Leihgroßeltern im Landkreis Bamberg

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1 Leihgroßeltern im Landkreis Bamberg Konzept zum Aufbau von Vermittlungsstellen für Leihgroßeltern in den Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Bamberg

2 Inhaltsverzeichnis 1 Warum Leihgroßeltern?... S. 2 2 Projektträger... S. 2 3 Kooperation mit dem Landkreis... S. 2 4 Einführung als Modellprojekt... S. 3 5 Projektpartner Kommune... S. 3 6 Vermittlerinnen und Vermittler... S. 3 7 Leihgroßeltern... S. 5 8 Schweigepflicht... S. 6 9 Aufwandspauschale... S Organisation und Mittelverwaltung... S Gemeinschaftsfonds... S Mitgliedsbeitrag... S Versicherungsschutz... S Erweitertes Führungszeugnis; Eignung... S Schulung und Begleitung für die Leihgroßeltern... S Gemeinsame Außenwirkung... S. 9 Anlagen Vereinbarung zwischen CariThek und Leihoma/-opa (Muster) Vereinbarung zwischen CariThek und Vermittler/-innen (Muster) Erklärung des / der Erziehungsberechtigten (Muster) Informationsblatt für Leihgroßeltern: Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit Stand: Dezember / 9

3 1 Warum Leihgroßeltern? Ihr habt es gut, ihr habt ja Großeltern vor Ort! so denken viele Eltern, die in der Betreuung ihrer Kinder weitgehend auf sich allein gestellt sind. Vielerorts haben sich deshalb Leihgroßelternprojekte bewährt, die hilfsbereite ältere Menschen und Familien zusammenführen: Die Eltern bekommen verlässliche und flexible Unterstützung bei der Betreuung ihrer Kinder. Die Leihgroßeltern haben Freude mit den Kindern, bleiben aktiv und verbunden mit der heranwachsenden Generation. Die Kinder genießen es, dass sich jemand Zeit nur für sie nimmt und entdecken mit ihrer Leihoma bzw. ihrem Leihopa die Welt. Leihgroßelterndienste sind ein Gewinn für alle! Damit möglichst viele Menschen im Landkreis diese Dienste nutzen können und das Engagement rechtlich abgesichert ist, wurde das vorliegende Projekt entwickelt. 2 Projektträger Träger des Projekts Leihgroßeltern im Landkreis Bamberg ist die CariThek Bamberg als Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement im Landkreis Bamberg. Die CariThek übernimmt dabei folgende Aufgaben: Beauftragung der ehrenamtlichen Vermittler und Leihgroßeltern, Führen einer Kartei mit den ehrenamtlichen Vermittlern und Leihgroßeltern, Verwaltung der Aufwandspauschalen, Verwaltung des Gemeinschaftsfonds, Haftpflicht- und Unfallversicherung der ehrenamtlichen Vermittler und Leihgroßeltern (vgl. 13), Öffentlichkeitsarbeit im Netzwerk der CariThek, Teilnahme an Austauschtreffen, Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. 3 Kooperation mit dem Landkreis Bamberg Die CariThek kooperiert mit der Generationenbeauftragten des Landkreises Bamberg. Diese übernimmt, jeweils in Absprache mit der CariThek, folgende Aufgaben: Informationsveranstaltungen für interessierte Kommunen, Landkreisweite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung von Werbeträgern (z. B. Faltblatt und Plakat), Erstellen von Vorlagen für die Vermittler (Leitfaden Erstgespräche u. a.) Prüfen von Anträgen auf Unterstützung durch den Gemeinschaftsfonds, Organisation und Finanzierung von Schulungen für Vermittler und Leihgroßeltern, 2 / 9

