertung au der Sicht beider Partner vorgenoen 4. U die zuindet geforderte Leaingrate de Leainggeber owie die axiale Leaingrate zu betien, die der öffentliche Auftraggeber zu zahlen bereit it, werden i folgenden Abchnitt die Referenzituationen kizziert. Sowohl der öffentliche al auch der private Partner vergleichen die Tranaktion it ihren jeweiligen Unterlaenalternativen. Die Referenzalternativen untercheiden ich für den Fall der Hertellung eine arktgängigen und eine öffentliche oder kollektiven Gute. E wird davon augegangen, da i Fall eine arktgängigen Gute a Realkapitalarkt Arbitragefreiheit herrcht, da ein ähnliche Gut bereit vo Markt angeboten wird. Ert die Beteuerung chafft eine Arbitrageöglichkeit. I Fall eine öffentlichen Gute exitiert ohne die Partnerchaft ogar überhaupt kein private Angebot Referenzalternativen eine arktgängigen Gute I Falle der Invetitionaugabe für arktgängige Güter vergleicht der Leaingneher da Leaing it der alternativen Möglichkeit zur Kreditaufnahe und Selbthertellung. Er tritt oit wie ein Privater auf und wird axial bereit ein, eine Leaingrate zu zahlen, die ihn i Vergleich zur Selbthertellung indifferent tellt. Er vergleicht da Leaing it der Rendite der alternativ fredfinanzierten privaten Invetition. Sofern e ich u die Miete eine Konugute handelt, wird der Leaingneher die it de alternativen Kreditkauf de Gute a Güterarkt vergleichen. Der private Leainggeber fordert i Falle der Marktgängigkeit de Leainggute zuindet Leaingraten, die i Vergleich zu Marktangebot de Leainggegentande gleichwertig ind. Er vergleicht it der Marktrendite de Gute bei iolierter Bereittellung. Sowohl zukünftige Konugrößen al auch Rückflüe au einer Alternativinvetition können unter der Bedingung der Arbitragefreiheit it 4 Frank/Hodge (1987) oder Daon/Green (1987) ind zwei frühere Beiträge der Finanzliteratur, die Leaing al Steuerarbitrage analyieren. Beiträge, die Kounen in die Betrachtung einbeziehen, ind Mae/Hanrahan/Kuhner (1978); Dyl/Joehnk (1978); Callahan, J. (1981) oder Swenon (1988).

10 10 de einheitlichen Kapitalarktzin i dikontiert werden, denn unter dieer Annahe entpricht die Rendite r der Alternativinvetition ebeno de Kapitalarktzin i wie die Zeitpräferenzrate, it der Konugrößen bewertet werden Referenzalternativen eine kollektiven Gute I Falle der Bereittellung eine nicht arktgängigen Gute tellt ich eine andere Referenzituation ein 5 : Die Finanzierung öffentlichen Konu oder öffentlicher Invetitionen verdrängt in diee Fall keine private Invetition, da für dieen Konu definitiongeäß kein private Konkurrenzangebot organiierbar it. Für den öffentlichen Leaingneher wird untertellt, da ih in diee Fall al einzige Finanzierungquelle Steuereinnahen zur Verfügung tehen. Die Möglichkeit öffentlicher Kreditaufnahen bedeutet au dieer Perpektive lediglich eine Vorfinanzierung zukünftiger Steuererhebungen. Sofern Kreditaufnahe und Tilgung innerhalb einer Generation erfolgen, ind beide Finanzierungforen für die Bürger äquivalent. Die gilt ogar für den Fall ehrerer Generationen, wenn die Generationen über eine interperonelle Nutzenfunktion iteinander verbunden ind. Die ofortige Steuererhebung bedeutet au Sicht der Bürger eine Belatung, da durch die öffentlichen Augaben freiwilliger privater Konu oder private Sparen eretzt wird. Durch Kreditfinanzierung werden au der Zwangerparni lediglich eine freiwillige Erparni der gegenwärtigen Generation und ein Zwangkonu der zukünftigen Generation, da Zin und Tilgung zukünftig über Steuererhebungen einzubringen ind. Die für die Finanzierung zu erhebenden Steuereinnahen verdrängen unittelbar private heutige Konuaugaben owie künftige Konuaugaben, wenn da heutige Einkoen zu Sparen genutzt würde. U dieen zukünftigen Konu zu bewerten, it eine geellchaftliche Dikontrate zu wählen. I Fall von private Konu wäre die die Zeitpräferenzrate. Bei einer kollektiven Bereittellung kann die geellchaftliche Dikontrate al erte Ableitung der Nutzenfunktion auch andere al interteporale Apekte beinhalten (Pope III, C. Arden /Greg Perry 1989; Henderon 1994; Kaplow 1996). Die Zeitpräferenzrate u dann nicht notwendig der 5 Da Proble der angeeenen geellchaftlichen Dikontrate it eine der Haupttheen der Finanzwienchaft, iehe z.b. Bauol (1968); Diaond (1968), Drèze (1974) oder Bradford (1975), in jüngerer Zeit Liu (2003). Petieau (1975) analyiert bereit den Einflu von Steuern auf die geellchaftliche Dikontrate.

11 11 geellchaftlichen Dikontrate zur Bewertung de öffentlichen Konu entprechen. Unter der getroffenen Annahe eine vollkoenen Kapitalarkte entprechen ich Bruttokapitalarktzin und Zeitpräferenzrate. E wird nachfolgend untertellt, da die Dikontrate gleich de oder kleiner al der Bruttokapitalarktzin für riikofreie Finanzanlagen it. Letztere it genau dann der Fall, wenn die Geellchaft bereit it, heute 1 Steuern (Konuverzicht) zu leiten, ofern die zukünftige Generation hierfür 1 öffentlichen Konu erhält. Die würde geellchaftlichen Altruiu iplizieren, bei deen Geltung e der Geellchaft i Grenzfall gleichgültig it, durch wen der Konu erfolgt. Diee Annahe ercheint für Steuerzahlungen kau realitich, da ie einen Nutzen durch die Steuerzahlung ipliziert, und daher ein irrationale Steuervergnügen bedeutet. In der vorliegenden Situation jedoch, ercheint die nicht vollkoen irrational: Denkt an z.b. an eine kleine öffentliche Geeinchaft, wie eine Kleintadt, ercheint e plauibel, de Bürger einen perönlicher Nutzen aufgrund der gezahlten Geeindeteuer direkt zuzurechnen. Die Steuer entpricht dann ökonoich geehen einer Gebühr. I Model wird dieer Altruiu in die erte Ableitung der interteporalen Nutzenfunktion einbezogen, inde die Zeitpräferenzrate ρ u einen Altruiufaktor 0<α<1 verindert wird: Nur i egoitichen Fall α=0 entpricht die Dikontrate de Bruttokapitalarktzin, anonten it ie kleiner: (1) (1- α) ρ=i. Der private Partner hat i Falle eine Leaingvertrage, der ein kollektive Gut zu Gegentand hat, nicht die Möglichkeit, ich die Erträge ohne den Abchlu de Vertrage anzueignen. Alternativ kann der private Partner finanzielle Mittel a Kapitalarkt zu Kapitalarktzin i aufnehen und diee anlegen, wobei jedoch keine Rendite generiert wird, da ich Soll- und Habenzinatz entprechen. Die teuerliche Einordnung der Zahlungen untercheidet ich auf beiden Seiten de Vertrage danach, ob die Augaben de konutiven oder de invetiven Bereich zuzuordnen ind. Beide Bereiche werden nachfolgend für den Fall eine arktgängigen und den eine Kollektivgute u Steuerzahlungen ergänzt, u die indifferenten Leaingraten zu betien.

