KANTON^ LUZERN' Vorprüfungsbericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "KANTON^ LUZERN' Vorprüfungsbericht"

Transkript

1 KANTON^ LUZERN' Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach Luzem Telefon Telefax www. lu. ch Paketadresse: Bahnhofsfrasse Luzern Gemeindeverband LuzernPlus Geschäftsstelle Riedmattstrasse Ebikon Luzern, 11. August 2017, JV/BZ/JAD Gemeindeverband LuzernPlus; Aufhebung des Regionalentwicklungsplans der Region Luzern (REP21); Teilrichtplan "Detailhandel" sowie Teilrichtplan "Weiler" Vorprüfungsbericht gemäss 12 des Planungs- und Baugesetztes (PBG) Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Vorstandsmitglieder Mit Schreiben vom 28. April 2017 ersuchten Sie um die Vorprüfung zur Aufhebung des Regionalen Entwicklungsplans der Region Luzern (REP 21) sowie der neuen Teilrichtpläne "Detailhandel" und "Weiler". Dazu äussern wir uns wie folgt: A. EINLEITUNG 1. Planungsrechtliche Ausgangslage Der REP 21 wurde im Jahr 2004 durch den Regierungsrat genehmigt (RRE Nr vom 21. September 2004). Bei einer Überprüfung der Inhalte des REP 21 im Jahr 2013 wurde festgestellt, dass mit Ausnahme der Themen. Detailhandel" und "Weiler" alle wichtigen Massnahmen und Aufgaben entweder umgesetzt oder in einem anderen Instrument (kantonaler Richtplan, Agglomerationsprogramm) thematisiert respektive geregelt werden. Mit dem Erlass der regionalen Teilrichtpläne "Detailhandel" und "Weiler" wird der REP 21 somit überflüssig, weshalb sich seine Aufhebung aufdrängt /luplus_aufheb_rep21_trp-weiler_detail 2017 VPB

2 -2-2. Beurteilungsdokumente Folgende Planungsinstrumente sind vorzuprüfen: Aufhebung des Regionalentwicklungsplans der Region Luzern (REP 21), Entwurf vom 27. April 2017; Regionaler Teilrichtplan Detailhandel, Richtplantext, Entwurf vom 20. April 2017; Regionaler Teilrichtplan Weiler, Richtplantext, Entwurf vom 27. April 2017; Regionaler Teilrichtplan Weiler, Richtplan 1:15'000, Entwurf vom 29. März Als Grundlage für die Beurteilung dienen folgende Unterlagen: - Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV vom 28. April 2017; - Controlling Regionalentwicklungsplan der Region Luzern (REP 21), Oktober Der Raumplanungsbericht für die vorliegende Revision genügt den gestellten Anforderungen gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung. Die eingereichten Unterlagen sind vollständig und zweckmassig dargestellt. 3. Vernehmlassungsverfahren Folgende, von der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi, zuständiger Gebietsmanager: Bruno Zosso, Tel ) zur Vernehmlassung eingeladene Stellen haben sich schriftlich zur Revisionsvorlage des Teilrichtplans "Weiler" geäussert: - Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa), am 6. Juni 2017; - Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif), am 19. Mai 2017; - Dienststelle Umwelt und Energie (uwe), am 29. Mai 2017; - Dienststelle Hochschulbildung und Kultur, Abteilung Denkmalpflege und Archäologie (BKDda), am 16. Mai 2017 und 7. Juni Zu Ihrer Information erhalten Sie je eine Kopie dieser Stellungnahmen. Zur Aufhebung des REP 21 respektive zum Teilrichtplan "Weiler" wurden keine Anträge erhoben. Zum Teilrichtplan "Detailhandel" wurde keine Vernehmlassung durchgeführt. B. BEURTEILUNG 1. Aufhebung des Regionalentwicklungsplans der Region Luzern (REP 21) Ausgangslage Der REP 21 soll mit Rechtskraft der beiden Teilrichtpläne "Detailhandel" und "Weiler" aufgehoben werden. Im Oktober 2013 wurde ein Controlling des REP 21 durchgeführt, womit die einzelnen Aussagen des REP 21 auf ihre Umsetzung überprüft wurden. Es wurde festgestellt, dass die Mehrheit der Aufgaben und Massnahmen im kantonalen Richtplan, in den Agglomerations- Programmen oder in anderen Instrumenten aufgeführt sind oder bereits umgesetzt wurden. Lediglich die Inhalte zu den Themenbereichen "Detailhandel" und "Weiler" sind noch nicht umgesetzt und auch nicht in anderen Instrumenten festgesetzt worden.

3 Beurteilung Bei der Überprüfung des Controllings zum REP 21 konnten wir feststellen, dass bis auf die erwähnten Themenbereiche alle wichtigen Massnahmen und Aufgaben entweder umgesetzt wurden oder in übergeordneten Instrumenten, beispielsweise im kantonalen Richtplan oder Agglomerationsprogramm, enthalten sind. Die Aufhebung des REP 21 ist daher angezeigt. Es ist zweckmässig, die Aufhebung des REP 21 im gleichen Verfahren wie die ursprüngliche Festsetzung der beiden regionalen Teilrichtpläne "Detailhandel" und "Weiler" durchzuführen. 2. Teilrichtplan Detailhandel Allgemeines Gemäss der Koordinationsaufgabe S8-2 des kantonalen Richtplans 2009, teilrevidiert 2015 (KRP LU 2015), sollen für verkehrsintensive Einrichtungen mit stufengerechter Koordination alle rechtlichen Anforderungen gesichert werden. Verkehrsintensive Einrichtungen wie beispielsweise Einkaufs- und Fachmarktzentren haben einerseits erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt (vgl. dazu auch Art. 8 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes) und berühren andererseits je nach der Grosse ihres Einzugsgebietes die Siedlungs- und Versorgungs- Strukturen mehrerer Gemeinden. Ihre räumlichen Auswirkungen in den Bereichen Verkehrsaufkommen, Grundversorgung und Eingliederung in das Orts- und Landschaftsbild begründen in der Regel einen erheblichen Abstimmungsbedarf. Nach KRP LU 2015 sorgen die regionalen Entwicklungsträger für die Abstimmung der übergeordneten Auswirkungen und können geeignete Standorte festlegen. Gemäss der Massnahme S7 des Agglomerationsprogramms Luzern, 3. Generation (AP LU 3G), werden verkehrsintensive Einrichtungen wie beispielsweise Fachmärkte oder Einkaufs- Zentren gestützt auf die Koordinationsaufgabe S8-2 des KRP LU sowie die Wegleitung Abstimmung Siedlung und Verkehr geprüft. Verkehrsintensive Einrichtungen sind nur möglich, wenn im Planungs- und Bewilligungsverfahren die Auflagen gemäss der Massnahme S7 des AP LU 3G erfüllt werden Beurteilung Im Teilrichtplan Detailhandel sind die Grundsätze und Aufgaben zum Detailhandel aus dem REP 21 übernommen worden. Der Absicht, die themenspezifischen Inhalte des REP 21 sinngemäss in den Teilrichtplan Detailhandel zu übernehmen, wird zugestimmt. Nicht aufgenommen wurde Grundsatz 3 des REP 21, wonach Fachmärkte und Fachmarktzentren auch ausserhalb der Siedlungszentren realisiert werden dürfen, ohne dass dies eine weitere regionale Abstimmung bedingt. Die mit dem Teilrichtplan generell definierte Eingrenzung von künftigen Standorten auf die Siedlungszentren wird begrüsst. Im Planungsbericht zum Teilrichtplan Detailhandel ist das Ziel formuliert, dass Vorhaben ausserhalb von Agglomerationszentren und Ortskernen diese nicht schwächen dürfen und eine OV-Erschliessung von mindestens der Angebotsstufe 3 gemäss 5 der Verordnung über den öffentlichen Verkehr aufweisen müssen. Wir empfehlen, dieses Ziel im behördenverbindlichen Richtplantext als Auflage für die Prüfung allfälliger Vorhaben ausserhalb der Agglomerationszentren und Ortskernen durch die Organe des Regionalen Entwicklungsträgers (RET) aufzunehmen.

