HÄUFIGE FRAGEN IM BEREICH PFLEGEVERANTWORTUNG

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1 HÄUFIGE FRAGEN IM BEREICH PFLEGEVERANTWORTUNG Entstanden durch die Zusammenarbeit der Servicestelle Familie & Beruf der SHGKliniken Völklingen und des Internen Pflegenetzwerkes der SHGKliniken Völklingen Martina Koch, Stephan Schreiner Version

2 1. Wer ist pflegebedürftig? Was heißt Pflegebedürftigkeit? Pflegebedürftig sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens mindestens sechs Monate (in erheblichem oder höherem Maße) Hilfe bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit kann bei der Pflegeversicherung geltend gemacht werden. Dadurch hat man Anspruch auf unterschiedliche Leistungen, die bei der Pflege unterstützen. Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Krankenversicherungsunternehmen. 2. Welche Pflegestufen gibt es? Je nach dem Umfang der Pflegebedürftigkeit werden pflegebedürftige Menschen durch Gutachter (z. B. des MDK) in eine von vier Pflegestufen eingestuft: a) Die erhebliche eingeschränkte Alltagskompetenz: Pflegestufe 0 Menschen, die aufgrund einer Demenz, einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Störung Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege in der hauswirtschaftlichen Versorgung in der Bewältigung des Alltags haben, jedoch nicht die Pflegestufe I erreichen, können zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen. Diese belaufen sich auf einen Betrag von 100, bis maximal 200, monatlich, der jedoch gekoppelt ist an die Inanspruchnahme teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege oder niedrigschwelliger Angebote (z.b. der Teilnahme an einem Pflegekurs für Angehörige). Fragen Sie Ihre Pflegekasse! In jedem Fall können in dieser Pflegestufe Geldleistungen im Wert von 123, und Sachleistungen im Wert von 231, geltend gemacht. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

3 b) Pflegestufe I Voraussetzung ist ein Pflegebedarf von insgesamt mindestens 90 Minuten. Davon müssen für die Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, Ernährung) mindestens 45 Min./tägl. anfallen. Das heißt: aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität müssen mind. 1x/täglich 2 Verrichtungen anfallen, plus mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Es werden 244, Pflegegeld bzw. 468, Euro als Sachleistung ausgezahlt. Mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhält der Pflegebedürftige 316, Pflegegeld oder 689, Sachleistungen. c) Pflegestufe II Voraussetzung ist ein Pflegebedarf von mindestens drei Stunden, wovon auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen. Der Betroffene muss mindestens drei Mal täglich zu unterschiedlichen Zeiten Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität benötigen. Dazu kommt der mehrfach in der Woche bestehende Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Es werden 458, Pflegegeld bzw. 1144, als Sachleistung ausgezahlt. Mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhält der Pflegebedürftige 545, Pflegegeld oder 1298, Sachleistungen. d) Pflegestufe III Diese besteht, wenn der Betroffene rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe in den o. g. Bereichen bedarf und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Es muss insgesamt mindestens fünf Stunden täglich ein Hilfebedarf bestehen, wovon mindestens vier Stunden für die Grundpflege anfallen sollten. Das Pflegegeld in dieser Stufe beträgt 728, /monatlich, Sachleistungen können in Höhe von 1.612, in Anspruch genommen werden. Mit eingeschränkter Alltagskompetenz verändern sich in dieser Pflegestufe die Leistungen nicht. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

4 e) Härtefallregelung Geht der Hilfebedarf in besonderem Maße über den der Pflegestufe III hinaus, können zusätzliche Leistungen für den Härtefall beantragt werden. Ein Beispiel für einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand ist die Tatsache, dass auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt werden (z.b. zur Lagerung eines sehr übergewichtigen Menschen). Die Regelung setzt auch dann ein, wenn die Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität täglich mindestens sieben Stunden erfordert, wobei mindestens zwei Stunden auf die Nacht entfallen müssen. Die Sachleistungen in dieser Härtefallregelung betragen 1.995, sowohl ohne als auch mit eingeschränkter Alltagskompetenz. 3. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch einen Gutachter, zum Beispiel des Medizinischen Dienst Ihrer Krankenversicherung (kurz: MDK). Sie können den Gutachter frei wählen. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse Vorschläge machen! Der Gutachter besucht den Pflegebedürftigen in seinem häuslichen Umfeld. Dort wird auch gleichzeitig die Wohnung auf die Möglichkeit häuslicher Pflege begutachtet. Aufgrund der Beurteilung des MDK wird eine entsprechende Pflegestufe vergeben. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, legen Sie umgehend nach Erhalt der Ablehnung, spätestens jedoch nach 4 Wochen, schriftlich Widerspruch ein. Ein formloser Widerspruch genügt. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung durch den MEDICPROOF. Es ist ratsam, vor dem Besuch des Gutachters ein Pflegetagebuch zu führen, aus dem Ihr täglicher Pflegeaufwand hervorgeht. Bitte halten Sie am Tag der Begutachtung auch alle einzunehmenden Medikamente des Pflegebedürftigen parat, ebenso die bereits vorhanden Hilfsmittel. Sprechen Sie an, wo Sie noch weitere Hilfsmittel brauchen! Martina Koch, Stephan Schreiner Version