4 Organisation und Finanzierung von Austauschtreffen für die Vermittler, Organisation von Gemeinschaftsveranstaltungen für alle Beteiligten (Feste, Ausflüge etc.). 4 Einführung als Modellprojekt Um Erfahrungen im Landkreis zu sammeln, wird das Angebot zunächst als Modellprojekt für 2 Jahre eingeführt, mit einer Laufzeit vom 1. Juni 2013 bis 31. Mai In dieser Zeit können bis zu 10 Gemeinden mit insgesamt 10 Vermittlern und etwa 50 Leihgroßeltern am Modellprojekt teilnehmen. Bei erfolgreicher Umsetzung des Modellprojekts sind eine dauerhafte Fortsetzung und die Ausweitung auf weitere interessierte Gemeinden ab Juni 2015 geplant. 5 Projektpartner Kommune Die Vermittlung der Leihgroßelterndienste erfolgt durch Vermittlungsstellen in der/dem jeweiligen Stadt, Markt bzw. Gemeinde. Jede Vermittlungsstelle ist mit einem Vermittler oder einer Vermittlerin besetzt. Interessierte Kommunen können sich als Projektpartner bewerben. Hierzu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Benennung einer interessierten Person als Vermittler/-in (vgl. 6), Ausrichtung einer feierlichen Auftaktveranstaltung, Regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit (Aushänge, Gemeindeblatt etc.). Die Kommune stellt bei Bedarf ggf. in Zusammenarbeit mit lokalen Einrichtungen wie Kitas oder Kirchengemeinden unentgeltlich Infrastruktur für die Vermittlungsstelle zur Verfügung. Dazu gehören nach Absprache die Nutzung von Drucker/Kopierer, Telefon, Bürobedarf und ggf. Räumlichkeiten für Sprechstunden. Der/die Vermittler/-in kann die Erstattung eigener Aufwendungen bei der CariThek beantragen (Einzelheiten s. 6). Die Kommune als Projektpartner legt, in Rücksprache mit dem/r Vermittler/-in und der Generationenbeauftragten des Landkreises Bamberg das Einzugsgebiet ihrer Vermittlungsstelle fest. 6 Vermittlerinnen und Vermittler Schlüsselperson des Projekts vor Ort ist die Vermittlerin bzw. der Vermittler. Durch ihr/sein Engagement werden Familien und ältere Menschen auf das Angebot aufmerksam, passende Paare werden zusammengeführt und in der Umsetzung begleitet. Die Vermittlerin bzw. der Vermittler ist über feste Kontaktdaten und Sprechzeiten erreichbar und hat folgende Aufgaben: 3 / 9

5 Vermittlung Begleitung Erstgespräche mit interessierten Familien oder Senioren/-innen und Aufnahme in die Vermittlungskartei, Kennenlerngespräche zur Zusammenführung passender Paare, Weiterleitung der Vereinbarungen und Führungszeugnisse an die CariThek, Feedbackgespräche mit Familien und Leihgroßeltern nach 3-4 Treffen (optional). Weiterleitung der Einsatzlisten an die CariThek (1x/Quartal), Organisation regelmäßiger Austauschtreffen der Leihgroßeltern vor Ort (je nach Bedarf 1x/Monat bis 1x/Quartal), Erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen der Familien oder Leihgroßeltern; bei Bedarf Rücksprache mit/weitervermittlung an die CariThek. Öffentlichkeitsarbeit (in Kooperation mit der Gemeinde) Kontinuierliche Werbung im Gemeindeblatt, Aushänge an gut zugänglichen Orten: Rathaus, Kindertagessstätten, Schulen, Seniorenheimen, Vereinsheimen, Pfarreien, Gastwirtschaften, Geschäften etc., Kontaktaufnahme mit bestehenden Einrichtungen für Kinder und Senioren vor Ort (z.b. Familienstützpunkte, Kindertagesstätten, Seniorenclub), Leihoma/Leihopa-Aktionen z.b. im Rahmen bestehender Feste (Kindergartenfest, Kirchweih, Gemeindefest etc.). Die Vermittler/-innen arbeiten ehrenamtlich und sind durch den Projektträger haftpflicht- und unfallversichert (Voraussetzungen siehe Punkt 13). Die Vermittlung kann alternativ auch im Rahmen einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit (z. B. kommunale Verwaltungskraft, Quartiersmanager/-in) erfolgen, wenn hierfür genügend zeitliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Als Richtwert können etwa 2 Stunden pro Woche dienen, mit verstärktem Zeitbedarf zum Projektbeginn. Wichtig ist in jedem Fall ein persönliches Interesse der Vermittlerin/des Vermittlers am Projekt. Eine Stellvertretungsregelung für den Krankheitsfall oder Urlaub ist wünschenswert. Die Vermittler/-innen werden von der CariThek und der Generationenbeauftragten des Landkreises auf ihre Tätigkeit vorbereitet und durch regelmäßige Austauschtreffen begleitet. Die Gemeinde unterstützt den/die Vermittler/-in, indem sie unentgeltlich Infrastruktur für die Vermittlungsstelle zur Verfügung stellt. Der/die Vermittler/-in kann die Erstattung eigener Aufwendungen, insbesondere Fahrtkosten und Kosten für die Begleitung der Leihgroßeltern, gegen Nachweis und bis zu einer Höhe von 50 pro Jahr bei der CariThek beantragen. Höhere Aufwendungen werden nur nach vorheriger Absprache und gegen Nachweis erstattet. Die Mittel werden vom Landkreis Bamberg und der Stiftung Helfen tut gut! zur Verfügung gestellt, mit der Stifter Landrat Dr. Günther Denzler das Ehrenamt im Landkreis fördert. 4 / 9

