Isaria Hausverwaltung GmbH II. Münchner Gespräche am 14. März Wohnungs- Eigentümer- Gemeinschaften. Gefährdungsbeurteilung von Elektroanlagen
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- Hilko Schmidt
- vor 8 Jahren
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1 Isaria Hausverwaltung GmbH II. Münchner Gespräche am 14. März 2008 Gefährdungsbeurteilung von Elektroanlagen und brandschutztechnischen Wohnungs- Eigentümer- Gemeinschaften Energie & Technik Beratung * Martin M. Hofbauer (öbuv SV) * München * gutachten@m-hofbauer.de
2 Martin M. Hofbauer Von der HWK München/OBB öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektroinstallateur- Handwerk Selbstständiger Elektroinstallateur-Meister VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen VdS anerkannter Sachkundiger für Blitz- und Überspannungsschutz sowie EMV-gerechte elektrische Anlagen (EMV-Sachkundiger) Staatlich anerkannter Gebäudeenergieberater (HWK) Freier technischer Berater Energie & Technik Beratung * Martin M. Hofbauer (öbuv SV) * München * gutachten@m-hofbauer.de
3 Prüfungs- und Instandhaltungsverpflichtungen des Betreibers einer Elektroanlage ergeben sich aus: Energiewirtschaftgesetz 16 (verweist auf die anerkannten Regeln der Technik, z.b. DIN VDE Vorschriften), Bayerische Bauordnung (BayBO), Sonderbau-Prüfverordnung (SBauPrüfV), Versammlungsstättenverordnung (VStättVo), Bau von Betriebsräumen für Elektroanlagen (EltBauV), Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannungsanlagen (NAV), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Unfallverhütungsvorschriften (BGV-A3), Richtlinien der Schadenversicherer (VdS-Richtlinien), u.v.m.
4 Rechtliche Bedeutung Haftungsrisiko Bei Unfällen, Sach- und Vermögensschäden drohen bei Nichteinhaltung der entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen rechtliche Konsequenzen. Bußgelder Diese können für Ordnungswidrigkeiten verhängt werden. Der Rahmen ist u.a. in den jeweiligen Landesbauordnungen bestimmt. Sie können bis zu erreichen.
5 Rechtliche Bedeutung Haftungsrisiko Strafrechtliche Verfahren Bei öffentlichem Interesse ermittelt ggf. die Staatsanwaltschaft, z.b. wegen Fahrlässiger Tötung Fahrlässiger Körperverletzung Fahrlässige Brandstiftung Sachbeschädigung Baugefährdung, etc. Zivilrechtliche Verfahren Hier handelt es sich um Ansprüche, welche kein öffentliches Interesse verfolgen, z.b. Schadenersatzpflicht (Sach-, Vermögens-, Personenschäden) Haftung für eigenes Verschulden Haftung aus Sachmängeln Nachbesserung, Mängelbeseitigung
6 Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Beispiel BG-Empfehlung eigene Festlegungen in Gefährdungsbeurteilung möglich Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen 1 Monat auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs- Schutzschalter in stationären Anlagen in nichtstationären Anlagen 6 Monate arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer
7 Brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen Leitungsanlagen durchdringen Decken und Wände, für welche baurechtliche Anforderungen bzgl. ihrer Feuerwiderstandsdauer bestehen (Bayerische Bauordnung, Leitungsanlagenrichtlinie) Ohne Wiederherstellung dieser Feuerwiderstandsdauer mittels bauaufsichtlich zugelassenen Brandschottungen können Feuer und Rauch unzulässigerweise in andere Bereiche eindringen / übergreifen Elektro-Betriebsräume benötigen Brandschottungen S90ûLöcher in der Wand sind brandgefährlich! Trotz dem sog. Errichternachweis (falsch ausgefüllt) handelt es sich hier immer noch nicht um Brandschutz (ein Loch ist nie rauchgasdicht!)
