Krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten (Gesundheitsquote) in der Berliner Verwaltung

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1 [i3wr1]senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, den 15. Dezember 2010 ZS B 12 Si (9223) marion-marianne.siebert@ seninnsport.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin 1406 G über Senatskanzlei G Sen - Krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten (Gesundheitsquote) in der Berliner Verwaltung Rote Nummern: : 1406 E Vorgang: 79. Sitzung des Hauptausschusses vom 24. Februar 2010 Ansätze: entfällt Gesamtausgaben: entfällt Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung folgendes beschlossen: Der Senat wird gebeten, dem Hauptausschuss mit dem in der DV Gesundheit vorgesehenen regelmäßigen Gesamtreport zum Ende des Jahres für die einzelnen Arbeitsbereiche, bei denen die Gesundheitsquote unter 90 vom Hundert bzw. für den Vollzugsbereich unter 87 vom Hundert liegt, eine Einschätzung für die Gründe der niedrigen Gesundheitsquote vorzulegen und zu berichten, welche Maßnahmen in diesen Bereichen zur Erhöhung der Gesundheitsquote vorgenommen worden sind (u.a. Umfang des Einsatzes von Reintegrationsmodellen, Gesundheitsförderung, Qualifikation der jeweiligen Leitungsebene im Bereich des Gesundheitsmanagements). Die Anzahl der Dauererkrankten und die Versetzungen in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit sollen dabei besonders betrachtet und analysiert werden. In dem Gesamtreport sollen nach Möglichkeit die Erkenntnisse der Krankenkassen über die Gesundheitsquote von anderen Berliner Beschäftigten im Verwaltungsbereich außerhalb des öffentlichen Dienstes verglichen und ggf. die Gründe für Abweichungen herausgearbeitet werden. Beschlussvorschlag: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Hierzu wird berichtet: Die Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen hat mit der Sonderauswertung zu den Pauschalen Gesundheitsquoten im unmittelbaren Landesdienst Berlin 2009 zum dritten Mal die krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten ermittelt. Der Bericht enthält sowohl die Ergebnisse der statistischen Auswertung zu den pauschalen Gesundheitsquoten für das Jahr 2009 als auch eine Gegenüberstellung der 1

2 Sonderauswertungen für die Jahre 2007 und Darüber hinaus werden erstmalig für das Jahr 2009 die Gesundheitsquoten nach Altersgruppen der Beschäftigten und nach deren Statusgruppen differenziert dargestellt. Die vollständige Sonderauswertung ist unter _bericht_2009.pdf einzusehen. Wie in den Sonderauswertungen für die Jahre 2007 und 2008 sind die pauschalen Gesundheitsquoten für die Beschäftigten des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Rechungshofes Berlin und des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht im Bericht enthalten. Eine Erhebung der Beschäftigtendaten für diese Behörden ist nach dem Personalstrukturstatistikgesetz (PSSG) nicht zulässig. Ebenfalls wie in der Vergangenheit ist der Personalkörper der Senatsverwaltung für Justiz nicht vollständig aus dem Verfahren Integrierte Personalverwaltung (IPV) heraus auswertbar, weil die krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter nicht in IPV eingepflegt werden. Die Senatsverwaltung für Justiz ermittelt die pauschale Gesundheitsquote selbst. Ebenso wird vom Rechnungshof Berlin für seinen Beschäftigtenkreis eine pauschale Gesundheitsquote eigenständig ermittelt. Die Auswertungen werden in der nachfolgenden Darstellung mit aufgenommen. Entwicklung der Gesundheitsquote Für das Jahr 2009 liegt für den unmittelbaren Landesdienst eine pauschale Gesundheitsquote von 90,9 % vor. Im Durchschnitt war jede/r Beschäftigte im Jahr 2009 über 33,3 Kalendertage dienst-/arbeitsunfähig abwesend. Die Gesundheitsquote hat sich gegenüber dem Jahr 2008 um 0,4 % verringert und die Beschäftigten waren durchschnittlich 1,5 Kalendertage länger dienst-/arbeitsunfähig erkrankt. Die durchschnittliche Dauer der Dienst-/Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten und die prozentualen Aussagen zur Gesundheitsquote sind auch am durchschnittlichen Alter der Beschäftigten zu spiegeln. Durch das Ausscheiden aus dem Dienst bzw. der Beschäftigung in der unmittelbaren Landesverwaltung und den schmalen Einstellungskorridor für Nachwuchskräfte erhöht sich das Durchschnittsalter der Beschäftigten kontinuierlich. Von Januar 2009 auf Januar 2010 hat sich das Durchschnittsalter der Beschäftigten von 48,5 Jahre auf 48,8 Jahre erhöht. Diese Erhöhung wirkt sich negativ auf die Gesundheitsquote aus. Im Januar 2010 waren insgesamt nur 2,5 % der Beschäftigten der Berliner Verwaltung unter 30 Jahre alt. Wie in der Vergangenheit liegen die Gesundheitsquoten der politisch-administrativen Bereiche der Senatsverwaltungen deutlich über den durchschnittlichen Gesundheitsquoten. Die Werte bewegen sich zwischen 95,6 % (Senatskanzlei) und 92,0 % (Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung). Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist gegenüber dem Hauptausschuss seiner Berichtspflicht zur Pauschalen Gesundheitsquote für das Jahr 2009 bereits nachgekommen und hat mit Bericht vom 4. Mai 2010 (Rote Nummer 2076) berichtet. Nachfolgend werden die Gesundheitsquoten auf Basis der Sonderauswertung der Statistikstelle Personal und den Auswertungen der Senatsverwaltung für Justiz, des Rechnungshofes von Berlin und des Abgeordnetenhauses gegenübergestellt. 2

