Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 3/2014 vom

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1 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen Amtsblättern festgestellt: "... sie ist jedoch dann zulässig, wenn lediglich der in Art. 54 Abs. 1 der Gemeindeordnung vorgeschriebene Mindestinhalt veröffentlicht werden soll...". Es bestünden "...auch keine Bedenken, wenn Niederschriften der öffentlichen Sitzungen, die lediglich die erforderlichen Mindestangaben enthalten, der örtlichen Presse zur Verfügung gestellt werden...". Nach Auffassung des Bayer. Staatsministerium des Innern ist die Veröffentlichung der amtlichen Niederschrift einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates im Internet dann zulässig, wenn nur der Mindestinhalt nach Art. 54 Abs. 1 GO darin enthalten ist. Auszug aus Art. 54 Abs. 1 GO: "...Die Niederschrift muss Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ersehen lassen...". Wir weisen jedoch darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass jederzeit die vollständigen und unverfälschten Daten auf dem Internet-Server zum Abruf bereitgehalten werden. Eine Haftung wird deshalb ausgeschlossen. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 3/2014 vom Tag und Ort: Vorsitzender: Schriftführerin: Mitglieder anwesend: am , im Sitzungssaal im Feuerwehrhaus, Florianstraße 1, Kaufering 1. Bürgermeister Erich Püttner Fanny Fritsche 1. BGM Erich Püttner 2. BGM Norbert Sepp 3. BGM Manfred Nieß MGR Johann Drexl MGR Gerhard Forster MGR Alex Glaser MGR Wolfgang Gottschalch MGR Dr. Börries Graf zu Castell MGR Rosina Heinle MGR Dr. Karin Lau MGR Meinrad Mayrock MGR Dr. Franz Nimführ MGR Helga Oehlenschläger MGR Hans-Jörg Pilz MGR Thomas Salzberger MGR Gabriele Triebel MGR Thomas Wiesmann MGR Wolfgang Zeit entschuldigt abwesend:

2 vom Seite: 23 MGR Gabriele Hunger MGR Prof. Dr. Michael Kortstock MGR Robert Widmann (dienstlich verhindert) weitere Anwesende: Rainer Biedermann (Geschäftsleitung) Winfried Plaß (Kämmerer) Beginn der Sitzung: 19:31 Uhr Ende der Sitzung: 20:26 Uhr T A G E S O R D N U N G: 1. Bekanntgaben 2. Bericht des BKPV; Rechtliche Konsequenzen; Bericht RA Weisbach; Beschlüsse öffentlich 3. Verlängerung des Kooperationsvertrages zur "Arbeitsgemeinschaft Kooperationsraum Mittleres Lechtal / A96" 4. Stadt Landsberg; Bebauungsplan Gewerbepark Frauenwald II, 2. Änderung, einschl. 49. Änderung Flächennutzungsplan; Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB 5. Antrag der GAL-Fraktion; Heckenpflege im Gemeindegebiet 6. Klausurtagung des neuen Marktgemeinderats vom Projekt ABS 48; Sachstandsbericht und Bevollmächtigung zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft "Lärmschutz Projekt ABS 48" 8. Genehmigung der Niederschriften vom und Anfragen

3 vom Seite: 24 Vor Beginn der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung hat der Personalratsvorsitzende der Verwaltung Kaufering, Herr Anton Heiß, den Vorsitzenden um die Erlaubnis zur Verlesung einer Bekanntmachung gebeten. Der Vorsitzende erteilt dem Personalratsvorsitzenden das Wort. Herr Heiß möchte einen kurzen offenen Brief an den ersten Bürgermeister verlesen. Es geht hier um einen Leserbrief der Frau Katja Täumel vom , welcher im Landsberger Tagblatt und anschließend im Kreisboten erschienen ist. Zu diesem Leserbrief möchte Herr Heiß mittels des offenen Briefes Stellung nehmen. Sehr geehrter Herr Bürgermeister Püttner, lieber Erich, obwohl nicht wenige Mitarbeiter schon ein paar Jahrzehnte Gemeindearbeit auf dem Buckel haben und von daher schon ziemlich hautnah an den Ereignissen dran waren, so haben wir doch versucht, uns aus den gegenwärtigen unsäglichen Diskussionen herauszuhalten. Wir wollen nicht verhehlen, dass das nicht immer gelingt. Schließlich sind wir alle nur Menschen und schließlich sind die meisten von uns auch Bürger von Kaufering. Deshalb haben wir mit Genugtuung Deine Rückenstärkung für uns registriert. Der Leserbrief der Frau Täumel, die eigentlich in Kaufering nicht bekannt ist, obwohl es im Landsberger Tagblatt stand, sie sei Kauferingerin, hat uns dann doch tief erschüttert. Eigentlich sollte dieses Machwerk, in dem wir regelrecht diffamiert werden, von uns nicht unbeantwortet bleiben. Es steht aber zu befürchten, dass dem dann wieder andere folgen würden und wir dann wir wollen nur eines: In Ruhe arbeiten. In Anbetracht der Katastrophen und Schicksalsschläge, die in der letzten Zeit so um uns herum passiert sind, ist es sehr wichtig, sehr wichtig, dass Du weißt, Du hast absolut loyale Mitarbeiter. Und wir lachen nicht über Dich. Wir lachen mit Dir. Und das ist befreiend. Der Personalrat im Namen aller Mitarbeiter. Der erste Bürgermeister Püttner bedankt sich bei Herrn Heiß und allen heute anwesenden Mitarbeitern. Der Vorsitzende ist der Meinung, dass dies eine freundliche Überraschung war und ist weiter der Meinung, dass dies ein schöner Akt gewesen sei. Der Vorsitzende sagt, dass er auch gern mit allen arbeiten würde. Der Vorsitzende eröffnet um Uhr den öffentlichen Teil der 3. Marktgemeinderatssitzung. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und der Sitzungstermin mit der Tagesordnung termingerecht veröffentlicht worden ist. Zu Sitzungsbeginn sind 18 Marktgemeinderäte anwesend. Somit ist die Beschlussfähigkeit nach Art. 47 Abs. 2, 3 GO gegeben. Anschließend fragt der Vorsitzende nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass der Tagesordnungspunkt 2 Bericht des BKPV; Rechtliche Konsequenzen; Bericht RA (Name nicht autorisiert); Beschlüsse öffentlich der 3. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung gestrichen wird. Der komplette Bericht des Herrn Rechtsanwalt (Name nicht autorisiert) wird in der nichtöffentlichen Marktgemeinderatssitzung behandelt werden. Hierauf habe sich der Marktgemeinderat gerade in der vorangegangenen nichtöffentlichen Marktgemeinderatssitzung geeinigt.

