Wirksamkeit sozialgesetzlicher und berufsrechtlicher Möglichkeiten zur Sanktionierung der Korruption im Gesundheitswesen
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- Kristina Förstner
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/12358 Wirksamkeit sozialgesetzlicher und berufsrechtlicher Möglichkeiten zur Sanktionierung der Korruption im Gesundheitswesen Vorbemerkung der Fragesteller DerBundesgerichtshof (BGH,Beschlussvom29.März2012,Az.GSSt2/11) entschied,dassdiegeltendenstraftatbeständedes 299undder 331ff.des Strafgesetzbuchs (StGB)nichtanwendbarsind,wennVertragsärztinnenund VertragsärztevoneinemPharmaunternehmenVorteilealsGegenleistungfür dieverordnungvonarzneimittelndiesesunternehmensentgegennehmen. Seitdemstehtfest,dassdie Bestechung vonniedergelassenenvertragsärztinnenundvertragsärztendurchdiepharmaindustrienachjetzigergesetzeslagenichtstrafbarist.deshalbwiesderbghdieentscheidungdarüber,ob korruptivesverhaltenimgesundheitswesenstrafwürdigistundzukünftigmittelsneuzuschaffenderstraftatbeständeverfolgtwerdensollte,ausdrücklich zurück an den Gesetzgeber. InderKleinenAnfragevom8.August2012richtetenAbgeordnetederFraktionDIELINKE.imDeutschenBundestageinenFragenkatalogandieBundesregierungzuärztlichemFehlverhaltenundmöglichenSanktionierungen derbestechungvonniedergelassenenvertragsärztinnenundvertragsärzten (s.bundestagsdrucksache 17/10440). InihrerAntwortaufdieKleineAnfrage (s.bundestagsdrucksache17/10547) erklärtdiebundesregierung,dassetwaigekonsequenzenausdembgh-beschlusssorgfältiggeprüftwerdenmüssten,unddiebundesregierung derzeit, d. h. im Sommer 2012, damit befasst gewesen sei. DaderBundesregierungzuvielenFragenkeineErkenntnissevorlagen,initiiertesieeineAbfragebeidenfürdieUmsetzungdieserVorschriftenzuständigenInstitutionenundVerbänden (KassenärztlicheBundesvereinigung, KassenzahnärztlicheBundesvereinigung,Bundesärztekammer,BundeszahnärztekammerundGKV-Spitzenverband).DieseAbfragewurdeam22.August 2012versandt,mitBefristungzurBeantwortungbiszum4.Oktober2012. KnappvierMonatenachderKleinenAnfragedauertedieAuswertungder Antwortenimmernochan (vgl.antwortaufdieschriftlichefrage93derab- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom5.März2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode geordnetenkathrinvoglervom20.dezember2012aufbundestagsdrucksache 17/11976). ZuBeginndesJahres2013habensichnichtnurdiegesetzlichenKrankenkassen,sondernselbstAbgeordneteausdenReihenderFraktionderCDU/CSU undeinecdu-landesjustizministerindahingehendgeäußert,dassgesetzliche Neuregelungenundggf.auchVerschärfungenimStrafrechtnotwendigwären (vergleicheunteranderem:ärztezeitungvom7.januar2013,handelsblatt vom2.januar2013,dieweltvom8.januar2013,westfalenblattvom 3.Januar2013).AuchderBundesministerfürGesundheit,DanielBahr,hat ausdrücklichklargestellt,dassbeikorruptionimgesundheitswesenermittlungen der Staatsanwaltschaften zukünftig möglich sein müssten. (www. derwesten.de vom 18. Januar 2013). EineGesetzesänderungmuss sofernesnochinnerhalbdieserlegislaturperiodeerfolgensoll schnellindiewegegeleitetwerden.mitdieserkonkretenerwartungshaltungäußertesichinzwischenauchderpatientenbeauftragte der Bundesregierung ( vom 18. Januar 2013). DieAntwortenderangefragtenInstitutionenundVerbändewurdedenfragendenAbgeordnetennichtweitergeleitet,stattdessentauchtenZahlendarausin derpresseauf (Handelsblattvom8.Januar2013,DERSPIEGELvom13.Januar2013undFAZvom18.Januar2013).AufNachfragedesGesundheitsausschussesdesDeutschenBundestageswurdenam28.Januar2013viele, abernichtalledatenausdenantwortenineinemnichtöffentlichenbericht denabgeordnetenzurverfügunggestellt.rückschlüssebleibtdiebundesregierung nach wie vor schuldig. DaherwerdennichtodernichtöffentlichbeantworteteFragenausderKleinen