Finanzielle Hilfen im Alter

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1 Finanzielle Hilfen im Alter Leistungen des Sozialamtes nach SGB XII 1

2 SGB XII 1. Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) 3. Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel Hilfe zur Gesundheit Hilfe zur Pflege Eingliederungshilfe f. behinderte M. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen 2

3 Grundsätze des SGB XII 1. Sozialhilfe soll ein menschenwürdiges Leben ermöglichen 2. Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen abhängig 3. Nachranggrundsatz 4. Individualitätsprinzip 5. Einsetzen der Sozialhilfe Ausnahme Grundsicherung 6. Keine Schuldenübernahme Ausnahme Mietschulden 3

4 Einkommen und Vermögen 1. Einkommen Alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert: Renten, Pensionen, Erwerbseinkommen, Wohngeld, Einkünfte aus vertraglichen Ansprüchen, Miet- oder Pachteinnahmen, Beihilfeansprüche, Zinseinkünfte, Zuwendungen Dritter 2. Vermögen Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen: Bargeld, Guthabenbestände auf Spar- und Girokonten, Wertpapiere, Bausparverträge, Rückkaufswert von Lebensversicherungen, Pkw, Haus- und Grundbesitz 4

5 Einkommen und Vermögen Jedoch nicht: ein angemessenes Hausgrundstück kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte Euro bei Hilfe zum Lebensunterhalt für einen Alleinstehenden unter 60 Jahren Euro bei Hilfen nach dem 4. bis 9. Kapitel (z. B. Grundsicherung, Hilfe zur Pflege) für einen Alleinstehenden 614 Euro für einen Ehegatten/Lebenspartner 256 Euro für alle weiteren Personen, die von der nachfragenden Person überwiegend unterhalten werden. 5

6 Nachranggrundsatz Sozialhilfe ist nachranging andere Ansprüche sind somit vorrangig Einkommen und Vermögen Ansprüche gegenüber Dritten, wie z. B. vertragliche Ansprüche (Wohnrecht, Nießbrauch, Schenkungsrückforderungsansprüche) 6

7 Individualitätsprinzip Sozialhilfe ist auf den Einzelfall abgestimmt und kann als Dienst-, Geld- oder Sachleistung gewährt werden. Dienstleistung Sozialhilfe Sachleistung Geldleistung 7

8 Einsetzen der Sozialhilfe Sobald der Sozialhilfeträger von der Notlage Kenntnis hat nicht vom Antrag abhängig (Anruf genügt) nicht für die Vergangenheit. 8

9 Hilfe zum Lebensunterhalt Anspruchsberechtigte: Personen, unter 65 Jahren, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können oder befristet erwerbsunfähig sind oder eine Altersrente vor dem 65. Lebensjahr beziehen 9

10 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Anspruchsberechtigte: Personen über 65 Jahre und 4 Monate oder Personen unter 65 Jahre, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind 10

11 Besondere Leistung Damit ist der laufende Lebensunterhalt abgedeckt Laufende Leistungen setzen sich zusammen aus: Regelsätze nach der Regelsatzverordnung + Kosten der Unterkunft + Heizkosten + ggf. Mehrbedarfe + ggf. freiwillige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge = grundsicherungsrechtlicher Bedarf./. einzusetzendes Einkommen = laufende monatliche Leistung 11

12 Unterschied zu anderen Leistungen des SGB XII Schriftlicher Antrag ist erforderlich Leistungen werden ab dem Ersten des Antragsmonats bewilligt Kostenersatz an Erben ist ausgeschlossen, grundsätzlich keine Unterhaltsüberprüfung bei den Kindern (es sei denn, Einkommen über Euro im Jahr) Befristung, i. d. R. 1 Jahr, Weiterbewilligungsantrag ist erforderlich 12