4 vom Seite: 25 Beschluss zum Antrag des Vorsitzenden Der Tagesordnungspunkt 2 Bericht des BKPV; Rechtliche Konsequenzen; Bericht RA (Name nicht autorisiert) ; Beschlüsse öffentlich der 3. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung wird gestrichen. Abstimmung: 16 dafür : 2 dagegen 1. Bekanntgaben Der Vorsitzende verliest die Bekanntgaben und die an die Marktgemeinderäte im Vorfeld ausgehändigten Schreiben. Weiter macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass am Donnerstag, den die Verwaltung geschlossen bleibt. Herr Rainer Biedermann wirft ein, dass ein Notdienst vorhanden und selbstverständlich die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis möglich sei. Der Vorsitzende gibt einen kurzfristigen Termin bekannt. Am Donnerstag, den wird eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Senioren und soziale Fragen stattfinden. Das Thema der Sitzung wird sein: Schulkind Betreuung in den Ferien. Die Verantwortlichen aus den Einrichtungen werden hierzu eingeladen. 2. Bericht des BKPV; Rechtliche Konsequenzen; Bericht RA (Name nicht autorisiert); Beschlüsse öffentlich - gestrichen Laut mehrheitlichem Beschluss zum Antrag des Vorsitzenden vor Eintritt in die Tagesordnung wurde dieser Tagesordnungspunkt gestrichen. 3. Verlängerung des Kooperationsvertrages zur "Arbeitsgemeinschaft Kooperationsraum Mittleres Lechtal / A96" Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Die Kommunen Landsberg am Lech, Kaufering, Igling, Hurlach, Weil, Penzing, Pürgen, Schwifting, Unterdießen, Buchloe, Lamerdingen, Jengen und Waal haben mit Vereinbarung vom die Arbeitsgemeinschaft Kooperationsraum Mittleres Lechtal / A96 als Besondere Arbeitsgemeinschaft nach Art. 5 KommZG gebildet. Die Arbeitsgemeinschaft wurde gegründet, um sich auf den Handlungsfeldern Wirtschaft, Bildung, Soziales, Mobilität, Landschaft, Siedlung und Versorgung sowie Naherholung & Tourismus gemeinsam zu entwickeln und zu vermarkten. In einem 1 ½- jährigen gutachterlich begleiteten Strategie- und Entwicklungsverfahren wurde ein Strategie- und Entwicklungskonzept entwickelt und am der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Kosten betrugen dafür brutto ,00 Euro und wurden mit EUR ,00 durch das Bayerische Wirtschaftsministerium bezuschusst. Laufende Mitgliedsbeiträge werden nicht fällig. Gemäß 10 Abs.