4 -4-3. Teilrichtplan Weiler Ausgangslage, Allgemeines Gemäss Koordinationsaufgabe S4-1 des KRP LU 15 ordnen die RET die erhaltenswerten Kleinsiedlungen entsprechend ihrer Struktur den Weilertypen A (landwirtschaftlich), B (gemischt) oder C (nichtlandwirtschaftlich) zu. Sie nehmen diese Einteilung aufgrund von umfassenden Bestandsaufnahmen und anhand der massgebenden Kriterien und Definitionsmerkmale vor. Die Gemeinden können anschliessend im Rahmen ihrer Nutzungsplanung für die Weiler des Typs B und C Weilerzonen ausscheiden. Voraussichtlich am 1. Januar 2018 wird das im Juni 2017 teilrevidierte Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft treten. Die Weilerzonen werden demnach - entsprechend der Vorgabe der eidgenössischen Raumplanungsverordnung - neu den Nichtbauzonen zugeordnet. Die Gemeinden sind angewiesen, bei der nächsten Ortsplanungsrevision die Weilerzonen als Nichtbauzonen auszuweisen. Die vorliegende Neubeurteilung der Kleinsiedlungen durch den RET LuzernPlus dient insbesondere auch als Grundlage für die verlangte Korrektur der kommunalen Zonenzuweisungen. Mit der neuen, auf das Bundesrecht abgestimmten Zuordnung der Weilerzone im PBG zu den Nichtbauzonen werden die baulichen und nutzungsmässigen Entwicklungsmöglichkeiten in den Weilerzonen gegenüber heute klarer begrenzt. Insbesondere sind keine Neubauten zu nichtlandwirtschaftlichen Zwecken mehr zulässig. Weilerzonen dienen vorab der Bestandeswahrung, d. h. in den Weilerzonen sind die bestehenden baulichen, räumlichen und nutzungsmässigen Strukturen zu erhalten und harmonisch in die Landschaft einzugliedern. Mithin hat die traditionelle landwirtschaftliche Nutzung und Bewirtschaftung Vorrang vor anderen Nutzungen. Mit diesen auf das Bundesrecht abgestimmten Präzisierungen sind die zulässigen Mehrnutzungen in der Weilerzone gegenüber der Landwirtschaftszone reduziert worden. Der Nutzungsdruck auf die Weilerzonen dürfte damit tendenziell abnehmen Beurteilung Vorgehen und Systematik In den vorliegenden Unterlagen wurden alle Weiler überprüft, die im REP 21, Kapitel N 2. 1, bezeichnet sind. Da Eschenbach keine Verbandsgemeinde mehr ist, wurde der Weiler Mettlen nicht mehr beurteilt. Zusätzlich wurden die Kleinsiedlungen Ännigen und Zihl der Gemeinde Malters einbezogen, da für diese beiden Gebiete im kommunalen Zonenplan trotz fehlender regionaler Einstufung eine Weilerzone festgelegt wurde. Die angewandte Methode und die gewählten Kriterien für die Beurteilung der Weiler anhand der Definitionsmerkmale gemäss S4-1 des KRP LU 15 sind zweckmässig. Die Empfehlungen sind nachvollziehbar. Zudem steht dem RET aufgrund seiner Zuständigkeit für die Zu- Ordnung der Weiler ein beträchtlicher Ermessensspielraum zu. So liegt auch der Entscheid, auf die Festlegung von Weitem A, die der Landwirtschaftszone zuzuweisen sind, zu verzichten und einzig die Weiler B im Richtplan zu bezeichnen, in seinem Ermessen. Beurteilung der Weiler und Kleinsiedlungen im Einzelnen Inwil, Pfaffwil; Malters, Blatten und Ettisbühl Diese drei Weiler sind im REP 21 als Weiler B bezeichnet und sollen unverändert in den neuen Teilrichtplan Weiler überführt werden. Sie alle erfüllen vollumfänglich die massgeblichen Kriterien für einen Weiler. Pfaffwil und Blatten weisen zudem erhöhte ortsbauliche Qualitäten auf (ISOS regional bzw. national). Die Zuweisungen sind zweckmässig.