Anfragevom8.August2012erneutgestellt,inderkonkretenErwartung,dass sienachübereinemvierteljahrbeantwortetwerdenkönnen.auchsollendie AntwortenderInstitutionenundVerbändesoderÖffentlichkeitzugänglich gemacht werden, da sie von öffentlichem Interesse sein dürften. Vorbemerkung der Bundesregierung DerGroßeSenatfürStrafsachendesBundesgerichtshofes (BGH)hatseinen Beschlussvom29.März2012erstam22.Juni2012verkündet,indemereine StrafbarkeitvonVertragsärztenverneint,dievoneinemPharma-Unternehmen VorteilealsGegenleistungfürdieVerordnungvonArzneimittelndiesesUnternehmens entgegennehmen. DasBundesministeriumfürGesundheit (BMG)hatdieKonsequenzendes BGH-Beschlussessehrsorgfältiggeprüft.AusverfassungsrechtlichenGründen isteinrückgriffaufdasstrafrechtultimaratiounddahererstdannmöglich, wennfeststeht,dassinsbesonderediebestehendenregelungenimberufs-und Sozialrechtnichtausreichen,umFehlverhaltenimGesundheitswesenwirksam zu bekämpfen. UnabhängigvonderstrafrechtlichenVerfolgungistundbleibtdieVorteilsannahmevonVertragsärztinnenund-ärztenalsGegenleistungfürdieVerordnung vonarzneimittelnnachdenfürdievertragsärztinnenund-ärztebereitsbestehendenundweiterhingeltendenberufs-undsozialrechtlichenvorschriften,die das zulässige ärztliche Verhalten regeln, verboten. FüralleÄrztinnenundÄrztegeltenunabhängigvonihremStatus (alsfreiberuflichniedergelasseneberufsgruppeohnezulassungzurversorgunggesetzlich krankenversicherterpersonen,vertragsärztinnenund-ärzte,angestellteoder beamtetekrankenhausärztinnenund-ärzte)berufsrechtlichevorgaben.die ÜberwachungderEinhaltungderBerufsordnungenobliegtden (Landes-)Ärztekammern.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12644 KorruptesVerhalten istvertragsärztinnenund-ärztenauchnachdensozialrechtlichenvorschriftenimfünftenbuchsozialgesetzbuch (SGBV)verboten. Ihnenistesnichtgestattet,fürdieZuweisungvonVersicherteneinEntgeltoder sonstigewirtschaftlichevorteilesichversprechenodersichgewährenzulassen oderselbstzuversprechenoderzugewähren.dieüberwachungdereinhaltung dieservorschriftenistaufgabederkassenärztlichenvereinigungenundder Kassenärztlichen Bundesvereinigung. 1.HatdieBundesregierungdieAbsicht,dieBerichtederSelbstverwaltungsorganeimOriginalzuveröffentlichenoderwenigstensdenAbgeordneten des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen? Wenn ja, wann? DieBundesregierungbeabsichtigt,dieStellungnahmenderangefragtenInstitutionen bzw. Verbände in Kürze dem Deutschen Bundestag zuzuleiten. 2.WelcheRückschlüsseziehtdieBundesregierungausderPrüfungderKonsequenzendesgenanntenBGH-Beschlussesvom29.März2012undaus der Auswertung der Antworten der maßgeblichen Verbände? 3.StimmtdieBundesregierungnachAuswertungundPrüfungdieserAngabeninsbesonderemitdemAppelldesGroßenStrafsenatsdesBGHüberein,der diegrundsätzlicheberechtigungdesanliegens,missständen,die allemanscheinnach gravierendefinanziellebelastungendesgesundheitssystemszurfolgehaben,mitmittelndesstrafrechtseffektiventgegenzutreten, anerkennt? 4.SiehtdieBundesregierungkorruptivesVerhaltenniedergelassenerVertragsärztinnen und Vertragsärzte als strafwürdig an? Wenn ja, plant sie eine entsprechende Gesetzesinitiative? AufderGrundlagederStellungnahmenderangeschriebenenVerbändeprüft diebundesregierungderzeitdiemöglichkeiteneinerstrafrechtlichensanktionierungbesondersschwererverstößevonvertragsärztenundandererleistungserbringergegensozialversicherungs-undberufsrechtlicheverbote.die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 5.SiehtdieBundesregierungkorruptivesVerhaltenderPharmaindustrieund andererunternehmenalsstrafwürdigan,dasaufdiebeeinflussungder Leistungserbringung im Gesundheitswesen abzielt? Wenn ja, plant sie eine entsprechende