13 Berechnung der Grundsicherungsleistung im Alter und bei Erwerbsminderung Berechnungsbogen für 01/15: **Bedarf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Regelbedarf ( 42 Nr. 1 SGB XII) Mustermann ,00 Euro Mehrbedarf ( 42 Nr. 3 SGB XII) Mustermann wegen Merkzeichen G + 67,83 Euro Kosten der Unterkunft ( 42 Nr. 2 SGB XII) Miete + 300,00 Euro Heizungskosten ( 42 Nr. 2 SGB XII) lfd. Heizungskosten + 50,00 Euro Summe Grundsicherungsbedarf 816,83 Euro 13

14 Berechnung der Grundsicherungsleistung im Alter und bei Erwerbsminderung Berechnungsbogen für 01/15: **Einkommen Einkünfte ( 82 Abs. 1 SGB XII) Mustermann Altersruhegeld - 480,22 Euro Betriebsrente - 128,38 Euro Summe Einkommen - 608,60 Euro **Berechnung Summe Grundsicherungsbedarf + 816,83 Euro Summe Einkommen - 608,60 Euro Laufende Leistung/Zahlbetrag + 208,23 Euro 14

15 Regelbedarfsstufen nach SGB XII Regelbedarfsstufe 1 Alleinstehende oder Alleinerziehende oder Partner minderjährig Regelbedarfsstufe 2 Ehegatten und Lebenspartner Regelbedarfsstufe 3 Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt Regelbedarfsstufe 4 Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Regelbedarfsstufe 5 Kinder von Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Regelbedarfsstufe 6 Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres Barbetrag für erwachsene Heimbewohner beträgt 27 v. H. des Eckregelsatzes. Dies ergibt einen Betrag von (ab ) 399,00 Euro 360,00 Euro 320,00 Euro 302,00 Euro 267,00 Euro 234,00 Euro 107,73 Euro 15

16 Blindenhilfe nach 72 Abs. 2 SGB XII ab Vollendung des 18. Lebensjahres 640,51 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 320,81 Euro Heimbewohner erhalten 115,26 Euro Die Landesblindenhilfe (410 ) ist vorrangig und wird Entsprechend angerechnet. 16

17 Hilfe zur Pflege Die Leistungen der Pflegekasse nach dem SGB XI: Unabhängig vom Einkommen u. Vermögen Entscheidend ist die Einstufung in eine Pflegestufe Antrag bei der Pflegekasse stellen, der MDK wird von der Pflegekasse beauftragt; der MDK erstellt ein Gutachten und nimmt die Einstufung vor 17

18 Pflegebedürftigkeit Wer ist pflegebedürftig ( 14 SGB XI) Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag für längere Zeit oder auf Dauer in erheblichem Maße Unterstützung benötigen. Stufen der Pflegebedürftigkeit ( 15 SGB XI) o Pflegestufe I - erhebliche Pflegebedürftigkeit o Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit o Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit 18

19 Anspruchsberechtigte Personengruppen: Pflegebedürftige, die zwar Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, die jedoch wegen der gesetzlich begrenzten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung den individuellen Pflegebedarf nicht abdecken. Pflegebedürftige, die zwar pflegeversichert, aber nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind (Hilfebedarf unterhalb Pflegestufe 1 bzw. für weniger als 6 Monate) Nicht pflegeversicherte Pflegebedürftige. Merksatz: Immer, wenn die Leistungen der Pflegeversicherungen nicht ausreichen oder nicht möglich sind und ein Pflegebedarf gegeben ist, kann unter Berücksichtigung der sonstigen Leistungsvoraussetzungen Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erbracht werden. 19

20 Leistungsarten bei häuslicher Pflege: Im Normalfall: Vorrang ambulanter Leistungen vor stationärer Leistung. Der Vorrang der ambulanten Pflege gilt jedoch nicht, wenn eine geeignete stationäre Hilfe zumutbar und eine ambulante Pflege mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Pflegegeld Pflegesachleistungen Kombination von Geld- und Sachleistungen 20

21 Leistungsarten bei häuslicher Pflege: Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Hilfsmittel Essen auf Rädern, hauswirtschaftlicher Bedarf 21

22 Leistungen der Pflegeversicherung ab Pflegestufe Geldleistungen ambulant Sachleistungen ambulant vollstationäre Leistungen / Heimbereich Härtefall