5 -5- Ebikon, Stuben Die Kleinsiedlung Stuben wird zu Recht aus der Liste der Weiler gestrichen. Sie grenzt direkt an Bauzonen der Gemeinde Adligenswil, weist keine landwirtschaftliche Nutzung mehr auf und hat im Übrigen kaum mehr räumliche Qualitäten. Malters, Annigen Der Weiler Annigen weist einen hohen Anteil an nichtlandwirtschaftlichen Bauten auch neueren Datums auf. Die ursprüngliche Weilerstruktur ist dadurch stark überprägt, und die Voraussetzungen für eine Bezeichnung als Weiler sind nicht mehr erfüllt. Die Zonenzuweisung im kommunalen Zonenplan ist nicht Sache des RET (hlinweis zuhanden der Gemeinde Mal- (ers: Im Vordergrund steht eine Bauzone mit Erhaltungscharakter und einschränkenden Bauund Nutzungsbestimmungen). Malters, Zihl Die Weilerkriterien sind mehrheitlich nicht erfüllt. Die Siedlung ist zu klein, hat wenig historisehe Substanz und grenzt direkt an die Hauptsiedlung von Schachen, Gemeinde Werthenstein, an. Die Zonenzuweisung im kommunalen Zonenplan ist nicht Sache des RET (Hinweis zubanden der Gemeinde Malters: Im Vordergrund steht auch hier eine Bauzone mit Erhaltungscharakter und einschränkenden Bau- und Nutzungsbestimmungen). Weitere Bemerkungen und Hinweise Die Stellungnahmen der Dienststellen nehmen im Wesentlichen auf Aspekte Bezug, die für die weitere Bearbeitung der Weilerfestlegungen und -bestimmungen im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung relevant sind. Für die vorliegenden Richtplanfestlegungen ergibt sich daraus kein Handlungsbedarf. Die Planausschnitte des Regionalen Teilrichtplans Weiler liegen mit Massstab 1:15'000 vor. Dies ist im behördenverbindlichen Richtplantext und in den Erläuterungen zu korrigieren. In den Erläuterungen ist zudem an verschiedenen Stellen fälschlicherweise vom TRP "Weilerzonen" die Rede, statt TRP "Weiler". Die behördenverbindlichen Elemente des Teilrichtplans (Richtplantext und Planausschnitte 1:15'000) sind noch mit den erforderlichen Beschluss- und Genehmigungsvermerken zu versehen. C. ERGEBNIS Die im Entwurf vorliegenden Unterlagen zur Aufhebung des Regionalentwicklungsplans der Region Luzern (REP 21) und zur Festsetzung der Teilrichtpläne "Detailhandel" und "Weiler" können insgesamt als gut und vollständig erarbeitet sowie als recht- und zweckmässig beurteilt werden. Aufgrund der vorangehenden Ausführungen ergibt sich, dass die Unterlagen mit den kantonal- und bundesrechtlichen Grundlagen und Vorgaben übereinstimmen. Die Vorlage zur Aufhebung des REP 21 und zur Festsetzung der Teilrichtpläne Detailhandel und Weiler kann weiterbearbeitet und für die Beschlussfassung durch die Gremien von LuzernPlus vorbereitet werden. Nach der Aufhebung des REP 21 und der Verabschiedung der neuen Teilrichtpläne Weiler und Detailhandel sind die Planunterlagen dem Regierungsrat zur Genehmigung einzureichen.

6 -6- Freundliche Grüsse Robert Regierung^! Beilagen: - Kopien aller Stellungnahmen Kopie an (digital inkl. Beilagen): - Planungsbüro Planteam S AG, Inseliquai 10, Postfach 3620, 6002 Luzern - Dienststelle Landwirtschaft und Wald - Dienststelle Verkehr und Infrastruktur - Dienststelle Umwelt und Energie - Dienststelle Raum und Wirtschaft, Abteilung Baubewilligungen - Dienststelle Raum und Wirtschaft, Abteilung Raumentwicklung - Rechtsdienst Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement - Dienststelle Hochschulbildung und Kultur, Abteilung Denkmalpflege und Archäologie

Regionaler Teilrichtplan Detailhandel

Regionaler Teilrichtplan Detailhandel LuzernPlus Regionaler Teilrichtplan Detailhandel Öffentliche Auflage 11.10.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Erläuterungen... 3 1.1 Ausgangslage... 3 1.2 Verbindlichkeit... 3 1.3 Bestandteile des Richtplans...

Mehr

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Umsetzung revidiertes Raumplanungsgesetz: Behandlung laufender Zonenplanrevisionen VTG-Informationsveranstaltung:

Mehr

Planungs- und Mitwirkungsbericht

Planungs- und Mitwirkungsbericht Kanton Graubünden Gemeinde Zernez Planungs- und Mitwirkungsbericht Teilrevision Nutzungsplanung Lavin, Parzellen Nr. 3253 und 3251 Mitwirkungsauflage Impressum Auftraggeber Gemeinde Zernez, 7530 Zernez

Mehr

Kommunaler Gesamtplan vom 26. Oktober Namens der Gemeindeversammlung. Von der Baudirektion genehmigt am. Für die Baudirektion

Kommunaler Gesamtplan vom 26. Oktober Namens der Gemeindeversammlung. Von der Baudirektion genehmigt am. Für die Baudirektion Kanton Zürich Gemeinde Seegräben Kommunaler Gesamtplan vom 26. Oktober 1982 Aufhebung der Teilrichtpläne Siedlung und Landschaft (Text und Karten) Von der Gemeindeversammlung aufgehoben am tt.mmm.yyyy

Mehr

Richtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010

Richtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan Kanton Uri Anpassung Staudammerhöhung Göscheneralpsee Prüfungsbericht 19. Oktober

Mehr

Neues aus dem Rechtsdienst

Neues aus dem Rechtsdienst RA MLaw Lea Sturm - RA lic.iur. Andreas M. Schlatter Neues aus dem Gemeindeorientierung vom 28. November 2016 Themen 1. Was gilt in Landschaftsschutzzonen als zonenkonform? ( [1C_397/2015]) Welches Recht

Mehr

Ortsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016

Ortsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016 Ortsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016 Ziele des heutigen Abends Information über Entwurf des kommunalen Richtplans Start der öffentlichen Auflage, im Rahmen derer

Mehr

Die Regierung La regenza II Governo des Kantons Graubünden da! chantun Grischun del Cantone dei Grigioni

Die Regierung La regenza II Governo des Kantons Graubünden da! chantun Grischun del Cantone dei Grigioni Die Regierung La regenza II Governo des Kantons Graubünden da! chantun Grischun del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 12. Mai 2009 13. Mai 2009 470 RegioViamala Regionaler Richtplan

Mehr

10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon

10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon Kanton Zürich Baudirektion Direktion der Justiz und des Innern Amt für Raumentwicklung Kontakt: Josua Raster An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich Stv. AULeiter Rechtsdienst Stampfenbachstrasse

