in der Erwägung, dass eine Entscheidung notwendig ist, deren Anhang mit diesen Regelungen in der Fassung von 2005 übereinstimmen;

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "in der Erwägung, dass eine Entscheidung notwendig ist, deren Anhang mit diesen Regelungen in der Fassung von 2005 übereinstimmen;"

Transkript

1 Nichtamtliche Übersetzung Atomrechts-Haftungsnovelle 2007: Anhang zum Referentenentwurf Stand Entscheidung des Direktionsausschusses für Kernenergie der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. Oktober 2007 [ ] über den Ausschluss von kleinen Mengen von Kernmaterialien außerhalb einer Kernanlage von der Anwendung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der geänderten Fassung Der Direktionsausschuss eingedenk des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964, des Protokolls vom 16. November 1982 und des Protokolls vom 12. Februar 2004 (im Folgenden Pariser Übereinkommen genannt), und insbesondere des dortigen Artikels 1 Abs. (b); in der Erwägung, dass der Direktionsausschuss auf Grund dieses Artikels Kernanlagen, Kernbrennstoffe oder Kernmaterialien von der Anwendung des Pariser Übereinkommens ausschließen kann, wenn er dies wegen des geringen Ausmaßes der damit verbundenen Gefahren für gerechtfertigt erachtet; in der Erwägung, dass Kernmaterialien in bestimmten Fällen und unter (speziell) festgelegten Bedingungen während der Beförderung oder bei der Verwendung außerhalb einer Kernanlage wegen des geringen Ausmaßes der damit verbundenen Gefahren von der Anwendung des Pariser Übereinkommens ausgeschlossen sein sollten; eingedenk seiner Entscheidung vom 27. Oktober 1977 über den Ausschluss kleiner Mengen von Kernmaterialien von der Anwendung des Übereinkommens über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie; in der Erwägung, dass die von der Internationalen Atomenergie-Organisation herausgegebenen Regelungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen in der Fassung von 1973, auf die in dem Anhang zu der oben erwähnten Entscheidung Bezug genommen wird, durch revidierte Fassungen, zuletzt durch die von 2005, ersetzt wurde, die als Grundlage für entsprechende nationale und internationale Regelungen auf diesem Gebiet dienen; in der Erwägung, dass eine Entscheidung notwendig ist, deren Anhang mit diesen Regelungen in der Fassung von 2005 übereinstimmen; entscheidet: 1. Kernmaterialien, die von einem Inhaber einer Kernanlage an einen Empfänger zur Verwendung versandt werden, werden für den Zeitraum, in dem sie sich außerhalb einer Kernanlage befinden, von der Anwendung des Pariser Übereinkommens ausgenommen, sofern die Sendung beim Verlassen einer Kernanlage die in dem Anhang zu dieser Entscheidung festgelegten Bestimmungen und andere relevante Anforderungen der Regelungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen erfüllt;

2 -2-2. die Bestimmungen des Anhangs zu dieser Entscheidung können nachträglich geändert werden, um Erfahrungen in der Anwendung oder anderen relevanten Änderungen der Regelungen, auf die oben Bezug genommen wird, Rechnung zu tragen; und 3. die Entscheidung vom 27. Oktober 1977 über den Ausschluss kleiner Mengen von Kernmaterialien von der Anwendung des Übereinkommens über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie ist hiermit aufgehoben.

3 -3- Anhang 1. Allgemein Die Begriffsbestimmungen in diesem Anhang sind in Teil I der Anlage enthalten, der Abschnitt II der von der Internationalen Atomenergie - Organisation herausgegebenen Regelungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen in der Fassung von 2005 wiedergibt. 2. Anforderungen für alle Radionuklide 2.1 Sendungen, die ein einzelnes Radionuklid mit einer Gesamtaktivität enthalten, die den Wert (oder Richtwert) von 100 A 2 pro Beförderungsmittel nicht überschreitet, sind von der Anwendung des Pariser Übereinkommens ausgeschlossen. 2.2 Sendungen, die mehrere Radionuklide enthalten, deren Art und Aktivität bekannt sind und deren Gesamtaktivität pro Beförderungsmittel die unten genannte Beziehung erfüllt, sind von der Anwendung des Pariser Übereinkommens ausgeschlossen: i B( i) < x A ( i) wobei B(i) die Aktivität des in dem radioaktivem Material enthaltenen Radionuklids i und A 2 (i) der A 2 -Wert für das Radionuklid i ist. 2.3 In dem Fall, dass Sendungen einzelne oder mehrere Radionuklide enthalten, die nicht bekannt sind oder für die die relevanten Angaben nicht verfügbar sind, sollen für die unter 2.2 genannte Formel die A 2 -Werte der Tabelle 2 des Teils II der Anlage verwendet werden. Teil II der Anlage gibt Abschnitt IV der von der Internationalen Atomenergie - Organisation herausgegebenen Regelungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen in der Fassung von 2005 wieder Spezielle zusätzliche Anforderungen für spaltbare Stoffe 3.1 Vorbehaltlich der Ziffer 3.2 unterliegen spaltbare Stoffe den Regelungen des Pariser Übereinkommens. 3.2 Sendungen spaltbarer Stoffe, die von den Anforderungen an Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten, gemäß den Regelungen des Teils III der Anlage freigestellt sind, sind von der Anwendung des Pariser Übereinkommens ausgeschlossen. Teil III der Anlage gibt den Paragraphen Nr. 672 der von Internationalen Atomenergie - Organisation herausgegebenen Regelungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen in der Fassung von 2005 wieder.

4 -4-

5 -5- Anlage Teil I BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Die folgenden Begriffsbestimmungen sind für die Zwecke dieser Vorschriften anzuwenden. A 1 und A A 1 ist der in Tabelle I aufgeführte oder der nach Abschnitt IV abgeleitete Aktivitätswert von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, der für die Bestimmung der Aktivitätsgrenzwerte für die Anforderungen dieser Vorschrift verwendet wird. A 2 ist der in Tabelle I aufgeführte oder der nach Abschnitt IV abgeleitete Aktivitätswert von radioaktiven Stoffen, ausgenommen radioaktive Stoffe in besonderer Form, der für die Bestimmung der Aktivitätsgrenzwerte für die Anforderungen dieser Vorschriften verwendet wird. Flugzeug 202. Ein Frachtflugzeug ist jedes Flugzeug außer Passagierflugzeug, das Güter oder Sachwerte befördert Ein Passagierflugzeug ist ein Flugzeug, das außer Besatzungsmitgliedern, Mitarbeitern eines Beförderers als offizielle Begleiter, bevollmächtigten Vertretern einer zuständigen nationalen Behörde oder einer Person, die eine Sendung begleitet, Personen befördert. Genehmigung/Zulassung 204. Multilaterale Genehmigung/Zulassung ist eine Genehmigung/Zulassung, die durch die betreffende zuständige Behörde sowohl des Ursprungslandes der Bauart oder der Beförderung als auch jedes Landes, durch das oder in das die betreffende Sendung befördert werden soll, erteilt wird. Der Ausdruck durch oder in schließt über ausdrücklich aus; d.h. die Vorschriften für Genehmigung/Zulassung und Benachrichtigung gelten nicht für ein Land, über das radioaktive Stoffe in einem Flugzeug befördert werden, vorausgesetzt, dass in diesem Land keine planmäßige Zwischenlandung vorgesehen ist Unilaterale Zulassung ist eine Zulassung einer Bauart, die nur von der zuständigen Behörde des Ursprungslandes der Bauart erteilt werden muss. Verweisungen in diesen Definitionen auf Tabelle I, die in Teil II der Anlage wiedergegeben ist, beziehen sich auf Tabelle I im Abschnitt IV (alternativ: des Abschnitts IV) der von der Internationalen Atomenergie - Organisation herausgegebenen Regelungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen in der Fassung von Verweisungen in diesen Definitionen auf Abschnitt IV, der in Teil II der Anlage wiedergegeben ist, beziehen sich auf den Abschnitt IV der von der Internationalen Atomenergie - Organisation herausgegebenen Regelungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen in der Fassung von Bezugnahmen/Verweise in diesen Definitionen auf die Nrn , die in Teil II der Anlage wiedergegeben sind, beziehen sich auf Abschnitt IV Nrn der von der Internationalen Atomenergie - Organisation herausgegebenen Regelungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen in der Fassung von Verweisungen in diesen Definitionen auf die Nr. 672, die in Teil III der Anlage wiedergegeben ist, beziehen sich auf Abschnitt VI Nr. 672 der von der Internationalen Atomenergie - Organisation herausgegebenen Regelungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen in der Fassung von Verweisungen in diesen Definitionen auf diese Regelungen beziehen sich auf die von der Internationalen Atomenergie - Organisation herausgegebenen Regelungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen in der Fassung von 2005.

6 -6- Beförderer 206. Ein Beförderer ist eine Person, Organisation oder Regierung, die eine Beförderung radioaktiver Stoffe mit einem Beförderungsmittel unternimmt. Unter diesen Begriff fallen sowohl Beförderer, die in fremdem Auftrag handeln (in einigen Ländern bekannt als Vertragsspediteure) als auch Beförderer, die in eigener Regie arbeiten (in einigen Ländern bekannt als private Spediteure). Zuständige Behörde 207. Zuständige Behörde ist jede national oder international regelnde Stelle oder Behörde, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften als solche bestimmt oder anerkannt ist. Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften 208. Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften ist ein systematisches Programm von Maßnahmen, das von einer zuständigen Behörde mit dem Ziel angewendet wird, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vorschriften in der Praxis sicherzustellen. Einschließungssystem 209. Einschließungssystem ist die vom Konstrukteur festgelegte und von der zuständigen Behörde anerkannte Anordnung der spaltbaren Stoffe und der Verpackungsbauteile, die zur Erhaltung der Kritikalitätssicherheit vorgesehen ist. Empfänger 210. Empfänger ist jede Person, Organisation oder Regierung, die eine Sendung erhält. Sendung 211. Sendung ist ein einzelnes Versandstück oder mehrere Versandstücke oder eine Ladung radioaktiver Stoffe, die ein Absender zur Beförderung aufgibt. Absender 212. Absender ist jede Person, Organisation oder Regierung, die eine Sendung zur Beförderung vorbereitet und die in den Beförderungspapieren als Absender genannt ist. Dichte Umschließung 213. Dichte Umschließung ist die Gesamtheit der vom Konstrukteur festgelegten Verpackungsbauteile, die ein Entweichen der radioaktiven Stoffe während der Beförderung verhindern sollen. Kontamination 214. Kontamination ist das Vorhandensein eines radioaktiven Stoffes auf einer Oberfläche in Mengen von mehr als 0,4 Bq/cm 2 für Beta- und Gammastrahler und Alphastrahler geringer Toxizität oder 0,04 Bq/cm 2 für alle anderen Alphastrahler Nichtfesthaftende Kontamination ist eine Kontamination, die unter Routine- Beförderungsbedingungen von der Oberfläche ablösbar ist.