23 Erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf Keine Pflegestufe Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Pflegegeld Sachleistungen Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von 45a SGB XI das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen 23

24 Geldleistungen Leistungen bei Kurzzeitpflege: (Pflegekasse zahlt für den pflegebedingten Aufwand im Jahr für 4 Wochen max ) Leistungen bei Verhinderungspflege: (Pflegekasse zahlt zusätzlich im Jahr für 6 Wochen für den pflegebedingten Aufwand max ) Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (demenziell erkrankte Menschen) im ambulanten Bereich: Grundbetrag: mtl. 104 (jährlich ) oder erhöhter Betrag: mtl. 208 (jährlich ) neu: auch für Personen der Pflegestufe 0 möglich!! 24

25 Geldleistungen Fallbeispiel: Herr Mustermann ist in der Pflegestufe 2. Die Pflegekasse gewährt Pflegesachleistungen in Höhe von monatlich Die Kosten für den ambulanten Pflegedienst betragen Zusätzlich fallen Kosten für die Nachbarschaftshilfe in Höhe von monatlich 200 an. Sozialamt zahlt: 356 restliche Kosten für ambulanten Pflegedienst (1.500 Kosten Pflegesachleistung) 200 Kosten für Nachbarschaftshilfe 152 gekürztes Pflegegeld (1/3 von 458 ) 25

26 Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Jeder pflegebedürftige Mensch, der nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann, kann in einem Pflegeheim die notwendige Pflege, Versorgung und Betreuung erhalten. Übernahme von Heimkosten Vergütungsvereinbarungen Heimentgelt setzt sich zusammen aus Unterkunfts- und Verpflegungskosten Pflegekosten Investitionskosten Ausbildungsumlage 26

27 Geldleistungen Barbetrag Altfälle noch Zusatzbarbetrag Taschengeld von Zeppelinstiftung Bekleidungsbeihilfe auf Antrag vor Anschaffung Zuständiges Sozialamt - vor Heimaufnahme gewöhnlicher Aufenthalt Einsatz vom Einkommen gesamtes Einkommen ist einzusetzen Sonderfall, wenn ein Partner noch zu Hause lebt Vermögensfreigrenze - siehe Folie 4 27

28 Geldleistungen Berechnungsbeispiel: Heimfall Herr Mustermann, Pflegestufe 2 Renteneinkünfte: 608,60 Tagessatz im Heim: 85,00 täglich Heimkosten fallen an für 31 Tage Berechnung der Sozialhilfe Heimentgeld täglich 116,18 x 31 Tage = 3.601,58 + Barbetrag 107,73./. Pflegeversicherungsleistungen: 1.298,00./. Renteneinkünfte: 608,60 Sozialhilfe für den Monat: 1802,71 28

29 Sonstige Erläuterungen Unterhalt: alle leiblichen Kinder und Adoptivkinder werden auf Unterhaltsfähigkeit überprüft Stiefkinder sind nicht unterhaltspflichtig Selbstbehalt / Mindestbedarf vom Einkommen - Alleinstehender Unterhaltspfl ,00 - Verheiratet: 3.240,00 Einkommensbereinigung Taschengeldanspruch Vermögensfreibetrag 29

30 Erbe - Schenkung Kostenersatz an Erben: Sozialhilfe der letzten 10 Jahre kann aus dem Nachlassvermögen zurückgefordert werden. Schenkungsrückforderungsansprüche: Aus Schenkungen, die in den letzten 10 Jahren vor Ein- Tritt der Bedürftigkeit vorgenommen wurden, hat der bedürftige Leistungsberechtigte einen Rückforderungsanspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Vertragliche Ansprüche: Können sich unter anderem aus Übertragungen von Haus- Und Grundbesitz ergeben. Sie bestehen auch, wenn die Verträge älter als 10 Jahre sind. (Kost, Hege und Pflege, Bekleidung, Nießbrauch, Wohnrecht, Unterhalt etc. 30

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