Gesetzesinitiative? AuchinsoweitprüftdieBundesregierungderzeitdieMöglichkeiteneinerstrafrechtlichenSanktionierung;dieÜberlegungensindebenfallsnochnichtabgeschlossen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.BleibtdieBundesregierungauchnachKenntnisderAntwortdesGKV- SpitzenverbandesaufdieAbfragederBundesregierungderMeinung, dassdieregelungenin 128desFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV)imHilfsmittelbereichzueinem deutlichenrückgangkorruptiverpraktiken (Bundestagsdrucksache17/10547)geführthat (wennja, bitte mit Zahlen belegen)? Wennnein,plantsiesozialrechtlicheGesetzesänderungen,umdieIntention des 128 SGB V wirksamer zu verfolgen? DieBundesregierunggehtnachwievordavonaus,dassdieRegelungendes 128SGBVimHilfsmittelbereichdeutlicheWirkungengezeigthaben.Diese EinschätzungstütztsichaufentsprechendeAngabenderVerbändedervornehmlichbetroffenenLeistungserbringer.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. 7.WiehatsichinsbesonderedasVerhältnisderpharmazeutischenUnternehmerzuniedergelassenenVertragsärztinnenundVertragsärztendurch 128 SGB V verändert (bitte mit Zahlen belegen)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8.WievieleundwelcheVerträgenach 128Absatz6inVerbindungmit Absatz 3 SGB V wurden abgeschlossen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 9.WiehäufigwurdennachKenntnisderBundesregierungdenKrankenkassenVerstößegegendieAbsätze2und6des 128SGBVseitdemJahr 2009 bekannt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 10.WiehäufigwurdennichtärztlicheLeistungserbringerinnenundLeistungserbringervonderVersorgungderVersichertendurchdieKassen durchanwendungvon 128Absatz3Satz2SGBVausgeschlossen (bitte jeweils Berufsgruppe, Jahr und Art des Verstoßes angeben)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 11.WieoftwurdenandereSanktionengemäß 128Absatz3SGBVdurch diekassenverhängt (bittenachartdersanktion,jahrundartdesverstoßes aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 12.SoferndieAuswertungundPrüfungdurchdieBundesregierungnochimmernichtabgeschlossenseinsollten,biswannerwägtdieBundesregierung,AuswertungundPrüfungabzuschließen,undplantsie,eineGesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WieoftwurdennachKenntnisderBundesregierungdurchdiezuständigenLandesärztekammerneigenständigberufsrechtlicheVerfahrenwegen Verstoßgegendie 31,34Absatz5der (Muster-)Berufsordnungeingeleitet (bittejeweilsnachbundeslandfürdieletztenfünfjahreaufschlüsseln)? DieAnzahldereingeleitetenVerfahrenergibtsichausnachstehenderÜbersicht: LandAnzahl Baden-Württemberg98 Bayern9 Berlin13 Brandenburg6 Bremen0 Hamburg26 Hessen30 Mecklenburg-Vorpommern1 Niedersachsen4 Nordrhein-Westfalen33 Rheinland-Pfalz10 Saarland6 Sachsen118 Sachsen-Anhalt9 Schleswig-Holstein2 Thüringen12 14.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdieserZahl angesichtsdertatsache,dassalleinimzusammenhangmitdemsog.ratiopharm-skandalbundesweitermittlungsverfahrengegen3000vertragsärzteeingeleitetwurden (vgl.z.b.spiegelonlinevom30.oktober 2010 Geld und Gefälligkeiten)? DieEinleitungderErmittlungsverfahrenliegtebensowiedieEinleitungberufsrechtlicherVerfahreninderKompetenzderLänder.AuswelchenGründen dieseverfahreneingeleitetwerdenodernicht,entziehtsichderkenntnisder Bundesregierung. Ergänzendwirddaraufhingewiesen,dassdieberufsrechtlichenVerfahrenim Zusammenhangmitdemsog.Ratiopharm-SkandalnichtinderAntwortzu Frage13aufgeführtsind,daessichhierbeiumVerstößegegen 32der (Muster-)Berufsordnung handelt.