7 Festhaltende Kontamination ist jede Kontamination mit Ausnahme der nichtfesthaftenden Kontamination. Beförderungsmittel 217. Ein Beförderungsmittel ist (a) (b) (c) bei Straßen- oder Schienenbeförderung: ein Fahrzeug, bei Beförderung auf Wasserwegen: ein Schiff oder ein Laderaum, Abteilung oder ein festgelegter Deckbereich eines Schiffes, und bei Luftbeförderung: ein Flugzeug. Kritikalitätssicherheitskennzahl 218. Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI), die einem Versandstück, einer Umpackung oder einem Frachtcontainer mit spaltbaren Stoffen zugeordnet ist, ist eine Zahl, anhand derer die Ansammlung von Versandstücken, Umpackungen oder Frachtcontainern mit spaltbaren Stoffen überwacht wird. Festgelegter Deckbereich 219. Festgelegter Deckbereich ist ein Bereich des Wetterdecks eines Schiffes oder eines Fahrzeugdecks eines Ro-Ro-Schiffes oder einer Fähre, der für die Stauung radioaktiver Stoffe bestimmt ist. Bauart 220. Bauart ist die Beschreibung eines radioaktiven Stoffes in besonderer Form, eines gering dispergierbaren radioaktiven Stoffes, eines Versandstückes oder einer Verpackung, die deren vollständige Identifizierung ermöglicht. Die Beschreibung kann Spezifikationen, Konstruktionszeichnungen, Berichte über den Nachweis der Übereinstimmung mit den Vorschriften und andere relevante Unterlagen einschließen. Ausschließliche Verwendung 221. Ausschließliche Verwendung ist die alleinige Benutzung eines Beförderungsmittels oder eines Großcontainers durch einen einzelnen Absender, wobei sämtliche Be- und Entladevorgänge vor, während und nach der Beförderung entsprechend den Anweisungen des Absenders oder des Empfängers ausgeführt werden. Spaltbare Stoffe 222. Spaltbare Stoffe sind: Uran-233, Uran-235, Plutonium-239, Plutonium-241 oder jede Kombination dieser Radionuklide. Unter diese Begriffsbestimmungen fallen nicht: (a) (b) unbestrahltes natürliches oder abgereichertes Uran und natürliches Uran oder abgereichertes Uran, das nur in thermischen Reaktoren bestrahlt worden ist. Frachtcontainer 223. Frachtcontainer ist ein Teil der Beförderungsausrüstung, das dafür ausgelegt ist, die Beförderung von verpackten und unverpackten Gütern durch einen oder mehrere Verkehrsträger ohne Umladung zu erleichtern. Der Frachtcontainer muss eine dauerhafte Umschließung darstellen, für den wiederholten Gebrauch genügend widerstandsfähig und fest sein

8 -8- und Vorrichtungen besitzen, die seine Handhabung speziell beim Übergang zwischen den Beförderungsmitteln und von einem Verkehrsträger auf einen anderen erleichtern. Ein kleiner Frachtcontainer hat entweder Außenabmessungen kleiner als 1,5 m oder ein Innenvolumen von höchstens 3 m 3. Alle anderen Frachtcontainer gelten als große Frachtcontainer. Großpackmittel 224. Großpackmittel (IBC) ist eine ortsbewegliche Verpackung, die (a) (b) (c) (d) ein Fassungsvermögen von höchstens 3 m 3 hat, für eine mechanische Handhabung konstruiert wurde, widerstandsfähig ist gegenüber Beanspruchungen, die bei Handhabung und Beförderung auftreten bestimmt durch Auslegungsprüfungen -, und gemäß den Normen in den Kapiteln der Empfehlungen für Großpackmittel (IBC s) der Empfehlungen der Vereinten Nationen zum Transport gefährlicher Güter [7] konstruiert ist. Gering dispergierbarer radioaktiver Stoff 225. Gering dispergierbarer radioaktiver Stoff ist entweder ein fester radioaktiver Stoff oder ein fester radioaktiver Stoff in einer umschlossenen Kapsel, der eine begrenzte Dispersibilität hat und nicht pulverförmig ist. Stoff mit geringer spezifischer Aktivität 226. Stoff mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-Stoff) ist ein radioaktiver Stoff mit begrenzter spezifischer Eigenaktivität, oder ein radioaktiver Stoff, für den die Grenzwerte der geschätzten mittleren spezifischen Aktivität gelten. Äußere, den LSA-Stoff umgebende Abschirmungsmaterialien sind bei der Bestimmung der geschätzten mittleren spezifischen Aktivität nicht zu berücksichtigen. LSA-Stoffe werden in drei Gruppen unterteilt: (a) LSA-I (i) Uran- und Thoriumerze und deren Konzentrate sowie andere Erze, die in der Natur vorkommende Radionuklide enthalten und deren Verarbeitung für die Nutzung dieser Radionuklide vorgesehen ist; (ii) Festes, unbestrahltes natürliches oder abgereichertes Uran oder natürliches Thorium oder deren feste oder flüssige Verbindungen oder Gemische; (iii) Radioaktive Stoffe, für die der A 2 -Wert unbegrenzt ist, außer spaltbare Stoffe in Mengen, die gemäß Nr. 672 nicht ausgenommen sind; oder (iv) Andere radioaktive Stoffe, in denen die Aktivität gleichmäßig verteilt ist und die geschätzte mittlere spezifische Aktivität das 30-fache der Werte der in den Nrn festgelegten Aktivitätskonzentration nicht überschreitet, außer spaltbare Stoffe in Mengen, die gemäß Nr. 672 nicht ausgenommen sind. (b) LSA-II (i) (ii) Wasser mit einer Tritium-Konzentration bis zu 0,8 TBq/l, oder andere Stoffe, in denen die Aktivität gleichmäßig verteilt ist und die geschätzte mittlere spezifische Aktivität 10-4 A 2 /g bei festen Stoffen und Gasen und 10-5 A 2 /g bei flüssigen Stoffen nicht überschreitet. (c) LSA-III Feste Stoffe (z.b. verfestigte Abfälle, aktivierte Stoffe)- ausgenommen Pulver - bei denen:

9 -9- (i) (ii) (iii) die radioaktiven Stoffe in einem festen Stoff oder in einer Ansammlung fester Gegenstände überall verteilt oder in einem festen kompakten Bindemittel (wie Beton, Bitumen, Keramik usw.) im Wesentlichen gleichmäßig verteilt sind; die radioaktiven Stoffe relativ unlöslich oder innerhalb einer relativ unlöslichen Grundmasse enthalten sind, so dass selbst bei Verlust der Verpackung der sich durch vollständiges Eintauchen in Wasser für sieben Tage ergebende Verlust an radioaktiven Stoffen je Versandstück durch Auslaugung 0,1 A 2 nicht übersteigt; und die geschätzte mittlere spezifische Aktivität des festen Stoffes ohne Berücksichtigung des Abschirmmaterials A 2 /g nicht überschreitet. Alphastrahler geringer Toxizität 227. Alphastrahler geringer Toxizität sind: natürliches Uran, abgereichertes Uran, natürliches Thorium, Uran-235 oder Uran-238; Thorium-232, Thorium-228 und Thorium-230, wenn sie in Erzen oder in physikalischen oder chemischen Konzentraten enthalten sind, oder Alphastrahler mit einer Halbwertszeit von weniger als 10 Tagen. Höchster normaler Betriebsdruck 228. Höchster normaler Betriebsdruck ist der höchste Druck über dem Luftdruck bei mittlerer Meereshöhe, der sich in der dichten Umschließung im Laufe eines Jahres unter den Temperatur- und Sonneneinstrahlungsbedingungen entwickeln würde, die den Umgebungsbedingungen während der Beförderung ohne Entlüftung, äußere Kühlung durch ein Hilfssystem oder betriebliche Überwachung entsprechen. Umpackung 229. Umpackung ist ein Behältnis, wie eine Kiste oder ein Sack, das von einem einzelnen Absender verwendet wird, um eine aus einem oder mehreren Versandstücken bestehende Sendung als Einheit besser handhaben, stauen und befördern zu können. Versandstück 230. Versandstück ist die Verpackung mit ihrem radioaktiven Inhalt, wie es zur Beförderung aufgegeben wird. Die Typen von Versandstücken, die durch diese Vorschriften erfasst sind und die abhängig sind von den Aktivitätsgrenzwerten und Stoffbeschränkungen des Abschnitts IV und die die entsprechenden Anforderungen erfüllen müssen, sind: (a) (b) (c) (d) (e) (f) (g) (h) Freigestelltes Versandstück; Industrieversandstück vom Typ 1 (Typ IP-1); Industrieversandstück vom Typ 2 (Typ IP-2); Industrieversandstück vom Typ 3 (Typ IP-3); Typ A-Versandstück; Typ B(U)-Versandstück; Typ B(M)-Versandstück; Typ C-Versandstück. Versandstücke, die spaltbare Stoffe oder Uranhexafluorid enthalten, unterliegen zusätzlichen Anforderungen. Verpackung 231. Verpackung ist die Gesamtheit aller für die vollständige Umschließung des radioaktiven Inhalts notwendigen Bauteile. Dazu können insbesondere ein oder mehrere Behälter, saug-

10 -10- fähiges Material, Abstandshalter, Strahlungsabschirmungen, Einrichtungen zur Füllung und Entleerung, Belüftung und Druckentlastung, Vorrichtungen zur Kühlung, Absorption mechanischer Stöße, Handhabung, Befestigung und Wärmeschutz und im Versandstück eingebaute Bedienungseinrichtungen gehören. Die Verpackung kann eine Kiste, ein Fass oder ein ähnlicher Behälter oder auch ein Frachtcontainer, ein Tank oder auch ein Großpackmittel sein. Qualitätssicherung 232. Qualitätssicherung ist ein systematisches Überwachungs- und Kontrollprogramm, das von jeder an der Beförderung radioaktiver Stoffe beteiligten Organisation oder Stelle mit dem Ziel angewendet wird, dass die in diesen Vorschriften vorgeschriebene Sicherheitsnorm in der Praxis erreicht wird. Dosisleistung 233. Dosisleistung ist die entsprechende Dosisleistung in Millisievert/Stunde. Strahlenschutzprogramm 234. Strahlenschutzprogramm ist eine systematische Zusammenstellung mit dem Ziel, eine angemessene Berücksichtigung von Strahlenschutzmaßnahmen sicherzustellen. Radioaktiver Inhalt 235. Radioaktiver Inhalt ist der radioaktive Stoff mit allen kontaminierten und aktivierten festen Stoffen, flüssigen Stoffen und Gasen innerhalb der Verpackung. Radioaktiver Stoff 236. Radioaktive Stoffe sind Stoffe, die Radionuklide enthalten, bei denen sowohl die Aktivitätskonzentration als auch die Gesamtaktivität je Sendung die in den Nrn aufgeführten Werte übersteigt. Beförderung 237. Beförderung bedeutet das konkrete Verbringen einer Sendung vom Ursprungsort zum Bestimmungsort. Sondervereinbarung 238. Unter Sondervereinbarung versteht man solche Bestimmungen, die von der zuständigen Behörde genehmigt sind, nach denen Sendungen, die nicht alle geltenden Anforderungen dieser Vorschriften erfüllen, befördert werden dürfen. Radioaktiver Stoff in besonderer Form 239. Radioaktiver Stoff in besonderer Form ist entweder ein nichtausbreitungsfähiger fester radioaktiver Stoff oder eine umschlossene Kapsel, die radioaktive Stoffe enthält. Spezifische Aktivität 240. Spezifische Aktivität eines Radionuklids ist die Aktivität des Radionuklids je Masseneinheit dieses Nuklids. Die spezifische Aktivität eines Stoffes ist die Aktivität je Massen- oder Volumeneinheit dieses Stoffes, in dem die Radionuklide im Wesentlichen gleichmäßig verteilt sind.