5 4. Wer leistet Hilfe? Versuchen Sie mit Ihren Angehörigen heraus zu finden, ob Sie die Pflege längerfristig selbst durchführen können (mit der Inanspruchnahme des Pflegegeldes) ob Sie professionelle Pflegedienste und Sozialstationen nutzen möchten (durch die Inanspruchnahme der Sachleistungen) Sprechen Sie uns (Sozialdienst/Servicestelle) an, wir helfen Ihnen weiter, wir vermitteln Informationen oder nennen Ihnen Beratungsstellen. Kontaktdaten siehe Anhang Gerne vereinbaren wir für Sie nach Ihrer Arbeitszeit ein Gespräch in der Servicestelle oder Sie nutzen die monatliche Sprechstunde unseres Kooperationspartners AWOzuHause in den Räumen der Servicestelle. 5. Was heißt Pflegegeld? Anstelle der häuslichen Pflegehilfe durch eine Sozialstation können Pflegebedürftige auch Pflegegeld beantragen. Diese Geldleistung soll den Pflegebedürftigen helfen, seinen Angehörigen oder anderen Pflegepersonen eine materielle Anerkennung für die im häuslichen Bereich geleistete Pflege zukommen zu lassen. Pflegegeld gilt nicht als Einkommen und muss daher nicht versteuert werden. Jeder Pflegebedürftige, der Geldleistung erhält, muss bei der Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich (bei Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich) einen Beratungseinsatz eines anerkannten Pflegedienstes durchführen lassen. Ziel davon ist zum einen, die Qualität der Hilfe sicher zu stellen, und zum anderen, der Pflegeperson Hilfestellungen zukommen zu lassen. Dieser Einsatz wird durch die Pflegekasse bezahlt und muss durchgeführt werden. Andernfalls drohen Ihnen Kürzungen des Pflegegeldes! 6. Was sind Pflegesachleistungen? Wenn Pflegekräfte eines zugelassenen Pflegedienstes den Pflegebedürftigen versorgen, zahlt die Krankenkasse die Kosten für die Grundpflege und für die hauswirtschaftliche Versorgung (siehe Einteilung der Pflegestufen unter Punkt 2). Oftmals reichen die Pflegesachleistungen jedoch nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf abzudecken, so dass Sie evt. zuzahlen müssen. Fragen Sie nach den Preisliste Ihres Pflegedienstes! Martina Koch, Stephan Schreiner Version

6 7. Was sind Kombinationsleistungen? Um den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden, können die Pflegesachleistung und die Geldleistung jeweils nur zum Teil in Anspruch genommen werden. Beispiel: der Pflegedienst kommt zweimal/woche zum Baden, alles andere macht der Angehörige selbst. Was dabei an Geld übrig bleibt, wird dem Pflegebedürftigen zu 50% ausgezahlt. Kleiner Nachteil: Die Kombinationsleistung muss zunächst sechs Monate beibehalten werden. Erst dann kann bei Bedarf in die Geld oder Sachleistung gewechselt werden. Lebt eine Person in einer stationären Pflegeeinrichtung und hält sich mehrere Tage am Stück nicht dort auf, so bekommt sie für diese Zeit ensprechend Pflegegeld bezahlt. 8. Was sind Pflegehilfsmittel / was heißt Verbesserung des Wohnumfeldes? Die Pflegekasse trägt die Kosten für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen. Bei Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.b. Inkontinenzmaterial, Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, etc.), übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 40,. Bei allen Pflegehilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, sowie den technischen Hilfen haben Pflegebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 10 % der Kosten, höchstens jedoch 25 Euro je Verordnung, selbst zu tragen. Mitarbeiter der SHGKliniken können bei der Firma APOLOG aus dem Krankenhausbedarf zu Sonderpreisen verschiedene Waren beziehen. Informationen dazu im Intranet, oder über die Servicestelle. Zuschüsse für Verbesserungsmaßnahmen im Wohnumfeld z. B. für einen behindertengerechten Wohnungsumbau gehören ebenfalls zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Zuschüsse sind auf 4.000, Euro je Maßnahme begrenzt. Achtung: Beachten Sie die Voraussetzungen und vorgeschriebene Vorgehensweise, ansonsten besteht das Risiko Unterstützungsleistungen abgelehnt zu bekommen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen (z. B. in einer Wohngemeinschaft) zusammen, darf der Betrag von , insgesamt nicht überschritten werden. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