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15.WieoftwurdennachKenntnisderBundesregierungimZusammenhang mitdemratiopharm-skandalvondenzuständigenlandesärztekammern berufsrechtlichesanktionenwegenverstößengegendie 31,34Absatz5 der (Muster-)Berufsordnungverhängt (bittejeweilsnachbundeslandfür die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)? Dersog.Ratiopharm-SkandalbetrifftVerstößegegen 32der (Muster-)Berufsordnung. Berufsrechtliche Sanktionen wurden in folgenden Ländern verhängt: LandAnzahl Berlin 4 Hessen25 Nordrhein-Westfalen WelchetatsächlichenErmittlungskompetenzenhabendiezuständigen Landesärztekammern,umeinenVerstoßgegendie 31,34Absatz5 der (Muster-)Berufsordnung (MBO-Ä) wirksam zu verfolgen? ImberufsrechtlichenVerfahrenbesteheninderRegelfolgendeErmittlungskompetenzen:AnhörungdesbetroffenenArztesbzw.derbetroffenenÄrztin, Zeugenvernehmung,Sachverständigengutachten,ErhebungvonUrkundsbeweisen,AuskunftsersuchenbeianderenBehördeneinschließlichderBeziehung vonakten,teilweiseauchdiemöglichkeit,beschlagnahmeunddurchsuchung bei Gericht zu beantragen. 17.SindberufsrechtlicheSanktionenbeikorruptivemVerhaltenvonVertragsärztennachAnsichtderBundesregierungangemessenundsachgerecht,wennfasteinFünftelderÄrztedieRegelungin 31MBO-Äentwedernichtkennenodersichniefürsieinteressierthaben (vgl.prof.dr. Kai-D.Bussmann:UnzulässigeZusammenarbeitimGesundheitswesen durch ZuweisunggegenEntgelt ;empirischestudieimauftragdes GKV-Spitzenverbandes, 2012)? DieÄrztinnenundÄrztesindnach 2Absatz5der (Muster-)Berufsordnung verpflichtet,diefürdieberufsausübunggeltendenvorschriftenzubeachten. Sie haben sich daher auch über ihre Berufspflichten zu informieren. 18.UnterwelchenVoraussetzungenistesnachKenntnisderBundesregierungbeieinemVerstoßgegendie 31,34Absatz5derMusterberufsordnungbislangzueinemWiderrufderApprobationdurchdiezuständige Landesbehörde gekommen? DerWiderrufderApprobationistmöglich,wennderVerstoßgegen 31der (Muster-)BerufsordnungzugleicheinVerhaltendarstellt,ausdemsichdieUnwürdigkeitoderdieUnzuverlässigkeitdesArztesbzw.derÄrztinzurAusübung des ärztlichen Berufs ergibt. 19.WelcheErmittlungsmöglichkeitenhabendiezuständigenLandesbehörden,umeinemmöglichenVerstoßgegendie 31,34Absatz5derMusterberufsordnung nachzugehen? DieBefugnissederApprobationsbehördenrichtensichnachdemVerwaltungsverfahrensrecht (VwVfG)desjeweiligenLandes.Dieseentsprecheneinander
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12644 weitgehendundlehnensichandasverwaltungsverfahrensgesetzdesbundes an. Maßgebend sind 24, 26 VwVfG. 20.WiehäufigistÄrztinnenundÄrztennachKenntnisderBundesregierung wegenkorruptivemverhaltendieapprobationindenletztenfünfjahren widerrufen worden (bitte nach Bundesland und Jahren aufschlüsseln)? IndenvergangenenfünfJahrenistwegenkorruptenVerhaltensineinemFallin BayerndieApprobationwiderrufenworden.InBaden-Württemberg,Berlin, Brandenburg,Hamburg,Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen,Nordrhein- Westfalen,Rheinland-Pfalz,Saarland,Sachsen,Sachsen-AnhaltundThüringen gabesindenvergangenenfünfjahrenkeineentsprechendenfälle.vondenübrigen Ländern liegen keine Angaben vor. 21.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungindiesemZusammenhangausderTatsache,dassausweislichderRechtsprechungderVerwaltungsgerichteinErmangelungeigenerErmittlungsmöglichkeitender LandesgesundheitsbehördeninderRegelzumindesteinrechtskräftiger StrafbefehlfürdenWiderrufderApprobationvorausgesetztwurde (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 18. August B 6.11)? Estrifftnichtzu,dassdieApprobationsbehördenkeineeigenenErmittlungsmöglichkeitenhaben;siehedazudieAntwortzuFrage19.Darüberhinausführt diestrafbarkeitärztlichenfehlverhaltensdazu,dassdieapprobationsbehörden zusätzlichaufdieermittlungsergebnissederstaatsanwaltschaftenimverfahren des Widerrufs der Approbation zurückzugreifen können. 22.WiehäufigistVertragsärztinnenundVertragsärztennachKenntnisder BundesregierungdieKassenzulassungindenletztenfünfJahrenwegen korruptivemverhaltentatsächlichentzogenworden (bittenachbundesland, Jahren und Grund des Zulassungsentzugs aufschlüsseln)? VonderKassenärztlichenBundesvereinigungwurdendienachstehendenAngabenzurZahlderZulassungsentziehungenbeiVertragsärztenundpsychologischen Psychotherapeuten übermittelt: Kassenärztliche Vereinigung Zulassungsentziehungen nach 95 Abs. 6 SGB V Zulassungsentziehungen wegen gröblicher Verletzung der vertragsärztlichen Pflichten Baden-Württemberg475 Bayern45nicht bekannt Berlin2012 Brandenburg 6keine Bremen 33 Hamburgkeine Angabenkeine Angaben Hessen379 Mecklenburg- Vorpommern 7 5 Niedersachsen3514 Nordrhein272