12 Betiung der indifferenten Leaingraten Zunächt ei eine Beteuerung integriert, die für Invetition- und Finanzierungentcheidungen keine Verzerrungen hervorruft. Eine olche neutrale Beteuerung kann Zeiteffekte aufgrund von Periodiierungunterchieden und Beeunggrundlageneffekte, wie ie beipielweie Hinzurechnungvorchriften für Finanzierungzahlungen bei der Gewerbeteuer verurachen, zunächt aublenden. Eine neutrale Verrechnung der Invetitionaugabe verlangt, da die teuerrechtliche Abchreibung δ der Invetitionaugabe ihrer ökonoichen Kapitalabnutzung δ entpricht. Sofern Finanzierungzahlungen für Realinvetitionen volltändig abzugfähig ind, u die fredfinanzierte Invetition auch vor Steuern die Marktrendite r erbringen, u gegenüber einer voll beteuerten Kapitalarktanlage Indifferenz zu ichern, da unter den Bedingungen einer neutralen Abchreibung die Rendite einer Realinvetition u den einheitlichen Steueratz gekürzt wird. Zunächt werden für alle Fallkontellationen die Indifferenzbedingungen aufgetellt. Die ich darau ergebenden indifferenten Leaingraten werden a Ende de Abchnitt in Tabelle 3 zuaengefat. Sie werden erittelt, inde für die Alternative die bechriebene neutrale Beteuerung voraugeetzt wird. U da Modell o einfach wie öglich zu halten, werden die Leaingraten owie die Höhe der LR Dt Abchreibungen auf die Anchaffungaugabe de Gute bezogen ( lr, ). Z Z Die Leaingrate enthält einen Anteil δ, der au realwirtchaftlicher Sicht den Kapitalrückzahlunganteil bzw. au finanzwirtchaftlicher Sicht den Tilgunganteil wiedergibt, und einen Zinanteil i in Höhe der Kapitalarktverzinung. Der private Leainggeber wird eine Indifferenzrate für ein arktgängige Gut nach folgender Bedingung eritteln: (2) lr 1 i 1 r 1 i 1 Leain ggut Finanzierung Leain g Invetition Finanzierung Alternative Der öffentliche Leaingneher betit unter Einflu der Beteuerung die axiale Leaingrate, die er bereit it, für da Projekt zu zahlen, und vergleicht it der fredfinanzierten Selbthertellung de Gute. Er hat auf die it de Leainggut 0 0

13 13 erwirtchafteten Erträge effektiv keine Steuerzahlungen zu leiten, da annahegeäß nur ein öffentlicher Hauhalt exitiert, der oit elbt Epfänger der Steuerzahlungen it. Der Paraeter nit für eine invetive Augabe den Wert 0 und für eine konutive Augabe den Wert 1 an. Fall e ich bei de Leainggut u ein Konugut handelt, kann der Leaingneher i alternativen Fall de Kreditkauf gezahlte Zinen für Konukredite teuerlich nicht zu Abzug bringen. Dait entpricht die Zeitpräferenzrate de Zinatz vor Steuern. Auf den kreditfinanzierten Konu hat die Beteuerung oit keinen Einflu, da untertellt wird, Konuaugaben eien teuerlich nicht abzugfähig: (3) 1 r lr lr lr 1 r i i i Invetition Konu Steuern Leain g Invetition Konu Steuern Alternative Die Differenzierung nach eine konutiven und eine invetiven Leainggut it ohne Belang, ofern der öffentliche Hauhalt al Steuerzahler und gleichzeitig al Steuerepfänger auftritt. Die Untercheidung bekot jedoch Relevanz, wenn in Abchnitt 3 ein zweiter öffentlicher Hauhalt eingeführt wird. Die Indifferenzbedingungen verändern ich für den Fall der Bereittellung eine nicht arktgängigen Gute. Der öffentliche Leaingneher betit die axiale Leaingrate, inde er die Augaben den Einnahen gegenübertellt. (4) lr 1 lr 1 Gebührenabzug Steuerertattungen Steuereinnahen Gebühren Hier gibt der Paraeter φ den Anteil der Gebühren an, der teuerlich zu Abzug zugelaen it. Bei voller Abzugfähigkeit nit er den Wert 1, ohne Abzug den Wert 0 an. Au Sicht de privaten Leainggeber verändert ich die Indifferenzbedingung für die zuindet geforderte Leaingrate, da er nun it der alternativen Anlage der Mittel a Kapitalarkt vergleicht. Die Mindetrate entpricht jedoch derjenigen i Fall eine arktgängigen Gute. (5) lr 1 i

14 14 Tabelle 3 fat die Indifferenzraten für ätliche Fallkontellationen zuaen: Gut Leaingneher lr ax Leainggeber lr in arktgängig * 1 i 1 * 1 r 1 öffentlich φ=1 φ =0 Tab. 3: Indifferente Leaingraten * * * 1 i 1 Der Steuertundungeffekt, der ich au einer Abweichung der teuerlichen Abchreibung δ von der ökonoichen Abchreibung δ ergibt, wird durch einen Indifferenzteueratz * aufgefangen 6. Für eine Abchreibungvergüntigung gilt *>, für eine Abchreibungdikriinierung *< und i Falle der neutralen Beteuerung *=. Sofern die Beteuerung keine Stundungeffekte aulöt (*=), vereinfachen ich die indifferenten Leaingraten. E zeigt ich, da i Falle der Bereittellung eine arktgängigen Gute, die Situation arbitragefrei it. Die zuindet geforderte Leaingrate de Leainggeber entpricht der axialen Bereitchaft de Leaingneher, eine Leaingrate zu zahlen. I Falle eine nicht arktgängigen Gute kot die Partnerchaft in der Regel zu Stande, da der öffentliche Leaingneher eine höhere Leaingrate zu zahlen bereit it, al ie der Private Leainggeber fordern wird. 3.3 Arbitragevorteile bei kounaler und allgeeiner Beteuerung Nachfolgend wird zuätzlich zu de kounalen Hauhalt, der al öffentlicher Partner auftritt, ein weiterer öffentlicher Hauhalt al dritte Partei eingeführt. Dieer kann ein Verbund au Bund und Länder ein, während die Koune weiterhin da Recht hat, Kounalteuern zu erheben. Hinzurechnungvorchriften für Finanzierunganteile in der Beeunggrundlage betreffen auchließlich die 6 * drückt einen Indifferenzteueratz au, it: * *