5 vom Seite: 26 1 der Vereinbarung wurde die Arbeitsgemeinschaft zunächst für die Dauer des Projektes, maximal jedoch für 5 Jahre gebildet. Die Vereinbarung ist insofern am formal ausgelaufen. Nach anfänglicher Umsetzung einzelner Initialprojekte (solche waren: Business-Lounge bzw. Regio-Lounch, Neues Gymnasium Buchloe, Themenrouten für den Rad- und Wandertourismus, KIT Kompetenz im Tourismus [VHS] sowie ein Gemeinsames Veranstaltungs-Journal für den Kooperationsraum) kam der weitere Entwicklungs- und Vermarktungsprozess im Jahre 2011 weitgehend zum Stillstand. Bei einer Sitzung der Arbeitsgemeinschaft am bestand unter den Bürgermeistern der Mitgliedskommunen jedoch einstimmiges Einvernehmen, dass die Arbeitsgemeinschaft fortbestehen soll und dass sich die AG-Mitglieder mindestens zweimal im Jahr zu einem Gedankenaustausch treffen sollten. Weitere Treffen waren deshalb bisher am und am In der jüngsten AG-Sitzung am beschlossen die Bürgermeister der Mitgliedkommunen (vorbehaltlich der jeweiligen Gemeinde- und Stadtratsbeschlüsse in den Kommunen) den bisherige Kooperationsvertrag vom bis zum zu verlängern bzw. wieder In Kraft zu setzten bzw. neu abzuschließen, um die weitere Entwicklungs- und Vermarktungsbemühungen auf vertraglich gesicherter Grundlage fortsetzen zu können. Beschlussvorschlag lt. Beschlussvorlage: Der Verlängerung bzw. der Wiederinkraftsetzung der Vereinbarung vom über die Bildung der Arbeitsgemeinschaft Kooperationsraum Mittleres Lechtal / A96 als Besondere Arbeitsgemeinschaft nach Art. 5 KommZG wird in Form eines Neuabschlusses eines Vertrages gleichen Inhalts mit einer vorläufigen Laufzeit bis zum zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten mit der Mitgliedschaft. Diskussionsverlauf: Der Vorsitzende führt in den Sachstand ein und verweist auf den oben genannten Sachverhalt. Es bestehen keine finanziellen Auswirkungen, es würde kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Ein Großteil der beteiligten Gemeinden und auch die Stadt Landsberg am Lech haben der Verlängerung bzw. Wiederinkraftsetzung der Vereinbarung bereits zugestimmt. Auch der Vorsitzende würde dies persönlich sehr begrüßen, wenn er den Auftrag einer Verlängerung bekäme. Herr Hans-Jörg Pilz von der GAL möchte wissen, ob man dieses Strategiepapier einsehen kann? Der Vorsitzende fragt: Das alte? Herr Pilz sagt: ja, das alte. Der Vorsitzende bejaht dies und verweist auf zwei dicke Ordner. Herr Thomas Wiesmann von der SPD glaubt, dass man das Vertragswerk ein bisschen anpassen sollte. Die darin aufgeführten Namen stimmen nicht mehr. Der Vorsitzende erklärt, dass dies angepasst würde. Hauptamtlich für diese Kooperation zuständig sei Herr Stolz von der Stadtverwaltung Landsberg am Lech ( Geschäftsführer ).

6 vom Seite: 27 Frau Rosina Heinle von der CSU möchte wissen, was sich insgesamt daraus entwickelt habe? Schließlich sind erhebliche Kosten entstanden. Der Vorsitzende erklärt, dass die in dem Bericht aufgeschriebenen Projekte angekurbelt worden seien. Es wurde damals aus öffentlicher Förderung auch entsprechend Gelder flüssig gemacht. Einige Punkte wurden damals entsprechend betrieben. Der Markt Kaufering war dann für längere Zeit nicht mehr mit vertreten. Das Ganze ist in den letzten Jahren eigentlich eingeschlafen und erst jetzt wieder generiert worden. Der Vorsitzende schlägt weiter vor, Herrn Stolz in eine Sitzung des Marktgemeinderates einzuladen, damit dieser darüber berichtet. Ein weiteres Thema sei die Arbeitsgemeinschaft Kooperationsraum Ammersee; hierüber müsste dann separat nochmal gesprochen werden. Beschluss: Der Verlängerung bzw. der Wiederinkraftsetzung der Vereinbarung vom über die Bildung der Arbeitsgemeinschaft Kooperationsraum Mittleres Lechtal / A96 als Besondere Arbeitsgemeinschaft nach Art. 5 KommZG wird in Form eines Neuabschlusses eines Vertrages gleichen Inhalts mit einer vorläufigen Laufzeit bis zum zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. Abstimmung: 18 dafür : 0 dagegen 4. Stadt Landsberg; Bebauungsplan Gewerbepark Frauenwald II, 2. Änderung, einschl. 49. Änderung Flächennutzungsplan; Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbepark Frauenwald II, 2. Änderung und Erweiterung sowie die damit verbundene Einleitung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering am Verfahren beteiligt. Durch das o.g. Vorhaben werden zusätzliche Waldrodungen im Umfang von ca. 6,20 ha erforderlich. Die erforderlichen Ausgleichsflächen betragen 7,44 ha, diese Ausgleichsmaßnahmen werden nicht im Geltungsbereich durchgeführt, sondern erfolgen durch externe Ausgleichsflächen. Diese Ausgleichsflächen befinden sich größtenteils nicht in unmittelbarer Nähe der gerodeten Fläche, sondern im Bereich der Stadtteile Friedheim / Erpfting / Ellighofen. Der Bereich Frauenwald kann somit seine wichtige Funktion als Klimaschutzwald, von dem auch das Gemeindegebiet Kaufering profitiert, nicht mehr erfüllen. Beschlussvorschlag lt. Beschlussvorlage:

7 vom Seite: 28 Die Verwaltung wird bevollmächtigt, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Anregungen bzw. Bedenken gem. 4 Abs. 2 BauGB in Bezug auf die o.g. Klimaschutzfunktion des Waldes abzugeben. Diskussionsverlauf: Der Vorsitzende führt in den Sachstand ein und bittet Herrn Rainer Biedermann den Sachvortag genauer zu erörtern. Herr Biedermann erklärt anhand der übersandten Anlage den Inhalt der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark Frauenwald II. Auf jedes einzelne Detail und den Begründungen möchte Herr Biedermann jetzt nicht eingehen. Der Markt Kaufering hat im ersten Verfahren eine Stellungnahme (vom ) abgegeben. Die Hinweise (Punkt 10, 2. Seite) wurden seitens der Stadt Landsberg am Lech behandelt. Vor allem auf die Lärmkontingente wurde eingegangen vor dem Hintergrund, dass das Gewerbegebiet im Zusammenhang mit den angrenzenden Gebieten, so eben auch Kaufering, zu sehen ist. Herr Biedermann liest den Abwägungsvorschlag (Punkt 10, 2. Seite) vor. Schlussendlich schließt sich der Stadtrat der Würdigung der Stellungnahme an. Im jetzigen Verfahren sind nun die Ausgleichsflächen aufgrund der zu erwartenden Rodungsflächen im Frauenwald dargestellt. Hier werden in den nächsten Jahren ca. 6,2 ha Waldrodungen stattfinden. Dies führt dazu, dass seitens der Stadt Landsberg am Lech Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen. Herr Biedermann zeigt die erforderlichen Ausgleichsflächen in Höhe von 7,44 ha anhand eines Übersichtsplans. Das Problem ist, dass der Frauenwald die Funktion als Klimaschutzwald dadurch insofern nicht mehr erfüllen kann. Diesen Punkt möchte die Verwaltung nach interner Diskussion nun erneut einbringen, dass genau dieser Zusammenhang, nämlich Ausgangsflächen und Klimaschutzwald nicht in Einklang zu bringen sind. Herr Biedermann verweist auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung und macht darauf aufmerksam, dass die Gemeinde Igling die gleichen Einwände angebracht hat. Frau Gabriele Triebel von der GAL hat eine Frage zur Ausgleichsfläche A1. Diese sind sehr kleinteilig und Frau Triebel möchte wissen, ob diese zusammenhängen? Herr Biedermann erklärt, dass es sich um die Flurnummer und der Gemarkung Landsberg am Lech handeln müsste. Er geht davon aus, dass diese zusammenhängen, weil eine entsprechende Reihenfolge und Nummerierung gegeben sei. Leider ist es in dem Plan nicht genau erkennbar. Herr Alex Glaser von der GAL trägt vor, dass es sich bei dem Schreiben vom der lars-consult auf Seite 12 der Begründung zum Bebauungsplan vom Punkt 5.3, Tabelle 3 (Maßgebliche Immissionsorte) IO 02 Kaufering 2057/10 (Flurnummer) Bahnhofstraße 72(Adresse) um ein faktisches reines Wohngebiet handelt. Herr Glaser bittet darum, dass man diese Auffassung in Form einer Einwendung in den Beschlussvorschlag mit aufnimmt. Der Vorsitzende fragt nach weiteren Wortmeldungen und lässt den Vorschlag des Herrn Glaser in den Beschlussvorschlag mitaufnehmen.

8 vom Seite: 29 Beschluss: Die Verwaltung wird bevollmächtigt, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Anregungen bzw. Bedenken gem. 4 Abs. 2 BauGB in Bezug auf die o.g. Klimaschutzfunktion des Waldes abzugeben. Zusätzlich soll auf das Vorliegen eines faktischen reinen Wohngebietes IO 02 in Form einer Einwendung im Verfahren nach 4 Abs. 2 BauGB hingewiesen werden. Abstimmung: 17 dafür : 1 dagegen 5. Antrag der GAL-Fraktion; Heckenpflege im Gemeindegebiet Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Mit Schreiben vom stellt die GAL-Fraktion folgenden Antrag: Heckenpflege im Gemeindegebiet ( ) seit geraumer Zeit werden im Kauferinger Gemeindegebiet in der Regel die bestehenden Hecken in der Art gepflegt, dass sie auf Stock gesetzt werden. In der Art ist zum Beispiel vor kurzem mit der Hecke am Katzenbuckel verfahren worden. Mit diesen rigorosen Eingriffen sind immer mehr Bürger und auch wir nicht einverstanden, weil diese Hecken für die Kauferinger Bürger zum Landschaftsbild gehören, für Vögel und Kleintiere Rückzugsmöglichkeiten darstellen und das Mikroklima verbessern. Der Marktgemeinderat möge deshalb beschließen, dass die innerörtlichen Hecken durch Zuschnitt und gezieltes Ausholzen gepflegt werden, so dass das innerörtliche Landschaftsbild erhalten bleibt. Falls eine Hecke aus einem triftigen Grund doch auf Stock gesetzt werden muss, sollte das über mindestens zwei Vegetationsperioden hinweg geschehen. Beschlussvorschlag lt. Beschlussvorlage: Der Antrag der GAL-Fraktion vom zur Heckenpflege im Gemeindegebiet wird zur Kenntnis genommen. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Anregungen entsprechend umzusetzen. Diskussionsverlauf: Der Vorsitzende bittet Frau Gabriele Triebel von der GAL den oben gestellten Antrag zu erläutern. Frau Triebel erklärt, dass nun wieder die Jahreszeit des Baumschnittes, des Heckenschnittes und der Grünpflege durch den Bauhof im Marktgemeindegelände beginnt. Bei der aufmerksamen diesjährigen Betrachtung der Arbeiten durch den Bauhof ist die GAL der Meinung, dass die Arbeiten zu viel seien, insbesondere bei den Hecken, welche im Gemeindegelände stehen oder gestanden sind. In den vergangenen Jahren und auch dieses Jahr sind und werden einige Hecken rigoros auf Stock gesetzt. Die GAL ist aber der Meinung, dass diese Hecken im Gemeindegebiet eine wirklich wichtige Funktion haben. Zum einen gehören sie in das Landschaftsbild und zum anderen sind