8 Gefährdungsbeurteilung von Elektroanlagen und brandschutztechnischen Wohnungseigentümergemeinschaften betreiben Elektroanlagen im GemeinschaftsEigentum, und sind evtl. Arbeitgeber gem. BetrSichV und ArbStättV (fest angestellte Hausmeister, Reinigungspersonal) Vermieter betreiben Elektroanlagen im Sondereigentum Eine Mietsache muss in ordnungsgemäßen Zustand sein, wofür der Vermieter verantwortlich ist. Um den Nachweis dafür erbringen zu können, sollte bei jedem Mieterwechsel, spätestens alle 4 Jahre, die Mietsache von einer geeigneten Elektrofachkraft überprüft werden (nach DIN VDE ). Selbstnutzer betreiben Elektroanlagen im Sondereigentum und können damit Gemeinschaftseigentum beeinträchtigen Ohne Prüfung, Wartung und Instandhaltung können Risiken und Gefahren nicht rechtzeitig entdeckt und beseitigt werden
9 Da ist die letzten 30 Jahre noch nie etwas passiert In Ihrer Anlage noch nicht und das soll auch so bleiben! Ihr Auto kommt zur Inspektion und muss zum TÜV in Gebäuden >7m Höhe wird von der Berufsfeuerwehr gelegentlich eine Allgemeine Feuerbeschau durchgeführt und Mängel werden der Lokalbaukommission mitgeteilt. In Zusammenarbeit mit der Isaria HV haben wir eine Prüfform entwickelt, um vor dem Einschreiten einer Behörde aktiv zu werden: Die Bestandsaufnahme und Gebäudebewertung zur Beurteilung der Elektroanlagen ermöglicht eine erste Bewertung der Anlage mit den vorrangig zu bearbeitenden Mängeln (es ist keine komplette Wiederholungsprüfung) Auflagen der Baugenehmigung (soweit recherchierbar) finden ebenso Berücksichtigung, wie sicherheitsrelevante Anlagen (Blitzschutz, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen RWA, Rettungswegebeleuchtung, Lüftungsanlagen, Brandschutzklappen, Brandschottungen) Die Elektroanlage wird besichtigt (ohne Messungen), einzelne Verteiler stichprobenweise geöffnet, notwendige Flure und Treppenräume auf brandschutz- und sicherheitstechnische Ausführung begutachtet, Mindestbeleuchtungsstärken überprüft (Tiefgaragen, Fluchtwege)
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12 Aktive Wahrnehmung der Betreiberverantwortung Objektive Beurteilung und Bewertung durch unabhängige, neutrale Begutachtung Minimierung von Haftungsrisiken durch Wartung und Dokumentation Werterhalt der Immobilien durch rechtzeitige Instandsetzung und Schadenvermeidung
13 Gefährdungsbeurteilung von Elektroanlagen und brandschutztechnischen Die fehlende Rauchabzugsöffnung der vorgeschriebenen RWA-Anlage am obersten Podest ermöglicht die Verrauchung des ersten Rettungsweges: Dieser wird damit unbrauchbar! Unzulässige Brandlast im notwendigen Treppenraum (1.Rettungsweg) durch einen alten Holzkasten
14 Gefährdungsbeurteilung von Elektroanlagen und brandschutztechnischen Sollten im Elektrischen Betriebsraum, welcher brandschutztechnisch unzureichend zum übrigen Keller abgetrennt ist (Holzlattenverschlag statt S90 Brandschutzwand) Feuer und Rauch entstehen, können diese durch unzulässige Öffnungen in der Kellerdecke in die nächste Etage eindringen! Nachts würde ein Bewohner im ungünstigsten Fall (ohne Rauchmelder) einfach durchschlafen!
15 Wohnhausbrand Ludwigshafen BERLIN - Die Ermittlungen nach dem Brand von Ludwigshafen konzentrieren sich offenbar auf einen elektrischen Defekt im Keller. Wie das Magazin "Focus" unter Berufung auf Polizeikreise berichtet, befand sich dort zudem leicht entflammbarer Hausmüll. Bei dem Brand in Ludwigshafen waren neun Menschen ums Leben gekommen. Ein Sachverständigengutachten soll laut "Focus" bis Ende kommender Woche Aufklärung bringen, ob marode Leitungen das Feuer verursacht haben könnten. Die Ermittlungen in Ludwigshafen steuern vielleicht schon bald dem Ende zu. - Foto: dpa
16 Als Alternative bleibt nur die bewusste Unterlassung, Unwissen ist kein Argument (mehr) Sparen an der Sicherheit kann schlimme Folgen haben, und zahlt sich langfristig nie aus Mit kompetenten Partnern ist auch dieser Weg zu meistern, Ihre Fragen beantworte ich gerne, Vielen Dank
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