15 15 kounale Steuer und werden it de Paraeter 0 1dargetellt, wobei θ=0 volltändige Abziehbarkeit von bzw. keine Hinzurechnung zur Beeunggrundlage bedeutet und θ=1 für ein Abzugverbot bzw. volltändige Hinzurechnung teht. Ein enttehender Arbitragevorteil bedeutet eine teuerliche Entlatung für die Koune und den privaten Invetor, die durch den öffentlichen Hauhalt finanziert wird. I vorhergehenden Abchnitt reultierte ein teuerlicher Vorteil in niedrigeren indifferenten Leaingraten owohl für den Leaingneher al auch für den Leainggeber. In diee Modell it eine zuätzlichen öffentlichen Hauhalt hingegen untercheiden ich die indifferenten Leaingraten. Durch die Finanzierung einer Möglichkeit zur Steuerarbitrage etzt der zweite öffentliche Hauhalt Anreize zur Enttehung von Public Private Partnerhip. Diee Subvention führt dazu, da die Indifferenzrate de Leaingneher über die de privaten Leainggeber teigt bzw. die Indifferenzrate de Leainggeber unter die Zahlungbereitchaft de Leaingneher fällt. Sowohl i Fall eine privaten Gute al auch i Fall eine öffentlichen Gute bedarf e einer leichten Modifikation der Indifferenzbedingungen de Leainggeber, inde der allgeeine Steueratz in einen Steueratz t, de Bunde und einen Steueratz t der Geeinde aufgeplittet wird. Die Hinzurechnung von Finanzierungkoten zur Gewerbeteuer it au Sicht de Leainggeber irrelevant, da der Leainggegentand kreditfinanziert wird. Dait it die Abzugfähigkeit der Zinen owohl i Fall von Leaing al auch i Fall vo Verkauf gleich und hat dait keinen Einflu auf eine Entcheidung. Für den öffentlichen Leaingneher ind weitergehende Modifikationen notwendig: I Fall eine arktgängigen Leainggegentande u der öffentliche Leaingneher deen Ertrag ebeno verteuern wie ein privater Leaingneher, d.h. er führt Steuern an Bund und Land ab und kann diee von einer Beeunggrundlage abziehen. Weiterhin zahlt er die Geeindeteuern für die Abzüge de Leainggeber, während die Geeinde Steuern auf die erhaltenen Leaingraten de Leainggeber erhebt. Annahegeäß fallen Steuern, die auf erhaltene Zinzahlungen erhoben werden, de Bund und Land zu. Die entpricht der Beteuerung privater Kapitaleinkünfte in Deutchland durch die Abgeltungteuer. Für

16 16 ein arktgängige Gut betit der öffentliche Leaingneher eine Indifferenzrate geäß (6): (6) r lr 1 t t lr i 1 t r i Invetition Steuern Lea in g Invetition Alternative Dient der Leainggegentand Konuzwecken, wird die Indifferenzrate geäß (7) berechnet, da die öffentliche Nutzung nicht beteuert wird, und die Leaingraten nicht von der Beeunggrundlage de Bunde abgezogen werden können: (7) lr t lr i i Konu Steuern Lea in g Konu Alternative Für ein öffentliche Leainggut wird die axiale Leaingrate de Leaingneher geäß (8) berechnet: Dabei wird die Abzugfähigkeit der von den Bürgern gezahlten Gebühren wieder durch den Paraeter φ dargetellt, der bei volltändiger Abzugfähigkeit den Wert 1, bei Nichtabzugfähigkeit den Wert 0 annit. (8) lr t i t lr t 1 t Steuerabzug 1 i t 1 t Steuereinnahe Gebühren Die Indifferenzraten ind wiederu tabellarich zuaengefat (vgl. Tabelle 4). lr I ax i lr C ax Leaingneher: lr ax Private Gut 1 t t 1 t 1 t t i 1 t 1 t 1 t t t t Leainggeber: lr in 1 t r 1 t * t t * 1 1 t 1 t t i t Öffentliche Gut Tab. 4: Indifferenzraten bei zwei öffentlichen Hauhalten 1 t i 1 t * t t *

17 17 4. Ergebnie U den Zeiteffekt der Abchreibung ichtbar zu achen, wird da Modell für eine Invetitiondauer von 20 Jahren it linearer Abchreibung bei zeittetiger Betrachtung dargetellt. Der Zeiteffekt wird dabei durch Abweichungen der teuerrechtlich zuläigen Abchreibungdauer von der tatächlichen Invetitiondauer abgebildet. Die ökonoiche Abchreibungrate ergibt ich al Kehrwert der Invetitiondauer, entpricht denach 5%. Ein teuerlicher Abchreibungvorteil entteht folglich dann, wenn die teuerrechtlich zuläige Abchreibungdauer die Invetitiondauer unterchreitet, alo für lineare Abchreibungätze größer 5%, Die Ergebnie für die Enttehung de Arbitragevorteil eien für zwei Szenarien wiedergegeben: Ein Szenario 1 für private Güter und ein Szenario 2 für öffentliche Güter. Die Tabellen 5 und 6 geben die Paraeterkontellationen der beiden Szenarien wieder. Abbildung 3 zeigt eine abchreibungbedingte Möglichkeit zur Steuerarbitrage für ein private Invetitiongut elbt dann, wenn die Geeinde keine Steuern erhebt (t =0%). Die indifferenten Leaingraten untercheiden ich, oda diee Arbitrage eine Art Steuereinnahe für die Geeinde bedeutet, antatt elbt Steuern zu erheben. Abbildung 4 zeigt, da ich die Differenz zwichen axialer und inialer Leaingrate der Arbitragevorteil - it zunehende Geeindeteueratz erhöht und bei einer eingechränkten Abzugfähigkeit der Finanzierungzahlungen von der Beeunggrundlage der Geeindeteuer verindert. Die 75% (θ=0,75) Abzugfähigkeit entprechen einer Hinzurechnung von 25% der Finanzierungzahlungen zur Beeunggrundlage. Die Arbitrageöglichkeit für ein private Konugut zeigt Abbildung 5.