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Kassenärztliche Vereinigung Zulassungsentziehungen nach 95 Abs. 6 SGB V InwelchendieserFälledieZulassungsentziehungwegenkorruptivenVerhaltens erfolgte, ist dem BMG nicht bekannt. Zulassungsentziehungen wegen gröblicher Verletzung der vertragsärztlichen Pflichten Sachsen-Anhalt126 Schleswig-Holstein 7keine Westfalen-Lippe WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderTatsache, dassauchdafürnachderrechtsprechungdersozialgerichteinermangelungeigenerermittlungsmöglichkeitenderzulassungsausschüsseinder RegelzumindesteinrechtskräftigerStrafbefehlfürdenEntzugderKassenzulassungvorausgesetztwerdendürfte (vgl.großbölting/jaklin,nzs 2002, 525, 528)? DieinderFrageenthalteneundihrzugrundeliegendeAussage,dassinErmangelungeigenerErmittlungsmöglichkeitenderZulassungsausschüsseinderRegelzumindesteinrechtskräftigerStrafbefehlfürdenEntzugeinerZulassung vorausgesetztwerdendürfte,istwederzutreffendnochfindetsiesichindemin derfrageangegebenaufsatz.hinzuweisenistindiesemzusammenhangauf 27derZulassungsverordnungfürVertragsärzte (Ärzte-ZV),derbestimmt, dassderzulassungsausschussvonamtswegenübereinenzulassungsentzug zuentscheidenhatunddiekassenärztlichevereinigung,dielandesverbände derkrankenkassensowiedieersatzkassendiezulassungsentziehungunterangabevongründenbeantragenkönnen.nach 39Ärzte-ZVerhebtderZulassungsausschussdieihmerforderlicherscheinendenBeweise.Erkanndabei z. B. auch Sachverständige und andere Auskunftspersonen heranziehen. 24.WiebegründetdieBundesregierungihreAntwortaufdieKleineAnfrage (Bundestagsdrucksache17/10547,Frage40),dasUrteildesVerwaltungsgerichtsBerlinzurHerausgabederbeiderkassenärztlichenBundesvereinigunggesammeltenDatenüberverschriebeneMedikamenteundHonorareanTransparencyInternationalzeige,dassfürInformationenzu AnwendungsbeobachtungeneineTransparenzgegebensei,wodoch diesebereitstellungderdatennichtfreiwilligdurchdiekassenärztliche Bundesvereinigungerfolgte,sondernvorGerichterstrittenwerden mussteunddiesichtungvon9000seitennundurchehrenamtlichemitgliedervontransparencyinternationalerfolgenmuss ( 9. Januar 2013)? DassdieunterschiedlicheAuslegungundderVollzugvonGesetzeninsbesonderebeineuenRegelungenvonGerichtenimEinzelfallgeklärtwird,istein normalergeschehensablauf.esentsprichtnachansichtderbundesregierung demgrundgedankendertransparenz,dassnachklärungdieserfragenalle UnterlagennachdenrechtlichenVorgabendesInformationsfreiheitsgesetzes bereitgestellt wurden.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderMitwirkungderkassenärztlichenOrganisationenunddesGKV-SpitzenverbandesandenzweijährlichvorzulegendenBerichtennachden 81aund 197a SGB V in jeweils in qualitativer und quantitativer Hinsicht? Nach 81aund197aSGBVhabendieKassenärztlichenVereinigungen,die KassenärztlichenBundesvereinigungen,dieKrankenkassenund,wennangezeigt,ihreLandesverbände,sowiederGKV-SpitzenverbandBundderKrankenkassenimAbstandvonzweiJahrenBerichteüberdieTätigkeitderStellen zurfehlverhaltensbekämpfungzuerstellen.dieserverpflichtungsinddiebetreffendenorganisationennachgekommen.möglicherverbesserungsbedarfin BezugaufdieinhaltlicheAusgestaltungderBerichtewirdimZusammenhang mitdeninderantwortzudenfragen2bis4möglichengesetzgebungsvorschlägen zu prüfen sein. 26.