6 7 Leihgroßeltern Zum Finden einer geeigneten Familie stellen interessierte Senior/-innen ihre Kontaktdaten der Leihgroßelternvermittlung vor Ort sowie dem Projektträger zur Verfügung. Die Leihgroßeltern können sich ihre Familie aussuchen und umgekehrt. Es gibt keine Pflicht, einen Vermittlungsvorschlag anzunehmen. Die Einsätze erfolgen ehrenamtlich. Das Ehrenamt kann jederzeit beendet werden. Eine Leihoma/ein Leihopa kann sich in mehreren Familien engagieren. Die Leihgroßeltern unterstützen Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder. Wie leibliche Großeltern springen sie ein, wenn Hilfe gebraucht wird, z.b. wenn ein Arzttermin oder Elternabend ansteht, die Kinder krank sind und beide Eltern arbeiten müssen, die Eltern Besorgungen erledigen müssen, die Eltern sich eine Auszeit gönnen, Sport treiben oder Freunde besuchen möchten, die Eltern einmal wieder ins Theater oder Kino gehen möchten, die Tagesmutter erkrankt oder die Kita geschlossen hat. Ob Notfallbetreuung oder regelmäßiger enger Kontakt die Häufigkeit ihrer gemeinsamen Familienzeit gestalten die Familien und Leihgroßeltern frei nach ihren Wünschen und Bedürfnissen. Die Familie hat einen Anspruch auf Unterstützung nur, soweit sie von der/dem Leihoma/Leihopa konkret zugesagt wurde. Den Ort der Betreuung legen Familien und Leihgroßeltern gemeinsam fest. Vom Versicherungsschutz umfasst sind Betreuungen bei der Familie zuhause, bei der Leihoma/dem Leihopa zuhause sowie bei Ausflügen etc. draußen / im öffentlichen Raum. Mögliche Tätigkeiten der Leihgroßeltern sind gemeinsame Aktivitäten daheim, z.b. (Vor-)Lesen, Malen, Basteln, Stricken, Kochen, Backen, Essen, usw., gemeinsame Ausflüge, z.b. Besuch auf dem Spielplatz, im Zoo, Zirkus, Kindertheater usw., die Begleitung und Hilfe im Familienalltag, z.b. Abholen vom Kindergarten, Unterstützung bei den Hausaufgaben, gemeinsamer Einkauf, Begleitung zur Musikschule usw. der Austausch und die Weitergabe von Erfahrungen an die Eltern. Die Leihgroßeltern sind KEINE professionellen Familienhelfer! Bei verstärktem Unterstützungsbedarf im Haushalt oder bei besonderen sozialen, psychischen oder erzieherischen Herausforderungen stehen den Familien professionelle Angebote zur Verfügung. Im Zweifel können sich Familien und Leihgroßeltern an ihre Vermittlungsstelle oder an die CariThek Bamberg wenden. 5 / 9