18 18 Szenario für öffentliche Gut ρ 0,05 Zeitpräferenzrate r 5,00% i 5,00% δ 0,05 Rendte der Realinvetition Marktzin Ökonoiche Abchreibung BW(δ) 0, Abchreibungbarwert 1/δ 20 t 1 0,00% t 2 20,00% t 30,00% θ 1 0,00% θ 2 0,75 Szenario für private Güter Invetitiondauer Kounalteuerätze Allgeeiner Ertragteueratz Zinabzug (Kounalteuer) Tab. 5 und 6: Paraeterkontellationen r 5,00% Rendite Realinvetition i 5,00% Marktzin δ 0,05 Ökonoiche Abchreibung BW(δ) 0, Barwert der Abchreibung 1/δ 20 Invetitiondauer t 30,00% Allgeeiner Ertragteueratz t 20,00% Kounaler Steueratz θ 0,75 φ 100,00% α 1 1 α 2 0,5 Zinabzug (Kounalteuer) Abzugfähigkeit Gebühren (allg. Steuer) Altruiufaktor Ein Szenario für ein öffentliche Gut it in Abbildung 6 widergegeben. E können Situationen eintreten, in denen ein Arbitragevorteil nicht entteht, da die inial geforderte Leaingrate de Leainggeber höher it al die axiale Zahlungbereitchaft de öffentlichen Leaingneher. E zeigt ich, da die Möglichkeit zur Steuerarbitrage unter altruitichen Präferenzen geindert wird. Die axiale Zahlungbereitchaft de Leaingneher it für α=0,5 erheblich höher al i Falle de Altruiu (α=1). Unter egoitichen Präferenzen kann die Beteuerung alo Rau für Arbitragen chaffen. Untertellt it in diee Szenario, da Gebühren von der Beeunggrundlage der allgeeinen Ertragteuer abzugfähig ind.

19 19 0,13 lr lr ax (t =0%) 0,12 0,11 Arbitragevorteil 0,1 lr in (t =0%) 0,09 0,08 Abchreibungnachteil Abchreibungvorteil AfA in % 0,07 2,5 2,8 3,1 3,6 4,2 5,0 6,3 8,3 12,5 25,0 100,0 Abb. 3: Szenario 1a: Private Invetitiongut al Leaingobjekt (t =0%) lr 0,17 0,15 lr ax (t =20%; θ=0) 0,13 lr ax (t =20%;θ=0,75) 0,11 lr in (t =20%) 0,09 0,07 Abchreibungnachteil Abchreibungvorteil AfA in % 0,05 2,5 2,8 3,1 3,6 4,2 5,0 6,3 8,3 12,5 25,0 100,0 Abb. 4: Szenario 1b: Private Invetitiongut al Leaingobjekt it kounaler Steuer (t =20%)

20 20 0,13 lr 0,12 lr ax (t =20%;θ=0,75) 0,11 Arbitrageöglichkeit 0,1 lr in (t =20%; θ=0,75) 0,09 0,08 0,07 Abchreibungnachteil Abchreibungvorteil AfA in % 2,50 2,78 3,13 3,57 4,17 5,00 6,25 8,33 12,50 25,00 100,00 Abb. 5: Szenario 1c : Private Konugut al Leaingobjekt it und ohne kounale Steuer 0,15 lr 0,14 lr ax (α=0,5;φ=1;t =20%;θ=0,75) 0,13 0,12 0,11 0,1 0,09 Keine Arbitrageöglichkeit lr in (t =20%) lr ax (α=1;φ=1;t =20%;θ=0,75) 0,08 0,07 0,06 Abchreibungnachteil Abchreibungvorteil AfA in % 2,50 2,78 3,13 3,57 4,17 5,00 6,25 8,33 12,50 25,00 100,00 Abb. 6: Szenario 2: Öffentliche Leainggut

21 21 Harald Janen: Tax arbitrage and leaing a Public-Private partnerhip Keyword: Tax Arbitrage, Leaing, tax incidence, local taxe, public good, altrui Abtract The paper deal with leaing tranaction in the for of public-private partnerhip, i.e. co-operation between a private and a public partner, uch a unicipalitie. Supplying a public or private good in a partnerhip involve tranaction cot. Taxation i an often neglected influence on thee tranaction cot, and ay encourage the etablihent of public-private partnerhip. Dicrepancie in Geran tax law between local and general tax rule for taxing invetent and finance create oe for of tax arbitrage, which lower tax burden at the expene of a third party, for exaple the federal tate. The paper analye the effect of different tax rule on thi arbitrage. Literaturvereichni Bauol, Willia J. (1968), On the ocial rate of dicount, in: The Aerican Econoic Review, Jg. 58, Heft 4, S Bradford, David F. (1975), Contraint on governent invetent opportunitie and the choice of dicount rate, in: The Aerican Econoic Review, Jg. 65, Heft. 5, S Callahan, J. (1981), The leae veru purchae deciion in the public ector, in: The National Tax Journal, Jg. 34, Heft. 2, S Daon, Robert M. und Richard C. Green (1987), Tax arbitrage and the exitence of equilibriu price for financial aet, in: The Journal of Finance, Jg. 42, Heft. 5, S Diaond, Peter (1968), The opportunity cot of public invetent: coent, in: The Quarterly Journal of Econoic, Jg. 82, Heft 4, S Dreze, Jacque H. (1974), Dicount rate and public invetent: A pot-criptu, in: Econoica, Jg. 41, Heft 161, S Dyl, Edward A. und Michael D. Joehnk (1978): Leaing a a unicipal finance alternative, in: Public Adinitration Review, Jg. 38, Heft 6, S Frank, Julian R. /Stewart D. Hodge (1987): Leae valuation when taxable earning are a carce reource, in: The Journal of Finance, Jg. 42, Heft 4, S Henderon, J. Vernon (1994): Counity choice of revenue intruent, in: Regional Science and Urban Econoic, Jg. 24, Heft 2, S Liu, Liqun (2003): A arginal cot of fund approach to ulti-period public project evaluation: iplication for the ocial dicount rate, in: Journal of Public Econoic, Jg. 87, Heft 7 8, S Kaplow, Loui (1996): The optial upply of public good and the ditortionary cot of taxation, in: National Tax Journal, Jg. 51, Heft 1, S

22 22 Mae, J.R., J. Hanrahan und J. Kuhner (1978): The effect of change in tax legilation on the purchae/leae deciion in the public ector, in: The National Tax Journal, Jg. 41, Heft 1, S: Petieau, Pierre (1975): The role of taxation in the deterination of the ocial dicount rate, in International Econoic Review, Jg. 16, Heft 2, S Pope III, C. Arden und Greg Perry (1989): Individual veru ocial dicount rate in allocating depletable natural reource over tie, in: Econoic Letter, Jg. 29, Heft 3, S Swenon, Charle W. (1988): Soe preliinary evidence on tax exept unicipal leaing, in: National Tax journal, Jg. 41, Heft 4, S

Beispiellösungen zu Blatt 84

Beispiellösungen zu Blatt 84 µatheaticher κorrepondenz- zirkel Matheatiche Intitut Georg-Augut-Univerität Göttingen Aufgabe 1 Beipiellöungen zu Blatt 84 Welche der folgenden Zahlen it größer? 2009 + 2010 + 2010 + 2009, 2009 + 2009

Mehr

Einfacher loop-shaping Entwurf

Einfacher loop-shaping Entwurf Intitut für Sytemtheorie technicher Prozee Univerität Stuttgart Prof. Dr.-Ing. F. Allgöwer 6.4.24 Regelungtechnik I Loophaping-Entwurf t http://www.it.uni-tuttgart.de/education/coure/rti/ Einfacher loop-haping