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungjeweilsausder BeantwortungdervomBundesministeriumfürGesundheitinitiiertenAbfragevonSeitenderKassenärztlichenBundesvereinigung,derKassenzahnärztlichenBundesvereinigung,derBundesärztekammer,derBundeszahnärztekammerunddesGKV-Spitzenverbandesinqualitativerund quantitativer Hinsicht? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. 27.WievielGeldhabenÄrztinnenundÄrztefürdieDurchführungvonAnwendungsbeobachtungsstudien in den letzten fünf Jahren erhalten? 67Absatz6Satz3desArzneimittelgesetzessiehtvor,dassEntschädigungen, dieanärztefürihrebeteiligunganuntersuchungengeleistetwerden,nachihrer ArtundHöhesozubemessensind,dasskeinAnreizfüreinebevorzugteVerschreibungoderEmpfehlungbestimmterArzneimittelentsteht.Angabenzu dengeleistetenentschädigungensindimrahmenderanzeigepflicht,soweit beteiligteärzteleistungenzulastendergesetzlichenkrankenversicherungerbringen,nachartundhöhebeimspitzenverbandbundderkrankenkassenund derkassenärztlichenbundesvereinigunganzuzeigen.imrahmenderabfrage beimspitzenverbandbundderkrankenkassenundderkassenärztlichenbundesvereinigungwurdedembmgmitgeteilt,dassdortkeinegesamtzahlenzu den geleisteten Zahlungen vorliegen. 28.HatdieBundesregierungnunmehrErkenntnisseüberdenGeldbetragder VorteileundVergünstigungen,dieinsgesamtinDeutschlandfürdieVerordnungvonbestimmtenArzneimittelngewährtundentgegengenommen werden? Wenn ja, wie hoch beziffert sie diesen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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seit November 2011 ergriffen oder in die Wege geleitet?
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11137 16. Wahlperiode 01. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer
MehrWeiterentwicklung der Förderrichtlinie zum Neu- und Ausbau und zur Reaktivierung von Gleisanschlüssen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7163 17. Wahlperiode 27. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrBilanz der Bleiberechtsregelungen zum 30. Juni 2011 und politischer Handlungsbedarf
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6816 17. Wahlperiode 22. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter und
MehrBilanz der Bleiberechtsregelungen zum 30. Juni 2012 und politischer Handlungsbedarf
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10451 17. Wahlperiode 10. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und
MehrRechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8964 17. Wahlperiode 09. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrZukünftige Honorierung der Versorgung von Patienten und Patientinnen mit HIV und AIDS
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11345 16. Wahlperiode 11. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Volker Beck (Köln), Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrVorwürfe gegen Ausländerbehörden wegen Gentests bei binationalen Eltern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1096 17. Wahlperiode 18. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, weiterer Abgeordneter
Mehrnichtgegendenwilleneineselternteilseintretenkann.ohneeinverständnis dermuttergibtesalsoderzeitkeinsorgerechtfürdennichtmitihrverheirateten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6078 16. Wahlperiode 13. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter
Mehrnachgelagertenbesteuerungkanndasinderwohnimmobiliegebundene,gefördertekapitalaucheinmaligbesteuertwerden.dannsollen70prozentdes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8712 16. Wahlperiode 03. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Patrick Döring, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