3 Gesundheitsquote Basis Sonderauswertung Senatsverwaltung für Justiz (1) Rechnungshof von Berlin Abgeordnetenhaus Berlin Gesamt 91,3 % 90,9 % 80,1 % 81,6 % 94,2 % 93,1 % 91,1 % 93,7 % - 95,4 % - 94,6 % weiblich 91,4 % 90,9 % nicht erhoben 94,2 % 92,6 % 86,3 % 92,7 % männlich 91,1 % 90,8 % nicht erhoben 94,3 % 93,8 % 96,4 % 94,9 % Auswertung nach Statusgruppen Beamtin/ nicht 90,5 % nicht erhoben nicht 92,7 % nicht erhoben Beamter erhoben erhoben Arbeit- nicht 91,4 % nicht erhoben nicht 95,6 % nicht erhoben nehmer- erhoben erhoben in/arbeitnehmer (1) eine Zahl auf das Ressort bezogen liegt nicht vor / Grundlage für die Erhebung sind Arbeits- und nicht Kalendertage die Auswertungen sind daher nur sehr eingeschränkt vergleichbar (s. rote Nummer 1406 B) Von den 5 Kita-Eigenbetrieben liegen vom Eigenbetrieb Kindergärten City und vom Eigenbetrieb Kindertagesstätten Nordwest Angaben zur Pauschalen Gesundheitsquote 2009 vor. Von den Eigenbetrieben Kindertagesstätten Südost, Kindertagesstätten Nordost und Kindertagesstätten Berlin Süd-West liegen keine Auswertungen vor. Die Eigenbetriebe sind über die jeweiligen Trägerbezirke erinnert worden, dennoch blieb eine Reaktion aus Kindergärten City Kindergärtenstätten Nordwest Gesamt 91,80 % 92,31 % weiblich 91,88 % % männlich 89,78 % 92,65 % Beamtin/Beamter Statusgruppe ist nicht vertreten Angestellte/r 92,12 % 92,40 % Arbeiterin/Arbeiter 87,55 % 91,25 % Die Pauschale Gesundheitsquote für die Hauptverwaltung beträgt 90,8 %. Bei zwölf der insgesamt 47 ausgewiesenen Behörden bzw. Bereiche der Hauptverwaltung wurden unterdurchschnittliche Gesundheitsquoten ermittelt. In diesen Behörden bzw. Bereichen waren im Jahr 2009 knapp Beschäftigte tätig, was einen prozentualen Anteil von 38,6 % an der Gesamtzahl aller Beschäftigten der Hauptverwaltung ausmacht. Unterdurchschnittliche Gesundheitsquoten aus Bereichen mit einer hohen Beschäftigtenanzahl wirken sich auf das Gesamtbild der Pauschalen Gesundheitsquote aus. So entfallen knapp 80 % aller Beschäftigen in Behörden mit einer unterdurchschnittlichen Gesundheitsquote auf die Berliner Polizei und die Berliner Feuerwehr. Das Personalüberhangmanagement (ZeP) der Senatsverwaltung für Finanzen hat einen 11,5-% Anteil und 9 % entfallen auf die übrigen Bereiche mit einer unterdurchschnittlichen Gesundheitsquote. Einzeln betrachtet weisen die Senatsverwaltungen keine Pauschale Gesundheitsquote von unter 90 % aus, außer dem Ressort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die Pauschale Gesundheitsquote von 88,1 % ist in den bereits schon genannten unterdurchschnittlichen Gesundheitsquoten der Bereiche des Polizeipräsidenten in Berlin und der Berliner Feuerwehr mit begründet. Sowohl bei der Berliner Polizei als auch bei der Berliner Feuerwehr beruhen ein Teil der krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten auf Arbeitsunfällen. Insgesamt wurden 299 Arbeitsunfälle der Berliner Polizei der Unfallkasse Berlin gemeldet. Hiervon dauerte die 3

4 krankheitsbedingte Abwesenheitszeit bei 137 Arbeitsunfällen länger als 3 Tage. Die Berliner Feuerwehr meldete 116 Arbeitsunfälle der Unfallkasse Berlin. Um die erhöhten körperlichen Anforderungen und die Tätigkeit im Schichtdienst zu kompensieren, werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Polizei eine Vielzahl von Bewegungsangeboten im Rahmen des Gesundheits- und Präventionssportes angeboten. Außerdem wurden in 3 Gliederungseinheiten Gesundheitszirkel zur Ursachenforschung durchgeführt. Darüber hinaus begleitete die Sozialbetreuung 516 Beschäftigte mitarbeiterorientiert. Auch die Berliner Feuerwehr hat sich, um den sehr hohen körperlichen und psychischen Belastungen ihrer Beschäftigten entgegen zu wirken, im Jahr 2009 sehr verstärkt des Themas der Fitness angenommen. So wurden die Geschäftsanweisungen Durchführung Fitnesstest zur Ermittlung der VO 2 max [maximale Sauerstoffaufnahme] und Anwendung des Fitnesstests für feuerwehrtechnische Angestellte und Beamte im Einsatzdienst bei Überschreitung des Barco- Normalgewichts um mehr als 30 % / Body Mass Index (BMI) größer als 30 erlassen. Zusätzlich wurde ein besonderes Augenmerk auf die Gesprächsführung als betriebliche Prävention und die Wiedereingliederung langzeiterkrankter Beschäftigten, gelegt. Die Gesundheitsquote des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsdienste (LABO) liegt knapp unter 90 %. Bei näherer Betrachtung ist die Pauschale Gesundheitsquote für den Bereich Kraftfahrzeugwesen von 86,5 % hier ausschlaggebend. Im LABO liegen die Pauschalen Gesundheitsquoten bei der Altersgruppe der 50-60jährigen bei 88,3 % und bei den 60jährigen und älter bei 88,1 %. Zum Bereich Kraftfahrzeugwesen ist anzumerken, dass insbesondere das Dienstgebäude Jüterboger Strasse in seinem Gesamtzustand Arbeitsbedingungen schafft, die durchaus auch Auswirkungen auf die Gesundheitsquote der Beschäftigten haben dürften. Im Bereich Kraftfahrzeugwesen hat das LABO zur Analyse der Situation unter externer Moderation einen Gesundheitszirkel durchgeführt. Eine Weiterführung des Gesundheitszirkels ist geplant. Aber nicht nur im Bereich Kraftfahrtzeugwesen war das Betriebliche Gesundheitsmanagement des LABO aktiv. Denn es geht nicht nur darum, dass Bereiche mit erhöhten krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten im Fokus des Gesundheitsmanagements stehen, sondern auch die Bereiche, wo der Status quo erhalten bleiben soll. Weitere Aktivitäten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements des LABO sind dem beigefügten landesweiten Gesundheitsbericht zu entnehmen. Bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat der Bereich Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine Pauschale Gesundheitsquote von 86,6 %. Auch hier ist die Pauschale Gesundheitsquote bei der Altersgruppe der 50 60jährigen 85,1 % und bei der Altersgruppe der 60-jährigen und älter 83,8 %. Beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz beträgt die Pauschale Gesundheitsquote 89,7 %. Die Gesundheitsquote bei den weiblichen Beschäftigten des LaGetSi beträgt 88,2 %. Die geringste Gesundheitsquote haben die Beschäftigten der Altersgruppe der 30-40jährigen von 84,0 %, gefolgt von der Altersgruppe der 50-60jährigen mit einer Gesundheitsquote von 86,9 %. Die Pauschale Gesundheitsquote des Fischereiamtes hat sich gegenüber dem Jahr 2008 um 1,8 % verringert und beträgt 89,6 %. Hier weist die Pauschale Gesundheitsquote der Altersgruppe der 50-60jährigen von 72,5 % auf die Gründe der Veränderung der Quote hin. Am Beispiel des Fischereiamtes lässt sich sehr gut darstellen, dass in Bereichen mit niedriger Beschäftigtenanzahl Langzeiterkrankungen sehr große Auswirkungen auf die Gesundheitsquote haben. Vertiefte Analysen sind in solchen Bereichen mit niedrigen Beschäftigtenzahlen aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich. Das Zentrale Personalüberhangmanagement (ZeP) der Senatsverwaltung für Finanzen hat eine Pauschale Gesundheitsquote von 87,2 %. Sowohl die Pauschalen Gesundheitsquoten für weiblich 4