11 -11- Oberflächenkontaminierte Gegenstände 241. Oberflächenkontaminierter Gegenstand (SCO) ist ein fester Gegenstand, der selbst nicht radioaktiv ist, auf dessen Oberflächen jedoch radioaktive Stoffe verteilt sind. SCO werden in zwei Gruppen unterteilt: (a) SCO-I: Ein fester Gegenstand, auf dem (i) die nichtfesthaftende Kontamination auf der zugänglichen Oberfläche, gemittelt über 300 cm 2 (oder über die Gesamtoberfläche bei weniger als 300 cm 2 ), 4 Bq/cm 2 für Beta- und Gammastrahler sowie Alphastrahler geringer Toxizität oder 0,4 Bq/cm 2 für alle anderen Alphastrahler nicht überschreitet; und (ii) die festhaftende Kontamination auf der zugänglichen Oberfläche, gemittelt über 300 cm 2 (oder über die Gesamtoberfläche bei weniger als 300 cm 2 ), Bq/cm 2 für Beta- und Gammastrahler sowie Alphastrahler geringer Toxizität oder Bq/cm 2 für alle anderen Alphastrahler nicht überschreitet; und (iii) die Summe aus nichtfesthaftender Kontamination und festhaftender Kontamination auf der unzugänglichen Oberfläche, gemittelt über 300 cm 2 (oder über die Gesamtoberfläche bei weniger als 300 cm 2 ), Bq/cm 2 für Betaund Gammastrahler sowie Alphastrahler geringer Toxizität oder Bq/cm 2 für alle anderen Alphastrahler nicht überschreitet. b) SCO-II: Ein fester Gegenstand, auf dessen Oberfläche entweder die festhaftende oder die nichtfesthaftende Kontamination die unter (a) für SCO-I festgelegten, jeweils zutreffenden Grenzwerte überschreitet und auf dem (i) die nichtfesthaftende Kontamination auf der zugänglichen Oberfläche, gemittelt über 300 cm 2 (oder über die Gesamtoberfläche bei weniger als 300 cm 2 ), 400 Bq/cm 2 für Beta- und Gammastrahler sowie Alphastrahler geringer Toxizität oder 40 Bq/cm 2 für alle anderen Alphastrahler nicht überschreitet; und (ii) die festhaftende Kontamination auf der zugänglichen Oberfläche, gemittelt über 300 cm 2 (oder über die Gesamtoberfläche bei weniger als 300 cm 2 ), Bq/cm 2 für Beta- und Gammastrahler sowie Alphastrahler geringer Toxizität oder Bq/cm 2 für alle anderen Alphastrahler nicht überschreitet; und (iii) die Summe aus nichtfesthaftender Kontamination und festhaftender Kontamination auf der unzugänglichen Oberfläche, gemittelt über 300 cm 2 (oder über die Gesamtoberfläche bei weniger als 300 cm 2 ), Bq/cm 2 für Beta- und Gammastrahler sowie Alphastrahler geringer Toxizität oder Bq/cm 2 für alle anderen Alphastrahler nicht überschreitet. Tank 242. Tank ist ein Tankcontainer, ein ortsbeweglicher Tank, ein Straßentankfahrzeug, ein Eisenbahnkesselwagen oder ein Behälter mit einem Fassungsraum von mindestens 450 l für die Beförderung von flüssigen, pulverförmigen, körnigen, dickflüssigen oder festen Stoffen, die in gasförmigem oder flüssigem Zustand eingefüllt werden und sich in der Folge verfestigen und mit einem Fassungsraum von mindestens 1000 l für die Beförderung von Gasen. Ein Tankcontainer muss für die Land- und Seebeförderung geeignet sein und ohne die Notwendigkeit der Entfernung seiner baulichen Ausrüstung auf- und abgeladen werden können, er muss mit außerhalb des Tanks angebrachten Elementen zur Stabilisierung und Halterungen zum Verzurren an seiner Außenseite ausgerüstet sein und in gefülltem Zustand angehoben werden können. Transportkennzahl

12 Transportkennzahl (TI), die einem Versandstück, einer Umpackung, einem Frachtcontainer oder unverpackten LSA-I- oder SCO-I zugeordnet ist, ist eine Zahl, anhand derer die Strahlenexposition überwacht wird. Unbestrahltes Thorium 244. Unbestrahltes Thorium ist Thorium, das höchstens 10-7 g Uran-233 pro Gramm Thorium-232 enthält. Unbestrahltes Uran 245. Unbestrahltes Uran ist Uran, das höchstens Bq Plutonium pro Gramm Uran-235, höchstens Bq Spaltprodukte pro Gramm Uran-235 und höchstens g Uran-236 pro Gramm Uran-235 enthält. Natürliches abgereichertes und angereichertes Uran 246. Natürliches Uran ist chemisch abgetrenntes Uran mit der natürlichen Zusammensetzung der Uranisotope (ca. 99,28 % Uran-238 und 0,72 % Uran-235, bezogen auf die Masse). Abgereichertes Uran ist Uran mit einem geringeren Masseanteil an Uran-235 als natürliches Uran. Angereichertes Uran ist Uran mit einem höheren Masseanteil an Uran-235 als 0,72 %. In allen Fällen ist ein sehr kleiner Masseanteil an Uran-234 vorhanden. Fahrzeug 247. Fahrzeug ist ein Straßenfahrzeug (einschließlich Sattelschlepper, d.h. Kombinationen von Zugmaschinen mit Sattelaufliegern) oder ein Eisenbahnwagen. Jeder Anhänger gilt als separates Fahrzeug. Schiff 248. Schiff ist ein seetüchtiges Schiff oder ein Binnenwasserschiff, das Frachtgut befördert.

13 -13- Teil II AKTIVITÄTSGRENZWERTE UND STOFFBESCHRÄNKUNGEN GRUNDLEGENDE RADIONUKLIDWERTE 401. Die folgenden grundlegenden Werte für die einzelnen Radionuklide sind in Tabelle I angegeben: (a) (b) (c) A 1 und A 2 in TBq; die Aktivitätskonzentration für befreite Stoffe in Bq/g; und die Aktivitätsgrenzwerte für befreite Sendungen in Bq. BESTIMMUNG DER GUNLEGENDEN RADIONUKLIDWERTE 402. Für einzelne Radionuklide, die nicht in Tabelle I aufgeführt sind, bedarf die Bestimmung der in Nr. 401 genannten grundlegenden Radionuklidwerte einer Genehmigung der zuständigen Behörde oder, bei internationaler Beförderung einer multilateralen Genehmigung. Wenn die chemische Form jedes Radionuklids bekannt ist, ist es zulässig, den A 2 -Wert in Abhängigkeit von seiner von der Internationalen Kommission zum Strahlenschutz empfohlenen Löslichkeitsklasse zu verwenden, wenn die chemischen Formen sowohl unter normalen als auch unter Unfall-Beförderungsbedingungen berücksichtigt werden. Alternativ dürfen die Radionuklidwerte in Tabelle II ohne Genehmigung der zuständigen Behörde verwendet werden Bei den Berechnungen von A 1 und A 2 für ein nicht in Tabelle I enthaltenes Radionuklid, ist eine einzelne radioaktive Zerfallskette, in der Radionuklide in ihrem natürlich vorkommenden Maße vorhanden sind und in der kein Tochternuklid eine Halbwertszeit hat, die entweder größer als 10 Tage oder größer als die des Ausgangsnuklids ist, als einzelnes Radionuklid zu betrachten; die zu berücksichtigende Aktivität und der zu verwendende A 1 - oder A 2 - Wert sind die Werte des Ausgangsnuklids dieser Zerfallskette. Bei radioaktiven Zerfallsketten, in denen ein Tochternuklid eine Halbwertszeit hat, die entweder größer als 10 Tage oder größer als die des Ausgangsnuklids ist, sind das Ausgangsnuklid und derartige Tochternuklide als Gemisch verschiedener Nuklide zu betrachten.

14 Für Gemische von Radionukliden können die in Nr. 401 genannten grundlegenden Radionuklidwerte wie folgt bestimmt werden, X m = i 1 f ( i) X ( i) wobei: f(i) der Anteil der Aktivität oder der Aktivitätskonzentration des Radionuklids i im Gemisch ist; X(i) der entsprechende A 1 - oder A 2 -Wert oder die Aktivitätskonzentration für befreite Stoffe oder der Aktivitätsgrenzwert für eine befreite Sendung für das entsprechende Radionuklid i ist; und X m im Falle von Gemischen der abgeleitete A 1 - oder A 2 -Wert oder die Aktivitätskonzentration für befreite Stoffe oder der Aktivitätsgrenzwert für eine befreite Sendung ist Wenn die Identität jedes Radionuklids bekannt ist, aber die Einzelaktivitäten einiger Radionuklide unbekannt sind, können die Radionuklide in Gruppen zusammengefasst werden und die jeweils niedrigsten entsprechenden Radionuklidwerte für die Radionuklide in jeder Gruppe bei der Anwendung der Formeln in den Nrn. 404 und 414 benutzt werden. Basis der Gruppeneinteilung können die gesamte Alphaaktivität und die gesamte Beta- /Gammaaktivität sein, sofern diese bekannt sind, wobei die niedrigsten Radionuklidwerte für die Alphastrahler bzw. Beta-/Gammastrahler zu benutzen sind Für einzelne Radionuklide oder Radionuklidgemische, für die keine relevanten Daten vorliegen, sind die Werte aus Tabelle II anzuwenden.

15 -15- TABELLE I. GRUNDLEGENDE RADIONUKLIDWERTE( a )( b ) Radionuklid (Atomzahl) A 1 A 2 Aktivitätskonzentration für befreite Stoffe Actinium (89) Ac-225 (a) Ac-227 (a) Ac-228 Silber (47) Ag-105 Ag-108m (a) Ag-110m (a) Ag-111 Aluminium (13) Al-26 Americium (95) Am-241 Am-242m (a) Am-243 (a) Argon (18) Ar-37 Ar-39 Ar-41 Arsen (33) As-72 As-73 As-74 As-76 As-77 Astat (85) At-211 (a) Gold (79) Au-193 Au-194 (TBq) (TBq) (Bq/g) (Bq) (b) (b) (b) Aktivitätsgrenzwert für eine befreite Sendung (b) (b) (b) ( a ) Fußnote (a) siehe Seite 28f ( b ) Fußnote (b) siehe Seite 30f

16 -16- Au Au-198 Au-199 Barium (56) Ba-131 (a) Ba-133 Ba-133m Ba-140 (a) (b) (b) Beryllium (4) Be-7 Be-10 Bismut (83) Bi-205 Bi-206 Bi-207 Bi-210 Bi-210m (a) Bi-212 (a) (b) (b) Berkelium (97) Bk Bk-249 (a) Brom (35) Br-76 Br-77 Br-82 Kohlenstoff (6) C-11 C-14 Calcium (20) Ca-41 Ca-45 Ca-47 (a) Cadmium (48) Cd-109 Cd-113m Cd-115 (a) Cd-115m Cerium (58) Ce

17 -17- Ce-141 Ce-143 Ce-144 (a) (b) (b) Californium (98) Cf Cf Cf Cf Cf Cf-253 (a) Cf Chlor (17) Cl-36 Cl-38 Curium (96) Cm Cm-241 Cm Cm Cm Cm Cm Cm-247 (a) Cm Cobalt (27) Co-55 Co-56 Co-57 Co-58 Co-58m Co-60 Chrom (24) Cr-51 Caesium (55) Cs Cs-131 Cs-132 Cs-134 Cs-134m

18 -18- Cs-135 Cs-136 Cs-137 (a) (b) (b) Kupfer (29) Cu Cu-67 Dysprosium (66) Dy-159 Dy-165 Dy-166 (a) Erbium (68) Er-169 Er Europium (63) Eu-147 Eu-148 Eu-149 Eu-150 (kurzlebig) Eu-150 (langlebig) Eu-152 Eu-152m Eu-154 Eu-155 Eu-156 Fluor (9) F-18 Eisen (26) Fe-52 (a) Fe-55 Fe-59 Fe-60 (a) Gallium (31) Ga Ga-68 Ga-72 Gadolinium (64) Gd-146 (a) Gd Gd