MehrUmstellungsförderung in der Landwirtschaft in den Bundesländern in den Förderperioden 2007 bis 2013 und 2014 bis 2020
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8223 17. Wahlperiode 19. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer
MehrDeutschenPsychotherapeutentagvorgenommeneLiberalisierungundFlexibilisierungdesjeweiligenBerufsrechtsaufgegriffenundindasVertragsarztrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8599 16. Wahlperiode 14. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrDrittmittelzuwendungen des Bundesministeriums der Verteidigung an Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6200 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10551 17. Wahlperiode 28. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrAlleen als Kultur- und Naturgut erhalten und entwickeln sowie Alleenschutz ressortübergreifend organisieren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13677 17. Wahlperiode 31. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Anton Hofreiter, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter
MehrDiskussion über Änderungen an der Hofabgabeklausel und über externe Beratungsleistungen für die Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5691 17. Wahlperiode 02. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Friedrich Ostendorff, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
MehrZur sozialen und gesellschaftlichen Integration von HIV-positiven Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7283 17. Wahlperiode 07. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12875 16. Wahlperiode 06. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
Mehroffiziellenberufsverbotsverfahren,2200disziplinarverfahren,1250ablehnungenvonbewerbernund265entlassungenausdemöffentlichendienst.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8667 17. Wahlperiode 10. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter
MehrUrteile des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7259 17. Wahlperiode 29. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
Mehrgenanntenrechtsbereich vorwiegendimwegederrechts-undfachaufsicht desbmas [BundesministeriumfürArbeitundSoziales]überdieBA
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14327 17. Wahlperiode 04. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrTransparenz der Bezüge von Vorstandsmitgliedern der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2484 16. Wahlperiode 31. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, weiterer
MehrSituation der stationären Versorgung in bundesdeutschen Krankenhäusern
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13974 16. Wahlperiode 03. 09. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrKleine Solidargemeinschaften als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4386 17. Wahlperiode 10. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
Mehr2010wurdeihreAnwendungwegenderEinleitungeinesförmlichenPrüfverfahrensdurchdieEU-Kommissionausgesetzt.DieEU-Kommissionhatmit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5752 17. Wahlperiode 05. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
Mehr65JahrealtistundeinezugeringerRentehat,bekommtdanndieGrundsicherungimAlter
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6275 17. Wahlperiode 24. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7052 17. Wahlperiode 21. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9784 17. Wahlperiode 22. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung des Entgeltsystems in der Psychiatrie nach 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5310 17. Wahlperiode 30. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr.