7 9. Wie kann ich lernen jemanden richtig zu pflegen? Zur Schulung von Angehörigen und anderen Personen, die ehrenamtlich pflegerische Aufgaben übernehmen möchten, bieten die Pflegekassen kostenlose Pflegekurse an. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach! Auch das Programm der örtlichen Volkshochschule (VHS) enthält regelmäßig informative Veranstaltungen zu diesem Thema. Die Interne/Externe Fortbildung in den SHGKliniken Völklingen geben allen Mitarbeitern die Möglichkeit an Seminaren teilzunehmen, die im weitesten Sinne in Zusammenhang mit der Belastung als privat Pflegender zu tun haben. Die Seminare werden in Absprache mit der Servicestelle aus dem Angebot ausgewählt und mit dem Logo des Projektes versehen. So steht z.b. das ursprünglich nur für Mitarbeitern aus der Pflege gedachte Seminar: Heben, Schieben, Tragen in der Pflege auch pflegenden Mitarbeitern z.b. der Verwaltung zur Gesunderhaltung offen. 10. Wer kann mir bei der Organisation helfen? Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich als Mitarbeiter in unserem Haus an die Servicestelle wenden, diese koordiniert dann mit Unterstützung des Sozialdienstes die Hilfestellungen. Es gibt aber auch (über) regionale Pflegestützpunkte, wo Angehörige oder Pflegebedürftige Hilfe bei der Suche nach einem Pflegeheim, einer Tagesbetreuung oder Angebote der Altenhilfe finden. Diese Pflegeberatung ist kostenlos. Hier finden Sie weitere Informationen: Gerne vermittelt die Servicestelle ein Gespräch nach der Arbeitszeit im Büro der Servicestelle (natürlich im geschützten Rahmen) z.b. mit dem Pflegestützpunkt, oder Sie nutzen die monatliche Sprechstunde unseres Kooperationspartners AWOzuHause. Persönlich, telefonisch oder per Mail können solche Termine für MitarbeiterInnen auch individuell organisiert werden. Seit 2009 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Diese erfolgt in der Regel durch geschulte Mitarbeiter der Pflegekasse. Die Inanspruchnahme der Pflegeberatung, die in den Pflegestützpunkten oder zu Hause stattfinden kann, ist freiwillig. Sollte Ihre Pflegekasse aktuell keinen Ansprechpartner für Sie zur Verfügung stellen können, stellt man Ihnen Beratungsgutscheine aus, die Sie in professionellen Beratungsstellen einlösen können. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

8 11. Gibt es Leistungen zur sozialen Absicherung der Pflegepersonen? Pflegepersonen sind bei der Pflegetätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die Pflegekasse zahlt für die Pflegepersonen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn der Pflegebedürftige von dieser Person mindestens 14 Stunden in der Woche gepflegt wird und die Pflege nicht erwerbsmäßig ist. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden auch in der Zeit eines Urlaubs der Pflegeperson weiter gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich die Pflegepersonen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. 12. Was ist die Verhinderungspflege? Wenn die Pflegeperson ausfällt (z.b. wegen Urlaub oder Krankheit) und die Pflege für kurze Zeit nicht leisten kann, trägt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten für eine notwendige Ersatzpflege. Dies ist bis zu sechs Wochen (höchstens 1612, ) je Kalenderjahr, unabhängig davon welche Pflegestufe vorliegt. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Pflegebedürftigen vorher mindestens sechs Monate zuhause gepflegt wurden. Die Pflege kann durch Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder von einem Pflegedienst erbracht worden sein. Bei Verwandten oder Verschwägerten bis zum 2. Grad (Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern, Stiefkinder oder Schwager/in) oder Personen die mit dem zu Pflegenden in einem Haushalt leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des jeweiligen Pflegegeldes nicht überschreiten. Wenn der Pflegeperson jedoch Aufwendungen entstehen z.b. Fahrtkosten oder Verdienstausfall, so kann die Krankenkasse diese Kosten zusätzliche übernehmen. Aber insgesamt dürfen diese Aufwendungen 1612, pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Die Verhinderungspflege ist im Unterschied zur Kurzzeitpflege eine häusliche Pflege bei krankheits, urlaubs oder sonstig bedingter Verhinderung der Pflegeperson. Verhinderungs und Kurzzeitpflege können kombiniert werden. NEU: bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflegeausgegeben werden. Siehe Erläuterung Kooperation SHGKliniken Völklingen und AWO Saarland im Anhang. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

9 13. Was ist Kurzzeitpflege? In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen Zeitraum bis zu 28 Tagen stationär in einem Pflege oder Seniorenheim aufgenommen. Sie wird benötigt, z.b. wenn: ein Alleinstehender nach einem Krankenhausaufenthalt noch pflegebedürftig ist und sich nicht ausreichend alleine versorgen kann sich der Zustand eines Pflegebedürftigen plötzlich verschlimmert und sichergestellt werden soll, dass die notwendig gewordene Pflege durchgeführt wird. Auf diese Weise kann ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden. die Pflegeperson krank wird. nach einem Krankenhausaufenthalt alles Notwendige für den pflegebedürftigen Menschen organisiert werden muss, um die Pflege und Betreuung zu Hause zu gewährleisten (z.b.: Pflegebett usw.). Angehörige in Urlaub fahren wollen und ihr Pflegebedürftiger versorgt und betreut werden soll. geklärt werden soll, ob eine stationäre Versorgung auf Dauer erforderlich ist. man die Zeit überbrücken muss, bis ein geeigneter vollstationärer Pflegeheimplatz (DauerHeimplatz) gefunden ist Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege hat man für bis zu vier Wochen (28 Tage) im Jahr in Höhe bis 1.612, Sie umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Die Unterkunfts und Verpflegungskosten ("Hotelkosten") sind nicht inbegriffen. Kann man diese nicht selbst zahlen kann, ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger zu stellen. Der Pflegebedürftige kann nach Kurzzeitpflege oder bei Erschöpfung des Leistungsanspruchs durch Zeitablauf oder durch das schon vorzeitige Erreichen der finanziellen Leistungsgrenze in der Kurzzeitpflegeeinrichtung verbleiben. Es werden dann von der Pflegekasse jedoch nur noch die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernommen, dagegen nicht mehr die Kosten für die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Kurzzeitpflege wird in verschiedenen Einrichtungen angeboten: spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit Hotelcharakter Krankenwohnungen ist eine von der Sozial/ Diakoniestation eingerichtete Pflegewohnung, in der für eine begrenzte Zeit kranke und alte Menschen von Fachkräften aus dem ambulanten Pflegedienst umfassend betreut werden Martina Koch, Stephan Schreiner Version