19 -19- Gd-159 Germanium (32) Ge-68 (a) Ge-71 Ge-77 Hafnium (72) Hf-172 (a) Hf-175 Hf-181 Hf-182 Quecksilber (80) Hg-194 (a) Hg-195m (a) Hg-197 Hg-197m Hg Holmium (67) Ho-166 Ho-166m Iod (53) I I-124 I-125 I-126 I-129 I-131 I-132 I-133 I-134 I-135 (a) Indium (49) In-111 In-113m In-114m (a) In-115m Iridium (77) Ir-189 (a) Ir-190 Ir-192 (c) Ir

20 -20- Kalium (19) K-40 K-42 K-43 Krypton (36) Kr-81 Kr-85 Kr-85m Kr Lanthan (57) La La-140 Lutetium (71) Lu-172 Lu Lu Lu-174m Lu-177 Magnesium (12) Mg-28 (a) Mangan (25) Mn-52 Mn Mn-54 Mn-56 Molybdän (42) Mo Mo-99 (a) Stickstoff (7) N Natrium (11) Na-22 Na-24 Niob (41) Nb-93m Nb-94 Nb-95 Nb-97 Neodym (60)

21 -21- Nd Nd-149 Nickel (28) Ni Ni Ni-65 Neptunium (93) Np-235 Np-236 (kurzlebig) Np-236 (langlebig) Np (b) (b) Np Osmium (76) Os-185 Os-191 Os-191m Os-193 Os-194 (a) Phosphor (15) P-32 P Protactinium (91) Pa-230 (a) Pa Pa Blei (82) Pb-201 Pb-202 Pb Pb-205 Pb-210 (a) (b) (b) Pb-212 (a) (b) (b) Palladium (46) Pd-103 (a) Pd Pd-109 Promethium (61) Pm-143 Pm-144

22 -22- Pm-145 Pm-147 Pm-148m (a) Pm-149 Pm-151 Polonium (84) Po Praseodym (59) Pr-142 Pr-143 Platin (78) Pt-188 (a) Pt Pt-193 Pt-193m Pt-195m Pt-197 Pt-197m Plutonium (94) Pu Pu-237 Pu Pu Pu Pu-241 (a) Pu Pu-244 (a) Radium (88) Ra-223 (a) (b) (b) Ra-224 (a) (b) (b) Ra-225 (a) Ra-226 (a) (b) (b) Ra-228 (a) (b) (b) Rubidium (37) Rb Rb-83 (a) Rb-84 Rb-86 Rb-87

23 -23- Rb (natürlich) Rhenium (75) Re-184 Re-184m Re-186 Re Re-188 Re-189 (a) Re (natürlich) Rhodium (45) Rh-99 Rh Rh-102 Rh-102m Rh-103m Rh Radon (86) Rn-222 (a) (b) (b) Ruthenium (44) Ru Ru-103 (a) Ru-105 Ru-106 (a) (b) (b) Schwefel (16) S Antimon (51) Sb-122 Sb-124 Sb-125 Sb-126 Scandium (21) Sc-44 Sc-46 Sc-47 Sc-48 Selen (34) Se-75 Se-79 Silicium (14)

24 -24- Si-31 Si-32 Samarium (62) Sm-145 Sm-147 Sm Sm Zinn (50) Sn-113 (a) Sn-117m Sn-119m Sn-121m (a) Sn Sn-125 Sn-126 (a) Strontium (38) Sr-82 (a) Sr-85 Sr-85m Sr-87m Sr-89 Sr-90 (a) (b) (b) Sr-91 (a) Sr-92 (a) Tritium (1) T(H-3) Tantal (73) Ta-178 (langlebig) Ta-179 Ta-182 Terbium (65) Tb-157 Tb-158 Tb-160 Technetium (43) Tc-95m (a) Tc-96 Tc-96m (a) Tc

25 -25- Tc-97m Tc Tc-99 Tc-99m Tellur (52) Te-121 Te-121m Te-123m Te-125m Te-127 Te-127m (a) Te-129 Te-129m (a) Te-131m (a) Te-132 (a) Thorium (90) Th Th-228 (a) (b) (b) Th (b) (b) Th Th Th-232 Th-234 (a) (b) (b) Th (natürlich) (b) (b) Titan (22) Ti-44 (a) Thallium (81) Tl-200 Tl Tl-202 Tl-204 Thulium (69) Tm Tm-170 Tm Uran (92) U-230 (schnelle Lungenabsorption)(a),(d) (b) (b) U-230 (mittlere Lungenabsorption)(a),(e)

26 -26- U-230 (langsame Lungenabsorption)(a),(f) U-232 (schnelle Lungenabsorption)(d) U-232 (mittlere Lungenabsorption)(e) U-232 (langsame Lungenabsorption)(f) U-233 (schnelle Lungenabsorption)(d) U-233 (mittlere Lungenabsorption)(e) U-233 (langsame Lungenabsorption)(f) U-234 (schnelle Lungenabsorption)(d) U-234 mittlere Lungenabsorption)(e) U-234 (langsame Lungenabsorption)(f) U-235 (alle Lungenabsorptionstypen)(a),(d),(e),(f) U-236 (schnelle Lungenabsorption)(d) U-236 (mittlere Lungenabsorption)(e) U-236 (langsame Lungenabsorption)(f) U-238(alle Lungenabsorptionstypen)(d),(e),(f) (b) (b) (b) (b) (b) (b) U (natürlich) (b) (b) U (angereichert bis maximal 20%)(g) U (abgereichert)

27 -27- Vanadium (23) V-48 V-49 Wolfram (74) W-178 (a) W-181 W W-187 W-188 (a) Xenon (54) Xe-122 (a) Xe Xe Xe-131m Xe-133 Xe Yttrium (39) Y-87 (a) Y-88 Y-90 Y-91 Y-91m Y-92 Y-93 Ytterbium (70) Yb-169 Yb-175 Zink (30) Zn-65 Zn-69 Zn-69m (a) Zirconium (40) Zr-88 Zr-93 Zr-95 (a) Zr-97 (a) (b) (b) (b) (b) ***

28 -28- Fußnote (a): A 1 - und/oder A 2 -Werte schließen die Beiträge der Tochternuklide mit einer Halbwertszeit von weniger als zehn Tagen ein und sind im Nachfolgenden dargestellt: Mg-28 Al-28 Ar-42 K-42 Ca-47 Sc-47 Ti-44 Sc-44 Fe-52 Mn-52m Fe-60 Co-60m Zn-69m Zn-69 Ge-68 Ga-68 Rb-83 Kr-83m Sr-82 Rb-82 Sr-90 Y-90 Sr-91 Y-91m Sr-92 Y-92 Y-87 Sr-87m Zr-95 Nb-95m Zr-97 Nb-97m, Nb-97 Mo-99 Tc-99m Tc-95m Tc-95 Tc-96m Tc-96 Ru-103 Rh-103m Ru-106 Rh-106 Pd-103 Rh-103m Ag-108m Ag-108 Ag-110m Ag-110 Cd-115 In-115m In-114m In-114 Sn-113 In-113m Sn-121m Sn-121 Sn-126 Sb-126m Te-118 Sb-118 Te-127m Te-127 Te-129m Te-129 Te-131m Te-131 Te-132 I-132 I-135 Xe-135m Xe-122 I-122 Cs-137 Ba-137m Ba-131 Cs-131

29 -29- Ba-140 La-140 Ce-144 Pr-144m, Pr-144 Pm-148m Pm-148 Gd-146 Eu-146 Dy-166 Ho-166 Hf-172 Lu-172 W-178 Ta-178 W-188 Re-188 Re-189 Os-189m Os-194 Ir-194 Ir-189 Os-189m Pt-188 Ir-188 Hg-194 Au-194 Hg-195m Hg-195 Pb-210 Bi-210 Pb-212 Bi-212, Tl-208, Po-212 Bi-210m Tl-206 Bi-212 Tl-208, Po-212 At-211 Po-211 Rn-222 Po-218, Pb-214, At-218, Bi-214, Po-214 Ra-223 Rn-219, Po-215, Pb-211, Bi-211, Po-211, Tl-207 Ra-224 Rn-220, Po-216, Pb-212, Bi-212, Tl-208, Po-212 Ra-225 Ac-225, Fr-221, At-217, Bi-213, Tl-209, Po-213, Pb-209 Ra-226 Rn-222, Po-218, Pb-214, At-218, Bi-214, Po-214 Ra-228 Ac-228 Ac-225 Fr-221, At-217, Bi-213, Tl-209, Po-213, Pb-209 Ac-227 Fr-223 Th-228 Ra-224, Rn-220, Po-216, Pb-212, Bi-212, Tl-208, Po-212 Th-234 Pa-234m, Pa-234 Pa-230 Ac-226, Th-226, Fr-222, Ra-222, Rn-218, Po-214 U-230 Th-226, Ra-222, Rn-218, Po-214 U-235 Th-231 Pu-241 U-237 Pu-244 U-240, Np-240m Am-242m Am-242, Np-238 Am-243 Np-239 Cm-247 Pu-243 Bk-249 Am-245 Cf-253 Cm-249

30 -30- Fußnote (b): Die Ausgangsnuklide und ihre im radioaktiven Gleichgewicht stehenden Zerfallsprodukte sind im Nachfolgenden dargestellt: Sr-90 Y-90 Zr-93 Zr-97 Ru-106 Ag-108m Cs-137 Ce-144 Ba-140 Nb-93m Nb-97 Rh-106 Ag-108 Ba-137m Pr-144 La-140 Bi-212 Tl-208 (0,36), Po-212 (0,64) Pb-210 Bi-210, Po-210 Pb-212 Bi-212, Tl-208 (0,36), Po-212 (0,64) Rn-222 Ra-223 Ra-224 Ra-226 Ra-228 Th-226 Th-228 Th-229 Th-natürlich Th-234 Po-218, Pb-214, Bi-214, Po-214 Rn-219, Po-215, Pb-211, Bi-211, Tl-207 Rn-220, Po-216, Pb-212, Bi-212, Tl-208 (0,36), Po-212 (0,64) Rn-222, Po-218, Pb-214, Bi-214, Po-214, Pb-210, Bi-210, Po-210 Ac-228 Ra-224 Ra-224, Rn-220, Po-216, Pb-212, Bi-212, Tl-208 (0,36), Po-212 (0,64) Ra-225, Ac-225, Fr-221, At-217, Bi-213, Po-213, Pb-209 Ra-228, Ac-228, Th-228, Ra-224, Rn- 220, Po-216, Pb-212, Bi-212, Tl-208 (0,36), Po-212 (0,64) Pa-234m U-230 Th-226, Ra-222, Rn-218, Po-214 U-232 Th-228, Ra-224, Rn-220, Po-216, Pb- 212, Bi-212, Tl-208 (0,36), Po-212 (0,64) U-235 Th-231 U-238 Th-234, Pa-234m U-natürlich Np-237 Am-242m Am-243 Th-234, Pa-234m, U-234, Th-230, Ra- 226, Rn-222, Po-218, Pb-214, Bi-214, Po-214, Pb-210, Bi-210, Po-210 Pa-233 Am-242 Np-239