7 8 Schweigepflicht Die Familien, Leihgroßeltern und Vermittler unterliegen der Schweigepflicht. Alle im Rahmen des Projektes erlangten Daten und Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Personen außerhalb des Projektes weitergegeben. Im Rahmen des Projektes besteht die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches. Hier erlangte Informationen über andere Leihgroßeltern und Familien werden ebenso streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über die Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit hinaus. 9 Aufwandspauschale Die Leihgroßeltern engagieren sich ehrenamtlich und erhalten keine Vergütung. Der Aufwand für die ehrenamtliche Tätigkeit wird pauschal erstattet. Die Pauschale beträgt 8 Euro pro Einsatz und umfasst alle Ausgaben im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit als Leihoma/Leihopa, insbesondere Fahrtkosten oder Auslagen für die Kinder. Die Pauschale bleibt gleich, auch wenn sich ein Leihgroßelternpaar oder mehrere Leihgroßeltern gemeinsam in einer Familie engagieren. Die Aufwandspauschalen sind gemäß 3 Nr. 26 EStG von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit. Der Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschalen entfällt, soweit sie allein oder zusammen mit anderen Einnahmen im Sinne des 3 Nr. 26 EStG die Summe von Euro jährlich überschreiten. Dennoch überwiesene Aufwandspauschalen müssen der CariThek unverzüglich zurückgezahlt werden. Die Leihgroßeltern haben die Möglichkeit, auf die Auszahlung zu verzichten und die Pauschale in einen Gemeinschafsfonds (vgl. 11) zu spenden. Die Spende ist auf die Aufwandspauschale nach 3 Nr. 26 EStG anzurechnen; für die Steuer- und Sozialabgabenpflicht ist es also unerheblich, ob die Pauschale ausgezahlt oder gespendet wird. Einzelheiten enthält das Blatt Leihgroßeltern im Landkreis Bamberg: Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit, das diesem Konzept anliegt. Zur Auslagenerstattung für die Vermittler vgl. Punkt Organisation und Mittelverwaltung Die Eltern und Leihgroßeltern führen eine Liste über die erfolgten Einsätze. Einmal pro Quartal werden die Listen, gesammelt durch den Vermittler, an den Projektträger gesendet. Dieser stellt der Familie die entsprechende Aufwandspauschale in Rechnung und überweist sie nach Eingang vollständig an die Leihoma/den Leihopa. 6 / 9

8 11 Gemeinschaftsfonds Um die Gemeinschaft der Leihgroßelternfamilien im Landkreis zu fördern und auch finanziell schwachen Familien eine Leihoma/einen Leihopa zu ermöglichen, wird ein Gemeinschaftsfonds eingerichtet. Für den Gemeinschaftsfonds spenden können Leihgroßeltern, die auf ihre Aufwandspauschale verzichten, Projektpartner, Familien und jede Institution oder Privatperson, die die Idee der Leihgroßeltern im Landkreis unterstützen möchte. Das Startkapital des Gemeinschaftsfonds wird von der Stiftung Helfen tut gut! zur Verfügung gestellt, mit der Stifter Landrat Dr. Günther Denzler das Ehrenamt im Landkreis Bamberg fördert. Spendenbescheinigungen werden auf Anfrage durch den Projektträger ausgestellt. Für finanziell schwache Familien kann auf Antrag die Aufwandspauschale aus Mitteln des Gemeinschaftsfonds finanziert werden, vorausgesetzt: die Familie bezieht Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder das Familienjahreseinkommen liegt unterhalb der Grenzen, die der Freistaat Bayern für seine Förderung für Familienurlaub definiert hat ( Die Prüfung erfolgt durch die Generationenbeauftragte des Landkreises Bamberg. Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn ausreichend Mittel im Gemeinschaftsfonds verfügbar sind. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Weitere Aufgabe des Fonds ist die Förderung von Austausch und Gemeinschaft innerhalb der Leihgroßelterninitiative. Er kann zu diesem Zweck für die Finanzierung von Austauschtreffen, Festen und Ausflügen der Familien und Leihgroßeltern im Landkreis Bamberg genutzt werden. 12 Mitgliedsbeitrag Für die Nutzung der Leihgroßelternvermittlung entrichten die Familien einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 15,00 Euro. Der Beitrag finanziert den Verwaltungsaufwand des Trägers und die Versicherung der Ehrenamtlichen. Der Mitgliedsbeitrag wird nach erfolgreicher Vermittlung mit der ersten Abrechnung der Aufwandspauschale fällig, danach mit der ersten Abrechnung jedes Jahres. Die Vermittler und die Leihgroßeltern sind vom Mitgliedsbeitrag befreit. 13 Versicherungsschutz Die ehrenamtlichen Vermittler und Leihgroßeltern sind durch die CariThek haftpflicht- und unfallversichert. 7 / 9