5 und männlich als auch die nach den Altersgruppen weisen Werte in einer Spanne von 83,4 % bis 87,3 % aus. Um das Betriebliche Gesundheitsmanagement effektiver zu gestalten, wird im ZeP ein Sozialdienst eingerichtet. Erkenntnisse aus der Arbeit des Sozialdienstes können erst in kommenden Gesundheitsberichten beschrieben werden. Bei der Sonderauswertung der Pauschalen Gesundheitsquote wird bei der Senatsverwaltung für Justiz beim Landgericht und bei den Amtsgerichten eine Pauschale Gesundheitsquote von unter 90 % ausgewiesen. Bei dieser Berechnung sind nicht die Beamten und Richter/innen berücksichtigt, da deren krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten nicht in das IPV-System eingepflegt werden. Nach der von der Senatsverwaltung für Justiz händisch ermittelten Gesundheitsquote liegen die Gesundheitsquoten in diesen Bereichen zwischen 93,6 % und 90,6 %. Vollzugsdienst Der Polizeipräsident in Berlin hat für sein Ressort eine Pauschale Gesundheitsquote von 87,7 %. Die Direktion 1 hat eine Pauschale Gesundheitsquote von 86,6 %, die Direktionen 2 und 4 haben eine Quote von 86,2 % und die Direktion 6 eine Quote von 86,8 %. Die geringsten Gesundheitsquoten weisen die Beschäftigten der Altersgruppen der 50-60jährigen von 85,6 % und der Altersgruppe der 60jährigen und älter von 84,1 % aus. Zu den Aktivitäten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements der Berliner Polizei wurden im vorstehenden Text Aussagen getroffen. Bei den Justizvollzugsanstalten haben die Anstalten Düppel eine Quote von 86,9 %, die Anstalt der Frauen eine Quote von 84,0 % und die Anstalt Moabit von 85,9 %. In allen drei Anstalten ist der hohe Anteil an Langzeiterkrankten für die unterdurchschnittlichen Gesundheitsquoten verantwortlich. Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere Sport- und Bewegungsangebote unterbreitet. Zum Abbau von psychischen Fehlbelastungen können die Beschäftigten die durch die Senatsverwaltung für Justiz eingerichtete Sozialberatung in Anspruch nehmen. Bezirksverwaltung Die Pauschale Gesundheitsquote der Bezirksverwaltungen liegt im Durchschnitt bei 91,2 %. Die Werte bewegen sich zwischen 90,5 und 91,8 %. Im Großen und Ganzen lassen sich die Minderungen der Gesundheitsquoten durch die differenzierte Betrachtung nach männlich/weiblich, aber vor allen Dingen durch die Betrachtung der Gesundheitsquote nach den Altersgruppen erklären. Die Erkrankungsdauer steigt in der Regel mit zunehmendem Alter an. Dies ist durch das in den höheren Altersgruppen vermehrte Auftreten schwerwiegender bzw. chronischer Krankheiten zu erklären, die entsprechend länger dauern. Vorrangig ist hier Betriebliches Eingliederungsmanagement zu betreiben. Zielgerichtete Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung können erst nach einer genauen Betrachtung der Ist-Situation umgesetzt werden. Inwieweit diese Maßnahmen zu einer Stabilität der pauschalen Gesundheitsquote führen, kann erst nach der Betrachtung der örtlichen Gesundheitsberichte für die Jahre 2010 bzw gesagt werden. Betrachtung der Dauererkrankten und Versetzungen in den Ruhestand Die Sonderauswertung der krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten basiert auf dem Fachkonzept (Version 1.3) zur Erhebung und Verarbeitung von Daten zu krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten (Gesundheitsreport, Stufe 1: pauschale Gesundheitsquote). Über die im Fachkonzept beschriebenen Auswertungskriterien sind, wie bereits beschrieben, in der Sonderauswertung für das Jahr 2009 Auswertungen der Gesundheitsquoten nach Altersgruppen und nach den Statusgruppen der Beschäftigten dargestellt. Die Sonderauswertung der Statistikstelle Personal enthält jedoch keine Unterscheidung nach Dauer der Erkrankung, also z.b. krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten von mehr als 42 Kalendertagen, weil eine solche Auswertung nicht im Fachkonzept beschrieben ist. 5