10 Kurzzeitpflege als eingestreute Gästebetten in Seniorenzentren. NEU: In Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, wenn die Pflegeperson stationär rehabilitiert werden muss. Sie benötigen einen Kurzzeitpflegeplatz? Beachten Sie die Erläuterungen zur Kooperation der SHGKliniken Völklingen und der AWO Saarland im Anhang. 14. Was versteht man unter Tages und Nachpflege? Wenn ein Pflegebedürftiger in seinem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden kann, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für Tages oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung. Das bedeutet, das der Pflegebedürftige tagsüber oder nachtsüber stationär gepflegt wird. Die übrige Zeit erhält der Pflegebedürftige Leistungen zur häuslichen Pflege (siehe Punkt 7 und 8). Der Wert beider Leistungen zusammen darf max. 150 % der Höchstbeträge für PflegeSachleistungen bzw. für Pflegegeld betragen. Bsp: werden 50 % der Leistungen für Tages und Nachtpflege in Anspruch genommen, besteht daneben noch ein Anspruch auf 100 % der PflegeSachleistungen bzw. des Pflegegeldes. Dieser Anspruch erhöht sich allerdings nicht, wenn weniger als 50 % der Leistungen für Tages und Nachtpflege in Anspruch genommen werden. 15. Was ist vollstationäre Pflege? Wenn häusliche bzw. teilstationäre Pflege nicht mehr möglich sind oder wegen der Besonderheiten des einzelnen Falles nicht in Betracht kommen (z.b. Überforderung der Pflegeperson, Fehlen einer Pflegeperson, Verwahrlosung des Pflegebedürftigen oder Eigen oder Fremdgefährdungstendenz des Pflegebedürftigen), kann vollstationäre Pflege gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Unterbringung in einer durch Versorgungsvertrag zugelassenen Pflegeeinrichtung erfolgt. Pflegebedürftige Personen, die in einem Pflegeheim stationär gepflegt werden, erhalten auch Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese Leistungen enthalten die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege bis zu einem Betrag von 1.612, monatlich. In besonderen Fällen, wenn ein außergewöhnlich hoher und intensiver Pflegeaufwand erforderlich ist, kann die Pflegekasse im Einzelfall bis zu 1.995, übernehmen. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

11 Leistungen der Pflegekasse zu vollstationären Pflege: Pflegestufe 0: keine Leistungen Pflegestufe I: 1.064, Pflegestufe II: bis zu 1.330, Pflegestufe III: bis zu Härtefall: 1.995, Keine abweichenden Leistungen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Allerdings ist der Leistungsbetrag auf höchstens 75 % des individuell vereinbarten Heimentgelts begrenzt. Daraus ergibt sich, dass der Pflegebedürftige mindestens einen Eigenanteil von 25 % der Heimkosten tragen muss. Sollte er nicht in der Lage sein, diesen Eigenanteil zu zahlen, kann er sich an die zuständige Behörde (Sozialamt) wenden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die sogenannten Hotelkosten) sind vom Versicherten selbst zu tragen bzw. bei geringem Einkommen können diese Kosten von der Sozialhilfe übernommen werden. 16. Die Drei Säulen Stand Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit 16.a Informationen zum Pflegeunterstützungsgeld Seit dem ist für die Organisation eines akuten Pflegefalles eine Lohnersatzleistung das Pflegeunterstützungsgeld vorgesehen. Unabhängig von der Größe des Unternehmens gilt dieses Recht gegenüber allen Arbeitgebern. Neu ist, dass Sie nun Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld für eine pflegebedürftige Person haben, begrenzt auf insgesamt zehn Arbeitstage. Der Antrag muss bei der Pflegeversicherung Ihres Angehörigen gestellt werden. Welche Voraussetzungen müssen für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung gegeben sein? Wenn es erforderlich ist, haben Beschäftigte das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um für eine pflegebedürftige Angehörige oder einen pflegebedürftigen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen. Wie ist die finanzielle Absicherung in der bis zu 10tägigen Auszeit gesichert? Seit dem 1. Januar 2015 kann in dieser Zeit für eine pflegebedürftige Person ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung analog dem Kinderkrankengeld bezogen werden. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