MehrStellung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9328 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2648 17. Wahlperiode 26. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Wicklein, Willi Brase, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter
MehrKennzeichenerfassung und Funkzellenabfrage im sogenannten Autotransporter-Fall
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14794 17. Wahlperiode 25. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Herbert Behrens, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
Mehrdesphysischenexistenzminimumsunddesmindestmaßesanteilhabeamgesellschaftlichen,kulturellenundpolitischenleben.siesindsomitverfassungswidrig
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13449 17. Wahlperiode 13. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6815. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6815 17. Wahlperiode 22. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1864 17. Wahlperiode 25. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer
MehrDieVerwaltungderBundesautobahnenundsonstigenBundesstraßendesFernverkehrsobliegtnachArtikel90Abs.2desGrundgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6132 16. Wahlperiode 24. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Hettlich, Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer
MehrUnterstützung in Deutschland anerkannter Asylberechtigter in Auslieferungsverfahren im Ausland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10400 17. Wahlperiode 26. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
MehrVeröffentlichungen,heißtesinderVerfügungdesOrdnungsamtesvom10.Februar2012.VerbotenwirdMuzafferAyataauchjedesEngagementfürlegale,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9076 17. Wahlperiode 22. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/734 17. Wahlperiode 16. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, René Röspel, Ulla Burchardt, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8549 17. Wahlperiode 06. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth,
MehrVorbemerkung der Fragesteller LeiharbeitundaufstockendeHartz-IV-Leistungenstehenmomentanverstärkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/985 17. Wahlperiode 11. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5382 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14520 17. Wahlperiode 08. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Stephan Kühn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrDurchführung von Erörterungsterminen bei Planfeststellungsverfahren von Bundesverkehrswegen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3331 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13597 17. Wahlperiode 21. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2625 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Nink, Garrelt Duin, Oliver Kaczmarek, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13286 17. Wahlperiode 24. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
Mehrallgemeinenbundeshaushaltein.gleichzeitigsiehtdasfinanzausgleichsgesetzvor,dassausdemallgemeinenbundeshaushaltanfinanzschwache
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11629 17. Wahlperiode 26. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Kelber, Kerstin Tack, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1054
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1367 17. Wahlperiode 14. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11944 17. Wahlperiode 19. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12364 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Hans- Josef Fell, weiterer
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