6 Eine anderweitige Erhebung dieser - krankheitsbedingten - Daten aus dem Verfahren IPV durch die Dienststellen selber ist nach der Dienstvereinbarung IPV nicht statthaft. Dies gilt auch für eine Auswertung durch das Service- und Systemunterstützungscenter (SSC) des Landesverwaltungsamtes. Mit dem Bericht zur Entwicklung der Versorgungsausgaben (zuletzt Bericht vom Rote Nummer 0985 D) wurden Prognosen zur Ruhesetzung mit dem Hinweis abgegeben, dass keine Aussagen zu einer Prognose der Versetzungen in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit getroffen werden kann. Zu Versetzungen in den Ruhestand aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit im Jahr 2009 liegen nur für den Polizeipräsidenten in Berlin, der Berliner Feuerwehr und des Justizvollzugsdienstes Daten vor. Anzahl der Versetzungen in den Ruhestand aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit Der Polizeipräsident in Berlin 145 Berliner Feuerwehr 25 allgemeiner Vollzugdienst 23 Mit der Bereitstellung der Handlungshilfe BEM durch die Zentrale Stelle Gesundheitsmanagement der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird den Dienststellen ein wirkungsvolles Instrument zur Umsetzung der gesetzlichen Aufgabe zur Verfügung gestellt. Nähere Einzelheiten zur Umsetzung des BEM ist dem als Anlage beigefügten landesweiten Gesundheitsbericht für das Jahr 2009 zu entnehmen. Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass die Optimierung des BEM- Verfahrens bei der Berliner Feuerwehr im örtlichen Gesundheitsbericht 2009 einen zentralen Schwerpunkt eingenommen hat. Ebenfalls sind beim Polizeipräsident in Berlin eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements durchgeführt worden, die dazu beitragen sollen, einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzubeugen. Selbiges gilt auch für den allgemeinen Vollzugsdienst. Vergleich mit Gesundheitsreports der Krankenkassen Seit 2007 steigen im Allgemeinen die krankheitsbedingten Fehlzeiten. Nach dem Fehlzeiten- Report 2010, der vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WidO) und der Universität Bielefeld herausgegeben wird, nahm die Zahl der krankheitsbedingten Ausfalltage im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 % zu. In Berlin nahm die Zahl der Ausfalltage um 6,3 % zu. Die durchschnittliche Fehlzeitendauer beträgt 17,3 Kalendertage. Deutschland war zu Beginn und Ende des Jahres 2009 von einer heftigen Grippewelle betroffen, was sich auch am Verlauf des Krankenstandes widerspiegelt. In dem Report weist die Branche öffentliche Verwaltung eine Gesundheitsquote von 94,6 % aus, was u.a. auf die ungünstige Altersstruktur im Gegensatz zur privaten Wirtschaft und einer hohen Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zurück zu führen ist. Ferner sagt der Report aus, dass in Großstädten die Gesundheitsquote niedriger als in ländlichen Gebieten ist. Berlin und Hamburg haben hiernach den höchsten Krankenstand und eine Gesundheitsquote von 94,5%. Die durchschnittliche Krankendauer beträgt 11,9 Tage pro Fall. Berlin und Hamburg lagen sowohl bei der Zahl der Arbeitunfähigkeitsfälle als auch der durchschnittlichen Erkrankungsdauer über den Bundesdurchschnitt. Beispielhaft für die Berliner Landesverwaltung ist für das Ressort Senatsverwaltung für Inneres und Sport von den Krankenkassen AOK, Barmer GEK und DAK eine Arbeitsunfähigkeitsanalyse für das Jahr 2009 durchgeführt worden. Bei der Arbeitsunfähigkeitsanalyse sind die ganzjährig bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Personen berücksichtigt worden. In der Regel sind es pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Arbeitnehmer/innen. Bei den nachfolgenden Aussagen ist deshalb zu berücksichtigen, dass diese nur auf ca. die Hälfte der Beschäftigten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport 6

7 zutreffen, da keine Auswertungen zu den krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten der Beamtinnen und Beamten vorliegen. Private Krankenkassen liefern solche Auswertungen nicht, da sie nicht über die Ursache für die Dienstunfähigkeit informiert werden. Die Gesundheitsquote der Auswertungen bewegt sich zwischen 95,5 % und 91,8 %. Alle Auswertungen zeigen, dass Atemwegserkrankungen, gefolgt von Muskel-Skelett-Erkrankungen sowie psychischen Erkrankungen die häufigsten Ursachen für eine Krankschreibung sind. Die Auswertungen zeigen außerdem, dass die 30-39jährigen und die über 50jährigen überdurchschnittlich hohe Krankenstände aufweisen, was bei der jüngeren Gruppe auf häufige und bei den älteren Beschäftigten auf längere Krankschreibungen zurückzuführen ist. Die Auswertungen zeigen, dass die Analyse sehr aufschlussreiche Aussagen zum Krankheitsgeschehen der Beschäftigten liefern. Die Erkenntnisse sind aber eher für die dezentrale Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements durch die Dienststellen bedeutsam. Für die zentrale Steuerung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements haben die Aussagen in erster Linie informativen Charakter. Aus diesem Grund wird auch zukünftig von einer landesweiten Arbeitsunfähigkeitsanalyse Abstand genommen. Gleichwohl wird den dezentralen Ausschüssen für Gesundheitsmanagement die Durchführung der Arbeitsunfähigkeitsanalysen empfohlen. Ausblick Erstmalig wurde für das Jahr 2009 von den Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung nach einer Musterstruktur ein örtlicher Gesundheitsbericht erarbeitet. Als Ergebnis der Evaluierung der Berichte wird künftig jährlich ein auf die wesentlichen Veränderungen eingehender, schlanker - örtlicher, wie auch landesweiter - Gesundheitsbericht erstellt. Des Weiteren wird alle 3 Jahre ein umfangreicher an Schwerpunkten und der erzielten Wirkungen orientierter Bericht gefertigt. Der dreijährige Berichtszeitraum entspricht dem Rhythmus der Durchführung einer Mitarbeiter- /innenbefragung. Bei diesem Bericht wird der landesweite Bericht auch wieder Beispiele aus den einzelnen Behörden enthalten. Somit wird der nächste umfangreiche landesweite Gesundheitsbericht erst für das Jahr 2012 erstellt und dem Parlament zum Ende des Jahres 2013 zugehen. Der landesweite Gesundheitsbericht für das Jahr 2009 ist dem Bericht als Anlage beigefügt. Berlin, den 15. Dezember 2010 In Vertretung Ulrich Freise Senatsverwaltung für Inneres und Sport 7

8 Anlage zu 1406 G Senatsverwaltung für Inneres und Sport Zentrale Stelle Gesundheitsmanagement Betrieblicher Gesundheitsbericht für das Land Berlin 2009

9 Impressum Betrieblicher Gesundheitsbericht für das Land Berlin Herausgeberin: Senatsverwaltung für Inneres und Sport Zentrale Stelle Gesundheitsmanagement Klosterstrasse Berlin - Mitte 030 / (9223) 1029 / 1047 / / 9028 (928) 4247 / 4213 / 4308 [PC] bgf@seninnsport.berlin.de Internet: Intranet: Unter Angabe der Quelle ist der Nachdruck, Vervielfältigung oder Speicherung auf elektronische Medien auch auszugsweise statthaft. Berlin 2010 Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport herausgeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen/Wahlbewerbern oder Wahlhelferinnen/Wahrhelfern während eines Wahlkampfes zur Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt auch für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und Bundestagswahlen sowie für Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Mißbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitische Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwende werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchen Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift der Empfängerin/dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