9 vom Seite: 30 diese Hecken Rückzugsmöglichkeiten für Kleintiere und sie sorgen zudem auch für eine Verbesserung des Mirko-Klimas. Frau Triebel liest sodann den von der GAL gestellten Antrag vor: Der Marktgemeinderat möge deshalb beschließen, dass die innerörtlichen Hecken durch Zuschnitt und gezieltes Ausholzen gepflegt werden, so dass das innerörtliche Landschaftsbild erhalten bleibt. Falls eine Hecke aus einem triftigen Grund doch auf Stock gesetzt werden muss, sollte das über mindestens zwei Vegetationsperioden hinweg geschehen. Gerade der letzte Satz ist von Frau Triebel zusammen mit Herrn Lang besprochen worden und dieser war der Meinung, dass er sich die Angelegenheit auch schon in dieser Art überlegt habe. Frau Triebel erklärt zu dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, dass sie eigentlich einen Antrag formuliert habe und es sich hierbei um keine Anregung handeln würde. Frau Triebel möchte über den Antrag der GAL abgestimmt wissen. Herr Dr. Franz Nimführ von der UBV fragt nach, ob es nicht ausreiche, dies als Hinweis zu sehen und der Bauhof dies zur Kenntnis nehme? Er sieht keine Notwendigkeit in dieser Art verordnungsmäßiger Beschluss. Weiter fragt er nach, ob die Angelegenheit so brisant sei, dass ein Beschluss erforderlich sei? Frau Triebel von der GAL sieht schon die Notwendigkeit eines Beschlusses. Es ist keine Verordnung in dem Sinne sondern vielmehr eine klare transparente Regelung, die auch nach außen hin dem Bürger vermittelt werden kann. Die Arbeiten des Herrn (Name nicht autorisiert) sind von diesem Antrag ausgenommen. Frau Triebel glaubt, dass es insgesamt wichtig sei, dies nach außen hin so zu kommunizieren. Herr Meinrad Mayrock von der CSU ist der Meinung, dass zwischen Baum- und Heckenpflege zu unterscheiden sei. Weiter nimmt er an, dass das jetzige Verfahren das wirtschaftlichere Verfahren sei. Sicherlich schaut es erst einmal nicht schön aus, aber schlussendlich sei es einfach wirtschaftlicher. Herr Thomas Wiesmann von der SPD möchte wissen, ob es eine Stellungnahme seitens der Verwaltung oder des Bauhofes bezüglich der Vorgehensweise des Stockschnitts gäbe? Der Vorsitzende erklärt, dass die Verwaltung keine Stellungnahme seitens des Bauhofs eingefordert habe. Der Vorsitzende verweist auf den Zuschauer Herrn Kawohl (Bauhofleitung), welcher im Zuschauerraum sitzt und fragt diesen spontan zu einer Stellungnahme. Herr Kawohl sagt aus, dass er heute nur in seiner Funktion als Kauferinger Bürger anwesend sei. Der dritte Bürgermeister Manfred Nieß sagt aus, dass aus pflanzenbiologischer und fachlicher Sicht die Aussage der Frau Kollegin Gabriele Triebel zweifellos richtig sei. Eine Fachkenntnis bei der Arbeit sei erforderlich. Hierbei gehe es um Verjüngungsschnitte, bei welchen das Altholz (bei Stauden und Hecken) entfernt werden soll. Optisch ist es wesent-

10 vom Seite: 31 lich schöner - aber wie bereits erwähnt - somit auch teurer. Herrn Nieß sind einige Hecken bekannt, die aufgrund ihres Alters so kaputt seien, dass diese Hecken auf Stock geschnitten werden müssten. Graf zu Castell von der UBV ist der Meinung, dass man dem Bauhof und den Verantwortlichen so viel Fachkompetenz beim Heckenschnitt zutrauen sollte. Er ist gegen einen solchen generellen Beschluss. Herr Alex Glaser von der GAL weist darauf hin, dass der Marktgemeinderat der Verwaltung erklären muss, was das Gremium will. Sich nicht zu äußern oder nach dem Motto die werden schon wissen, was sie machen, hält Herr Glaser in diesem Zusammenhang für den falschen Weg. Die Verwaltung macht das, was der Marktgemeinderat mehrheitlich oder für richtig beschließt. Man kann sich nicht immer auf den Standpunkt stellen, dass die Verwaltung schon wisse, was sie tue. Wie das dann läuft, wird man in dem nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung ausführlich erklärt bekommen. Hier läuft es dann letztendlich schnell aus dem Ruder, wenn der Marktgemeinderat dann nichts mehr sagt, so Herr Glaser abschließend. Graf zu Castell von der UBV hat Zweifel darüber, ob am Marktgemeinderatstisch die gärtnerische Kompetenz zur Beurteilung von Heckenzuschnitten vorhanden sei? Herr Hans-Jörg Pilz von der GAL hat massive Beschwerden und Unverständnis aus der Bevölkerung vernommen. Frau Triebel von der GAL schließt sich der Meinung des Herrn Pilz an und ist weiter der Meinung, dass die Mitarbeiter des Bauhofs nun den mehrheitlichen Willen des Marktgemeinderates nach erfolgtem Beschluss umsetzen werden. Der Vorsitzende erklärt, dass die Arbeiten des Bauhofs mit dem entsprechenden Fachwissen und hoher Fachkompetenz ausgeführt werden. Im Endeffekt seien die Maßnahmen, wo sie vorgenommen werden, notwendig. An einigen Stellen hätten diese Maßnahmen bereits Jahre früher vorgenommen werden müssen. Der Vorsitzende selbst habe schon einige positive Rückmeldung und Meinung von Bürgern erhalten. Wie immer gäbe es auf der einen Seite Applaus und auf der anderen Seite Buh-Rufe. Dass dies so sei im Leben, sei bekannt. Der Vorsitzende erklärt, dass die Abstimmung über den Original-Antrag der GAL nun erfolgen würde und nicht über den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Der Vorsitzende verliest den Antrag der GAL vom Beschluss: Der Marktgemeinderat möge deshalb beschließen, dass die innerörtlichen Hecken durch Zuschnitt und gezieltes Ausholzen gepflegt werden, so dass das innerörtliche Landschaftsbild erhalten bleibt. Falls eine Hecke aus einem triftigen Grund doch auf Stock gesetzt werden muss, sollte das über mindestens zwei Vegetationsperioden hinweg geschehen. Abstimmung: 7 dafür : 11 dagegen Der Antrag wurde somit abgelehnt.

11 vom Seite: Klausurtagung des neuen Marktgemeinderats vom Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Es ist geplant, mit dem neu gewählten Marktgemeinderat gleich zu Beginn der Wahlperiode eine Klausur von Freitag-Nachmittag bis Samstag durchzuführen. Dabei sollen sich die neuen Marktgemeinderäte kennenlernen und gemeinsam die Arbeit für die nächsten sechs Jahre diskutieren. Dabei wird ein gemeinsames Ziel (Leitbild) formuliert und mögliche Projekte auf den Weg gebracht. Aus dem Förderprogramm des Bayer. Landesamtes für Umwelt Fortbildungsklausuren für kommunale Entscheider stehen für 15 Kommunen jährlich Fördermittel für eine 1 ½ tägige Klausur des Marktgemeinderates und der verantwortlichen Verwaltungsmitarbeiter zur Verfügung. Zuwendungsfähig sind das Moderatorenhonorar und deren Fahrtkosten sowie die Kosten der Unterkunft bis max. 60,- pro Person. Die Höhe der Zuwendungen beläuft sich auf bis zu 7.000,- bei einem Anteil von 60 % der Gesamtkosten, die mindestens 3.500,- betragen müssen. Die Fördergrundsätze setzen voraus, dass ein Beschluss zur Durchführung einer Klausur gefasst wird. Es muss ein Klausurkonzept für 1,5 Tage Dauer vorliegen und die Klausur findet als Gemeinderatssitzung statt. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat mit der Durchführung solcher Klausuren Erfahrung und wird die Moderation übernehmen. Als Termin für die Klausurtagung ist der 27. und vorgesehen. Der Tagungsort steht noch nicht fest. Beschlussvorschlag lt. Beschlussvorlage: Der Marktgemeinderat beschließt, zu Fragen der künftigen Zieldefinition und Entwicklung, eine Klausurtagung in Form einer Marktgemeinderatssitzung abzuhalten. Als Moderator und Fachreferent wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Zielsetzung der Tagung ist die Auseinandersetzung mit den Herausforderungen der Ortsentwicklung und der Einbeziehung der Bürger in einen öffentlichen Prozess zur Ortsentwicklung. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Tagung im Juni 2014, Fördermittel aus dem Programm des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu beantragen. Finanzielle Auswirkungen: überschlagene Kostenberechnung brutto: Kosten PV München: - Abstimmung des Ablaufs der Klausurtagung - Erarbeitung der Bestandsdaten und der Vergleichsbeispiele - Durchführung einer 1 ½-tägigen Klausurtagung an einem Freitagnachmittag und Samstag - Moderation durch zwei Mitarbeiter des PV München - Protokollierung der Ergebnisse der Klausurtagung (Fotoprotokoll) Übernachtungskosten für 30 Personen / inkl. Frühstück á EUR EUR

12 vom Seite: 33 Tagungspauschale / Technik + Vollpension á 100 (inkl. Getränke + Speisen während und nach der Pausen) davon maximal förderfähig 60% = (Förderung für Moderation Förderung Übernachtungen ) EUR EUR EUR EUR Die ungefähren Kosten der Klausurtagung belaufen sich auf ca EUR und sind im Haushaltsjahr 2014 sind bei der Haushaltsstelle einzuplanen. Diskussionsverlauf: Der Vorsitzende erklärt kurz den Sachstand. Diese oben angeführte Maßnahme, welche der Vorsitzende als sehr sinnvoll erachtet, ist förderfähig d.h. hier kann ein Zuschussantrag gestellt werden. Voraussetzung für diese Förderung ist ein Beschluss des Marktgemeinderats. Hierbei würde es sich auch um eine offizielle Marktgemeinderatssitzung handeln. Betroffen sei der neue Marktgemeinderat, der alte Marktgemeinderat müsste aber diese Maßnahme beschließen. Zielsetzung sei unter anderem die Schaffung einer Grundbasis betreffend der zukünftigen Zusammenarbeit, besseres Kennenlernen und Überlegungen dahingehend zu formulieren, wie in den nächsten sechs Jahren gearbeitet werden soll. Die Beschlussvorschlagformulierung sei auch dahingehend speziell; diese Formulierung wäre erforderlich, damit der Zuschuss in dieser Form beantragt werden könne. Ca. EUR 4.000,00 würden als Kosten für den Markt Kaufering zu tragen sein. Herr Alex Glaser von der GAL findet die Idee gut. Er habe nur das Problem, dass jetzt für die Zukunft beschlossen werden solle und ist der Meinung, dass dies nicht der geschickteste Zeitpunkt sei. Der Vorsitzende erklärt, dass jetzt ein gültiger Marktgemeinderatsbeschluss für die Beantragung der Zuschüsse erforderlich sei und dieser Beschluss vor dem Hintergrund einer begrenzten zu vergebenden Geldmenge erfolgen muss. Bei Ablehnung der Klausurtagung durch den neuen Marktgemeinderat würde der jetzt beantragte Zuschuss zurückgegeben. Herr Thomas Salzberger von der SPD findet es eine sehr gute Sache und regt auch eine Eigenbeteiligung an. Der Vorsitzende findet, dass man diesen Aspekt Eigenbeteiligung mit aufnehmen kann. Oder auch zumindest, dass zum Beispiel keine Sitzungsgelder bezahlt werden. Herr Hans-Jörg Pilz von der GAL fragt nach, ob es sich um die in dem Beschlussvorschlag genannte Ortsentwicklung oder um die von dem Kollegen Salzberger angesprochenen Projekte handeln würde? Der Vorsitzende erwidert, dass es sich hierbei um Projekte handeln würde, welche der Ortsentwicklung dienen würden. Herr Pilz ist der Meinung, dass es sich um keinen Ortsentwicklungsplan handeln würde.