31 -31- (a) (b) (c) (d) (e) Die Menge kann durch Messung der Zerfallsrate oder durch Messung der Dosisleistung in einem vorgeschriebenen Abstand von der Quelle bestimmt werden. Diese Werte gelten nur für Uranverbindungen sowohl unter normalen als auch unter Unfall- Beförderungsbedingungen, die die chemische Form von UF 6, UO 2 F 2 und UO 2 (NO 3 ) 2 einnehmen. Diese Werte gelten nur für Uranverbindungen sowohl unter normalen als auch unter Unfall- Beförderungsbedingungen, die die chemische Form von UO 3, UF 4, UCI 4 und sechswertige Verbindungen einnehmen. Diese Werte gelten für alle in (d) und (e) nicht genannten Uranverbindungen. Diese Werte gelten nur für unbestrahltes Uran. *** TABELLE II. GRUNDLEGENDE RADIONUKLIDWERTE FÜR UNBEKANNTE RADIONUKLIDE ODER GEMISCHE Radioaktiver Inhalt A 1 A 2 Aktivitätskonzentration für befreite Stoffe Aktivitätsgrenzwerte für eine befreite Sendung (TBq) (TBq) (Bq/g) (Bq) Nur Nuklide, die bekanntermaßen Beta- oder Gammastrahlen emittieren 0,1 0,02 Nur Nuklide, die bekanntermaßen Alphastrahlen, aber keine Neutronenstrahlen emittieren Nuklide, die bekanntermaßen Neutronen emittieren oder soweit keine relevanten Angaben verfügbar sind 0, ,

32 -32-

33 -33- Teil III AUSNAHMEN VON DEN ANFORDERUNGEN AN VERSANDSTÜCKE, DIE SPALTBARE STOFFE ENTHALTEN 672. Ein spaltbarer Stoff, der eine der Bestimmungen (a)-(d) dieser Nummer erfüllt, ist sowohl von der Anforderung für zu befördernde Versandstücke gemäß den Nummern als auch von anderen Anforderungen dieser Vorschriften, die für spaltbare Stoffe gelten, ausgenommen. Je Sendung ist nur eine Ausnahmeart zulässig. (a) Eine Massebegrenzung je Sendung, so dass gilt: Uran 235 Masse( g) Masse der anderen spaltbaren Stoffe( g) + < 1 X Y wobei X und Y die in Tabelle XII definierten Massebegrenzungen darstellen, vorausgesetzt, das entweder: (i) (ii) (iii) jedes einzelne Versandstück nicht mehr als 15 g an spaltbaren Stoffen enthält; bei unverpackten Stoffen gilt diese Mengenbegrenzung für die in oder auf dem Beförderungsmittel beförderte Sendung, oder der spaltbare Stoff ist eine homogene wasserstoffhaltige Lösung oder Mischung und das auf die Masse bezogene Verhältnis von spaltbaren Nukliden zum Wasserstoff ist kleiner als 5 %, oder in jedem beliebigen 10 Liter-Volumen des Stoffes sind nicht mehr als 5 g spaltbare Stoffe vorhanden. Erläuterung: Die Nrn der von der Internationalen Atomenergie - Organisation herausgegebenen Regelungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen in der Fassung von 2005 sind hier nicht wiedergegeben, weil die Entscheidung, zu der diese Anlage gehört, sich speziell auf spaltbares Material bezieht, das von den in diesen Nummern enthaltenen Verpackungsvorschriften ausgenommen ist.

34 -34- Tabelle XII. MASSENBEGRENZUNGEN JE SENDUNG, UM VON DEN ANFOR- DERUNGEN AN VERSANDSTÜCKE, DIE SPALTBARE STOFFE ENTHALTEN, AUS- GENOMMEN ZU WERDEN Spaltbarer Stoff Uran-235 (X) Andere spaltbare Stoffe (Y) Masse (g) des spaltbaren Stoffes, vermischt mit Stoffen, die eine mittlere Wasserstoffdichte haben, die kleiner oder gleich der von Wasser ist Masse (g) des spaltbaren Stoffes, vermischt mit Stoffen, die eine mittlere Wasserstoffdichte haben, die größer als die von Wasser ist Weder Beryllium noch Deuterium dürfen in Mengen vorhanden sein, die 1 % der gemäß Tabelle XII zulässigen Massebegrenzung je Sendung übersteigen, ausgenommen Deuterium in seiner natürlichen Konzentration in Wasserstoff. (b) Uran mit einer auf die Masse bezogenen Anreicherung an Uran-235 von maximal 1 % und mit einem Gesamtgehalt von Plutonium und Uran-233, der 1 % der Uran-235- Masse nicht übersteigt, vorausgesetzt, dass der spaltbare Stoff im Wesentlichen homogen im Stoff verteilt ist. Außerdem darf Uran-235 keine gitterförmige Anordnung bilden, wenn es in metallischer, oxidischer oder karbidischer Form vorhanden ist. (c) Flüssige Uranylnitratlösungen mit einer auf die Masse bezogenen Anreicherung an U- ran-235 von maximal 2 %, mit einem Gesamtgehalt von Plutonium und Uran-233, der 0,002 % der Uran-Masse nicht übersteigt, und mit einem Atomzahlverhältnis von Stickstoff zu Uran (N/U) von mindestens 2. (d) Versandstücke, die jeweils eine Gesamtmasse an Plutonium von nicht mehr als 1 kg enthalten, von der nicht mehr als 20 % aus Plutonium-239, Plutonium-241 oder einer Kombination dieser Radionuklide bestehen darf.

H Wasserstoff. O Sauerstoff

H Wasserstoff. O Sauerstoff He Helium Ordnungszahl 2 Atommasse 31,8 268,9 269,7 0,126 1,25 H Wasserstoff Ordnungszahl 1 Atommasse 14,1 252,7 259,2 2,1 7,14 1 3,45 1,38 Li Lithium Ordnungszahl 3 Atommasse 13,1 1330 180,5 1,0 0,53

Mehr

Anhang 5. Radionuklid A 1. in Bq. Ac-225 (a) Ac-227 (a) Ac Ag Ag-108m (a) Ag-110m (a)

Anhang 5. Radionuklid A 1. in Bq. Ac-225 (a) Ac-227 (a) Ac Ag Ag-108m (a) Ag-110m (a) 1 Anhang 5 Auszug aus der Tabelle 2.2.7.7.2.1 der Anlage zur 15. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen vom 15. Juni 2001 (BGBl. II Nr. 20 S. 654), getrennter Anlagenband zum

Mehr

Anhang 3.2: Zuordnung der Absorptionsklassen und f 1 -Werte zu den chemischen Verbindungen Absorptionsklassen. Verbindungen

Anhang 3.2: Zuordnung der Absorptionsklassen und f 1 -Werte zu den chemischen Verbindungen Absorptionsklassen. Verbindungen Anhang 3.2: Zuordnung der Absorptionsklassen und f 1 -Werte zu den chemischen 3.2.1 Absorptionsklassen Element ymbol Absorptionsklasse Americium Am Alle Antimon b F Oxide, Hydroxide, ulfide, ulfate und

Mehr

zu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 Voraussetzungen für die Freigabe

zu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 Voraussetzungen für die Freigabe BGBl. II - Ausgegeben am 22. Mai 2006 - Nr. 191 1 von 148 Anlage 1 zu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 A. Allgemeines Voraussetzungen

Mehr

Integration von Schülerinnen und Schülern mit einer Sehschädigung an Regelschulen. Didaktikpool

Integration von Schülerinnen und Schülern mit einer Sehschädigung an Regelschulen. Didaktikpool Integration von Schülerinnen und Schülern mit einer Sehschädigung an Regelschulen Didaktikpool Periodensystem der Elemente für blinde und hochgradig sehgeschädigte Laptop-Benutzer Reinhard Apelt 2008 Technische

Mehr

Aluminium. Eisen. Gold. Lithium. Platin. Neodym

Aluminium. Eisen. Gold. Lithium. Platin. Neodym Fe Eisen Al Aluminium Li Lithium Au Gold Pt Platin Nd Neodym Zn Zink Sn Zinn Ni Nickel Cr Chrom Mo Molybdän V Vanadium Co Cobalt In Indium Ta Tantal Mg Magnesium Ti Titan Os Osmium Pb Blei Ag Silber

Mehr

Seite 1. Online-Code 27b2dq (auf ins Suchfeld eingeben)

Seite 1. Online-Code 27b2dq (auf  ins Suchfeld eingeben) Seite Online-Code bdq (auf www.klett.de ins Suchfeld eingeben),0,8 H, H 8 PSE Das Periodensystem der Elemente in drei Ebenen 9 Wasserstoff Mittlere Atommasse in u (radioaktive Elemente: Nukleonenzahl des

Mehr

Trace Analysis of Surfaces

Trace Analysis of Surfaces Trace Analysis of Surfaces Metall-Spurenanalyse auf Oberflächen mittels VPD- Verfahren Babett Viete-Wünsche 2 Das Unternehmen Unser Serviceportofolio Die VPD-Analyse 3 Das Unternehmen: 4 Einige unserer

Mehr

zu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 Voraussetzungen für die Freigabe

zu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 Voraussetzungen für die Freigabe BGBl. II - Ausgegeben am 22. Mai 2006 - Nr. 191 1 von 148 Anlage 1 zu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 A. Allgemees Voraussetzungen

Mehr

BEARBEITUNGS- TECHNIK

BEARBEITUNGS- TECHNIK BERUFSFACHSCHULE Seite 1 BEARBEITUNGS TECHNIK BET 11011 Name: Datum: Klasse: : Note: Klassenschnitt Maximalnote : / Selbsteinschätzung: (freiwillig) Zeitaufwand 25 Minuten maximum 3 Inhalt Fragen zur Chemie

Mehr

Diese Lampen sind direkt in AAS der Marken Agilent, GBC Analytik Jena, Thermo Scientific, Hitachi, Shimadzu und vielen anderen einsetzbar.

Diese Lampen sind direkt in AAS der Marken Agilent, GBC Analytik Jena, Thermo Scientific, Hitachi, Shimadzu und vielen anderen einsetzbar. Diese Lampen sind direkt in AAS der Marken Agilent, GBC Analytik Jena, Thermo Scientific, Hitachi, Shimadzu und vielen anderen einsetzbar. Sie können mit einem entsprechenden Adapter Kit (P204) auch bei

Mehr

BEARBEITUNGS- TECHNIK

BEARBEITUNGS- TECHNIK BERUFSFACHSCHULE Seite 1 BEARBEITUNGS TECHNIK BET 11111 Name: Datum: Klasse: Gruppe: : Note: Klassenschnitt Maximalnote : / Selbsteinschätzung: (freiwillig) Zeitaufwand 25 Minuten maximum 50 Inhalt Fragen

Mehr

BEARBEITUNGS- TECHNIK

BEARBEITUNGS- TECHNIK BERUFSFACHSCHULE Seite 1 BEARBEITUNGS TECHNIK BET 11011 Name: Datum: Klasse: : Note: Klassenschnitt Maximalnote : / Lösungsvorschlag Selbsteinschätzung: (freiwillig) Zeitaufwand 25 Minuten maximum 3 Inhalt

Mehr

Periodensystem. Physik und Chemie. Sprachkompendium und einfache Regeln

Periodensystem. Physik und Chemie. Sprachkompendium und einfache Regeln Periodensystem Physik und Chemie Sprachkompendium und einfache Regeln 1 Begriffe Das (neutrale) Wasserstoffatom kann völlig durchgerechnet werden. Alle anderen Atome nicht; ein dermaßen komplexes System

Mehr

Bearbeitungs- Technik PRÜFUNG BET130. Name: Klasse: Gruppe: Datum: Selbsteinschätzung: (obligatorisch) Note: Ausgabe: 8.