10 Liebe Leserinnen und liebe Leser, Staatssekretär Ulrich Freise Das Personalmanagement des Landes Berlin steht vor großen Herausforderungen. Nichts ist so beständig wie die Veränderungen und nichts ist so klar voraussehbar, wie die ständig steigende Komplexität unserer (Arbeits-) Welt! Deshalb sind ganzheitliche Ansätze - etwa zur Gestaltung der demografischen Herausforderungen bei einem Durchschnittsalter der Beschäftigten im Berliner Landesdienst von 48,5 Jahren im Januar eine wesentliche Basis für erfolgreiche Personalpolitik. Einen zentralen Baustein bildet hier das Gesundheitsmanagement, das als integraler Bestandteil des Personalmanagements zum Erhalt der Gesundheit und zur Gesundheitsförderung einen wesentlichen Beitrag leistet. Das Land Berlin ist sich der Bedeutung des Gesundheitsmanagements bewusst. Daher wurde bereits im November 2007 zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem Hauptpersonalrat des Landes Berlin zur strategischen, landesweiten Steuerung eine Dienstvereinbarung über das betriebliche Gesundheitsmanagement abgeschlossen. Betriebliche Gesundheitsförderung kann jedoch nicht nur top-down verordnet werden sie muss immer auch vorgelebt und vor Ort erlebt, also bottom-up erarbeitet werden. An dieser Stelle möchte ich mich daher bei den Akteurinnen und Akteuren des Betrieblichen Gesundheitsmanagement in den Dienststellen des Landes Berlins für ihr Engagement bedanken. Für das Jahr 2009 wird ein landesweiter Gesundheitsbericht vorgelegt, der über die zentralen Aktivitäten im Gesundheitsmanagement des Landes Berlin, die Gesundheitsquote 2009 und beispielhaft über die in einzelnen Behörden durchgeführten Maßnahmen im Gesundheitsmanagement berichtet. Mit dieser Berichterstattung wird ein Anfang gemacht, um im Sinne eines regelmäßigen Controllings die Maßnahmen im Gesundheitsmanagement zu bewerten und darzustellen. Gleichzeitig sollen die dargestellten Beispiele aus Behörden Anregungen für Interventionen auch in anderen Dienststellen geben und auch bisherige Skeptiker an der Wirksamkeit des Betrieblichen Gesundheitsmanagement ermuntern, sich die guten Beispiele zum Vorbild zu nehmen, um künftig hier einen Beitrag zu einer gesundheitsorientierten und motivationsfördernden Organisationskultur zu leisten. Ulrich Freise Staatssekretär 1

11 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Zentrale Maßnahmen Qualifizierung von Gesundheitskoordinator/innen Mitarbeiter-/innenbefragung Handlungshilfe zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Handreichung zum Konfliktmanagement und zum partnerschaft-lichen Umgang Finanzielle Förderung durch die Zentrale Stelle Daten über Abwesenheit durch Erkrankung Personaldaten Gesundheitsstatistik Arbeitsunfälle in der Berliner Verwaltung Dezentrale Aktivitäten in der Berliner Verwaltung Bewertung der Ist-Situation Auszüge aus den dezentralen Gesundheitsberichten Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung Betriebliches Eingliederungsmanagement Besondere Maßnahmen im Vollzugsdienst (Polizei, Feuerwehr, Justiz) Beispiele aus einzelnen Dienstbehörden Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Ausblick...26 Anhang Links der Veröffentlichung - Sonderauswertung zur Pauschalen Gesundheitsquote für das Jahr örtliche Gesundheitsberichte Anlage 1 Fragebogen der landesweiten Mitarbeiter-/innenbefragung Anlage 2 Handlungshilfen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Anlage 3 Rahmenkonzept zum Konfliktmanagement und zum partnerschaftlichen Umgang - Eine Handreichung - 2

12 1. Einleitung Ziele Betrieblichen Gesundheitsmanagements Vorrangiges Ziel des Gesundheitsmanagements ist es gesundheitsgerechte und persönlichkeitsförderliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Gesundheitssituation der Beschäftigten zu erhalten und zu verbessern, um Arbeitszufriedenheit, Motivation und Leistungsbereitschaft zu bewahren und zu steigern. Hierdurch können krankheitsbedingte Fehlzeiten vermieden bzw. zumindest reduziert werden. Gerade bei einer dem ständigen Wandel unterzogenen Arbeitswelt hat das betriebliche Gesundheitsmanagement einen herausgehobenen Stellenwert. Die Analyse der Arbeitsbedingungen, die Partizipation der Beschäftigten sowie die aktive Unterstützung der Führungskräfte bilden wesentliche Eckpfeiler für effektive Gesundheitsförderung und in diesem Sinne einen Maßstab für die Gestaltung der Verwaltungskultur. Betriebliches Gesundheitsmanagement ist eigenständiger Teil des landesweiten Berliner Personalmanagements und Leitmotiv insbesondere für Vorhaben zur Personal- und Organisationsentwicklung. Als ein landesweites strategisches Ziel des Berliner Personalmanagements hat der Staatssekretärsausschuss für Verwaltungsmodernisierung daher im Februar 2008 festgelegt. Gesunde, lernbereite sowie adäquat eingesetzte Beschäftigte Mit der zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem Hauptpersonalrat abgeschlossenen Dienstvereinbarung wird in diesem Sinne ein ganzheitlicher integrativer Ansatz verfolgt, der die operativen Ziele benennt. Erhalt und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten, Steigerung und Bewahrung der Arbeitszufriedenheit, Motivation und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten Erkennung, Verhütung und Abbau bzw. Reduzierung von physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz Vereinbarkeit von Beruf und Familie Die landesweite Steuerung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements erfolgt durch die Zentrale Stelle bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit den für die Dienststellen zur dezentralen Steuerung und Förderung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ausgebildeten Gesundheitskoordinatorinnen / Gesundheitskoordinatoren sowie der nach der Dienstvereinbarung für Gesundheit einzusetzenden Ausschüsse für Gesundheitsmanagement sind wesentliche Rahmenbedingungen geschaffen worden, die zur Umsetzung eines effektiven betrieblichen Gesundheitsmanagement erforderlich sind. 3

13 2. Zentrale Maßnahmen Die Zentrale Stelle für Gesundheitsmanagement stellt zur Unterstützung der Arbeit in den Dienststellen verschiedene Instrumente zur einheitlichen Wahrnehmung des betrieblichen Gesundheitsmanagements im Land Berlin zu Verfügung. Gleichzeitig unterstützt sie durch eine finanzielle Förderung ausgewählte, an den Zielen des landesweiten Personalmanagements orientierte gesundheitsfördernde Maßnahmen und ist an der (Weiter)entwicklung des Qualifizierungskonzeptes für die bei der Verwaltungsakademie des Landes Berlin regelmäßig stattfindenden Qualifizierungsreihen zu Gesundheitskoordinatorinnen und Gesundheitskoordinatoren beteiligt. In 2009 wurden von der Zentralen Stelle die standardisierte gegenderte Mitarbeiter/-innenbefragung die Handlungshilfe zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement eine Handreichung zum Konfliktmanagement und zum partnerschaftlichen Umgang zur Unterstützung der Arbeit vor Ort bereit gestellt. 2.1 Qualifizierung von Gesundheitskoordinator/innen Mit der DV Gesundheit ist die Fortbildung zur/zum Gesundheitskoordinatorin/Gesundheitskoordinator zu einer modularen zertifizierten Qualifizierung neu ausgerichtet worden. Diese Qualifizierung wird bei der Verwaltungsakademie Berlin in Abstimmung mit der Zentralen Stelle bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport angeboten. Sie umfasst 7 Module, in denen Grundlagen und Strategien des Betrieblichen Gesundheitsmanagement den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vermittelt werden. Weitere Themenfelder sind Analyseinstrumente für die Betrachtung der internen Gesundheitssituation, das Betriebliche Eingliederungsmanagement sowie Controlling und Evaluation. 4