13 vom Seite: 34 Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt, zu Fragen der künftigen Zieldefinition und Entwicklung, eine Klausurtagung in Form einer Marktgemeinderatssitzung abzuhalten. Als Moderator und Fachreferent wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Zielsetzung der Tagung ist die Auseinandersetzung mit den Herausforderungen der Ortsentwicklung und der Einbeziehung der Bürger in einen öffentlichen Prozess zur Ortsentwicklung. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Tagung im Juni 2014, Fördermittel aus dem Programm des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu beantragen. Abstimmung: 17 dafür : 1 dagegen 7. Projekt ABS 48; Sachstandsbericht und Bevollmächtigung zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft "Lärmschutz Projekt ABS 48" Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Wie bereits in der Sitzung des Marktgemeinderats vom berichtet, sollen die Interessen der Gemeinden Geltendorf, Weil und Igling sowie der Stadt Buchloe und des Marktes Kaufering bezüglich der Elektrifizierung der Bahnstrecke München-Lindau (Projekt ABS 48) im Rahmen einer interkommunalen Kooperation unter Beauftragung eines Anwaltsbüros vertreten werden. Ziel der Vertretung ist die größtmögliche Einflussnahme auf die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Bahn. Im Zuge eines erneuten Zusammenkommens der Interessensvertreter der Kommunen am , unter Beratung des Rechtsanwalts (Name nicht autorisiert) von der Kanzlei (Name nicht autorisiert), wurde u. a. die Gründung einer einfachen Arbeitsgemeinschaft unter den Kommunen beschlossen, über die sowohl das Mandat des Rechtsanwalts, als auch das weitere fachliche und politische Vorgehen bezüglich der Lärmproblematik hinsichtlich des Projektes ABS 48 abgewickelt werden soll. Es wird auf die mit den Sitzungsunterlagen ausgehändigten Aktennotizen bezüglich der bisher stattgefundenen Besprechungen der Interessensvertreter verwiesen. Die genauen Grundlagen für die Schaffung der vorgenannten einfachen Arbeitsgemeinschaft werden noch mit der Rechtsaufsichtsbehörde erörtert. Diesbezüglich wird im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderats am berichtet. Beschlussvorschlag lt. Beschlussvorlage: Der Marktgemeinderat beschließt die Teilnahme an einer interkommunalen Kooperation im Wege der Bildung einer einfachen Arbeitsgemeinschaft mit Vertretern der Gemeinden Geltendorf, Weil und Igling sowie der Stadt Buchloe und des Marktes Kaufering bezüglich der Elektrifizierung der Bahnstrecke München-Lindau (Projekt ABS 48) und bevollmächtigt die in der Arbeitsgemeinschaft vertretenen Personen mit der Wahrnehmung der Interessen der Teilnehmer gegenüber der Deutschen Bahn.