Mehr

Mechanik 2. Addition von Geschwindigkeiten 1

Mechanik 2. Addition von Geschwindigkeiten 1 Mechanik. Addition on Gechwindigkeiten 1. Addition on Gechwindigkeiten Wa beeinflut die Gechwindigkeit de Boote? a. Wind b. Waergechwindigkeit Haben beide die gleiche Richtung, o addieren ie ich. Haben

Mehr

Statistische Analyse von Messergebnissen

Statistische Analyse von Messergebnissen Da virtuelle Bildungnetzwerk für Textilberufe Statitiche Analye von Meergebnien 3 Hochchule Niederrhein Stand: 17..3 Seite 1 / 8 Im Abchnitt "Grundlagen der Statitik" wurde u.a. bechrieben, wie nach der

Mehr

Fachhochschulreifeprüfung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen 2003 (Bayern) Physik: Aufgabe III

Fachhochschulreifeprüfung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen 2003 (Bayern) Physik: Aufgabe III Fachhochchulreifeprüfung an Fachoberchulen und Berufoberchulen 3 (Bayern) Phyik: Aufgabe III. Für alle Körper, die ich antrieblo auf einer Kreibahn it de Radiu R und der Ulaufdauer T u ein Zentralgetirn

Mehr

PHYSIK Wurfbewegungen 1

PHYSIK Wurfbewegungen 1 PHYSIK Wurfbewegungen 1 Senkrechter Wurf nach unten Senkrechter Wurf nach oben Datei Nr. 9111 Auführliche Löungen und Drucköglichkeit nur auf CD Friedrich W. Buckel Augut Internatgynaiu Schloß Torgelow

Mehr

Vier-Felder-Tafel. Medizinische Tests sind grundsätzlich mit zwei Fehlern behaftet: 1. Erkrankte werden als gesund, 2. Gesunde als krank eingestuft.

Vier-Felder-Tafel. Medizinische Tests sind grundsätzlich mit zwei Fehlern behaftet: 1. Erkrankte werden als gesund, 2. Gesunde als krank eingestuft. Vier-Felder-Tafel Mediziniche Tet ind grundätzlich mit zwei Fehlern behaftet:. Erkrankte werden al geund, 2. Geunde al krank eingetuft. Der. Fehler wird üblicherweie (nicht nur von Tet-Entwicklern) in

Mehr

Differentialgleichungen

Differentialgleichungen Differentialgleichungen Teilnehmer: Phili Bannach Heinrich-Hertz-Oberchule) Levin Keller Herder-Oberchule) Phili Kende Herder-Oberchule) Carten Kubbernuh Andrea-Oberchule) Giang Nguyen Herder-Oberchule)

Mehr

Mobile Internet-Nutzung 2013 4. Befragungswelle zum Nutzungsverhalten von Mobile-Internet-Usern in Deutschland

Mobile Internet-Nutzung 2013 4. Befragungswelle zum Nutzungsverhalten von Mobile-Internet-Usern in Deutschland Auzug: Preechart Mobile Internet-Nutzung 2013 4. Befragungwelle zum Nutzungverhalten von Mobile-Internet-Uern in Deutchland NORDLIGHT reearch GmbH Elb 21 40721 Hilden Deutchland T+49 2103 25819-0 F+49

Mehr

Beobachten und Messen mit dem Mikroskop

Beobachten und Messen mit dem Mikroskop Phyikaliche Grundpraktikum Veruch 006 Veruchprotokolle Beobachten und een mit dem ikrokop Aufgaben 1. Betimmen de ildungmaßtabe der vorhandenen ektive mit Hilfe eine echraubenokular. Vergleich mit den

Mehr

J und κ =1, 4 behandelt werden. kg K. a) Berechnen Sie die fehlenden Temperaturen und Drücke!

J und κ =1, 4 behandelt werden. kg K. a) Berechnen Sie die fehlenden Temperaturen und Drücke! Übung 11 Aufgabe 7.6: Offene Gaturbine Eine Gaturbinenanlage untercheidet ich vom reveriblen oule-proze dadurch, da der Verdichter und die Turbine nicht ientrop arbeiten. E gilt vielmehr: η S,V =0, 85

Mehr

Wertsteigerung Frei Haus. Der Kostenlose Glasfaseranschluss für Hauseigentümer.

Wertsteigerung Frei Haus. Der Kostenlose Glasfaseranschluss für Hauseigentümer. Wertteigerung Frei Hau. Der Kotenloe Glafaeranchlu für Haueigentümer. Darüber freuen ich nicht nur Ihre Mieter. 40 Millimeter, 1.000 Vorteile. Im Bereich der Kommunikation it Glafaer die Zukunft. 12.000

Mehr

Energiefreisetzung In der Sonne, wie in allen anderen Sternen auch, wird die Energie durch Kernfusion freigesetzt. Wasserstoffkerne(Protonen) können

Energiefreisetzung In der Sonne, wie in allen anderen Sternen auch, wird die Energie durch Kernfusion freigesetzt. Wasserstoffkerne(Protonen) können Energiefreietzung In der Sonne, wie in allen anderen Sternen auch, wird die Energie durch Kernfuion freigeetzt. Waertoffkerne(Protonen) können bei güntigen Bedingungen zu Heliumkernen verchmelzen, dabei

Mehr

2. Ein U-Boot hat eine Ausstiegsöffnung mit einem Durchmesser von 0,6 m. Mit welcher Kraft drückt das Wasser in 20 m Tiefe auf den Verschlussdeckel?

2. Ein U-Boot hat eine Ausstiegsöffnung mit einem Durchmesser von 0,6 m. Mit welcher Kraft drückt das Wasser in 20 m Tiefe auf den Verschlussdeckel? Schwerdruck, Auftrieb. In allen 5 Gefäßen teht die Flüikeit leich hoch. Verleiche folende Drücke a Boden der Gefäße iteinander: a) p, p, p b) p, p c) p, p 5. Ein U-Boot hat eine Autieöffnun it eine Durcheer

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Kundeninformationen zu Secure Mail

Kundeninformationen zu Secure Mail Kreiparkae Trauntein-Trotberg -1- Kreiparkae Trauntein-Trotberg Allgemeine Kaum einer macht ich beim Verenden einer E-Mail Gedanken über die Sicherheit. Dabei it eine normale E- Mail ungefähr o icher und

Mehr

DM280-1F Luftkissenfahrbahn

DM280-1F Luftkissenfahrbahn DM80-F Luftkienfahrbahn Die Luftkienfahrbahn DM80-F dient zur Demontration von Veruchen zur Dynamik und Kinematik geradliniger Bewegung feter Körper. Diee Anleitung oll Sie mit der Bedienung und den Demontrationmöglichkeiten

Mehr

In welcher Zeit könnte der Sportwagen demnach von 0 auf 100 km beschleunigen?