14 Ziel der Qualifizierungsreihe ist es, den Teilnehmer/innen Methoden des Gesundheitsmanagements zu vermitteln und sie mit Kompetenzen zur Analyse, Planung, Durchführung, Steuerung und Bewertung von Projekten zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement auszustatten. Zudem dient das modulare Qualifizierungsprogramm der Bildung eines Netzwerks der Akteure und Akteurinnen im Gesundheitsmanagement. Die Qualifizierungsreihe schließt mit der Präsentation eines in Kleingruppen erarbeiteten Projekts zu einem gewählten Themenfeld im Gesundheitsmanagement ab. Insgesamt haben bereits mehr als 100 Beschäftigte zur Unterstützung der dezentralen Arbeit im Gesundheitsmanagement an der Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen. In 2009 fanden hier zu 2 Qualifizierungsreihen statt, in denen insgesamt 31 Gesundheitskoordinatorinnen und Gesundheitskoordinatoren qualifiziert wurden. 2.2 Mitarbeiter-/innenbefragung Um zielgerichtet und an den konkreten Bedürfnissen und Problemstellungen vor Ort anzusetzen, ist es unerlässlich die Arbeitsbedingungen einer fundierten Analyse zu unterziehen. Gesundheitsförderung kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie die Belastungen und Ressourcen der Beschäftigten bei den Maßnahmen berücksichtigt. Um hier ein landesweit einheitliches Verfahren zur Unterstützung der Arbeit in den Dienstellen anzubieten, wurde im Rahmen des landesweiten Personal- und Organisationsmanagement unter wissenschaftlicher Begleitung von Frau Prof. Dr. Ducki - Professorin an der Beuth Hochschule für Technik Berlin am Fachbereich I: Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften - ein qualitätsgesicherter Standardfragebogen für eine landesweite gegenderte Mitarbeiter-/innenbefragung entwickelt. Der standardisierte Fragebogen wurde zunächst bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport pilotiert und nach erfolgreicher Durchführung mit dem Hauptpersonalrat abgestimmt, bevor er landesweit zur Verfügung gestellt wurde. Mit dem Fragebogen wurde den Dienststellen für die nach Nr. 6.2 der DV Gesundheit wahrzunehmende Aufgabe der örtlichen Ausschüsse für Gesundheitsmanagement, nämlich die Durchführung einer Mitarbeiter-/innenbefragung, ein standardisiertes Werkzeug an die Hand gegeben, mit dem unter anderem Fragen zu verwaltungs- und genderspezifischen Belastungen und Ressourcen sowie verschiedene Aspekte körperlicher und psychischer Gesundheit erfasst werden. Im Zentrum der Befragung steht die Beurteilung der Einflüsse der Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit der Beschäftigten. Betrachtet werden hierbei sowohl Belastungen, die die Gesundheit beeinträchtigen können, als auch positive Aspekte der Arbeit, sogenannte Ressourcen, die die Gesundheit, die Zufriedenheit mit der Arbeit und somit die Arbeitsfreude fördern und die auftretende Belastungen in ihrer Wirkung abmildern können. Belastungen und Ressourcen können unterschiedliche Quellen haben: 5

15 Sie können entstehen aus: der Arbeitsaufgabe selbst: Hierzu zählen Belastungen wie Zeitdruck, Probleme mit dem Informationsfluss, restrukturierungsbedingte Belastungen, unzureichende IT- Ausstattung, Unterbrechungen aber auch einseitige körperliche Beanspruchungen z.b. wie dauerhaftes Sitzen. Positive gesundheitsförderliche Aufgabenaspekte sind ein hoher Handlungs- und Entscheidungsspielraum, vielfältige Anforderungen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, der Arbeitsumgebung wie Lärm, Licht, räumliche Bedingungen, dem sozialen Miteinander: Belastungen können sich ergeben aus dem Umgang mit schwierigen Kollegen oder Kunden. Eine besonders extreme Form sozialer Belastungen ist Mobbing. Positive Ressourcen sind eine unterstützende Kommunikation am Arbeitplatz und wertschätzende Führung, Transparenz von Entscheidungen und Beteiligungsmöglichkeiten, den persönlichen Voraussetzungen wie z.b. ein gesundheitsbewusstes Verhalten sowie dem Nebeneinander von beruflichen und privaten Anforderungen: hier ist die Frage wichtig, inwieweit sich berufliche und private Anforderungen gut vereinbaren lassen. Belastungen und Ressourcen treten meistens in Kombination auf: An einem Arbeitsplatz kann es hohen Zeitruck geben, aber gleichzeitig positive Aspekte wie ein hoher Handlungsspielraum oder ein unterstützendes Arbeitsklima. An einem anderen Arbeitsplatz gibt es vielleicht starke Belastungen durch schwierige Kunden und geringen Zeitdruck, dafür aber ein schlechtes Arbeitsklima. Das heißt, jeder Arbeitsplatz hat sein ganz spezifisches Profil von einerseits Belastungen und andererseits positiven Aspekten sog. Ressourcen. Dieses Profil wirkt in ganz bestimmter Weise auf die Gesundheit: Viele Studien haben bestätigt, dass an Arbeitsplätzen, die durch starke Belastungen und geringe Ressourcen gekennzeichnet sind, verstärkt körperliche und psychosomatische Beschwerden auftreten. Andererseits ist nachweislich an Arbeitsplätzen mit vielen Ressourcen die Arbeitszufriedenheit und Arbeitsfreude größer und oft sind hier auch die Beschwerden geringer ausgeprägt. In dieser Befragung geht es nun genauer um folgende Fragen: Welche Arbeitsbelastungen treten in den Bereichen in welcher Ausprägung auf? Welche positiven Aspekte der Arbeit/Ressourcen sind in welcher Ausprägung verfügbar und wie steht es um die Gesundheit? Da bei dieser Mitarbeiter/innenbefragung das Gendermainstreaming-Prinzip konsequent umgesetzt wurde, werden auch systematisch mögliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen analysiert und dokumentiert. Ziel der Befragung ist es, die Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich zu gestalten, das heißt Belastungen möglichst abzubauen und Ressourcen weiterzuentwickeln. Die Mitarbeiter/innebefragung wird online gestützt durchführt. Bei der Durchführung der standardiserten, gegenderten Mitarbeiter/innenbefragung werden die Dienststellen durch das IT- Dienstleistungszentrum (ITDZ) - im Hinblick auf die anonymisierte, online Durchführung, das Amt für Statistik (AfS) - im Hinblick auf die statistische Auswertung sowie von Expertinnen und Experten im Hinblick auf qualitative Beratung 6