Bearbeitungs- Technik PRÜFUNG BET130. Name: Klasse: Gruppe: Datum: Selbsteinschätzung: (obligatorisch) Note: Ausgabe: 8. BERUFSFACHSCHULE MONTAGELEKTRIKER/IN Seite 1 Bearbeitungs Technik Name: Klasse: Gruppe: Datum: PRÜFUNG Ausgabe: 8. Januar 011 Selbsteinschätzung: : / Note: (obligatorisch) Minimum/ Klassenschnitt/Maximalnote

Mehr

Ätzen. Günter Petzow. Metallographisches Keramographisches Plastographisches. Materialkundlich- Technische Reihe 1. Unter Mitarbeit von Veronika Carle

Ätzen. Günter Petzow. Metallographisches Keramographisches Plastographisches. Materialkundlich- Technische Reihe 1. Unter Mitarbeit von Veronika Carle Materialkundlich- Technische Reihe 1 Metallographisches Keramographisches Plastographisches Günter Petzow Ätzen Unter Mitarbeit von Veronika Carle Max-Planck-Institut für Metallforschung, Institut für

Mehr

Atombau und Atommodelle Arbeitsblätter

Atombau und Atommodelle Arbeitsblätter Arbeitsblätter (Schülerversion) Sek. I Arbeitsblatt Das Kugelmodell nach Dalton:. Zeichne den Aufbau eines Helium- und eines Kohlenstoffatoms nach Daltons Atommodell! 2. Formuliere die Kernaussagen dieses

Mehr

Anlage 1. Messzeit: 10 s. Impulszählung (bei Ratemeteranzeige ist S min bei gleicher Messzeit größer als bei Impulszählung)

Anlage 1. Messzeit: 10 s. Impulszählung (bei Ratemeteranzeige ist S min bei gleicher Messzeit größer als bei Impulszählung) Anlage 1 Mindestens erforderliches Oberflächenansprechvermögen von festinstallierten Hand-, Fuß-, Kleider und Ganzkörper-Kontaminationsmessgräten (Schuhdetektor) sowie von tragbaren Kontaminationsmessgeräten

Mehr

Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie. Atome. Chemische Reaktionen. Verbindungen

Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie. Atome. Chemische Reaktionen. Verbindungen Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie Atome Elemente Chemische Reaktionen Energie Verbindungen 92 Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie 3. Das Periodensystem der Elemente 93

Mehr

5. Periodensystem der Elemente 5.1. Aufbauprinzip 5.2. Geschichte des Periodensystems 5.3. Ionisierungsenergie 5.4. Elektronenaffinität 5.5.

5. Periodensystem der Elemente 5.1. Aufbauprinzip 5.2. Geschichte des Periodensystems 5.3. Ionisierungsenergie 5.4. Elektronenaffinität 5.5. 5. Periodensystem der Elemente 5.1. Aufbauprinzip 5.2. Geschichte des Periodensystems 5.3. Ionisierungsenergie 5.4. Elektronenaffinität 5.5. Atomradien 5.6. Atomvolumina 5.7. Dichte der Elemente 5.8. Schmelzpunkte

Mehr

7) Anwendungen radioaktiver Strahlung in Wissenschaft und Technik (1) Analytische Anwendungen (Radiometrische Titration)

7) Anwendungen radioaktiver Strahlung in Wissenschaft und Technik (1) Analytische Anwendungen (Radiometrische Titration) 7) Anwendungen radioaktiver Strahlung in Wissenschaft und Technik (1) (Radiometrische Titration) Der radioaktive Stoff dient als Indikator Fällungsreaktionen Komplexbildungsreaktionen Prinzip einer Fällungstitration:

Mehr

Hohlkathodenlampen, 37 mm 2. Für Pye Unicam (Thermo)-AAS und Varian-AAS, kodiert, 3. Analyt Jena (unkodiert) 3. Perkin Elmer Original-Zubehör 5

Hohlkathodenlampen, 37 mm 2. Für Pye Unicam (Thermo)-AAS und Varian-AAS, kodiert, 3. Analyt Jena (unkodiert) 3. Perkin Elmer Original-Zubehör 5 Preisliste 1 AAS Zubehör Hohlkathodenlampen, 37 mm 2 Für Pye Unicam (Thermo)-AAS und Varian-AAS, kodiert, 3 Analyt Jena (unkodiert) 3 Hohlkathodenlampen, 50 mm, für Perkin Elmer - AAS, unkodiert/kodiert

Mehr

Circular Economy mehr als Kreislaufwirtschaft?

Circular Economy mehr als Kreislaufwirtschaft? Summit Umweltwirtschaft.NRW 2018 Dynamik pur: Digitalisierung in der Umweltwirtschaft NRW Messe Essen, 20. 21. November 2018 Circular Economy mehr als Kreislaufwirtschaft? Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich

Mehr

1. Prisma 7+5 = 12 Punkte

1. Prisma 7+5 = 12 Punkte EXAMEN DE FIN D ÉTUDES SECONDAIRES TECHNIQUES 2017 BRANCHE SECTION(S) ÉPREUVE ÉCRITE Durée de l épreuve Physique GE 2h30min Date de l épreuve 13/06/2017 Numéro du candidat 1. Prisma 7+5 = 12 Punkte 1.1.

Mehr

Periodensystem der Elemente (PSE)

Periodensystem der Elemente (PSE) Periodensystem der Elemente (PSE) 1 2 H 1.0079 4.0026 3 4 5 6 7 8 9 10 Li 6.941 Be 9.0122 B 10.811 C 12.011 N 14.007 O 15.999 F 18.998 Ne 20.180 11 12 13 14 15 16 17 18 Na Mg Al Si P S Cl Ar 22.990 24.305

Mehr

Wasserstoff. Helium. Bor. Kohlenstoff. Standort: Name: Ordnungszahl: Standort: Name: Ordnungszahl: 18. Gruppe. Standort: Ordnungszahl: Name:

Wasserstoff. Helium. Bor. Kohlenstoff. Standort: Name: Ordnungszahl: Standort: Name: Ordnungszahl: 18. Gruppe. Standort: Ordnungszahl: Name: H Wasserstoff 1 1. Gruppe 1. Periode He Helium 2 18. Gruppe 1. Periode B Bor 5 13. Gruppe C Kohlenstoff 6 14. Gruppe N Stickstoff 7 15. Gruppe O Sauerstoff 8 16. Gruppe Ne Neon 10 18. Gruppe Na Natrium

Mehr

Unwanted. TRITON Error correction sheet ICP-OES V1.1 !!! !!!!!!!! TRITON GmbH Rather Broich Düsseldorf (Germany)

Unwanted. TRITON Error correction sheet ICP-OES V1.1 !!! !!!!!!!! TRITON GmbH Rather Broich Düsseldorf (Germany) Unwanted TRITON Error correction sheet ICP-OES V1.1 1 Unerwünschte Schwermetalle Quecksilber zu hoch 4x 15% wöchentlicher Wasserwechsel mit Hg Selen zu hoch 4x 15% wöchentlicher Wasserwechsel mit Se Cadmium

Mehr

SONDERTEIL - KLASSE 7. GiZ-Serviceportal SONDERTEIL KLASSE 7 RADIOAKTIVE STOFFE. Teil 15 Seite 1 / 16. GiZ Gefahrgut Information ZWETTLER KG

SONDERTEIL - KLASSE 7. GiZ-Serviceportal SONDERTEIL KLASSE 7 RADIOAKTIVE STOFFE. Teil 15 Seite 1 / 16. GiZ Gefahrgut Information ZWETTLER KG SONDERTEIL KLASSE 7 RADIOAKTIVE STOFFE Teil 15 Seite 1 / 16 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit Quellenangabe und ausdrücklicher

Mehr

Vokabeldusche Lerndusche Selbsthilfe World Coaching. endlich anders lernen. CLerndusche CHEMIE / PERIODEN- SYSTEM

Vokabeldusche Lerndusche Selbsthilfe World Coaching. endlich anders lernen. CLerndusche CHEMIE / PERIODEN- SYSTEM Vokabeldusche Selbsthilfe World Coaching C CHEMIE / PERIODEN- SYSTEM endlich anders lernen. 1. Auflage: Juni 2016 Jickilearning Straube & Maier-Straube GbR Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigungen jeder

Mehr

Rahmenbedingungen und Ansatzpunkte zur Steigerung der Rohstoffproduktivität

Rahmenbedingungen und Ansatzpunkte zur Steigerung der Rohstoffproduktivität 7. BMBF Forum für Nachhaltigkeit Forschung für Nachhaltigkeit Berlin, 2. bis 4. November 2010 C5 Rohstoffproduktivität bis 2020 verdoppeln Ist das noch zu schaffen? Rahmenbedingungen und Ansatzpunkte zur

Mehr

Chrom(VI)-Ersatz auf Zink

Chrom(VI)-Ersatz auf Zink Ulmer Gespräch 1 Chrom(VI)-Ersatz auf Zink Nachbehandlungsverfahren in der Praxis Dr. Rolf Jansen und Patricia Preikschat,, D-64673 Zwingenberg Themen: Wonach wird gesucht? Eigenschaften sechswertiger

Mehr

Physique. 1. Strahlenoptik (16 Punkte)

Physique. 1. Strahlenoptik (16 Punkte) EXAMEN DE FIN D ÉTUDES SECONDAIRES TECHNIQUES 2017 BRANCHE SECTION(S) ÉPREUVE ÉCRITE Physique GE Durée de l épreuve 2h30min Date de l épreuve 29/05/2017 Numéro du candidat Punkteverteilung: T: Theorie;

Mehr

Taschenbuch. Chemiker und Physiker

Taschenbuch. Chemiker und Physiker D'Ans Lax Taschenbuch für Chemiker und Physiker Dritte völlig neu bearbeitete Auflage Band 11 Organische Verbindungen Herausgegeben von Dr. phil. Ellen Lax unter Mitarbeit von Dr. rer. nato Claudia Synowietz

Mehr

Kohlenwasserstoffe und das Orbitalmodell

Kohlenwasserstoffe und das Orbitalmodell Kohlenwasserstoffe und das Orbitalmodell Material I Material I Sie erhalten drei unterschiedliche Kohlenwasserstoffe Stoff A, Stoff B und Stoff, die sie zuordnen sollen. Infrage kommen 1- Octen, n- Octan

Mehr

Die hier im pdf-format dargestellten Musterblätter sind geschützt und können weder bearbeitet noch kopiert werden.

Die hier im pdf-format dargestellten Musterblätter sind geschützt und können weder bearbeitet noch kopiert werden. Die hier im pdf-format dargestellten Musterblätter sind geschützt und können weder bearbeitet noch kopiert werden. Inhalt Themengebiet Beschreibung Das Periodensystem Arbeitsblatt zum Aufbau der Atome

Mehr

Ressourcennutzung. in Theorie und Praxis. 11. BMBF-Forum für Nachhaltigkeit. Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich Dr. Christian Hey

Ressourcennutzung. in Theorie und Praxis. 11. BMBF-Forum für Nachhaltigkeit. Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich Dr. Christian Hey 11. BMBF-Forum für Nachhaltigkeit Berlin, 23. bis 24. September 2014 Ressourcennutzung in Theorie und Praxis Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich Dr. Christian Hey Sachverständigenrat für Umweltfragen, Berlin

Mehr

Richtwert JAZ. Limitiert durch Dosisgrenzwert. h T (50) Inhalation. Absorptionsklasse. Überwachungsintervall. Überwachungsverfahren.