In welcher Zeit könnte der Sportwagen demnach von 0 auf 100 km beschleunigen? Arbeit, Leitung und Wirkunggrad und Energie. Welche Leitung erbringt ein Auto da bei einer geamten Fahrwidertandkraft von 200 N mit einer Gechwindigkeit von 72 km fährt? h 2: Ein Latkran wird mit einem

Mehr

Nach der Bearbeitung dieses Kapitels soll der Leser in der Lage sein,

Nach der Bearbeitung dieses Kapitels soll der Leser in der Lage sein, 3 1 Einführung Nach der Bearbeitung diee Kapitel oll der Leer in der Lage ein, die Funktionen Invetition und Finanzierung in die Geamtheit der Betriebwirtchaftlehre einzuordnen, ihre Bedeutung für die

Mehr

PHYSIK Geradlinige Bewegungen 3

PHYSIK Geradlinige Bewegungen 3 7 PHYSIK Geradlinige Bewegungen 3 Gleichäßig bechleunigte Bewegungen it Anfanggechwindigkeit Datei Nr. 93 Friedrich W. Buckel Juli Internatgynaiu Schloß Torgelow Inhalt Grundlagen: Bechleunigte Bewegungen

Mehr

8. Quadratische Reste. Reziprozitätsgesetz

8. Quadratische Reste. Reziprozitätsgesetz O Forster: Prizahlen 8 Quadratische Reste Rezirozitätsgesetz 81 Definition Sei eine natürliche Zahl 2 Eine ganze Zahl a heißt uadratischer Rest odulo (Abkürzung QR, falls die Kongruenz x 2 a od eine Lösung

Mehr

Aufgaben Arbeit und Energie

Aufgaben Arbeit und Energie Aufgaben Arbei und Energie 547. Ein Tank oll i Hilfe einer Pupe i aer gefüll werden. Der Tank ha für den Schlauch zwei Anchlüe, oben und unen. ie verhäl e ich i der durch die Pupe zu verricheen Arbei,

Mehr

Aufgaben zu den Newtonsche Gesetzen

Aufgaben zu den Newtonsche Gesetzen Aufgaben zu den ewtonce Geetzen. Zwei Maen von = 8 und = ängen an den Enden eine Seil, da über eine fete Rolle it vernacläigbarer Mae gefürt it. a) Wie groß it die Becleunigung de al reibungfrei angenoenen

Mehr

Das Schulkonzept der. Kreissparkasse Peine. 8.6.2007 Seite 1

Das Schulkonzept der. Kreissparkasse Peine. 8.6.2007 Seite 1 Da Schulkonzept der Seite 1 Da Schulkonzept der Da Geamtkonzept im Überblick Vorchule Grundchule Förderchule Hauptchule Realchule Gymnaium KNAX-Klub KNAX-Klub KNAX-Klub Let go - erfolgreich bewerben Let

Mehr

Protokoll zur Laborübung Verfahrenstechnik. Übung: Filtration. Betreuer: Dr. Gerd Mauschitz. Durchgeführt von:

Protokoll zur Laborübung Verfahrenstechnik. Übung: Filtration. Betreuer: Dr. Gerd Mauschitz. Durchgeführt von: Protokoll zur Laborübung Verahrentechnik Übung: Filtration Betreuer: Dr. Gerd Mauchitz Durchgeührt von: Marion Pucher Mtk.Nr.:015440 Kennzahl: S6 Mtk.Nr.:015435 Kennzahl: S9 Datum der Übung:.06.004 1/11

Mehr

Prof. Dr. Arnd Wiedemann Methodische Grundlagen des Controlling und Risikomanagements

Prof. Dr. Arnd Wiedemann Methodische Grundlagen des Controlling und Risikomanagements Prof. Dr. Arnd Wiedemann Methodische Grundlagen des Controlling und Risikomanagements Prof. Dr. Arnd Wiedemann Methoden CRM / WS 12-13 1 Agenda Teil A: Teil B: Teil C: Finanzmathematisches Basiswissen

Mehr

Brustkrebs. Genetische Ursachen, erhöhte Risiken. Informationen über familiär bedingten Brust- & Eierstockkrebs

Brustkrebs. Genetische Ursachen, erhöhte Risiken. Informationen über familiär bedingten Brust- & Eierstockkrebs Brutkreb Genetiche Urachen, erhöhte Riiken Informationen über familiär bedingten Brut- & Eiertockkreb Brutkreb: Wie und wo er entteht Wenn bei der Zellteilung ein Fehler paiert Alle Zellen unere Körper

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Der neue Evolution compact. Mit nur 300 mm Schachtvertiefung ein Aufzug wie keiner.

Der neue Evolution compact. Mit nur 300 mm Schachtvertiefung ein Aufzug wie keiner. Der neue Evolution compact. Mit nur 300 mm Schachtvertiefung ein Aufzug wie keiner. Revolutionär: Nur 300 mm Schachtvertiefung. Ein Unternehmen von ThyenKrupp Elevator ThyenKrupp Aufzüge TK Der Evolution

Mehr

E-Lehrbuch BWL einfach und schnell DER WIRTSCHAFTSKREISLAUF

E-Lehrbuch BWL einfach und schnell DER WIRTSCHAFTSKREISLAUF E-Lehrbuch BWL einfach und schnell DER WIRTSCHAFTSKREISLAUF In einer Volkswirtschaft bestehen die unterschiedlichsten Beziehungen zwischen den verschiedenen Wirtschaftssubjekten. Zur einfacheren Darstellung

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Übung 2 Erfolgsrechnung

Übung 2 Erfolgsrechnung Controlling in deutschen Unternehmen Übung 2 Erfolgsrechnung Dipl.-Kfm. Florian Böckling, MBA Dipl.-Kfm. Franz Zinser, MBA Lehrstuhl für Controlling Prof. Dr. Louis Velthuis Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Mit der Finanzakademie zum/zur Experten/Expertin für Finanz- und Rechnungswesen. Investieren Sie in Ihren Karriere-Aufschwung

Mit der Finanzakademie zum/zur Experten/Expertin für Finanz- und Rechnungswesen. Investieren Sie in Ihren Karriere-Aufschwung Mit der Finanzakademie zum/zur Experten/Expertin für Finanz- und Rechnungween Invetieren Sie in Ihren Karriere-Aufchwung www.wifiwien.at/finanzakademie WIFI Wien 2011/12 Zu Haue in der Welt der Finanzen

Mehr

Finanzwirtschaft. Teil II: Bewertung. Zinssätze und Renten

Finanzwirtschaft. Teil II: Bewertung. Zinssätze und Renten Zinssätze und Renten 1 Finanzwirtschaft Teil II: Bewertung Zinssätze und Renten Agenda Zinssätze und Renten 2 Effektivzinsen Spot-Zinsen Forward-Zinsen Bewertung Kennziffern Zusammenfassung Zinssätze und

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

Aufgabenblatt 3: Rechenbeispiel zu Stiglitz/Weiss (AER 1981)

Aufgabenblatt 3: Rechenbeispiel zu Stiglitz/Weiss (AER 1981) Aufgabenblatt 3: Rechenbeispiel zu Stiglitz/Weiss (AER 1981) Prof. Dr. Isabel Schnabel The Economics of Banking Johannes Gutenberg-Universität Mainz Wintersemester 2009/2010 1 Aufgabe 100 identische Unternehmer

Mehr

Klassische Finanzmathematik (Abschnitt KF.1 )

Klassische Finanzmathematik (Abschnitt KF.1 ) Die Finanzatheatik ist eine Disziplin der angewandten Matheatik, die sich insbesondere it der Analyse und de Vergleich von Zahlungsströen und die theoretisch Erittlung des Geldwertes von Finanzprodukten.