12 Unter anderem unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wird das Pflegeunterstützungsgeld auf unverzüglichen Antrag bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen des Pflegenden gewährt. Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes berechnet sich nach den für die Berechnung des Kinderkrankengeldes geltenden Vorschriften ( 45 Abs. 2 Satz 3 bis 5 SGB V). Kann der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld von einer oder einem Beschäftigten für dieselbe pflegebedürftige Person mehrfach geltend gemacht werden? Auf insgesamt bis zu zehn Arbeitstage ist der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für die Absicherung der pflegerischen Versorgung einer oder eines Pflegebedürftigen beschränkt. Es können auch mehrere Personen kurzzeitig der Arbeit fernbleiben, wenn eine akute Pflegesituation vorliegt, in der eine pflegerische Versorgung organisiert oder sichergestellt werden muss,. Wenn die kurzzeitige Arbeitsverhinderung für dieselbe nahe Angehörige oder denselben nahen Angehörigen von mehreren Personen in Anspruch genommen wird, bleibt der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld auf insgesamt bis zu zehn Arbeitstage begrenzt. 16.b Informationen zur Pflegezeit Um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen, haben Beschäftigte die Möglichkeit, bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, Die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Freistellung besteht ebenfalls für die Betreuung minderjähriger, pflegebedürftiger naher Angehöriger, auch in außerhäuslicher Umgebung. Beschäftigte, die die Pflegezeit bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen, haben einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen. Eine bis zu dreimonatige vollständige oder teilweise Auszeit gibt die Möglichkeit, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten. Wer hat Anspruch auf die Pflegezeit? Wenn sie eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, haben Beschäftigte gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten einen Anspruch auf Pflegezeit. Ist eine Verlängerung der Pflegezeit? Wurden zunächst weniger als sechs Monate beantragt, kann der Zeitraum der Martina Koch, Stephan Schreiner Version

13 Freistellung mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zur Höchstdauer von sechs Monaten verlängert werden. Einen Anspruch auf Verlängerung der Pflegezeit haben Beschäftigte gegenüber dem Arbeitgeber, sofern ein vorgesehener Wechsel in der Person der oder des Pflegenden aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann. Welche weiteren Möglichkeiten zur Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz gibt es? vollständige oder teilweise Freistellung bis zu einer Höchstdauer von sechs Monaten, um eine minderjährige pflegebedürftige nahe Angehörige oder einen minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen sowohl zu Hause zu pflegen als auch außerhäuslich zu betreuen (zum Beispiel bei längerem Aufenthalt in einer Spezialklinik). vollständige oder teilweise Freistellung für die Höchstdauer von drei Monaten, um eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu Hause oder außerhäuslich zu begleiten (zum Beispiel bei Aufenthalt in einem Hospiz). Für dieselbe Angehörige oder denselben Angehörigen können Beschäftigte die Pflegezeit nur einmal beanspruchen. Es gibt einen Rechtsanspruch auf die sechsmonatige Pflegezeit, eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Mit dem Arbeitgeber muss jedoch bei einer teilweisen Freistellung über die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Den Wünschen der Beschäftigten ist zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Können Geschwister die Ansprüche nach dem Pflegezeitgesetz gleichzeitig geltend machen? Allen Beschäftigten steht bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung für die häusliche Pflege einer oder eines nahen Angehörigen zur Verfügung. Geschwister können die Pflege zeitgleich teilen oder die Pflegeverantwortung nacheinander übernehmen. Beendet ein Klinikaufenthalt der oder des Pflegebedürftigen die Pflegezeit? Grundsätzlich beendet ein Krankenhausaufenthalt der oder des zu pflegenden, nahen Angehörigen die Pflegezeit nicht. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

14 Welcher Anspruch auf Förderung besteht für Beschäftigte, die die Pflegezeit in Anspruch nehmen? Seit dem 1. Januar 2015 gibt es für Beschäftigte die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen beim BAFzA zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten, in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen dem pauschalierten monatlichen Nettoentgelt vor und während der Freistellung, um die Einkommenseinbußen zu mindern. Man ist nicht verpflichtet die volle Höhe in Anspruch zu nehmen. Aus verwaltungspraktischen Gründen gibt es eine Untergrenze von 50 Euro monatlich. Kann im Rahmen der Freistellung auch eine Angehörige oder ein Angehöriger im Ausland gepflegt werden? Wird eine im Ausland lebende nahe Angehörige oder ein im Ausland lebender naher Angehöriger in häuslicher Umgebung gepflegt, können in Deutschland Beschäftigte auch für diese eine Freistellung in Anspruch nehmen. Wie lange kann die Pflegezeit in Anspruch genommen werden? Innerhalb einer maximalen Zeit von sechs Monaten können Beschäftigte vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden. Hat die Pflegezeit Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch? Auch bei Pflegezeit entstehen grundsätzlich Urlaubstage. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, den Erholungsurlaub der oder des Beschäftigten für das entsprechende Urlaubsjahr für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung um ein Zwölftel zu kürzen. Ist die Pflegezeit auch mit der Familienpflegezeit kombinierbar? Nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz können alle Freistellungsmöglichkeiten miteinander kombiniert werden, sie müssen aber nahtlos aneinander anschließen, die Gesamtdauer darf höchstens 24 Monate betragen. Zu beachten sind die jeweiligen Ankündigungsfristen. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

15 Besteht eine Nachweispflicht der Pflegebedürftigkeit der oder des nahen Angehörigen gegenüber dem Arbeitgeber? Die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nachzuweisen, für in der privaten PflegePflichtversicherung versicherte Pflegebedürftige ist ebenfalls ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Besteht Kündigungsschutz während der Pflegezeit? Kündigungsschutz besteht von der Ankündigung höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur Beendigung der Pflegezeit oder der anderen Freistellungen nach dem PflegeZG. Eine Kündigung von der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle ausnahmsweise kann in Ausnahmefällen für zulässig erklärt werden. Ist die Nutzung einer Freistellung für die Pflege einer oder eines Angehörigen möglich, obwohl ein häuslicher Pflegedienst beauftragt wird? Wer sich freistellen lässt, ist für die Pflege verantwortlich, eine Unterstützung durch Dritte oder einen ambulanten Pflegedienst ist dabei nicht ausgeschlossen. Wann endet die Pflegezeit? Nach Ablauf der in Anspruch genommenen Zeit, spätestens mit Ablauf von sechs Monaten endet die Pflegezeit. Oder vier Wochen nach Eintritt der veränderten Umstände: die oder der nahe Angehörige zum Beispiel nicht mehr pflegebedürftig ist, die häusliche Pflege der oder des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar ist die oder der Angehörige stirbt Der Arbeitgeber muss über die veränderten Umstände unverzüglich unterrichtet werden. Eine vorzeitige Beendigung der Pflegezeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers machbar. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