16 unterstützt. Den Dienststellen des Landes Berlin wird hiermit ein Dienstsleistungsangebot zur Verfügung gestellt, das interne Aufwände für die Durchführung von Mitarbeiter/innenbefragungen minimiert, Kosten reduziert und die Ergebnisse der Befragungen vergleichbar macht. Der Standardfragebogen bietet dabei die Möglichkeit der Ergänzung um organisationsspezifische Fragenkomplexe der Dienststellen. Auf der Grundlage der Mitarbeiter/innenbefragung können die Dienststellen noch zielgerichtetere Maßnahmen einsetzen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern sowie deren Arbeitszufriedenheit, Motivation und Leistungsbereitschaft zu bewahren und zu steigern. Erkenntnisse der Mitarbeiter/innenbefragung fließen im Hinblick auf die Zufriedenheit der Beschäftigten in das Benchmark zum Personalmanagement ein, über das regelmäßig gegenüber dem Staatssekretärsausschuss für Verwaltungsmodernisierung berichtet wird. 2.3 Handlungshilfe zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Die Überwindung von Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit, die Vorbeugung vor wiederholter Arbeitsunfähigkeit und der Erhalt des Arbeitsplatzes nach Krankheit sind Ziele, die die vitalen Interessen der Mitarbeiter/innen betreffen. Der Gesetzgeber hat daher mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - ein Instrument geschaffen, das die Arbeitgeber bzw. Dienstherren verpflichtet, alle Möglichkeiten zu prüfen, wie diese Ziele erreicht werden können (Text s. Anlage zum Schreiben an die/den Beschäftigte/n). D.h. der Arbeitgeber muss dieser Aufgabe nachkommen, und zwar unabhängig vom Status oder einer eventuellen Behinderung der Betroffenen. Die von der Zentralen Stelle bereitgestellte Handlungshilfe soll die Dienststellen bei der Umsetzung dieses Auftrages unterstützen. Zugleich ist das BEM ein weiterer Baustein zur ganzheitlichen Betrachtung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und daher als Abschnitt III in der Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung vom (DV Gesundheit) verankert (Anlage 1). Zur Ausgestaltung und Konkretisierung für die Praxis wurde von der Zentralen Stelle die Handlungshilfe zum BEM in Zusammenarbeit mit den Beschäftigtenvertretungen und Vertreterinnen und Vertreter der Steuerungsgruppe Gesundheitsmanagement erarbeitet. Führungskräfte und sonstige Beteiligte erhalten hiermit eine Hilfestellung. Für die betroffenen Mitarbeiter/innen sind sie Information und schaffen gleichzeitig Transparenz. Diese Handlungshilfe dient als "Werkzeugkasten", mit dem die entsprechenden Hilfsmittel, insbesondere die äußeren Abläufe, als standardisiertes Verfahren beschrieben bzw. angeboten werden. Die Handlungshilfe beschreibt Mindeststandards im Verfahren. Erscheint eine auf die Besonderheiten der Dienststelle bezogene Konkretisierung bzw. Erweiterung des BEM- Verfahrens sinnvoll und notwendig, kann dies in geeigneter Weise in der jeweiligen Dienststelle mit den dortigen Beschäftigtenvertretungen vereinbart werden. Dieses "Tun" verbindet sich hierbei eng auch mit dem "Ton" in der Dienststelle. Die Besonderheit des BEM liegt nämlich in dem individuellen Bezug auf Einzelpersonen, der mit dieser Aufgabe verbunden ist. Hier steht ganz bewusst der bzw. die einzelne Beschäftigte mit 7

17 der konkreten Beziehung zwischen Krankheit und Leistungsfähigkeit im Beruf im Mittelpunkt. Damit kommt es für eine wirksame Umsetzung des BEM ganz entscheidend auf die "Betriebskultur", d.h. auf die Art des persönlichen Umgangs miteinander an. Ohne eine Grundannahme von Vertrauen der Führungskräfte und Mitarbeiter/innen untereinander und eine offene kommunikative Gesprächskultur wird das BEM nur mühsam umgesetzt werden können. 2.4 Handreichung zum Konfliktmanagement und zum partnerschaftlichen Umgang Im Berichtsjahr wurde von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine Handreichung zum Konfliktmanagement herausgegeben. Auf Initiative der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurde 2008 eine Arbeitsgruppe gebildet, der neben Konfliktberater/innen und Verwaltungsmitarbeiter/innen aus mehreren Behörden auch Mitglieder verschiedener Personalräte angehörten. Gemeinsam wurde die Handreichung erarbeitet. Die Zielgruppe der Handreichung wurde neben der Behördenleitung, den Führungskräften und den Beschäftigtenvertretungen auch auf die Beschäftigten selbst ausgedehnt. Die Umsetzung der Konzeption/Handreichung erfolgt dezentral in den Behörden, angepasst auf ihre Strukturen. Die Handreichung hat zum Ziel einen wertschätzenden Umgang der Beschäftigten untereinander zu fördern. Das kann dauerhaft einen Beitrag zur Reduzierung psychischer Belastungen im betrieblichen Arbeitsumfeld leisten. Konflikte führen häufig zu Lähmung, Motivationsverlust, Unproduktivität und Frustration. Entscheidend ist, wie mit Konflikten umgegangen wird. Findet die Auseinandersetzung nicht oder nicht konstruktiv statt, wird das weitere Miteinander, die Zusammenarbeit und die Gesundheit der Beschäftigten belastet. In einer nutzbringenden und förderlichen Konfliktkultur dient die konstruktive Konfliktbearbeitung dazu, Eskalationen zu verhindern. So können mit innerbetrieblichen Regelungen zum partnerschaftlichen Umgang und zum Konfliktmanagement die vertrauensvolle, konstruktive, vorurteilsfreie und wertschätzende Zusammenarbeit, die gegenseitige Achtung und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen, die Eigenverantwortung der Einzelnen für ein positives innerbetriebliches Arbeitsklima und die konstruktive Bewältigung innerdienstlicher Konflikte gefördert und verwirklicht werden. In diesem Sinne enthält die Handreichung Hinweise und Anregungen zur Einführung eines betrieblichen Konfliktmanagements und unterstützt so den partnerschaftlichen Umgang untereinander. 8