Richtwert JAZ. Limitiert durch Dosisgrenzwert. h T (50) Inhalation. Absorptionsklasse. Überwachungsintervall. Überwachungsverfahren. Anhang 3: Daten zur Durchführung der Überwachung Anhang 3.1: Radionuklide, und -intervalle, Dosiskoeffizienten und weitere Größen Radionuklid H-3 HTO U 30 1,8E-11 1,11E+09 eff 1,5E+04 100 Bq/l H-3 Gas

Mehr

BEARBEITUNGS- TECHNIK

BEARBEITUNGS- TECHNIK BERUFSFACHSCHULE BEARBEITUNGS TECHNIK BET 30 Name: Datum: Klasse: Punkte: Note: Klassenschnitt Maximalnote : / Lösungsvorschlag Selbsteinschätzung: (freiwillig) Zeitaufwand 5 Minuten Punktemaximum Inhalt

Mehr

THEORIE UND PRAKTISCHE ANWENDUNG VON KOMPLEXBILDNERN

THEORIE UND PRAKTISCHE ANWENDUNG VON KOMPLEXBILDNERN THEORIE UND PRAKTISCHE ANWENDUNG VON KOMPLEXBILDNERN VON DR. FRITZ UMLAND PROFESSOR FÜR ANORGANISCH-ANALYTISCHE CHEMIE AN DER UNIVERSITÄT MÜNSTER DR. ANTON JANSSEN UNIVERSITÄT MÜNSTER DR. DETLEF THIERIG

Mehr

Kernchemisches Praktikum I Transurane Die Chemie des Neptuniums (Element 93)

Kernchemisches Praktikum I Transurane Die Chemie des Neptuniums (Element 93) Kernchemisches Praktikum I Transurane Die Chemie des Neptuniums (Element 93) Johannes Gutenberg-Universität Mainz Institut für Kernchemie Folie Nr. 1 Die Actiniden (1) 1 3 H Li Be B C N O F Ne 4 Spaltprodukte

Mehr

CONOSTAN METALLO-ORGANIC STANDARDS ölgelöste Metallstandards

CONOSTAN METALLO-ORGANIC STANDARDS ölgelöste Metallstandards CONOSTAN METALLO-ORGANIC STANDARDS ölgelöste Metallstandards CONOSTAN Einzel-Element Standards Ag Al B Ba Be Bi Ca Cd Co Cr Cu Fe In K La Li Mg Mn Mo Na Ni P Pb Sb Si Sn Sr Ti V W Y Zn 1.000 ppm Standards

Mehr

Das Periodensystem der Elemente Das Periodensystem: Entdeckung der Elemente

Das Periodensystem der Elemente Das Periodensystem: Entdeckung der Elemente Das Periodensystem der Elemente Das Periodensystem: Entdeckung der Elemente 1 Das Periodensystem: Biologisch wichtige Elemente Das Periodensystem: Einteilung nach Reaktionen Bildung von Kationen und Anionen

Mehr

Das Periodensystem der Elemente

Das Periodensystem der Elemente Das Periodensystem der Elemente 1 Das Periodensystem: Entdeckung der Elemente 2 Das Periodensystem: Biologisch wichtige Elemente 3 Das Periodensystem: Einteilung nach Reaktionen Bildung von Kationen und

Mehr

Periodensystem der Elemente

Periodensystem der Elemente Periodensystem der Elemente 1829: Döbereiner, Dreiergruppen von Elementen mit ähnlichen Eigenschaften & Zusammenhang bei Atomgewicht Gesetz der Triaden 1863: Newlands, Ordnung der Elemente nach steigender

Mehr

RÜCKGEWINNUNG WIRTSCHAFTS- STRATEGISCHER ROHSTOFFE

RÜCKGEWINNUNG WIRTSCHAFTS- STRATEGISCHER ROHSTOFFE RÜCKGEWINNUNG WIRTSCHAFTS- STRATEGISCHER ROHSTOFFE Recycling neuer Technologien IFAT, Neue Messe München 08. Mai 2014 In Kooperation mit Dr.-Ing. Matthias Franke Folie 1 Inhalt Hintergrund - Rohstoffknappheit

Mehr

3) Natürliche und künstliche Radioaktivität (1)

3) Natürliche und künstliche Radioaktivität (1) 3) Natürliche und künstliche Radioaktivität (1) Kosmische Strahlung - Protonen (93 %) - Alpha-Teilchen (6.3 %) - schwerere Kerne (0. %) - Ohne Zerfallsreihen - 0 radioaktive Nuklide, die primordial auf

Mehr

Rohstoffe für die Energiewende Verfügbarkeit knapper Ressourcen und der Beitrag des Recyclings

Rohstoffe für die Energiewende Verfügbarkeit knapper Ressourcen und der Beitrag des Recyclings Rohstoffe für die Energiewende Verfügbarkeit knapper Ressourcen und der Beitrag des Recyclings Prof. Dr.-Ing. Daniel Goldmann IFAD Rohstoffaufbereitung und Recycling TU Clausthal Veränderungen in Rohstoffauswahl

Mehr

Chrom(VI)-Ersatz auf Zink

Chrom(VI)-Ersatz auf Zink Ulmer Gepräch 1 Chrom(VI)-Eratz auf Zink Nachbehandlungverfahren in der Praxi Dr. Rolf Janen und Patricia Preikchat,, D-64673 Zwingenberg Themen: l Wonach wird geucht? Eigenchaften echwertiger Paivierungen

Mehr

Gleichstromtechnik. Vorlesung 2: Phänomene der Elektrotechnik. Fakultät für Elektro- und Informationstechnik, Manfred Strohrmann

Gleichstromtechnik. Vorlesung 2: Phänomene der Elektrotechnik. Fakultät für Elektro- und Informationstechnik, Manfred Strohrmann Gleichstromtechnik Vorlesung 2: Phänomene der Elektrotechnik Fakultät für Elektro- und Informationstechnik, Manfred Strohrmann Reibungselektrizität Bereits um 550 v. Chr. hat Thales von Milet die Reibungselektrizität

Mehr

Arbeitsmaterialien Arbeitsblätter (mit Lösungsvorschlägen)

Arbeitsmaterialien Arbeitsblätter (mit Lösungsvorschlägen) Arbeitsmaterialien Arbeitsblätter (mit Lösungsvorschlägen) 1. Erkundung Kapitel 1 1. Welche Element-Symbole kennst du? Füge zusammen, was zusammengehört! Ag Al Au Br Ca CI Cu F Fe H He Hg K N Na Mg O P

Mehr

Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen*)

Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen*) Bundesgesetzblatt Jahrgang 00 Teil I Nr., ausgegeben zu Bonn am. August 00 Gesetz Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen*) Vom. August 00 Der Bundestag hat Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz

Mehr

Periodensystem der Elemente - PSE

Periodensystem der Elemente - PSE Periodensystem der Elemente - PSE Historische Entwicklung Möglichkeiten der Reindarstellung seit 18. Jhdt. wissenschaftliche Beschreibung der Elemente 1817 Johann Wolfgang Döbereiner: ähnliche Elemente

Mehr

Schriftlicher Leistungsnachweis

Schriftlicher Leistungsnachweis Kurs: Q3Ch01 Wärme und Unordnung 1. Alkohol heizt ein Bei der alkoholischen Gärung wird Glucose unter Einwirkung von Enzymen zu Kohlenstoffdioxid und Ethanol vergoren. Neben Ethanol entsteht hierbei Kohlenstoffdioxid.

Mehr

1. Man lässt g eines Alkalimetalls mit Wasser reagieren, wobei mol Wasserstoff entsteht.

1. Man lässt g eines Alkalimetalls mit Wasser reagieren, wobei mol Wasserstoff entsteht. Klausur zur Vorlesung LV 18000, AC1 (Anorganische Experimentalchemie) am 27.02.2007 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Σ Note: Vorname: Matr.-Nr.: Nachname: Chemie und Biochemie Lehramt Chemie vertieft Lehramt Chemie

Mehr

MO-Theorie: Molekülorbitale, Bindungsordnung, Molekülorbitaldiagramme von F 2, O 2, N 2, H 2 O, Benzol, Wasserstoffbrückenbindungen

MO-Theorie: Molekülorbitale, Bindungsordnung, Molekülorbitaldiagramme von F 2, O 2, N 2, H 2 O, Benzol, Wasserstoffbrückenbindungen Wiederholung der letzten Vorlesungsstunde: Thema: Chemische Bindungen VI Molkülorbitaltheorie II MO-Theorie: Molekülorbitale, Bindungsordnung, Molekülorbitaldiagramme von F 2, O 2, N 2, H 2 O, Benzol,

Mehr

Anordnung der Elemente nach aufsteigender Atommasse, Gesetz der Periodizität (Lothar Meyer, Dmitri Mendelejew, 1869)

Anordnung der Elemente nach aufsteigender Atommasse, Gesetz der Periodizität (Lothar Meyer, Dmitri Mendelejew, 1869) 1.2 Periodensystem der Elemente Anordnung der Elemente nach aufsteigender Atommasse, Gesetz der Periodizität (Lothar Meyer, Dmitri Mendelejew, 1869) Periode I a b 1 H 1,0 2 Li 6,9 3 Na 23,0 4 5 6 K 39,1

Mehr

Qualitative anorganische Analyse

Qualitative anorganische Analyse Dirk Häfner Arbeitsbuch Qualitative anorganische Analyse für Pharmazie- und Chemiestudenten unter Mitarbeit von Alice Stephan Gyyi Govi-Verlag Inhalt Vorwort zur 5. Auflage 9 Vorwort zur 4. Auflage 10

Mehr

Anorganische Chemie I

Anorganische Chemie I Eberhard Schweda Jander / Blasius Anorganische Chemie I Theoretische Grundlagen und Qualitative Analyse 8. AUFLAGE Periodensystem der Elemente Gruppen Perioden,00794 s, 0, 0,000 (),0 59,4 0,0899-5,87 H

Mehr

7 3= - 2 J G0(r) ~ a " I N dr

7 3= - 2 J G0(r) ~ a  I N dr Finally, for CH3C the collision frequency ratio 7mw was been determined from nonresonant microwave absorption 9. The comparison is given in Table 3. The agreement is reasonable, but far from 9 L. FRENKEL,

Mehr

Mangangruppe: Elemente der siebten Nebengruppe

Mangangruppe: Elemente der siebten Nebengruppe Hermann Sicius Mangangruppe: Elemente der siebten Nebengruppe Eine Reise durch das Periodensystem essentials essentials liefern aktuelles Wissen in konzentrierter Form. Die Essenz dessen, worauf es als

Mehr

Entsäuern und Entgiften mit Body Detox neueste wissenschaftliche Erkenntnisse

Entsäuern und Entgiften mit Body Detox neueste wissenschaftliche Erkenntnisse Entsäuern und Entgiften mit Body Detox neueste wissenschaftliche Erkenntnisse Dr.Dr.med. Rainer Zierer Diplom Bio-Chemiker, Betriebsarzt und praktischer Arzt, München Physiko-chemische Schwermetallprovokation

Mehr

Nitratabbau im Grundwasser Kenntnisstand t aus Messungen

Nitratabbau im Grundwasser Kenntnisstand t aus Messungen Nitratabbau im Grundwasser Kenntnisstand t aus Messungen Knut Meyer & Jörg Elbracht Gliederung Das Projekt Natürliche Charakteristik der Grundwasserkörper Datenbestand zur Denitrifikation im Grundwasser

Mehr

K L A U S U R D E C K B L A T T Name der Prüfung: Klausur Chemie für Chemieingenieure und Physiker

K L A U S U R D E C K B L A T T Name der Prüfung: Klausur Chemie für Chemieingenieure und Physiker K L A U S U R D E C K B L A T T Name der Prüfung: Klausur Chemie für Chemieingenieure und Physiker Datum und Uhrzeit: 09.04.2015 10:00 Institut: Theoretische Chemie Vom Prüfungsteilnehmer LESERLICH auszufüllen:

Mehr

Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften, Anorganische Chemie Professur AC I. TU Dresden, 2017 Seminar zum Brückenkurs 2016 Folie 1

Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften, Anorganische Chemie Professur AC I. TU Dresden, 2017 Seminar zum Brückenkurs 2016 Folie 1 TU Dresden, 2017 Seminar zum Brückenkurs 2016 Folie 1 Seminar zum Brückenkurs Chemie 2017 Atombau, Periodensystem der Elemente Dr. Jürgen Getzschmann Dresden, 18.09.2017 1. Aufbau des Atomkerns und radioaktiver

Mehr

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2015

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2015 2 Anorganische chemische und physikalische Seite: 11 von 77 Stand: 31.01. LV_ 20010 Abdampfrückstand / Gesamttrockenrückstand DIN 38409 H1-1 DIN EN 12880 (S2) 20020 Abfiltrierbare Stoffe DIN 38409 H2 20030

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Atombau und PSE. Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Atombau und PSE. Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout. Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Atombau und PSE Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Chemiekonzept Pro Unterrichtsreihen Sekundarstufe I Band 11

Mehr

Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße:

Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße: Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße: UN 3321, Radioaktive Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA II), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt Auszug aus dem ADR Stand 31. August

Mehr

Calcium. Calcium fest. Ordnungszahl. Siedepunkt. Siedepunkt Atommasse Dichte. Kohlenstoff. Carbon fest. Ordnungszahl 3642!

