HALM 2014 Hessisches Programm für Agrarumwelt-und Landschaftspflegemaßnahmen

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1 HALM 2014 Hessisches Programm für Agrarumwelt-und Landschaftspflegemaßnahmen

2 Öko-Landbau Warum wird gefördert? Der ökologische Landbau dient in besonderer Weise den Zielen Klima-, Wasser- und Bodenschutz

3 Öko-Landbau Gegenstand der Förderung Gefördert wird: die Einführung und Beibehaltung nach Vorschrift der Verordnung EG Nr. 834/2007

4 Öko-Landbau Gegenstand der Förderung Förderfähig sind: alle Flächen (Kulturarten AL, DGL, FG und DK), die in Hessen liegen. Der gesamte Betrieb ist ökologisch zu bewirtschaften

5 Einführungsbetrieb Die Umstellung von Tier-u. Pflanzenproduktion muss in den ersten 2 Jahren abgeschlossen sein. Abschluss eines Vertrages mit einer in Hessen zugelassenen Kontrollstelle

6 Förderverpflichtung Kontrollvertrag Kontrollvertrag Kontrollbescheini -gung spätestens 2te KW nach Ablauf des Kalenderjahres Im Original vorzulegen Kontrollbericht Nur bei Verstößen vorzulegen

7 Förderverpflichtung Weitere Verpflichtungen Beantragung Dauergrünland Nachweis eines Tierbesatzes im Jahresdurchschnitt von 0,3 RGV Hierbei können nur Tiere nach Verordnung EG Nr. 834/2007 angerechnet werden Weiterhin können nur Tiere, die über die HIT oder den GA gemeldet sind, angerechnet werden Während der Umstellung können auch konventionelle am Betrieb gemeldete Tiere zur Anrechnung dienen

8 Förderverpflichtung Weitere Verpflichtungen Beantragung Feldgemüse Feldgemüse kann zur Erfüllung der Kulturgruppe FG als auch AL angerechnet werden. Als FG beantragte Flächen müssen ab dem zweiten Verpflichtungsjahr nicht mehr als FG beantragt werden Die FG Fläche kann dann in die Kulturgruppe AL wechseln Es erfolgt dann die Auszahlung mit dem Beihilfesatz für AL

9 Förderverpflichtung Weitere Verpflichtungen Beantragung Obstanlagen gefördert werden Obstbäume, Obststräucher und sonstige Beerensträucher (Dauerkulturen) mit mehr als 100 Pflanzen / ha Streuobstbestände (nicht mehr als 100 Bäume / ha ) gelten (laut RL) als DGL

10 Förderzuschuss Art der Beihilfe Ackerland Grünland Dauerkulturen Gemüse 260 / ha 190 / ha 750 / ha 420 / ha Höhe der Beihilfe Kontrollkostenzuschuss 50 / ha max. 600 /Unternehmen

11 Förderverpflichtung Kombinationsmöglichkeiten Vielfältige Kulturen Öko Landbau

12 Vielfältige Fruchtfolge Förderinhalt Leguminose Anbau von jährlich min. 5 Kulturarten (Hauptfrucht) Anbau von mind. 10% der Ackerfläche Anbau von max. 30% der Ackerfläche Anbau von min. 1 Leguminose Kleinkörnige Leguminose (mind. 10%) großkörnige Leguminose (mind. 10 %) 55 /ha 75 /ha

13 Förderverpflichtung Kombinationsmöglichkeiten Vielfältige Kulturen Zwischenfrüchte Öko Landbau

14 Zwischenfrüchte Einjähriges Förderprogramm Förderinhalt Bodenbedeckender Bestand vom /ha Mulchen des Bestandes ist zulässig Förderkulisse

15 Förderverpflichtung Kombinationsmöglichkeiten Vielfältige Kulturen Zwischenfrüchte Öko Landbau Streuobst

16 Streuobst Förderinhalt Max. 100 Bäume/ha Hochstamm Obstbäume Gebietskulisse Erhaltungsschnitt 6 /Baum Nachpflanzung Nachpflanzung 55 /Baum Pflanzjahr 6 /Baum Folgejahr

17 Förderverpflichtung Kombinationsmöglichkeiten Vielfältige Kulturen Zwischenfrüchte Öko Landbau Streuobst NSL

18 Förderverpflichtung Weitere Verpflichtungen Naturschutzfachliche Sonderleistungen (NSL) Nutzungstermine 1.6., 1.7., 1.8. Technik Schonflächen/Altgrasstreifen Schaf-/Ziegenbeweidung Beweidung (alle Rauhfutterfresser) Gelegeschutz/ zeitliche Pflegeeinschränkung

19 Naturschutzfachliche Sonderleistungen Förderinhalt Stufe 1: 60 /ha Stufe 2: 90 /ha Stufe 3: 150 /ha

20 Förderverpflichtung Kombinationsmöglichkeiten Blühstreifen/Blühflächen Öko Landbau

21 Blühstreifen/Blühflächen Förderinhalt Einjährige Blühstreifen/Blühflächen - jährliche Aussaat (Neuanlage) - blütenreiche Bestände bis Mindestbreite 5 m - mind. 0,1 ha und höchstens 1 ha - jährlicher Flächenwechsel möglich - keine Nutzung des Aufwuchses - Keine Pflanzenschutz- und Düngemittel - höchstens 10 % der Ackerfläche Kein Umbruch vor dem = 600 /ha Kein Umbruch vor dem = 750 /ha

22 Blühstreifen/Blühflächen Förderinhalt Mehrjärhige Blühstreifen/Blühflächen Etablierung blütenreicher Bestände höchstens 10% der Ackerfläche Mindestbreite 5 m 600 /ha jährlich gleiche Fläche keine Nutzung des Aufwuchses Fläche darf drei Jahre vor Antragstellung nicht Dauergrünland gewesen sein Kein Ackerwildkrautgebiet

23 Förderverpflichtung Kombinationsmöglichkeiten Blühstreifen/Blühflächen Öko Landbau Gewässer-u. Erosionsschutzstreifen

24 Gewässer-u. Erosionsschutzstreifen Förderinhalt mind. 5 m bis max. 30 m breit Mindestfläche 0,1 ha jährlich gleiche Fläche 760 / ha Anlage der Schutzstreifen quer zur Hangneigung bzw. parallel zum Gewässer sind zu kennzeichnen (z.b. mit Pflöcken) Beibehaltung Aufwuchs (Nutzung erlaubt) keine Pflanzenschutzmittel und stickstoffhaltige Düngemittel

25 Förderverpflichtung Kombinationsmöglichkeiten Blühstreifen/Blühflächen Öko Landbau Gewässer-u. Erosionsschutzstreifen Ackerrandstreifen

26 keine Auszahlung auf Schlägen mit Mais, hochwüchsigen Energiepflanzen, Brachen und Ackerfutter Bestellung durch bodenwendende Bewirtschaftung keine Untersaaten, Zwischenfrüchte oder Wildpflanzen Ackerrandstreifen Förderinhalt zwischen Aussaat und Ernte keine Bearbeitung und Pflege Mindestbreite 5 m, höchstens 30 m Mindestfläche 0,1 ha 660 / ha jährlicher Flächenwechsel zulässig keine Pflanzenschutzmittel und stickstoffhaltige Düngemittel

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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