18 2.5 Finanzielle Förderung durch die Zentrale Stelle Die Zentrale Stelle Gesundheitsmanagement unterstützt die Umsetzung von dezentralen Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung durch finanzielle Förderung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Die beantragten Maßnahmen werden ausgerichtet an den operativen Zielen der DV Gesundheit bepunktet und nach Abstimmung in der zentralen Steuerungsgruppe mit einer an deren Bedeutung für die Erreichung der Ziele und an den zur Verfügung stehenden Mitteln anteiligen Förderung unterstützt. Im Berichtsjahr standen hierfür Euro zur Verfügung. In 2009 wurden insgesamt 20 Maßnahmen gefördert. Besonders hervorzuheben sind: - die Auditierung Beruf und Familie - die Stärkung von Führungskräftekompetenzen - Teamentwicklung /-coaching / -supervision - Unterstützung beim Projekt GeniAL (Generationenmanagement im Arbeitsleben). 3. Daten über Abwesenheit durch Erkrankung 3.1 Personaldaten Beschäftigte insgesamt weiblich männlich Quelle: Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Stand Juni 2010 und für den Bereich der Justiz: Senatsverwaltung für Justiz, Stand Feb Abbildung 1: Beschäftigte des unmittelbaren Landesdienstes Berlin 2009 insgesamt und unterteilt nach Geschlecht 9

19 Hauptverwaltung insgesamt weiblich männlich Bezirksverwaltungen insgesamt weiblich männlich Quelle: Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Stand Juni 2010 und für den Bereich der Justiz: Senatsverwaltung für Justiz, Stand Feb Abbildung 2: Beschäftigte des unmittelbaren Landesdienstes Berlin 2009 unterteilt nach Haupt- und Bezirksverwaltungen und nach Geschlecht Beamte/Innen insgesamt Hauptverwaltung Bezirksverwaltungen Arbeitnehmer/Innen insgesamt Hauptverwaltung Bezriksverwaltungen Quelle: Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Stand Juni 2010 und für den Bereich der Justiz: Senatsverwaltung für Justiz, Stand Feb Abbildung 3: Beschäftigte des unmittelbaren Landesdienstes Berlin 2009 unterteilt nach Berufsstatus und Verwaltungen 10

20 3.2 Gesundheitsstatistik Die Statistikstelle Personal in der Senatsverwaltung für Finanzen erstellt jährlich aus den an die Personalstrukturdatenbank übermittelten Daten aus dem IPV-Verfahren eine Sonderauswertung zur Pauschalen Gesundheitsquote im unmittelbaren Landesdienst Berlin. Die Auswertung basiert auf Kalendertagen und berücksichtigt die krankheitsbedingten Abwesenheiten bereits seit dem ersten Krankheitstag. 91,8% 91,6% 91,4% 91,6% 91,5% 91,4% 91,2% 91,0% 90,8% 90,6% 91,3% 91,1% 90,9% 90,9% 90,8% gesamt weiblich männlich 90,4% 90,2% Jahr Quelle: Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Stand Juni 2010 und für den Bereich der Justiz: Senatsverwaltung für Justiz, Stand Feb Abbildung 4: Veränderung der Gesundheitsquote der Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes Berlin gesamt und unterteilt nach Geschlecht Die Gesundheitsquote der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst ist seit 2007 um 0,6 Prozentpunkte gesunken. Hintergrund hierfür kann der hohe Altersdurchschnitt der Beschäftigten sein. Zwar sind ältere Beschäftigte nicht häufiger krank aber, wenn sie krank sind, dann sind sie in der Regel länger krank. Auch andere Berichte zu krankheitsbedingten Anwesenheiten belegen, dass die Gesundheitsquote in Großstädten höher ist. So weist der Fehlzeiten-Report 2010 vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIod) und der Universität Bielefeld bei der Betrachtung der Fehlzeitenstruktur für das Jahr 2009 für Berlin den zweithöchsten Krankenkrankstand, verglichen mit anderen Bundesländern, aus. Fast ein Viertel der Beschäftigten sind bei Polizei und Feuerwehr im Vollzugsdienst und damit in besonders gefahrengeneigten Berufsfeldern tätig. Die dort ausgewiesenen unterdurchschnittlichen Gesundheitsquoten wirken sich entsprechend auf die gesamte Gesundheitsquote aus. Doch auch nach Bereinigung der Gesundheitsquote um besondere Sachverhalte (z.b. auch den im Verhältnis zur privaten Wirtschaft höhere Anteil an Beschäftigten mit Behinderung) 11

21 bleibt festzuhalten, dass dem Gesundheitsmanagement im Berlin künftig eine noch größere Bedeutung zugemessen werden muss, um die Gesundheitsquote in Berlin nicht noch weiter sinken zu lassen. 91,8% 91,6% 91,4% 91,2% 91,2% 91,0% 90,8% 90,6% 90,9% 90,8% 90,4% 90,2% 90,0% Haupt- u. Bezirksverwaltungen insgesamt Bezirksverwaltungen insgesamt Hauptverwaltung insgesamt Quelle: Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Stand Juni 2010 und für den Bereich der Justiz: Senatsverwaltung für Justiz, Stand Feb Abbildung 5: Gesundheitsquote des unmittelbaren Landesdienstes Berlin 2009 insgesamt und unterteilt nach Haupt- und Bezirksverwaltungen 98,0% 96,0% 94,0% 95,7% 93,9% 94,8% 95,2% 94,5% 93,7% 93,9% 94,1% 92,7% 93,4% 94,4% 92,0% 90,0% 88,0% 87,7% 88,6% 87,8% 87,2% 86,0% 84,0% 82,0% Senatskanzlei SenInnSport - Inneres SenInnSport - Sport PolPräs FW SenJust Justizvollzugsanstalten SenIAS SenBWF SenBWF - Schule - SenGUV SenStadt SenWTF SenFin ZeP Quelle: Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Stand Juni 2010 und für den Bereich der Justiz: Senatsverwaltung für Justiz, Stand Feb Abbildung 6: Gesundheitsquote der Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes Berlin 2009 unterteilt nach Hauptverwaltung 12

22 92,0% 91,8% 91,6% 91,4% 91,1% 90,9% 90,7% 90,5% 90,3% 90,1% 89,9% 89,7% 90,5% 91,3% 91,3% 91,3% 91,8% 91,4% 90,9% 91,3% 91,6% 91,1% 91,5% 91,4% BA Mitte BA Friedrichshain-Kreuzberg BA Pankow BA Charlottenburg-Wilmersdorf BA Spandau BA Steglitz-Zehlendorf BA Tempelhof-Schöneberg BA Neukölln BA Treptow-Köpenick BA Marzahn-Hellersdorf BA Lichtenberg BA Reinickendorf Quelle: Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Stand Juni 2010 Abbildung 7: Gesundheitsquote der Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes Berlin 2009 unterteilt nach Bezirksverwaltungen 96,0% 95,0% 94,0% 93,0% 92,0% 91,0% 90,0% 89,0% 88,0% 87,0% unter und älter Haupt- u. Bezirksverwaltungen insgesamt Bezirksverwaltungen insgesamt Hauptverwaltung insgesamt Quelle: Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Stand Juni 2010 Abbildung 8: Gesundheitsquote der Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes Berlin 2009 unterteilt nach Altersgruppen und Verwaltungen 13

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