b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft
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- Hertha Krause
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2 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß 58 Absatz 2 Nummer 2 LHG zu einem Studium der entsprechenden Fachrichtung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die fachgebundene Hochschulreife wird nach den Bestimmungen des Schulgesetzes für Baden-Württemberg erworben. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife müssen die Deltaprüfung erfolgreich absolvieren, sofern sie die Immatrikulation für einen Studiengang anstreben, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt. Der Umfang der Studienberechtigung ist im Einzelnen aus dem Reifezeugnis ersichtlich. a. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Technik können an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg grundsätzlich alle Studiengänge studieren. Das erfolgreiche Ablegen des allgemeinen Studierfähigkeitstest ist in der Regel nicht erforderlich. b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft können an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg grundsätzlich die Studiengänge der e Sozialwesen und Wirtschaft studieren. Der allgemeine Studierfähigkeitstest muss in der Regel dann erfolgreich abgelegt werden, sofern ein Studium im Technik angestrebt werden sollte. c. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Sozialwesen können an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg grundsätzlich die Studiengänge der e Sozialwesen und Wirtschaft studieren. Der allgemeine Studierfähigkeitstest muss in der Regel dann erfolgreich abgelegt werden, sofern ein Studium im Technik angestrebt werden sollte. Hinweise 1 : Studium der e an der DHBW Fachrichtung Technik Fachrichtung Wirtschaft Fachrichtung Sozialwesen Sozialwesen Technik in der Regel erforderlich 2 in der Regel erforderlich 2 Wirtschaft 1 Infos: 2 Ausnahmen hiervon sind aus dem Reifezeugnis ersichtlich. 2 / 5
3 Hinweise: Voraussetzung für die Immatrikulation der Studieninteressierten mit Fachhochschulreife und der Studieninteressierten mit fachgebundener Hochschulreife zu einem Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ist in den zuvor genannten Fällen das Bestehen des allgemeinen Studierfähigkeitstestes. Eine an einer anderen baden-württembergischen Hochschule durchgeführte Deltaprüfung wird anerkannt, soweit es sich um denselben Studiengang oder um Studiengänge mit dem wesentlich gleichen Inhalt handelt. Die Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (Prüfungsordnung Deltaprüfung) finden Sie im Internet unter B. Allgemeiner Studierfähigkeitstest 1. Antrag Die Studieninteressierten haben den Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest mit dem entsprechenden Anmeldeformular bei der Studienakademie zu stellen, an der das Studium angestrebt wird. Der Antrag auf Zulassung ist entsprechend den vorgesehenen Anmeldefristen einzureichen. Der Antrag kann auch dann gestellt werden, falls Sie noch nicht im Besitz des Zeugnisses über den Erwerb der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife sind, derzeit jedoch bereits eine Bildungseinrichtung besuchen, die zum Erwerb der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife führt bzw. an einer solchen bereits angemeldet sind. Dem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen: 1. das Original, eine amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift des Zeugnisses über den Erwerb der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife oder 2. das Original, eine amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift einer Schulbescheinigung zum Nachweis darüber, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Bildungseinrichtung besucht wird, die zum Erwerb der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife führt, oder 3. das Original, eine amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift der Anmeldebestätigung für eine Bildungseinrichtung, die zum Erwerb einer schulischen Qualifikation führen wird, 4. ein tabellarischer Lebenslauf. 3 / 5
4 Hinweise: Hinsichtlich der Ziffern 1 bis 3 müssen die Studieninteressierten den Nachweis erbringen, dass die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife nach dem Schulgesetz für Baden-Württemberg anerkannt ist. Gegebenenfalls müssen sich die Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife mit der Anerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart in Verbindung setzen. Amtliche Beglaubigungen nehmen die Gemeinden, die Landkreise und die unteren Verwaltungsbehörden vor ( 33 LVwVfG in Verbindung mit der Verordnung über die Befugnis zur amtlichen Beglaubigung vom , GBl. S. 613). Für den Test wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 Euro erhoben. Die Zahlungsaufforderung erhalten Sie mit der Einladung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest von der rechtzeitigen Bezahlung der Gebühren abhängig ist. 2. Ort, Termine und Anmeldefristen Der allgemeine Studierfähigkeitstest wird an den einzelnen Studienakademien der Dualen Hochschule Baden-Württemberg durchgeführt. Der allgemeine Studierfähigkeitstest findet an der Studienakademie der Dualen Hochschule Baden-Württenberg statt, bei welcher der Antrag eingereicht wurde. Der Durchführungsort des Tests kann somit vom zukünftigen Studienort abweichen. Die Prüfungen finden an folgenden Terminen statt: Prüfungstermin: Die Anmeldung muss bei der Studienakademie spätestens eingegangen sein am: Bitte beachten Sie, dass der Test auch an dem darauffolgenden Tag derselben Woche stattfinden kann. 4 / 5
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