Mehr

Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan

Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan Bernhard Fischer Abteilung Raumentwicklung 24.02.2015 Richtplan Grundzüge (RPG) Art. 8 Mindestinhalt

Mehr

Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt

Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt Einleitung Nutzungsplanung und Erschliessungsplanung gehören seit jeher eng zusammen. Mit der Revision des Baugesetzes

Mehr

Raumentwicklung und Hochhäuser im Kanton Zürich

Raumentwicklung und Hochhäuser im Kanton Zürich SIA Veranstaltung Frauenfeld 4.Nov. 2011 Raumentwicklung und Hochhäuser im Kanton Zürich Wilhelm Natrup, Kantonsplaner/Chef Amt für Raumentwicklung art 26520547 Neues Wahrzeichen für Dietikon Architekturwettbewerb

Mehr

Gemeinde Vitznau; Gesamtrevision Ortsplanung, 2. Vorprüfung

Gemeinde Vitznau; Gesamtrevision Ortsplanung, 2. Vorprüfung KANTON (J~~~~~~~~ LUZERN Bau, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach 3768 6002 Luzern Telefon 04122851 55 Telefax 041 210 65 73 buwd@lu.ch www.lu.ch Paketadresse: Bahnhofstrasse

Mehr

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Siedlung Schützenswerte Ortsbilder und Gebäude Stand: 22.10.1999 Siehe auch Blätter Nr. A.1 / A.2 / A.5 / A.6 / A.8 / A.9 / A.10 Instanzen zuständig für das Objekt

Mehr

Fricktal Regio Planungsverband

Fricktal Regio Planungsverband Fricktal Regio Planungsverband Gemeinderat Zeiningen 4314 Zeiningen Laufenburg, 12. März 2011 Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Zeiningen Stellungnahme aus regionaler Sicht

Mehr

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland !! Region Zürcher Oberland RZO Planungskommission c/o Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich Tel 044 422 51 51 rzo@martipartner.ch www.zürioberland-region.ch Kanton Zürich

Mehr

Das Fruchtfolgeflächenkonzept (FFF) der Schweiz

Das Fruchtfolgeflächenkonzept (FFF) der Schweiz Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Das Fruchtfolgeflächenkonzept (FFF) der Schweiz Jahrestagung 2018 Europäisches Bodenbündnis LESA 20. Juni 2018 Ueli Strauss Gallmann, Kantonsplaner und Leiter

Mehr

Bericht zum kommunalen Richtplan

Bericht zum kommunalen Richtplan Kanton Zürich Revision kommunale Richtplanung Vorprüfung öffentliche Auflage Bericht zum kommunalen Richtplan Erläuterungen gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt

Mehr

Anpassung regionale Siedlungsgrenze in der Gemeinde Hasle

Anpassung regionale Siedlungsgrenze in der Gemeinde Hasle Anpassung regionale Siedlungsgrenze in der Gemeinde Hasle 15. November 2017, Beschlussexemplar Anpassung regionale Siedlungsgrenze in der Gemeinde Hasle Impressum Herausgeber: Autor: REGION LUZERN WEST,

Mehr

Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018

Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018 15. Oktober 2018 Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018 Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner von Bannwil Über den Stand der Arbeiten

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung) 700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.

Mehr

1. Begrüssung, Ziele der Orientierung 2. Stand der Arbeiten 3. Vorstellung der Planungsinstrumente, Änderungen - Zonenplan, Baureglement

1. Begrüssung, Ziele der Orientierung 2. Stand der Arbeiten 3. Vorstellung der Planungsinstrumente, Änderungen - Zonenplan, Baureglement Politische Gemeinde Dozwil Revision Ortsplanung Orientierung vom 28. Februar 2014 Ablauf / Traktanden 1. Begrüssung, Ziele der Orientierung 2. Stand der Arbeiten 3. Vorstellung der Planungsinstrumente,

Mehr

Das Projekt "Chance Nord Kreuzlingen" wurde in der Zwischenzeit umgesetzt und im Herbst 2009 in Betrieb genommen.

Das Projekt Chance Nord Kreuzlingen wurde in der Zwischenzeit umgesetzt und im Herbst 2009 in Betrieb genommen. Stadtrat Sperrfrist für alle Medien eröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Botschaft an den Gemeinderat Zonenplanänderung Bahnhofstrasse Sehr geehrter Herr Präsident Sehr

Mehr

Kantonaler Richtplan: die nächsten Schritte

Kantonaler Richtplan: die nächsten Schritte Amt für Raumentwicklung Kantonaler Richtplan: die nächsten Schritte Gemeindeorientierung vom 15. November 2017 Tagungszentrum Arenenberg, 8:30 bis 11:45 Uhr Dr. Andrea Näf-Clasen, Chefin Amt für Raumentwicklung

Mehr

Erläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV

Erläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV Kanton Zürich Gemeinde Egg Privater Gestaltungsplan Sandgrueb Erläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch

Mehr

Änderung Zonenplan sowie Teilrichtplan Siedlung undlandschaft "Klinik Zugersee" - Vorprüfung

Änderung Zonenplan sowie Teilrichtplan Siedlung undlandschaft Klinik Zugersee - Vorprüfung Kanton Zug Baudirektion Amt für Raumplanung. Postfach. 6301 Zug Stadtrat von Zug Stadthaus am Kolinplatz Postfach 1258 6301 Zug T direkt 041 728 54 87 and reas. h uenerman n@zg.eh Zu!;). 3.Juni2013 3.2.1.1/30

Mehr

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Teilrevision Nutzungsplanung Russikon Öffentliche Auflage / kantonale Vorprüfung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30

Mehr

Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht

Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht Riehen, 2. April 2014 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung... 3

Mehr

Abgrenzung von Wald und Bauzonen

Abgrenzung von Wald und Bauzonen Departement für Bau und Umwelt Richtlinie Nr. 3 / März 2009 Abgrenzung von und n Ausgangslage Nach dem Forstpolizeigesetz von 1902 galt der sogenannte dynamische begriff noch uneingeschränkt: Einwachsende

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau. Festlegung des behördenverbindlichen Raumbedarfs der Gewässer

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau. Festlegung des behördenverbindlichen Raumbedarfs der Gewässer Thurgau Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 18. Dezember 2018 Nr. 1074 Festlegung des behördenverbindlichen Raumbedarfs der Gewässer 1. Ausgangslage Mit den Änderungen des Bundesgesetzes

Mehr

B e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain

B e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain Modelldarstellung des Bauvorhabens 1.