14 vom Seite: 35 Finanzielle Auswirkungen: Anwaltshonorar auf Stundenbasis, anteilig verteilt auf die Anzahl der beteiligten Interessensvertreter. Diskussionsverlauf: Der Vorsitzende führt in den aktuellen Sachstand ein und verweist auf die Thematik, welche auch in der letzten Marktgemeinderatssitzung behandelt wurde. Er bittet Herrn Biedermann um eine Sachstandsmitteilung. Herr Rainer Biedermann verweist auf die übersandten Anlagen (Protokolle der letzten beiden Besprechungen vom und ) an die Marktgemeinderatsmitglieder. In der letzten Besprechung ist auch Herr Rechtsanwalt (Name nicht autorisiert) von der Kanzlei (Name nicht autorisiert) aus München zugegen gewesen, welcher dahingehend beraten habe, in welche Richtung die Stellungnahme ausfallen soll. Es soll eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben werden. Rein formal muss aber jede Gemeinde eine eigene Stellungnahme abgeben. Dies habe eine Überprüfung der Rechtsaufsicht ergeben. In dem Verfahren muss jede Gemeinde den Rechtsanwalt formal selbst beauftragen. Die Berechnung des Honorars der Kanzlei (Name nicht autorisiert) würde nicht nach Einwohnerzahl umgelegt sondern nach Anzahl der Kommunen. Hierbei handelt es sich um sechs Kommunen. Herr Rechtsanwalt (Name nicht autorisiert) bereitet diese Stellungnahme im Augenblick vor. Herr Biedermann liest den Beschlussvorschlag vor und verweist auf die Folge, dass somit jede Gemeinde Herrn Sommer beauftragt und bevollmächtigt, aber gemeinsame Schriftsätze gefasst werden. In der Außendarstellung vertritt Herr Sommer die aufgezählten Kommunen. Der Vorsitzende erklärt, dass es im Augenblick keine weiteren Kenntnisstände zu den zu erwartenden Lärmbelastungen und Lärmemissionen oder auch zum andern keine Aussage betreffend das zu erwartenden Zugaufkommen gibt. Hier steht noch ein Gutachten aus, auf welches gewartet würde. Es handelt sich hier um einen längeren Prozess, man will aber aufgrund der Aufforderung hier pro aktiv auftreten und festhalten, dass man sich nicht anschließen wird. Frau Rosina Heinle von der CSU ist es wichtig zu wissen, ob die Entdröhnungsmaßnahmen betreffend der Eisenbahnbrücke in einem separaten Antrag zu behandeln wäre? Der Vorsitzende erklärt, dass dieser Aspekt in diesem Verfahren mit beinhaltet sei. Der dritte Bürgermeister Manfred Nieß fragt nach, ob er es richtig verstanden habe, dass es sich um eine Bevormundung durch die Deutsche Bahn dahingehend handeln würde, dass jede Kommune einzeln handeln müsste? Er stellt die Theorie auf, dass die Deutsche Bahn wahrscheinlich Angst dahingehend habe, dass bei Zusammenschluss mehrerer Kommunen die Kraft der Politik stärker sei. Er ist der Meinung, dass sich die Kommunen von der Deutschen Bahn dies nicht vorschreiben lassen könnten. Abschließend ist auch er dafür, eine gemeinsame Stellungnahme zu verfassen. Herr Biedermann erklärt, dass die Deutsche Bahn dies nicht vorgeschrieben habe, sondern dass die Deutsche Bahn die Kommunen beteiligen müsse. Die Vertretung der einzel-

15 vom Seite: 36 nen Kommunen regelt juristisch nicht die Deutsche Bahn. Bei der Vertretung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten wie zum Beispiel Gründung eines Zweckverbandes, einer einfachen Arbeitsgemeinschaft (lockerer Zusammenschluss) oder besonderen Arbeitsgemeinschaft (fester Zusammenschluss). Dies ist nicht die Vorgabe der Deutschen Bahn, sondern vielmehr ein kommunalrechtliches Thema. Schlussendlich möchte man eine gebündelte Stellungnahme abgegeben. Der Vorsitzende verweist auch noch auf den Vorteil bei der Kostenbeteiligung (nur ein Sechstel) bezüglich der Rechtsanwalt-Vergütung. Frau Triebel von der GAL lobt Herrn Biedermann für die Ergreifung der Initiative und ist der Meinung, dass man gemeinsam stärker sei. Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt die Teilnahme an einer interkommunalen Kooperation im Wege der Bildung einer einfachen Arbeitsgemeinschaft mit Vertretern der Gemeinden Geltendorf, Weil und Igling sowie der Stadt Buchloe und des Marktes Kaufering bezüglich der Elektrifizierung der Bahnstrecke München-Lindau (Projekt ABS 48) und bevollmächtigt die in der Arbeitsgemeinschaft vertretenen Personen mit der Wahrnehmung der Interessen der Teilnehmer gegenüber der Deutschen Bahn. Abstimmung: 18 dafür : 0 dagegen 8. Genehmigung der Niederschriften vom und Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Genehmigung der Sitzungsprotokolle vom und vom ( 32 Abs. 3 Geschäftsordnung). Beschluss: Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt die Protokolle der öffentlichen Marktgemeinderatssitzungen vom und vom in den vorliegenden Fassungen gemäß 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat. Abstimmung: 18 dafür : 0 dagegen 9. Anfragen Herr Thomas Salzberger von der SPD bittet um die Übersicht der Zuschüsse der Jugendarbeit des Jahres Bürgeranfragen: Herr Kawohl ist in der schwierigen Lage sowohl als Kauferinger Bürger und Bauhofleiter anwesend zu sein. Als Kauferinger Bürger weiß er genau, wie die Mitarbeiter des Bauhofes arbeiten würden. Die Mitarbeiter machen sehr gute Arbeit, sie arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten und darüber hinaus. Er bedankt sich bei den elf Mitarbeitern und zollt ihnen seine Anerkennung.

16 vom Seite: 37 Ein Zuschauer beschwert sich über manche Hecken (ganze Reihe hinter dem Fuggerplatz, aber auch andere Beispiele), welche teilweise bis zur Mitte des Bürgersteiges reichen würden und er somit unter anderem gezwungen sei, auf die Straße auszuweichen. Dies sei von den Anrainern nicht gerade bürgerfreundlich. Sein Vorschlag wäre zum einen das Erheben einer Miete durch die Verwaltung für diesen Teil des Gehweges oder die Auflage, diese Hecke zu entfernen, da der Anrainer diesen Teil des Gehweges nutzen würde. Der dritte Bürgermeister Manfred Nieß möchte zu der Äußerung des Herrn Kawohl antworten. Der Vorsitzende erklärt, dass dies jetzt nicht geschehen würde. Für die Richtigkeit: 1. Bürgermeister Erich Püttner Vorsitzender Fanny Fritsche Schriftführerin

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