9 Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind: Schriftliche Anmeldung bei der CariThek, Schriftliche Vereinbarung mit der CariThek, Einwandfreies erweitertes Führungszeugnis, Aufwandspauschalen nur im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen. Die Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung betragen je Schadenereignis Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Nicht versichert sind: Eigenschäden Schäden, die sich ein Versicherter selbst oder der Einrichtung, für die er tätig ist (CariThek), zufügt, Schäden beim Gebrauch von Kraftfahrzeugen dafür ist generell die Kfz- Haftpflichtversicherung zuständig, vorsätzlich verursachte Schäden, vertragliche Ansprüche, strafrechtliche Folgen. Unfallversicherungsschutz ist über die Gesetzliche Unfallversicherung gewährleistet. Nähere Informationen hierzu sind bei der CariThek erhältlich.! Im Schadensfall! Schäden sind unverzüglich der CariThek zu melden. Bei Haftpflichtschäden darf kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Ehrenamtliches Engagement außerhalb des vorliegenden Konzepts ist nicht versichert. Haupt- oder nebenberufliche Vermittler sind über den Arbeitgeber zu versichern. Den teilnehmenden Familien wird der Abschluss einer privaten (Familien-) Haftpflichtversicherung empfohlen, die mögliche Sachschäden der Leihgroßeltern, die durch das Kind verursacht werden können, abdeckt. 14 Erweitertes Führungszeugnis; Eignung Die Leihgroßeltern legen dem Träger ein erweitertes Führungszeugnis nach 30 Abs. 5 und 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes vor, damit sichergestellt wird, dass keine einschlägig vorbestraften Personen vermittelt werden. Erst danach kann eine Vermittlung erfolgen. Mit Bescheinigung des Projektträgers ist ein solches Führungszeugnis für Ehrenamtliche kostenfrei erhältlich. Die Vermittlerin/der Vermittler schätzt die Eignung der/s interessierten Senior/-in anhand des persönlichen Eindrucks im Rahmen des Kennenlerngesprächs ein. Die letzte Entscheidung über die Eignung liegt bei der Familie. 8 / 9

10 15 Schulung und Begleitung für die Leihgroßeltern Um die Leihgroßeltern in ihrem Ehrenamt zu unterstützen, werden kostenlose Schulungen angeboten. Ziel der Schulungen ist es, Sicherheit und Wissen im Umgang mit den Kindern zu vermitteln, Anregungen für die gemeinsame Freizeitgestaltung zu geben sowie über die bestehenden Rahmenbedingungen (z.b. zum Versicherungsschutz) zu informieren. Die Schulungen werden nach Bedarf von der Generationenbeauftragten des Landkreises organisiert. Die Leihgroßeltern erhalten die Möglichkeit zum regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen Leihgroßeltern. Bei Fragen oder möglichen Konflikten stehen der/die Vermittler/-in vor Ort sowie die CariThek zur Verfügung. 16 Gemeinsame Außenwirkung Die einzelnen Vermittlungsstellen im Landkreis Bamberg sollen als Teil des Gesamtprojektes erkennbar sein. Die Bezeichnung soll daher einheitlich Leihgroßelternvermittlung [Ort/Region] lauten. Individuelle Zusätze und Untertitel können ergänzt werden. Für die Öffentlichkeitsarbeit werden Flyer und Plakate entwickelt und allen Vermittlungsstellen zur Verfügung gestellt. Anlagen Vereinbarung zwischen CariThek und Leihoma/-opa (Muster) Vereinbarung zwischen CariThek und Vermittler/-innen (Muster) Erklärung des / der Erziehungsberechtigten (Muster) Informationsblatt für Leihgroßeltern: Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit 9 / 9

11 Träger der Initiative: CariThek Bamberg Koordinierungszentrum für bürgerschaftliches Engagement im Landkreis Bamberg Obere Königstraße 4a, Bamberg Telefon: 0951 / carithek@caritas-bamberg.de Kooperationspartner: Landratsamt Bamberg Ludwigstraße 23, Bamberg Telefon: 0951 / sina.wicht@lra-ba.bayern.de

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