Mehr

Steuergesetzrevision 2019 Fragebogen zum Vernehmlassungsverfahren

Steuergesetzrevision 2019 Fragebogen zum Vernehmlassungsverfahren OMRArchivAnfang±[Schlüsselwörter]±AKTEN_AL±±Dominik Marty±OMRArchivEnde Dienststelle Steuern Buobenmatt 1, Postfach 3464 6002 Luzern www.steuern.lu.ch Luzern, 02. November 2017 Steuergesetzrevision 2019

Mehr

Stand der Richtplanung SG

Stand der Richtplanung SG Stand der Richtplanung SG Seite 1 Gesamtüberarbeitung Richtplan Mitwirkung Gemeinden und Regionen Kantonale Foren Gemeindegespräche; Oktober bis Dezember 2014 Regionalforen; Januar und Februar 2015 Koordinationsblatt

Mehr

Areal Siemens: Zonenplanänderung, Plan Nr. 7278, und Änderung von 47 der Bauordnung (BO), Bauzone mit speziellen Vorschriften Landis + Gyr; 2.

Areal Siemens: Zonenplanänderung, Plan Nr. 7278, und Änderung von 47 der Bauordnung (BO), Bauzone mit speziellen Vorschriften Landis + Gyr; 2. S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 2213.2 Areal Siemens: Zonenplanänderung, Plan Nr. 7278, und Änderung von 47 der Bauordnung (BO), Bauzone mit speziellen Vorschriften Landis + Gyr; 2. Lesung

Mehr

Teilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland

Teilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Teilrevision Planungs- und Baugesetz Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Kurt Zibung, Regierungsrat Thomas Huwyler, Vorsteher ARE Stefan Beeler, Rechtsdienst ARE Rothenthurm,

Mehr

Ortsplanungsrevision Steffisburg

Ortsplanungsrevision Steffisburg Ortsplanungsrevision Steffisburg Information des GGR und der Öffentlichkeit vom 21. Oktober 2016 Ortsplanung ist nicht gleich Einzonung? Einzonungen bedeuten Mehrwert für Wenige? 2 Inhalte Vergangenheit

Mehr

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1)

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1) 80.50 Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP) Vom 7. Juli 009 (Stand 8. Dezember 05) Gestützt auf Art. 45 Abs. und Art. 8 Abs. der Kantonsverfassung ) von der Regierung erlassen

Mehr

Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat

Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat 08/75 Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat Nutzungsplanung; Einzonung Arbeitszone "Hornerfeld": Änderung des Bauzonenplans und der Bauordnung vom 22. Mai 1997 sowie Änderung des Kulturlandplans

Mehr

Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen

Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen Martin Müller, Abteilung Energie Kanton TG Energiefachstelle Kanton SH Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis

Mehr

PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht

PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht Schulung vom lic.iur. Christin Kaiser MLaw Beatrice Kempf MLaw Raphael Manser lic.iur. Stephan Schärer Inhalt 1. Ausgangslage 2. Systematik des PBG 3. Bauverordnung

Mehr

Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden. an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO)

Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden. an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) KR.Nr. Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden von der Schätzungskommission an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) Botschaft und Entwurf des

Mehr

Regionaler Richtplan. Delegiertenversammlung PZU 7. Mai 2015

Regionaler Richtplan. Delegiertenversammlung PZU 7. Mai 2015 Regionaler Richtplan Delegiertenversammlung PZU 7. Mai 2015 Stand der Erarbeitung Vernehmlassung bei Gemeinden, Kanton, Nachbarregionen abgeschlossen Stellungnahmen fast aller Gemeinden, Regionen Vorprüfung

Mehr

Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung

Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung Gemeinde Eptingen Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung Mutation Dorfweg Beschluss EGV Projekt: 029.05.0756 16. Mai 2018 Erstellt: vme, Geprüft: dst, Freigabe:

Mehr

RPG 2 Erste Einschätzung von Pro Natura. Informationsveranstaltung Forum Landschaft 13. Juli 2017, Hotel Bern

RPG 2 Erste Einschätzung von Pro Natura. Informationsveranstaltung Forum Landschaft 13. Juli 2017, Hotel Bern RPG 2 Erste Einschätzung von Pro Natura Informationsveranstaltung Forum Landschaft, Hotel Bern 1 Pro Natura Messkriterien für RPG2 Strenge Vorgaben, um den Grundsatz der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet

Mehr

instrument anpassungen überprüfungs BETREUUNGSbedarf ÜBERprüfun INDIKATOREN raster ERFASSUNGS EINSTUFUNGS ÜBERPRÜFUNGS periode BERICHT KONZEPT

instrument anpassungen überprüfungs BETREUUNGSbedarf ÜBERprüfun INDIKATOREN raster ERFASSUNGS EINSTUFUNGS ÜBERPRÜFUNGS periode BERICHT KONZEPT Kanton St.Gallen Amt für Soziales Richtlinien zur Einstufung des individuellen Betreuungsbedarfs 7. Juli 014 Einstufungsvorgaben und deren Überprüfung in anerkannten Einrichtungen für erwachsene Menschen

Mehr

Raumplanungstreff 2017

Raumplanungstreff 2017 Raumplanungstreff 2017 Herzlich willkommen! 11. Mai 2017 Raumplanungstreff 2017 1 Begrüssung, Ablauf, Zielsetzungen Einleitende Bemerkungen 11. Mai 2017 Raumplanungstreff 2017 2 Programm Teil A 14.00 Ausgangslage

Mehr

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2019)

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2019) Finanzdepartement des Kantons Luzern Herr Regierungspräsident Marcel Schwerzmann Bahnhofstrasse 19 6002 Luzern vernehmlassungen.fd@lu.ch Luzern, Ende nuar 2018 Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung

Mehr

Kommunaler Richtplan Verkehr

Kommunaler Richtplan Verkehr Kanton Zürich Volkswirtschaftsdirektion Amt für Verkehr Kommunaler Richtplan Verkehr Merkblatt 1 Dieses Merkblatt soll den Städten und Gemeinden 1 als Arbeits- und Orientierungshilfe bei (Teil-)Revisionen