Mehr

Aufgabe 1 Welche Eigenschaften muss ein mechanisches System besitzen, damit es periodische Schwingungen ausführen kann?

Aufgabe 1 Welche Eigenschaften muss ein mechanisches System besitzen, damit es periodische Schwingungen ausführen kann? Aufgabe 1 Welche Eigenchaften u ein echaniche Syte beitzen, dait e periodiche Schwingungen auführen kann? Aufgabe 2 Ein Federpendel wurde u die Strecke = 15 c au der Ruhelage augelenkt und dann logelaen.

Mehr

Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung

Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung Die Einführung einer barwertigen Zinsbuchsteuerung ist zwangsläufig mit der Frage nach dem zukünftigen Managementstil verbunden. Die Kreditinstitute

Mehr

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag 1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen

Mehr

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Wirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wirtschaftskreislauf aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Der Wirtschaftskreislauf ist ein vereinfachtes Modell einer Volkswirtschaft, in dem die wesentlichen Tauschvorgänge zwischen den Wirtschaftssubjekten

Mehr

SS 2014 Torsten Schreiber

SS 2014 Torsten Schreiber SS 2014 Torsten Schreiber 204 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Bei der Rentenrechnung geht es um aus einem angesparten Kapital bzw. um um das Kapital aufzubauen, die innerhalb

Mehr

2. Gesundheitsfinanzierung

2. Gesundheitsfinanzierung 2. Gesundheitsfinanzierung Inhalte dieses Abschnitts 2.1 Grundmodell der Versicherung Versicherungsmotiv Optimale Versicherungsnachfrage Aktuarisch faire und unfaire Prämien 145 2.1 Grundmodell der Versicherung

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Hypotheken Immobilienfinanzierung Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Eine attraktive finanzielle Unterstützung nach Mass Sind Sie schon

Mehr

Zentrale schriftliche Abiturprüfungen im Fach Mathematik

Zentrale schriftliche Abiturprüfungen im Fach Mathematik Zentrale chriftliche Abiturprüfungen i Fach Matheatik Analyi Grundkur Aufgabe 5: Helikopter In der Abbildung it ein Auchnitt de Graphen einer quadratichen Funktion zu ehen, der i Zeitinterall on 0 bi 60

Mehr

Kreditmanagement. EK Finanzwirtschaft

Kreditmanagement. EK Finanzwirtschaft EK Finanzwirtschaft a.o.univ.-prof. Mag. Dr. Christian KEBER Fakultät für Wirtschaftswissenschaften www.univie.ac.at/wirtschaftswissenschaften christian.keber@univie.ac.at Kreditmanagement 1 Kreditmanagement

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen

Mehr

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur

Mehr

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Übung IV Innenfinanzierung

Übung IV Innenfinanzierung KfW-Stiftungslehrstuhl für Entrepreneurial Finance Wintersemester 2010/11 Übung Einführung in die BWL aus finanzwirtschaftlicher Sicht Übung IV Innenfinanzierung Wiederholung wesentlicher Punkte aus Übung

Mehr

Übungen XVII: Auswahlprobleme und Startfinanzierung

Übungen XVII: Auswahlprobleme und Startfinanzierung Übungen XVII: Auswahlprobleme und Startfinanzierung Christian Keuschnigg Universität St.Gallen, FGN Dezember 2004 Exercise 1 Angenommen die unternehmerische Fähigkeit a ist in der Bevölkerung wie in (17.2)

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Das Erstellen von kumulierten Abschlags-/Teil- und Schlussrechnungen in raum level10

Das Erstellen von kumulierten Abschlags-/Teil- und Schlussrechnungen in raum level10 Das Erstellen von kumulierten Abschlags-/Teil- und Schlussrechnungen in raum level10 Das Erstellen von kumulierten Abschlagsrechnungen wird in der Praxis vor allem bei Auftraggebern der öffentlichen Hand

Mehr

Effects of a flat rate tax on investment decisions and capital structure of companies

Effects of a flat rate tax on investment decisions and capital structure of companies MPRA Munich Peronal RePEc Archive Effect of a flat rate tax on invetment deciion and capital tructure of companie Dirk Kieewetter and Andrea Lachmund Univerität Tübingen April 2004 Online at http://mpra.ub.uni-muenchen.de/27177/

Mehr

ZUKUNFTSVORSORGE mit STEUERPLUS. Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung. Bedeutet für Sie als Dienstnehmer. In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber

ZUKUNFTSVORSORGE mit STEUERPLUS. Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung. Bedeutet für Sie als Dienstnehmer. In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung Bedeutet für Sie als Dienstnehmer In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber 1. Eine steuersparende Ergänzung Ihrer privaten Zusatzpension 2. Die Möglichkeiten eines

Mehr

r? akle m n ilie ob Imm

r? akle m n ilie ob Imm das kann man doch alleine erledigen dann schau ich doch einfach in die Zeitung oder ins Internet, gebe eine Anzeige auf, und dann läuft das doch. Mit viel Glück finde ich einen Käufer, Verkäufer, einen

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Anleitung. zur. Konfiguration. des. WLAN Repeaters

Anleitung. zur. Konfiguration. des. WLAN Repeaters Anleitung zur Konfiguration de WLAN Repeater (Art. Nr. SD-REP-2 ) Stand: 06.06.07 Inhaltverzeichni. Eintellungen WLAN Router. Einloggen WLAN Router.2 IP-Eintellungen WLAN-Router.3 Kanal WLAN-Router.4 WLAN

Mehr

INVESTITION UND BESTEUERUNG Investitionsneutralität

INVESTITION UND BESTEUERUNG Investitionsneutralität Univ.-Prof. Dr. Stefan D. Josten Öffentliche Finanzen E.1 Investitionsneutralität Kapitalwerte vor Steuern: K 1, K 2, Kapitalwerte nach Steuern: Investitionsneutralität der Besteuerung verlangt, dass:

Mehr

Numerische Mathematik I 4. Nichtlineare Gleichungen und Gleichungssysteme 4.1 Wo treten nichtlineare Gleichungen auf?