16 Und wenn das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann? Bei Vorliegen einer besonderen Härte kann das BAFzA die Darlehensrückzahlung auf Antrag stunden und die Fälligkeit so hinausschieben. Als besondere Härte gelten Besonders der Bezug von Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten und dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder eine mehr als 180 Tage ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit gelten als besondere Härte. Aber auch dann, wenn Sie sich wegen unverschuldeter finanzieller Belastungen vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden oder wenn zu erwarten ist, dass Sie durch die Rückzahlung des Darlehens in der vorgesehenen Form in solche Schwierigkeiten geraten würden. Kommt hinzu, dass Sie dieselbe nahe Angehörige oder denselben nahen Angehörigen nach Ablauf der Freistellungen weiter zu Hause pflegen und die Reduzierung der Arbeitszeit daher fortführen, sind auf Antrag die fälligen Raten zur Rückzahlung zu einem Viertel zu erlassen. Die Darlehensschuld erlischt, soweit sie noch nicht fällig ist, wenn Sie Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ununterbrochen seit mindestens zwei Jahren nach Ende der Freistellung beziehen oder wenn sie sterben. Wo stellt man einen Antrag für ein Darlehen? Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist für diese Anträge zuständig. Sprechen Sie uns vom Internen Pflegenetzwerk an, wir unterstützen Sie. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

17 16.c Informationen zur Familienpflegezeit Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate Ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um diese in häuslicher Umgebung zu pflegen. Für die Betreuung minderjähriger, pflegebedürftiger naher Angehöriger, auch in außerhäuslicher Umgebung, besteht ebenfalls die Möglichkeit einer teilweisen Freistellung. Es gibt einen Rechtsanspruch in der gewählten Zeit auf ein zinsloses Darlehen für alle Beschäftigte, die die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate in Anspruch nehmen. Wer hat Anspruch auf Familienpflegezeit? Die Familienpflegezeit können Beschäftigte in Anspruch nehmen, die eine pflegebedürftige nahe Angehörige oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Beschäftigten in Berufsausbildung werden dabei nicht mitgezählt. Familienpflegezeit für dieselbe Angehörige oder denselben Angehörigen kann nur einmal beansprucht werden. Können Geschwister die Ansprüche gleichzeitig geltend machen? Allen Beschäftigten steht bis zu 24 Monate teilweise Freistellung für die häusliche Pflege einer oder eines nahen Angehörigen zur Verfügung. Geschwister können sich die Pflege zur gleichen Zeit teilen oder die Pflegeverantwortung nacheinander übernehmen. Besteht Kündigungsschutz während der Familienpflegezeit? Von der Ankündigung höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur Beendigung der Familienpflegezeit oder der Freistellung zur Betreuung einer oder eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen darf das Beschäftigungsverhältnis darf nicht vom Arbeitgeber gekündigt werden. In Ausnahmen kann eine Kündigung in besonderen Fällen ausnahmsweise für zulässig erklärt werden. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

18 Wann endet die Familienpflegezeit? nach Ablauf der in Anspruch genommenen Zeit, spätestens mit Ablauf von 24 Monaten. Oder 4 Wochen nach Änderung der Umstände: zum Beispiel die oder der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig ist, die häusliche Pflege der oder des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar ist die beziehungsweise der Angehörige stirbt. Über die veränderten Umstände ist der Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten. Die Familienpflegezeit nur vorzeitig beendet werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Wie lange kann Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden? Die Freistellung ist auf maximal 24 Monate begrenzt. Voraussetzung dafür: Übernahme der Pflege für eine pflegebedürftige nahe Angehörige oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung. Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Kann Pflege und Familienpflegezeit zu einer Freistellung von bis zu 30 Monaten kombiniert in Anspruch genommen werden? Nein, es stehen Beschäftigten insgesamt 24 Monate bei einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden zur Verfügung. Eine Kombination der Freistellungen nach den beiden Gesetzen kann nur innerhalb eines Gesamtzeitrahmens von 24 Monaten erfolgen. Ist für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich? Auf Familienpflegezeit besteht ein Rechtsanspruch. haben Beschäftigte und Arbeitgeber Es ist eine schriftliche Vereinbarung über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem zu treffen. Es ist den Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen, außer dringende betriebliche Gründe stehen entgegen. Und wenn das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann? Hier gilt die gleiche Regelung, wie in Pflegezeit. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

19 Kontaktdaten des Internen Pflegenetzwerkes (Den Flyer zum Internen Pflegenetzwerk finden Sie im Intra und Internet unter Familie & Beruf/Servicestelle/Betreuungsverantwortung) Partner im Internen Pflegenetzwerk der SHGKliniken Völklingen Servicestelle Familie und Beruf: Martina Koch Ramona Kiefer Leiterin Servicestelle Familie & Beruf Leiterin Familienhaus Sterntaler MoFr von Uhr Tel.: 06898/ Tel.: 06898/ mobil: Personalabteilung: Stephan Schreiner Leiter Personalabteilung Tel. : 06898/ s.schreiner@vk.shgkliniken.de Sozialdienst/AHB: Gaby Lichtenberg Leiterin Sozialdienst Tel.:06898/ g.lichtenberg@vk.shgkliniken.de Angela Schmitt Tel.: a.schmitt@vk.shgkliniken.de KrankenhausSeelsorge Detlef Born, KarlGünther Dilk, Andreas Noster, Inge Wiehle Tel.: 06898/ seelsorge@vk.shgkliniken.de Martina Koch, Stephan Schreiner Version

20 Wir danken Frau Annette Herlt, Landratsamt BreisgauHochschwarzwald, Freiburg. Im Rahmen des Netzwerkes Lokale Bündnisse für Familie war der Wegweiser Pflegefall Was tun? eine gute Grundlage für den ursprünglich entstandenen FAQ. Weiter stützt sich der Text auf Angaben der Seite Linkempfehlungen, AnsprechpartnerInnen und Informationen: Auf der Grundlage eines, aus einem anderen Bundesland erworbenen Pflegekoffers, hat die Servicestelle einen für die SHGKliniken Völklingen eigenen Pflegekoffer zusammengestellt. Dieser enthält Linkempfehlungen, frei verfügbare Checklisten und Informationen, sowie Leitfäden zum Thema Vereinbarkeit Pflege und Beruf. Regelmäßig wird der Pflegekoffer aktualisiert und erweitert. Aus diesen, durch Recherche zusammengetragen Materialien, wird den MitarbeiterInnen nach eigenem Bedarf und Fragestellung ein persönlicher Pflegekoffer zusammengestellt. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

21 Kooperation mit AWO Landesverband Saarland e.v. SHGKliniken Völklingen und Arbeiterwohlfahrt beschließen Kooperation zur Unterstützung von Mitarbeitern mit zu betreuenden und zu pflegenden Angehörigen 2010 wurde in den SHGKliniken das Projekt Familie und Beruf gestartet. Ziel: die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf fest in den Unternehmensalltag zu integrieren. Nach der Etablierung der Servicestelle für Mitarbeiter, der flexiblen, bedarfsorientierten Kinderbetreuung im Familienhaus Sterntaler steht nun ein weiteres Unterstützungsangebot für MitarbeiterInnen mit Pflegeaufgaben zur Verfügung. Von Oliver Steffen (11/2011) Völklingen. Ein kurzer Blick zurück: im September 2010 unterzeichnen die Krankenhausleitung und der Betriebsrat in einer gemeinsamen Veranstaltung im Kongresszentrum die Zielvereinbarung zum Projekt Familie und Beruf. Inhalt der Zielvereinbarung: insgesamt neun Themenfelder mit der Selbstverpflichtung, diese verbindlich bis 2013 mit den Mitarbeitern zu bearbeiten und somit die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Beschäftigten zu verbessern. Ein Jahr nach dem wir diesen Weg gemeinsam beschritten haben können wir auf das bisher erreichte mehr als stolz sein freut sich Oliver Steffen als Projektleiter über die bisherige erfolgreiche Umsetzung. So wurde unter anderem eine Servicestelle für Mitarbeiter zum Thema Familie und Beruf eingerichtet, eine alte Villa zum Familienhaus mit einem integrierten Kinderzimmer umgebaut, eine Ferienfreizeit durchgeführt und seit September das generelle Angebot einer bedarfsorientierten, flexiblen Kinderbetreuung unter pädagogischer Leitung im Familienhaus Sterntaler etabliert. Nicht zu sprechen von den Arbeitsgruppen, welche die Themen der Zielvereinbarung systematisch bearbeiten und erste konkrete Verbesserungsideen für die Mitarbeiter entwickelt haben. Nun ist ein neuer Baustein dazugekommen die Unterstützung von Mitarbeitern, deren Angehörige Unterstützung und Pflege benötigen. Wir haben hierzu mit dem Landesverband Saar der Arbeiterwohlfahrt einen Kooperationsvertrag geschlossen erläutert Verwaltungsdirektorin Gabriele Haser, die federführend dieses neue Angebot in die Wege geleitet hat. (Fortsetzung: Seite 22) Martina Koch, Stephan Schreiner Version

22 Die Vereinbarung sieht vor, dass in den Einrichtungen für Kurzzeit und Tagespflege von Seiten der AWO immer freie Plätze für Angehörige von Mitarbeitern der SHGKliniken Völklingen vorgehalten werden. Auch eine flexible, stundenweise Unterbringung der Angehörigen ist hierbei möglich. Sollte für die Angehörigen der Bedarf einer vollstationären Unterbringung bestehen, so werden Angehörige der Mitarbeiter bevorzugt aufgenommen. Das Angebot garantiert hierdurch eine hohe Verfügbarkeit und schnelle unbürokratische Hilfe. Im Gegenzug haben Mitarbeitern der AWO die Möglichkeit, die Kinderbetreuung im Familienhaus Sterntaler der SHGKliniken Völklingen zu nutzen. Wir gehen mit dieser Kooperation einen ersten Schritt in die aktive Unterstützung unserer Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege betont der stellv. Verwaltungsdirektor Peter Zwirner. Diesem Schritt sollen weitere folgen. Die Servicestelle wird in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst weitere Informations und Unterstützungsangebote zum Thema Pflege und Beruf zur Verfügung stellen. Über diese wird separat informiert werden. Für das oben genannte Betreuungsangebot in der Kurzzeit und Tagespflege steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Martina Koch von der Servicestelle als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie wird für die Interessenten die organisatorische Umsetzung mit der AWO koordinieren (Tel /121560; Nähere Information zum Projekt Familie und Beruf und aktuelle Unterstützungsangebote sind im Intranet im Bereich Familie sowie im Internet unter zu finden. Martina Koch, Stephan Schreiner Version

23 Kooperation mit AWOzuHause Rundrum optimal versorgt neues Serviceangebot für MitarbeiterInnen der SHGKliniken Völklingen Durch einen weiteren Kooperationsvertrag haben die SHGKliniken Völklingen die Unterstützungsangebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erweitert. 'AWO zuhause' nennt sich das Angebot, welches für MitarbeiterInnen, oder deren Angehörigen eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung stellt. Pflege für Angehörige, medizinische Versorgung sowie Unterstützung und Hilfe im Haushalt, letzteres zu einem verbilligten Preis. Dies sind die Kernpunkte der neuen Kooperation der SHGKliniken Völklingen mit der Arbeiterwohlfahrt des Saarlandes und deren Service AWO zuhause. Die Zusammenarbeit ergänzt damit das bereits bestehende Unterstützungsangebot der Servicestelle Familie und Beruf um eine bisher fehlende Komponente. Bezahlbare Möglichkeiten der Unterstützung im Haushalt waren einer der immer wieder in den Beratungsgesprächen genannten Wünsche, erläutert Martina Koch von der Servicestelle, und nicht nur von KollegInnen mit Betreuungsverantwortung für zu pflegende Angehörige, sondern auch in Haushalten mit und ohne Kinder. Sie ist auch die zentrale Ansprechpartnerin der Kliniken für die neue Kooperation, in deren Rahmen auch Hilfen bei Erledigungen, Behördengängen oder Einkäufen angeboten werden können. Und: AWO zuhause sorgt bei Bedarf auch für den Hausnotruf, sowie den Einsatz des Projektes Mobile, einer Familienkutsche oder des Seniorenservices. Das neue Angebot beinhaltet auch die Präsenz einer beratenden AWO Mitarbeiterin nach Absprache 1x monatlich im Büro der Servicestelle der SHGKliniken Völklingen. Die Konditionen der Angebote können Sie im Intranet in der Rubrik Familie und Beruf/Servicestelle einsehen. Näheres zum Service unter in der Rubrik 'AWO zuhause'. Für Fragen und Anregungen erreichen Sie Martina Koch Mo Fr 9.00 Uhr bis Uhr 06898/ Martina Koch, Stephan Schreiner Version

24 Und wenn es ernst wird (basierend auf einem Dokument der UKV Saarbrücken) Sprechen Sie mit Ihrer Führungskraft und Ihrem Ansprechpartner für das Thema Pflege im Unternehmen Thematisieren Sie Ihre Situation am Arbeitsplatz mit Kolleginnen und Kollegen SandwichPosition? Sie haben Betreuungsverantwortung für Kinder und zu pflegende Angehörige? Nutzen Sie unsere Angebote im Familienhaus und durch die Servicestelle Mal eben schnell gekocht Essen zum Mitnehmen und zum Mitarbeiterpreis für die Familie kann Entlastung bieten Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Pflegekasse oder dem örtlichen Pflegestützpunkt in Verbindung Die Servicestelle und der Sozialdienst hilft Ihnen bei der Suche nach externen Ansprechpartner und deren Kontaktdaten und schließt gerne direkt den Kontakt für Sie. Führen Sie vorbereitend ein Pflegetagebuch (Muster finden Sie im Intranet, Servicestelle und Sozialdienst sind gerne behilflich) Informieren Sie sich über das Krankheitsbild und die zu erwartenden Veränderungen im Laufe der Zeit Denken Sie an die Pflege Ihrer eigenen Person: Suchen Sie sich selbst Entlastung z.b. durch niedrigschwellige Angebote (Informationen über die Servicestelle z.b. Wäscheservice, Haushaltsnahe Dienstleistungen) Haben Sie kein schlechtes Gewissen dabei, auch Mal eine Auszeit für sich zu nehmen, denn nur wer für sich selbst sorgt, kann auch für andere gut sorgen Falls Sie nur schwer außer Haus gehen können, nutzen Sie die Möglichkeiten, die Selbsthilfegruppen im Internet bieten Körperliche Aktivitäten können entspannen helfen. Nutzen Sie auch entsprechende Seminare des Fortbildungskataloges der SHG Kliniken Völklingen, oder unseres Kooperationspartners Völklingen lebt gesund. Zu Informationen über entsprechende Angebote am Standort des Unternehmens oder am Wohnort ist Ihnen die Servicestelle behilflich (unsern Dank der UKV, Saarbrücken, die beim Netzwerktreffen der ALS Arbeiten und Leben im Saarland, dieses selbsterstellte Dokument vorgestellt haben. Voneinander lernend konnten wir darauf aufbauen.) Martina Koch, Stephan Schreiner Version

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