Mehr

Deponie- und Abbaustandort Gerstenegg, Guttannen

Deponie- und Abbaustandort Gerstenegg, Guttannen - Deponie- und Abbaustandort Gerstenegg, Guttannen Erläuterungsbericht Änderung des regionalen Richtplans Abbau, Deponie, Transport (ADT) Oberland-Ost Interlaken, 28.02.2018 Regionalkonferenz Oberland-Ost

Mehr

Titelfolie. Teilrevision kantonaler Richtplan Thurgau. 12. März 2013

Titelfolie. Teilrevision kantonaler Richtplan Thurgau. 12. März 2013 Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Teilrevision kantonaler Richtplan Thurgau 12. März 2013 (Orientierung im Hinblick auf die öffentliche Bekanntmachung) Medienkonferenz vom 22. Juni 2016 Carmen

Mehr

Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse

Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse gemäss 17 BauG Planungsbericht N W O S Orthofoto (AGIS 2014) Februar 2015 Mitwirkung / öffentliche

Mehr

ZUSTÄNDIGKEITEN KRP LU 2015: > RET = Regionale Entwicklungsträger > Gemeinden

ZUSTÄNDIGKEITEN KRP LU 2015: > RET = Regionale Entwicklungsträger > Gemeinden ZUSTÄNDIGKEITEN KRP LU 2015: > RET = Regionale Entwicklungsträger > Gemeinden VIOLETT: TITELSTRUKTUR schwarz = unverändert gegenüber KRP LU 2009 rot = wegfallende Federführung grün = neue Federführung

Mehr

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland Planungskommission c/o Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich Tel 044 422 51 51 rzo@martipartner.ch www.zürioberland-region.ch Kanton Zürich Teilrevision Regionaler Richtplan

Mehr

3. Teilrevision Privater Gestaltungsplan "Sonnweid", Wetzikon. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

3. Teilrevision Privater Gestaltungsplan Sonnweid, Wetzikon. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV 3. Teilrevision Privater Gestaltungsplan "Sonnweid", Wetzikon gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel. +41 (0)44 315 13

Mehr

aargaumobil-seminar für Gemeinden

aargaumobil-seminar für Gemeinden DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Empfehlungen zum KGV aargaumobil-seminar für Gemeinden 13. September 2017 Einleitung Baugesetz: Der KGV ist seit 2010 im Baugesetz verankert. Er löste das Instrument

Mehr

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 13. März 2002,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 13. März 2002, Antrag des Regierungsrates vom 13. ärz 2002 3953 A. Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (Siedlungs- und Landschaftsplan sowie Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen)

Mehr

Prüfungsbericht zu den Anpassungen 2002

Prüfungsbericht zu den Anpassungen 2002 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan Kanton Zug Prüfungsbericht zu den Anpassungen 2002 1 Kantonsstrasse: Nordzufahrt

Mehr

1.2 Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens begrüsste Stellen

1.2 Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens begrüsste Stellen _ìåçéëü~ìë=kçêç= = hçåüéêö~ëëé=nm= `ejpmmp=_éêå= qéäk= HQN=EMFPN=POO=QM=SM= c~ñ= HQN=EMFPN=POO=TU=SV= ïïïk~êékåü= rsbh= báçöéå ëëáëåüéë=aéé~êíéãéåí=ñωê=rãïéäíi= séêâéüêi=båéêöáé=ìåç=hçããìåáâ~íáçå= _ìåçéë~ãí=ñωê=o~ìãéåíïáåâäìåö=

Mehr

1. Z U K U N F T S W E R K S T A T T 24. November 2012

1. Z U K U N F T S W E R K S T A T T 24. November 2012 Kanton Aargau Gemeinde Ehrendingen «Gemeinsam im Dialog» ZUKUNFTSWERKSTATT 1. Z U K U N F T S W E R K S T A T T 24. November 2012 1 Grundsätzliches 2 Positionierungen 3 Ehrendingen heute, Stärken und Schwächen

Mehr

Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG) Vernehmlassungsfassung

Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG) Vernehmlassungsfassung Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG) Vernehmlassungsfassung Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage...1 2 Bemerkung betreffend Motion Schori...1 3 Bemerkungen

Mehr

Siedlungsgebiet S 11. des Siedlungsgebiets BESCHREIBUNG

Siedlungsgebiet S 11. des Siedlungsgebiets BESCHREIBUNG Siedlungsgebiet BESCHREIBUNG Ausgangslage Art. 8a RPG verlangt die Festlegung des Siedlungsgebiets im Richtplan. Es muss aufgezeigt werden wie gross die Siedlungsfläche insgesamt sein soll, wie sie im

Mehr

Regierung von Niederbayern

Regierung von Niederbayern LBD Rolf-Peter Klar Steuerungsmöglichkeiten von Windenergieanlagen in der Bauleitplanung Ausgangslage 0 -Variante 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB - Windenergieanlagen privilegiert im Außenbereich Prüfung der Zulässigkeit

Mehr

KGAST-Statuten. Stand: Beschluss: Statuten vom 18. November 2002

KGAST-Statuten. Stand: Beschluss: Statuten vom 18. November 2002 Stand: 0.09.06 Beschluss: 0.09.06 Statuten vom 8. November 00 Ausgangslage, Absicht Unter dem Namen "Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60

Mehr

Richtplananpassung Siedlungsgebiet

Richtplananpassung Siedlungsgebiet DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplananpassung Siedlungsgebiet aargausüd impuls Abgeordnetenversammlung vom 26. Juni 2014 Inhalt 1. Ausgangslage 2. Strategie Kanton Aargau 3. Eckpfeiler Richtplankapitel

Mehr

Arbeitshilfe Ortsplanungsrevision

Arbeitshilfe Ortsplanungsrevision Amt für Raumplanung Arbeitshilfe Ortsplanungsrevision 08/2009 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren Haushälterischer Umgang mit unserem Boden: Diesem Ziel sind wir in den letzten Jahren nicht viel näher

Mehr

Kanton Zürich Stadt Wetzikon. Bestimmungen. Von der Grundeigentümerin festgesetzt am. Jules Egli AG. Vom Stadtrat zugestimmt am

Kanton Zürich Stadt Wetzikon. Bestimmungen. Von der Grundeigentümerin festgesetzt am. Jules Egli AG. Vom Stadtrat zugestimmt am Kanton Zürich Stadt Wetzikon Privater Gestaltungsplan Lakeside Fassung zur kantonalen Vorprüfung und öffentlichen Auflage Von der Grundeigentümerin festgesetzt am Jules Egli AG Vom Stadtrat zugestimmt

Mehr

Vernehmlassung: Kantonsratsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

Vernehmlassung: Kantonsratsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung Vernehmlassung Pfäffikon, 26. Februar 2017 Vernehmlassung: in der Krankenversicherung Sehr geehrter Herr Landammann Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Sehr geehrte Herren Regierungsräte Sehr geehrte Damen

Mehr

Bewilligung Solaranlagen im Kanton Schaffhausen

Bewilligung Solaranlagen im Kanton Schaffhausen Bewilligung Solaranlagen im Kanton Schaffhausen Martin Müller Energiefachstelle Kanton SH 1 Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis 30. April 2014 Gesetzliche Bestimmungen

Mehr

Merkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung Kanton Bern

Merkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung Kanton Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung beco Berner Wirtschaft Dezember 2016 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern Merkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung

Mehr

Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS. Gemeinderat. 28. März 2012 Nr.

Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS. Gemeinderat. 28. März 2012 Nr. Gemeinderat BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS 28. März 2012 Nr. 263/2011 Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) G:\01_Baudepartement\Einwohnerrat\B+A\2012\Teilrevision

Mehr

Gewässerraumfestlegung II. Überarbeitung Arbeitshilfe (ausserhalb Bauzone); Information VLG vom 13./21. November 2018

Gewässerraumfestlegung II. Überarbeitung Arbeitshilfe (ausserhalb Bauzone); Information VLG vom 13./21. November 2018 Gewässerraumfestlegung II Überarbeitung Arbeitshilfe (ausserhalb Bauzone); Information VLG vom 13./21. November 2018 Inhalt 1. Einführung 2. Überarbeitung Arbeitshilfe 3. Ergebnisse Vernehmlassung 4. Umgang

Mehr

Teilrevision Ortsplanung

Teilrevision Ortsplanung Teilrevision Ortsplanung Anpassungen Öreb- Korrekturen Anpassungen Gewässerräume Umsetzung BMBV Botschaft zur Mitwirkung Eingabefrist vom 6. November 2017 bis 8. Dezember 2017 1. Ausgangslage Die Baurechtliche

Mehr

1. Agglo Konferenz 26. Januar 2018 Herzlich Willkommen

1. Agglo Konferenz 26. Januar 2018 Herzlich Willkommen 1. Agglo Konferenz 26. Januar 2018 Herzlich Willkommen Begrüssung Verein Agglomeration Rheintal Reto Friedauer, Präsident Begrüssung Kanton St. Gallen Regierungsrat Marc Mächler Vorsteher Baudepartement

Mehr

Verordnung über die kantonale Raumplanung

Verordnung über die kantonale Raumplanung Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 73. Verordnung über die kantonale Raumplanung vom. April 974 (Stand 30. Oktober 007) Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen gestützt auf Art.

Mehr

Erläuterungen zum Planungs- und Baugesetz

Erläuterungen zum Planungs- und Baugesetz Departement für Bau und Umwelt Erläuterungen zum Planungs- und Baugesetz 8. Koordinationsrechtliche Fragen Inhaltsverzeichnis 8 KOORDINATION 3 8.1 Einleitung 3 8.2 Baubewilligungsverfahren (ohne Einsprachen)

Mehr

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Kanton Schaffhausen 6. Änderung Baulinienplan Nr. 30 Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Ausschnitt Baulinienplan Nr. 30, 3.6.2004 Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse

Mehr

1. Berichterstattung nach Art. 47 RPV: Neue Praxis im Kanton Zug Vorprüfung Bebauungspläne / Zonenplanungen: Vorbehalte 3

1. Berichterstattung nach Art. 47 RPV: Neue Praxis im Kanton Zug Vorprüfung Bebauungspläne / Zonenplanungen: Vorbehalte 3 Baudirektion INFO der Baudirektion Nr. 1/Dezember 2013 Inhalt 1. Berichterstattung nach Art. 47 RPV: Neue Praxis im Kanton Zug 2 2. Vorprüfung Bebauungspläne / Zonenplanungen: Vorbehalte 3 3. Bauanfragen

Mehr

Rechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen für Hirtenunterkünfte auf Schafalpen

Rechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen für Hirtenunterkünfte auf Schafalpen Rechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen für Hirtenunterkünfte auf Schafalpen «Hirtenunterkünfte auf Schafalpen» Agridea Informationstag zum Unterkunftsprogramm «SchafAlp» 29. August 2018 Marcus

Mehr

Revision Orts- und Zonenplanung. Informationsveranstaltung

Revision Orts- und Zonenplanung. Informationsveranstaltung Revision Orts- und Zonenplanung Informationsveranstaltung 5. Januar 2016 Gegenstand der Revision Zur Vorprüfung und Mitwirkung gelangen: Bau- und Zonenreglement (BZR) Gesamtzonenplan Gegenstand der Revision

Mehr

Erläuterungen zu den Anhängen I-V 1 )

Erläuterungen zu den Anhängen I-V 1 ) Erläuterungen zu den Anhängen I-V ) 7.5 Die folgenden Schemas zeigen den Ablauf der hauptsächlichen Leitverfahren auf. Dabei geben sie Aufschluss über die Abstimmung von kommunalen und kantonalen Bewilligungsverfahren

Mehr

UMSETZUNG DER GEWÄSSERRÄUME (WBG) IN DER ORTSPLANUNG WALKRINGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT

UMSETZUNG DER GEWÄSSERRÄUME (WBG) IN DER ORTSPLANUNG WALKRINGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT UMSETZUNG DER GEWÄSSERRÄUME (WBG) IN DER ORTSPLANUNG WALKRINGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT Gemeinde Walkringen I Kanton Bern Mitwirkungsexemplar vom 20. September 2018 Auftraggeberin Gemeinde Walkringen Unterdorfstrasse

Mehr

Plan im Massstab 1:500, dat. 16. Juni 2016 Bestimmungen, dat. 16. Juni 2016 Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV, dat. 16. Juni 2016

Plan im Massstab 1:500, dat. 16. Juni 2016 Bestimmungen, dat. 16. Juni 2016 Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV, dat. 16. Juni 2016 04.05.20 Sondernutzungsplanung Privater Gestaltungsplan Bülachguss mit öffentlich-rechtlicher Wirkung gemäss 85 Abs. 1 PBG Zustimmung Anlass Die Bülachguss AG (Bülach), vertreten durch Allreal Generalunternehmung

Mehr

Revision Kantonaler Richtplan

Revision Kantonaler Richtplan Titelfolie Revision Kantonaler Richtplan Fassung Regierungsrat 2009 / Raumplanungsprozess Medienkonferenz, 27. August 2009 Ueli Hofer, Chef ARP Zeitplan 2 Neue Themen Siedlung Agglomerationsprogramme/Metropolitanraum

Mehr

Fricktal Regio Planungsverband Fricktal Regio Planungsverband Gemeindeseminar 2014 Gemeindeseminar Kurs "Verkehr" 2.

Fricktal Regio Planungsverband Fricktal Regio Planungsverband Gemeindeseminar 2014 Gemeindeseminar Kurs Verkehr 2. Fricktal Regio Planungsverband Fricktal Regio Planungsverband Gemeindeseminar 2014 Gemeindeseminar 2014 2. Kurs "Verkehr" 2. Kurs "Verkehr" 16. Januar 2014 16. Januar 2014 Programm 2 Der Kommunale Gesamtplan

Mehr

Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO)

Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) 8.6 RRB vom. Dezember 987 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober

Mehr

Nr. 36 Verordnung über die Organisation, die Führung und die Kontrolle der kantonalen Verwaltung * (Organisationsverordnung)

Nr. 36 Verordnung über die Organisation, die Führung und die Kontrolle der kantonalen Verwaltung * (Organisationsverordnung) Nr. 36 Verordnung über die Organisation, die Führung und die Kontrolle der kantonalen Verwaltung * (Organisationsverordnung) vom. August 995 (Stand. Januar 03) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) vom (Stand )

Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) vom (Stand ) 46. Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) vom 7.0.00 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 44 des Baugesetzes vom 9. Juni 985

Mehr

Aufgaben der Raumplanung bei der Realisierung i von neuen Energie-Infrastrukturprojekten

Aufgaben der Raumplanung bei der Realisierung i von neuen Energie-Infrastrukturprojekten Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Inhalt Aufgaben der Raumplanung bei der Realisierung i von neuen Energie-Infrastrukturprojekten

Mehr

Gemeinde Kriens; Reglement über die Abstell- und Verkehrsflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement) 2016

Gemeinde Kriens; Reglement über die Abstell- und Verkehrsflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement) 2016 KANTON(J------- LUZERN Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach 3768 6002 Luzern Telefon 041 228 51 55 Telefax 041 210 65 73 buwd@lu.ch www.lu.ch Paketadresse: Bahnhofstrasse

Mehr

Stand kantonaler Richtplan in den Bereichen Raumordnungspolitik und Siedlung (KRIP-S)

Stand kantonaler Richtplan in den Bereichen Raumordnungspolitik und Siedlung (KRIP-S) Stand kantonaler Richtplan in den Bereichen Raumordnungspolitik und Siedlung (KRIP-S) BVR-Kongress 9. November 2018 1 RPG: Inkraftsetzung am 1. Mai 2014 Übergangsbestimmungen geben 5 Jahre Zeit ab 1. Mai

Mehr

Plangenehmigung für den Einbau von Fenstern im Hangartor 6 Süd

Plangenehmigung für den Einbau von Fenstern im Hangartor 6 Süd Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK 3003 Bern, 14. Dezember 2006 Flughafen Bern-Belp Plangenehmigung für den Einbau von Fenstern im Hangartor 6 Süd Gesuch der

Mehr

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Umweltschutz Lärmschutz Stand: 30.04.1999 Siehe auch Blätter Nr. H.6 / H.7 Instanzen zuständig für das Objekt oder Projekt weitere beteiligte Stellen Dienststelle

Mehr

ANPASSUNGEN, FORTSCHREIBUNGEN UND REDAKTIONELLE TEXTBEREINIGUNGEN 2000

ANPASSUNGEN, FORTSCHREIBUNGEN UND REDAKTIONELLE TEXTBEREINIGUNGEN 2000 BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN RICHTPLANUNG KANTON SOLOTHURN ANPASSUNGEN, FORTSCHREIBUNGEN UND REDAKTIONELLE TEXTBEREINIGUNGEN AM RICHTPLAN (STAND 26. JANUAR ) Solothurn, im November

Mehr

Sie haben um Genehmigung der Richtplananpassungen 2010 gemäss Art. 1 1 Abs. 1 RPV ersucht.

Sie haben um Genehmigung der Richtplananpassungen 2010 gemäss Art. 1 1 Abs. 1 RPV ersucht. Schweizerische Eidgenossenschaft Confederation suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra DieVorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK 05.AUG11

Mehr

Richtplan Kanton Graubünden, Genehmigungspaket Genehmigung durch den Bund Prüfungsbericht zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt,

Richtplan Kanton Graubünden, Genehmigungspaket Genehmigung durch den Bund Prüfungsbericht zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplangruppe Ostschweiz Richtplan Kanton Graubünden, Genehmigungspaket 2010 - Genehmigung

Mehr

Vollzugshilfen Kanton Luzern (Energieordner) Nachweis der energetischen Massnahmen (Energienachweis) Teil F Diverses Kanton Luzern Stand: 1.1.

Vollzugshilfen Kanton Luzern (Energieordner) Nachweis der energetischen Massnahmen (Energienachweis) Teil F Diverses Kanton Luzern Stand: 1.1. Vollzugshilfen Kanton Luzern (Energieordner) Nachweis der energetischen Massnahmen (Energienachweis) Teil F Diverses Kanton Luzern Stand: 1.1.2017 Inhalt und Zweck der Vollzugshilfen Die Vollzugshilfen

Mehr

Richtplan Kanton Zug. Anpassungen bzgl. Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur in Walchwil, Bahn-Güterverkehr, NEAT-Linienführung

Richtplan Kanton Zug. Anpassungen bzgl. Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur in Walchwil, Bahn-Güterverkehr, NEAT-Linienführung Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan Kanton Zug Anpassungen bzgl. Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Verordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes

Verordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes 8.0 Verordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes Vom 5. April 005 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft

Mehr

Synodalrat. Bericht und Antrag an die Synode. Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1)

Synodalrat. Bericht und Antrag an die Synode. Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1) Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1) Ressort Sachbearbeitung Präsidialressort Dr. Benno Schnüriger Liliane Gross Ort/Datum Zürich, 6. Juli 2015 Bericht 1. Ausgangslage Mit

Mehr