Calcium. Calcium fest. Ordnungszahl. Siedepunkt. Siedepunkt Atommasse Dichte. Kohlenstoff. Carbon fest. Ordnungszahl 3642! Al Aluminium Aluminium fest 13 660.32 2519 2.375 5000 74.92160 B Bor Cl Boron fest 5 10.811 2.08 3.515 2076 3927 16,200 Co 58.933195 18,350 Chlorine gasförmig 17 35.453 1.5625-101.5-34.04 206 7.75 Cu 1907

Mehr

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2016

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2016 2 Anorganische chemische und physikalische Seite: 11 von 83 Stand: 22.01. LV_ 20010 Abdampfrückstand / Gesamttrockenrückstand DIN 38409 H1-1 DIN EN 12880 S2 20020 Abfiltrierbare Stoffe DIN 38409 H2 20030

Mehr

Quarkorbitale und Quark Orbital Kombinationen

Quarkorbitale und Quark Orbital Kombinationen Naturwissenschaft Clemens Wett Quarkorbitale und Quark Orbital Kombinationen Quantenalgebra der Isotopen Tabelle Wissenschaftliche Studie Quark Orbitale und Quark Orbital Kombinationen Verwendete Literatur

Mehr

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2018

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2018 2 Anorganische chemische und physikalische Seite: 11 von 78 Stand: 01.03. LV_ 20010 Abdampfrückstand / Gesamttrockenrückstand DIN 38409 H1-1 DIN EN 12880 S2 20020 Abfiltrierbare Stoffe DIN 38409 H2 20030

Mehr

Typische Eigenschaften von Metallen

Typische Eigenschaften von Metallen Typische Eigenschaften von Metallen hohe elektrische Leitfähigkeit (nimmt mit steigender Temperatur ab) hohe Wärmeleitfähigkeit leichte Verformbarkeit metallischer Glanz Elektronengas-Modell eines Metalls

Mehr

Chemische Bindung. Wie halten Atome zusammen? Welche Atome können sich verbinden? Febr 02

Chemische Bindung. Wie halten Atome zusammen? Welche Atome können sich verbinden? Febr 02 Chemische Bindung locker bleiben Wie halten Atome zusammen? positiv Welche Atome können sich verbinden? power keep smiling Chemische Bindung Die chemischen Reaktionen spielen sich zwischen den Hüllen der

Mehr

Strukturchemie. Kristallstrukturen. Elementstrukturen. Kugelpackungen. Kubisch dichte Kugelpackung. Lehramt 1a Sommersemester

Strukturchemie. Kristallstrukturen. Elementstrukturen. Kugelpackungen. Kubisch dichte Kugelpackung. Lehramt 1a Sommersemester Kugelpackungen Kubisch dichte Kugelpackung Lehramt 1a Sommersemester 2010 1 Kugelpackungen: kubisch dichte Packung (kdp, ccp) C B A A C B A C B A C Lehramt 1a Sommersemester 2010 2 Kugelpackungen Atome

Mehr

Strahlenschutzverordnung

Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzverordnung (StSV) Änderung vom 15. November 2000 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 1 wird wie folgt geändert: Art. 9 Kommission für

Mehr

Anordnung der Elemente nach aufsteigender Atommasse, Gesetz der Periodizität (Lothar Meyer, Dmitri Mendelejew, 1869)

Anordnung der Elemente nach aufsteigender Atommasse, Gesetz der Periodizität (Lothar Meyer, Dmitri Mendelejew, 1869) 1.2 Periodensystem der Elemente Anordnung der Elemente nach aufsteigender Atommasse, Gesetz der Periodizität (Lothar Meyer, Dmitri Mendelejew, 1869) Periode I a b 1 H 1,0 2 Li 6,9 3 Na 23,0 4 5 6 K 39,1

Mehr

Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße:

Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße: Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße: UN 2915 Radioaktive Stoffe, Typ A Versandstück, nicht in besonderer Form, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt Auszug aus dem ADR Stand 28. Juni 2007

Mehr

Tab. A1: Wassergehalt, Trockenmassen, Trockendichten, Porenzahlen, Porenanteile, Sackungsmaße. Versuchsnummer Einbauwasser- Trockendichte

Tab. A1: Wassergehalt, Trockenmassen, Trockendichten, Porenzahlen, Porenanteile, Sackungsmaße. Versuchsnummer Einbauwasser- Trockendichte Anhang Bitterfeld/Wolfen Tab. A:, Trockenmassen, Trockendichten, Porenzahlen, Porenanteile, smaße. Versuchsnummer Einbauwasser- Trockenmasse Trockendichte n Einbau e Einbau Maximale gehalt [g] Einbau [g/cm

Mehr

1 Chemische Elemente und chemische Grundgesetze

1 Chemische Elemente und chemische Grundgesetze 1 Chemische Elemente und chemische Grundgesetze Die Chemie ist eine naturwissenschaftliche Disziplin. Sie befasst sich mit der Zusammensetzung, Charakterisierung und Umwandlung von Materie. Unter Materie

Mehr

BUNDESANSTALT FÜR MATERIALFORSCHUNG UND -PRÜFUNG (BAM) VEREIN DEUTSCHER EISENHÜTTENLEUTE (VDEh)

BUNDESANSTALT FÜR MATERIALFORSCHUNG UND -PRÜFUNG (BAM) VEREIN DEUTSCHER EISENHÜTTENLEUTE (VDEh) BUNDESANSTALT FÜR MATERIALFORSCHUNG UND -PRÜFUNG (BAM) VEREIN DEUTSCHER EISENHÜTTENLEUTE (VDEh) Arbeitskreis"Primärsubstanzen zur Kalibrierung" Zertifiziertes Referenzmaterial Reinstoff Nr. Calciumcarbonat

Mehr

Beispiel für die Suche eines radioaktiven Stoffes oberflächenkontaminierte Gegenstände (nicht spaltbar)

Beispiel für die Suche eines radioaktiven Stoffes oberflächenkontaminierte Gegenstände (nicht spaltbar) Beispiel für die Suche eines radioaktiven Stoffes oberflächenkontaminierte Gegenstände (nicht spaltbar) Zu versenden sind oberflächenkontaminierte Gegenstände, die auf der zugänglichen Oberfläche mit natürlichem

Mehr

Chemie für Biologen Wintersemester 2018 Dr. Seraphine Wegner

Chemie für Biologen Wintersemester 2018 Dr. Seraphine Wegner Chemie für Biologen Wintersemester 2018 Dr. Seraphine Wegner Vorlesung Mo + Mi von 10:00 bis 12:00 Uhr ohne Pause Klausur 18. Juli, 12:00-13:00 Uhr Klausureisicht 19. Juli ab 10 Uhr 1 Lehrbuch Chemie,

Mehr

Allgemeine und Anorganische Chemie

Allgemeine und Anorganische Chemie Allgemeine und Anorganische Chemie Ein Leitfaden fur Studierende der Biologie, Biochemie und Pharmazie Wolfgang Jabs ELSEVIER SPEKTRUM AKADEMISCHER VERLAG Spektrum 1. Einfiihrung 1 2. Chemische Grundbegriffe

Mehr

PC III Aufbau der Materie

PC III Aufbau der Materie 07.07.2015 PC III Aufbau der Materie (1) 1 PC III Aufbau der Materie Kapitel 5 Das Periodensystem der Elemente Vorlesung: http://www.pci.tu-bs.de/aggericke/pc3 Übung: http://www.pci.tu-bs.de/aggericke/pc3/uebungen

Mehr

Biochemie der Elemente

Biochemie der Elemente Biochemie der Elemente Waldemar Ternes Biochemie der Elemente Anorganische Chemie biologischer Prozesse Prof. Dr. Waldemar Ternes Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover ISBN 978-3-8274-3019-9 DOI 10.1007/978-3-8274-3020-5

Mehr

Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie. Atome. Chemische Reaktionen. Verbindungen

Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie. Atome. Chemische Reaktionen. Verbindungen Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie Atome Elemente Chemische Reaktionen Energie Verbindungen 284 4. Chemische Reaktionen 4.1. Allgemeine Grundlagen (Wiederholung) 4.2. Energieumsätze chemischer

Mehr

Atombau, Periodensystem der Elemente

Atombau, Periodensystem der Elemente Seminar zum Brückenkurs Chemie 2015 Atombau, Periodensystem der Elemente Dr. Jürgen Getzschmann Dresden, 21.09.2015 1. Aufbau des Atomkerns und radioaktiver Zerfall - Erläutern Sie den Aufbau der Atomkerne

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in

Mehr

RID-Handbuch Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)

RID-Handbuch Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) RID-Handbuch 2013 Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) Teil 1 Kapitel 1.1 1.1.1 Aufbau Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Mehr

Periodensystem der Elemente (PSE) Z = Ordnungszahl, von 1 bis 112 (hier)

Periodensystem der Elemente (PSE) Z = Ordnungszahl, von 1 bis 112 (hier) 1 1.0079 H 3 Li 6.941 19 39.098 K 23 50.942 V 27 58.933 Co 73 180.95 Ta 78 195.08 Pt 82 207.2 Pb 21 44.956 Sc 25 54.938 Mn 29 63.546 Cu 33 74.922 As 7 14.007 N 75 186.21 Re 80 200.59 Hg 84 208.98 Po* 55

Mehr

Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße als freigestelltes Versandstück:

Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße als freigestelltes Versandstück: Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße als freigestelltes Versandstück: UN 2910 (begrenzte Stoffmenge) und UN 2908 (leere Verpackung) Auszug aus dem ADR Stand 31. August 2006 Gefahrgutbeauftragter

Mehr

A. Allgemeine Chemie. 1 Aufbau der Materie 2 Trennverfahren für Stoffgemenge 3 Grundgesetze der Chemie 4 Atomaufbau 5 Periodensystem

A. Allgemeine Chemie. 1 Aufbau der Materie 2 Trennverfahren für Stoffgemenge 3 Grundgesetze der Chemie 4 Atomaufbau 5 Periodensystem A. Allgemeine Chemie 1 Aufbau der Materie 2 Trennverfahren für Stoffgemenge 3 Grundgesetze der Chemie 4 Atomaufbau 5 Periodensystem Periodensystem der Elemente - PSE Historische Entwicklung Möglichkeiten

Mehr