Numerische Mathematik I 4. Nichtlineare Gleichungen und Gleichungssysteme 4.1 Wo treten nichtlineare Gleichungen auf? Numerische Mathematik I 4. Nichtlineare Gleichungen und Gleichungssysteme 4.1 Wo treten nichtlineare Gleichungen auf? Andreas Rieder UNIVERSITÄT KARLSRUHE (TH) Institut für Wissenschaftliches Rechnen und

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Transport und Logistik

Transport und Logistik Initiative zur Existenzgründung Transport und Logistik Grundidee dieser Initiative notwendige Partner Finanzierung Nutzen für die Beteiligten Ablauf Teilnahmebedingung Grundidee Absicherung Auftrag Finanzen

Mehr

Investition und Finanzierung

Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung - Vorlesung 6 - Prof. Dr. Rainer Elschen Prof. Dr. Rainer Elschen -92 - Die Interne Zinsfußmethode (1) Entscheidungsgröße: Interner Zinsfuß r Entscheidungsregel: r Max u.d.b.

Mehr

7.10 Betriebliches Rechnungswesen

7.10 Betriebliches Rechnungswesen Auftragsbearbeitung / Organisation Betriebliches Rechnungswesen/Grundlagen 7.10 Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen der Kostenrechnung Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Einführung Um das

Mehr

5 Preise. Ziele dieses Kapitels

5 Preise. Ziele dieses Kapitels Preise EBDL Kostenrechnung 5 Preise Ziele dieses Kapitels Den Begriff Preispolitik erklären können. Die drei weiteren Marketing-Instruente neben der Preisgestaltung nennen und erläutern können. Den Marktechanisus

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Selbstständig mit einer Werbeagentur interna

Selbstständig mit einer Werbeagentur interna Selbstständig mit einer Werbeagentur interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 7 Berufsbild... 9 Ausbildung... 11 Startkapital... 12 Finanzierung... 13 Der nebenberufliche

Mehr

Aufgaben Brealey/Myers [2003], Kapitel 21

Aufgaben Brealey/Myers [2003], Kapitel 21 Quiz: 1, 2, 4, 6, 7, 10 Practice Questions: 1, 3, 5, 6, 7, 10, 12, 13 Folie 0 Lösung Quiz 7: a. Das Optionsdelta ergibt sich wie folgt: Spanne der möglichen Optionspreise Spanne der möglichen Aktienkurs

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Kurs 00091: Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

Kurs 00091: Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Kurs 00091, KE 3, 4, 5 und 6, SS 2012 1 Kurs 00091: Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Einsendearbeit 2 (SS 2012)

Mehr

A n a l y s i s Finanzmathematik

A n a l y s i s Finanzmathematik A n a l y s i s Finanzmathematik Die Finanzmathematik ist eine Disziplin der angewandten Mathematik, die sich mit Themen aus dem Bereich von Finanzdienstleistern, wie etwa Banken oder Versicherungen, beschäftigt.

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 1)

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 1) 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 1: SS 2012 Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 1) Fristentransformation 50 Punkte Die Bank B gibt im Zeitpunkt t = 0 einen Kredit mit einer Laufzeit

Mehr

Islamic Finance - Modell der Zukunft? Dr. iur. Bettina Oertel

Islamic Finance - Modell der Zukunft? Dr. iur. Bettina Oertel Islamic Finance - Modell der Zukunft? Dr. iur. Bettina Oertel Übersicht Was ist Islamic Finance? Wesentliche Grundgedanken von Islamic Finance Bedeutung von Islamic Finance in Deutschland und Europa Probleme

Mehr

Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte

Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Schritt 1: Credits kaufen, um Zugangscodes generieren zu können Wählen Sie Credits verwalten und klicken Sie auf Credits kaufen. Geben Sie nun

Mehr

f a m t Sahle Wohnen Albert Sahle Uwe Sahle GBR

f a m t Sahle Wohnen Albert Sahle Uwe Sahle GBR J u n r g g f b u a m e r n t i e g H Sahle Wohnen Albert Sahle Uwe Sahle GBR Ihre 1A Adree J u n r g b u a m H Auf den Blick kommt e an Wer da Ziel kennt, kann entcheiden. Wer entcheidet, findet Ruhe.

Mehr

Beispiel 1 Modellbildung und Identifikation

Beispiel 1 Modellbildung und Identifikation Beipiel Moellbilung un Ientifikation Für eine GaFlutrecke oll ein mathematiche Moell ermittelt weren. Einganggröße er trecke it eine tellpannung u t. Auganggröße er trecke it er momentane GaFlu q. u t

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Lehreinheit 09 Prozesssimulation II: Prozesssimulation mit einfachen Petri-Netzen Wintersemester 2012/2013

Lehreinheit 09 Prozesssimulation II: Prozesssimulation mit einfachen Petri-Netzen Wintersemester 2012/2013 Dynamiche Unternehmenmodellierung und -imulation (ehemal: Buine Dynamic - Dynamiche Modellierung und Simulation komplexer Gechäftyteme, Arbeitwienchaft V) Lehreinheit 09 Prozeimulation : Prozeimulation

Mehr

s Hinter lichtundurchlässigen Hindernissen bildet sich bei Beleuchtung Schatten.

s Hinter lichtundurchlässigen Hindernissen bildet sich bei Beleuchtung Schatten. Grundwien NuT Phyik 7. Jahrgangtufe I. Optik 1. Licht und Sehen, Schatten Wir ehen einen Gegentand nur, wenn Licht von ih auf unere Augen fällt. Wir untercheiden bei Körpern, die Licht auenden: - Lichtquellen,

Mehr

.DXIPlQQLVFKHV5HFKQHQ =LQVUHFKQHQ. Für jeden Kaufmann unentbehrlich und vielseitig einsetzbar ist die Zinsrechnung. :DVVLQG=LQVHQ"

.DXIPlQQLVFKHV5HFKQHQ =LQVUHFKQHQ. Für jeden Kaufmann unentbehrlich und vielseitig einsetzbar ist die Zinsrechnung. :DVVLQG=LQVHQ =LQVUHFKQHQ Für jeden Kaufmann unentbehrlich und vielseitig einsetzbar ist die Zinsrechnung. :DVVLQG=LQVHQ" =LQV =LQVVDW]=LQVIX =HLW -DKU 0RQDW der Preis für die Nutzung eines Kapitals während einer bestimmten

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern

1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern 1 Einleitung Lernziele Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen Notizenseiten drucken eine Präsentation abwärtskompatibel speichern eine Präsentation auf CD oder USB-Stick speichern Lerndauer 4 Minuten

Mehr

Der ebay Treuhandservice Sicherer geht s nicht

Der ebay Treuhandservice Sicherer geht s nicht Sicherer geht s nicht Inhalt 1. Sicher handeln Einleitung... 2 Maximale Sicherheit... 3 Die Schritte im Überblick... 4 Vorteile für Käufer... 5 Vorteile für Verkäufer... 6 2. Auftrag starten Einigung im

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr